s/transgene pflanzen/Transgene Pflanze/gi
In der ersten europäischen Bürgerinitiative in der Geschichte der EU sprechen sich eine Million Menschen für eine gentechnikfreie Landwirtschaft aus. Vertreter von Greenpeace und Avaaz überreichten die gesammelten Unterschriften am neunten Dezember 2010 an den EU-Gesundheitsminister John Dalli. Mit der Petition fordern die EU-Bürger ein Moratorium für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen und eine unabhängige EU-Institution für deren Risiko-Bewertung. Einwohner aus allen 27 EU-Ländern haben sich an der Aktion beteiligt.
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2010 vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten die Freiheit zu gewähren, über die Zulassung, die Einschränkung oder das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen ihres Hoheitsgebiets zu entscheiden. Das verabschiedete Paket umfasst eine Mitteilung, eine neue Empfehlung zur Koexistenz gentechnisch veränderter Pflanzen, herkömmlicher Kulturen und/oder Kulturen aus ökologischem Anbau sowie einen Verordnungsentwurf, mit dem eine Änderung der GVO-Vorschriften vorgeschlagen wird; das wissenschaftlich fundierte GVO-Zulassungsverfahren der EU bleibt von der Maßnahme jedoch unberührt. Die neue Empfehlung zur Koexistenz räumt mehr Flexibilität ein, damit die Mitgliedstaaten bei der Einführung von Koexistenzmaßnahmen ihren jeweiligen lokalen, regionalen und nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen können. Die vorgeschlagene Verordnung ändert die Richtlinie 2001/18/EG dahingehend, dass die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet künftig einschränken oder untersagen können. Dem Verordnungsentwurf müssen noch das EU-Parlament und der Ministerrat zustimmen.
Gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) müssen bei Inverkehrbringen gemäß EU-Gesetzgebung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und im Sinne der Umweltvorsorge langfristig überwacht werden. GVP-bedingte Veränderungen in der Umwelt müssen ermittelt, ausgewertet und bewertet werden. Für den Naturschutzbereich stehen dabei schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt im Vordergrund. Ob die Zielvorgaben eines Monitorings der Umweltwirkungen von GVP erreicht werden, hängt maßgeblich von der Auswahl geeigneter Indikatoren ab. Die Identifikation und Auswahl von faunistischen Indikatorarten für das GVO-Monitoring ist daher Gegenstand dieses Bandes. In Teil I werden auf Ursache-Wirkungs-Beziehungen basierende Vorschläge faunistischer Indikatoren detailliert untersucht, bewertet und nach ihrem Indikationspotenzial gewichtet. Dabei wird auf Vorarbeiten des Umweltbundesamtes zu einem Langzeitmonitoring von Umweltwirkungen transgener Kulturpflanzen aufgebaut. In Teil II werden zwei Risikoanalyse-Methoden vorgestellt, mit deren Hilfe fallspezifisch Indikatorarten für das GVO-Monitoring in einem wissenschaftlich transparenten und reproduzierbaren Prozess identifiziert und bewertet werden können.
Um die Gentechnikfreiheit beim Anbau im Saarland zu erhalten, setzt sich die Landesregierung für folgende Eckpunkte ein: Die Landesregierung 1. spricht sich gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Saarland aus und ergreift entsprechend ihrer Möglichkeiten geeignete Maßnahmen. 2. befürwortet und unterstützt den Zusammenschluss zu gentechnikfreien Initiativen und Anbauregionen. 3. befürwortet den Beitritt des Saarlandes zum "Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen" und setzt sich für die Etablierung einer gentechnikfreien Großregion ein. 4. fordert größtmögliche Transparenz und strenge Kontrollen im Saatguthandel sowie die strikte Einhaltung der Nulltoleranz bei Verunreinigungen von Saatgut mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen. 5. vertritt die Auffassung, dass über die Zulassung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Region entschieden werden sollte.
Darstellung der Ergebnisse des Monitoring gentechnisch veränderter Pflanzen
Das deutsche Bundesamt für Naturschutz, das österreichische Umweltbundesamt und das schweizerische Bundesamt für Umwelt haben im Rahmen einer Literaturstudie untersuchen lassen, wie sich der langjährige Anbau herbizidresistenter gentechnisch veränderter Pflanzen (GV) auf die Umwelt auswirkt und die Ergebnisse in einem gemeinsamen Bericht veröffentlicht. Im Rahmen dieser Arbeit wurden Anbaupraktiken von GV-Pflanzen in Übersee und die Auswirkungen ihrer Bewirtschaftung auf die Ackerbegleitflora sowie die biologische Vielfalt analysiert. Eine intensive Landbewirtschaftung und die damit einhergehende Verwendung hoher Mengen an Pflanzenschutzmitteln sind Hauptursachen für den Verlust von Biodiversität. In Nord- und Südamerika werden seit knapp 20 Jahren gentechnisch veränderte Pflanzen mit Resistenzen gegen verschiedene Totalherbizide (z.B. Glyphosat) großflächig angebaut. Die Studie zeigt, dass im Verlauf dieser Zeit der Herbizidverbrauch kontinuierlich ansteigt. Die Folge ist eine deutliche Abnahme der Biodiversität auf und neben den Ackerflächen.
Pflege der vollzugsunterstützenden Gentechnik-Datenbank: Das FIS Gentechnik dient der DV-technischen Erfassung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freilandversuchen und deren Versuchsstandorte sowie von Anbauflächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen, der Unterstützung der Terminkontrolle sowie der Unterstützung von Recherchen und der Erstellung von Berichten.
In der EU unterliegen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) den Zulassungsbestimmungen der Richtlinie 2001/18/EG bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003. Anträge auf Zulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze erfordern die Beschreibung von Identifizierungs- und Nachweisverfahren. Diese werden von Kontrolllabors der Mitgliedstaaten verwendet, um gentechnisch veränderte Pflanzen nachzuweisen, zu identifizieren und ihr Auftreten in Lebens- und Futtermitteln zu quantifizieren. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2018 (C-528/16) festgestellt, dass mit gerichteter Mutagenese (Genomeditierung) hergestellte Pflanzen unter die Regelungen gemäß Richtlinie 2001/18/EG zur Freisetzung und zum Inverkehrbringen von GVO fallen. Für Kontrolllabors ergeben sich damit spezielle Herausforderungen für Nachweis, Identifizierung und Quantifizierung von genomeditierten Pflanzen.
The increasing cultivation of genetically modified corn plants (Zea mays) during the last decades is suggested as a potential risk to the environment. One of these genetically modified variety expressed the insecticidal Cry1Ab protein originating from Bacillus thuringiensis (Bt), resulting in resistance against Ostrinia nubilalis, the European corn borer. Transgenic litter material is extensively studied regarding the decomposition in soils. However, only a few field studies analyzed the fate of the Cry1Ab protein and the impact of green and senescent leaf litter from corn on the decomposition rate and related ecosystem functions in aquatic environments. Consequently, a microbial litter decomposition experiment was conducted under controlled semi-natural conditions in batch culture using two maize varieties: one variety with Cry1Ab and another one with the appertaining Iso-line as control treatment. The results showed no significant differences between the treatment with Cry1Ab and the Iso-line regarding loss of total mass in dry weight of 43% for Iso-line and 45% for Bt-corn litter, lignin content increased to 137.5% (Iso-line) and 115.7% (Bt-corn), and phenol loss decreased by 53.6% (Iso-line), 62.2% (Bt-corn) during three weeks of the experiment. At the end of the experiment Cry1Ab protein was still detected with 6% of the initial concentration. A slightly but significant lower cellulose content was found for the Cry1Ab treatment compared to the Iso-line litter at the end of the experiment. The significant higher total protein (25%) and nitrogen (25%) content in Bt corn, most likely due to the additionally expression of the transgenic protein, may increase the microbial cellulose degradation and decrease microbial lignin degradation. In conclusion a relevant year by year input of protein and therefore nitrogen rich Bt corn litter into aquatic environments may affect the balanced nutrient turnover in aquatic ecosystems. <P>Copyright © 2014 Elsevier Inc. All rights reserved.
The EU Directive 2001/18/EC on the deliberate release into the environment of genetically modified organisms (GMO) requires the assessment of environmental impacts of GMO including direct, indirect, immediate, and delayed effects on the environment. In the case of transgenic crops resistant to specific herbicides, this means that besides evaluating the environmental impacts of the genetically modified plant itself the environmental impacts of the specific herbicide programs and altered agricultural practices associated with this crop have to be assessed.
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