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Umweltzeichen Blauer Engel für Mehrweg-Verpackungssysteme für Transport und Versand

Das Umweltzeichen DE-UZ 27 „Blauer Engel für Mehrweg-Transportverpackungen“ zeichnet Mehrweg-Transportverpackungen aus und soll zur Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung beitragen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse und Hintergründe der grundlegenden Überarbeitung des Umweltzeichens im Jahr 2024 dargestellt. Das Forschungsinstitut Ökopol wurde mit dieser Revision der Vergabekriterien beauftragt.Zentraler Bestandteil der Revision ist die Fokussierung des Umweltzeichens auf Mehrwegsysteme, die eine wiederholte Nutzung der Verpackungen sicherstellen. Die möglichen genutzten Mehrwegverpackungen umfassen eine breite Palette an Verpackungstypen, wie flexible Big Bags, lebensmitteltaugliche Mehrwegsteigen, Paletten, oder Versandboxen und -taschen. Sie bestehen häufig aus Kunststoffen, insbesondere Propylen, teilweise auch aus Holz oder Papier, Pappe, Karton (PPK). Sie sind geeignet für eine Vielzahl von Anwendungen, bspw. dem Transport verschiedener Waren zwischen Unternehmen oder der Nutzung zum Versand im Onlinehandel.

TransHyDE: Standardisierung, Normung und Zertifizierung, Teilvorhaben: Transport- und Speichersysteme sowie Umschlageinrichtungen für Ammoniak als Transportlösung für Wasserstoff

Der BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035

Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020. Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen. Bild: SenMVKU Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger kontrolliert die Leistungserbringung und Qualität und berichtet darüber. Grundlage sind Daten, die von der BVG erhoben und monatlich an den Aufgabenträger übermittelt werden. Wir veröffentlichen hier aktuelle Daten für zentrale Qualitätskennziffern. Weitere Informationen Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, wurden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024/2025 ersetzt. Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert. Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt: Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans. Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert. Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System). Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet. Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit eingeführt. Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart. Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur. Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelte hier im Auftrag des Landes in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umsetzungskonzept mit der Finanzierung bis Ende 2025, welches als Pilotprojekt im Herbst 2023 gestartet wurde und stufenweise bis März 2025 auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Derzeit finden Überlegungen zur Weiterführung statt. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß, er ist öffentlich zugänglich.

Wirtschaftsverkehr in Berlin

In Berlin und allen deutschen Städten leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen maßgeblichen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Der Wirtschaftsverkehr nutzt alle verfügbaren Verkehrsträger unserer Stadt. Güter werden auf den Berliner Wasserstraßen, der Schiene, der Straße, auf dem Luftweg und durch Rohrleitungen bewegt. Die Leistungen des Wirtschaftsverkehrs bilden die Grundlage für Arbeit, Konsum und Freizeitverhalten der Berliner Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher Berlins, beispielsweise durch: die Lieferung von Waren und Gütern für Handel und Industrie, dabei allein an mehr als 1.100 Supermärkte in Berlin die Versorgung der rund 800 Berliner Hotels und anderen Beherbergungsstätten sowie der ca. 9.400 gastronomischen Betriebe (Stand Februar 2020) die Zustellung von täglich durchschnittlich mehr als 400.000 Paketen durch geschätzt 2.500 Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP)-Zustellfahrzeuge die Versorgung der Baustellen und der Transport des Bodenaushubs die Entsorgung von Abfällen und Recyclingmaterialien in Berlin, davon im Jahr 2019 rund 798.000 Tonnen Hausmüll und rund 103.000 Tonnen Bioabfall den Personenwirtschaftsverkehr der Beschäftigten, beispielsweise in rund 41.500 Berliner Unternehmen (2018) im Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen” Insbesondere der Wirtschaftsverkehr auf der Straße hat in den letzten Jahren stark an Umfang gewonnen. Lebensmittel, Textilien, Möbel, Maschinenteile, Haushaltsabfälle oder Bauelemente für Häuser – es gibt kaum ein Gut, welches nicht auf den Berliner Straßen transportiert wird. Gerade hier zeigt sich deutlich das Spannungsfeld, in dem sich der Wirtschaftsverkehr bewegt. Denn neben dem unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region, verursacht der Wirtschaftsverkehr auch zahlreiche negative Effekte. So erzeugt einen großen Teil der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, verursacht einen hohen Instandhaltungsaufwand der Infrastruktur, beansprucht Flächen im fließenden und ruhenden Verkehr und stellt einen Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit dar. Vor dem Hintergrund der verkehrsbedingten Umweltbelastungen und dem Klimawandel, der Luftreinhalteplanung und der Lärmaktionsplanung besteht Handlungsdruck im Wirtschaftsverkehr. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, die entsprechenden Ziele zu definieren, Rahmenbedingungen zu setzen und unterschiedliche Ansprüche abzuwägen, um einen funktionierenden, aber auch umwelt- und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr in Berlin zu garantieren. Planerische Grundlage Berlins ist das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK), welches als nachgeordnetes Planwerk den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont konkretisiert und entsprechende Maßnahmen und Konzepte formuliert. Eine neue Version dieses Planwerks befindet sich in der Finalisierung. Des Weiteren bildet das Zusammenwirken und ein intensiver Informationsaustausch zwischen Verwaltung(en), Kammern, Verbänden, Unternehmen, den Verladern, Entsorgern, den Netzbetreibern usw. eine wichtige Grundlage der Wirtschaftsverkehrsplanung. In Berlin wird dies bereits seit Langem gelebt. Eine besondere Rolle nimmt auch der Dialog mit dem Land Brandenburg ein, da gerade hier vielfältige Verknüpfungen (Infrastrukturplanung, Standorte, Verbände, Kammern, gemeinsame Clusterstrategie usw.) bestehen. Mobilitätsgesetz: Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität Der Wirtschaftsverkehr soll stadtverträglich organisiert werden und gleichzeitig die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Um die Verwirklichung beider Ziele auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat der Berliner Senat die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes vorgelegt. Weitere Informationen

Landesverwaltungsamt bilanziert ÖPNV-Förderung

Präsident Pleye: „ Der ÖPNV ist wichtiger Bestandteil der Mobilität in Sachsen-Anhalt und trägt sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum wesentlich zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei. Die Akzeptanz und die Nutzung des ÖPNV sind jedoch auch eng mit seiner Attraktivität verknüpft. Dazu zählen vor allem bedarfsgerechte Angebote, eine gute Vernetzung der verschiedenen Verkehrsträger und eine zuverlässige, effiziente Verkehrsanbindung. Um dies zu gewährleisten, sind kontinuierliche Investitionen unerlässlich – nicht nur in den Erhalt des ÖPNV, sondern vor allem auch in den Ausbau und die Modernisierung.“ Vielseitige ÖPNV-Investitionen: Ein Überblick über die Maßnahmen verdeutlicht die Bandbreite: Für Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr werden vom Land Sachsen-Anhalt zweckgebundene Zuweisungen, insbesondere für Fahrplan- und Tarifabstimmungen, für Investitionen in den Straßenpersonennahverkehr und für die Aufstellung der Nahverkehrspläne sowie Zuweisungen zur Finanzierung von Ausbildungsverkehrs nach §§ 8 und 9 des Gesetzes über den öffentlichen Personalverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA) zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2024 wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten, denen die Aufgabenträgerschaft für den allgemeinen ÖPNV obliegt, etwa 55,85 Millionen Euro an Zuweisungen bewilligt. Mit diesen finanziellen Mitteln können die Kommunen den ÖPNV vor Ort weitestgehend nach eigenem Ermessen verbessern, wobei ein Anteil von 17,5 % investiv zu verwenden ist. Die Landesmittel wurden insbesondere für Linienerweiterungen und -verdichtungen sowie Verkehrskooperationen und -verbesserungen eingesetzt.  Über diese Mittel hinaus hat das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2024 eine Sonderzuweisung in Höhe von 10 Millionen Euro an die Aufgabenträger ausgezahlt. Weiterhin wurden im Jahr 2024 insgesamt 31 Millionen Euro zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs an die Aufgabenträger ausgereicht. Ausblick: Für das Jahr 2025 werden den Landkreisen und kreisfreien Städten Haushaltsmittel in folgenden Höhen vom Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt: etwa 56,86 Millionen Euro an Zuweisungen zur allgemeinen Finanzierung des Straßenpersonenverkehr, 10 Millionen Euro im Rahmen einer weiteren Sonderzuweisung sowie 31 Millionen Euro zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs. Im Rahmen einer Projektförderung wird zudem die Naumburger Straßenbahn GmbH bis 2027 mit einer jährlichen Förderung unterstützt. Das Besondere daran: die Naumburger Straßenbahn GmbH, als Teil des ÖPNV, bewältigt den Straßenbahnverkehr ausschließlich mit historischen Fahrzeugen, die Fahrgastzahlen steigen jährlich. Umfangreiche ÖPNV-Förderung : Weiterhin wurden für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen im Jahr 2024 insgesamt 56 Millionen Euro Fördermittel bewilligt, um beispielsweise Gleisanlagen, Haltestelleneinrichtungen, Gleichrichterunterwerke und moderne Fahrgastinformationssysteme zu errichten oder auszubauen. Noch vor 10 Jahren wurden im Vergleich dazu noch knapp 10 Millionen Euro Fördermittel für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen bewilligt und etwa 9 Millionen Euro ausgezahlt. Hierbei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Bundesmittel, welche auf Grundlage des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, kurz GVFG) ausgereicht werden. Gefördert wird hiermit vor allem der Neubau der 2. Nord-Süd Verbindung der Straßenbahn in Magdeburg sowie das Stadtbahnprojekt Halle. Zum anderen setzen sich die Fördergelder aus Landesmitteln basierend auf § 8b Absatz 3 ÖPNVG LSA, etwa zur Kofinanzierung der Bundesvorhaben sowie sog. Regionalisierungsmitteln aus dem ÖPNV-Investitionsprogramm des Landes-Sachsen-Anhalt, z.B. zur Förderung des Neubaus des Straßenbahnbetriebshofes Nord sowie der Straßenbahnbeschaffung zusammen. Dabei sind die Mittel flexibel verwendbar. So verwendet die Landeshauptstadt Magdeburg etwa seit mehreren Jahren in erheblichen Umfang Mittel nach § 8 ÖPNVG LSA zum Wiederaufbau des Betriebshofes Nord, welcher in Folge des Hochwassers 2013 einen Totalschaden erlitten hatte. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Förderperiode 2014 – 2020 Im Rahmen der EU-Förderung über das Förderprogramm EFRE wurden in der zurückliegenden Periode (2014-2020) Maßnahmen, die zur Stärkung einer umwelt- und klimafreundlichen Mobilität beitragen, in verschiedenen Bereichen unterstützt. Neben der Förderung intelligenter Verkehrssysteme standen unter anderem der kombinierte Ladungsverkehr sowie alternative Antriebe im ÖPNV im Fokus. Dabei konnte die Anschaffung von insgesamt 43 neuen Bussen mit emissionsfreien oder emissionsarmen Antriebsarten bei verschiedenen Verkehrsunternehmen mit insgesamt etwa 2,9 Mio. € bezuschusst werden. Für weitere begleitende Maßnahmen, die ebenfalls dem ÖPNV zugutekommen, wurden insgesamt knapp 3,3 Millionen Euro bereitgestellt. So wurden beispielsweise moderne Fahrgastinformationssysteme errichtet sowie Projekte zur Digitalisierung für einen möglichst attraktiven und barrierefreien Zugang zum ÖPNV realisiert. Präsident Pleye: „Dank der verschiedenen Förderprogramme konnten Kommunen und Verkehrsunternehmen eine Reihe an wichtigen Vorhaben ins Rollen bringen und damit die Attraktivität des ÖPNV für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiter steigern“, so Präsident Pleye. Die Fördermittel sind hier ein wichtiger Baustein – besonders in Zeiten finanzieller Einschränkungen und knapper kommunaler Haushaltsmittel. Mit der Millionen-Förderung stützt das Land die Investitionskraft der Kommunen und Maßnahmenträger, die hier einen essentiellen Beitrag zur Sicherung des ÖPNV-Angebots vor Ort leisten.“ Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Innovationslabor für Batterie-Logistik in der E-Mobilität, Teilprojekt: Entsorgung und Recycling von Batterien

Get H2 Speicher - Wasserstoffspeicher am Kavernenspeicherstandort in Gronau-Epe

Kompetenzen Aufbauen für die Kreislaufwirtschaft von Kunststoffen, Teilprojekt: Identifikation von Bedarfen bei der kreislauforientierten Arbeitsgestaltung und Ableitung von Qualifikationsmaßnahmen

Entwicklung eines dualen Stackingkonzeptes und wasserstofffreier Prüfszenarien als Grundlage der Bereitstellung zukünftig erforderlicher Stückzahlen an BZ-Stacks, TP2: Intelligente modulare Verpackungs- und Transportlösung für Bipolarplatten

TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG - negative UVP-Vorprüfung

Die TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG betreibt am Standort Brückenstraße / Am Bahnhof in Züttlingen, Gemarkung Möckmühl, Flurstück-Nr. 47 eine Eisenbahnkesselwagenumfüllstelle (EKW-Umfüllstelle) zur Befüllung von unternehmenseigenen Straßentankwagen (TKW) in Eisenbahnkesselwagen (EKW) mit Flüssiggas (Propan) innerhalb eines Tageszeitraums (EKW-Umfüllstelle). Bisher werden am Standort in Züttlingen lediglich unternehmenseigene Tankwagen aus dem Unternehmen der TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG befüllt. Da die Umfüllvorgänge derzeit innerhalb eines Tageszeitraums stattfinden und be-triebsbedingt bis zu 50 t an Flüssiggas (Propan) bereitgestellt werden, handelt es sich bei der EKW-Umfüllstelle bislang um keine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und dem Anhang 1 zur 4. BIm-SchV. Das Unternehmen beabsichtigt nun auch unternehmensfremde Tankwagen zu befüllen und die dafür erforderlichen organisatorischen Abläufe zu verbessern. Außerdem soll die bestehende EKW-Umfüllstelle im Wesentlichen um eine zweite EKW-Umfüllstation erweitert werden. Es ist nicht mehr gewährleistet, dass die EKW innerhalb von 24 Std. bzw. bis zum darauffolgenden Werktag umgefüllt werden können. Mit der Erweiterung der EKW-Umfüllstelle um eine zweite EKW-Umfüllstation kann zukünftig davon ausgegangen werden, dass sich zeitgleich bis zu zwei Eisenbahnkesselwagen mit einer Lagermenge von jeweils 50 t Flüssiggas (Propan), insgesamt 100 t Flüssiggas (Propan), am Standort befinden. Eine gleichzeitige Entladung der EKW findet nicht statt. Für das Vorhaben wurde daher eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4 und 10 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 der 4. BImSchV und der Nr. 9.1.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Für das Vorhaben der TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG am Standort in Züttlingen war darüber hinaus eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 9.1.1.2 der Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

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