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Untersuchungen ueber die Ursachen des Massensterbens der Herzmuschel (Cardium edule) im deutschen Wattenmeer

Das Projekt "Untersuchungen ueber die Ursachen des Massensterbens der Herzmuschel (Cardium edule) im deutschen Wattenmeer" wird/wurde ausgeführt durch: Niedersächsische Wasserwirtschaftsverwaltung, Forschungsstelle für Insel- und Küstenschutz.Ein Massensterben der Herzmuschel, das im Sommer 1976 begann und auch in den folgenden Jahren nicht zum Stillstand kam, ist Gegenstand folgender Untersuchungen: a) Populationsentwicklung an vier Terminstationen; b) Belastung mit Pestiziden und Buntmetallen; c) quantitative Belastung mit Parasiten (Trematodenlarven, Copepoden, Ciliaten).

Elektrische Weidezäune & Wildtiere: Zusammenstellen von Grundlagen

Das Projekt "Elektrische Weidezäune & Wildtiere: Zusammenstellen von Grundlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hintermann und Weber AG - Ökologische Beratung, Planung und Forschung.Elektrische Weidezäune könnten die Durchlässigkeit der Landschaft für Wildtiere beeinträchtigen und die Raumnutzung der Wildtiere beeinflussen. Außerdem besteht, insbesondere bei Flexinetzen, auch eine Verletzungs- oder Lebensgefahr für Wildtiere. Die Bedeutung dieser Problematik ist wenig bekannt. Deshalb möchte die Sektion Jagd, Wildtiere und Waldbiodiversität vom Bundesamt für Umwelt von uns eine Bestandesaufnahme über die technischen Eigenschaften der Elektrozäune, ihren Einsatz und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Daraus und aus den Erkenntnissen über die Wirkung der Zäune auf Wildtiere werden wir Schlussfolgerungen zur Problematik ableiten und begründen. Im Zentrum des Interesses stehen die neuen leistungsstarken Systeme vom Typ Gallagher.

Fisch und Meeresfrüchte

Tipps für einen umweltbewussten Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten Das sollten Sie beachten beim Kauf von Fisch und Meeresfrüchten Kaufen Sie Fisch mit ⁠Umweltsiegeln. Als besonders glaubwürdig haben sich dabei das Naturland-, das Bioland- und das Bio-Siegel erwiesen. Bevorzugen Sie Fisch und Meeresfrüchte aus nicht übernutzten Beständen, die mit ökologisch verträglichen Methoden gewonnen wurden wie beispielsweise mit Hand- und Angelleinen oder aus extensiver Teichwirtschaft Bevorzugen Sie Friedfische aus Aquakultur und Meeresfrüchte, die mit wenig oder ohne Fischmehl und -öl in ihren Futtermitteln auskommen Nutzen Sie Einkaufsratgeber, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder dem WWF Machen Sie sich bewusst, dass Fisch ein Luxusprodukt ist und schränken Sie Ihren Konsum ein. Gewusst wie Fisch ist grundsätzlich gesund. Aber weltweit sind mehr und mehr Fischarten durch Überfischung in ihrem Bestand bedroht und marine Säuger, Seevögel oder Meeresschildkröten verenden häufig als Beifang. Die meisten Aquakulturen sind keine Alternative, da Fischmehle und -öle aus Wildfang verfüttert werden, wodurch ebenfalls Druck auf die Weltmeere erzeugt wird. Fische und Meeresfrüchte sind weiterhin mit Schadstoffen und immer mehr auch durch Mikroplastik belastet, wodurch der Konsum auch aus gesundheitlicher Sicht zu überdenken ist. Es gibt auch andere gute Omega-3-Quellen wie Leinsamen, Walnüsse und bestimmte Öle wie Lein- oder Hanföl. Mit Siegel einkaufen : Insbesondere das Siegel von "Naturland" kennzeichnet nachhaltig erwirtschafteten Wildfisch aus kleinen, handwerklichen und besonders vorbildlichen Fischereien. Die Siegel von "Bioland", "Naturland" und das Biosiegel weisen auf nachhaltig erwirtschafteten Zuchtfisch hin. Die häufig anzutreffenden Siegel des und des ASC für Zuchtfisch haben zwar niedrigere Standards, so gibt es z.B. weder Vorgaben zum Tierwohl beim Fang noch zu sozialen Belangen, sind aber  trotzdem nicht zertifiziertem Fisch und Meeresfrüchten  vorzuziehen. Aufschriften oder Aufdrucke wie "delfinfreundlich", "dolphin friendly", oder auch Bilder mit durchgestrichenem Delphin sind ungeschützte Kennzeichnungen, die von Firmen ohne Prüfung verwendet werden können und weder überprüfbar noch vertrauenswürdig sind. Empfehlenswerte Fisch- und Fangarten: Empfehlenswert sind Fischarten, die nicht in ihrem Bestand gefährdet sind oder bei der Zucht nicht auf Fischmehl angewiesen sind. Nutzen Sie für eine genaue Auflistung akzeptabler Arten und Fangmethoden die Einkaufsratgeber der Verbraucherzentrale und des WWF . Beachten Sie dabei auch die Unterscheidung Fangebieten, da nicht immer der Bestand eines ganzen Gebiets bedroht ist, sondern manchmal lediglich Populationen in einem Teilgebiet. Gute Alternativen sind Friedfische und Muscheln: Zum Beispiel Karpfen, Tilapia und Welse lassen sich nachhaltig züchten, da sie mit sehr wenig oder gar keinem Fischmehl- und -öl-Zusatz im Futter auskommen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie aus europäischer Zucht stammen, um die Klimabelastung aus Transportwegen zu minimieren. Auch Muscheln sind eine gute Alternative zu fischfressenden Zuchtfischen. Sie weisen den kleinsten ökologischen Fußabdruck auf, da sie als Filtrierer alle benötigten Nährstoffen selbst aus dem Umgebungswasser aufnehmen. Was Sie noch tun können: Kaufen Sie im Supermarkt nur Fisch und Meeresfrüchte, deren Herkunft und Fangmethode auf der Verpackung gekennzeichnet ist. Erfragen Sie diese Informationen bei Frischfisch an der Theke, falls diese Informationen nicht erkenntlich sind. Beachten Sie unsere Tipps zu Biolebensmitteln . Beachten Sie unsere Tipps zu Lebensmittelverschwendung . Essen Sie Fisch bewusst und probieren Sie auch vegetarische Alternativen aus. Beachten Sie dazu auch unsere Tipps zu klima- und umweltfreundlicher Ernährung . Hintergrund Weltweit gelten 37 Prozent der kommerziell genutzten Fischbestände als überfischt und weitere 50 Prozent als maximal genutzt (FAO 2024). Obwohl das Ziel der EU-Politik darin bestand, bis 2020 alle Bestände wiederherzustellen, werden im Nordost-Atlantik inklusive der Nordsee immer noch 32 Prozent der Bestände überfischt. Besonders dramatisch gestaltet sich die Situation in der Ostsee: von acht Fischbeständen, zu denen Daten vorliegen, befinden sich sechs außerhalb sicherer biologischer Grenzen, darunter auch Hering und Dorsch. Der Begriff Fischbestand wird dabei als Gesamtmasse einer Fischereiressource definiert. Solche Bestände werden normalerweise anhand ihres Standorts identifiziert. Laut WWF gehen etwa 40 Prozent des weltweiten Fischfangs  ungewollt in Netz. Die Beifangmenge ist abhängig von der Fangmethode und besonders hoch bei der Grundschleppnetzfischerei auf bodenlebende Arten, wie Schollen, Seezungen oder Garnelen. Zusätzlich sind Nichtzielarten wie Meeressäuger betroffen, die mitgefangen werden. Sie werden meist tot oder sterbend zurück ins Meer geworfen (DAVIES RWD et al. 2009)So werden nach Angaben der Internationalen Walfangkommission beispielsweise jährlich circa 650.000 Robben, Delfine und Wale beigefangen (WCL 2022). Damit sterben heute durch Beifang mehr Wale pro Jahr als zur Blütezeit des kommerziellen Walfangs. Laut der ⁠ OSPAR ⁠-Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ist die Fischerei weiterhin eine der Hauptverursacher von Schäden an marinen wie Seeberge, Seegraswiesen oder Korallenriffe (OSPAR QSR 2023). Auch die Fischzucht (Aquakultur) trägt zur Überfischung bei: Um Fisch aus Aquakultur zu züchten, wird zusätzlich Wildfisch gefangen und verfüttert. Jährlich werden circa 20 Prozent der weltweiten Fänge zu Fischmehl und -öl verarbeitet (FAO 2018). Für die "Produktion" von nur einem Kilo Lachs können bis zu drei Kilo Fischmehl oder Fischöl nötig sein. Nach Angaben von Fischereiexperten wären 90 Prozent der Fische, die für die Herstellung von Fischmehl gefangen werden, für den menschlichen Verzehr geeignet (Cashion et al. 2017). Außerdem nehmen diese Futterfische (kleine bis mittelgroße pelagische Fischarten wie Sardinen, Sardellen oder Hering) eine wichtige Rolle in der Nahrungskette ein und sind eigentlich Hauptnahrungsquelle für Fische, Seevögel und Meeressäuger (Oceancare 2021). Aquakulturen können große Umweltschäden verursachen, wenn Chemikalien, Kunststoffabfälle, Nahrungsreste, Fischkot und Antibiotika aus den offenen Netzkäfigen in die Flüsse und Meere gelangen. Da die rasant wachsende Aquakultur viel Fläche in den Küstenregionen tropischer und subtropischer Länder vereinnahmt,  kommt es zu sozialen Konflikten. Weiterhin werden durch den Bau von Zuchtanlagen wertvolle Lebensräume wie Mangrovenwäldern verloren. Laut Schätzungen der FAO (2018) sind seit 1980 3,6 Millionen Hektar Mangrovenwälder weltweit verloren gegangen, ein wesentlicher Grund dafür sind Shrimpzuchten. Weiterhin sterben jährlich Millionen von Zuchtfischen infolge schlechter Haltungsbedingungen. Mittlerweile ist unbestritten, dass Fische fähig sind, zu leiden und Schmerz zu empfinden. Und doch sind Zuchtfische die am wenigsten geschützten Nutztiere (Oceancare 2021). Quellen: Cashion T., Le Manach F., Zeller D., Pauly D. 2017. Most fish destined for fishmeal production are food-grade fish. Https://doi.org/10.1111.faf.12209 FAO 2022. The State of World Fisheries and Aquaculture. Towards Blue Transformation. Rome, FAO. FAO 2018. The state of world fisheries and aquaculture: Meeting the sustainable development goals. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO. Rome: FAO. DAVIES RWD, et al. 2009. Defining and estimating global marine fisheries bycatch. Marine Policy, doi:10.1016/j.marpol.2009.01.003Oceancare 2021. Überfischung: Wildfisch als Fischfutter in Aquakulturen – Schweizer Detailhändler im Vergleich OSPAR QSR 2023: https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/ WLC 2022

KMU-innovativ - 20: FischVak: Entwicklung neuer Vakzin-Applikationsformen zur Verbesserung der Fischinfektionsprophylaxe gegen Rotmaulseuche und Furunkulose bei Salmoniden, Teilprojekt A

Das Projekt "KMU-innovativ - 20: FischVak: Entwicklung neuer Vakzin-Applikationsformen zur Verbesserung der Fischinfektionsprophylaxe gegen Rotmaulseuche und Furunkulose bei Salmoniden, Teilprojekt A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ripac-Labor GmbH.In der Fischzucht und der Fischproduktion stellen neben viralen Infektionskrankheiten vor allem die Rotmaulseuche sowie die Furunkulose verlustreiche Infektionskrankheiten für Salmoniden dar. Im Rahmen dieses Verbundprojektes sollen innovative bestandsspezifische Impfstoffe gegen die genannten bakteriellen Erkrankungen entwickelt und hergestellt werden, um eine Verbesserung der Fischinfektions-Prophylaxe zu erzielen. Dadurch sollen die Erkrankungen und somit auch die Tierverluste in der Fischproduktion reduziert und gleichzeitig der Einsatz von Antibiotika in der Aquakultur minimiert werden, was letztlich die Voraussetzung für die Erzeugung gesunder Lebensmittel ist. Der Fokus des Projektes liegt zum einen auf eine möglichst einfache Applikationsform (Tauchbäder, orale Gabe) und zum anderen auf eine optimale Zusammensetzung der Impfstoffe (langanhaltender Impfschutz, Erfassen aller relevanten pathogenen Bio- / Serotypen). Damit soll bei den Fischhaltern eine möglichst hohe Akzeptanz bzgl. des Einsatzes des neuen Impfstoffes erreicht werden.

KMU-innovativ - 20: FischVak: Entwicklung neuer Vakzin-Applikationsformen zur Verbesserung der Fischinfektionsprophylaxe gegen Rotmaulseuche und Furunkulose bei Salmoniden, Teilprojekt B

Das Projekt "KMU-innovativ - 20: FischVak: Entwicklung neuer Vakzin-Applikationsformen zur Verbesserung der Fischinfektionsprophylaxe gegen Rotmaulseuche und Furunkulose bei Salmoniden, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Lebensmittel- und Umweltforschung e.V..In der Fischzucht und der Fischproduktion stellen neben viralen Infektionskrankheiten vor allem die Rotmaulseuche sowie die Furunkulose verlustreiche Infektionskrankheiten für Salmoniden dar. Im Rahmen dieses Verbundprojektes sollen innovative bestandsspezifische Impfstoffe gegen die genannten bakteriellen Erkrankungen entwickelt und hergestellt werden, um eine Verbesserung der Fischinfektions-Prophylaxe zu erzielen. Dadurch sollen die Erkrankungen und somit auch die Tierverluste in der Fischproduktion reduziert und gleichzeitig der Einsatz von Antibiotika in der Aquakultur minimiert werden, was letztlich die Voraussetzung für die Erzeugung gesunder Lebensmittel ist. Der Fokus des Projektes liegt zum einen auf eine möglichst einfache Applikationsform (Tauchbäder, orale Gabe) und zum anderen auf eine optimale Zusammensetzung der Impfstoffe (langanhaltender Impfschutz, Erfassen aller relevanten pathogenen Bio- / Serotypen). Damit soll bei den Fischhaltern eine möglichst hohe Akzeptanz bzgl. des Einsatzes des neuen Impfstoffes erreicht werden.

KMU-innovativ - 20: FischVak: Entwicklung neuer Vakzin-Applikationsformen zur Verbesserung der Fischinfektionsprophylaxe gegen Rotmaulseuche und Furunkulose bei Salmoniden, Teilprojekt C

Das Projekt "KMU-innovativ - 20: FischVak: Entwicklung neuer Vakzin-Applikationsformen zur Verbesserung der Fischinfektionsprophylaxe gegen Rotmaulseuche und Furunkulose bei Salmoniden, Teilprojekt C" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Binnenfischerei e.V., Potsdam-Sacrow.In der Fischzucht und der Fischproduktion stellen neben viralen Infektionskrankheiten vor allem die Rotmaulseuche sowie die Furunkulose verlustreiche Infektionskrankheiten für Salmoniden dar. Im Rahmen dieses Verbundprojektes sollen innovative bestandsspezifische Impfstoffe gegen die genannten bakteriellen Erkrankungen entwickelt und hergestellt werden, um eine Verbesserung der Fischinfektions-Prophylaxe zu erzielen. Dadurch sollen die Erkrankungen und somit auch die Tierverluste in der Fischproduktion reduziert und gleichzeitig der Einsatz von Antibiotika in der Aquakultur minimiert werden, was letztlich die Voraussetzung für die Erzeugung gesunder Lebensmittel ist. Der Fokus des Projektes liegt zum einen auf eine möglichst einfache Applikationsform (Tauchbäder, orale Gabe) und zum anderen auf eine optimale Zusammensetzung der Impfstoffe (langanhaltender Impfschutz, Erfassen aller relevanten pathogenen Bio-/Serotypen). Damit soll bei den Fischhaltern eine möglichst hohe Akzeptanz bzgl. des Einsatzes des neuen Impfstoffes erreicht werden.

Wirtschaftliche Randbedingungen für die Herstellung und die Unterhaltung von Wildschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen (BAB, anbaufreie Bundestraßen bzw. Bundestraßen mit Wildunfallschwerpunkt nach WSchuZR) (BASt - FE 03.0525/2013/FRB)

Das Projekt "Wirtschaftliche Randbedingungen für die Herstellung und die Unterhaltung von Wildschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen (BAB, anbaufreie Bundestraßen bzw. Bundestraßen mit Wildunfallschwerpunkt nach WSchuZR) (BASt - FE 03.0525/2013/FRB)" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Die Zunahme der Straßennetzdichte, des Verkehrsaufkommens und der Motorisierung einerseits sowie die regional z.T. wachsende Wilddichte und die zunehmende Zerschneidung von Wildwechseln andererseits erhöhen das Risiko von Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Tieren. Fahrzeuginsassen können durch Wildunfälle verletzt oder gar getötet werden und Tiervorkommen werden durch die Barrierewirkungen oder aufgrund hoher Tierverluste erheblich beeinträchtig. Das Forschungsprojekt leistete zwei Module zum Themenkomplex Wildunfälle. Zum einen wurde eine Methode zur Identifizierung von Wildunfallhäufungsabschnitten entwickelt und diese bei gegebener Datengrundlage bundesweit angewandt. Zum andern erfolgte eine Übersicht und Bewertung der bundesweit eingesetzten Wildschutzzaunsysteme, um Vorschläge zur Verbesserung abzuleiten.

Haltung von Nutztieren

Haltung von Nutztieren Tierschutz und Tierwohl Tierschutz kostet Geld! Werden Nutztiere artgerechter gehalten, steigen die Preise der erzeugten Lebensmittel. Wussten Sie, dass … nur die weiblichen Kälber für die Milchproduktion „wertvoll“ sind, weil nur sie später einmal Milch geben. Die Bullenkälber der Milchrinderrassen weisen zumeist eine schlechte Mast- zunahme auf. Daher werden sie gleich nach der Geburt entweder verkauft oder geschlachtet. … männliche Küken unmittelbar nach dem Schlüpfen aussortiert, getötet und zu Tierfuttermitteln weiterverar- beitet werden? Es können schließlich nur weibliche Tiere Eier legen. … männliche Ferkel innerhalb der ersten acht Lebenstage immer noch be- täubungslos kastriert werden? Das Fleisch von Ebern kann mit der Ge- schlechtsreife der Tiere einen als un- angenehm empfundenen Geschmack und Geruch bekommen. … dass Werbebilder auf Käse- und Milchpackungen selten der Realität entsprechen? Die wenigsten Tiere grasen auf einer Weide. Wünschen Sie solch eine Milch, greifen Sie zu höher- preisigen (Bio-)Produkten. Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter des Landes Sachsen-Anhalt Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Legehennen im Freiland (Titel); MULE, Dr. Marco König Puten im Stall; tertman/Shotshop.com Kuheuter; Manuel Geisser/Shotshop.com Schwein im Stroh; MULE, Dr. Marco König Stand 09 / 2019 § 1 Tierschutzgesetz: Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Tierschutz in der Nutztierhaltung Das Bewusstsein der Menschen, Tieren Schutz zu gewähren und ihr Wohlbefin- den zu fördern, hat stetig zugenommen. Die Diskussion zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Nutztierhaltung ist aktu- eller denn je. Seit 2002 ist der Tierschutz in Deutschland erklärtes Staatsziel und damit in der Verfassung verankert. Die Belange des Tierschutzes stehen da- mit gleichberechtigt zu anderen verfas- sungsmäßigen Schutzgütern, wie Religi- ons- oder Berufsfreiheit. Nach dem Tierschutzgesetz ist es bei der Haltung von Nutztieren aber durchaus zulässig, das Wohlbefinden von Tieren einzuschränken – solange dafür ein ver- nünftiger Grund besteht. Als vernünftiger Grund ist die Herstellung von Nahrungs- mitteln weitestgehend anerkannt. Allerdings gilt dies nicht für jede Erwä- gung der Wirtschaftlichkeit und Kosten- effizienz – hier ist immer eine Abwägung notwendig. Tierhalterpflicht – Gesetzliche Forderungen Leistungszucht Wenn die Zucht bei Nutztieren nur auf hohe Leistungen orientiert ist, können Leiden und Schäden verursacht werden. Dies verändert die Gesundheit und Robustheit der Tiere – sie erreichen oft nicht das Lebensalter von Artgenossen in anderen Haltungsformen. Beispiele dafür sind: Tierschutzgesetz Nach dem Tierschutzgesetz muss derjeni- ge, der ein Tier hält oder betreut, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen ent- sprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Masthühner – einseitige Zucht nur auf schnelle Gewichtszunahme - Skelettsystem kann die Körpermasse nicht mehr tragen, - es ist keine artgerechte Bewegung möglich, - als Folge oft Entzündungen oder Kno- chenbrüche Nutztierhaltungsverordnung Ställe müssen so beschaffen sein, dass • bedarfsgerechte Fütterung, Tränkung und Pflege der Tiere, • Schutz vor Witterungseinflüssen, • Schutz vor Beutegreifern, • ausreichende Beleuchtung und • eine Optimierung von Schadgaskon- zentrationen und Lärmimmissionen möglich sind. Vorgaben zur Versorgung von Nutztieren • ausreichendes und sachkundiges Be- treuungspersonal, • tägliche Inaugenscheinnahme, • separate und bei Bedarf tierärztliche Versorgung von kranken Tieren, • regelmäßige Reinigung und Desinfek- tion der Stallanlagen. Schriftliche Dokumentation Eigenkontrollsystem mit Hilfe von Tier- wohlindikatoren u.a. zu • täglichen Kontrollen, • tiermedizinischen Behandlungen und • Anzahl und Ursachen von Tierverlusten. Für die Haltung von Kälbern, Legehennen, Masthühnern, Schweinen und Kaninchen gelten zusätzlich spezielle altersgruppen- und nutzungsspezifische Anforderungen. Milchkühe – einseitige Zucht auf hohe Milchleistung Legehennen – einseitige Zucht auf hohe Legeleistung Ökologische Tierhaltung Für diese Haltungsform gilt die EU- Verordnung Ökologischer Landbau (VO (EG) 834/2007). Die Tierhalter müssen zusätzliche, über die Mindestanforderun- gen hinausgehende Kriterien einhalten, die meist eine deutliche Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen bedeuten, insbesondere bei: • den allgemeinen Haltungsbedingun- gen wie Einstreu, Auslaufhaltung, Außenklimakontakt, Fußbodenbe- schaffenheit, • dem Platzbedarf der Tiere, • der Verwendung bestimmter Futter- mittel und • der tierärztliche Behandlung kranker Tiere. Eingriffe an Nutztieren Übrigens: Das Kürzen von Schnäbeln bei Legehennen wird seit 2017 gemäß einer freiwilligen Vereinbarung der deutschen Geflügelhalter nicht mehr durchgeführt. Eingriffe an Nutztieren erfolgen zum Teil ohne medizinische Notwendigkeit. Beispiele dafür sind: - Enthornen von Kälbern in den ersten sechs Lebenswochen, - Kupieren (Amputieren der Schwanz- spitze) bei Ferkeln oder - Kürzen von Schnäbeln bei Puten. Als Gründe dafür gelten: • Senkung der Verletzungsgefahr für Artgenossen oder landwirtschaftliche Mitarbeiter sowie die • Anpassung von Tieren an bestehende Haltungssysteme.

Handreichung_Aktionsplan_Kupierverzicht.pdf

Stand: 22.05.2019 Handreichung zur Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht“ in Ergänzung zu den zusätzlichen Erläuterungen in Kapitel 3 der Risikoanalyse und zur Tierhalter-Erklärung A. Zur Risikoanalyse Allgemeines Nr. 1FrageAntwort Muss ich zwingend die hier vorgeschlagenen Formblätter für die Risikoanalyse verwenden?2Wenn ein Betrieb mehrere Produktionsstufen umfasst, muss er dann für jede Produktionsstufe eine Risikoanalyse durchführen?3Wenn ein Betrieb unterschiedliche Aufstallungssysteme (z. B. Teil-, Vollspaltenboden) in den Abteilen einer Produktionsstufe hat, muss er dann für jedes Aufstallungssystem eine eigene Risikoanalyse machen?4Wenn ein Betrieb mehrere Stallgebäude umfasst, muss dann für jedes Stallgebäude eine Risikoanalyse durchgeführt werden?Nein. Die vorgeschlagene Risikoanalyse dient der Beurteilung der betriebsindividuellen Risikofaktoren in Bezug auf das Auftreten von Schwanzbeißen. Sie entspricht den Anforderungen der Empfehlung der EU KOM 2016/336. Alternativ kann auch das SchwIP (Schwanzbeiß-Interventionsprogramm) verwendet werden oder eine andere gleichwertige Risikoanalyse, die die Anforderungen der Empfehlung der EU KOM 2016/336 mit den dort unter 3 a bis 3 f genannten Parametern ebenfalls erfüllt. Ja, es muss getrennt für Saugferkel, Aufzuchtferkel und Mastschweine eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Schwanz- /Ohrverletzungen müssen ebenfalls für jede Produktionsstufe getrennt erfasst werden. Die Auswahl der Abteile/Stallgebäude liegt in der Verantwortung des Tierhalters; sie soll repräsentativ für die Problematik im Bestand sein. Grundsätzlich sind bei der Auswahl die Gegebenheiten vor Ort (verschiedene Aufstallungssysteme/Stallgebäude) und das bisherige Kannibalismusgeschehen im Betrieb (vermehrt betroffene Bereiche) zu berücksichtigen. Die Risikoanalyse hat als Ziel, die Haltungsbedingungen und das Management im gesamten Bestand dahingehend zu optimieren, dass die Haltung von unkupierten Schweinen zukünftig möglich ist. In welchen Stallgebäuden die Risikoanalyse getrennt durchzuführen ist, ergibt sich aus den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort und den je Stallgebäude tatsächlich geeigneten Optimierungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist -2- 5 Zu 1 Muss bei der 1. Risikoanalyse bis Mitte 2019 ein 12-monatiger Bemessungszeitraum für die Risikoanalyse herangezogen werden? für jede Produktionsstufe die Risikoanalyse getrennt durchzuführen. Nein, bei der 1. Durchführung gilt der aktuelle Stand. Sofern Daten der zurückliegenden 12 Monate vorliegen, können diese einbezogen werden (z. B. Tierverluste, Schwanz- /Ohrverletzungen, externer Stallklimacheck). Erhebung von Schwanz-/Ohrverletzungen Nr. 1FrageAntwort Wie ist eine Schwanz- und Ohrverletzung definiert?2Müssen die Schwanz-/Ohrverletzungen in einem Abteil oder in allen Ställen eines Produktionszweiges erfasst werden? Wie häufig muss die Erhebung durchgeführt werden?Schwanzverletzung: Schwanz mit deutlich sichtbarer blutender Wunde, Kruste oder Schwellung. Ohrverletzung: deutlich sichtbare, meist blutende Wunden und Krusten am Ohr (siehe „Zusätzliche Erläuterungen Nr. 1“ ) Zur Erhebung von Schwanz-/Ohrverletzungen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Ausführliche Beschreibung siehe Dokument „Risikoanalyse Kupierverzicht“ Nr. 3 Zusätzliche Erläuterungen, Seite 11, zu 1. Nr. 1, Satz 2. Darüber hinaus sind Schwanz-/Ohrverletzungen im Rahmen der täglichen Inaugenscheinnahme der Tiere besonders zu beachten. 3Muss bei der 1. Risikoanalyse bis Mitte 2019 durch zweimalige Erhebung ein Mittelwert für die Schwanz-/Ohrverletzungen in den vergangenen 12 Monaten ermittelt werden? 4Sind die Schlachtbefunde für die Ermittlung der Schwanz-/Ohrverletzungen bereits belastbar und mit den im Betrieb erhobenen Befunden vergleichbar? Zu 2 Es wird empfohlen, an allen Tieren eines Betriebes Schwanz- und Ohrverletzungen zu erheben. Empfohlen wird die regelmäßige Erfassung zum Beispiel bei der Ein- und Ausstallung und insbesondere bei „Ausbrüchen“ von Kannibalismus. Nein, bei der 1. Durchführung reicht es, wenn die Erhebung einmalig vor dem Ausfüllen der Tierhalter-Erklärung durchgeführt wird. Sofern Daten der zurückliegenden 12 Monate vorliegen, können diese einbezogen werden. An einer weiteren Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Datenerfassung an den Schlachthöfen wird gearbeitet. Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb Zu 2.1 Beschäftigung Nr. 1 FrageAntwort Was ist in die Leerfelder der ersten Frage einzutragen?Die in den ausgewählten Abteilen verwendeten Beschäftigungsmaterialien/-objekte. -3- 2 3 Zu welcher Tageszeit ist die Benutzung des Beschäftigungsmaterials zu erfassen? Wie ist die Summe der Eigenschaften der eingesetzten Materialien zu ermitteln? Werden z.B. Naturseile und Holz in einer Bucht angeboten, können die Eigenschaften verschiedener Materialien summiert werden? Es wird empfohlen, die Erfassung in den Aktivitätsphasen der Tiere durchzuführen. Ja, verschiedene Eigenschaften können summiert werden. Die gleiche Eigenschaft kann jedoch nicht doppelt gezählt werden. Im genannten Beispiel „Naturseil und Holz“, summieren sich die Eigenschaften somit auf 3. Werden beispielsweise Heu oder Stroh permanent angeboten, sind alle 4 Eigenschaften erfüllt. Siehe Dokument „Risikoanalyse Kupierverzicht“ Nr. 3 Zusätzliche Erläuterungen zu Nr. 2.1 Beschäftigung. Zu 2.2 Stallklima Nr. 1 2 3 Frage Antwort Müssen bei der 1. Risikoanalyse bis Mitte 2019 Bei der 1. Durchführung reicht es, wenn der in den vergangenen 12 Monaten ein oder zwei interne Stallklima-Check einmalig vor dem interne Stallklima-Checks durchgeführt werden? Ausfüllen der Tierhalter-Erklärung durchgeführt wird. Sofern Daten der zurückliegenden 12 Monate vorliegen, können diese einbezogen werden (z. B. durch einen externen Stallklimacheck). Müssen die externen Berater zertifiziert sein? Nein, aber sie müssen über das notwendige Fachwissen und für anlassbezogene Messungen über entsprechende Messgeräte verfügen. Zählt das Ausfüllen des hier vorgegebenen Nein. Für einen externen Stallklima-Check muss Vordruckes durch einen Berater/Tierarzt als ein entsprechendes Prüfprotokoll mit externer Stallklima- Check? Auswertung und Bewertung und ggf. Optimierungsvorschlägen (Gutachtencharakter) erstellt und dem Tierhalter übergeben werden. Zu 2.3 Gesundheit und Fitness Nr. 1FrageAntwort Was zählt als Fortbildung im Bereich Tierschutz/-gesundheit?2Sind Fortbildungen verpflichtend?3Können die drei häufigsten zurückgemeldeten Befunddaten vom Schlachthof über Schlachtbefund- Datenbanken verwendet werden? Welche Tierverluste sind hier anzugeben?Hierzu zählen z.B. Teilnahmen an Fachveranstaltungen, Seminaren, Online- Schulungen im Bereich Tierschutz/-gesundheit und Tierhaltung. Nein, aber sie werden empfohlen und können ggf. als eine mögliche Optimierungsmaßnahme angewendet werden. Ja, wenn diese Daten repräsentativ für den Tierbestand zur Verfügung stehen. 4 Nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) sind die Verluste und deren

Handreichung_Aktionsplan_Kupierverzicht.pdf#reportTop

Stand: 22.05.2019 Handreichung zur Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht“ in Ergänzung zu den zusätzlichen Erläuterungen in Kapitel 3 der Risikoanalyse und zur Tierhalter-Erklärung A. Zur Risikoanalyse Allgemeines Nr. 1FrageAntwort Muss ich zwingend die hier vorgeschlagenen Formblätter für die Risikoanalyse verwenden?2Wenn ein Betrieb mehrere Produktionsstufen umfasst, muss er dann für jede Produktionsstufe eine Risikoanalyse durchführen?3Wenn ein Betrieb unterschiedliche Aufstallungssysteme (z. B. Teil-, Vollspaltenboden) in den Abteilen einer Produktionsstufe hat, muss er dann für jedes Aufstallungssystem eine eigene Risikoanalyse machen?4Wenn ein Betrieb mehrere Stallgebäude umfasst, muss dann für jedes Stallgebäude eine Risikoanalyse durchgeführt werden?Nein. Die vorgeschlagene Risikoanalyse dient der Beurteilung der betriebsindividuellen Risikofaktoren in Bezug auf das Auftreten von Schwanzbeißen. Sie entspricht den Anforderungen der Empfehlung der EU KOM 2016/336. Alternativ kann auch das SchwIP (Schwanzbeiß-Interventionsprogramm) verwendet werden oder eine andere gleichwertige Risikoanalyse, die die Anforderungen der Empfehlung der EU KOM 2016/336 mit den dort unter 3 a bis 3 f genannten Parametern ebenfalls erfüllt. Ja, es muss getrennt für Saugferkel, Aufzuchtferkel und Mastschweine eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Schwanz- /Ohrverletzungen müssen ebenfalls für jede Produktionsstufe getrennt erfasst werden. Die Auswahl der Abteile/Stallgebäude liegt in der Verantwortung des Tierhalters; sie soll repräsentativ für die Problematik im Bestand sein. Grundsätzlich sind bei der Auswahl die Gegebenheiten vor Ort (verschiedene Aufstallungssysteme/Stallgebäude) und das bisherige Kannibalismusgeschehen im Betrieb (vermehrt betroffene Bereiche) zu berücksichtigen. Die Risikoanalyse hat als Ziel, die Haltungsbedingungen und das Management im gesamten Bestand dahingehend zu optimieren, dass die Haltung von unkupierten Schweinen zukünftig möglich ist. In welchen Stallgebäuden die Risikoanalyse getrennt durchzuführen ist, ergibt sich aus den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort und den je Stallgebäude tatsächlich geeigneten Optimierungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist -2- 5 Zu 1 Muss bei der 1. Risikoanalyse bis Mitte 2019 ein 12-monatiger Bemessungszeitraum für die Risikoanalyse herangezogen werden? für jede Produktionsstufe die Risikoanalyse getrennt durchzuführen. Nein, bei der 1. Durchführung gilt der aktuelle Stand. Sofern Daten der zurückliegenden 12 Monate vorliegen, können diese einbezogen werden (z. B. Tierverluste, Schwanz- /Ohrverletzungen, externer Stallklimacheck). Erhebung von Schwanz-/Ohrverletzungen Nr. 1FrageAntwort Wie ist eine Schwanz- und Ohrverletzung definiert?2Müssen die Schwanz-/Ohrverletzungen in einem Abteil oder in allen Ställen eines Produktionszweiges erfasst werden? Wie häufig muss die Erhebung durchgeführt werden?Schwanzverletzung: Schwanz mit deutlich sichtbarer blutender Wunde, Kruste oder Schwellung. Ohrverletzung: deutlich sichtbare, meist blutende Wunden und Krusten am Ohr (siehe „Zusätzliche Erläuterungen Nr. 1“ ) Zur Erhebung von Schwanz-/Ohrverletzungen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Ausführliche Beschreibung siehe Dokument „Risikoanalyse Kupierverzicht“ Nr. 3 Zusätzliche Erläuterungen, Seite 11, zu 1. Nr. 1, Satz 2. Darüber hinaus sind Schwanz-/Ohrverletzungen im Rahmen der täglichen Inaugenscheinnahme der Tiere besonders zu beachten. 3Muss bei der 1. Risikoanalyse bis Mitte 2019 durch zweimalige Erhebung ein Mittelwert für die Schwanz-/Ohrverletzungen in den vergangenen 12 Monaten ermittelt werden? 4Sind die Schlachtbefunde für die Ermittlung der Schwanz-/Ohrverletzungen bereits belastbar und mit den im Betrieb erhobenen Befunden vergleichbar? Zu 2 Es wird empfohlen, an allen Tieren eines Betriebes Schwanz- und Ohrverletzungen zu erheben. Empfohlen wird die regelmäßige Erfassung zum Beispiel bei der Ein- und Ausstallung und insbesondere bei „Ausbrüchen“ von Kannibalismus. Nein, bei der 1. Durchführung reicht es, wenn die Erhebung einmalig vor dem Ausfüllen der Tierhalter-Erklärung durchgeführt wird. Sofern Daten der zurückliegenden 12 Monate vorliegen, können diese einbezogen werden. An einer weiteren Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Datenerfassung an den Schlachthöfen wird gearbeitet. Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb Zu 2.1 Beschäftigung Nr. 1 FrageAntwort Was ist in die Leerfelder der ersten Frage einzutragen?Die in den ausgewählten Abteilen verwendeten Beschäftigungsmaterialien/-objekte. -3- 2 3 Zu welcher Tageszeit ist die Benutzung des Beschäftigungsmaterials zu erfassen? Wie ist die Summe der Eigenschaften der eingesetzten Materialien zu ermitteln? Werden z.B. Naturseile und Holz in einer Bucht angeboten, können die Eigenschaften verschiedener Materialien summiert werden? Es wird empfohlen, die Erfassung in den Aktivitätsphasen der Tiere durchzuführen. Ja, verschiedene Eigenschaften können summiert werden. Die gleiche Eigenschaft kann jedoch nicht doppelt gezählt werden. Im genannten Beispiel „Naturseil und Holz“, summieren sich die Eigenschaften somit auf 3. Werden beispielsweise Heu oder Stroh permanent angeboten, sind alle 4 Eigenschaften erfüllt. Siehe Dokument „Risikoanalyse Kupierverzicht“ Nr. 3 Zusätzliche Erläuterungen zu Nr. 2.1 Beschäftigung. Zu 2.2 Stallklima Nr. 1 2 3 Frage Antwort Müssen bei der 1. Risikoanalyse bis Mitte 2019 Bei der 1. Durchführung reicht es, wenn der in den vergangenen 12 Monaten ein oder zwei interne Stallklima-Check einmalig vor dem interne Stallklima-Checks durchgeführt werden? Ausfüllen der Tierhalter-Erklärung durchgeführt wird. Sofern Daten der zurückliegenden 12 Monate vorliegen, können diese einbezogen werden (z. B. durch einen externen Stallklimacheck). Müssen die externen Berater zertifiziert sein? Nein, aber sie müssen über das notwendige Fachwissen und für anlassbezogene Messungen über entsprechende Messgeräte verfügen. Zählt das Ausfüllen des hier vorgegebenen Nein. Für einen externen Stallklima-Check muss Vordruckes durch einen Berater/Tierarzt als ein entsprechendes Prüfprotokoll mit externer Stallklima- Check? Auswertung und Bewertung und ggf. Optimierungsvorschlägen (Gutachtencharakter) erstellt und dem Tierhalter übergeben werden. Zu 2.3 Gesundheit und Fitness Nr. 1FrageAntwort Was zählt als Fortbildung im Bereich Tierschutz/-gesundheit?2Sind Fortbildungen verpflichtend?3Können die drei häufigsten zurückgemeldeten Befunddaten vom Schlachthof über Schlachtbefund- Datenbanken verwendet werden? Welche Tierverluste sind hier anzugeben?Hierzu zählen z.B. Teilnahmen an Fachveranstaltungen, Seminaren, Online- Schulungen im Bereich Tierschutz/-gesundheit und Tierhaltung. Nein, aber sie werden empfohlen und können ggf. als eine mögliche Optimierungsmaßnahme angewendet werden. Ja, wenn diese Daten repräsentativ für den Tierbestand zur Verfügung stehen. 4 Nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) sind die Verluste und deren

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