Die Datensammlung "Stadtteil-Profile" enthält Strukturdaten für 105 Hamburger Stadtteile, sieben Bezirke und Hamburg insgesamt zu den Themenbereichen Bevölkerung, Wohnen, Bürgerschaftswahlen, Sozialstruktur, Infrastruktur, und Verkehr. Die Daten ermöglichen eine Standortbeschreibung eines Stadtteils und den Vergleich mit dem zugehörigen Bezirk und der Stadt Hamburg. Die Datensammlung enthält Angaben seit 1987 und wird jährlich fortgeschrieben. Eine aktuelle Fassung der "Stadtteil-Profile" erscheint einmal im Jahr in der Reihe "HAMBURG.regional" und enthält seit 2002 auch Daten für ausgewählte Hamburger Quartiere.
- Notlandung eines Segelflugzeugs (Ballenstedt OT Asmusstedt) - Kradfahrer nach Unfall verletzt (Dingelstedt OT Röderhof) - Fahren unter Drogeneinfluss (Quedlinburg) - Taschendiebstahl (Wernigerode) Notlandung eines Segelflugzeugs Ballenstedt OT Asmusstedt – Am Sonntag, dem 28. Juli 2024, musste gegen 16:00 Uhr ein Segelflugzeug auf einem nahegelegenen Sonnenblumenfeld notlanden. Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand war ein technisches Problem ursächlich. Das Flugzeug war mit zwei Insassen besetzt, welche unverletzt blieben. Am Segelflugzeug entstand kein Sachschaden. Das Sonnenblumenfeld wurde auf einer Fläche von etwa 800 Quadratmetern beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf schätzungsweise 1.000 Euro. Kradfahrer nach Unfall verletzt Dingelstedt OT Röderhof - Am 28. Juli 2024 verletzte sich ein 17-jähriger Kradfahrer infolge eines Verkehrsunfalls leicht. Nach derzeitigem Erkenntnisstand befuhr der Jugendliche gegen 18:45 Uhr mit einem Leichtkraftrad die Landesstraße 83 aus Richtung Halberstadt in Richtung Röderhof. Als der 48-jährige Fahrer eines Toyota-PKWs nach links in die Straße „Gutshof“ einbiegen wollte, übersah der Kradfahrer das abbiegende Fahrzeug und kollidierte mit dem PKW. In der Folge fuhr der Kradfahrer gegen ein Zaunfeld und kam schließlich zum Stehen, wobei er sich leicht verletzte. Das Leichtkraftrad des Herstellers Pelpi trug dabei einen Sachschaden von circa 100 Euro davon. Der Schaden am Toyota-PKW beläuft sich schätzungsweise auf 2.000 Euro. Fahren unter Drogeneinfluss Quedlinburg – Am Sonntag, dem 28. Juli 2024, führten Beamte gegen 19:30 Uhr eine Verkehrskontrolle in der Straße Am Bahnhofsplatz durch. Hierbei stellten die Beamten betäubungsmitteltypische Anzeichen bei dem 19-jährigen Fahrer eines PKWs VW fest. Der Fahrer räumte ein, einen Joint konsumiert zu haben. Daraufhin ordneten die Beamten eine Blutprobenentnahme an und untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt. Sollte sich der Verdacht im Ergebnis der Blutuntersuchung bestätigen, muss der Fahrer mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Hinweis der Polizei: Der Konsum von THC, dem Wirkstoff in Cannabis, führt grundsätzlich zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen wie verminderter Konzentration, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Reaktionsvermögen. Schon geringe Mengen können Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen verursachen. Fahrerinnen und Fahrer, die unter dem Einfluss von THC am Straßenverkehr teilnehmen, riskieren nicht nur ihren Führerschein, sondern gefährden auch sich selbst und andere. Jeder Fahrer ist für die Sicherheit im Straßenverkehr verantwortlich. Daher appellieren wir im Interesse aller Verkehrsteilnehmer an Ihr Verantwortungsbewusstsein: Setzen Sie sich niemals unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ans Steuer! Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/drogen-im-strassenverkehr/ Taschendiebstahl Wernigerode – Bislang unbekannte Täter entwendeten am 29. Juli 2024 gegen 12:10 Uhr mehrere Gegenstände aus der Handtasche einer Frau, die in einem Markt in der Theodor-Fontane-Straße einkaufte. Unter den gestohlenen Gegenständen befand sich eine lilane Geldbörse mit Inhalt. Der Schadenswert beläuft sich auf etwa hundert Euro. Sachdienliche Hinweise zur Tat bzw. den Tätern erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293. Zum Schutz vor Taschendiebstählen rät die Polizei: Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/ Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Harz Pressebeauftragter Plantage 3 38820 Halberstadt Tel: 03941/674 - 204 Fax: 03941/674 - 130 Mail: presse.prev-hz@polizei.sachsen.-anhalt.de
Das Projekt "Aktiv mobil - Wirksame Voraussetzungen für eine nachhaltige Mobilitätswende in Kommunen: TV 3 - Kinder und ältere Menschen als Maßstab für Anforderungen der aktiven Mobilität an den Straßenraum" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH.Ziel des Teilvorhabens ist es, Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Anforderungen von Kindern und älteren Menschen an die Gestaltung des Straßenraums zu gewinnen und zusammen zu tragen. Es ist die Frage zu beantworten, wie der Straßenraum gestaltet sein müsste und welche Elemente hilfreich sind, damit er für die aktive Mobilität von Kindern und älteren Menschen sicher ist und als attraktiv wahrgenommen wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zu einer anschaulichen Fachbroschüre verdichtet, die Kommunen und Politik als Handlungsempfehlung dient und auch für die Allgemeinheit von Interesse ist. Fuß- und Radverkehr sind die umweltfreundlichsten und aktivsten Arten der Fortbewegung. Die Verkehrsstatistik zeigt, dass besonders Kinder und Jugendliche, aber auch Menschen ab 60 Jahren deutlich häufiger zu Fuß unterwegs sind als andere Altersgruppen. Kinder nutzen auch stärker das Rad und den ÖPNV als andere. Menschen im Rentenalter nutzen gegenüber Jüngeren den ÖPNV auch etwas mehr und fahren vergleichsweise häufig mit dem Rad. Die jüngste und die älteste Altersgruppe nutzen demnach in hohem Maße den Umweltverbund im Nahverkehr und legen damit ein entsprechend umweltfreundliches Mobilitätsverhalten an den Tag. Gleichzeitig sind gerade diese Altersgruppen als zu Fuß Gehende und Radfahrende besonders häufig von Verkehrsunfällen betroffen. Ziel muss es daher sein, Menschen, die sich umweltfreundlich fortbewegen, durch eine an ihren Bedürfnissen orientierte Straßenraumgestaltung besser zu schützen und die aktive Mobilität damit insgesamt zu unterstützen. Die "Grundzüge einer bundesweiten Fußverkehrsstrategie", die das Umweltbundesamt 2018 vorgelegt hat, empfehlen, die Rahmenbedingungen für den Fußverkehr zu verbessern, um eine sozial- und geschlechtergerechte Mobilität zu unterstützen, die Teilhabe aller Altersgruppen und der Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu fördern und einen Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit zu leisten.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Analyse radiologisch signifikanter Gefährdungspotentiale und Ereignisabläufe zur Konkretisierung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Notfallpläne" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Das Projekt "Schädigungs- und Zustandsanalyse defekter Hochvoltbatterien, Schädigungs- und Zustandsanalyse defekter Hochvoltbatterien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Ingolstadt, Forschung und Transfer, CARISSMA, C-ECOS, Forschungsgruppe Sichere Elektromobilität und Unfallanalyse.
1. Monatlich: Unfälle nach Ortslagen, Straßenarten, Datum, Wochentag und Unfallfolgen. Beteiligte nach Art des Verkehrsmittels. Verunglückte nach Alter, Geschlecht, Unfallfolgen, Art der Beteiligung. Fehlverhalten der Beteiligten und technische Mängel. Allgemeine Unfallursachen. 2. Jährlich: weitergehende Auswertungen. 3. Detallierte Aussagen erst ab 1990
Das Mobilitätsgesetz (MobG BE) sieht in § 21 vor, dass die Unfallkommission bei allen Unfällen mit Todesfolge und mit Schwerverletzen über eventuell zu ergreifende bauliche Maßnahmen berichtet. So stellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ein hohes Maß an Transparenz über das Handeln der Behörden her. Zunächst konzentriert sich die Darstellung auf die Unfälle mit Todesfolge. Die Berichterstattung wird kontinuierlich fortgesetzt und künftig auch auf Unfälle mit Schwerverletzten ausgeweitet. Wie schnell bei einem Änderungsbedarf der Infrastruktur Maßnahmen umgesetzt werden, liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Bezirke. Im Unfallbericht der Polizei ist der jeweilige Unfallhergang beschrieben. Unfälle mit Todesfolge mit Unfallberichten ab 2025 Diese Seite listet alle Unfälle mit Todesfolge von 2025 auf. Die Übersicht zu den Verkehrsunfällen mit Todesfolge wird anhand der Prüfergebnisse der einmal im Monat stattfindenden Unfallkommissionssitzung aktualisiert. (Stand: 26.03.2025) Weitere Informationen Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2024 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2023 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2022 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2021 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2020 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2019 mit Unfallberichten Tabelle Unfälle mit Todesfolge im Jahr 2018 mit Unfallberichten
Die Bahnlinie 5400 (Kempten – Neu-Ulm) kreuzt nördlich des Ortsteils Heising der Gemeinde Lauben bei Bahn-km 9,719 (von Abschnitt 130 Station 2,443 = Bau-km 0+060 bis Abschnitt 130 Station 1,339 = Bau-km 1+250) die Kreisstraße OA 19 höhengleich. 500 m nördlich dieses Bahnübergangs kreuzt die Bahnlinie ebenfalls höhengleich bei Bahn-km 10,178 (von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+480) die von der OA 19 abzweigende Gemeindeverbindungsstraße nach Haldenwang. Auf Grund vorangegangener Verkehrsunfälle, der für eine Kreisstraße hohen Verkehrsbelastung insbesondere durch Schwerverkehr sowie des Umstands, dass bedingt durch die bestehende Bebauung für die Kreuzung der Bahnstrecke mit der OA 19 der Räumbereich für den Bahnübergang nicht eingehalten werden kann, ist beabsichtigt, diese beiden Bahnübergänge auf der Bahnlinie 5400 (Kempten – Neu-Ulm) zu beseitigen und durch höhenfreie Lösungen zu ersetzen. Die Kreuzung der Kreisstraße OA19 mit der Bahnlinie soll künftig als Straßenüberführung, die Kreuzung der Bahnlinie mit der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Haldenwang als Eisenbahnüberführung ausgestaltet werden. Im Ausbaubereich der Kreisstraße OA 19 befinden sich zwei Bachquerungen. Bei Ausbaubeginn kreuzt der Börwanger Bach bei Bau-km 0+70 und im Bereich vor dem Anwesen „Kassier“ kreuzt der Haldenwanger Bach bei Bau-km 0+940 die Kreisstraße OA 19. Der Bachdurchlass für den Börwanger Bach wird im Zuge des Vorhabens nicht verändert. Der Bachdurchlass des Haldenwanger Baches wird im Zusammenhang mit dem Vorhaben den neuen Verhältnissen angepasst. Im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße nach Haldenwang verläuft der Haldenwanger Bach derzeit parallel zur Straße. Er wird im Zuge des Vorhabens verlegt und künftig entlang des Böschungsfußes der neuen Straße geführt. Dazu bedarf es auch einer Verlegung der bestehenden Verrohrung des Haldenwanger Baches zwischen der Gemeindeverbindungsstraße nach Haldenwang und der Bahnlinie. Die neue Trassenführung erfordert außerdem die Verlegung des Haldenwanger Mühlbachs im Bereich des Rückhaltebeckens zur Niederschlagswasserbeseitigung. Für die geplante Beseitigung dieser beiden Bahnübergänge nördlich des Ortsteils Heising der Gemeinde Lauben war aufgrund der Bachverlegungen eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG durchzuführen.
Am 11.02.2025 hat der Senat das Verkehrssicherheitsprogramm Berlin 2030 beschlossen. Ziel ist es, die Anzahl der Verkehrsunfälle mit getöteten und schwerverletzten Personen bis 2030 stetig und nachhaltig im Vergleich zum Basisjahr 2019 zu reduzieren. Langfristig strebt das Land Berlin gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern an, dem Leitbild der ‘Vision Zero’ so nah wie möglich zu kommen. Mit dem neuen Verkehrssicherheitsprogramm 2030 verpflichtet sich das Land Berlin, die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden aller Altersgruppen unabhängig von der Wahl ihres Verkehrsmittels zu gewährleisten. Hierfür wurden 60 Maßnahmen formuliert, die in den Handlungsfeldern Mensch, Infrastruktur, Verkehrsmanagement und Technik sowie Prozesse verankert sind und insgesamt ca. 84 % des schweren Unfallgeschehens abdecken, also Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten. Diese Maßnahmen sind auf die folgenden Handlungsschwerpunkte ausgerichtet: Organisation Sicherheitsmanagement, Radverkehr an Knotenpunkten und entlang der freien Strecke, Motorisierter Verkehr an Knotenpunkten mit und ohne Lichtzeichenanlagen, Fußverkehr beim Überqueren der Fahrbahn, Seniorinnen und Senioren, Kinder und Jugendliche sowie Kommunikation, Transparenz und Akteursbeteiligung. Bei der Fortschreibung lag ein besonderer Fokus auf den organisatorischen Rahmenbedingungen. So wurden bei der Definition von Maßnahmen auch die entsprechenden Zuständigkeiten für die Umsetzung bestimmt und entsprechende Voraussetzungen und Zeitpläne hinterlegt. Einen zentralen Punkt stellen hierbei Vorgaben für die weitere Verbesserung verwaltungsinterner Prozesse dar. Ein kontinuierliches Monitoring des Unfallgeschehens und der Maßnahmenumsetzung auf Grundlage klarer Zielvorgaben soll die schrittweise Umsetzung des Programms in den kommenden Jahren unterstützen. Damit steht auch eine Grundlage für die fortlaufende Evaluation der Maßnahmenwirksamkeit zur Verfügung, die es ermöglicht, Nachsteuerungsbedarfe zu identifizieren. Die bestehenden und wirksamen Maßnahmen werden fortgeführt und wo möglich intensiviert. Dabei wird zukünftig ein noch größerer Schwerpunkt auf proaktive bzw. präventive Maßnahmen gelegt, d.h. Verbesserungen umzusetzen, bevor Unfälle entstehen.
Nr.: 18/2021 Halle (Saale), 20.12.2021 Die Präsidentin Tote Wölfe in der Dübener Heide Pressemitteilung Zwei tote Wölfe wurden in der vergangenen Woche im sachsen- anhaltischen Teil der Dübener Heide gefunden. Am Mittwoch wurde zwischen Reinharz und Meuro ein illegal geschossenes junges weibliches Tier in einem Teich entdeckt. Der Fund wurde von der unteren Naturschutzbehörde dem Wolfs- kompetenzzentrum Iden (WZI) gemeldet, der Fall von der Polizei aufgenommen und der Kadaver zur pathologischen Untersuchung ins Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin transportiert. Der illegale Abschuss streng geschützter Tiere ist eine Straftat, es wurde Anzeige erstattet. Der zweite tote Wolf wurde dem WZI am Donnerstag gemeldet. Dieses Tier starb bei einem Verkehrsunfall an der B100 zwischen Gräfen- hainichen und Radis. Auch hier handelt es sich um ein junges weibliches Tier, das jedoch erst in diesem Jahr geboren wurde. Seit dem Jahr 2000 wurden in Deutschland 675 Wölfe tot aufgefunden. Knapp 85 % davon wurden überfahren oder illegal geschossen. Verkehrstod und illegaler Abschuss sind bei Wölfen somit die häufigsten bekannten, von Menschen verursachten Todesarten. Sie stellen einen starken Eingriff in die natürlichen Regulations- mechanismen der Population dar, weil dadurch Rudelstrukturen zerstört und die Territorien instabil werden. praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1
Origin | Count |
---|---|
Bund | 44 |
Land | 824 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 22 |
Taxon | 1 |
Text | 818 |
Umweltprüfung | 5 |
unbekannt | 19 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 834 |
offen | 30 |
unbekannt | 4 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 867 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 5 |
Dokument | 31 |
Keine | 798 |
Webseite | 51 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 205 |
Lebewesen & Lebensräume | 782 |
Luft | 461 |
Mensch & Umwelt | 868 |
Wasser | 150 |
Weitere | 803 |