<p>Mit Bus und Bahn sicherer und umweltfreundlicher unterwegs</p><p>Welche Tipps Ihnen beim Ticketkauf für Bus und Bahn helfen</p><p><ul><li>Fahren Sie Bus und Bahn! Denn mit Bus und Bahn kommen Sie umwelt- und klimafreundlicher ans Ziel als mit Auto oder Flugzeug.</li><li>Machen Sie sich die Entscheidung leichter: Kaufen Sie sich Zeittickets oder rabattierte Fahrkarten (z. B. BahnCard, Deutschlandticket, …).</li><li>Informieren Sie sich über Jobticketangebote an Ihrer Arbeitsstelle.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Mit Bus und Bahn sind Sie sicherer und deutlich umwelt- und klimafreundlicher unterwegs als mit dem Auto oder dem Flugzeug. In der Regel reisen sie so auch kostengünstiger. Im Vergleich zum Autofahren können Sie die Zeit – abhängig von der Auslastung und den Gegebenheiten im jeweiligen Verkehrsmittel – für Aktivitäten wie Lesen oder Arbeiten nutzen.</p><p><strong>Fahrkarten rechtzeitig buchen:</strong> Ob online von zu Hause oder von unterwegs, ob am Ticket-Automaten oder am Fahrkartenschalter: Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, an das richtige Bahn- oder Busticket zu kommen. Mit der App "DB Navigator" können Sie nicht nur Bahntickets, sondern auch Tickets vieler Verkehrsverbünde direkt bis kurz vor Abfahrt buchen. Zudem haben Sie mit der App z. B. auch die realen Fahrzeiten der Züge immer und überall im Blick. Für Menschen, die Bus und Bahn selten nutzen, empfiehlt es sich, genügend Zeit vor der Abfahrt einzuplanen und gegebenenfalls die Hilfe von Mitreisenden in Anspruch zu nehmen.</p><p><strong>Durchblick bei den Fahrkosten behalten: </strong>Es ist durchaus eine Herausforderung, bei der Vielzahl an Verkehrsverbünden, Rabattkarten, Zeittickets und Spartarifen den jeweils passenden und möglichst günstigsten Tarif zu finden. Aber es lohnt sich. Frühbucherrabatte für Zugfahrten im Fernverkehr bekommen Sie direkt bei der Verbindungsabfrage angezeigt. Mit Deutschlandticket, BahnCard und Vergünstigen für Kinder haben Sie zudem schon drei besonders wichtige Sparhebel im Blick.</p><p><strong>Mit dem Deutschlandticket </strong>können Sie für 63 Euro im Monat (Preis gilt ab 01.01.2026) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Regionalverkehrs fahren (Regionalzüge (RB/RE), S- und U-Bahnen, Straßen- bzw. Stadtbahnen und Stadt- bzw. Überlandbussen und Nahverkehrsfähren). Keine Gültigkeit hat das Ticket hingegen in Fernbussen und in Zügen des Fernverkehrs ((z. B. IC/EC, ICE, FLX, aber auch Regionalzüge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, gelten als in diesem Sinne als Fernverkehr). Sie können das Deutschlandticket bei der Bahn oder bei lokalen Verkehrsverbünden und -unternehmen erwerben. Das Ticket wird ausschließlich als Abonnement sowohl als Handyticket als auch im Chipkartenformat angeboten und ist monatlich kündbar.</p><p>Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist erstmals ein bundesweit gültiges Ticketabonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschaffen worden. Es ersetzt die bislang unübersichtliche Vielzahl an Abo-Angeboten der Verkehrsverbünde und -unternehmen weitgehend. Die Nutzung des ÖPNV ist dadurch deutlich einfacher und für viele Bevölkerungsgruppen erheblich günstiger geworden.</p><p>Einige Bundesländer oder Landkreise rabattieren das Deutschlandticket außerdem für Gruppen wie Schüler*innen, Auszubildende oder Sozialleistungsempfänger*innen oder haben dies angekündigt. Gleiches gilt für Unternehmen in Bezug auf das Jobticket (siehe unten). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen.</p><p><strong>BahnCard: </strong>Wer regelmäßig mit Fernverkehrszügen unterwegs ist, sollte den Erwerb einer BahnCard in Betracht ziehen. Sie erhalten damit einen fest kalkulierbaren Rabatt auf Ihre Zugtickets.</p><p>Details und spezifische Angebote für weitere BahnCard-Varianten (Probekarten, Jugendliche, Senioren, 1. Klasse) finden Sie auf den Seiten der <a href="https://www.bahn.de/angebot/bahncard">Bahn</a>.</p><p><strong>Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche: </strong>… gibt es in großer Vielfalt. Leider bleibt Ihnen deshalb die Prüfung im konkreten Einzelfall nicht erspart. Die wichtigsten Regelungen haben wir in Kürze für Sie zusammengestellt:</p><p>Auch in vielen europäischen Nachbarländern gibt es zahlreiche Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche.</p><p><strong>Jobtickets nutzen:</strong> Viele Arbeitgeber*innen bieten ihren Mitarbeitenden eine verbilligte Zeitkarte für die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel an (sogenanntes "Jobticket"). Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Verkehrsverbünden. Dies gibt es auch in Bezug auf Deutschlandticket. Beschäftigte entsprechender Unternehmen erhalten durch diese Kooperation und öffentliche Zuschüsse 30 % Nachlass auf den Normalpreis. Einige Arbeitsstellen zahlen darüber hinaus höhere Zuschüsse oder übernehmen die Kosten für das Ticket komplett. Der Zuschuss muss zudem nicht versteuert werden, sofern er den Preis des Tickets nicht übersteigt. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darauf an.</p><p><strong>Weitere Sparmöglichkeiten:</strong> In der heutigen Tariflandschaft sind Spezialtarife der Normalfall. Auch wenn Sie keine BahnCard, kein Deutschland- oder Jobticket besitzen, gibt es noch zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten:</p><p><strong>Fahrgastrechte wahrnehmen: </strong>Verspätungen sind ärgerlich, aber passieren. Sie haben als Fahrgast in diesem Fall verschiedene Rechte, die Sie wahrnehmen können:</p><p>Weitere Informationen und etwaige Ausnahmeregelungen zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr erhalten Sie auf der <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beispiele_Ausnahmen/beispiele_ausnahmen_node.html">Website des Eisenbahnbundesamtes</a> oder des <a href="https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/bahnreisen/fahrgastrechte-bahn.html">Europäischen Verbraucherzentrums</a>.</p><p>Sollten Sie im Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie die <a href="https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/">Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.</a> um Hilfe bitten. </p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Nachhaltige Mobilität kann nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels begrenzen. Sie bedeutet auch verbesserte Lebensqualität, erhöhte Verkehrssicherheit sowie geringere Kosten. Ein Kostenvergleich mit dem Auto ist abhängig von den Umständen. Grundsätzlich gilt: Autofahren ist teurer, als die meisten denken. In der Golfklasse kostet jeder gefahrene Kilometer zwischen 53 und 89 Cent, wenn die Ausgaben für Versicherung, Betrieb, Wartung, Steuern und Wertverlust eingerechnet werden. Bei rund 15.000 Kilometern Fahrleistung im Jahr kostet ein Auto in dieser Klasse zwischen 660 und 1100 Euro im Monat (ADAC e. V., 2025). Demgegenüber kann mit der regulären Variante des Deutschlandtickets der Nah- und Regionalverkehr bundesweit für 63 Euro pro Monat genutzt werden.</p><p>Die Bahn zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln: Die Gefahr, bei einem Unfall verletzt zu werden, ist im Auto 100 bis 143 mal höher als bei der Bahn1.</p><p><strong>Umweltsituation: </strong>Rund 20 Prozent der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase wird durch den Verkehr verursacht2. Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland laut Klimaschutzgesetz treibhausgasneutral werden, was für den Verkehrssektor voraussichtlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf null bedeutet. Besonders im Verkehrssektor sind daher tiefgreifende Veränderungen erforderlich.</p><p>In Deutschland sind rund 49 Millionen Pkw auf den Straßen zugelassen (KBA, o. J.). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0">Pro Kilometer und Person emittiert ein durchschnittlich ausgelasteter Pkw 164 Gramm Treibhausgase, während ein Nahverkehrsbus 92 und ein Regionalzug nur 49 Gramm pro Personenkilometer emittiert (Bezugsjahr 2023)</a>3. Auch im Fernverkehr weisen Bus und Bahn deutlich geringere Treibhausgas-Emissionen pro Person und Reise auf als ein Pkw oder gar das Flugzeug. Ebenfalls hinsichtlich des Luftschadstoffausstoßes (Stickoxide und Feinstaub) ist der Schienen- und Busverkehr der umweltverträglichere Verkehrsträger. Handlungsbedarf gibt es beim Lärm, aber auch insbesondere bei Dieselfahrzeugen bei den Luftschadstoffemissionen.</p><p>Zudem verbraucht ein Linienbus im ÖPNV bei durchschnittlicher Auslastung pro Person und Kilometer etwa ein Drittel weniger Energie gegenüber einem Pkw, bei Straßen- U- und S-Bahnen ist der Energieverbrauch noch günstiger.4</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Rechte von Fahrgästen im Schienennah- und -fernverkehr sind auf EU-Ebene geregelt. Ausschlaggebend ist die EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782. Demnach können Fahrgäste ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt, z. B. extreme <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a> oder Polizeieinsätze, zurückzuführen ist. Für den Fernbuslinienverkehr (ab 250 Kilometer Strecke) gilt die EU-Verordnung 181/2011. Informationen für Fernbusfahrgäste stellt das <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bus/bus_node.html">Eisenbahnbundesamt</a> zur Verfügung. Für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (lokale, regionale oder Stadtbusse, U-, Stadt- und Straßenbahnen, On-Demand-Angebote) gelten regional unterschiedliche Regelungen. Hier müssen jeweils die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. -betriebs beachtet werden.</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p> </p><p>1 Durchschnittswerte der Jahre 2005-2009, 2015-2019 und 2019-2022. Eigene Berechnungen auf Grundlage von Statistisches Bundesamt 2024, ebd. 2025a; ebd. 2025b; UBA o. J. a</p><p>2 Umweltbundesamt 2025, Nationale Trendtabellen, Stand 03/2025.</p><p>3 Umweltbundesamt o. J. b</p><p>4 Umweltbundesamt o. J. c; Daten und Rechenmodell: TREMOD, Version 6.61.</p><p>Bezugsjahr 2024</p><p><strong>Quellen:</strong></p>
Die TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG betreibt am Standort Brückenstraße / Am Bahnhof in Züttlingen, Gemarkung Möckmühl, Flurstück-Nr. 47 eine Eisenbahnkesselwagenumfüllstelle (EKW-Umfüllstelle) zur Befüllung von unternehmenseigenen Straßentankwagen (TKW) in Eisenbahnkesselwagen (EKW) mit Flüssiggas (Propan) innerhalb eines Tageszeitraums (EKW-Umfüllstelle). Bisher werden am Standort in Züttlingen lediglich unternehmenseigene Tankwagen aus dem Unternehmen der TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG befüllt. Da die Umfüllvorgänge derzeit innerhalb eines Tageszeitraums stattfinden und be-triebsbedingt bis zu 50 t an Flüssiggas (Propan) bereitgestellt werden, handelt es sich bei der EKW-Umfüllstelle bislang um keine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und dem Anhang 1 zur 4. BIm-SchV. Das Unternehmen beabsichtigt nun auch unternehmensfremde Tankwagen zu befüllen und die dafür erforderlichen organisatorischen Abläufe zu verbessern. Außerdem soll die bestehende EKW-Umfüllstelle im Wesentlichen um eine zweite EKW-Umfüllstation erweitert werden. Es ist nicht mehr gewährleistet, dass die EKW innerhalb von 24 Std. bzw. bis zum darauffolgenden Werktag umgefüllt werden können. Mit der Erweiterung der EKW-Umfüllstelle um eine zweite EKW-Umfüllstation kann zukünftig davon ausgegangen werden, dass sich zeitgleich bis zu zwei Eisenbahnkesselwagen mit einer Lagermenge von jeweils 50 t Flüssiggas (Propan), insgesamt 100 t Flüssiggas (Propan), am Standort befinden. Eine gleichzeitige Entladung der EKW findet nicht statt. Für das Vorhaben wurde daher eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 10 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 der 4. BImSchV und der Nr. 9.1.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Für das Vorhaben der TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG am Standort in Züttlingen war darüber hinaus eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 9.1.1.2 der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
Ein leistungsfähiger ÖPNV braucht nicht nur gute Angebote, sondern vor allem engagierte Menschen, die ihn möglich machen. Deshalb unterstützen das Land Rheinland-Pfalz und die beiden Zweckverbände SPNV-Nord (Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord) und ÖPNV RLP Süd (Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd) die Suche nach engagierten Fachkräften im ÖPNV. Begleitet wird der Start von einer Plakatkampagne, die unter dem Motto „Echte Menschen. Echte Jobs.“ die Vielfalt und Bedeutung der Berufe im ÖPNV sichtbar macht. Der öffentliche Nahverkehr in Rheinland-Pfalz steht vor einer akuten Personalherausforderung. Schon heute fehlen landesweit hunderte Busfahrerinnen und Busfahrer sowie Triebfahrzeugführerinnen und -führer – Tendenz steigend. Laut einer deutschlandweiten Erhebung des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) müssen bis 2030 rund 21 Prozent mehr Mitarbeitende eingestellt werden, um den gewünschten Ausbau von Bus und Bahn zu ermöglichen. Gleichzeitig gehen jährlich etwa 6.000 Beschäftigte im Fahrdienst in den Ruhestand. „Ein funktionierender Nahverkehr ist ein zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Mobilität und dafür brauchen wir Menschen, die ihn mit Leben füllen. Von den Unternehmen im ÖPNV wurde im Rahmen eines runden Tischs der Wunsch an uns herangetragen, dass das Land bei der Akquise von neuen Mitarbeitenden aktiv unterstützt. Genau hier setzen wir an und machen Berufe im ÖPNV sichtbar“, so Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Plattform für Jobs im Nahverkehr Das neue Karriereportal auf www.move-rlp.de bietet erstmals in Rheinland-Pfalz eine zentrale Anlaufstelle für Jobs im Nahverkehr. Interessierte finden dort gebündelte Informationen zu Berufsbildern, offenen Stellen und Einstiegsmöglichkeiten – von Lokführerinnen und Lokführern über Werkstattpersonal bis hin zur Kundenbetreuung. „Die Personalgewinnung ist für die Verkehrsunternehmen längst zur zentralen Zukunftsfrage geworden. MoveRLP schafft erstmals eine gemeinsame Plattform, um landesweit für Berufe im ÖPNV zu werben“, ergänzte die Mobilitätsministerin. moveRLP – Mobilität verbindet Rheinland-Pfalz Zeitgleich mit der Fachkräftekampagne wird die Mobilitätsmarke für Rheinland-Pfalz eingeführt. Sie stellt bewusst die Menschen in den Mittelpunkt – als Mitarbeitende oder als Fahrgäste. Das Land und die beiden Zweckverbände SPNV-Nord und ÖPNV Süd schaffen unter dem Namen eine zentrale Anlaufstelle für die Mobilität in Rheinland-Pfalz. moveRLP hilft, die relevanten Leistungen im Nahverkehr in den Alltag der Fahrgäste zu bringen. moveRLP schafft eine gemeinsame Sprache, um die Vielfalt der regionalen Angebote sichtbar zu machen. Die zentrale Website von moveRLP ist ab sofort online. Fahrgäste und die interessierte Öffentlichkeit finden auf der Website www.move-rlp.de neben der Jobbörse viele Informationen rund um die Leistungen und Angebote des öffentlichen Nahverkehrs in Rheinland-Pfalz. Die Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen und Kommunen waren in die Entwicklung von moveRLP eingebunden und sind enge Partner der Mobilitätsmarke. So steht moveRLP für einen landesweiten, partnerschaftlichen Ansatz im ÖPNV. Zusätzlich gibt moveRLP auf Instagram Einblicke hinter die Kulissen und zeigt, was sich im Land bewegt. „Der Service ÖPNV muss bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Dafür wird moveRLP die zentrale Anlaufstelle. Der ÖPNV ist ein wesentlicher Bestandteil im Alltag der Menschen, er muss selbstverständlich sein – uns geht es um die Menschen, nicht um die Marke. Dafür werden im Rahmen von moveRLP weitere Maßnahmen nach und nach folgen, damit unser Service bei den Menschen ankommt und selbstverständlicher Bestandteil ihres Alltags werden kann“, führte Katrin Eder hinsichtlich der Mobilitätsmarke aus. Weitere Informationen unter www.move-rlp.de / Instagram: @moveRLP
Das Umweltzeichen DE-UZ 27 „Blauer Engel für Mehrweg-Transportverpackungen“ zeichnet Mehrweg-Transportverpackungen aus und soll zur Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung beitragen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse und Hintergründe der grundlegenden Überarbeitung des Umweltzeichens im Jahr 2024 dargestellt. Das Forschungsinstitut Ökopol wurde mit dieser Revision der Vergabekriterien beauftragt. Zentraler Bestandteil der Revision ist die Fokussierung des Umweltzeichens auf Mehrwegsysteme, die eine wiederholte Nutzung der Verpackungen sicherstellen. Die möglichen genutzten Mehrwegverpackungen umfassen eine breite Palette an Verpackungstypen, wie flexible Big Bags, lebensmitteltaugliche Mehrwegsteigen, Paletten, oder Versandboxen und -taschen. Sie bestehen häufig aus Kunststoffen, insbesondere Propylen, teilweise auch aus Holz oder Papier, Pappe, Karton (PPK). Sie sind geeignet für eine Vielzahl von Anwendungen, bspw. dem Transport verschiedener Waren zwischen Unternehmen oder der Nutzung zum Versand im Onlinehandel. Veröffentlicht in Texte | 17/2025.
Am morgigen Donnerstag (17. Juli 2025) tritt die vom Berliner Senat beschlossene Rechtsverordnung in Kraft, mit der das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr im Land Berlin verboten wird. Grundlage der Rechtsverordnung ist § 42 Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 des Waffengesetzes (WaffG), das Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Führen von Waffen und auch das Führen aller Arten von Messern unter den dort genannten Voraussetzungen zu verbieten. Zu den bereits bestehenden Waffen- und Messerverbotszonen am Görlitzer Park, am Kottbusser Tor und am Leopoldplatz wird im Land Berlin künftig ein umfassendes Waffen- und Messerverbot in den Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs gelten. Ziel ist, für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen – besonders in Bahnen und auf Bahnhöfen, wo viele Menschen auf engem Raum unterwegs sind. Dazu soll das Risiko von Angriffen mit Waffen oder Messern verringert und so Fahrgäste geschützt werden. Das berlinweite Waffen- und Messerverbot umfasst die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs wie U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Auch Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und beidseitig begrenzte Zugänge sind von der Verordnung erfasst. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, bei diesem wichtigen Thema nun schnell den rechtlichen Rahmen gesetzt zu haben. Mein Dank richtet sich insbesondere auch an die Verkehrsunternehmen unserer Stadt sowie die Bundespolizei und die Innenverwaltung. Alle Kundinnen und Kunden der BVG und anderer Unternehmen im VBB sollten sich nicht scheuen, die Kolleginnen und Kollegen der genannten Unternehmen auch direkt anzusprechen, wenn sie Hilfe benötigen.“ Unter das Waffenverbot fallen neben Messern aller Art auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auch dann, wenn die Besitzerinnen und Besitzer mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein ansonsten zum Führen dieser Waffen berechtigt sind. Für Fälle eines berechtigten Interesses sind in der Rechtsverordnung Ausnahmen formuliert, zum Beispiel für Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden sowie für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte. Ein Verstoß gegen das Verbot des Führens von Waffen oder Messern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Außerdem können verbotswidrig mitgeführte Gegenstände eingezogen werden. Zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots ist die Polizei Berlin berechtigt, verdachtsunabhängige Kontrollen vorzunehmen. Über die neuen Regelungen werden die Fahrgäste in den kommenden Tagen auf vielfältige Weise informiert – unter anderem über digitale Anzeigen in Bahnhöfen und an Haltestellen.
Neue RB32, Wochenend-Entlastungen und mehr Kapazitäten Seit Einführung des Deutschland-Tickets im Mai 2023 hat sich die Nachfrage auf der Mittelrheinbahn (RB26) und anderen Linien erheblich erhöht. Insgesamt sind die Fahrgastzahlen der Mittelrheinbahn alleine von 2023 auf 2024 um rund 22 Prozent gestiegen. Das Land Rheinland-Pfalz und die beiden für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständigen Aufgabenträger ZSPNV Rheinland-Pfalz Nord und ZÖPNV Rheinland-Pfalz Süd reagieren mit einem umfassenden Maßnahmenpaket auf die stark gestiegene Nachfrage im SPNV zwischen Mainz und Köln. Seit dem 9. August 2025 gilt ein Entlastungspaket an Wochenenden mit zusätzlichen Zubringerfahrten des Regional-Express RE2 von Mainz über Ingelheim und Bingen Stadt bis Bingen Hauptbahnhof im Zweistundentakt. Dort bestehen Anschlussmöglichkeiten zum RE17 (Kaiserslautern – Bad Kreuznach – Bingen – Koblenz), dessen Kapazitäten am Wochenende ebenfalls verstärkt wurden. Diese Ergänzungen schaffen neue schnelle Verbindungen im Streckenabschnitt Mainz – Koblenz. Mittelfristig sollen diese Züge durch einen Halbstundentakt der RB26 zwischen Mainz und Bingen an den Wochenenden ersetzt werden. Eine weitere zentrale Verbesserung ist der Start der neuen elektrisch betriebenen Regionalbahnlinie RB32 ab Dezember 2025. Sie wird Ahrbrück, Remagen, Koblenz und Boppard verbinden und das Ahrtal nach erfolgter Wiederinstandsetzung und Elektrifizierung der Strecke zweistündlich an das Oberzentrum Koblenz anbinden. Diese Linie wird zusätzliche Kapazitäten im stark nachgefragten Abschnitt Remagen – Koblenz – Boppard bereitstellen. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird der Rheintal-Express (RE36) an Samstagen und Sonntagen in neuem Fahrplankonzept unterwegs sein. Anstelle zweier Direktverbindungen zwischen Karlsruhe und Bingen mit Anschluss vom bzw. zum RE2 wird dann eine Direktverbindung von Karlsruhe über Neustadt an der Weinstraße und Bad Kreuznach bis Koblenz Hbf (morgens ab Karlsruhe hin und abends zurück) angeboten. Diese Maßnahme soll die stark belasteten Verbindungen über Worms und Mainz, insbesondere den RE2 (Frankfurt – Koblenz) und die RB26 (Mainz – Koblenz – Köln), weiter entlasten. „Mit den Kapazitätsausweitungen reagieren wir gemeinsam auf die Herausforderungen des stark gewachsenen Fahrgastaufkommens und verbessern nachhaltig die Mobilität im ganzen Land,“ so Mobilitätsministerin Katrin Eder. Darüber hinaus werden derzeit weitere Verbesserungen in enger Abstimmung mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen Trans Regio geprüft, insbesondere Kapazitätserweiterungen auf der RB26 an den Wochenenden. Diese sind jedoch aufgrund der begrenzten Fahrzeuganzahl und der technischen Herausforderungen schwierig umzusetzen: Neu zu beschaffende Fahrzeuge wären nicht kuppelbar mit der bestehenden Flotte vom Typ Desiro ML. Zudem dürfen die eingesetzten Mireo-Fahrzeuge aufgrund einer Vorgabe des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) nicht im Abschnitt Remagen – Köln eingesetzt werden. Trotz der umfangreichen Maßnahmen bleibt die Situation komplex: Engpässe auf der Infrastruktur, insbesondere auf der Strecke Hürth-Kalscheuren – Remagen, erschweren weitere Kapazitätserweiterungen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 289 |
| Kommune | 1 |
| Land | 47 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 239 |
| Text | 63 |
| Umweltprüfung | 3 |
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| Weitere | 326 |