Der Fuchs/Rotfuchs ( Vulpes vulpes ), gehört zur Familie der Hundeartigen ( Canidae ). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Bei Fähen, die Junge haben, ist das Fell im Sommer oft ruppig und dünn – im Winter ist es durch die langen Grannen wie “bereift”. Die Welpen haben bis zum Alter von 8 Wochen ein graubraunes, wolliges Jugendkleid. Die Kopf-Rumpf-Länge beträgt ca. 60 bis 95 cm, die Schulterhöhe 40 cm und der buschige Schwanz ist ca. 30 bis 50 cm lang. Die Schnauze wirkt spitz, die dreieckigen Ohren stehen aufrecht. Je nach Lebensraum werden Füchse zwischen 6 und 10 kg schwer. Durch sein ausgezeichnetes Seh-, Riech- und Hörvermögen kann der Fuchs als sehr wachsam bezeichnet werden. Darüber hinaus besitzt er ein rasches Reaktionsvermögen und eine gute Lernfähigkeit. Diese Eigenschaften haben ihm den Ruf des schlauen und listigen Reineke Fuchs eingebracht. Der Fuchs ist das Raubtier mit der größten Verbreitung auf der Erde. Sein natürliches Verbreitungsgebiet erstreckt sich über sämtliche Lebensräume der nördlichen Erdhalbkugel mit gemäßigten Klima – von der Tundra im Norden bis nach Nordafrika im Süden. In Australien und auf einigen Pazifikinseln wurden Füchse gezielt ausgesetzt, um den massiven Kaninchenbeständen entgegen zu wirken. Er gilt als typischer Kulturfolger, da er sich allen Lebensräumen anzupassen vermag. Am liebsten lebt der Fuchs in deckungs- und waldreichen Gebieten. Dort gräbt er sich einen unterirdischen Bau mit Wohnkessel und Röhrensystem. Wurde ein vorhandener Bau verlassen, wird dieser sofort von einem neuen Fuchs belegt. Der Fuchs ist in der Regel ein dämmerungs- bzw. nachtaktives Tier. Bei geringer Populationsdichte lebt er als Einzelgänger, steigt die Zahl der Tiere, neigen sie zum Gruppenleben. Die wichtigsten Gründe für das häufigere Auftreten des Fuchses in den Städten sind das reichhaltige Nahrungsangebot der Wegwerfgesellschaft, kein Jagddruck sowie ein gewisses Zutrauen, das die Tiere zum Menschen dank ihrer schnellen Lernfähigkeit fassen konnten. Da Füchse nach jahrzehntelangen Impfkampagnen auch durch Tollwut nicht mehr dezimiert wurden, haben sich die Fuchsbestände erholt und steigen wieder an. Der Fuchs nutzt ein breites Nahrungsspektrum, bevorzugt aber Mäuse bzw. in der Stadt Ratten. Besonders bei Aufforstungen wirkt er durch die Dezimierung der Mäuse, die erheblichen Schaden an Jungpflanzen hinterlassen, positiv auf die Entwicklung der Wälder ein. Darüber hinaus frisst er Insekten, Schnecken, Würmer, Engerlinge, ggf. auch Vögel, Wildkaninchen oder junge Feldhasen. Auch Aas verschmäht er nicht, ebenso wenig Früchte und Beeren. In Siedlungen bedienen sich Füchse gerne an Abfällen – insbesondere in Großstädten finden sie so bequem Nahrung. Sogar Tierkadaver, z.B. Opfer des Straßenverkehrs sind als Nahrung willkommen. Die Paarungszeit, “Ranzzeit” genannt, wird durch heiseres Bellen Anfang Januar bis Mitte Februar angekündigt. Nach einer Tragzeit von 50 – 52 Tagen bringt die Fähe dann im Schnitt 3 – 5, bei gutem Nahrungsangebot auch mehr, behaarte Welpen im sogenannten Wurfkessel zur Welt. Während der anstrengenden Jungenaufzucht im Mai/Juni wirkt die Fähe oft struppig und der Schwanz zerzaust oder fast kahl. Dieses Aussehen ist “normal” und bietet keinen Anlass zur Besorgnis. Die Jungen haben bei der Geburt ein Gewicht von 80 – 150 g. Nach 12 Tagen öffnen sich die Augen. Im Alter von 4 – 6 Wochen werden die Welpen entwöhnt und sind mit 4 Monaten bereits selbstständig. Die Geschlechtsreife erreichen Füchse mit etwa 10 – 12 Monaten. Im Herbst löst sich der Familienverband weitgehend auf. Nur die weiblichen Jungfüchse verbleiben noch einige Monate in der Gemeinschaft bei der Mutter. Das Fuchsproblem tritt nicht nur in Berlin zu Tage, sondern ist in anderen Großstädten, wir Zürich oder London ebenfalls bekannt. Als Kulturfolger haben die Tiere die “Nische Großstadt” für sich entdeckt. Füchse sind, wie alle heimischen Wildtiere, nicht aggressiv und greifen Menschen nicht an. Sie haben eine natürliche Scheu, die in einer gewissen Fluchtdistanz deutlich wird. Im Allgemeinen versuchen die Tiere, dem Menschen aus dem Weg zu gehen. Nur halbzahme Füchse, die durch Fütterung an den Menschen gewöhnt wurden und neugierige Jungfüchse, die den Menschen noch nicht kennen, trauen sich dichter an Menschen heran. Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben! Erst durch Fütterung können sie “halbzahm” und dann eventuell zur einem “Problem” werden. Deshalb ist das Füttern und Halten der meisten Wildtiere, so auch von Füchsen generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbußen erhoben werden (§ 41 Abs. 1 BNatSchG und §§ 34 / 50 LJagdG Bln). Der Hauptüberträger der Tollwut ( Lyssa-Virus ) ist der Fuchs. In Deutschland ist seit 2006 keine Tollwut bei Füchsen mehr aufgetreten, da in den 1980er Jahren durch Fressköder gegen die Tollwut erfolgreich vorgegangen wurde. Die Gefahr einer Ansteckung ist daher eher unwahrscheinlich. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist trotzdem immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundert prozentigen Schutz. Die Gefahr sich mit dem Fuchsbandwurm ( Echninococcus multilocularis ) zu infizieren ist ebenfalls sehr gering. Für Berlin hat der Fuchsbandwurm so gut wie keine Bedeutung, er wurde bisher nur bei drei Tieren nachgewiesen. Trotzdem sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden: tote Füchse sicherheitshalber nicht anfassen Gemüse, Salat und Fallobst vor dem Verzehr gründlich waschen, nach Gartenarbeiten und Spaziergängen im Wald die Hände gründlich waschen Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen Erreger der Räude sind Milben. Die Hauptüberträger dieser Krankheit sind Füchse. Allerdings können auch Hunde oder Menschen durch direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Haare oder Hautkrusten) infiziert werden. Die Fuchsräude stellt keine ernst zu nehmende Gefahr für Mensch und Tier dar, da es erfolgreiche Therapiemethoden gibt. Grundsätzlich ist es schwierig, den Fuchs von Grundstücken fernzuhalten, da die Tiere Mauern und Zäune überklettern oder sich unterhalb der Zäune durchzwängen können. Die beste und effektivste Möglichkeit ist, alle frei verfügbaren Nahrungsquellen (wie z.B. offen liegendes Hunde- oder Katzenfutter, Vogelfutter, Essensreste) zu entfernen sowie Mülltonnen geschlossen und sauber zu halten. Auch Schuhe und leicht zu transportierende Gegenstände, die dem Fuchs als Spielzeug dienen könnten, sollten zumindest über Nacht weggeräumt werden. Denkbare Unterschlupfmöglichkeiten können unter der Voraussetzung, dass sich kein Fuchs oder Jungtiere darin befinden, unzugänglich gemacht werden. Wird ein Tier beim Graben eines Baues beobachtet, kann es sofort durch Störung und Schließung der Öffnungen vertrieben werden. Den hervorragenden Geruchsinn der Tiere kann man auch durch den Einsatz von sog. Vergrämungsmitteln – unangenehm riechenden Substanzen – ausnutzen. Auch Lärm, wie zum Beispiel ein Radio sowie laute Stimmen und Rufe können gewisse Erfolge erbringen. Sollte eine Fuchsfamilie bereits im Garten wohnen, müssen während der Jungenaufzucht von März bis Juni Störungen unterlassen werden. Durch das Suchen nach eventuellen Mäusenestern oder anderen Kleintieren in der Erde, die über den Geruch und das Gehör vom Fuchs wahrgenommen werden, sind Gartenbeete manchmal in Gefahr. Neben einer dichten Vegetationsdecke schützen Netze, Drahtumrandungen oder dünne Äste den Boden vor dem Aufwühlen. Fuchskot (ca. 3 bis 8 cm lang, mit weißer Spitze) im Garten sollte insbesondere im Spielbereich von Kindern entfernt werden. Der Kot gehört nicht auf den Kompost. Um alle eventuellen Infektionswege auszuschließen sollte er ähnlich dem Hundekot mit einer Plastetüte aufgenommen und in der Mülltonne entsorgt werden. Eine Vertreibung von Füchsen durch Fangaktionen ist problematisch. Die Tiere erleiden dabei Angst und Stress. Werden sie anschließend in einer fremden Umgebung ausgesetzt, sind Revierkämpfe mit den dortigen Füchsen die Folge. Außerdem wird das freigewordene Gebiet wieder schnell durch neue Füchse besetzt. Füchse stellen für ausgewachsene Katzen keine Gefahr dar. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweine und Geflügel sind am bestem nachts in einem geschlossenen Stall oder tags in einem sicheren Gehege im Freien geschützt. Dieses Gehege kann aus Maschendraht bestehen, der 30 – 50 cm tief im Boden eingegraben und nach außen gebogen wird. Durch das Biegen nach außen wird das Hochheben des Zaunes beim Graben erschwert, da das Tier mit seinem eigenen Gewicht auf dem Zaun steht. Die Maschengröße sollte kleiner als 3 cm sein, um ein Überklettern zu vermeiden. Wenn das Gehege abgedeckt ist, kann auch kein Fuchs hineinspringen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Zaunhöhe mindestens 2 m betragen. … der Fuchs bereichert die Fauna in unseren Siedlungsgebieten. Wir haben die Möglichkeit, unseren Lebensraum mit ihm zu teilen, um ihn zu beobachten und sein Verhalten zu verstehen. Durch umsichtiges Verhalten ist ein Neben- und Miteinander zwischen Tier und Mensch möglich. Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Fuchs fuechse.info – …Alles über Füchse
Durch die fortschreitende Besiedelung haben wir Menschen den Tieren vielfach ihren angestammten ursprünglichen Lebensraum im Naturverbund genommen, nicht umgekehrt. Das Vordringen der Tiere in unseren Lebensraum ist somit Folge der Vernichtung natürlicher Verstecke, Aufzuchtplätze und Nahrungsquellen. Da die Tiere die Scheu vor uns Menschen verloren haben und zunehmend in unserem Stadtgebiet heimisch geworden sind, müssen wir lernen, mit ihnen umzugehen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Informationen dabei helfen. Denken Sie bitte daran, dass Sie selbst durch die genannten Maßnahmen und ein vernünftiges Verhalten dazu beitragen können, Probleme mit den Tieren weitgehend zu vermeiden. Allerdings werden sich auch bei sorgfältiger Beachtung aller Verhaltenshinweise unerwünschte Begegnungen mit Wildtieren nicht vermeiden lassen. Es ist daher auch eine gewisse Toleranz gegenüber den Tieren erforderlich, die letztlich nur ihrem natürlichen Instinkt folgen. Bitte haben Sie auch Verständnis für die waidgerechte Bejagung von Wildtieren durch Jäger, Förster, Falkner oder Frettierer, die auch in einer Großstadt wie Berlin zur Bestandsregulierung notwendig ist. Rechtsvorschriften im Bereich Jagdwesen Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Günther Claußen, Andreas David, 1996: Der Jäger und sein Wild; Verlag Paul Parey, Hamburg Eberhard Schneider, Gerhard Seilmeier, 1996: Jagdlexikon; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Rolf Henning, 1998: Schwarzwild; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Bruno Hespeler, 1999: Raubwild heute; BLV Verlagsgesellschaft mbH, München Heinz Meynhardt, 1978: Schwarzwild-Report; Neumann Verlag, Leipzig Dr. Hans-Joachim Bätza, 2003: Tollwut – Gefahr für Mensch und Tier; Moeker Merkur Druck GmbH, Köln Grün Stadt Zürich, 2000: Füchse in unsern Wohngebieten – Leben mit einem Wildtier; Buchman Druck AG, Zürich Felix Labhardt, 1996: Der Rotfuchs; Verlag Paul Parey, Hamburg Steinmarder in unserer häuslichen Umgebung; Infoblatt der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Beate Ludwig, 1998: Von Mardern und Menschen; Rasch und Röhring Verlag, Hamburg Dobias, Dr.Kornelia, 2003, in Heimkehr und Neubürger unter den wildlebenden Säugetieren Brandenburgs, Hrsg.: Brandenburgischer Forstverein e. V., Hendrik Bäßler Verlag, Berlin Bartussek, Ingo, 2003, Stadt-Waschbären – Wissenswertes und praktische Tipps für einen klugen Umgang mit Waschbären in der Stadt, Faltblatt des Naturkundemuseum Kassel Hohmann, Ulf und Bartussek, Ingo, 2001, Der Waschbär, Verlag Oertel und Spörer, Reutlingen Alderton, David, 1995, Kaninchen und Heimtiere, KYNOS Verlag, Dr. Dieter Fleig GmbH Kötsche, Wolfgang / Gottschalk, Cord, 1990, Krankheiten der Kaninchen und Hasen, 4. Auflage, Gustav Fischer Verlag, Jena Pelz, Hans-Joachim Dr., 1996, Säugetiere in der Landschaftsplanung, Schriftenreihe für Landschaftspflege, 2003, Heft 46, Bonn-Bad Godesberg (GVBL S. 617) Petzsch, Hans Prof. Dr., Urania Tierreich, 1966, Urania-Verlag, Leipzig/Jena/Berlin Scholaut, Wolfgang, 1998, Das große Buch vom Kaninchen, DLG-Verlag, Frankfurt Ingo Bartussek – Waschbären
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit September 2008 frei von terrestrischer Tollwut (Rabies), nicht aber von Fledermaustollwut. Diese Form der Tollwut wird durch Infektionen mit den Lyssaviren EBLV-1 und EBLV-2 verursacht für die eigene Übertragungszyklen bestehen. Deutschlandweit wurden im Zeitraum 1954-2009 bei mehr als 220 Fledermäusen EBLV-Infektionen diagnostiziert. Der Schwerpunkt ihrer Verbreitung liegt in den an Nord- und Ostsee angrenzenden Bundesländern. Aussagekräftige Daten über die Verbreitung der Fledermaustollwut in Bayern liegen bislang nicht vor.
Tollwut, auch als "Rabies" oder "Lyssa" bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die durch Lyssaviren ausgelöst wird. Das Virus wird mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Die Infektionskrankheit kann bei Tieren und Menschen auftreten. In Deutschland ist Tollwut bei Tieren eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tollwut kommt bei Wild- und Haustieren in vielen Ländern der Welt vor - vor allem in Afrika und Asien, aber auch in Polen, Rumänien, Moldawien und in der Ukraine. Säugetiere, vor allem Fleischfresser, aber auch Vögel und Fledermäuse können sich mit dem Tollwutvirus infizieren. Deutschland ist seit 2008 frei von der "terrestrischen" Tollwut, das heißt Tollwut kommt bei auf dem Land lebenden Tieren in Deutschland nicht mehr vor. Einzelne Nachweise gibt es bei Fledermäusen. Wurde Tollwut in den vergangenen Jahren bei Hunden in Deutschland festgestellt, handelte es sich um aus dem Ausland importierte oder mitgebrachte Hunde, die das Virus bereits in sich trugen. Tollwutviren werden durch Bisse, vor allem von Hunden, über den Speichel übertragen. Eine Übertragung kann auch durch das Belecken offener Hautwunden erfolgen. Tollwut kann bei Tieren als rasende Wut oder in stiller Form auftreten. Bei der rasenden Wut treten Wesensveränderungen wie Ängstlichkeit, Unruhe, Mattigkeit, Verweigerung von Futter- und Wasseraufnahme, Schluckbeschwerden, Unterkieferlähmung (Speicheln) auf. Im späteren Verlauf sind Aggressivität und Lähmungserscheinungen symptomatisch. Die stille Form der Tollwut äußert sich durch Lähmungserscheinungen, Krämpfen und plötzlichem Tod. Treten Krankheitssymptome auf, verläuft die Tollwut fast immer tödlich. Den besten Schutz gegen Tollwut bietet eine vorbeugende Impfung. Bei Reisen ins Ausland sollten keine Tiere, insbesondere Hunde oder Katzen, aus unbekannter Herkunft mitgebracht werden. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen. Gegen Tollwut können Tiere frühestens im Alter von zwölf Wochen geimpft werden. Bis ein wirksamer Impfschutz ausgebildet ist, dauert es weitere 21 Tage. Welpen dürfen daher frühestens im Alter von 15 Wochen nach Deutschland einreisen. Für die Einreise von Hunden, Katzen und Frettchen aus anderen Ländern im Reiseverkehr gelten je nach Tollwutstatus des Herkunftslandes unterschiedliche tierseuchenrechtliche Bestimmungen. Dabei wird unterschieden, ob diese Tiere im Reiseverkehr ihren Besitzer begleiten oder gehandelt beziehungsweise verkauft werden. Für Einreise aus Mitgliedstaaten der EU und aus Drittländern gelten ebenfalls unterschiedliche Anforderungen. Weitere Informationen: Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union Ja, Tollwut gehört zu den Zoonosen, das heißt, die Krankheit kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden. Da die Ansteckung durch ein tollwutkrankes Tier über den Speichel erfolgt, sollte nach einem Kontakt zu einem tollwutverdächtigen Tier eine Biss- oder Kratzwunden sofort mit viel Wasser und Seife gründlich auswaschen. Besteht bei einem betreffenden Tier ein Tollwutverdacht oder ist dieser ungeklärt, muss schnell ein Arzt aufgesucht und auf den Biss hingewiesen werden. Ohne sofortige Behandlung verläuft die Tollwut auch bei Menschen tödlich.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © LUA Nicht nur Geflügelpest: Seuchen bei Vögeln im Mittelpunkt Die düstere Prognose hat sich leider bewahrhei- tet: Die seit mehreren Jahren weltweit grassie- rende Geflügelpest-Epidemie trat 2023 auch in Rheinland-Pfalz wieder auf und wurde sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln fest- gestellt. Zudem wurde das die Seuche auslösen- de hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 erstmalig bei einem Fuchs nachge- wiesen. Besonders bemerkenswert sind auch das vermehrte Auftreten der Atypischen Geflügelpest bei Tauben und der erstmalige Nachweis des West Nil-Fiebers bei einer Schnee-Eule. Ein Staupe-Mo- nitoring bei wildlebenden Fleischfressern und in- teressante Fälle aus der allgemeinen Diagnostik runden die Bilanz der Tierseuchenüberwachung für das Jahr 2023 ab. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zent- rale Einrichtung für die Diagnostik der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen und/ oder der nach dem Tiergesundheitsgesetz anzei- gepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen Tierkrankheiten sowie von Zoonosen und sons- tigen Erkrankungen. Hier werden die (differenzi- al-)diagnostischen Untersuchungen an Proben er- krankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Sie werden ergänzt durch Untersu- chungen im Rahmen von Sa- nierungs- und staatlichen Monitoring-Program- men sowie durch so- genannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe ver- bracht werden. Die Untersuchungen er- möglichen einen ste- ten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Im LUA Ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2023 insgesamt 215.759 Proben untersucht. Da vie- le Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Geflügelpest in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln Wie in den beiden Jahren zuvor wurden hochpa- thogene Aviäre Influenzaviren vom Subtyp H5N1 in Rheinland-Pfalz auch 2023 in Geflügelhal- tungen und darüber hinaus auch bei verschiede- nen Wildvogelarten nachgewiesen. Von Januar bis März wurde die Geflügelpest in drei Geflügelbe- ständen im Westerwaldkreis sowie in den Land- kreisen Kusel und Cochem-Zell festgestellt. In den Beständen waren vermehrt plötzliche Todesfälle ohne vorherige Krankheitsanzeichen aufgetreten – der Verdacht auf das Vorliegen der Seuche be- stätigte sich dann bei den diagnostischen Unter- suchungen im LUA. Mehr als 350 Hühner und En- ten mussten getötet werden, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Als Eintragsquelle der Erreger in die Bestände wurden Wildvögel vermu- tet. Bei diesen wurden hochpathogene Aviäre In- Gehört zur Routine: Geflügelpest-Diagnostik in den Laboren des LUA. © LUA fluenzaviren vom Subtyp H5N1 in den Monaten Februar bis Mai in den Landkreisen Mainz-Bingen, Germersheim, Alzey-Worms und Altenkirchen festgestellt. Betroffen waren neben neun Möwen auch eine Wildgans und ein Wanderfalke. Die Tie- re waren verendet aufgefunden und zur Untersu- chung auf Aviäre Influenza im Rahmen des laufen- den Wildvogel-Monitorings eingesandt worden. samt 270 der im Rahmen des Tollwut-Monitorings zur Untersuchung eingesandten Wildkarnivoren wie beispielsweise Fuchs, Waschbär, Dachs und Marder auch molekularbiologisch auf eine Infekti- on mit Aviären Influenzaviren untersucht. Hochpathogene Aviäre Influenzaviren bei einem FuchsIm April 2023 wurde ein Fuchs aus dem Donners- bergkreis zur Untersuchung ins LUA gebracht. Das ausgewachsene weibliche Tier war erlegt worden, nachdem es teilnahmslos auf der Straße sitzend vorgefunden worden war und keine Fluchtreakti- on zeigte. Durch die molekularbiologische Unter- suchung wurde Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Dass es sich hierbei um die derzeit unter Wildvögeln und Nutzgeflügel gras- sierende, hochpathogene Form des Erregers der Geflügelpest handelte, wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am FLI auf der Insel Riems bestätigt. Zu Beginn des Jahres 2023 berichtete das Fried- rich-Loeffler-Institut (FLI) über Nachweise von hochpathogenen Aviären Influenzaviren bei wild- lebenden Fleischfressern (Wildkarnivoren). Seit Februar dieses Jahres wurden im LUA daher insge-Bei weiterführenden Untersuchungen des Tieres wurden eine hochgradige Abmagerung sowie eine eitrige Gebärmutterentzündung und ein Spul- wurmbefall festgestellt. Darüber hinaus wies der Fuchs eine auf eine Virusinfektion hindeutende Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Meldungen über Nachweise der Geflügelpest bei Hausgeflü- gel und Wildvögeln weltweit zurückgegangen. Ob sich dieser erfreuliche Trend im Verlauf des Jahres fortsetzt und die Epidemie zum Erliegen kommt, bleibt abzuwarten. © M tylor / Fotolia 2 3 Hirnhaut- und Gehirnentzündung auf, die in Ver- bindung mit den übrigen Veränderungen als Ur- sache für die Krankheitserscheinungen angesehen werden kann. Die virologische Untersuchung auf Tollwut hatte ein negatives Ergebnis. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis von hochpathogenen Aviären In- fluenzaviren vom Subtyp H5N1 bei einem Fuchs in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung des FLI kommen die Nachweise bei Wildkarnivoren nicht unerwartet: Da die Erreger derzeit in der Wildvo- gelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen. Verendet gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwä- ne, Enten und Möwen aber auch Greifvögel gel- ten als Indikatortiere für Aviäre Influenzaviren. Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauf- fällige Wildtiere nicht angefasst werden sollten, da sie mit verschiedenen Erregern wie Viren, Bak- terien oder Parasiten infiziert sein können. Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden. Die Tiere soll- ten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Ve- terinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und dann eine Laboruntersu- chung auf Geflügelpest veranlassen. Trotz des Erregernachweises bei Wildkarnivoren stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügel- haltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter müssen durch konsequente Biosicherheitsmaß- nahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Be- stände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, son- dern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Ma- terialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Ri- siko einer Übertragung der Aviären Influenzaviren von Tieren auf Menschen als sehr gering angese- hen werden kann. In Deutschland sind bislang kei- ne diesbezüglichen Erkrankungen aufgetreten. 4 Atypische Geflügelpest bei Tauben Die Newcastle Disease (ND, Newcastle Krank- heit)) ist eine virusbedingte, weltweit verbreite- te Seuche, die in erster Linie Hühner und Trut- hühner befällt, aber auch bei zahlreichen weiteren Vogelarten vorkommt. Das Krankheitsbild ähnelt grundsätzlich dem der klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza), weshalb die Erkrankung auch als Atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Die Erkrankung geht mit hohen wirtschaftlichen Ver- lusten einher und unterliegt der staatlichen Tier- seuchenbekämpfung. Charakteristisch für die ND ist eine mit Störungen des Allgemeinbefindens einhergehende erhöh- te Sterberate, die in manchen Herden bis zu 100 Prozent betragen kann. Weitere Symptome sind hohes Fieber verbunden mit einem plötzlichen, starken Rückgang der Legeleistung, dünnschali- ge Eier, schleimiger Augenausfluss, Atemnot mit Blauverfärbung des Kamms, Durchfall und nervö- se Störungen. Allerdings ist auch ein klinisch nicht in Erscheinung tretender Verlauf möglich. Bei Menschen, die mit an ND erkranktem Geflügel ar- beiten, kann in seltenen Fällen eine Lidbindehaut- entzündung auftreten. Die Besitzer von Hühnern und Truthühnern, auch von Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere vorsorglich gegen die ND impfen zu lassen. Da die Impfstoffe nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer haben, sind sie ent- sprechend der Herstellerangaben wiederholt zu verabreichen. Die Impfung bietet Schutz gegen die klinische Erkrankung, verhindert die Virusaus- scheidung bei einer Infektion aber nicht vollstän- dig. Daher werden in Beständen, die vom ND-Vi- rus betroffen sind, alle Tiere gekeult. Eine besondere Form der ND tritt bei Tauben auf. Die Infektion mit einer an diese Tierart angepass- ten Variante des ND-Virus nimmt häufig einen schweren Verlauf mit einer hohen Todesrate, wo- bei die Tiere vermehrt flüssige Ausscheidungen und zentralnervöse Störungen zeigen. Der Erre- Ist da etwas im Anflug? Das LUA stellte 2023 eine ungewöhnliche Häufung von Todesfällen bei Tauben fest, ausge- löst durch eine Infektion mit dem Virus der Newcastle Disease. © Maciej Olszewski / AdobeStock ger ist auch auf Hühner übertragbar, jedoch zei- gen diese meist nur einen vorübergehenden Abfall der Legeleistung. Im LUA wurde im Jahr 2023 eine ungewöhnli- che Häufung von Todesfällen bei Tauben festge- stellt, die auf eine Infektion mit dem ND-Virus zurückzuführen war. Bei 19 von insgesamt 27 un- tersuchten Wildtauben und einer Haustaube wur- de das Aviäre Orthoavulavirus Typ 1 vom Tauben- typ durch molekularbiologische Untersuchungen nachgewiesen. Weiterführende genetische Unter- suchungen am FLI haben gezeigt, dass im Norden des Landes ein anderer Virusstamm zirkuliert als im Süden. Die genaue Herkunft der beiden Virus- stämme und welche Konsequenzen sich hieraus für die Diagnostik und gegebenenfalls zu ergrei- fende Maßnahmen ergeben, ist noch unklar. Der Ausbruch der atypischen ND bei wildleben- den Tauben führt derzeit grundsätzlich zu keinen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Gehalte- ne Tauben können von der Tötung ausgenommen werden. Das vermehrte Auftreten von Todesfäl- len bei Tauben sollte dennoch diagnostisch abge- klärt werden, um weitere Informationen über die Verbreitung der Erkrankung und das Erregerspekt- rum zu erhalten. Ein Übergreifen der Infektion auf Nutzgeflügelbestände muss durch Hygienemaß- nahmen verhindert werden. West Nil-Fieber bei einer Schnee-Eule Bei einer verendeten Schnee-Eule aus einem Vo- gelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West Nil-Virus nachgewiesen worden. Der tropische Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt und wurde 2018 erstmals bei Tieren in Deutsch- land festgestellt, im darauffolgenden Jahr auch bei Menschen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis des West Nil-Fie- bers bei einem Tier in Rheinland-Pfalz. Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken übertragen und zirkuliert in der Natur in einem Vogel-Stechmücken-Vogel-Kreislauf. Während die Infektion bei den meisten Vogelarten symptomlos verläuft, kann es besonders bei Eulen-, Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurolo- gischen Erscheinungen, Blutungen und gehäuften 5 Todesfällen kommen. Da das Virus in Deutsch- land mittlerweile überwintert und die Mückensai- son durch den Klimawandel immer länger dauert, breitet sich der bislang vorwiegend in Ostdeutsch- land nachgewiesene Erreger weiter aus. Die Infek- tion unterliegt der staatlichen Tierseuchenüber- wachung, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang aber nicht vorgeschrieben. Pferde und Menschen gelten als sogenannte Fehl- wirte, die zwar mit dem Virus infiziert werden können, von denen es aber nicht weiter übertra- gen werden kann. Bei infizierten Pferden erkran- ken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheits- verlauf geht mit einer Sterblichkeit von bis zu 50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- und Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralner- vösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allge- meine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Symptomen kann mit ei- ner Impfung erreicht werden. Daher gilt die Emp- fehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Die Infektionen verlaufen beim Menschen über- wiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der Infizierten entwickeln aber eine grippeähnliche Er- krankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt, mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmer- zen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwel- lungen. In sehr seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Personen, die aufgrund ihres hohen Alters oder einer Immunschwäche ein erhöhtes Risiko ha- ben, durch eine Infektion mit dem West Nil-Vi- rus schwer zu erkranken, können das Risiko durch Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu ge- hört an Orten mit bekannter Mückenbelastung 6 das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen und langen Hosen, der Aufenthalt in geschlosse- nen Räumen am Abend, die Anwendung von Re- pellentien und Insektiziden sowie der Gebrauch von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohn- umfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst be- seitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bis- lang nicht verfügbar. Schlauer Fuchs? Diagnostik leichtgemacht Einen Service der besonderen Art bot ein im Au- gust zur Untersuchung auf Tollwut eingesandter Fuchs, der in einem Wohngebiet verendet aufge- funden worden war. Im Magen des Tieres fanden sich neben Resten von Mäusen ein pinkfarbenes pastöses Material. Dieses allein hätte bereits den Verdacht auf die Aufnahme eines Giftköders auf- kommen lassen. Zusätzlich erleichtert wurde die Aufklärung des Falles dadurch, dass sich im Magen Papierfetzen mit der Aufschrift „Pastenköder“ und „Alpha-Chloralose“ fanden. Bei der Alpha-Chloralose handelt es sich um ein Kondensationsprodukt aus dem Narkosemit- tel Chloralhydrat und Glukose, das in Form pas- tenförmiger Köder als Bekämpfungsmittel ge- gen Nager und Vögel eingesetzt wird. Derzeit sind in Deutschland verschiedene Präparate mit dem Wirkstoff frei erhältlich. Wie der Fuchs an den Kö- der gelangt ist, konnte nicht geklärt werden. Katzen, Hunde, aber auch wildlebende Fleisch- fresser wie Füchse und Greifvögel können durch verendete Beutetiere, die den Giftstoff aufgenom- men haben und somit eine leichte Beute darstel- len, aber auch durch direkte Aufnahme der Köder vergiftet werden. Symptome einer Vergiftung sind Teilnahmslosigkeit bis hin zu komatösen Zustän- den, aber auch Übererregbarkeit und Krämpfe, Speichelfluss und Atemnot. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Beeinträchtigung der Regulie- rung der Körpertemperatur und infolgedessen zu einem starken Abfall der Körpertemperatur, der letztendlich zum Tod führt. Nach Herstellerangaben sollen die Köder zur Be- kämpfung von Schadnagern nur während der kal- ten Jahreszeit ausgelegt und in geschlossenen Räumen verwendet werden. Entweichen die ver- gifteten, aber noch lebenden Nagetiere jedoch oder werden die Köder in der Außenwelt ausge- legt, stellen sie eine Gefahrenquelle für andere Tiere dar. Die Nutzer sind aufgerufen, verantwor- tungsbewusst mit den Ködern umzugehen, um Hunde und Katzen sowie wildbebende Karnivoren nicht zu gefährden. (K)ein Tierschutzfall: Brunftkampf endete tödlich Ende September ging bei der Polizei im Hunsrück die Meldung über einen mit blutig verschmier- ten Fell verendet aufgefundenen Hirsch ein. Da- bei wurde der Verdacht auf Wilderei oder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch unsachgemä- ßes jagdliches Erlegen und nicht erfolgte Nachsu- che geäußert. Bei der Sektion des circa sechs Jahre alten und 143 Kilogramm schweren Tieres fand sich eingetrock- netes Blut an der linken Brustwand und Vorder- gliedmaße sowie großflächige Blutungen in Un- terhaut und Muskulatur beidseits seitlich an Hals, Brust, Bauch und Gliedmaßen. Weiterhin fanden sich frische Frakturen an mehreren Rippen und mehrere schlitzförmige perforierende Verletzun- gen der Brust- und Bauchwand. Neben einer Er- öffnung des Pansens mit Austritt von Futter in die Bauchhöhle lag eine Zerreißung des Zwerchfells sowie des Herzbeutels und der linken Herzkam- merwand vor, in deren Folge das Tier in die Brust- höhle verblutet war. Hinweise auf ein Projektil oder Geschossteile fanden sich nicht. Derartige Veränderungen sind auf sogenann- te Forkelverletzungen zurückzuführen. Das Wort „forkeln“ leitet sich von Forkel oder Gabel ab und bezieht sich auf die gabelförmigen Verästelungen des Geweihs eines Hirsches. Mit diesem werden, abgesehen von den spielerischen Kämpfen meist jüngerer Rothirsche, auch handfeste Auseinander- Entwarnung: Der Verdacht auf Wilderei bei einem Hirsch bestätigte sich nach der Untersuchung im LUA nicht. © Friedrich Hartl / AdobeStock setzungen von älteren Tiere um die soziale Rang- ordnung ausgetragen. Dies gilt insbesondere bei der im September beginnenden Brunft. Dabei ha- ben die Brunftkämpfe ganz charakteristische Ab- läufe und Regularien und dienen nicht dazu, den Gegner zu verletzen oder gar zu töten. Dennoch kann es bei sehr heftigen Kämpfen zu massiven Verletzungen kommen. Die im vorliegenden Fall festgestellten Veränderungen waren demnach auf das natürliche Verhalten der Hirsche zurückzu- führen. Wilderei oder ein Verstoß gegen das Tier- schutzgesetz lagen nicht vor. Pseudotuberkulose: Beratungs- angebot für Schaf- und Ziegenhalter Der Untersuchungs- und Beratungsbedarf ist wei- terhin da: Das seit 2017 im LUA bestehende Bera- tungsangebot „Tiergesundheitsdienst kleine Wie- derkäuer“ für Schaf- und Ziegenhalter konnte im Jahr 2023 um weitere zwei Jahre bis Juni 2025 verlängert werden. Neben der allgemeinen Ge- sundheits- und Hygieneberatung ist es das vor- nehmliche Ziel, die Betriebe in Zusammenarbeit 7 verursacht dadurch erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerli- chen Abszesse keine Symptome und stellen insbe- sondere dann eine Gefahr für die Herdengesund- heit dar, wenn die Abszesse aufgehen. Mit dem Abszessmaterial werden massenhaft anstecken- de Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde über kleine Wunden, wie sie beispielsweise bei der Schur entstehen, infizieren können. Pseudotuber- kulose ist außerdem eine Zoonose. Das bedeutet, dass Bakterium ist für den Menschen ansteckend, und es kann zu Infektionen mit Lymphknoten- entzündungen kommen, die dann einer antibioti- schen und oft chirurgischen Behandlung bedürfen. Unterstützung im Kampf gegen eine nicht heilbare Tierkrankheit: Ein Projekt hilft Schaf- und Ziegenhaltern im Land, den Status als „Pseudotuberkulose-unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. © Bernd Kröger / Fotolia mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegen- halter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. dabei zu unterstützen, den Status als „Pseudotuberkulose- unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. Beim Beratungsangebot handelt es sich um ein Projekt des rheinland-pfälzischen Entwicklungs- programms namens „Umweltmaßnahmen, länd- liche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Es dient der Weiterentwicklung des länd- lichen Raumes im Rahmen des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER). Im Verlauf des Jahres 2023 wurden insgesamt 82 Betriebsbesuche in 67 Betrieben durchgeführt (2022 waren es 70 Betriebsbesuche in 61 Betrie- ben), von denen 45 am Pseudotuberkulose-Sa- nierungsprogramm teilnehmen. Im Rahmen des Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramms wur- den insgesamt 1.290 Tiere (861 Ziegen und 429 Schafe) durch den Tiergesundheitsdienst abgetas- tet und auf spürbare Abszesse untersucht. Im letz- ten Jahr starteten sechs Betriebe neu mit dem Sa- 8 nierungsprogramm, und vier Betriebe haben den Status „Pseudotuberkulose-unverdächtig“ erlangt. Durch Artikel in der landwirtschaftlichen Presse zu den Themen Pseudotuberkulose sowie „Zukauf – Quarantäne - Biosicherheit“ machten die Fach- leute des LUA auf das Problem aufmerksam. Auf dem erstmalig durchgeführten Schaf- und Ziegen- tag auf der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhal- tung Hofgut Neumühle hielt eine Tierärztin des LUA außerdem einen Vortrag zum Thema. Nicht heilbare Infektionskrankheit Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreite- te, chronisch verlaufende und nicht heilbare In- fektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach- senen Tieren auf mit der Bildung von schweren eitrigen Abszessen an typischen Stellen wie den äußerlich abtastbaren Lymphknoten. Die Erkran- kung führt unter anderem zu Milchrückgang, Leis- tungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod, und sie Bei den Besuchen im Rahmen des Projektes wer- den Tiere regelmäßig kontrolliert und die Lymph- knoten abgetastet, um frühzeitig diese Verände- rungen zu erkennen. Es gibt jedoch auch nicht abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inne- ren Organe. Deswegen wird zusätzlich bei einer per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Be- standstierarzt eine Blutprobe entnommen und im LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht. Infizierte Tiere werden damit erkannt und müs- sen aus der Herde entfernt werden, um die Krank- heit im Bestand zu tilgen. Hat ein Betrieb in vier aufeinanderfolgenden Untersuchungen (drei- mal im Abstand von sechs Monaten und einmal nach zwölf Monaten) ausschließlich negative Er- gebnisse, erhält er den Status „Pseudotuberkulo- se-unverdächtig“. Die Teilnahme an dem Sanie- rungsprogramm ist freiwillig und kann von jedem Mitglied des Landesverbandes durch Unterzeich- nung einer Verpflichtungserklärung erfolgen. Dem Vorteil einer Bestandssanierung, wie z.B. ge- sunde und leistungsfähige Tiere, bessere Vermark- tungsmöglichkeiten, Erzeugung nachhaltiger Le- bensmittel, stehen anfallende Kosten entgegen, wie z. B. Laborkosten, Verlust wertvoller Zuchttie- re durch Ausmerzung, sowie die Kosten der Blut- entnahme durch den Tierarzt. Die Sanierung er- folgt, wenn sie für die Tierhalter wirtschaftlich tragbar ist. Die Abtastuntersuchungen auf Pseu- dotuberkulose werden durch den Tiergesund- heitsdienst im Rahmen des ELER-EULLE Projektes durchgeführt und verursachen derzeit keine Kos- ten für die Tierhalter. Die Laborkosten durch die serologischen Untersuchungen im LUA wird zu 50 Prozent von der Tierseuchenkasse bezuschusst. Bei den Beratungsterminen ist neben Biosicher- heit auch das Parasitenmanagement ein wichtiges Thema: Die Problematik eines passenden Parasi- tenmanagements wurde bei 71 der 82 Betriebsbe- suche im Jahr 2023 angesprochen. Die vermehrt auftretenden Resistenzen gegen die Entwur- mungsmittel machen es zunehmend schwieriger, eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekä- re Situationen, denn die Magen-Darm-Rundwür- mer sind unvermeidbare Begleiter von Schafen und Ziegen und stellen ein wirtschaftliches- so- wie auch tierschutzrelevantes Problem in den Be- trieben dar. Auch Blauzungenkrankheit bedroht Herden Aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in den Niederlanden im Herbst 2023 bestand bei den Tierhaltern ein erhöhter In- formationsbedarf zum Krankheitsgeschehen. Da- her wurde bei der Jahresversammlung des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes Rheinland-Pfalz zu aktuellen Erkenntnissen über die Seuche infor- miert und in einem vom Tiergesundheitsdienst or- ganisierten Online-Webinar für die Schaf- und Ziegenhalter referiert. Weitere Themen waren bei diesem Webinar noch die unterschiedlichen Mine- ralstoffversorgungsbedarfe als Vorbedingung für eine stabile Immunität von Schafen und Ziegen. 9
Zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen sind zahlreiche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben, für die das Land Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen gewährt. So trägt das Land beispielsweise die Kosten für diagnostische Untersuchungen (ausgenommen Handelsuntersuchungen) des Landesuntersuchungsamtes auf Tierseuchen wie beispielsweise Tollwut, Afrikanische Schweinepest oder Geflügelpest. Für Hobby-Tierhaltungen werden die Beihilfen grundsätzlich gewährt. Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen dagegen müssen eine Beihilfe-Erklärung abgeben. Liegt diese Erklärung nicht vor, muss das Landesuntersuchungsamt den Einsendern die Untersuchungskosten in vollem Umfang in Rechnung stellen. Die Erklärung ist auch dann erforderlich, wenn aktuell keine Beihilfe erwartet wird. Sie gilt bis auf Widerruf. Die Beihilfe-Erklärung sowie weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich unserer Homepage .
Einer von drei untersuchten Füchsen in Rheinland-Pfalz leidet unter einer Infektion mit dem Staupevirus. Das hat ein landesweites Monitoring des Landesuntersuchungsamtes (LUA) ergeben. Auch andere wildlebende Fleischfresser wie Waschbären, Dachse und Marder tragen den Erreger in sich. Für Menschen stellt die Staupe keine Gefahr dar, für Hunde kann eine Infektion mit diesem Virus aber tödlich sein. Hunde sollten deshalb mit einer Impfung geschützt werden. Im Zeitraum vom April 2022 bis März 2023 hat das LUA 396 Füchse sowie 23 Waschbären, drei Dachse und zwei Marder aus allen 24 Kreisen des Landes Rheinland-Pfalz gezielt molekularbiologisch untersucht. Dabei wurde das Staupevirus bei insgesamt 149 Füchsen (37,6 Prozent) sowie bei 14 Waschbären, drei Dachsen und einem Marder nachgewiesen. In die Untersuchung einbezogen wurden tote Tiere, die routinemäßig zur Früherkennung der Tollwut in der rheinland-pfälzischen Wildtierpopulation ins LUA eingesandt werden. Bei der Interpretation der Daten muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den untersuchten Tieren um bei Unfällen getötete, verendete oder klinisch bereits auffällige und deshalb getötete Füchse, Waschbären, Dachse und Marder handelte. Diese Vorauswahl führt zwangsläufig dazu, dass die Ergebnisse nicht die tatsächliche Verbreitung des Erregers in den gesamten Populationen widerspiegeln. Bei Waschbären, Dachsen und Mardern lässt allein schon die geringe Zahl der untersuchten Tiere keine statistisch belastbare Aussage über die Verbreitung bei diesen Tierarten zu. Dennoch zeigen die Ergebnisse dieses Monitorings, dass der Erreger seit seinem ersten Nachweis bei einem Fuchs im Kreis Altenkirchen im Jahr 2016 mittlerweile in allen Regionen von Rheinland-Pfalz vorkommt und sich unter wildlebenden Fleischfressern weiter ausbreitet. Ein vergleichbares Monitoring des LUA im Jahr 2014 hatte noch ein anderes Bild ergeben: Damals waren 210 rheinland-pfälzische Füchse untersucht worden, alle mit negativem Ergebnis. Impfung schützt Hunde Die Symptome der Staupe sind schleimiger Nasen- und Augenausfluss, Husten, Fieber, Erbrechen, Durchfall und starker Gewichtsverlust. Auch Bewegungsstörungen treten auf, kranke Tiere torkeln oder sind bewegungsunfähig. Eine Infektion mit dem Staupevirus verläuft nicht zwingend tödlich; häufig schwächt sie das Tier aber so stark, dass es anfällig für weitere Krankheiten wird. Anstecken können sich empfängliche Tiere wie etwa Hunde durch den direkten Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere, oder sie nehmen den Erreger der Staupe aus einer mit virushaltigem Kot oder Speichel verunreinigten Umgebung auf. Während Alttiere das Virus in sich tragen und ausscheiden können, ohne selbst zu erkranken, können vor allem bei Jungtieren schwere Krankheitsverläufe auftreten. Die konsequente Impfung der jagdlich genutzten sowie der Hütehunde, aber auch der Hof- und Haushunde gegen die Staupe schützt nicht nur diese Tiere selbst, sondern trägt auch zum Schutz der wildlebenden Fleischfresser vor der Krankheit bei.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat erstmals bei einem Fuchs aus Rheinland-Pfalz das hochpathogene Influenza A-Virus vom Subtyp H5N1, den Erreger der derzeit grassierenden Geflügelpest (Aviäre Influenza) nachgewiesen. Das offensichtlich kranke Tier war im Donnersbergkreis von einem Jäger erlegt und routinemäßig zur Untersuchung auf Tollwut eingesandt worden. An Tollwut litt der Fuchs nicht - diese Untersuchung hatte ein negatives Ergebnis. Stattdessen konnten die Fachleute des Instituts für Tierseuchendiagnostik hochpathogene Influenza A-Viren vom Subtyp H5N1 nachweisen. Der Befund wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems bestätigt. Der Erreger ist verantwortlich für den seit über zwei Jahren andauernden europaweiten Ausbruch der Geflügelpest unter Wildvögeln und Nutzgeflügel. Der Nachweis des Erregers bei einem Fuchs erfolgte im Rahmen eines aktuell laufenden Influenzavirus-Monitorings bei wildlebenden Fleischfressern in Rheinland-Pfalz. Bei wildlebenden Fleischfressern war der Erreger in Deutschland zuerst im März bei vier Füchsen in Niedersachsen nachgewiesen worden. Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommen diese Fälle nicht unerwartet. Da Aviäre Influenzaviren derzeit in der Wildvogelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen. Geflügelhaltungen schützen Trotz des Erregernachweises bei Fleischfressern stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügelhaltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter müssen durch konsequent umgesetzte Biosicherheitsmaßnahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Bestände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, sondern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Risiko einer Übertragung von Tieren auf Menschen als sehr gering angesehen werden kann. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen aufgetreten. Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauffällige Wildtiere, insbesondere Wildvögel nicht angefasst werden sollten, da sie mit verschiedenen Erregern wie Bakterien, Viren oder Parasiten infiziert sein können. Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden. Als Indikatortiere für Influenza A-Viren gelten tot gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwäne, Enten, Möwen oder Greifvögel. Diese Tiere sollten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und eine Laboruntersuchung auf Geflügelpest veranlassen.
Origin | Count |
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Bund | 11 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 9 |
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Text | 23 |
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