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Anbau Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Land Brandenburg

Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.

Anbauverbot von Genmais in Deutschland

In Deutschland ist der Anbau von Genmais Mon 810 des US-Konzerns Monsanto, in den ein Gen gegen den größten Schädling (Maiszünsler)der Pflanze eingebaut ist, ab sofort verboten. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner verkündete am 14. April 2009 ihre Entscheidung mit der Begründung, dass es den Verdacht gebe, dass die genveränderte Maissorte andere Tiere schädige.

Genmais Verbot ist rechtsmäßig

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage des Saatgutkonzerns Monsanto gegen das Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Mais-Sorte MON 810 in einem Eilverfahren abgelehnt. Das verhängte Anbauverbot ist rechtmäßig. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass eine Gefahrenlage bestehe. Anhaltspunkte, dass Mensch und Tier durch den Gen-Mais geschädigt werden könnten, seien für das Verbot ausreichend.

Monsanto hat Klage gegen Genmaisverbot eingereicht

Der US-Saatgutkonzern Monsanto hat Klage gegen das von der Bundesregierung ausgesprochene Anbauverbot für seinen Genmais Mon 810 beim Verwaltungsgericht in Braunschweig eingereicht. Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigte den Eingang der Klage mit einem entsprechenden Eilantrag. Das Unternehmen hofft, dass das Gericht darüber noch vor Beginn der eigentlichen Aussaatzeit im Mai entscheidet.

Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung

Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Januar 2024 (veröffentlicht) Alle hier aufgeführten Prüfverfahren werden am LAU, Standort Reilstraße 72 ausgeführt. erstellt:geprüft:freigegeben: Name:A. BelterA. JankowskyDr. F. Hahne Datum:05.01.202408.01.202411.01.2024 http://laumoss/QMS_LAU/QM_Dokumente/Prüfstelle_SpezialLab/Prüfbereiche/G_Gentechnik/SpezialLab_FB_flexible Verfahren_Gentechnik.docx Seite 1 | 25 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Januar 2024 1.Untersuchung von Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) mittels molekularbiologischer Verfahren 1.1.Extraktion von DNA zum Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mittels molekularbiologischer Untersuchungen von Saatgut Prüfverfahren (Norm oder Code); mit VersionTitel des PrüfverfahrensNormverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (NormV) oder Hausverfahren (HausV) SOP_G_F05 (2021-11)Extraktion von Desoxyribonukleinsäure aus SaatgutHausVASU G 30.00-2 (2012-07) Nachweis von gentechnischen Veränderungen in Saatgut – Untersuchungsablauf ASU G 30.40-19 (2020-07)DNA-Extraktion aus Luzernesamen und Nachweis der gentechnisch veränderten Luzernelinien J101, J163 und KK179 mittels real-time PCR (hier nur DNA- Extraktion)NormVSOP_G_F05 (2021-11) DNA-Extraktion aus Saatgut Seite 2 | 25 Liste der Prüfverfahren des Geltungsbereiches der flexiblen Akkreditierung SpezialLab, Bereich: Gentechnik (G), Stand: Januar 2024 1.2. Molekularbiologische Untersuchungen 1.2.1. Nachweis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mittels PCR in Saatgut Prüfverfahren (Norm oder Code); mit VersionTitel des PrüfverfahrensNormverfahren Anmerkungen bzw. Bezug zu (NormV) oder Hausverfahren (HausV) SOP_G_G01_ PCR allgemein (2019-07)Durchführung einer Polymerase- Kettenreaktion (PCR) – Allgemeine HinweiseHausVASU G 00.00-5 (2010-08) Verfahren zum Nachweis von Nukleinsäuresequenzen mit der Polymerase- Kettenreaktion (PCR) – Allgemeine Hinweise und Anforderungen PCR Assay for Detection of Maize Transgenic Event Bt10 (2005-07)PCR Assay for Detection of Maize Transgenic Event Bt10. Version 2 (https://gmo- crl.jrc.ec.europa.eu/bt10update) Elementspezifisches VerfahrenHausVSOP_G_G14_ Spezifisch gvMais (2023-04) Eventspezifische qualitative PCR-Nachweisverfahren für gentechnisch veränderten Mais in Pflanzenmaterial und Saatgut (inklusive Anhang) SOP_G_G05_ PCR p35S-pat (2020-02)PCR-Nachweis der p35S-pat-Genkassette in gentechnisch veränderten PflanzenHausVAM 001 (1998-09) PCR-Nachweis der p35S-pat-Genkassette in transgenen Kulturpflanzen [https://www.lag- gentechnik.de/dokumente/uam-methoden/001.pdf] Seite 3 | 25

Sachsen-Anhalt präsentiert sich auf der BioVision in Lyon Landesregierung hält an Biotechnologie als Wachstumsbranche fest

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 046/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 046/05 Magdeburg, den 12. April 2005 Sachsen-Anhalt präsentiert sich auf der BioVision in Lyon Landesregierung hält an Biotechnologie als Wachstumsbranche fest Sachsen-Anhalt präsentiert sich auf der jetzt stattfindenden Konferenz ¿BioVision¿ in Lyon (Frankreich). Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Erfahrungen aus dem von Sachsen-Anhalt aus koordinierten Erprobungsanbau mit genverändertem Mais gelegt. Das Land beteiligt sich in diesem Zusammenhang am Forum ¿Pflanzen von heute ¿ die Pflanzen von morgen¿, in dem es um die Zukunftspotentiale der Pflanzenbiotechnologie geht und in dem Landwirte aus verschiedenen Teilen der Welt über ihre Anbauerfahrungen berichten. Auf der BioVision wird speziell auch für den Standort Gatersleben geworben, wo derzeit ein Gewerbepark für Unternehmen aus dem Bereich der Pflanzenbiotechnologie entsteht. ¿Unser Engagement für die Nutzung der Pflanzenbiotechnologie wird bereits seit einiger Zeit von Unternehmen aus der ganzen Welt aufmerksam und positiv verfolgt. Hier hat sich Sachsen-Anhalt einen herausragenden Ruf als Biotechnologiestandort erarbeitet¿, so Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. Die Landesregierung werde auch weiterhin an der Biotechnologie als eine der herausragenden Wachstumsbranchen festhalten. Deshalb habe das Land auch ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gentechnikgesetz der Bundesregierung eingeleitet. Etwa 3.000 Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Unternehmen werden sich bis zum 14. April 2005 in Lyon treffen, um über die Möglichkeiten der Gen- und Biotechnologie zu diskutieren. Erwartet werden allein elf Nobelpreisträger. Die Unterstützung der BioVision reiht sich ein in eine Reihe andere Standortmarketingmaßnahmen des Landes. So hat es zum Beispiel Gespräche mit Unternehmen und Wissenschaftlern in Iowa (USA) und in Indien gegeben. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Bundesagrarministerin verbietet Anbau von gentechnisch verändertem Mais Wernicke: Länder brauchen Unterstützung zur Durchsetzung des Verbots

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 050/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 050/09 Magdeburg, den 14. April 2009 Bundesagrarministerin verbietet Anbau von gentechnisch verändertem Mais Wernicke: Länder brauchen Unterstützung zur Durchsetzung des Verbots Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat sich von der Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, den Anbau von Genmais in Deutschland zu verbieten, nicht überrascht gezeigt. Sie sagte, der Bund habe bereits im Februar und auch bei der Agrarministerkonferenz im März in Magdeburg auf die Zunahme von Kritiken zum Anbau und ein mögliches Verbot verwiesen. Aigner habe nach eigenen Aussagen nicht politisch entschieden und berufe sich auf neue Untersuchungsergebnisse. Das EU-Recht sehe in solch einem Fall  die Möglichkeit eines nationalen Verbots vor, so die Ministerin. Wernicke: ¿Die Bundesregierung ist dafür  zuständig und muss Gefahren für Mensch und Umwelt vermeiden.¿ Sie forderte den Bund auf, die Länder, die das Verbot nun kontrollieren müssen, dabei inhaltlich zu unterstützen. Die Ministerin hob hervor, dass die Politik verantwortungsbewusst mit dem Thema umgehe. Es zeige, dass Schutzmechanismen eingebaut sind und greifen. Wernicke: ¿Das Verbot ist kein Aus für grüne Gentechnik.¿ Die Forschung liefere tragfähige Argumente für ein Pro oder Kontra. Die Zerstörung von Freisetzungsflächen, wie sie für Sachsen-Anhalt bereits wieder angekündigt sind, halte sie nicht für ein geeignetes Mittel, sich gegen den Anbau zu positionieren, so die Ministerin. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Sachsen-Anhalt reicht Normenkontrollverfahren ein Minister Rehberger: Gentechnikgesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 045/05 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 045/05 Magdeburg, den 12. April 2005 Sachsen-Anhalt reicht Normenkontrollverfahren ein Minister Rehberger: Gentechnikgesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute beschlossen, gegen das novellierte Gentechnikgesetz ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Darüber informierte Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger nach der entsprechenden Kabinettssitzung auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Antragsschrift werde in diesen Tagen in Karlsruhe vorgelegt, so der Minister. ¿Das Gentechnikgesetz der Bundesregierung ist mit den Grundrechten der Berufsfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit, dem Eigentumsschutz und dem Allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar¿, fasste Rehberger beim Vorstellen der Antragsschrift zusammen. Damit sei das Gesetz ein Gentechnikverhinderungsgesetz, das Landwirte diskriminiere, die zugelassenes, gentechnisch verändertes Saatgut anbauen wollten. Gleichermaßen würden Wissenschaftler in einer nicht zu tolerierenden Weise in ihrer Arbeit behindert. Die Chancen der grünen Gentechnik zu nutzen, sei mit dem Gesetz wirtschaftlich und wissenschaftlich nicht mehr möglich, kritisierte der Minister. Die rigide Gesetzgebung entbehre jeder Grundlage außer der einer grünen Ideologie und gehe weit über die Anforderungen der Europäischen Kommission hinaus. Die Biotechnologie wird von der Landesregierung Sachsen-Anhalts als eine der wichtigsten Wachstumsbranchen intensiv gefördert. Mit der 2003 gestarteten Biotechnologieoffensive soll Sachsen-Anhalt systematisch als führende Biotechnologieregion ausgebaut werden. In Sachsen-Anhalt sind im Bereich Biotechnologie insgesamt mehr als 30 Firmen und Forschungseinrichtungen mit rund 2.000 Mitarbeitern ansässig. Derzeit entsteht in Gatersleben, einem der deutschen Zentren der wissenschaftlichen Pflanzenzucht und grünen Gentechnik, ein Gewerbegebiet speziell für Firmen der Pflanzenbiotechnologie. Das Konzept für die 35-Millionen-Investition sieht eine auf die Bedürfnisse der Nutzer ausgerichtete Kombination von Rohbauten, Fertiglaborgebäuden, unbebauten Flächen, Gewächshäusern und Freilandflächen vor. Die ersten Bauten werden im Sommer diesen Jahres bezugsfertig sein. Von Sachsen-Anhalt aus war durch den InnoPlanta e.V. im vergangenen Jahr der bis dahin einmalige bundesweite Erprobungsanbau mit gentechnisch verändertem Mais koordiniert worden. Dieser hatte klar gezeigt, dass die Koexistenz der verschiedenen Anbauformen durch die Einhaltung einfacher Regeln einer Guten fachlichen Praxis machbar ist. Der Anbau war von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wissenschaftlich begleitet worden. Aus der Antragsschrift: Die im Gentechnik-Gesetz getroffenen Haftungsregelungen (§ 36 a GenTG) kommen einer verdeckten Gefährdungshaftung gleich. Dadurch wird der Landwirt, der gentechnisch verändertes Saatgut einsetzt, in seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) eingeschränkt.¿ Die Haftungsvorschrift hat eine vom Gesetzgeber bezweckte, verhaltenslenkende Funktion für berufsbezogene Tätigkeiten (hier in einem Haftungssonderrecht für den Anbau von GVO). Die Regelungen verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Es gibt in Bezug auf die Schwellenwerte keine klare Rechtsordnung, das Haftungsrisiko wird einseitig auf den Verwender von GVO verlagert. Darüber hinaus verletzen die Haftungsbestimmungen auch den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG , weil die GVO-Verwender einseitig belastet werden. Mit Blick auf die Haftungsregelungen wird auch eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG in Bezug auf den Schutz und die freie Nutzung des Eigentums gesehen. ¿Es ist absurd, dass gentechnisch verändertes Saatgut, das über ein rigides Zulassungsverfahren zur Aussaat genehmigt ist, mit dem neuen Gentechnikgesetz wieder als Gefahrgut eingestuft wird¿, beklagte Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. Auch die vorgesehenen Regelungen über die Vorsorgepflicht verletzen das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und sind von daher verfassungswidrig. Verwender von GVO werden durch das neue GenTG zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis verpflichtet. Die gesetzlichen Anforderungen können durch Rechtsforderung der Bundesregierung näher bestimmt und nahezu beliebig verschärft werden. Ebenso verletzt die durch das neue Gentechnikgesetz eingeführte Legaldefinition des Inverkehrbringens die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG und die Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG . Das Begriffsverständnis des Inverkehrbringens führt im Zusammenwirken mit den Haftungsbestimmungen dazu, dass jeder Freisetzungsversuch zu einem unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko wird. Damit besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Forschung und Entwicklung im Bereich der grünen Gentechnik ¿ die auf Freisetzungsversuche angewiesen ist ¿ in Deutschland weitestgehend zum Erliegen kommt. Schließlich sind die Bestimmungen über das Standortregister verfassungswidrig. Das Standortregister verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 GG) . Weiterhin werden der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz (Art. 14 Abs. 1 GG) und die Berufs- und Erwerbsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt. ¿Sollten diese Regelungen, wie angekündigt, im Sinne Sachsen-Anhalts überarbeitet werden, so würden in diesem Punkt die Forderungen des Landes auch ohne das Verfahren vor dem Verfassungsgericht vorzeitig erfüllt werden¿, so der Wirtschaftsminister. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Biotechnologie-Offensive geht in die Praxis Erprobungsanbau von Bt-Mais in sieben Bundesländern gestartet

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 059/04 Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 059/04 Magdeburg, den 5. Mai 2004 Biotechnologie-Offensive geht in die Praxis Erprobungsanbau von Bt-Mais in sieben Bundesländern gestartet Die Aussaat von gentechnisch verändertem, insektenresistentem Mais im Rahmen eines bundesweiten Erprobungsanbaus ist erfolgt. Damit startet der bislang umfangreichste wissenschaftlich begleitete Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Deutschland. Das gaben Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke und Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger heute in Magdeburg bekannt. Dieser bundesweite Erprobungsanbau geht auf eine Initiative Sachsen-Anhalts zurück. Er wird von einer breiten Mehrheit des Landtags von Sachsen-Anhalt unterstützt und von den beteiligten Landwirten getragen. Die Vorreiterrolle Sachsen-Anhalts zeigt sich auch darin, dass das Institut für Pflanzenzüchtung und Pflanzenschutz an der Agrarwissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg den Erprobungsanbau bundesweit wissenschaftlich begleiten wird. Der InnoPlanta e.V. ¿ Pflanzenbiotechnologie Nordharz/Börde nimmt eine koordinierende Funktion im Gesamtvorhaben ein. Ziel des Erprobungsanbaus ist es, praktische Empfehlungen für Landwirte und den Gesetzgeber zu erarbeiten, wie eine Koexistenz von ökologischem, konventionellem und gentechnischem Anbau gewährleistet werden kann. Ministerin Wernicke erklärte: ¿Es kann nicht darum gehen, eine Anbauform zu diskriminieren. Unsere Landwirte brauchen alle Optionen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.¿ Neben Sachsen-Anhalt mit sechs Standorten beteiligen sich landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern (2 Standorte), Bayern (9), Brandenburg (4), Sachsen (5), Baden-Württemberg (2) und Thüringen (1 Standort) am Erprobungsanbau. An diesen 29 Standorten werden insgesamt ca. 300 Hektar gentechnisch veränderter Bt-Mais angebaut. Zusammen mit den konventionellen Mais-Beprobungsflächen sind weit über 1.000 Hektar Fläche in das Gesamtvorhaben einbezogen. Die Federführung im bundesweiten Projekt ¿Erprobungsanbau zur Koexistenz von gentechnisch verändertem und konventionellem Mais¿ ist Teil der Biotechnologie-Offensive der Landesregierung, deren Ziel es ist, die Kompetenzen Sachsen-Anhalts in der roten und grünen Biotechnologie weiter auszubauen. ¿Der Umgang mit Innovationstechnologien wird beispielhaft zeigen, dass Sachsen-Anhalt aufgeschlossen ist gegenüber allem, was in die Zukunft weist¿, betonte Minister Rehberger. ¿Eine Technologie zu verteufeln, ist der falsche Weg. Wir brauchen dringend praktische Erfahrungen, ehe Regelungen für die Nutzung getroffen werden. Diesem Ziel dient der Erprobungsanbau.¿ In Deutschland wird seit sieben Jahren gentechnisch veränderter Mais in begrenztem Umfang angebaut. Der im Erprobungsanbau eingesetzte insektenresistente Mais (Bt-Mais) hat sämtliche Umwelt- und Gesundheitsprüfungen erfolgreich bestanden; die zum Anbau kommenden Pflanzen sind von den zuständigen Behörden als sicher bewertet worden. Weltweit wurde diese Technologie im Jahr 2003 bereits auf einer Maisfläche von 12,2 Millionen Hektar eingesetzt. Der Erprobungsanbau soll die Effizienz insektenresistenter Maissorten in der Bekämpfung des Maiszünslers überprüfen. Dieser sich stark verbreitende Schädling befällt inzwischen bereits rund 400.000 Hektar der 1,5 Millionen Hektar großen Maisanbaufläche in Deutschland. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Gentechnik - Das sollte man wissen/Hintergrundinformationen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 073/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 073/04 Magdeburg, den 14. Mai 2004 Gentechnik - Das sollte man wissen/Hintergrundinformationen Zur Versachlichung der Diskussion um den Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais hat das Landwirtschafts- und Umweltministerium im Folgenden einige Daten und Fakten zusammengestellt. Bt-Mais: Freisetzungsversuch oder kommerzieller Erprobungsanbau? Bei dem aktuellen Anbau von gentechnisch verändertem Mais handelt es sich nicht um einen Freisetzungsversuch, sondern um einen Anbau mit dem Ziel der Inverkehrbringens von Bt-Mais. Dieser ist bereits nach EU-Recht als für Mensch, Natur und Umwelt unbedenklich bewertet worden. In dem Erprobungsanbau von Bt-Mais geht es also nicht um das verwandte Material, da dieses bewertet worden ist. Erprobt wird das Nebeneinander von konventioneller, ökologischer und der mit gentechnisch verändertem Saatgut arbeitenden Landwirtschaft. Es geht um die Definition von Rahmenbedingungen, unter welchen alle Anbauformen nebeneinander existieren können. Zugleich soll der Nachweis erbracht werden, dass konventionelle, ökologische und mit gentechnisch veränderten Organismen arbeitende Landwirtschaft nebeneinander existieren können. Wer genehmigt was und wer weiß was beim Anbau mit dem Ziel des Inverkehrbringens? Das Bundessortenamt hat für das Wirtschaftsjahr 2004 den Anbau von gentechnisch verändertem Mais auf Flächen von rund 1.000 Hektar bundesweit genehmigt. In diesem Rahmen kann die Saatgutindustrie ohne weitere Genehmigungen und Informationen Saatgut an Landwirte zum Anbau weitergeben. Es werden privatrechtliche Verträge geschlossen. Eine Kontrolle durch Landesbehörden ist nicht gefordert. Grundlage ist das Saatgutverkehrsgesetz (§ 3 Abs. 2). Danach erteilt das Bundessortenamt als nachgeordnete Behörde des Bundesverbraucherministeriums auf Antrag des Züchters eine mengen- und zeitlich begrenzte Vertriebsgenehmigung. In diesem Verfahren werden die Bundesländer nicht beteiligt. Die Genehmigung wird auf Antrag jeweils für ein Wirtschaftsjahr erteilt und ist mit Auflagen und Kennzeichnungsvorschriften verbunden. Die Züchter beziehungsweise Biotechnologieunternehmen, die im Besitz dieser Vertriebsgenehmigung sind, schließen nunmehr mit bereitwilligen Landwirten eine privatrechtliche Vereinbarung zum Anbau ab. Hierbei müssen die entsprechenden Behörden der Bundesländer im Gegensatz zu Freisetzungsversuchen nicht beteiligt werden. Wer genehmigt was und wer weiß was beim Freisetzungsversuch? Der Versuch ist eine Vorstufe zum späteren Inverkehrbringen. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden unter Freilandbedingungen überprüft, bevor eine Genehmigung für den Anbau erteilt wird. Der Freisetzungsversuch wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nach Rücksprache mit den Ländern genehmigt und durch die Länder (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) kontrolliert. Ein Freisetzungsversuch im Sinne des Gentechnikgesetzes ist das gezielte Ausbringen gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt zu Versuchszwecken ¿ und zwar noch bevor eine Genehmigung zum Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Organismen vorliegt. Um einen Freisetzungsversuch handelte es sich beim Anbau von gentechnisch verändertem Weizen in Bernburg, der jüngst nach der Zerstörung durch Unbekannte beendet werden musste. Mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen werden die Containmentbedingungen - das heißt die hermetische Abgeschlossenheit in gentechnischen Anlagen und Gewächshäusern - verlassen. Ergebnisse, die dort gewonnen wurden, sollen unter Freilandbedingungen - das heißt in der natürlichen Umwelt - überprüft und bestätigt werden. Die Freisetzung erfolgt unter kontrollierten Bedingungen und in kleinem Maßstab. Sie ist durch den Genehmigungsbescheid mit bestimmten Auflagen versehen, die durch die für die überwachung von Freisetzungen zuständige Landesbehörde (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) kontrolliert werden. Auch nach Beendigung des Freisetzungsversuchs erfolgt in der Regel über mehrere Jahre eine Nachkontrolle der Flächen und Beseitigung eventuell nachgewachsener Pflanzen. Genehmigungsbehörde für Freisetzungen nach Gentechnikrecht ist in Deutschland seit dem 01.04.2004 das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin (vorher das Robert Koch-Institut). Vor Erteilung der Genehmigung prüft die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit den Freisetzungsantrag, um mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszuschließen. Weiterhin wird von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundslandes (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt) eine Landesstellungnahme abgegeben, die regionale Aspekte im Umfeld der geplanten Freisetzung wie etwa Naturschutzfragen berücksichtigt. Nach Einbeziehung weiterer Behörden und nach Ablauf eines EU-Beteiligungsverfahrens ergeht die Entscheidung über den Freisetzungsantrag. Das Standardverfahren für die Freisetzungsgenehmigung sieht auch eine Beteiligung der öffentlichkeit vor. Es erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung in örtlichen Tageszeitungen und im Bundesanzeiger. Die Antragsunterlagen zur Freisetzung liegen in den betreffenden Gemeinden oder Landkreisen sowie bei der Genehmigungsbehörde in Berlin für vier Wochen aus. Während dieser Frist kann Jedermann seine Einwände geltend machen, die durch die Genehmigungsbehörde bewertet werden. Bei der Nachmeldung eines weiteren Standortes ist im sogenannten Vereinfachten Verfahren der Freisetzungsgenehmigung keine Beteiligung der öffentlichkeit vorgesehen. Das heißt, Nachfolge-Freisetzungen des gleichen Organismus an anderen Orten und in weiteren Jahren können ohne öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Gibt es für den aktuellen Erprobungsanbau eine Informationspflicht nach Umweltinformationsgesetz? Nein. Soweit das Umweltinformationsgesetz hier überhaupt Anwendung findet, gilt das Gesetz nur für Informationen, die bei Behörden vorhanden sind. Die derzeitige Frage, wo und welche Flächen für den Bt-Mais-Anbau verwendet werden, können von Landesbehörden nicht beantwortet werden, denn diese Informationen liegen dem Land nicht vor, weil dies nach den Vorschriften für einen Anbau zum Inverkehrbringen nicht vorgesehen ist. Soweit ein privater Dritter der Behörde ohne rechtliche Verpflichtung Informationen übermittelt, dürften diese nach dem Umweltinformationsgesetz nicht ohne die Zustimmung dieses Privaten öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Freisetzungsrichtlinie der EU sieht vor, dass für Flächen, auf denen Freisetzungsversuche stattfinden, oder gentechnisch veränderte Organismen zum Inverkehrbringen angebaut werden, ein Register eingerichtet werden muss. Deutschland muss diese EU-Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen und ändert dazu das Gentechnikgesetz. Ein entsprechendes Standortregister soll in das Gesetz aufgenommen werden. Seit wann gibt es Freisetzungsversuche in Sachsen-Anhalt? Diese Versuche finden in Sachsen-Anhalt seit 1996 statt. Diese wie für Freisetzungsversuche vorgeschrieben öffentlich bekannt gemacht worden. Versuchsweise angebaut wurden gentechnisch veränderte Kartoffeln, Mais, Tabak, Zuckerrüben, Raps, Erbsen und Pappeln. Ziele sind etwa Krankheitsresistenzen, Toleranz gegenüber Pflanzenschutzmitteln und die Gewinnung technischer Proteine. Begeht Sachsen-Anhalt den Sündenfall in punkto Gentechnik? Deutschland ist längst keine gentechnikfreie Zone mehr. Die seit dem 18. April geltende Kennzeichnungspflicht für GVO in Futter- und Lebensmitteln wird das für den Verbraucher deutlich machen. In der EU werden derzeit genveränderte Pflanzen lediglich in Spanien (ca. 32 000 ha BT Mais) kommerziell angebaut. Futtermittel werden dennoch längst häufig aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt, vor allem aus Soja, aber auch aus Raps und Mais. Aus gentechnisch verändertem Soja werden zudem verschiedene Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe produziert. Zugleich werden auch viele Enzyme, die zum Beispiel in der Käseproduktion, im Backwarenbereich, bei der Herstellung von Fetten, Aromastoffen, Fruchtsäften und in der Fleischverarbeitung benötigt werden, auf gentechnischem Weg erzeugt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

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