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Wirtschaftsverkehr in Berlin

In Berlin und allen deutschen Städten leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen maßgeblichen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Der Wirtschaftsverkehr nutzt alle verfügbaren Verkehrsträger unserer Stadt. Güter werden auf den Berliner Wasserstraßen, der Schiene, der Straße, auf dem Luftweg und durch Rohrleitungen bewegt. Die Leistungen des Wirtschaftsverkehrs bilden die Grundlage für Arbeit, Konsum und Freizeitverhalten der Berliner Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher Berlins, beispielsweise durch: die Lieferung von Waren und Gütern für Handel und Industrie, dabei allein an mehr als 1.100 Supermärkte in Berlin die Versorgung der rund 800 Berliner Hotels und anderen Beherbergungsstätten sowie der ca. 9.400 gastronomischen Betriebe (Stand Februar 2020) die Zustellung von täglich durchschnittlich mehr als 400.000 Paketen durch geschätzt 2.500 Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP)-Zustellfahrzeuge die Versorgung der Baustellen und der Transport des Bodenaushubs die Entsorgung von Abfällen und Recyclingmaterialien in Berlin, davon im Jahr 2019 rund 798.000 Tonnen Hausmüll und rund 103.000 Tonnen Bioabfall den Personenwirtschaftsverkehr der Beschäftigten, beispielsweise in rund 41.500 Berliner Unternehmen (2018) im Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen” Insbesondere der Wirtschaftsverkehr auf der Straße hat in den letzten Jahren stark an Umfang gewonnen. Lebensmittel, Textilien, Möbel, Maschinenteile, Haushaltsabfälle oder Bauelemente für Häuser – es gibt kaum ein Gut, welches nicht auf den Berliner Straßen transportiert wird. Gerade hier zeigt sich deutlich das Spannungsfeld, in dem sich der Wirtschaftsverkehr bewegt. Denn neben dem unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region, verursacht der Wirtschaftsverkehr auch zahlreiche negative Effekte. So erzeugt einen großen Teil der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, verursacht einen hohen Instandhaltungsaufwand der Infrastruktur, beansprucht Flächen im fließenden und ruhenden Verkehr und stellt einen Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit dar. Vor dem Hintergrund der verkehrsbedingten Umweltbelastungen und dem Klimawandel, der Luftreinhalteplanung und der Lärmaktionsplanung besteht Handlungsdruck im Wirtschaftsverkehr. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, die entsprechenden Ziele zu definieren, Rahmenbedingungen zu setzen und unterschiedliche Ansprüche abzuwägen, um einen funktionierenden, aber auch umwelt- und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr in Berlin zu garantieren. Planerische Grundlage Berlins ist das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK), welches als nachgeordnetes Planwerk den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont konkretisiert und entsprechende Maßnahmen und Konzepte formuliert. Eine neue Version dieses Planwerks befindet sich in der Finalisierung. Des Weiteren bildet das Zusammenwirken und ein intensiver Informationsaustausch zwischen Verwaltung(en), Kammern, Verbänden, Unternehmen, den Verladern, Entsorgern, den Netzbetreibern usw. eine wichtige Grundlage der Wirtschaftsverkehrsplanung. In Berlin wird dies bereits seit Langem gelebt. Eine besondere Rolle nimmt auch der Dialog mit dem Land Brandenburg ein, da gerade hier vielfältige Verknüpfungen (Infrastrukturplanung, Standorte, Verbände, Kammern, gemeinsame Clusterstrategie usw.) bestehen. Mobilitätsgesetz: Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität Der Wirtschaftsverkehr soll stadtverträglich organisiert werden und gleichzeitig die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Um die Verwirklichung beider Ziele auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat der Berliner Senat die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes vorgelegt. Weitere Informationen

Get H2 Speicher - Wasserstoffspeicher am Kavernenspeicherstandort in Gronau-Epe

Kompetenzen Aufbauen für die Kreislaufwirtschaft von Kunststoffen, Teilprojekt: Identifikation von Bedarfen bei der kreislauforientierten Arbeitsgestaltung und Ableitung von Qualifikationsmaßnahmen

Entwicklung eines dualen Stackingkonzeptes und wasserstofffreier Prüfszenarien als Grundlage der Bereitstellung zukünftig erforderlicher Stückzahlen an BZ-Stacks, TP2: Intelligente modulare Verpackungs- und Transportlösung für Bipolarplatten

TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG - negative UVP-Vorprüfung

Die TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG betreibt am Standort Brückenstraße / Am Bahnhof in Züttlingen, Gemarkung Möckmühl, Flurstück-Nr. 47 eine Eisenbahnkesselwagenumfüllstelle (EKW-Umfüllstelle) zur Befüllung von unternehmenseigenen Straßentankwagen (TKW) in Eisenbahnkesselwagen (EKW) mit Flüssiggas (Propan) innerhalb eines Tageszeitraums (EKW-Umfüllstelle). Bisher werden am Standort in Züttlingen lediglich unternehmenseigene Tankwagen aus dem Unternehmen der TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG befüllt. Da die Umfüllvorgänge derzeit innerhalb eines Tageszeitraums stattfinden und be-triebsbedingt bis zu 50 t an Flüssiggas (Propan) bereitgestellt werden, handelt es sich bei der EKW-Umfüllstelle bislang um keine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und dem Anhang 1 zur 4. BIm-SchV. Das Unternehmen beabsichtigt nun auch unternehmensfremde Tankwagen zu befüllen und die dafür erforderlichen organisatorischen Abläufe zu verbessern. Außerdem soll die bestehende EKW-Umfüllstelle im Wesentlichen um eine zweite EKW-Umfüllstation erweitert werden. Es ist nicht mehr gewährleistet, dass die EKW innerhalb von 24 Std. bzw. bis zum darauffolgenden Werktag umgefüllt werden können. Mit der Erweiterung der EKW-Umfüllstelle um eine zweite EKW-Umfüllstation kann zukünftig davon ausgegangen werden, dass sich zeitgleich bis zu zwei Eisenbahnkesselwagen mit einer Lagermenge von jeweils 50 t Flüssiggas (Propan), insgesamt 100 t Flüssiggas (Propan), am Standort befinden. Eine gleichzeitige Entladung der EKW findet nicht statt. Für das Vorhaben wurde daher eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 10 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 der 4. BImSchV und der Nr. 9.1.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Für das Vorhaben der TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG am Standort in Züttlingen war darüber hinaus eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 9.1.1.2 der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

Umweltzeichen Blauer Engel für Mehrweg-Verpackungssysteme für Transport und Versand

Das Umweltzeichen DE-UZ 27 „Blauer Engel für Mehrweg-Transportverpackungen“ zeichnet Mehrweg-Transportverpackungen aus und soll zur Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung beitragen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse und Hintergründe der grundlegenden Überarbeitung des Umweltzeichens im Jahr 2024 dargestellt. Das Forschungsinstitut Ökopol wurde mit dieser Revision der Vergabekriterien beauftragt. Zentraler Bestandteil der Revision ist die Fokussierung des Umweltzeichens auf Mehrwegsysteme, die eine wiederholte Nutzung der Verpackungen sicherstellen. Die möglichen genutzten Mehrwegverpackungen umfassen eine breite Palette an Verpackungstypen, wie flexible Big Bags, lebensmitteltaugliche Mehrwegsteigen, Paletten, oder Versandboxen und -taschen. Sie bestehen häufig aus Kunststoffen, insbesondere Propylen, teilweise auch aus Holz oder Papier, Pappe, Karton (PPK). Sie sind geeignet für eine Vielzahl von Anwendungen, bspw. dem Transport verschiedener Waren zwischen Unternehmen oder der Nutzung zum Versand im Onlinehandel. Veröffentlicht in Texte | 17/2025.

Waffen- und Messerverbot tritt in Kraft

Am morgigen Donnerstag (17. Juli 2025) tritt die vom Berliner Senat beschlossene Rechtsverordnung in Kraft, mit der das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Personenverkehr im Land Berlin verboten wird. Grundlage der Rechtsverordnung ist § 42 Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 des Waffengesetzes (WaffG), das Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Führen von Waffen und auch das Führen aller Arten von Messern unter den dort genannten Voraussetzungen zu verbieten. Zu den bereits bestehenden Waffen- und Messerverbotszonen am Görlitzer Park, am Kottbusser Tor und am Leopoldplatz wird im Land Berlin künftig ein umfassendes Waffen- und Messerverbot in den Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs gelten. Ziel ist, für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen – besonders in Bahnen und auf Bahnhöfen, wo viele Menschen auf engem Raum unterwegs sind. Dazu soll das Risiko von Angriffen mit Waffen oder Messern verringert und so Fahrgäste geschützt werden. Das berlinweite Waffen- und Messerverbot umfasst die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs wie U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Busse. Auch Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und beidseitig begrenzte Zugänge sind von der Verordnung erfasst. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, bei diesem wichtigen Thema nun schnell den rechtlichen Rahmen gesetzt zu haben. Mein Dank richtet sich insbesondere auch an die Verkehrsunternehmen unserer Stadt sowie die Bundespolizei und die Innenverwaltung. Alle Kundinnen und Kunden der BVG und anderer Unternehmen im VBB sollten sich nicht scheuen, die Kolleginnen und Kollegen der genannten Unternehmen auch direkt anzusprechen, wenn sie Hilfe benötigen.“ Unter das Waffenverbot fallen neben Messern aller Art auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auch dann, wenn die Besitzerinnen und Besitzer mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein ansonsten zum Führen dieser Waffen berechtigt sind. Für Fälle eines berechtigten Interesses sind in der Rechtsverordnung Ausnahmen formuliert, zum Beispiel für Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden sowie für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte. Ein Verstoß gegen das Verbot des Führens von Waffen oder Messern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Außerdem können verbotswidrig mitgeführte Gegenstände eingezogen werden. Zur Durchsetzung des Waffen- und Messerverbots ist die Polizei Berlin berechtigt, verdachtsunabhängige Kontrollen vorzunehmen. Über die neuen Regelungen werden die Fahrgäste in den kommenden Tagen auf vielfältige Weise informiert – unter anderem über digitale Anzeigen in Bahnhöfen und an Haltestellen.

Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines Energie-Mobilitätsmodells für den zukünftigen Einsatz von Vehicle-to-Grid-Technologien in der Elektromobilität, Teilvorhaben: Interlink GmbH

Land Rheinland-Pfalz und die Zweckverbände SPNV Rheinland-Pfalz Nord und ÖPNV Rheinland-Pfalz Süd reagieren auf Nachfragesteigerungen auf der Mittelrheinbahn

Neue RB32, Wochenend-Entlastungen und mehr Kapazitäten Seit Einführung des Deutschland-Tickets im Mai 2023 hat sich die Nachfrage auf der Mittelrheinbahn (RB26) und anderen Linien erheblich erhöht. Insgesamt sind die Fahrgastzahlen der Mittelrheinbahn alleine von 2023 auf 2024 um rund 22 Prozent gestiegen. Das Land Rheinland-Pfalz und die beiden für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zuständigen Aufgabenträger ZSPNV Rheinland-Pfalz Nord und ZÖPNV Rheinland-Pfalz Süd reagieren mit einem umfassenden Maßnahmenpaket auf die stark gestiegene Nachfrage im SPNV zwischen Mainz und Köln. Seit dem 9. August 2025 gilt ein Entlastungspaket an Wochenenden mit zusätzlichen Zubringerfahrten des Regional-Express RE2 von Mainz über Ingelheim und Bingen Stadt bis Bingen Hauptbahnhof im Zweistundentakt. Dort bestehen Anschlussmöglichkeiten zum RE17 (Kaiserslautern – Bad Kreuznach – Bingen – Koblenz), dessen Kapazitäten am Wochenende ebenfalls verstärkt wurden. Diese Ergänzungen schaffen neue schnelle Verbindungen im Streckenabschnitt Mainz – Koblenz. Mittelfristig sollen diese Züge durch einen Halbstundentakt der RB26 zwischen Mainz und Bingen an den Wochenenden ersetzt werden. Eine weitere zentrale Verbesserung ist der Start der neuen elektrisch betriebenen Regionalbahnlinie RB32 ab Dezember 2025. Sie wird Ahrbrück, Remagen, Koblenz und Boppard verbinden und das Ahrtal nach erfolgter Wiederinstandsetzung und Elektrifizierung der Strecke zweistündlich an das Oberzentrum Koblenz anbinden. Diese Linie wird zusätzliche Kapazitäten im stark nachgefragten Abschnitt Remagen – Koblenz – Boppard bereitstellen. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird der Rheintal-Express (RE36) an Samstagen und Sonntagen in neuem Fahrplankonzept unterwegs sein. Anstelle zweier Direktverbindungen zwischen Karlsruhe und Bingen mit Anschluss vom bzw. zum RE2 wird dann eine Direktverbindung von Karlsruhe über Neustadt an der Weinstraße und Bad Kreuznach bis Koblenz Hbf (morgens ab Karlsruhe hin und abends zurück) angeboten. Diese Maßnahme soll die stark belasteten Verbindungen über Worms und Mainz, insbesondere den RE2 (Frankfurt – Koblenz) und die RB26 (Mainz – Koblenz – Köln), weiter entlasten. „Mit den Kapazitätsausweitungen reagieren wir gemeinsam auf die Herausforderungen des stark gewachsenen Fahrgastaufkommens und verbessern nachhaltig die Mobilität im ganzen Land,“ so Mobilitätsministerin Katrin Eder. Darüber hinaus werden derzeit weitere Verbesserungen in enger Abstimmung mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen Trans Regio geprüft, insbesondere Kapazitätserweiterungen auf der RB26 an den Wochenenden. Diese sind jedoch aufgrund der begrenzten Fahrzeuganzahl und der technischen Herausforderungen schwierig umzusetzen: Neu zu beschaffende Fahrzeuge wären nicht kuppelbar mit der bestehenden Flotte vom Typ Desiro ML. Zudem dürfen die eingesetzten Mireo-Fahrzeuge aufgrund einer Vorgabe des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) nicht im Abschnitt Remagen – Köln eingesetzt werden. Trotz der umfangreichen Maßnahmen bleibt die Situation komplex: Engpässe auf der Infrastruktur, insbesondere auf der Strecke Hürth-Kalscheuren – Remagen, erschweren weitere Kapazitätserweiterungen.

Der BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035

Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020. Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen. Bild: SenMVKU Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger kontrolliert die Leistungserbringung und Qualität und berichtet darüber. Grundlage sind Daten, die von der BVG erhoben und monatlich an den Aufgabenträger übermittelt werden. Wir veröffentlichen hier aktuelle Daten für zentrale Qualitätskennziffern. Weitere Informationen Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, wurden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024/2025 ersetzt. Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert. Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt: Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans. Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert. Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System). Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet. Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit eingeführt. Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart. Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur. Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelte hier im Auftrag des Landes in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umsetzungskonzept mit der Finanzierung bis Ende 2025, welches als Pilotprojekt im Herbst 2023 gestartet wurde und stufenweise bis März 2025 auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Derzeit finden Überlegungen zur Weiterführung statt. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß, er ist öffentlich zugänglich.

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