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Found 15 results.

Immissionsbelastung unterschiedlicher Kiefernstandorte durch Eintrag leichtfluechtiger Chlorkohlenwasserstoffe

An mehreren Standorten in Berlin werden Kiefern im Hinblick auf ihre zeitliche und raeumliche Belastung mit leichtfluechtigen Chlorkohlenstoffen untersucht. Analysen von Trichlormethan, 1,1,1-Trichlorethan, Tetrachlormethan, Tri- und Tetrachlorethen sowie dem Abbauprodukt Trichloressigsaeure an Kiefernnadeln zunehmenden Alters sollen Rueckschluesse auf Akkumulations- und Metabolisierungsvorgaenge liefern.

Methodenentwicklung zur Radiocarbonanalyse im Spurenbereich zur Quellenidentifizierung von Umweltchemikalien im Boden am Beispiel von Trichloressigsaeure (TCA)

Ziel des Vorhabens ist die Uebertragung einer von der Arbeitsgruppe von Professor Frank, Lehrstuhl fuer Umweltchemie und Oekotoxikologie der Universitaet Bayreuth, fuer den aquatischen Bereich entwickelten Radiocarbonanalyse zur Quellenidentifizierung von Umweltchemikalien im Spurenbereich auf das terrestrische Kompartiment. Mit Hilfe dieser Methode ist es moeglich, bei in der Umwelt gemessenen Chemikalien festzustellen, ob sie natuerlichen oder anthropogenen Ursprungs sind. Diese Frage ist bei der derzeit vorgenommenen Risikoanalyse von Trichloressigsaeure (TCA) von entscheidender Bedeutung. Wenn das TCA im Boden ein Transformationsprodukt von Perchloraethylen in der Atmosphaere ist, stammt sein Kohlenstoffgehalt aus Erdoelprodukten und sollte wegen der vergleichsweise geringen Halbwertszeit keine C14-Isotope enthalten, waehrend natuerlich gebildetes TCA einen C14-Gehalt wie in biologischem Material aufweisen sollte. Da es sich bei dieser Methode um eine Analytik im Spurenbereich handelt, welche die Extraktion einer ausreichenden Menge an TCA erfordert, sind erhebliche experimentelle Schwierigkeiten zu ueberwinden, bevor die Methode unter den komplexen Bodenbedingungen anwendbar ist. Eine am Beispiel von TCA entwickelte Radiocarbonanalyse fuer den Boden kann problemlos auch fuer die Quellenidentifizierung anderer Schadstoffe eingesetzt werden. Die Methode liesse sich auf zahlreiche andere Fragestellungen anwenden, die von hoher praktischer umweltchemischer und oekotoxikologischer Bedeutung sind. So koennte auf diese Weise elegant und zweifelsfrei die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Umfang atmosphaerisches Methylbromid, welches in juengster Zeit als relevant fuer den stratosphaerischen Ozonabbau diskutiert wird, aus industriellen Quellen stammt. In aehnlicher Weise koennte die Frage nach der Herkunft atmosphaerischen Chloroforms beantwortet werden, oder die Entstehung der luftgetragenen Nitrophenole, fuer die sowohl die Entstehung aus Kraftstoffemissionen, als auch die aus natuerlichen Quellen diskutiert wird. In gleicher Weise erhebt sich die Frage, inwieweit die z.Z. in der Umwelt gefundene Trifluoressigsaeure aus anthropogenen Quellen stammt (FCKW-Ersatzstoffe, PTFE-Pyrolyse) oder ob auch biologische Quellen in Frage kommen. Insbesondere koennte diese Methode von Bedeutung sein fuer die Identifizierung der Herkunft von langlebigen, bioakkumulierenden Stoffen (PBT, POP) in emissionsfernen Gebieten.

Zur Minimierung der Tetrachlorethen-Emission bei der Chemischreinigung von Textilgut durch Ozon-UV-Oxidation

Ziel des Forschungsprojektes war die Entwicklung einer alternativen Nachbehandlungsstufe zur Beseitigung der Restkonzentration von Tetrachlorethen fuer die Chemischreinigung durch photochemischen Abbau (Ozon-UV-Oxidation) in der Luft (des Trocknungssystems der Reinigungsmaschinen) oder im Dampf (eines Tunnelfinishers). Der photochemische Abbau von Per fuehrt auf einem Reaktionsweg zum sehr giftigen Phosgen, das aber problemlos durch eine alkalische Nachwaesche in unbedenkliche Produkte (Natriumchlorid, Kohlendioxid) ueberfuehrbar ist. Der zweite Reaktionsweg fuehrt zu Trichloracetylchlorid, das in der alkalischen Nachwaesche die aetzende und hochchlorierte Trichloressigsaeure ergibt. Die Trichloressigsaeure laesst sich durch eine nachgeschaltete UV-Oxidation oder thermisch in Gegenwart von Titandioxid bis auf Spuren von enstehendem Trichlormethan oder Formiat fast vollstaendig mineralisieren (zu Kohlendioxid und Salzsaeure, die in der alkalischen Nachwaesche Natriumchlorid ergibt). Die Abbaueffizienz laesst sich durch UV-Strahler-Leistung, zugesetzte Ozonmenge, Wassermenge und die Bestrahlungszeit beeinflussen. Laborversuche ergaben fuer diese Parameter in einem weiten Bereich einen vollstaendigen Per-Abbau, wobei die zugesetzte Ozonmenge von untergeordneter Bedeutung war. Eine Beeinflussung des Per-Abbaus in der Weise, dass nur das in der alkalischen Nachwaesche leichter zu entfernende Phosgen und kein Trichloracetylchlorid entsteht, ist nicht moeglich. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse ist davon auszugehen, dass eine zur Minimierung der Restemissionen von Per aus Chemischreinigungen geeignete Reaktionsfuehrung auch unter Praxisbedingungen erreicht werden kann. Die UV-Oxidation koennte prinzipiell auch in kleinen transportablen Anlagen erfolgen, so dass sie auch fuer kleinere Betriebe wirtschaftlich ist.

Luftgetragene Halogenkohlenwasserstoffe in der Umwelt und ihr Abbau zu Produkten mit herbizider Wirkung

Das Vorhaben sieht vor, die am Standort 'Freudenstadt' durch die Arbeitsgruppe Dr. Baumbach durchgefuehrten Messungen zur Erfassung der gasfoermigen, feuchten und partikelgebundenen Schadstoffeintraege in Waldbestaenden um Messungen von halogenierten Chlorkohlenwasserstoffen zu ergaenzen. Es ist geplant, luftgetragene Chlorkohlenwasserstoffe in Luft, Boden, Wasser und biotischem Material zu untersuchen. Ferner soll die Entwicklung zuverlaessiger analytischer Methoden zum Nachweis der wichtigsten Abbauprodukte vorangetrieben werden. Ferner werden mit Trichloressigsaeure, die der Antragsteller bereits in unbelasteten Gebirgswaeldern nachgewiesen hat, Expositionsversuche durchgefuehrt werden.

Immunosensoren zur Bioprozesskontrolle und Umweltanalytik

Immunosensoren erweitern die Palette der Messparameter von Biosensoren um mehrere Groessenordnungen; bei Entwicklung von zuverlaessigen kostenguenstigen Immunosensoren werden prinzipiell alle imunogenen Substanzen einer Messung zugaenglich. Es sind neuartige Immunosensoren zu entwickeln fuer - die Prozesskontrolle von Saeugerzellkulturen, die einen direkten automatisierten Nachweis von hochmolekularen Produkten genmanipulierter Zellen on-line ermoeglichen (Prototyp fuer monoklonale Antikoerper, Erweiterung fuer menschliches Wachstumshormon, Interleukin-2, Interferone, Gerinnungsfaktoren); - den Nachweis von niedermolekularen Schadstoffen und Umweltgiften in biologischem Material und Umweltproben (Wasser, Boden) (Prototyp fuer das Herbizid 2,4 -Dichlorphenoxyessigsaeure; 2,4-D, Erweiterung auf Dikegulac, Trichloressigsaeure).

Fluechtige und halbfluechtige organische Schadstoffe in Fichtennadeln oesterreichischer Hintergrund-Waldstandorte

Fichtennadeln von 25 Hintergrund-Waldstandorten (WBS-Standorte, Achenkirch IM-Flaeche Zoebelboden) werden auf deren Gehalte an chlorierten C1- und C2-Kohlenwasserstoffen, Trichloressigsaeure und Nitrophenolen untersucht. Die Untersuchung soll orientierende Ergebnisse zur Belastung oesterreichischer Waldstandorte mit diesen, teilweise phytotoxischen Schadstoffen liefern. Die gefundenen Gehalte sollen bewertet und Belastungsraeume identifiziert werden. Die Auswertungen sollen Grundlagen fuer Massnahmen zur Emissionsreduktion dieser Substanzen liefern. Mittels statistischer Auswertung sollen Zusammenhaenge mit vorliegenden Kennwerten zur sonstigen Belastung der Waldstandorte ueberprueft werden.

Fluechtige und halbfluechtige organische Schadstoffe in Fichtennadeln oesterreichischer Hintergrund-Waldstandorte

Fichtennadeln von 25 Hintergrund-Waldstandorten (WBS-Standorte, Achenkirch IM-Flaeche Zoebelboden) werden auf deren Gehalte an chlorierten C1- und C2-Kohlenwasserstoffen, Trichloressigsaeure und Nitrophenolen untersucht. Die Untersuchung soll orientierende, Ergebnisse zur Belastung oesterreichischer Waldstandorte mit diesenteilweise phytotoxischen Schadstoffen liefern. Die gefundenen Gehalte sollen bewertet und Belastungsraeume identifiziert werden. Die Auswertungen sollen Grundlagen fuer Massnahmen zur Emissionsreduktion dieser Substanzen liefern. Mittels statistischer Auswertung sollen Zusammenhaenge mit vorliegenden Kennwerten zur sonstigen Belastung der Waldstandorte ueberprueft werden.

Informationen zur chemischen Verbindung: TRICHLORESSIGSÄURE, LÖSUNG

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung TRICHLORESSIGSÄURE, LÖSUNG. Stoffart: Stoffklasse. Aggregatzustand: flüssig. Farbe: weiß. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.. Der Name nach Regelwerk ist: Trichloressigsäure.

Informationen zur chemischen Verbindung: Trichloressigsäure

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Trichloressigsäure. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Farbe: weiß. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.. Der Name nach Regelwerk ist: Halogenessigsäuren (HAA-5).

Informationen zur chemischen Verbindung: Trichloressigsäure

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Trichloressigsäure. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

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