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Pilzsporen in der Atmosphaere als Allergene

Es wird das Vorkommen von Pilzsporen in der Luft analysiert, wobei Tal- und Hoehenlagen verglichen werden. Die Untersuchung umfasst sowohl eine quantitative als auch qualitative Analyse. Ein bestimmtes Luftvolumen wird angesaugt, die Pilzsporen laesst man auf ein geeignetes Naehrmedium sedimentieren; nach erfolgter Inkubation werden die Pilze auf Art, zumindest aber auf Gattungsniveau bestimmt. Von einigen der nachgewiesenen Arten ist die Allergenwirkung bekannt, es wurden aber auch Pilze erfasst, die bisher noch nie oder hoechst selten in Arbeiten mit aehnlicher Zielsetzung erwaehnt wurden; dementsprechend ist ueber deren allergische Potenz auch noch nichts bekannt.

Algenaufwuchs und Gewaesserguete in Fliessgewaessern

Der Algenaufwuchs in Fliessgewaessern wird mit qualitativen und semiquantitativen Methoden untersucht. Grundlage dafuer stellt eine genaue Aufsammlung im Feld verschiedener Substrate in schnellfliessenden Gewaessern aber insbesondere von steinigen Substraten dar. Grundlage fuer alle weiteren oekologischen Untersuchungen stellt dabei die genaue Bestimmung dar, die fuer die meisten Algengruppen (Blaualgen, Gruenalgen, Chrysophyceen) moeglichst in lebendem Zustand erfolgt. Kieselalgen werden aus gereinigten Dauerpraeparaten bearbeitet. Hinsichtlich Gewaesserguetebeurteilung von Bild der Aufwuchsalgen wird eine gesamtbiozoenotische Betrachtungsweise (und insbesondere der Veraenderungen der Biozoenosen) der bisher meist ueblichen Indikator-Arten-Methode vorgezogen. Gleichzeitig werden physikalische und chemische Parameter duch die Abteilung fuer Limnologie am Institut fuer Zoologie der Universitaet Innsbruck erfasst.

NSG Karower Teiche

Jeder der vier aus ehemaligen Torfstichen und Fischteichen entstandenen Teiche ist anders strukturiert. Vom Zentrum des Gebietes aus hat man einen guten Überblick über die Teichlandschaft. Vier Aussichtsplattformen eröffnen die Sicht auf die Wasserflächen hinter den Kulissen der breiten Schilfgürtel. Das NSG ist ein bedeutendes Rast- und Brutgebiet für Wasservögel und Schilfbrüter, aber auch Arten der Hecken und Waldränder wie Pirol, Sperbergrasmücke, Braun- und Schwarzkehlchen sind hier heimisch. Als Amphibienlaichplatz sind die Teiche von überregionaler Bedeutung. Zauneidechse und Ringelnatter können regelmäßig beobachtet werden. Im Sommer jagen mehr als 20 Libellenarten über dem Wasser. Über 330 wildwachsende Pflanzenarten wurden bereits im Gebiet nachgewiesen, von denen viele Arten in der Roten Liste Berlins geführt werden. Zur Erhaltung der Wiesen und Offenflächen werden Robustrinderrassen eingesetzt, die mit den Gegebenheiten gut zurechtkommen. Vom S-Bahnhof Karow erreicht man das NSG zu Fuß in gut 20 Minuten. Ein weiterer Eingang liegt an der Bucher Straße. Das Gebiet ist durch Rundwege erschlossen. Besonders für Vogelkundler sind die Teiche ein beliebtes Beobachtungsgebiet, das immer wieder Überraschungen bereit hält. Die Mitnahme von Ferngläsern lohnt sich! Nicht weit ist es zum Bucher Forst und dem NSG Bogenseekette und Lietzengrabenniederung . Die Gebiete sind über Wanderwege miteinander verbunden. Der gebietsübergreifende Panke-Wanderweg und der Barnimer Dörferweg kreuzen sich im NSG und laden zu längeren Ausflügen ein. Ob Fahrradtouren, Ganztagestouren oder Abendspaziergänge, die Karower Teiche bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen Rieselfeld­landschaft Hobrechts­felde, Waldweideprojekt

LSG Elbetal - Prettin Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt zwischen der Stadt Prettin und der Elbe an der südöstlichen Landesgrenze zu Sachsen. Im Nordwesten verläuft die Gebietsgrenze durch ein großflächiges Kiesabbaugebiet. Das LSG umfaßt einen Ausschnitt aus der Landschaftseinheit Dessauer Elbetal zwischen Elbestrom und Ackeraue. Die offene Elbelandschaft mit dem Fluß, den Überflutungswiesen, einigen Altwassern und Kleingewässern und den innerdeichs liegenden Ackerfluren prägt den Charakter des Gebietes. Im südöstlichen Bereich des LSG kontrastiert die große, mit Kiefernforsten bestandene Sanddüne stark mit dem angrenzenden Überflutungsgrünland. Die Silhouette der Altstadt von Prettin mit ihrer vom Kirchturm und der Lichtenburg überragten Ansicht tragen wesentlich zum ästhetischen Wert dieser Landschaft bei. Vom Stadtgebiet Prettin liegen Teile der Altstadt, die in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz steht, ebenso wie die überbaute mittelalterliche Burganlage ”Schlößchen”, Stadtmauerreste, eine mittelalterliche Ortswüstung Löbnitz sowie ein ur- und frühgeschichtliches Gräberfeld im LSG. Im Nordwestteil des Gebietes dominiert jedoch die Nachfolgelandschaft des großflächigen Kiesabbaus mit den großen Wasserflächen, die teilweise von Maschinen und technischen Bauwerken umstanden sind. Der überwiegende Teil des LSG ist durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Während das Überflutungsgrünland an der Elbe als Rinderweide und zum Teil als Schafweide genutzt wird, werden auf den fruchtbaren Ackerflächen vor allem Weizen und Zuckerrüben angebaut. Eine Strukturverarmung wurde durch die Schaffung von großen Schlaggrößen hervorgerufen. An der Straße nach Großtreben wurde bereits Mitte des 19. Jahrhunderts eine Ziegelei betrieben. Auch der Kiesabbau im Bereich der heutigen Baggerseen westlich Prettin war zu diesem Zeitpunkt schon im Gange. Die Landschaft eines Teils des Landschaftsschutzgebietes wird durch den seit 1960 betriebenen großflächigen Kiesabbau mit einer Verarbeitungs- und Transportbandanlage geprägt. In der Folge des Abbaus der mächtigen Kiesvorkommen, der bis heute anhält, entstand ein System großer Abbauseen mit nur wenigen naturnahen Buchten, Halbinseln und Flachwasserbereichen. Größere Flächen sind auch heute noch kahl oder weisen nur Initialstadien an Vegetation auf. Diese Kiesseen werden teils zur Ausübung der Angelfischerei, teils als Bade-, Camping- und Bungalowstandorte genutzt. Das Gebiet wird in Richtung Elbe von einer Straße gequert, die zur Anlegestelle einer Gierfähre führt, welche die Verbindung mit der linkselbischen Stadt Dommitzsch herstellt. Ein aus dem LSG ausgegliederter Bereich wird als Wasserübungsplatz der Bundeswehr genutzt und ragt von der Elbe her in das Gebiet hinein. Das ausdrucksschwache Relief des Gebietes wird durch seine Lage im ehemaligen Lausitzer Urstromtal geprägt, einem Teilabschnitt des Breslau-Bremer Urstromtals. Es entstand während des Warthestadiums der Saalekaltzeit vor den Eisrandlagen des Flämings. Seitdem ist der Raum eine Flußlandschaft. Während der Weichselkaltzeit nutzte der stark verästelte Lausitzer Strom das alte Urstromtal und schotterte die Sande und Kiese der Niederterrasse auf. Aus ihr wurden feinere Bestandteile durch westliche Winde ausgeblasen und zu Flugsanddecken und Dünen aufgeweht. Sie beleben kleinflächig östlich von Prettin als bewaldete Hochlagen (bis 85,9 m über NN) die Niederung. Meist aber wird das Gebiet durch Ablagerungen der holozänen Elbe bestimmt. Von zahlreichen Laufverlegungen zeugen die durch den Deichbau abgeschnittenen Altwasser des Flusses sowie die im Untergrund verbreiteten jungen Sande und Kiese. Nur selten treten diese grobkörnigen Sedimente an die Oberfläche, zum Beispiel am Fährhaus. Meist sind sie durch eine Decke von Auenlehm verhüllt, der im Holozän bei den zahlreichen, oft katastrophalen Elbehochwassern zur Ablagerung kam und für Ziegeleizwecke genutzt wurde. In der Pretzsch-Torgauer Elbeaue dominieren Gley-Vegas aus Auenlehm und Gleye aus Auenlehm über Sand beziehungsweise Schotter. Im Randbereich der Elberinne sind Paternien bis Gleye aus lehmigem Auensand über Sand verbreitet. Östlich Lichtenburg ist ein Dünenzug erfaßt, der eine langgestreckte Insel in der Auenlandschaft bildet. Auf den Dünen sind Regosole und Acker-Regosole, in unbeeinflußten Bodenprofilen auch Podsole bis Gley-Podsole ausgebildet. Durch die Eindeichung und die Festlegung des Stromstrichs der Elbe durch den unweit von hier einsetzenden Buhnenbau ist die Ablagerung der Auensedimente weitgehend unterbunden und findet nur noch im schmalen Deichvorland statt. Die Hydrographie des LSG wird durch die wechselnden Wasserstände der Elbe beeinflußt, so daß sich der Standort durch Grundwassernähe auszeichnet. Lediglich am Dünenstandort südöstlich Prettin sind Unterflurabstände über 5 m vorzufinden. Die Grundwassernähe führte auch zur Bildung der großen Kieswerkseen bei Prettin von mehr als 130 ha Wasserfläche, von denen ein größerer Teil im LSG liegt. Ansonsten sind einige wenige Altwasser der Elbe vorhanden, die jedoch in manchen Jahren kein Wasser mehr führen. Das Gebiet gehört zum Klimagebiet „Stark kontinental beeinflußtes Binnentiefland“, das durch eine mittlere Niederschlagsmenge (um 500 mm), eine hohe Sommerwärme und mäßig kalte Winter gekennzeichnet ist. Die weiten unbebauten Acker- und Grünlandgebiete sind potentielle Kaltluftentstehungsgebiete, die ebene Elbeaue ein Kaltluftabflußgebiet. Das Überflutungsgrünland wird von mesophilem Wirtschaftsgrasland (mit Wiesen-Fuchsschwanz, Wiesen-Rispengras, Deutsches Weidelgras und anderen) beherrscht, das infolge der bisherigen intensiven Nutzung artenarm ist und nur einen geringen Anteil blühender Pflanzen, meist nur Löwenzahn, aufweist. Besonders an den Deichböschungen kommen auch Grünlandgesellschaften trocknerer Ausbildung vor. Der unmittelbare Saumbereich der Elbe weist in Abhängigkeit vom Wasserstand des Flusses vegetationsfreie Sand- und Schlammbänke beziehungsweise annuelle Uferfluren oder Hochstaudenfluren auf wie zum Beispiel Zweizahn-Wasserpfeffer-Gesellschaft, Elbe-Spitzkletten-Uferflur oder Hirschsprung-Gesellschaft. Auf dem Dünenstandort stocken gegenwärtig nur monotone Kiefernforste unterschiedlichen Alters. An Wegrändern oder in einer aufgelassenen Abgrabung kommen einzelne Arten der Trockenrasenvegetation vor, besonders Silbergras. Die Uferbereiche der Kiesseen wurden meist mit nicht standortgerechten bzw. ausländischen Gehölzen bepflanzt (unter anderem Eschen-Ahorn und Hybridpappeln). Die Gewässer selbst sind pflanzenarm, nur die Ufer werden von Arten der initialen Ufervegetation, wie Sumpf-Simse, zunehmend besiedelt. Die wenigen im Gebiet vorhandenen Altwasser weisen kleinere Röhrichte vorwiegend aus Schmal- und Breitblättrigem Rohrkolben und Froschlöffel sowie Wasserschweber-Gesellschaften aus Teich- und Wasserlinsen und vereinzeltem Schwimmfarn sowie naturnahe Ufergehölze aus Silber-, Grau- und Mandel-Weide, Stiel-Eiche und Eingriffligem Weißdorn auf. In einem kolkartigen Gewässer nahe der Abbaufläche wurden noch nach 1990 einzelne Exemplare der Wassernuß gefunden. Auf den intensiv genutzten Ackerflächen kommen nur ubiquitäre Arten der Segetalvegetation, besonders die der Vogelmieren-Windhalm-Gesellschaft, vor. Während im LSG von den Säugetieren neben dem Biber, der ein Revier im Kiessee und weitere an der Elbe besiedelt, nur einige Mausarten und vereinzelt Feldhase sowie jagende Fledermäuse aus der Stadt Prettin festgestellt wurden, sind auf dem Gelände des Kieswerkes 48 Brutvogelarten bekannt. Von den Wasservögeln kommen Höckerschwan, Stockente und Bleßralle vor, die senkrechten Uferwände werden von der Uferschwalbe besiedelt, auf den kiesigen Flachufern brütet der Austernfischer. In den geringmächtigen Röhrichten leben Teich- und Sumpfrohrsänger sowie Rohrammer, im feuchten Ufergehölz Nachtigall und Beutelmeise. Die trockenen Gebüsche werden von Neuntöter, Dorn- und Zaungrasmücke bewohnt, auf den Bäumen brüten Turmfalke, Nebelkrähe, Pirol und Wacholderdrossel sowie Star und Feldsperling. Auf den Ruderal- und Ödlandflächen leben Fasan, Rebhuhn, Braunkehlchen, Haubenlerche und Steinschmätzer. Die Kiesseen haben auch Bedeutung für die Rast durchziehender Wasservögel, insbesondere Saat- und Bleßgänse, Stock-, Tafel- und Reiherenten, Gänsesäger und Bleßrallen. In Prettin und in Hohndorf brütet der Weißstorch. Die Elbeniederungen, aber auch die Flachwasserbereiche und Feuchtgrünlandsäume der Auskiesungsgewässer sind Nahrungsgebiet der außerhalb des LSG nistenden Weißstörche. Die Lurche und Kriechtiere sind durch Erdkröte, Teichfrosch und Zauneidechse vertreten. Die Fischfauna wird durch angelfischereiliche Besatzmaßnahmen geprägt. Die Wiesen werden u.a. von Heuschrecken und in Abhängigkeit vom Anteil blühender Kräuter auch von Tagfaltern bewohnt, die Altwasser von den auentypischen Libellenarten. Hauptentwicklungsziel für das Landschaftsschutzgebiet ist eine naturverträgliche Erholungsnutzung, insbesondere im Altteil der Kiesseen. Dazu ist eine Erschließung durch einen angelegten Rundwanderweg dringend erforderlich. Durch eine schrittweise Umwandlung der Gehölzstrukturen in standortgerechte Gehölze beziehungsweise durch natürliche Sukzession ist eine weitere Aufwertung des Gebietes möglich. Die militärischen und industriellen Bereiche sind durch gestufte Reihengehölze abzuschirmen. Die Grünlandbereiche, insbesondere im schmalen Überflutungsbereich, sollten durch extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege wieder in artenreichere Bestände zurückgeführt werden. In den größeren innendeichs gelegenen Ackergebieten, die auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden sollten, muß durch das Anlegen von Baumreihen, Rainen und Hecken neben einem abwechslungsreichen Landschaftsbild auch eine Verbesserung des Angebots an Habitatstrukturen erreicht werden. Die Kiefernforste der Sanddüne bei Prettin sind langfristig in naturnahe Waldbestände der trockenen Stieleichen-Hainbuchenwälder zu überführen. Die attraktive Altstadt-Silhouette mit der Lichtenburg sollte in keiner Weise verbaut oder in den Sichtbeziehungen beeinträchtigt werden. Ausgehend von der sehr sehenswerten, denkmalgeschützten Altstadt Prettin mit dem Schloß Lichtenburg, dem Wachturm am Lichtenburger Tor als Rest der Stadtmauer und der Kirche kann das LSG über einen Weg im Südteil des Gebietes erreicht und durchwandert werden. Dabei bietet ein hoher, mit schütterer Vegetation bewachsener Hügel einen guten Überblick sowohl über das Kiesseengebiet als auch über die weite Elbeaue bis nach Pretzsch und Torgau und bis zur bewaldeten Hügelkette der Dübener Heide. Besuch des Schlosses Lichtenburg Die Stadt Prettin, 965 urkundlich erwähnt, liegt an der Elbe zwischen Lutherstadt Wittenberg und Torgau. Ausgangs des 16. Jahrhunderts erbaute Kurfürst August von Sachsen das Renaissanceschloß Lichtenburg an der Stelle, wo im 14. bis 16. Jahrhundert ein Antoniterkloster stand. Dieses Schloß diente von 1574 bis 1717 den sächsischen Kurfürstinnen als Wohnsitz. In der Zeit von 1811 bis 1929 wurde das Schloß als Zuchthaus genutzt, von 1933 bis 1939 als Konzentrationslager mißbraucht. 1965 wurde eine Mahn- und Gedenkstätte eingeweiht und ab 1974 ein Kreismuseum eingerichtet. Neben der dargestellten Stadtgeschichte von Prettin mit Exponaten zum Handwerk, zur Landwirtschaft und zur mittelständischen Industrie gibt ein ”Brodtgewölbe” einen Einblick in eine alte Backstube. Ebenso wird eine alte Küche mit einem Herd mit Oberfeuerung und eine Ausstellung zum Weinbau im Jessener Gebiet gezeigt. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

Bau von Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fußgänger

Ausführungsphase Fußgängerinnen und Fußgänger sind auf Querungshilfen in Form von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen), Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen angewiesen, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. In der Regel liegt die Errichtung von Querungshilfen in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Zur Beschleunigung der Umsetzung offener Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angeboten, die Bezirksämter bei der Baudurchführung zu unterstützen. Das Vorhaben Der Bau Zahlen und Daten Voraussetzung für die Übernahme der Leistung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) ist die Zustimmung der einzelnen Bezirke sowie das Vorliegen der entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAO). In einem ersten Paket haben die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow und Reinickendorf der Übernahme der zentralen Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung von ca. 40 Maßnahmen zugestimmt. Ziel ist es, durch die Bündelung von Planungsleistung, Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung Zeit und Kosten zu sparen sowie die Attraktivität für Mittelständische Bauunternehmen zu erhöhen. Dazu wurde 2021 ein erstes Maßnahmenpaket mit 40 Einzelmaßnahmen beschlossen und in 5 Baulose aufgeteilt. Der damit verbundene Umbau von Beleuchtungsanlagen erfolgte in 3 Baulosen. Die Baukosten werden durch das Programm „Fußgängerquerungshilfen – Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende“ zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (§ 50 MobG BE) vom Land Berlin finanziert. Die Investitionssumme aller Baumaßnahmen im ersten Paket beträgt ca. 3,5 Millionen Euro. Beruhend auf den durchweg positiven Erfahrungen bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen im ersten Paket begann im Juni 2023 die Planung/ Vorbereitung eines zweiten Maßnahmenpaketes mit ca. 180 Einzelmaßnahmen in allen Berliner Bezirken. Im September 2023 wurden dazu die ersten 15 Einzelvereinbarungen zwischen SenMVKU und dem Bezirk Lichtenberg unterzeichnet. Im Oktober 2023 folgten weitere 6 Einzelvereinbarungen mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Bis Ende Oktober 2023 wurden weitere Einzelvereinbarungen mit den Bezirken Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte abgeschlossen. Insgesamt wurden so ca. 100 weitere Einzelmaßnahmen zwischen den Bezirken und dem Land Berlin vertraglich vereinbart. Maßnahmenpaket 1 Voraussichtliche Bauzeit: Baubeginn: Q3/2021, Bauende: Q2/2025 Im Zeitraum von 02.2021 bis 03.2025 wurden 45 Maßnahmen in Form von Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln und Fußgängerüberwegen bearbeitet. Baubeginn war im September 2021. Die Baulose 1 und 2 wurden 2022 abgeschlossen. Für Los 3 erfolgte der Baubeginn im Dezember 2022 (Bauende Mai 2024), Los 4 folgte im Mai 2023. Im August 2023 wurden die Planungsleistungen für das Maßnahmenpaket 1 abgeschlossen. Ab Oktober 2023 erfolgten die Ausschreibung und Vergabe von Los 5. Baubeginn war Anfang 2024. Bisher wurden ca. 44 Querungshilfen an die Bezirke übergeben. Mit einem Bauende der Maßnahmen aus Paket 1 ist voraussichtlich Mitte 2025 zu rechnen. Maßnahmenpaket 2 Voraussichtliche Bauzeit: Baubeginn: Q1/2024, Bauende: Q4/2028 Entsprechend den bisher vorliegenden Einzelvereinbarungen werden zurzeit weitere ca. 100 Einzelmaßnahmen „Fußgängerquerungshilfen – Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende“ geplant. Ein erstes Paket (Los 6) mit 7 Einzelmaßnahmen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Pankow wurde im Februar 2024 beauftragt. Ein zweites Paket mit 10 Einzelmaßnahmen (Los 7) wurde im Juli 2024 beauftragt. Die Planung und Ausschreibung weiterer Baulose sowie die Ausschreibung von Planungsleistungen (24 Einzelmaßnahmen) und Leistungen zur Bauüberwachung/ Bauoberleitung (33 Einzelmaßnahmen) erfolgte ebenfalls im Juli 202 . Im März 2025 erfolgte die Ausschreibung der Baulose 8 und 9 mit insgesamt 13 Einzelmaßnahmen. Die Planung / Vorbereitung der Baulose 11 – 14 erfolgt sukzessive. Bereits ab September 2024 konnten erste Maßnahmen aus Los 6 an die Bezirke Lichtenberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow übergeben werden. Beendet Zurzeit in Ausführung Zurzeit in Planung/ Ausschreibung Vorplanung Bezirk Lichtenberg Massower Straße 42-44 (Maßnahmenpaket 1) Rummelsburger Straße/ Volkradstraße (Maßnahmenpaket 1) Rolandseck/ Waldowallee (Maßnahmenpaket 2) Sewanstraße östlich der Bernhard-Grzimek-Schule (Maßnahmenpaket 1) Genslerstraße/ Werneuchener Straße (Maßnahmenpaket 2) Große-Leege-Straße/ Gärtnerstraße (Maßnahmenpaket 2) Waldowstraße/ Konrad-Wolf-Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Marzahn-Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz (Maßnahmenpaket 1) Poelchaustraße/ Langhoffstraße (Maßnahmenpaket 1) Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee (Maßnahmenpaket 1) Bezirk Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke (Maßnahmenpaket 1) Hannah-Arendt-Straße/ Gertrud-Kolmar-Straße (Maßnahmenpaket 1) Berolinastraße 8 (Maßnahmenpaket 1) Michaelkirchplatz/ Legiendamm (Maßnahmenpaket 1) Grenzstraße/ Neue Hochstraße (Maßnahmenpaket 1) Hussitenstraße 24 (Maßnahmenpaket 1) Usedomer Straße (3 Stück) zwischen Wattstraße und Hussitenstraße (Maßnahmenpaket 1) Hussitentraße/ Usedomer Straße (Maßnahmenpaket 1) Beusselstraße zwischen Zwinglistraße und Erasmusstraße (Maßnahmenpaket 1) Neustädtische Kirchstraße südlich Reichstagufer (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Pankow Piesporter Straße/ Feltmannstraße (Maßnahmenpaket 1) Hauptstraße/ Goethestraße (Maßnahmenpaket 1) Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße (Maßnahmenpaket 1) Dunckerstraße/ Stargarder Straße (Maßnahmenpaket 1) Buchholzer Straße/ Charlottenstraße (Maßnahmenpaket 1) Quickborner Straße/ Uhlandstraße (Mauerweg) (Maßnahmenpaket 1) Gwv Grunowstraße 18 (Maßnahmenpaket 1) Alt-Karow/ Frundsbergstraße (Maßnahmenpaket 1) Brehmestraße/ Heynstraße/ Maximilianstraße (Maßnahmenpaket 2) Schönerlinder Straße/ Hans-Schumacher-Straße (Maßnahmenpaket 1) Roelckestraße 60 (Maßnahmenpaket 1) Tiroler Straße/ Toblacher Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Reinickendorf Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße (Maßnahmenpaket 1) Buddestraße/ Königsweg (Maßnahmenpaket 1) Dianastraße 44-46 (Maßnahmenpaket 1) Berliner Straße 105 (Maßnahmenpaket 1) Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße (Maßnahmenpaket 1) Pankower Allee/ Semkensteig (Maßnahmenpaket 1) Quickborner Straße 66 (Maßnahmenpaket 1) Humboldtstraße/ Lindauer Allee (Maßnahmenpaket 1) Gwv Schönfließer Straße/ Zeltinger Straße (Maßnahmenpaket 1) Alt-Wittenau-Gorkistraße/ Rosentreterpromenade (Maßnahmenpaket 1) Sandhauser Straße/ Rallenweg (Maßnahmenpaket 1) Hermsdorfer Damm 34 (Maßnahmenpaket 1) Bezirk Steglitz-Zehlendorf Drakestraße/ Margretenstraße-Knesebeckstraße (Maßnahmenpaket 1) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Leibnizstraße/ Pestalozzistraße (Südseite) (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Alte Jakobstraße/ Franz-Künstler-Straße (Maßnahmenpaket 2) Blücherstraße 42 (Maßnahmenpaket 2) Mühsamstraße/ Eckertstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Lichtenberg Werneuchener-Str./ Küstriner Str (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Mitte Hannoversche Straße/ Hessische Straße (Maßnahmenpaket 1) Huttenstraße 12 (Maßnahmenpaket 2) Huttenstraße/ Ufnaustraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Pankow Blankenfelder Straße/ Chatronstraße (Maßnahmenpaket 2) Wiltbergstraße/ Ludwig-Hoffmann-Quartier (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Dudenstraße/ Burgherrenstraße (Maßnahmenpaket 2) Alexandrinenstraße 15 (Maßnahmenpaket 2) Marchlewskistraße/ Hildegard- Jadamowitz-Straße (Maßnahmenpaket 2) Adalbertstraße 73 (Maßnahmenpaket 2) Wühlischstraße/ Gryphiusstr (Maßnahmenpaket 2) Friedenstraße/ Platz der Vereinten Nationen (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Quedlinburger Straße/ Darwinstraße (Maßnahmenpaket 2) Quedlinburger Straße/ Goslaer Ufer (Maßnahmenpaket 2) Heckerdamm/ Bernhard-Lichtenberg-Straße (Maßnahmenpaket 2) Heckerdamm/ Geitelsteig (Maßnahmenpaket 2) Tempelhof- Schöneberg Wünsdorfer Straße/ Blohmstraße (Maßnahmenpaket 2) Treptow- Köpenick Dammweg Höhe Mauerweg (Heidekampgraben) (Maßnahmenpaket 2) Schönefelder Chausse/ Gerosteig (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Eisenzahnstraße/ Hohenzollerndamm (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Lichtenberg Große-Leege-Straße/ Werneuchener Straße (Maßnahmenpaket 2) Wustrower Straße/ Prerower Platz (Maßnahmenpaket 2) Robert-Uhrig-Str._Massower Str (Maßnahmenpaket 2) Rudolff-Seiffert-Str.4-6 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Mitte Schulzendorfer Straße/ Kunkelstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Görlitzer Straße/ Skalitzer Straße (Maßnahmenpaket 2) Lausitzer Straße/ Skalitzer Straße (Maßnahmenpaket 2) Möckernstraße/ Obentrautstraße (Maßnahmenpaket 2) Reichenberger Straße/ Lausitzer Straße 2 (Maßnahmenpaket 2) Wriezener Bahnhof 20 (Maßnahmenpaket 2) Manteuffelstraße/ Muskauer Straße (Maßnahmenpaket 2) Lebuser Straße/ Ecke Palisadenstraße (Maßnahmenpaket 2) Manteuffelstraße/ Wrangelstraße (Maßnahmenpaket 2) Alexandrinenstraße 12 (Maßnahmenpaket 2) Admiralstraße/ Kohlfurter Straße (Maßnahmenpaket 2) Alte Jakobstraße/ Ritterstraße 2 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Steglitz Zehlendorf Ahlener Weg 1/ Lippstädter Straße (Maßnahmenpaket 2) Dahlemer Weg/ Mörchinger Straße (Maßnahmenpaket 2) Finckensteinallee/ Baseler Straße (Maßnahmenpaket 2) Finckensteinallee/ Potsdamer Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Treptow-Köpenick Buntzelstraße/ Zur Gartenstadt (Maßnahmenpaket 2) Müggelheimer Damm 101 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Neukölln Emser Str. / Ilsestr. (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Tempelhof-Schöneberg Waldsassener Straße/ Tirschenreuter Ring (Maßnahmenpaket 2) Großgörschenstraße bei Steinmetzstraße (Maßnahmenpaket 2) Goßlerstraße bei Hertelstraße (Maßnahmenpaket 2) Schwalbacher Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburger Ufer (Maßnahmenpaket 2) Holtzendorffstraße/ Friedbergstraße (Maßnahmenpaket 2) Wiesbadener Straße/ Johannisberger Straße (Maßnahmenpaket 2) Wiesbadener Straße/ Sodener Straße (Maßnahmenpaket 2) Westfählische Straße 15 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Lichtenberg Giselastraße/ Leopoldstraße (Maßnahmenpaket 2) Rüdigerstraße/ Wotanstraße (Maßnahmenpaket 2) Simon-Bolivar-Straße/ Goeckestraße (Maßnahmenpaket 2) Werneuchener Straße 15 (Maßnahmenpaket 2) Wönnichstraße/ Lückstraße (Maßnahmenpaket 2) Franz-Jacob-Straße/ Max-Brunnow-Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Mitte Brückenstraße/ Märkisches Ufer (Maßnahmenpaket 2) Dresdener Straße 31 (Maßnahmenpaket 2) Linienstraße 94 (Maßnahmenpaket 2) Nordbahnstraße/ Wilhelm-Kuhr-Straße (Maßnahmenpaket 2) Schiffbauerdamm/ Albrechtstraße (Maßnahmenpaket 2) Wallstraße/ Inselstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Pankow Blankenburger Chaussee 37A/ Beuthener Straße (Maßnahmenpaket 2) Börnestraße/ Langhansstraße (Maßnahmenpaket 2) Falkenberger Straße/ Gartentraße (Maßnahmenpaket 2) Pistoriusstraße 31/ Mirbachplatz (Maßnahmenpaket 2) Roelckestraße/ Charlottenburger Straße (Maßnahmenpaket 2) Roelckestraße/ Streustraße (Maßnahmenpaket 2) Roelckestraße/ Lehderstraße (Maßnahmenpaket 2) Schivelbeiner Straße/ Seelower Straße (Maßnahmenpaket 2) Thulestraße/ Talstraße (Maßnahmenpaket 2) Maximilianstraße/ Brixener Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Steglitz Zehlendorf Mariannenstraße/ Georgenstraße (Maßnahmenpaket 2) Lorenzstraße/ Jägerstraße (Maßnahmenpaket 2) Körnerstraße/ Kniephofstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Tempelhof-Schöneberg Boelckestraße/ Badener Ring (Maßnahmenpaket 2) Marienfelder Allee 128 – in Höhe Friedhof (Maßnahmenpaket 2) Monumentenstraße 13 (Maßnahmenpaket 2) Passauer Straße (Maßnahmenpaket 2) Waldsassener Straße/ Tirschenreuter Ring (Maßnahmenpaket 2) Großgörschenstraße bei Steinmetzstraße (Maßnahmenpaket 2) Goßlerstraße bei Hertelstraße (Maßnahmenpaket 2) Schwalbacher Straße (Maßnahmenpaket 2) Dardanellenweg östlich am Hellespont (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Treptow-Köpenick Dammweg/ E.-Lodemann-Straße (Maßnahmenpaket 2) Kiefholzstraße 71/ Puderstraße (Maßnahmenpaket 2) Kiefholzstraße/ Hänselstraße (Maßnahmenpaket 2) Köpenicker Straße 43 nördlich Semmelweisstraße (Maßnahmenpaket 2) Neue Krugallee 174 (Maßnahmenpaket 2) Neue Krugallee/ Willi-Sänger-Straße (Maßnahmenpaket 2) Schönefelder Chaussee/ Landschaftspark/LM16 (Maßnahmenpaket 2) Fürstenwalder Allee/ Fichtenauer Straße (Maßnahmenpaket 2)

Fließgewässermessstelle Staudach, Tiroler Achen

Die Messstelle Staudach (Messstellen-Nr: 18454003) befindet sich im Gewässer Tiroler Achen in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des Durchflusses, von Schwebstoffen, des Wasserstands, der Wassertemperatur.

Schwermetallbelastungen von Seesaiblingen (Salvelinus alpinus) in exponierten Hochgebirgsseen

Untersuchungen zur Belastung von Seesaiblingen in Tiroler Hochgebirgsseen (va Schwarzsee, Oetztaler Alpen) im Zuge zunehmender Versauerung. Ziel: 1) Erfassung der Reaktion von Fischen auf starke Absenkung des pH-Wertes waehrend der Schneeschmelze und die damit verbundene Aktivierung von Schwermetallen. 2) Untersuchung des atmosphaerischen Eintrages von Schwermetallen, 3) systematische Erfassung limnologischer, geologischer und klimatologischer Parameter im Untersuchungsgebiet, und 4) Vergleich mit der Reaktion von Seesaiblingen aus dem relativ unbelasteten Achensee. Erfassung struktureller und funktioneller Parameter vor allem in der Leber, aber auch in Niere und Kiemen.

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Umbau des Molchschleusenanschlusses an der Gastransportleitung Marktoberdorf–Kempten „MK 37“ und Rückbau eines Kondensatsammlers durch die bayernets GmbH

Die bayernets GmbH (Vorhabenträgerin) ist Eigentümerin eines ca. 1.665 km langen Gasversorgungsnetzes im südbayerischen Raum. Das Fernleitungsnetz dient der Versorgung dieses Gebiets sowie des Tiroler Raumes mit Erdgas, der Anbindung der in Südbayern und im Salzburgerland bzw. in Oberösterreich befindlichen Untertagesspeicher für Erdgas und der Durchleitung von Gas in andere Gasversorgungsnetze. Die bayernets GmbH plant im Rahmen des vorliegenden Verfahrens die Errichtung eines oberirdischen Molchschleusenanschlusses auf ihrem Betriebsgelände Flur-Nr. 298/5 der Gemarkung Waltenhofen, Gemeinde Waltenhofen. Ziel der Baumaßnahme ist es, das Molchen der Gastransportleitung Marktoberdorf–Kempten (MK 37) sowie der zusammenhängenden Leitungsabschnitte ET 33, TP 34, PS 35 und SM 36 von Egmating bis Waltenhofen zu erleichtern. Dazu wird die Leitung MK 37 (DN 500, DP 80), die der-zeit im Erdreich endet, mittels eines vertikalen Versprungs („Schwanenhals“, bestehend aus zwei 45°-Bögen und einem geraden Rohrleitungsstück dazwischen) an die Oberfläche geführt. Daran schließt ein oberirdisches Rohrstück an, das mit einem Anschlussflansch für eine mobile Molchschleuse endet. Insgesamt ist die zu errichtende Leitung ca. 10,6 m lang, von denen ca. 4,32 m unterirdisch verlegt werden. Die maximale Überdeckung beträgt ca. 1,8 m. Mitverlegt werden jeweils die notwendigen Steuer- und Betriebskabel. Die Vorhabenträgerin rüstet den Anschluss mit einem passiven und einem aktiven Korrosionsschutz aus. Im Rahmen des passiven Korrosionsschutzes erhalten die Rohre eine durchgehende Isolierschicht aus Polyethylen mit entsprechenden Mindestschichtdecken. Die Schweißverbindungen werden ebenfalls mit Polyethylen umhüllt. Alle oberirdischen Leitungsteile werden mit einem Anstrich gegen Außenkorrosion geschützt. Aktiv werden die Leitungen durch den kathodischen Korrosionsschutz abgeschirmt. Darunter wird ein Verfahren verstanden, bei dem die Rohrleitung mit einem schwachen Schutzstrom beaufschlagt wird. Dieser wirkt einer Korrosion (elektrochemische Reaktion) entgegen. Unabhängige Sachverständige und der Betreiber kontrollieren diese Schutzmaßnahme regelmäßig auf ihre Wirksamkeit. Die neu verlegten Rohre werden vor der Inbetriebnahme einer Wasserdruckprüfung unterzogen. Das für die Druckprüfung erforderliche Wasser wird aus Tankwagen entnommen; eine Wasserentnahme aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern ist daher nicht erforderlich. Nach der Druckprüfung wird das Wasser gesammelt, abtransportiert und mit Nachweis ordnungsgemäß entsorgt. Die Zufahrt zum Bauvorhaben wird von Westen über die B 19, Immenstädter Straße und Bahnhofstraße auf die Illertalstraße sichergestellt. Der asphaltierte Flurweg wird als Baustraße verwendet. Für die Bauarbeiten wird auf dem südlich, östlich und nördlich angrenzenden Flurstück Nr. 298 eine ca. 1.918 m² große Baustelleneinrichtungsfläche zur temporären Lagerung von dem Rohrgrabenaushub, den Rohrleitungsteilen und weiteren Komponenten hinzugezogen. Im östlichen Teil der Baustelle befinden sich die Flächen für die Wasserhaltung (ca. 650 m²). Für die erforderliche Bauwasserhaltung (Grundwasser und Schichtenwasser) hat die Vorhabenträgerin mit Bescheid vom 06.10.2025 vom Landratsamt Oberallgäu eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis erhalten. Die Böschung wird zum Schutz vor Erosion durch Niederschlagswasser mit einer Plane abgedeckt. Die Wiederverfüllung des Rohrgrabens erfolgt gemäß der vorhandenen Bodenschichtung und dem vorgefundenen Verdichtungsgrad. Die Vorhabenträgerin schätzt die Bauzeit für das Vorhaben auf ca. 4 – 6 Wochen. Bauzeitlich werden zusammen ca. 1.650 m² unbefestigte Flächen in Anspruch genommen. Zusätzlich wird im Rahmen der Baumaßnahme der auf demselben Flurgrundstück befindliche Kondensatsammler an der Anschlussleitung 3721 in einer eigenen Baugrube ausgebaut und entfernt.

Messungen im Rahmen des ECE-Programmes ueber den weitraeumigen Transport von Luftverunreinigungen

Die Hintergrundmesstelle Illmitz dient zur Erfassung der Hintergrundbelastung im Osten Oesterreichs bezueglich Schwefelverbindungen. Die Messungen erfolgen im Rahmen des europaweiten EMEP-Messprogrammes der ECE. Die Daten dienen als Grundlage zur Erstellung und Verifizierung von Ausbreitungsmodellen fuer den Schadstofftransport. Darueber hinaus dienen sie zur Kontrolle der Erfuellung der internationalen Vereinbarung zur Reduktion der SO2- und NOx-Emissionen. Eine Erweiterung des Programmes auf Stickstoffverbindungen ist in Ausarbeitung. An Messtellen in St. Koloman (Salzburg) und Achenkirch (Tirol) erfolgen Analysen des Niederschlages auf die sauren Bestandteile. Auch diese Daten werden der internationalen Zentrale des Programmes, die sich in Norwegen befindet, uebermittelt.

Flechtenkartierung in Siedlungsgebieten Tirols - Flechten als Bioindikatoren

Die Flechten als Bioindikatoren - Zoneneinteilung 1-5, unbelastete Zone bis Flechtenwueste - geben Aufschluss ueber die Luftbelastung. Sie erfassen alle Schadstoffe integriert ueber einen laengeren Zeitraum, haben also als Lebewesen hoeheren Aussagewert als punktuelle Einzelfaktormessungen. Besonders reagieren sie auf SO2 und NOx. Durch kartographische Auswertung des Vorkommens diverser Arten, Zeigerarten, kann eine Zoneneinteilung getroffen werden die ein Bild der Gesamtbelastung ergibt.

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