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UBA-CO₂-Rechner - neues Gewand mit verbesserter Nutzerführung

Beim UBA-CO₂-Rechner wurden in diesem Jahr nicht nur die Rechenfaktoren aktualisiert, sondern auch Verbesserungen in der Nutzerführung umgesetzt. Neben einer neuen Landingpage finden sich jetzt u. a. direkte Ausfüllhilfen bei den Abfragen. Zudem wurde auch das Tool „Meine Klimapolitik“, das die Bedeutung von politischen Maßnahmen auf den persönlichen CO₂-Fußabdruck veranschaulicht, neu umgesetzt. Seit 2019 haben über 2 Million Menschen den ⁠ UBA ⁠-CO 2 -Rechner genutzt. Im Zuge der jährlichen Aktualisierungsroutine wurden jetzt einige grundlegende Verbesserungen umgesetzt. Dies fällt schon auf der Startseite direkt ins Auge: Neben dem CO 2 -Schnellcheck mit nur 12 Fragen und dem detaillierten Berechnungstool „Meine CO 2 -Bilanz“ mit integriertem Flugrechner finden Sie nun weitere Rechnerangebote wie den Veranstaltungsrechner oder verschiedene CO 2 -Rechner für Kulturbetriebe. Auch weiterführende Angebote des Umweltbundesamtes (UBA) zum nachhaltigen Konsum, wie die UBA-Umwelttipps und die Denkwerkstatt Konsum , werden vorgestellt und verlinkt. Die Ausfüllhinweise und Hintergrundinformationen wurden auf der Basis der vielfältigen Rückmeldungen von Nutzer*innen neu konzipiert und formuliert. Sie finden sich nutzerfreundlich bei den entsprechenden Eingabefeldern und erleichtern das Ausfüllen. Der Rechner berechnet jetzt auch direkt bei der Eingabe Zwischenergebnisse und weist diese sofort aus. Dies ist nicht nur praktisch, sondern fördert auch die Transparenz und das Verständnis für die Wirkung von einzelnen Maßnahmen auf den persönlichen CO 2 -Fußabdruck. Ergänzungstool „Meine Klimapolitik“ Unsere persönliche CO 2 -Bilanz ist abhängig von unserem Verhalten und von persönlichen Rahmenbedingungen (z. B. ob zur Miete oder im Eigentum, in der Stadt oder auf dem Land wohnend). Sie wird aber auch in hohem Maße durch politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen beeinflusst (z. B. durch Förderprogramme für energetische Sanierungen oder für erneuerbare Energien, Vorgaben für die Effizienz von Haushaltsgroßgeräten und die Emissionen von Pkw). Mit dem Tool „Meine Klimapolitik“ können Nutzende deshalb in den fünf Konsumfeldern des CO 2 -Rechners ihre eigene Klimapolitik mit entsprechenden politischen Maßnahmen zusammenstellen. Das Tool berechnet auf der Basis aktueller Politikszenarien des Umweltbundesamts den Effekt, den die gewählten Maßnahmen voraussichtlich auf den durchschnittlichen CO 2 -Fußabdruck der Gesamtbevölkerung hätten. Gleichzeitig kann geprüft werden, ob mit der gewählten Klimapolitik die deutschen Klimaschutzziele bis 2030 und 2045 erreicht werden könnten. Der persönliche Handabdruck: CO 2 -Vermeidung bei anderen Viele individuelle Handlungsmöglichkeiten für wirksamen ⁠ Klimaschutz ⁠ können mit dem Konzept des persönlichen CO 2 -Fußabdrucks nicht oder nur teilweise erfasst werden. Wer z.B. die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses initiiert, reduziert tonnenweise Treibhausgasemissionen bei den Bewohner*innen, ohne dass sich dies im eigenen CO 2 -Fußabdruck abbildet. Gleiches gilt für Personen, die z. B. ihren Arbeitgeber motivieren, eine große Solaranlage auf das Dach des Betriebsgebäudes zu installieren, den Fuhrpark an eine Carsharingorganisation anzubinden oder ein Energiemanagementsystem einzuführen. Für die Bewertung von individuellen Klimaschutzmaßnahmen ist es daher wichtig, nicht nur die „CO 2 -Einsparung bei sich selbst“ (Fußabdruck), sondern auch die „CO 2 -Einsparung bei anderen“ (Handabdruck) zu berücksichtigen. Im UBA-CO 2 -Rechner werden deshalb in drei Fällen „CO 2 -Einsparungen bei anderen“ quantifiziert und ausgewiesen, um auf die hohe Bedeutung des persönlichen Handabdrucks zumindest in den Fällen hinzuweisen, wo eine Quantifizierung möglich ist. Konkret betrifft dies die Einspeisung des Stroms aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage, klimafreundliche Geldanlagen und freiwillige Zahlungen zur Kompensation von Treibhausgasen. Über den UBA-CO 2 -Rechner Mit dem UBA-CO 2 -Rechner kann jede und jeder den persönlichen CO 2 -Fußabdruck mit unterschiedlicher Detailtiefe und transparenten Ergebnisdarstellungen bestimmen. Das Onlinetool wird von Bürgerinnen und Bürgern, von Medien, im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Bildungsveranstaltungen, aber auch zur Bestimmung von Zahlungen zur freiwilligen Kompensation intensiv genutzt. Im Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO 2 -Rechners in Kommunen “ finden sich hierzu nützliche Hinweise und Praxisbeispiele. Den Rechner gibt es seit 2008. Mit dem Aufkommen der Fridays-for-Future-Bewegung haben sich die Zugriffszahlen etwa versechsfacht. Der CO 2 -Rechner wird jährlich aktualisiert. Datengrundlage für den UBA-CO 2 -Rechner sind u. a. die jeweils aktuellen Daten der AG Energiebilanzen zum Energieverbrauch in Deutschland, Daten aus dem Emissionsberechnungsmodell TREMOD für Verkehrsemissionen sowie Daten der umweltökonomischen und volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Ein direkter Vergleich mit den Werten aus der nationalen Treibhausgasberichterstattung ist nicht möglich, da der UBA-⁠ CO2 ⁠-Rechner auch den Import von Waren sowie den internationalen Flugverkehr berücksichtigt. Eine Ausführliche Darstellung der Berechnungs- und Datengrundlagen findet sich in den „ Hintergrundinformationen zur Version 5.0 “.

Hochaufgelöste Satellitenbilder von XCO2 und XCH4, Teilprojekt 2: Simulationen

Emissionen und Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen

Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen. Feinstaub-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Holz oder Kohle Heizwärme oder erwärmen das Brauchwasser. Überwiegend handelt es sich um Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser beheizen, etwa Festbrennstoff-, Öl- oder Gasheizungen. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, wie Kamin- oder Kachelöfen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, die meist mit Holz oder Kohle befeuert werden. Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1.000 kW verstanden, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) geregelt sind. Die im Folgenden dargelegten Emissionsdaten stammen aus dem nationalen Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025, und spiegeln den Stand für das Jahr 2023 wider. Die Staubemissionen werden hierbei in den Größenklassen ⁠ PM10 ⁠ (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm) und ⁠ PM2,5 ⁠ (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 2,5 µm) angegeben. Feinstaub (PM2,5) ist aus gesundheitlicher Sicht relevanter und sollte im Hinblick auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation prioritär reduziert werden. Die Feinstaub-Emissionen (PM10) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 17,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Hiervon machen die Emissionen aus Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 15,7 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025). Bei der Feinstaubfraktion (PM2,5) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 16,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Auch hier machen Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 14,9 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus ( Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025 ). Die Verbrennung von Holz in privaten Haushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden ist somit eine wesentliche Quelle der Feinstaubemissionen in Deutschland. Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der ⁠ Witterung ⁠ während der Heizperiode abhängig: Bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes. Bei höheren Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich geringere Emissionen aufgrund des gesunkenen Brennstoffeinsatzes. Außerdem ist die Verwendung ordnungsgemäßer Brennstoffe sowie eine sachgerechte Bedienung und regelmäßige Wartung der Anlagen notwendig, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Luftschadstoff- Emissionsberichterstattung erhalten Sie hier . Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen, und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen meist entweder Scheitholz oder Kohle die von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden oder Holzpellets, die mechanisch der Feuerungsanlage zugeführt werden. Bei Festbrennstoffkesseln gibt es neben Pellet-, Scheitholz- und Kohlekesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel. Dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt. Ein Problem für die Luftreinhaltung stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Diese verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlage, die Bedienung sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes haben einen großen Einfluss auf die Emissionen. Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die ⁠ PM10 ⁠- bzw. ⁠ PM2,5 ⁠ -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. ⁠ BImSchV ⁠ geregelt sind, bei 35 t (inklusive Flüssiggas mit 1 t) und die PM10 bzw. PM2,5 -Emissionen aller Ölheizungen bei 380 t ( Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025 ). Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung ( 1. BImSchV). Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber*innen nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen. Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder erhalten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ ( BEG EM ) einen Bonus (sog. Emissionsminderungs-Zuschlag). Eine weitere Minderung der Emissionen kann durch eine Kombination aus Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle (Sonne, Erd- oder Luftwärme) zur Abdeckung der Grundlast und der Holzfeuerung zur Abdeckung von Zeiten hohen Energiebedarfs erreicht werden. Auf das Verbrennen von Holz ausschließlich aus Behaglichkeitsgründen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2023 mit rund 67 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus ( Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025 ). Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen. Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2023 mit 100 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr (Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2025) . Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Treibhausgas-Emissionsberichterstattung erhalten Sie hier . Anteil an den Emissionen gasförmiger organischer Luftschadstoffe (ohne Methan) Die Emissionen von gasförmigen organischen Luftschadstoffen ohne Methan (sog. ⁠ NMVOC ⁠) aus Kleinfeuerungsanlagenmachten 2023 mit rund 36 Tausend Tonnen etwa 3,7 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus ( Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025 ). Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Emissionsberichterstattung für Treibhausgase und Luftschadstoffe erhalten Sie hier ( Treibhausgase bzw. Luftschadstoffe ).

Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris

Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien inklusive der EU. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg unter 1,5 °C zu halten. Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) wurde 1992 in Rio de Janeiro von 154 Staaten unterzeichnet und trat 1994 in Kraft. Ihr Ziel ist die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Die Vereinbarung verpflichtet die Staaten zur Zusammenarbeit basierend auf ihrer "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und Kapazitäten". Aktuell haben 197 Vertragsparteien sowie die EU als regionale Wirtschaftsorganisation die Klimarahmenkonvention ratifiziert. Die Klimarahmenkonvention unterliegt einem ständigen Entwicklungsprozess, wie auf den jährlichen Vertragsstaatenkonferenzen (COP) zu sehen ist. Wesentliche Meilensteine waren das Kyoto-Protokoll von 1997, das rechtsverbindliche Minderungsverpflichtungen für Industrieländer vorsah, und das Übereinkommen von Paris von 2015, mit dem sich die beigetretenen Staaten verpflichten, die Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 °C. Die Umsetzung der Klimarahmenkonvention erfordert Berichterstattung über ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen und Minderungsmaßnahmen. Entwicklungsländer hatten im Kyoto-Protokoll zunächst keine Minderungsverpflichtungen, doch die Veränderung der Emissionssituation führte zu Anpassungen bei der COP 20 in Lima (2014). Deutschland erstellt jährliche Inventarberichte zu Treibhausgas-Emissionen und legt alle vier Jahre einen umfassenden Nationalbericht vor. Seit 2014 gibt es auch einen zweijährigen Bericht, der die wichtigsten Inhalte anderer Berichte zusammenfasst und einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bietet. Das Übereinkommen von Paris Im Dezember 2015 verabschiedeten die Vertragsstaaten das Übereinkommen von Paris (ÜvP) mit ehrgeizigen neuen Zielen für die Bekämpfung des Klimawandels. Sie einigten sich darin auf das völkerrechtlich verbindliche Ziel, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Temperaturniveau zu halten und dass Anstrengungen unternommen werden den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (siehe weiter unten „Die Pariser Klimakonferenz“). Im Übereinkommen wird als operationales Ziel entsprechend festgehalten, dass in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts eine Balance zwischen anthropogenen (vom Mensch verursachten) Emissionen und deren Abbau durch ein Senken selbiger erreicht werden muss. Der 2018 veröffentlichte Sonderbericht des Weltklimarates zu 1,5 °C globaler Erwärmung stellte u. a. dazu den aktuellen wissenschaftlichen Sachstand zusammen. Die Staaten sollen seit 2020 alle fünf Jahre neue ambitionierte nationale Klimaschutzbeiträge (nationally determined contributions, NDCs) vorlegen, die der Erfüllung des globalen Langfristziels dienen und zunehmend ehrgeiziger werden sollen. Der gemeinsame Fortschritt wird dabei regelmäßig überprüft. Bereits im Jahr 2018 wurde eine vorläufige Bilanz gezogen und im Jahr 2023 wurde der formale Mechanismus der Globalen Bestandsaufnahme das erste Mal abgeschlossen. Der zweijährige Prozess der globalen Bestandsaufnahme mündete in einer umfangreichen Entscheidung, die die mangelnden kollektiven Fortschritte beim ⁠ Klimaschutz ⁠ herausstellt, die Dringlichkeit für verstärkten Klimaschutz betont und eine Reihe von Bereichen benennt bei denen Fortschritte notwendig sind. Die Ergebnisse sollen nun in den NDCs, die 2025 vorgelegt werden sollen, mit einfließen. Die zweite globale Bestandsaufnahme soll 2028 abgeschlossen werden. Das ÜvP bezieht alle Unterzeichnerstaaten gleichermaßen ein. Je nach Stand ihrer wirtschaftlichen Entwicklung werden jedoch für die Länder unterschiedliche Pflichten festgelegt. Insbesondere bekennen sich die Industrieländer zu ihrer Verpflichtung die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und der ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ zu unterstützen. Die Staatengemeinschaft soll darüber hinaus den ärmsten und verwundbarsten Ländern helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen. Das Übereinkommen trat nach der Ratifizierung durch 55 Staaten, die für mindestens 55 % der globalen ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen verantwortlich sind, am 04.11.2016 formell in Kraft. In einem ersten Schritt arbeitete die Staatengemeinschaft an einem detaillierten Regelwerk, welches die Grundlage für die Umsetzung des ÜvP bildet. Nachdem große Teile des Regelwerks bei der Klimakonferenz (COP24) in Kattowitz im Jahr 2018 beschlossen werden konnte, wurde eine Einigung zu den letzten noch ausstehenden Themen auf der COP26 in Glasgow im Jahr 2021 gefunden. Seitdem steht die Umsetzung des ÜvP im Zentrum der internationalen Klimaverhandlungen. Ausführliche Informationen zur Klimarahmenkonvention und zum Übereinkommen finden Sie unter „Themen“ im Artikel „Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)“ und im Artikel „ Übereinkommen von Paris “.

ITMS Integriertes Treibhausgas Monitoring System für Deutschland - Modul Verwertung

Hochaufgelöste Satellitenbilder von XCO2 und XCH4, Teilprojekt 1: Observationen

Modellierung von Treibhausgasemissionen aus Mooren, Teilprojekt 2: Prozessbasierte, rationalisierte THG-Modellierung

Modellierung von Treibhausgasemissionen aus Mooren, Teilprojekt 1: Verbinden von statistischen und Prozess-basierten Modellansätzen

Modellierung der N-Ausscheidung von Milchrindern zur Verbesserung der Nationalen Emissionsinventare und der einzelbetrieblichen Einschätzung, Modellierung der N-Ausscheidung von Milchrindern zur Verbesserung der Nationalen Emissionsinventare und der einzelbetrieblichen Einschätzung (MoMiNE)

ITMS Integriertes Treibhausgas Monitoring System für Deutschland - Modul Q&S, Teilprojekt 2: Räumlich Temporale Treibhausgasemissionsfelder

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