Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.
Lärmkarten für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUSch, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr (entspricht 82 Zügen/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Verkehrsunternehmen.
<p> Welche Tipps Ihnen beim Ticketkauf für Bus und Bahn helfen <ul> <li>Fahren Sie Bus und Bahn! Denn mit Bus und Bahn kommen Sie umwelt- und klimafreundlicher ans Ziel als mit Auto oder Flugzeug.</li> <li>Machen Sie sich die Entscheidung leichter: Kaufen Sie sich Zeittickets oder rabattierte Fahrkarten (z. B. BahnCard, Deutschlandticket, …).</li> <li>Informieren Sie sich über Jobticketangebote an Ihrer Arbeitsstelle.</li> </ul> Gewusst wie <p>Mit Bus und Bahn sind Sie sicherer und deutlich umwelt- und klimafreundlicher unterwegs als mit dem Auto oder dem Flugzeug. In der Regel reisen sie so auch kostengünstiger. Im Vergleich zum Autofahren können Sie die Zeit – abhängig von der Auslastung und den Gegebenheiten im jeweiligen Verkehrsmittel – für Aktivitäten wie Lesen oder Arbeiten nutzen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg"> </a> <strong> Fahrzeug = "Stehzeug" </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,74 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/wegevergleich_uba.png"> </a> <strong> Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/wegevergleich_uba.png">Bild herunterladen</a> (161,45 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/wegevergleich_uba.pdf">Diagramm als PDF</a> (187,86 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/wegevergleich_uba_excel.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,29 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Fahrkarten rechtzeitig buchen:</strong> Ob online von zu Hause oder von unterwegs, ob am Ticket-Automaten oder am Fahrkartenschalter: Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, an das richtige Bahn- oder Busticket zu kommen. Mit der App "DB Navigator" können Sie nicht nur Bahntickets, sondern auch Tickets vieler Verkehrsverbünde direkt bis kurz vor Abfahrt buchen. Zudem haben Sie mit der App z. B. auch die realen Fahrzeiten der Züge immer und überall im Blick. Für Menschen, die Bus und Bahn selten nutzen, empfiehlt es sich, genügend Zeit vor der Abfahrt einzuplanen und gegebenenfalls die Hilfe von Mitreisenden in Anspruch zu nehmen.</p> <p><strong>Durchblick bei den Fahrkosten behalten: </strong>Es ist durchaus eine Herausforderung, bei der Vielzahl an Verkehrsverbünden, Rabattkarten, Zeittickets und Spartarifen den jeweils passenden und möglichst günstigsten Tarif zu finden. Aber es lohnt sich. Frühbucherrabatte für Zugfahrten im Fernverkehr bekommen Sie direkt bei der Verbindungsabfrage angezeigt. Mit Deutschlandticket, BahnCard und Vergünstigen für Kinder haben Sie zudem schon drei besonders wichtige Sparhebel im Blick.</p> <p><strong>Mit dem Deutschlandticket </strong>können Sie für 63 Euro im Monat (Preis gilt ab 01.01.2026) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Regionalverkehrs fahren (Regionalzüge (RB/RE), S- und U-Bahnen, Straßen- bzw. Stadtbahnen und Stadt- bzw. Überlandbussen und Nahverkehrsfähren). Keine Gültigkeit hat das Ticket hingegen in Fernbussen und in Zügen des Fernverkehrs ((z. B. IC/EC, ICE, FLX, aber auch Regionalzüge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, gelten als in diesem Sinne als Fernverkehr). Sie können das Deutschlandticket bei der Bahn oder bei lokalen Verkehrsverbünden und -unternehmen erwerben. Das Ticket wird ausschließlich als Abonnement sowohl als Handyticket als auch im Chipkartenformat angeboten und ist monatlich kündbar.</p> <p>Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist erstmals ein bundesweit gültiges Ticketabonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschaffen worden. Es ersetzt die bislang unübersichtliche Vielzahl an Abo-Angeboten der Verkehrsverbünde und -unternehmen weitgehend. Die Nutzung des ÖPNV ist dadurch deutlich einfacher und für viele Bevölkerungsgruppen erheblich günstiger geworden.</p> <p>Einige Bundesländer oder Landkreise rabattieren das Deutschlandticket außerdem für Gruppen wie Schüler*innen, Auszubildende oder Sozialleistungsempfänger*innen oder haben dies angekündigt. Gleiches gilt für Unternehmen in Bezug auf das Jobticket (siehe unten). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen.</p> <p><strong>BahnCard: </strong>Wer regelmäßig mit Fernverkehrszügen unterwegs ist, sollte den Erwerb einer BahnCard in Betracht ziehen. Sie erhalten damit einen fest kalkulierbaren Rabatt auf Ihre Zugtickets.</p> <ul> <li>BahnCard 25: Sie erhalten nicht nur 25 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung), sondern auch auf Sparangebote im Fernverkehr (mit Zugbindung).</li> <li>BahnCard 50: Sie erhalten 50 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung). Bei Sparangeboten im Fernverkehr (mit Zugbindung) gibt es 25 % Nachlass.</li> <li>BahnCard 100: Sie (und Ihr Fahrrad) reisen deutschlandweit im Nah- oder Fernverkehr kostenfrei.</li> </ul> <p>Details und spezifische Angebote für weitere BahnCard-Varianten (Probekarten, Jugendliche, Senioren, 1. Klasse) finden Sie auf den Seiten der <a href="https://www.bahn.de/angebot/bahncard">Bahn</a>.</p> <p><strong>Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche: </strong>… gibt es in großer Vielfalt. Leider bleibt Ihnen deshalb die Prüfung im konkreten Einzelfall nicht erspart. Die wichtigsten Regelungen haben wir in Kürze für Sie zusammengestellt:</p> <ul> <li><strong>Kinder unter 6 Jahren</strong> fahren in Begleitung im Bus- und Bahnverkehr in Deutschland in der Regel kostenlos.</li> <li><strong>Kinder unter 15 Jahren</strong> reisen in Begleitung eines Reisenden (ab 15 Jahren) bei der Deutschen Bahn außerhalb von Verkehrsverbünden gratis, ab sechs Jahren müssen sie in den Fahrschein eingetragen werden. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Die kostenfreie Mitnahme gilt beim Deutschlandticket nicht für Kinder von 6-14 Jahren und auch bei Ländertickets gibt es abweichende Regelungen. Reisen die Kinder (ab 6 Jahren) bei der Bahn alleine, benötigen sie ein Ticket, erhalten aber 50 % Rabatt. In Verkehrsverbünden gibt es im Allgemeinen Kindertarife.</li> <li><strong>Jugendliche (ab 15 Jahren) </strong>müssen in der Regel den vollen Ticketpreis für Erwachsene zahlen. Für Jugendliche (bis 18 Jahre) gibt es eine sehr günstige Jugend BahnCard 25. Auch junge Erwachsene unter 27 Jahre bekommen die BahnCards 25, 50 und 100 unter dem Label <em>My BahnCard </em>zu einem reduzierten Preis.</li> </ul> <p>Auch in vielen europäischen Nachbarländern gibt es zahlreiche Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche.</p> <p><strong>Jobtickets nutzen:</strong> Viele Arbeitgeber*innen bieten ihren Mitarbeitenden eine verbilligte Zeitkarte für die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel an (sogenanntes "Jobticket"). Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Verkehrsverbünden. Dies gibt es auch in Bezug auf Deutschlandticket. Beschäftigte entsprechender Unternehmen erhalten durch diese Kooperation und öffentliche Zuschüsse 30 % Nachlass auf den Normalpreis. Einige Arbeitsstellen zahlen darüber hinaus höhere Zuschüsse oder übernehmen die Kosten für das Ticket komplett. Der Zuschuss muss zudem nicht versteuert werden, sofern er den Preis des Tickets nicht übersteigt. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darauf an.</p> <p><strong>Weitere Sparmöglichkeiten:</strong> In der heutigen Tariflandschaft sind Spezialtarife der Normalfall. Auch wenn Sie keine BahnCard, kein Deutschland- oder Jobticket besitzen, gibt es noch zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten:</p> <ul> <li>Im Fernverkehr bieten die Deutsche Bahn AG und private Eisenbahnunternehmen wie Flixtrain vielfach günstige Fernverkehrstickets an (meist in Form von Frühbucherrabatten). Dies kann v. a. außerhalb von Hauptreisezeiten und Hauptrouten zu günstigen Preisen führen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die besonderen Stornierungsbedingungen sowie die meist daran gekoppelten Zugbindungen.</li> <li>Für kleine Gruppen bis fünf Personen sind im Nah- und Regionalverkehr häufig Ländertickets günstiger als Einzeltickets. Darüber hinaus gibt es <a href="https://www.bahn.de/angebot/gruppen">Gruppenkarten bei der Bahn</a> und in Verkehrsverbünden in der Regel ab 6 Personen. Gruppenkarten sollten mit genügend zeitlichem Vorlauf gebucht werden. Gruppentickets im Nahverkehr sind nicht online buchbar.</li> <li>In Verkehrsverbünden bieten Tages- und Mehrfahrtenkarten – abhängig von den zurückgelegten Strecken – gewisse Einsparmöglichkeiten gegenüber Einzelfahrscheinen.</li> </ul> <p><strong>Fahrgastrechte wahrnehmen: </strong>Verspätungen sind ärgerlich, aber passieren. Sie haben als Fahrgast in diesem Fall verschiedene Rechte, die Sie wahrnehmen können:</p> <ul> <li><strong>Fernverkehr:</strong> Ab 60 Minuten Verspätung können Sie 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Diesen Anspruch können Sie bei der DB per Fahrgastformular oder – sofern Sie das Ticket über ein Kundenkonto bei der <a href="https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte">DB online</a> oder bei <a href="https://help.flixtrain.com/s/topic/0TO3X000000VVIRWA4/request-a-refund?language=de">Flixtrain</a> gekauft haben – auch einfach online geltend machen. Verpassen Sie mit zuggebundener Fahrkarte (z. B. Super-Sparpreis- oder Sparpreis-Tickets der DB) aufgrund eines verspäteten Zuges einen Fernverkehrszug, können Sie die Fahrt auch mit einem anderen als dem auf der Fahrkarte eingetragenen Zug fortsetzen. Voraussetzung ist, dass der Anschlusszug vom gleichen Unternehmen betrieben wird.</li> <li><strong>Nahverkehr:</strong> Im Nahverkehr besteht generell keine Zugbindung. Sie können mit Ihrer Fahrkarte daher auch andere Regionalzüge zur Weiterfahrt an Ihr Ziel nutzen. Falls ein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, können Sie einen höherwertigen Zug (z. B. IC, EC oder ICE) zur Weiterfahrt nutzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie eine erheblich ermäßigte Fahrkarte (z. B. ein Deutschlandticket) haben.</li> <li><strong>Reiseketten:</strong> Beachten Sie, dass Sie Entschädigungsansprüche für verspätete Züge nur geltend machen können, sofern der verspätete Zug auch Teil Ihrer Fahrkarte ist. Nutzen Sie z. B. zusätzlich ein Bus- oder das Deutschlandticket als Zubringer zum Fernverkehr, können Sie im Verspätungsfall von Bus oder Regionalzug keine Entschädigung verlangen. Das kann bei Reisen mit zuggebundenen Tickets ärgerlich werden: Verpassen Sie wegen eines verspäteten Regionalzugs ihren ICE, IC- oder EC-Anschluss, erhalten Sie keine Entschädigung und zusätzlich erlischt die Gültigkeit Ihres Tickets im Fernverkehr ersatzlos.</li> </ul> <p>Weitere Informationen und etwaige Ausnahmeregelungen zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr erhalten Sie auf der <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beispiele_Ausnahmen/beispiele_ausnahmen_node.html">Website des Eisenbahnbundesamtes</a> oder des <a href="https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/bahnreisen/fahrgastrechte-bahn.html">Europäischen Verbraucherzentrums</a>.</p> <p>Sollten Sie im Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie die <a href="https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/">Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.</a> um Hilfe bitten. </p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Üben Sie Bus und Bahn fahren, vor allem auch mit Kindern. Positive Familienerlebnisse bei der Reise schaffen die Basis für eine langfristige Bindung an umweltfreundliche Verkehrsmittel.</li> <li>Nutzen Sie Apps oder Webseiten, die Ihnen stets die schnellste Verbindung sowie Verspätungen anzeigen. Flächendeckend ist dies z. B. mit der App "DB Navigator" der Deutschen Bahn möglich.</li> <li>Urlaub mit Bus und Bahn: Damit kommen Sie auch in entlegene Urlaubsregionen. Oft gibt es spezielle Urlaubstickets oder Gästekarten, die eine ermäßigte oder gar kostenlose Nutzung des ÖPNV in der Urlaubsregion ermöglichen. Weitere Tipps finden Sie in unserem Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/44459">Urlaubsreisen</a>.</li> <li>Auch Fernlinienbusse verkehren vor allem zwischen mittleren und größeren Städten oder Knotenpunkten wie Flughäfen und sind eine umweltfreundliche und preiswerte Alternative.</li> <li>Entlastung von schwerem Reisegepäck bieten verschiedene "Gepäck-Dienste".</li> <li>Wenn Sie mit dem Pkw von außerhalb der Stadt kommen, nutzen Sie die vorhandenen Park&Ride-Angebote.</li> </ul> 28.04.2017 Erklärfilm: Verkehr in der Stadt Hintergrund <p>Nachhaltige Mobilität kann nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels begrenzen. Sie bedeutet auch verbesserte Lebensqualität, erhöhte Verkehrssicherheit sowie geringere Kosten. Ein Kostenvergleich mit dem Auto ist abhängig von den Umständen. Grundsätzlich gilt: Autofahren ist teurer, als die meisten denken. In der Golfklasse kostet jeder gefahrene Kilometer zwischen 53 und 89 Cent, wenn die Ausgaben für Versicherung, Betrieb, Wartung, Steuern und Wertverlust eingerechnet werden. Bei rund 15.000 Kilometern <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a> im Jahr kostet ein Auto in dieser Klasse zwischen 660 und 1100 Euro im Monat (ADAC e. V., 2025). Demgegenüber kann mit der regulären Variante des Deutschlandtickets der Nah- und Regionalverkehr bundesweit für 63 Euro pro Monat genutzt werden.</p> <p>Die Bahn zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln: Die Gefahr, bei einem Unfall verletzt zu werden, ist im Auto 100 bis 143 mal höher als bei der Bahn1.</p> <p><strong>Umweltsituation: </strong>Rund 20 Prozent der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase wird durch den Verkehr verursacht2. Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland laut Klimaschutzgesetz treibhausgasneutral werden, was für den Verkehrssektor voraussichtlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf null bedeutet. Besonders im Verkehrssektor sind daher tiefgreifende Veränderungen erforderlich.</p> <p>In Deutschland sind rund 49 Millionen Pkw auf den Straßen zugelassen (KBA, o. J.). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0">Pro Kilometer und Person emittiert ein durchschnittlich ausgelasteter Pkw 164 Gramm Treibhausgase, während ein Nahverkehrsbus 92 und ein Regionalzug nur 49 Gramm pro Personenkilometer emittiert (Bezugsjahr 2023)</a>3. Auch im Fernverkehr weisen Bus und Bahn deutlich geringere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen pro Person und Reise auf als ein Pkw oder gar das Flugzeug. Ebenfalls hinsichtlich des Luftschadstoffausstoßes (Stickoxide und Feinstaub) ist der Schienen- und Busverkehr der umweltverträglichere Verkehrsträger. Handlungsbedarf gibt es beim Lärm, aber auch insbesondere bei Dieselfahrzeugen bei den Luftschadstoffemissionen.</p> <p>Zudem verbraucht ein Linienbus im ÖPNV bei durchschnittlicher Auslastung pro Person und Kilometer etwa ein Drittel weniger Energie gegenüber einem Pkw, bei Straßen- U- und S-Bahnen ist der Energieverbrauch noch günstiger.4</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Rechte von Fahrgästen im Schienennah- und -fernverkehr sind auf EU-Ebene geregelt. Ausschlaggebend ist die EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782. Demnach können Fahrgäste ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt, z. B. extreme <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> oder Polizeieinsätze, zurückzuführen ist. Für den Fernbuslinienverkehr (ab 250 Kilometer Strecke) gilt die EU-Verordnung 181/2011. Informationen für Fernbusfahrgäste stellt das <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bus/bus_node.html">Eisenbahnbundesamt</a> zur Verfügung. Für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (lokale, regionale oder Stadtbusse, U-, Stadt- und Straßenbahnen, On-Demand-Angebote) gelten regional unterschiedliche Regelungen. Hier müssen jeweils die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. -betriebs beachtet werden.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31913">Marktdaten Mobilität</a> (Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3318">Emissionsdaten des Verkehrs</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3328">Öffentlicher Personennahverkehr</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> <p> </p> <p>1 Durchschnittswerte der Jahre 2005-2009, 2015-2019 und 2019-2022. Eigene Berechnungen auf Grundlage von Statistisches Bundesamt 2024, ebd. 2025a; ebd. 2025b; UBA o. J. a</p> <p>2 Umweltbundesamt 2025, Nationale Trendtabellen, Stand 03/2025.</p> <p>3 Umweltbundesamt o. J. b</p> <p>4 Umweltbundesamt o. J. c; Daten und Rechenmodell: TREMOD, Version 6.61.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/vtv_2024_pv_tab_png.png"> </a> <strong> Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr </strong> <br> <p>Bezugsjahr 2024</p> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/vtv_2024_pv_tab_pdf.pdf">Tabelle als PDF-Datei (63,12 kB)</a></li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht_s-v.pdf">ADAC e. V. (2025). ADAC Autokosten Herbst/Winter 2025. Kostenübersicht für 258 aktuelle Neuwagen-Modelle für Marken von S bis Z.</a> [Letzter Abruf am 02.12.2025].</li> <li><a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Jahrebilanz_Bestand/fz_b_jahresbilanz_node.html">Kraftfahrt-Bundesamt, o. J. Jahresbilanz 2024. Zahlen, Daten, Fakten.</a> [Letzter Abruf am 10.12.2025].</li> <li><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/verkehrsunfaelle-zeitreihen-xlsx-5462403.xlsx?__blob=publicationFile&v=19">Statistisches Bundesamt (2024): Verkehrsunfälle. Zeitreihen. 2021.</a> [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/46181/details/filter/JTdCJTIyY2F0ZWdvcnlDb2RlJTIyJTNBJTIyNDYlMjIlN0Q=">Statistisches Bundesamt (2025a): Personenverkehr mit Bussen und Bahnen.</a> Code: 46181. [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/statistischer-bericht-verkehrsunfaelle-zeitreihen-5462403.xlsx?__blob=publicationFile&v=10">Statistisches Bundesamt (2025b): Statistischer Bericht. Verkehrsunfälle Zeitreihen 2015-2024.</a> EVAS-Nummer 46241. [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs#strassenguterverkehr-">Umweltbundesamt (2025): Emissionen des Verkehrs.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_motor-personenverkehrsleistung-nach-vt_2025-03-26.xlsx">Umweltbundesamt (o. J. a): Personenverkehr: motorisierte Verkehrsleistung nach Verkehrsträgern in Deutschland.</a> [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0">Umweltbundesamt (o. J. b): Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr. Bezugsjahr 2023.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/endenergieverbrauch-energieeffizienz-des-verkehrs#--4">Umweltbundesamt (o. J. c): Entwicklung des spezifischen Energieverbrauchs im Personenverkehr (inkl. Vorkette). Daten und Rechenmodell TREMOD, Version 6.61.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> </ul> </p><p> Welche Tipps Ihnen beim Ticketkauf für Bus und Bahn helfen <ul> <li>Fahren Sie Bus und Bahn! Denn mit Bus und Bahn kommen Sie umwelt- und klimafreundlicher ans Ziel als mit Auto oder Flugzeug.</li> <li>Machen Sie sich die Entscheidung leichter: Kaufen Sie sich Zeittickets oder rabattierte Fahrkarten (z. B. BahnCard, Deutschlandticket, …).</li> <li>Informieren Sie sich über Jobticketangebote an Ihrer Arbeitsstelle.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Mit Bus und Bahn sind Sie sicherer und deutlich umwelt- und klimafreundlicher unterwegs als mit dem Auto oder dem Flugzeug. In der Regel reisen sie so auch kostengünstiger. Im Vergleich zum Autofahren können Sie die Zeit – abhängig von der Auslastung und den Gegebenheiten im jeweiligen Verkehrsmittel – für Aktivitäten wie Lesen oder Arbeiten nutzen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg"> </a> <strong> Fahrzeug = "Stehzeug" </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/5050/bilder/uba_tipps2_fahrzeug_0.jpg">Bild herunterladen</a> (2,74 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/wegevergleich_uba.png"> </a> <strong> Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/wegevergleich_uba.png">Bild herunterladen</a> (161,45 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/wegevergleich_uba.pdf">Diagramm als PDF</a> (187,86 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/wegevergleich_uba_excel.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,29 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Fahrkarten rechtzeitig buchen:</strong> Ob online von zu Hause oder von unterwegs, ob am Ticket-Automaten oder am Fahrkartenschalter: Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, an das richtige Bahn- oder Busticket zu kommen. Mit der App "DB Navigator" können Sie nicht nur Bahntickets, sondern auch Tickets vieler Verkehrsverbünde direkt bis kurz vor Abfahrt buchen. Zudem haben Sie mit der App z. B. auch die realen Fahrzeiten der Züge immer und überall im Blick. Für Menschen, die Bus und Bahn selten nutzen, empfiehlt es sich, genügend Zeit vor der Abfahrt einzuplanen und gegebenenfalls die Hilfe von Mitreisenden in Anspruch zu nehmen.</p> <p><strong>Durchblick bei den Fahrkosten behalten: </strong>Es ist durchaus eine Herausforderung, bei der Vielzahl an Verkehrsverbünden, Rabattkarten, Zeittickets und Spartarifen den jeweils passenden und möglichst günstigsten Tarif zu finden. Aber es lohnt sich. Frühbucherrabatte für Zugfahrten im Fernverkehr bekommen Sie direkt bei der Verbindungsabfrage angezeigt. Mit Deutschlandticket, BahnCard und Vergünstigen für Kinder haben Sie zudem schon drei besonders wichtige Sparhebel im Blick.</p> <p><strong>Mit dem Deutschlandticket </strong>können Sie für 63 Euro im Monat (Preis gilt ab 01.01.2026) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Regionalverkehrs fahren (Regionalzüge (RB/RE), S- und U-Bahnen, Straßen- bzw. Stadtbahnen und Stadt- bzw. Überlandbussen und Nahverkehrsfähren). Keine Gültigkeit hat das Ticket hingegen in Fernbussen und in Zügen des Fernverkehrs ((z. B. IC/EC, ICE, FLX, aber auch Regionalzüge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, gelten als in diesem Sinne als Fernverkehr). Sie können das Deutschlandticket bei der Bahn oder bei lokalen Verkehrsverbünden und -unternehmen erwerben. Das Ticket wird ausschließlich als Abonnement sowohl als Handyticket als auch im Chipkartenformat angeboten und ist monatlich kündbar.</p> <p>Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist erstmals ein bundesweit gültiges Ticketabonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschaffen worden. Es ersetzt die bislang unübersichtliche Vielzahl an Abo-Angeboten der Verkehrsverbünde und -unternehmen weitgehend. Die Nutzung des ÖPNV ist dadurch deutlich einfacher und für viele Bevölkerungsgruppen erheblich günstiger geworden.</p> <p>Einige Bundesländer oder Landkreise rabattieren das Deutschlandticket außerdem für Gruppen wie Schüler*innen, Auszubildende oder Sozialleistungsempfänger*innen oder haben dies angekündigt. Gleiches gilt für Unternehmen in Bezug auf das Jobticket (siehe unten). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen.</p> <p><strong>BahnCard: </strong>Wer regelmäßig mit Fernverkehrszügen unterwegs ist, sollte den Erwerb einer BahnCard in Betracht ziehen. Sie erhalten damit einen fest kalkulierbaren Rabatt auf Ihre Zugtickets.</p> <ul> <li>BahnCard 25: Sie erhalten nicht nur 25 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung), sondern auch auf Sparangebote im Fernverkehr (mit Zugbindung).</li> <li>BahnCard 50: Sie erhalten 50 % Rabatt auf den Normalpreis (ohne Zugbindung). Bei Sparangeboten im Fernverkehr (mit Zugbindung) gibt es 25 % Nachlass.</li> <li>BahnCard 100: Sie (und Ihr Fahrrad) reisen deutschlandweit im Nah- oder Fernverkehr kostenfrei.</li> </ul> <p>Details und spezifische Angebote für weitere BahnCard-Varianten (Probekarten, Jugendliche, Senioren, 1. Klasse) finden Sie auf den Seiten der <a href="https://www.bahn.de/angebot/bahncard">Bahn</a>.</p> <p><strong>Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche: </strong>… gibt es in großer Vielfalt. Leider bleibt Ihnen deshalb die Prüfung im konkreten Einzelfall nicht erspart. Die wichtigsten Regelungen haben wir in Kürze für Sie zusammengestellt:</p> <ul> <li><strong>Kinder unter 6 Jahren</strong> fahren in Begleitung im Bus- und Bahnverkehr in Deutschland in der Regel kostenlos.</li> <li><strong>Kinder unter 15 Jahren</strong> reisen in Begleitung eines Reisenden (ab 15 Jahren) bei der Deutschen Bahn außerhalb von Verkehrsverbünden gratis, ab sechs Jahren müssen sie in den Fahrschein eingetragen werden. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Die kostenfreie Mitnahme gilt beim Deutschlandticket nicht für Kinder von 6-14 Jahren und auch bei Ländertickets gibt es abweichende Regelungen. Reisen die Kinder (ab 6 Jahren) bei der Bahn alleine, benötigen sie ein Ticket, erhalten aber 50 % Rabatt. In Verkehrsverbünden gibt es im Allgemeinen Kindertarife.</li> <li><strong>Jugendliche (ab 15 Jahren) </strong>müssen in der Regel den vollen Ticketpreis für Erwachsene zahlen. Für Jugendliche (bis 18 Jahre) gibt es eine sehr günstige Jugend BahnCard 25. Auch junge Erwachsene unter 27 Jahre bekommen die BahnCards 25, 50 und 100 unter dem Label <em>My BahnCard </em>zu einem reduzierten Preis.</li> </ul> <p>Auch in vielen europäischen Nachbarländern gibt es zahlreiche Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche.</p> <p><strong>Jobtickets nutzen:</strong> Viele Arbeitgeber*innen bieten ihren Mitarbeitenden eine verbilligte Zeitkarte für die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel an (sogenanntes "Jobticket"). Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Verkehrsverbünden. Dies gibt es auch in Bezug auf Deutschlandticket. Beschäftigte entsprechender Unternehmen erhalten durch diese Kooperation und öffentliche Zuschüsse 30 % Nachlass auf den Normalpreis. Einige Arbeitsstellen zahlen darüber hinaus höhere Zuschüsse oder übernehmen die Kosten für das Ticket komplett. Der Zuschuss muss zudem nicht versteuert werden, sofern er den Preis des Tickets nicht übersteigt. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darauf an.</p> <p><strong>Weitere Sparmöglichkeiten:</strong> In der heutigen Tariflandschaft sind Spezialtarife der Normalfall. Auch wenn Sie keine BahnCard, kein Deutschland- oder Jobticket besitzen, gibt es noch zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten:</p> <ul> <li>Im Fernverkehr bieten die Deutsche Bahn AG und private Eisenbahnunternehmen wie Flixtrain vielfach günstige Fernverkehrstickets an (meist in Form von Frühbucherrabatten). Dies kann v. a. außerhalb von Hauptreisezeiten und Hauptrouten zu günstigen Preisen führen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die besonderen Stornierungsbedingungen sowie die meist daran gekoppelten Zugbindungen.</li> <li>Für kleine Gruppen bis fünf Personen sind im Nah- und Regionalverkehr häufig Ländertickets günstiger als Einzeltickets. Darüber hinaus gibt es <a href="https://www.bahn.de/angebot/gruppen">Gruppenkarten bei der Bahn</a> und in Verkehrsverbünden in der Regel ab 6 Personen. Gruppenkarten sollten mit genügend zeitlichem Vorlauf gebucht werden. Gruppentickets im Nahverkehr sind nicht online buchbar.</li> <li>In Verkehrsverbünden bieten Tages- und Mehrfahrtenkarten – abhängig von den zurückgelegten Strecken – gewisse Einsparmöglichkeiten gegenüber Einzelfahrscheinen.</li> </ul> <p><strong>Fahrgastrechte wahrnehmen: </strong>Verspätungen sind ärgerlich, aber passieren. Sie haben als Fahrgast in diesem Fall verschiedene Rechte, die Sie wahrnehmen können:</p> <ul> <li><strong>Fernverkehr:</strong> Ab 60 Minuten Verspätung können Sie 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Diesen Anspruch können Sie bei der DB per Fahrgastformular oder – sofern Sie das Ticket über ein Kundenkonto bei der <a href="https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte">DB online</a> oder bei <a href="https://help.flixtrain.com/s/topic/0TO3X000000VVIRWA4/request-a-refund?language=de">Flixtrain</a> gekauft haben – auch einfach online geltend machen. Verpassen Sie mit zuggebundener Fahrkarte (z. B. Super-Sparpreis- oder Sparpreis-Tickets der DB) aufgrund eines verspäteten Zuges einen Fernverkehrszug, können Sie die Fahrt auch mit einem anderen als dem auf der Fahrkarte eingetragenen Zug fortsetzen. Voraussetzung ist, dass der Anschlusszug vom gleichen Unternehmen betrieben wird.</li> <li><strong>Nahverkehr:</strong> Im Nahverkehr besteht generell keine Zugbindung. Sie können mit Ihrer Fahrkarte daher auch andere Regionalzüge zur Weiterfahrt an Ihr Ziel nutzen. Falls ein Zug mehr als 20 Minuten Verspätung hat, können Sie einen höherwertigen Zug (z. B. IC, EC oder ICE) zur Weiterfahrt nutzen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie eine erheblich ermäßigte Fahrkarte (z. B. ein Deutschlandticket) haben.</li> <li><strong>Reiseketten:</strong> Beachten Sie, dass Sie Entschädigungsansprüche für verspätete Züge nur geltend machen können, sofern der verspätete Zug auch Teil Ihrer Fahrkarte ist. Nutzen Sie z. B. zusätzlich ein Bus- oder das Deutschlandticket als Zubringer zum Fernverkehr, können Sie im Verspätungsfall von Bus oder Regionalzug keine Entschädigung verlangen. Das kann bei Reisen mit zuggebundenen Tickets ärgerlich werden: Verpassen Sie wegen eines verspäteten Regionalzugs ihren ICE, IC- oder EC-Anschluss, erhalten Sie keine Entschädigung und zusätzlich erlischt die Gültigkeit Ihres Tickets im Fernverkehr ersatzlos.</li> </ul> <p>Weitere Informationen und etwaige Ausnahmeregelungen zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr erhalten Sie auf der <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beispiele_Ausnahmen/beispiele_ausnahmen_node.html">Website des Eisenbahnbundesamtes</a> oder des <a href="https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/bahnreisen/fahrgastrechte-bahn.html">Europäischen Verbraucherzentrums</a>.</p> <p>Sollten Sie im Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie die <a href="https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/">Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.</a> um Hilfe bitten. </p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Üben Sie Bus und Bahn fahren, vor allem auch mit Kindern. Positive Familienerlebnisse bei der Reise schaffen die Basis für eine langfristige Bindung an umweltfreundliche Verkehrsmittel.</li> <li>Nutzen Sie Apps oder Webseiten, die Ihnen stets die schnellste Verbindung sowie Verspätungen anzeigen. Flächendeckend ist dies z. B. mit der App "DB Navigator" der Deutschen Bahn möglich.</li> <li>Urlaub mit Bus und Bahn: Damit kommen Sie auch in entlegene Urlaubsregionen. Oft gibt es spezielle Urlaubstickets oder Gästekarten, die eine ermäßigte oder gar kostenlose Nutzung des ÖPNV in der Urlaubsregion ermöglichen. Weitere Tipps finden Sie in unserem Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/44459">Urlaubsreisen</a>.</li> <li>Auch Fernlinienbusse verkehren vor allem zwischen mittleren und größeren Städten oder Knotenpunkten wie Flughäfen und sind eine umweltfreundliche und preiswerte Alternative.</li> <li>Entlastung von schwerem Reisegepäck bieten verschiedene "Gepäck-Dienste".</li> <li>Wenn Sie mit dem Pkw von außerhalb der Stadt kommen, nutzen Sie die vorhandenen Park&Ride-Angebote.</li> </ul> 28.04.2017 Erklärfilm: Verkehr in der Stadt </p><p> Hintergrund <p>Nachhaltige Mobilität kann nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels begrenzen. Sie bedeutet auch verbesserte Lebensqualität, erhöhte Verkehrssicherheit sowie geringere Kosten. Ein Kostenvergleich mit dem Auto ist abhängig von den Umständen. Grundsätzlich gilt: Autofahren ist teurer, als die meisten denken. In der Golfklasse kostet jeder gefahrene Kilometer zwischen 53 und 89 Cent, wenn die Ausgaben für Versicherung, Betrieb, Wartung, Steuern und Wertverlust eingerechnet werden. Bei rund 15.000 Kilometern <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fahrleistung">Fahrleistung</a> im Jahr kostet ein Auto in dieser Klasse zwischen 660 und 1100 Euro im Monat (ADAC e. V., 2025). Demgegenüber kann mit der regulären Variante des Deutschlandtickets der Nah- und Regionalverkehr bundesweit für 63 Euro pro Monat genutzt werden.</p> <p>Die Bahn zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln: Die Gefahr, bei einem Unfall verletzt zu werden, ist im Auto 100 bis 143 mal höher als bei der Bahn1.</p> <p><strong>Umweltsituation: </strong>Rund 20 Prozent der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase wird durch den Verkehr verursacht2. Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland laut Klimaschutzgesetz treibhausgasneutral werden, was für den Verkehrssektor voraussichtlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf null bedeutet. Besonders im Verkehrssektor sind daher tiefgreifende Veränderungen erforderlich.</p> <p>In Deutschland sind rund 49 Millionen Pkw auf den Straßen zugelassen (KBA, o. J.). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0">Pro Kilometer und Person emittiert ein durchschnittlich ausgelasteter Pkw 164 Gramm Treibhausgase, während ein Nahverkehrsbus 92 und ein Regionalzug nur 49 Gramm pro Personenkilometer emittiert (Bezugsjahr 2023)</a>3. Auch im Fernverkehr weisen Bus und Bahn deutlich geringere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen pro Person und Reise auf als ein Pkw oder gar das Flugzeug. Ebenfalls hinsichtlich des Luftschadstoffausstoßes (Stickoxide und Feinstaub) ist der Schienen- und Busverkehr der umweltverträglichere Verkehrsträger. Handlungsbedarf gibt es beim Lärm, aber auch insbesondere bei Dieselfahrzeugen bei den Luftschadstoffemissionen.</p> <p>Zudem verbraucht ein Linienbus im ÖPNV bei durchschnittlicher Auslastung pro Person und Kilometer etwa ein Drittel weniger Energie gegenüber einem Pkw, bei Straßen- U- und S-Bahnen ist der Energieverbrauch noch günstiger.4</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Rechte von Fahrgästen im Schienennah- und -fernverkehr sind auf EU-Ebene geregelt. Ausschlaggebend ist die EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782. Demnach können Fahrgäste ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt, z. B. extreme <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> oder Polizeieinsätze, zurückzuführen ist. Für den Fernbuslinienverkehr (ab 250 Kilometer Strecke) gilt die EU-Verordnung 181/2011. Informationen für Fernbusfahrgäste stellt das <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bus/bus_node.html">Eisenbahnbundesamt</a> zur Verfügung. Für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (lokale, regionale oder Stadtbusse, U-, Stadt- und Straßenbahnen, On-Demand-Angebote) gelten regional unterschiedliche Regelungen. Hier müssen jeweils die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. -betriebs beachtet werden.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31913">Marktdaten Mobilität</a> (Daten zur Umwelt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3318">Emissionsdaten des Verkehrs</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3328">Öffentlicher Personennahverkehr</a> (UBA-Themenseite)</li> </ul> <p> </p> <p>1 Durchschnittswerte der Jahre 2005-2009, 2015-2019 und 2019-2022. Eigene Berechnungen auf Grundlage von Statistisches Bundesamt 2024, ebd. 2025a; ebd. 2025b; UBA o. J. a</p> <p>2 Umweltbundesamt 2025, Nationale Trendtabellen, Stand 03/2025.</p> <p>3 Umweltbundesamt o. J. b</p> <p>4 Umweltbundesamt o. J. c; Daten und Rechenmodell: TREMOD, Version 6.61.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/vtv_2024_pv_tab_png.png"> </a> <strong> Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr </strong> <br> <p>Bezugsjahr 2024</p> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/366/bilder/dateien/vtv_2024_pv_tab_pdf.pdf">Tabelle als PDF-Datei (63,12 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li><a href="https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht_s-v.pdf">ADAC e. V. (2025). ADAC Autokosten Herbst/Winter 2025. Kostenübersicht für 258 aktuelle Neuwagen-Modelle für Marken von S bis Z.</a> [Letzter Abruf am 02.12.2025].</li> <li><a href="https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Jahrebilanz_Bestand/fz_b_jahresbilanz_node.html">Kraftfahrt-Bundesamt, o. J. Jahresbilanz 2024. Zahlen, Daten, Fakten.</a> [Letzter Abruf am 10.12.2025].</li> <li><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/verkehrsunfaelle-zeitreihen-xlsx-5462403.xlsx?__blob=publicationFile&v=19">Statistisches Bundesamt (2024): Verkehrsunfälle. Zeitreihen. 2021.</a> [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/46181/details/filter/JTdCJTIyY2F0ZWdvcnlDb2RlJTIyJTNBJTIyNDYlMjIlN0Q=">Statistisches Bundesamt (2025a): Personenverkehr mit Bussen und Bahnen.</a> Code: 46181. [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Publikationen/Downloads-Verkehrsunfaelle/statistischer-bericht-verkehrsunfaelle-zeitreihen-5462403.xlsx?__blob=publicationFile&v=10">Statistisches Bundesamt (2025b): Statistischer Bericht. Verkehrsunfälle Zeitreihen 2015-2024.</a> EVAS-Nummer 46241. [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs#strassenguterverkehr-">Umweltbundesamt (2025): Emissionen des Verkehrs.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_motor-personenverkehrsleistung-nach-vt_2025-03-26.xlsx">Umweltbundesamt (o. J. a): Personenverkehr: motorisierte Verkehrsleistung nach Verkehrsträgern in Deutschland.</a> [Zugriff am 10.07.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0">Umweltbundesamt (o. J. b): Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr. Bezugsjahr 2023.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/endenergieverbrauch-energieeffizienz-des-verkehrs#--4">Umweltbundesamt (o. J. c): Entwicklung des spezifischen Energieverbrauchs im Personenverkehr (inkl. Vorkette). Daten und Rechenmodell TREMOD, Version 6.61.</a> [Zugriff am 28.11.2025].</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Weichen auf stabile Zukunft gestellt: Land und BVG schließen Revision des Verkehrsvertrags ab Pressemitteilung vom 16.12.2025 Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020. Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen. Bild: SenMVKU Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger kontrolliert die Leistungserbringung und Qualität und berichtet darüber. Grundlage sind Daten, die von der BVG erhoben und monatlich an den Aufgabenträger übermittelt werden. Wir veröffentlichen hier aktuelle Daten für zentrale Qualitätskennziffern. Weitere Informationen Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, wurden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024/2025 ersetzt. Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert. Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt: Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans. Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert. Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System). Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet. Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit eingeführt. Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart. Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur. Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelte hier im Auftrag des Landes in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umsetzungskonzept mit der Finanzierung bis Ende 2025, welches als Pilotprojekt im Herbst 2023 gestartet wurde und stufenweise bis März 2025 auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Derzeit finden Überlegungen zur Weiterführung statt. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß, er ist öffentlich zugänglich.
Nach Abschluss des Nachprüfungsverfahrens zur S-Bahn-Ausschreibung für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd (SBSNS-II) ist am 8. Juli 2026 der rechtskräftige Zuschlag an das Bieterkonsortium aus S-Bahn Berlin, Siemens Mobility und Stadler Deutschland erteilt worden. Damit kann der Herstellungsprozess für die neuen S-Bahn-Fahrzeuge – insgesamt 350 Halbzüge mit 1.400 Wagen – jetzt beginnen. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat die Länder in diesem Prozess mit großem Engagement als Vergabestelle unterstützt und wird auch künftig das Vertragsmanagement durchführen. Auf der heutigen Pressekonferenz stellten Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde, Bürgermeister und Finanzsenator Stefan Evers, Vertreter des beauftragten Konsortiums sowie die Geschäftsführungen des VBB und der S-Bahn-Berlin den Projektstart der Öffentlichkeit vor. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit der Zuschlagserteilung für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd machen wir den nächsten großen Schritt zur Modernisierung der Berliner S-Bahn. Die 350 neuen Halbzüge kommen nicht nur den Fahrgästen auf diesen Strecken zugute – sie legen zugleich den Grundstein dafür, das Angebot mit der weiter steigenden Fahrgastnachfrage und der Inbetriebnahme neuer Strecken auszubauen.“ Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen: „Die Stärke einer Stadt zeigt sich nicht in Sonntagsreden, sondern am Montagmorgen. Dann, wenn Millionen Menschen zuverlässig zur Arbeit kommen, Unternehmen planen können und der Alltag funktioniert. Mit der heutigen Entscheidung stellen wir die Weichen für einen modernen, leistungsfähigen und verlässlichen S-Bahn-Verkehr in den kommenden Jahren. So schaffen wir die Grundlage dafür, dass Berlin auch in Zukunft zuverlässig funktioniert.“ Robert Crumbach, Brandenburgs Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Auch das Land Brandenburg profitiert von dem Zuschlag, da die S-Bahn die Wohnortattraktivität im Berliner Umland erheblich stärkt und den Pendlern aus Brandenburg eine verlässliche und schnelle Anbindung an das Berliner Stadtzentrum garantiert. Mit dem geplanten Bau eines neuen Werkstattstandortes in Fredersdorf leistet auch Brandenburg seinen Anteil, die nötigen Wartungskapazitäten für die Zugflotte zu stellen.“ Heiko Büttner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH: „Die Freude bei der S-Bahn Berlin ist riesig – die endgültige Vergabe schafft eine langfristige Perspektive für unsere über 3.000 Kolleginnen und Kollegen. Denn als S-Bahn Berlin übernehmen wir weiterhin den Betrieb und eine entscheidende Rolle bei der Instandhaltung der neuen Flotte. Gemeinsam mit unseren Partnern werden wir dafür sorgen, dass die Fahrzeuge für unsere Fahrgäste verlässlich, pünktlich, sicher und sauber am Bahnsteig stehen werden.“ Michael Peter, CEO Siemens Mobility: „Als Technologieunternehmen mit Berliner Wurzeln treiben wir die Zukunft der Hauptstadtmobilität aktiv voran. Mit innovativen Fahrzeugen, digitalen Technologien und intelligenter Instandhaltung schaffen wir gemeinsam mit unseren Partnern die Grundlage für ein leistungsfähiges, nachhaltiges und zukunftsorientiertes S-Bahn-System für Berlin“. Peter Spuhler, Verwaltungsratspräsident der Stadler Rail AG: „Die neuen Züge für die Berliner S-Bahn werden dort gebaut, wo sie fahren: in Berlin. Unsere Fahrzeuge haben sich auf dem Ring über mehr als 120 Millionen Kilometer bewährt – genau dieses Konzept entwickeln wir nun gemeinsam mit unseren Partnern für das gesamte Netz weiter. Für Stadler ist dieser Auftrag ein klares Bekenntnis zur Fertigung in der Hauptstadtregion. Ich danke den Ländern Berlin und Brandenburg für ihr Vertrauen.“ Christoph Heuing, Geschäftsführer des VBB: „Mit dem rechtskräftigen Zuschlag schließen wir ein herausforderndes und komplexes Vergabeverfahren erfolgreich ab. Nun kommt es darauf an, dass die neuen Fahrzeuge pünktlich geliefert werden. Im Ergebnis werden wir eine moderne Fahrzeugflotte im S-Bahnnetz haben, die gut für die zukünftigen Anforderungen gerüstet ist und den Fahrgästen viel Freude bereiten wird.“ Betriebsaufnahme und Einflottung der neuen S-Bahn-Fahrzeuge starten zum Jahresbeginn 2032 und werden planmäßig 2038 abgeschlossen sein. Die Neufahrzeuge ersetzen in beiden Teilnetzen die Fahrzeuge der Bestandsbaureihen 480 und 481. Der Verkehrsvertrag über die Betriebsleistungen wird für einen Zeitraum von 15 Jahren geschlossen. Der Instandhaltungsvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren und sichert die Instandhaltungsleistungen über die gesamte Lebensdauer der Neufahrzeuge. Die Instandhaltung erfolgt in Bestandswerkstätten der S-Bahn Berlin GmbH, darunter das Werk in Schöneweide. Alle entsprechenden Werkstätten werden für die Wartung der neuen Fahrzeuge ertüchtigt. Zudem wird ein neues S-Bahn-Instandhaltungswerk in Fredersdorf-Vogelsdorf errichtet, um die Wartung der erweiterten Flotte zu gewährleisten. Alle Fahrgäste können sich auf neue Fahrzeuge freuen, die über eine vollständige Klimatisierung, moderne Fahrgastinformationssysteme, automatische Schiebetritte für die barrierefreie Nutzung und Videotechnik verfügen sowie strenge Lärmschutzanforderungen erfüllen. Mit dem Zuschlag geht jetzt auch die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Berlin (LSFB) an den Start, die als neue Säule für den S-Bahn-Betrieb der Zukunft errichtet wurde. Die LSFB ermöglicht nicht nur eine nachhaltige Finanzierung der Fahrzeuge und der Werkstattum- und -neubauten, sondern auch ein professionelles, langfristiges Monitoring der Qualität öffentlich finanzierter Fahrzeuge und Werkstätten. Begleitend zur SBSNS-II-Vergabe haben die Länder Berlin und Brandenburg gemeinsam mit der DB InfraGO die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ab Anfang der 2030er Jahre in der neuen Steuerungs- und Dispositionszentrale (SDZ) für die Berliner S-Bahn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Infrastrukturbetreibers und des Verkehrsunternehmens künftig in einer zentralen Leitstelle zusammenarbeiten. Das schafft gute Voraussetzungen für ein schnelles, abgestimmtes Reaktionsmanagement im Störungsfall und eine durchgängige Kommunikation gegenüber den Fahrgästen.
Zentrales Ziel der Klimapolitik ist die Reduktion von Treibhausgas(THG)-Emissionen. Mit der Erstellung von Klimaschutzkonzepten analysieren Kommunen ihren IST-Zustand, ermitteln Potenziale und leiten Maßnahmen für Reduzierungen ab. Für die konkreten Planungsansätze der Einzelmaßnahmen wird eine Datengrundlage benötigt, um klar begründete Entscheidungen zu treffen. Ebenso dient die Fortschreibung der Daten der Erfolgskontrolle bei der Realisierung von Maßnahmen. Um die Kommunen bei diesem komplexen Prozess zu unterstützen, hat die Landesenergieagentur in den vergangenen Jahren an der Erstellung der K ommunalen E nergie- und K limaschutz S teckbriefe (KEKSe) gearbeitet. Den Kommunen werden damit mindestens einmal jährlich die erforderlichen Daten für die Energie- und Treibhausgasbilanzierung nach BISKO-Standard zur Verfügung gestellt. Die standardisierte „Bilanzierungs-Systematik für Kommunen“ (BISKO) ist eine Methode, mit der eine einheitliche Berechnung kommunaler THG-Emissionen nach dem endenergiebasierten Territorialprinzip ermöglicht wird. Die Bilanzen geben somit einen Überblick über die Verteilung der Energieverbräuche und THG-Emissionen nach verschiedenen Sektoren (z. B. Private Haushalte, Gewerbe, Industrie) und Energieträgern (z. B. Öl, Gas, Strom) in einer Kommune. Es bleibt jedoch zu erwähnen, dass die LENA bei der Erstellung der Steckbriefe auf Datenlieferungen der jeweils zuständigen Energieversorger, Verkehrsunternehmen etc. angewiesen ist. Da die Übermittlung der Daten an die Landesenergieagentur keine Pflicht darstellt, können die Daten stellenweise unvollständig sein.
Projektbeginn: 2017 / Projektende: 2020 Der Fokus des Projekts lag insbesondere auf der Integration des Mobilitäts-, Fahrzeug- und Betriebskonzeptes in den bestehenden ÖPNV sowie die Reaktionen und Interaktionen sowohl der Nutzerinnen und Nutzer als auch der übrigen Verkehrsbeteiligten mit einem solchen Fahrzeug. Zugleich wurden Erkenntnisse darüber erzielt, welche Anforderungen potenzielle Nutzerinnen und Nutzer an den automatisierten ÖPNV der Zukunft haben und welche Aspekte zu einer Erhöhung der Akzeptanz für solche Angebote führen. Von weiterem Interesse waren die notwendigen Rahmenbedingungen und deren Weiterentwicklung für einen sicheren und effizienten Mischbetrieb von konventionellen und autonomen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr. Projektpartner Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Technische Universität München, Hochschule Esslingen, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Automatisiertes und vernetztes Fahren
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 270 |
| Kommune | 4 |
| Land | 44 |
| Weitere | 20 |
| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 57 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 234 |
| Text | 61 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 26 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 88 |
| Offen | 238 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 307 |
| Englisch | 39 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
| Bild | 3 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 27 |
| Keine | 149 |
| Webseite | 162 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 154 |
| Lebewesen und Lebensräume | 239 |
| Luft | 214 |
| Mensch und Umwelt | 329 |
| Wasser | 78 |
| Weitere | 310 |