In der gesellschaftlichen Diskussion um die als notwendig erachtete Veränderung der Tierhaltung werden oft Anforderungen formuliert, bei denen der Konflikt zwischen unterschiedlichen Schutzgütern wie Tierwohl, Umweltschutz oder auch der Schutz der menschlichen und tierischen Gesundheit kaum oder gar nicht beachtet werden. Die Berücksichtigung entsprechender Interdependenzen und die Abwägung der Bedeutung unterschiedlicher Schutzgüter sind bei der Formulierung der Rahmenbedingungen für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch notwendig.
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Projektes, (1) die Relevanz verschiedener Schutzgüter im Zusammenhang mit der Nutztierhaltung aus Sicht der Konsumenten bzw. Bürger zu identifizieren, (2) den Umgang der Konsumenten und Bürger mit Zielkonflikten zu beschreiben und (3) darauf aufbauend, Informationen für Entscheidungsträger in Ministerien, landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Tierhaltung bereitzustellen.
In dem Projekt werden die relevanten Zielkonflikte im Hinblick auf die konkurrierenden Schutzgüter durch Literaturrecherche und durch Gespräche mit Experten identifiziert. Die Analyse des Umgangs mit diesen Zielkonflikten und der Priorisierung der jeweiligen Schutzgüter in Konfliktsituationen erfolgt in einem ersten Schritt auf der Basis von Gruppendiskussionen und daran anschließend in einer quantitativen Befragung, die mit einem Experiment verbunden wird.
Diese Studie beleuchtet, wie die vom BMEL geplante, dreistufige staatliche Tierwohlkennzeichnung auf Tierwohl und Umweltschutz wirkt. Zudem wird untersucht, wie die Kennzeichnung ergänzt werden könnte, um sowohl dem Tierwohl als auch dem Umweltschutz zu dienen.In den „Anmerkungen zur Studie“ wird die Untersuchung auf die neuen Tierwohl-Kriterien ausgeweitet, die vom BMEL Anfang 2019 veröffentlicht wurden.Aus Tierschutzsicht besteht Verbesserungsbedarf vor allem bei der Einstiegsstufe. Negative Auswirkungen auf die Umwelt sind durch die Tierwohlkennzeichnung jedoch kaum zu erwarten. Die Studie schlägt Verbesserungen für die weitere Ausgestaltung der Tierwohlkennzeichnung vor und soll helfen, die Kennzeichnung bei Kaufentscheidungen für Fleischprodukte besser einzuordnen.
Wie wirkt sich das staatliche Tierwohlkennzeichen für Schweine auf Umwelt und Tierwohl aus? Dies untersucht die UBA-Studie “Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation“. Die intensive Nutztierhaltung schadet der Umwelt durch Nährstoffüberschüsse, Treibhausgase und Verlust der Artenvielfalt. Gleichzeitig wünschen sich viele Menschen bessere Haltungsbedingungen und mehr Tierwohl. Daher führt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL ) derzeit für Nutztiere ein staatliches, freiwilliges Tierwohlkennzeichen mit drei Stufen ein. Die Anforderungen an das Tierwohl steigen dabei von Stufe zu Stufe. Tierwohl kann über gesündere, effizientere und langlebigere Tiere der Ressourcenschonung und dem Umweltschutz dienen. Denn so kann mit weniger Tieren die gleiche Menge an tierischen Produkten erzeugt werden, was die Emissionen pro Einheit Produkt verringert. Ob auch Zielkonflikte zwischen Tierwohl und Umweltschutz bestehen, untersucht die UBA -Studie „ Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation “ anhand des staatlichen Tierwohlkennzeichens für Schweine: Aus Tierschutzsicht besteht vor allem Verbesserungsbedarf bei der Einstiegsstufe mit den am wenigsten strengen Kriterien. Negative Auswirkungen auf die Umwelt sind durch die Einführung des Tierwohlkennzeichens jedoch kaum zu erwarten. Die bessere Haltung hat sogar positive Effekte auf den Umweltschutz: gesündere Schweine benötigen weniger Futter und Tierarzneimittel . Mit mehr Platz im Stall wird die die Fläche weniger verschmutzt und so die Ammoniak- Emission verringert. Das UBA-Gutachten bezieht sich auf die vom BMEL 2017 erstmalig veröffentlichten Kriterien. Inzwischen hat das BMEL die Kriterien aktualisiert und einige Änderungen vorgenommen. Daher hat das UBA die Kriterien der alten und der aktuellen Fassung des Tierwohlkennzeichens verglichen und die Ergebnisse ergänzend zu der Studie zusammengestellt. Der Vergleich zeigt, dass das UBA-Gutachten überwiegend auch für die aktuellen Kriterien gilt.
Die Mitarbeiter des Fachgebietes Tierzucht und Tierhaltung sind zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf den Gebieten Tierzucht und Tierhaltung im Land Brandenburg. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Überwachung von Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die für Züchter der Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd züchterisch tätig und entsprechend nach Verordnung (EU) 2016/1012 vom 8. Juni 2016 (Tierzuchtverordnung) sowie Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 anerkannt beziehungsweise zugelassen sind. Dabei realisieren in Brandenburg anerkannte Zuchtverbände einen großen Teil der Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen im Auftrag des Landes. Diese und weitere im Land aktive Zuchtverbände, Kontrollorganisationen, zugelassenen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten , sowie Ausbildungsstätten nach dem Tierzuchtgesetz unterliegen nach innergemeinschaftlichem und nationalem Recht der tierzuchtrechtlichen Überwachung des LELF. In einem weiteren Schwerpunkt sind die Mitarbeiter des LELF verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Auswertung der Leistungsprüfungen für Rinder , Schweine und Schafe in Stationen in Kooperation mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e. V. (LVAT). Aufgrund des Brandenburgischen Bienenzuchtgesetzes vom 8. Januar 1996, ergänzt durch die Anerkennungsverordnung für Bienenbelegstellen vom 29. Januar 1998, werden auch anerkannte Bienenbelegstellen regelmäßig kontrolliert. Umfangreiche weitere Aufgaben beziehen sich auf Untersuchungen und Projekte von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Tierhaltung in den Fachgebieten Rinder -, Schweine -, Schaf- und Ziegenhaltung . Die Erarbeitung von Politik- und Beratungsempfehlungen, die Gestaltung und Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil dieses Aufgabenbereiches. Die Mitarbeiter des Fachgebietes Tierzucht und Tierhaltung sind zuständig für hoheitliche und fachliche Aufgaben auf den Gebieten Tierzucht und Tierhaltung im Land Brandenburg. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Überwachung von Organisationen, Einrichtungen und Betrieben, die für Züchter der Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd züchterisch tätig und entsprechend nach Verordnung (EU) 2016/1012 vom 8. Juni 2016 (Tierzuchtverordnung) sowie Tierzuchtgesetz vom 18. Januar 2019 anerkannt beziehungsweise zugelassen sind. Dabei realisieren in Brandenburg anerkannte Zuchtverbände einen großen Teil der Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellungen im Auftrag des Landes. Diese und weitere im Land aktive Zuchtverbände, Kontrollorganisationen, zugelassenen Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten , sowie Ausbildungsstätten nach dem Tierzuchtgesetz unterliegen nach innergemeinschaftlichem und nationalem Recht der tierzuchtrechtlichen Überwachung des LELF. In einem weiteren Schwerpunkt sind die Mitarbeiter des LELF verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Auswertung der Leistungsprüfungen für Rinder , Schweine und Schafe in Stationen in Kooperation mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e. V. (LVAT). Aufgrund des Brandenburgischen Bienenzuchtgesetzes vom 8. Januar 1996, ergänzt durch die Anerkennungsverordnung für Bienenbelegstellen vom 29. Januar 1998, werden auch anerkannte Bienenbelegstellen regelmäßig kontrolliert. Umfangreiche weitere Aufgaben beziehen sich auf Untersuchungen und Projekte von Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Tierhaltung in den Fachgebieten Rinder -, Schweine -, Schaf- und Ziegenhaltung . Die Erarbeitung von Politik- und Beratungsempfehlungen, die Gestaltung und Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Mitwirkung in der Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil dieses Aufgabenbereiches. Nach Maßgabe der Tierzuchtverordnung (VO (EU) 2016/1012) erfolgten amtliche Kontrollen. Im Jahr 2024 gehörten hierzu die amtlichen Kontrollen der ordnungsgemäßen Umsetzung genehmigter Zuchtprogramme durch die Zuchtverbände für Rind, Schwein und Pferd sowie Schaf und Ziege. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Im Jahr 2024 konnten insgesamt 31 Kontrollen realisiert werden. Davon entfielen auf die Tierart Rind 5, auf die Tierarten Schaf und Ziege 7 und auf die Tierart Pferd 19 Kontrollen. Mit Blick auf die weitere Abnahme der im Land Brandenburg ansässigen Schweinezuchtbetriebe fand nur eine Kontrolle in diesem Bereich statt. Weitere tierzuchtrechtliche Kontrollen fanden im Bereich der Durchführung der Lehrgänge (Prüfungsbeisitz) zum Erreichen einer lebenslang gültigen Berechtigung für die Durchführung der künstlichen Besamung bei Rind und Pferd statt. Durch die anerkannten Ausbildungsstätten konnten 15 Lehrgänge mit 214 Teilnehmern realisiert werden. Zwei Kontrollen zur Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen der sechs nach Brandenburger Bienenzuchtgesetz staatlich anerkannten Bienenbelegstellen ergänzen die Überwachung im tierzüchterischen Bereich. Nach Maßgabe der Tierzuchtverordnung (VO (EU) 2016/1012) erfolgten amtliche Kontrollen. Im Jahr 2024 gehörten hierzu die amtlichen Kontrollen der ordnungsgemäßen Umsetzung genehmigter Zuchtprogramme durch die Zuchtverbände für Rind, Schwein und Pferd sowie Schaf und Ziege. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Im Jahr 2024 konnten insgesamt 31 Kontrollen realisiert werden. Davon entfielen auf die Tierart Rind 5, auf die Tierarten Schaf und Ziege 7 und auf die Tierart Pferd 19 Kontrollen. Mit Blick auf die weitere Abnahme der im Land Brandenburg ansässigen Schweinezuchtbetriebe fand nur eine Kontrolle in diesem Bereich statt. Weitere tierzuchtrechtliche Kontrollen fanden im Bereich der Durchführung der Lehrgänge (Prüfungsbeisitz) zum Erreichen einer lebenslang gültigen Berechtigung für die Durchführung der künstlichen Besamung bei Rind und Pferd statt. Durch die anerkannten Ausbildungsstätten konnten 15 Lehrgänge mit 214 Teilnehmern realisiert werden. Zwei Kontrollen zur Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen der sechs nach Brandenburger Bienenzuchtgesetz staatlich anerkannten Bienenbelegstellen ergänzen die Überwachung im tierzüchterischen Bereich. Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft
Die spezialisierte Ferkelerzeugung ist in Brandenburg traditionell stärker beheimatet als die Schweinemast. Brandenburg ist ein Ferkelexportland. Zentren sind vor allem in den Berlin fernen Landkreisen zu finden. Die Betriebe sind sehr spezialisiert orientiert. Im Fachgebiet werden hauptsächlich Fragen der Produktqualität, der Tierhaltung und der Fütterung bearbeitet. Die spezialisierte Ferkelerzeugung ist in Brandenburg traditionell stärker beheimatet als die Schweinemast. Brandenburg ist ein Ferkelexportland. Zentren sind vor allem in den Berlin fernen Landkreisen zu finden. Die Betriebe sind sehr spezialisiert orientiert. Im Fachgebiet werden hauptsächlich Fragen der Produktqualität, der Tierhaltung und der Fütterung bearbeitet. Im Prüfjahr 2024 wurden in der Ruhlsdorfer Schweineleistungsprüfstation 727 Tiere der Nachkommenprüfung und 372 der Herkunftsprüfung unterzogen. Im Focus der Prüfungen standen vorwiegend Mutterrassen und Kombinationen mit der Vaterrasse Duroc. Der Gesundheitszustand in den Herden war sehr gut. Die Verlustquoten lagen mit unter 5 Prozent zwar geringfügig über der Quote von 2023, jedoch immer noch auf einem sehr guten Niveau. Die Leistungen blieben – bei gleich großen Schlachtmassen – im Durchschnitt. Vor allem die Fleischqualität der Mutterrassen war sehr gut und konnte im Vergleich zum Vorjahr gehalten werden. Die Prüfung der gefährdeten Rasse Leicoma konnte leider nicht fortgesetzt werden. Im Prüfjahr 2024 wurden in der Ruhlsdorfer Schweineleistungsprüfstation 727 Tiere der Nachkommenprüfung und 372 der Herkunftsprüfung unterzogen. Im Focus der Prüfungen standen vorwiegend Mutterrassen und Kombinationen mit der Vaterrasse Duroc. Der Gesundheitszustand in den Herden war sehr gut. Die Verlustquoten lagen mit unter 5 Prozent zwar geringfügig über der Quote von 2023, jedoch immer noch auf einem sehr guten Niveau. Die Leistungen blieben – bei gleich großen Schlachtmassen – im Durchschnitt. Vor allem die Fleischqualität der Mutterrassen war sehr gut und konnte im Vergleich zum Vorjahr gehalten werden. Die Prüfung der gefährdeten Rasse Leicoma konnte leider nicht fortgesetzt werden. * Rückenmuskelfläche nicht gewichtskorrigiert * Rückenmuskelfläche nicht gewichtskorrigiert Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft Zum Inhaltsverzeichnis – Zahlen und Fakten Landwirtschaft Die Anforderungen an die Tierhaltung wachsen stetig und erwachsen aus verschiedenen Richtungen. Tierwohlthemen und Themen des Klima- und Umweltschutzes spielen zusätzlich eine immer größer werdende Rolle. Für den Tierhalter ist die Ausbalancierung der vielfältigen Faktoren sehr schwierig, da oft nur einzelne Faktoren bei einer Kompromissfindung von der jeweilige Interessensgruppe betrachtet werden. Weiterlesen Die Anforderungen an die Tierhaltung wachsen stetig und erwachsen aus verschiedenen Richtungen. Tierwohlthemen und Themen des Klima- und Umweltschutzes spielen zusätzlich eine immer größer werdende Rolle. Für den Tierhalter ist die Ausbalancierung der vielfältigen Faktoren sehr schwierig, da oft nur einzelne Faktoren bei einer Kompromissfindung von der jeweilige Interessensgruppe betrachtet werden. Weiterlesen