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Lufthansa setzt erstmals Biokraftstoff im Linienflugverkehr ein

Lufthansa setzt ab dem 15. Juli 2011 im regulären Flugbetrieb erstmals Biokraftstoff ein. Vier mal täglich fliegt ein Lufthansa Airbus A321 sechs Monate lang auf der Strecke Hamburg-Frankfurt-Hamburg. Dieser wird auf einem Triebwerk zur Hälfte mit bio-synthetischem Kerosin betankt. Zugelassen wurde der Biokraftstoff für Jet-Motoren von der American Society for Testing and Materials (ASTM). Das Biokerosin weist ähnliche Eigenschaften auf wie normales Kerosin und kann so für alle Flugzeugtypen verwendet werden, ohne dass Anpassungen am Flugzeug oder den Triebwerken erforderlich sind. Der BUND kritisiert, dass der Einsatz von Agrosprit im Luftverkehr zur CO2-Minderung ist eine ökologische Mogelpackung sei.

Gentoxische Effekte von Terahertz-Strahlung in vitro - Vorhaben 3607S04533

Im Rahmen des vom Bundesamt für Strahlenschutz in der Zeit vom 01.10.2007 bis zum 31.03.2011 geförderten Forschungsvorhabens FKZ 3607S04533 „Gentoxische Effekte von Terahertz-Strahlung in vitro“ wurden zwei verschiedene Hautzelltypen (HaCaT Keratinozyten und humane primäre Hautfibroblasten) mit Dauerstrich-Terahertz-Strahlung verschiedener Frequenzen zwischen 106 GHz und 2,52 THz exponiert. Als Endpunkte für den Nachweis gentoxischer Effekte wurden der Mikrokerntest und der Comet-Assay benutzt. Die Expositionen erfolgten für 2 h und 8 h bei Leistungsdichten unterhalb, in der Größenordnung und bei 106 GHz auch oberhalb des Grenzwertes von 1 mW/cm2. Im Rahmen ergänzender Untersuchungen wurden ALZellen (Hamster-Human-Hybrid) 24 h bei 106 GHz mit einer Leistungsdichte von 2 mW/cm2 exponiert. Erstmals wurden die Leistungsdichten rückgeführt auf die SI-Einheiten eingestellt. Die spezifische Absorptionsrate (SAR) am Ort der ortsfest verankerten Zellen wurde mit Hilfe numerischer Simulationen ermittelt. Die aus der Exposition resultierende (vernachlässigbare) Erwärmung wurde bestimmt und messtechnisch verifiziert. Durch kontinuierliche Überwachung der Versuchsparameter, Sham-Expositionen, Negativ- und Positivkontrollen sowie eine verblindete Auswertung wurde eine hohe Aussagekraft der Studie gewährleistet. Die Auswertung dreier unabhängiger Versuchsreihen zeigt keine gentoxischen Effekte. //ABSTRACT// In the research project FKZ 3607S04533 “Genotoxic effects of THz radiation in vitro“ funded by the German Federal Office for Radiation Protection from Oct. 1, 2007 until March 31, 2011 two different skin cell types (HaCaT keratinocyte cell line and primary dermal fibroblasts) have been exposed to continuous-wave terahertz radiation of different frequencies between 106 GHz and 2.52 THz. As end points for the detection of genotoxic effects the micronucleus test and the comet assay have been chosen. The cells have been exposed for 2 h and 8 h at power densities below, in the order of, and at 106 GHz above the safety limit of 1 mW/cm2. As part of additional investigations, AL cells have been exposed to 2 mW/cm2 of 106 GHz radiation for 24 h. For the first time, power densities have been established traceable to the SI units. The specific absorption rate (SAR) at the location of the cells fixed at the bottom of the cell container has been determined with numerical simulations. The (negligible) heating resulting from the exposure was determined and verified with measurements. Continuous monitoring of the experimental parameters, sham expositions, negative and positive controls and a blinded evaluation of the experimental results served to guarantee a high validity of the study. The evaluation of three independent experimental campaigns showed no genotoxic effects.

Vergleichende Fluglärmberechnungen nach AzB mit aktueller und überarbeiteter Datengrundlage

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm regelt die Festsetzung von Lärmschutzbereichen an bestimmten Flugplätzen in Deutschland. Das Verfahren zur Ermittlung dieser Lärmschutzbereiche wird durch die "1. Fluglärmschutzverordnung" konkretisiert, die auf die "Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen" (AzB) sowie die "Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb" (AzD) verweist. Die teils vor Jahrzehnten festgeschriebenen akustischen und flugbetrieblichen Daten der AzB können den Flugbetrieb in Deutschland nur noch bedingt abbilden. So wurden in den letzten Jahren beispielsweise neue Luftfahrzeugmuster mit modernen Triebwerken eingeführt und ältere Muster stillgelegt oder modernisiert. Um diesen Tatsachen Rechnung zu tragen, wurde im Forschungsvorhaben "Überprüfung und Verbesserung der Berechnungsverfahren beim Fluglärm" die Datengrundlage für zivile Luftfahrzeuge der AzB vollständig überarbeitet. Im Zuge dieser Überarbeitung wurde ein neues Gruppierungsschema für Luftfahrzeuge entwickelt und eine Anpassung der akustischen und flugbetrieblichen Daten vorgenommen. Das hier beschriebene Vorhaben wendet diese neue akustische Datengrundlage erstmals für realitätsnahe Verkehrsszenarien an. Basierend auf den Erfahrungen der Autoren aus der Erstellung einer Vielzahl von sog. Datenerfassungssystemen (DES), bei denen die flugbetriebliche Praxis in Modellen für die Fluglärmberechnung abgebildet wird, wurden Fluglärmberechnungen für drei große Verkehrsflughäfen in Deutschland durchgeführt. Ergebnis sind detaillierte graphische Darstellungen der berechneten Fluglärmsituation für verschiedene Szenarien einschließlich einer Differenzbetrachtung zwischen aktueller und überarbeiteter akustischer Datengrundlage. Quelle: Forschungsbericht

Basis of Calculation for Engine Test Runs

The essential goal of the investigations presented here was to work out a draft of a methodology for the determination of the noise exposure of engine test runs. For this, a problem-related definition of engine test runs was worked out on the basis of thefacts and conditions of real engine test runs on airfields (sort and extent of engine test runs, noise control measures …).

Errichtung des „Fischbaches Lierheim“ auf Fl.-Nr. 2350/1 der Gemarkung Appetshofen im Bereich von Fluss-km 3,2 bis 3,0 der Eger

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, beabsichtigt die Herstellung eines Fischbaches mit einer Länge von 450 m im Bereich von Fluss-km 3,2 bis 3,0 der Eger auf der Fl.-Nr. 2350/1 der Gemarkung Appetshofen. Das Vorhaben dient der Wiederherstellung der Durchgängigkeit an der Eger in Möttingen (Umgehung des Wehres bzw. Triebwerkes Lierheim). Es handelt sich um eine Maßnahme zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie. Hierzu wird der Einlauf der Eger zum Fischbach offen gestaltet. Die Durchflussmenge wird mit Kalksteinquadern auf 150 bis 200 l/s begrenzt und ein Leitwerk zur Minimierung von Geschwemmseleintrag angelegt. Der Lauf des Fischbaches weist eine Länge von ca. 450 m und ein Gefälle von 0,1 bis 0,2 % auf. Zusätzlich werden zum Gefälleabbau 19 Gefällesprünge mit je 5 bis 10 cm benötigt. Sie werden in unterschiedlicher Bauweise als Steinriegel und Schlitzpässe oder auch in Kombination mit Totholz ausgeführt, um eine ausreichende Wassertiefe zu gewährleisten. Der Fischbach soll den Gewässerlebewesen künftig ermöglichen das Hindernis der Wehranlage und des Triebwerks Lierheim zu umgehen.

Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG; Umgestaltung der Ascha beim Triebwerk Schallerhammer

Herr Stefan Weinfurtner plant im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme der Triebwerksanlage Schallerhammer an der Ascha den Neubau einer Fischaufstiegsanlage an der vorhandenen Wehrschwelle zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Standort auf dem Grundstück Fl.Nr. 1626/11, Gem. Schönsee und die teilweise Verrohrung des Triebwerkskanals auf dem Grundstück Fl.Nr. 1605, Gem. Schönsee. Für den geplanten Einbau von zwei Francisturbinen ist keine Vorprüfung nach § 7 UVPG erforderlich, da Herr Weinfurtner sich auf ein Altrecht berufen kann, und es sich somit nicht um ein Vorhaben i. S. d. § 2 Abs. 4 UVPG handelt.

Neue Testposition am Prüfstand P8.3 beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) in 74239 Hardthausen

Das DLR hat für die Errichtung und den Betrieb einer Testposition P8.3 am bestehenden Prüfstand P8 am Standort in Lampoldshausen die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 16 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart. An der Testposition P8.3 sollen Triebwerke und Turbopumpen mit einer Feuerungswärmeleistung von 510 MW getestet werden. Sie ist eine Erweiterung des bereits bestehenden Prüfstandes P8. Die Anzahl der Versuchstage liegt bei max. 2,5 je Woche und wird auf insgesamt 100 pro Jahr begrenzt. In der Regel gibt es 2 Versuche am Tag, verteilt auf vormittags und nachmittags. Sie finden ausschließlich tagsüber (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) statt. Die Versuchsdauer für den Heißlauf während eines Tests ist begrenzt auf im Mittel ca. 200 Sekunden für kleine und ca. 60 Sekunden für größere Triebwerke. Die gesamte Versuchsdauer (Heißlauf) am Tag ist für große Triebwerke beschränkt auf max. 80 Sekunden. Die Gesamtdauer der Versuchsprozedur kann bis zu 3 Stunden aufgrund des Fackelbetriebs umfassen und geht nicht über die oben genannten Zeiten hinaus. Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1 Nr. 10.6.1 ist das Vorhaben UVP-pflichtig. Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden die sich durch die Planung ergebenden Veränderungen der Umwelt im festzulegenden Untersuchungsgebiet untersucht. Ein sogenannter UVP-Bericht ist Bestandteil der Antragsunterlagen.

Neuerteilung der Bewilligung für den Betrieb einer Stau- und Triebwerksanlage an der Vils in Wolfsbach

Die Wasserkraftanlage besteht seit mindestens 1946 und liegt am südlichen Ende der Ortschaft Wolfsbach. Sie wurde mehrmals umgebaut. Zuletzt wurde 1946 eine Turbine eingebaut. Linksseitig des Triebwerks führt die Staatsstraße 2165 am Triebwerk vorbei. Der Triebwerks-kanal läuft nahezu parallel zur Staatsstraße. Die Vils zweigt am Wehr in südwestlicher Richtung ab und macht einen leichten Bogen. Durch die Vils und den Triebwerkskanal entsteht eine Insel, auf der sich mehrere Gebäude befinden. Die Turbinenanlage liegt auf dem Grundstück Fl.Nr. 603, Gemarkung Wolfsbach. Die Wehranlage mit Grundschütze liegt ebenfalls auf dem Vilsgrundstück Fl.Nr. 603, Gemarkung Wolfsbach, das im Eigentum des Freistaates Bayern steht. Die Grundstücke in unmittelbarer Nähe sind zum Teil bebaut Entlang der Vils erstreckt sich zum Teil ein gewässerbegleitender Auwald mit entsprechender Krautschicht. Der 2009 ge-baute Umgehungsbach befindet sich in Fließrichtung gesehen rechts am Rande der Vils und beginnt nördlich der Vilsbrücke (Waldhausstraße). Erstellt die Durchgängigkeit für aquatische Lebewesen her. Die Anlage besteht aus einer 45,50 m lange Stauanlage (Streichwehr) an der Vils, Wehrkrone 365,25 m üNN, einem Triebwerkskanal mit einer Länge von ca. 125 m, einem Leerschuss am Triebwerk mit 2,00 m Breite, Sohle 363,59 m ü.NN ,(Schützenoberkante in geschlossenem Zustand bei 365,25 müNN) und einem Grundablass mit 3,80 m Breite, Sohle 363,75 müNN. Im Kraftwerk befindet sich eine Francis-Turbine mit stehender Welle Qmax = 5,15 m³/s. Die Nutzfallhöhe beträgt H = 1,00 m; Größte Leistung: 41 kw; Drehzahl 30 U/min Der Turbineneinlaufschütze ist 5,00 m breit und die Sohle liegt auf Sohle 363,80 müNN, Der automatische Einlaufrechen hat einen Stababstand von 25 mm. Es ist beantragt die Bewilligung für weitere 30 Jahre zu erteilen.

Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschraubersonderlandeplatzes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 137/17 und 260/6 der Gem. Görisried gemäß § 6 LuftVG

Die SBM Maschinen GmbH, In der Lache 9, 87657 Görisried, beantragte mit Schreiben vom 15.03.2021 die Erteilung der Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Hubschrauber-sonderlandeplatzes (Bodenlandeplatz) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 137/17 und 260/6 der Gem. Görisried im „Gewerbegebiet westlich der Marktoberdorfer Straße“ in Görisried nach § 6 LuftVG. Antragsgemäß sollen auf dem Hubschraubersonderlandeplatz Starts und Landungen nach Sichtflugregeln bei Tage in einem Umfang von max. 250 Starts und 250 Landungen (500 Flugbewegungen) sowie max. 250 bodengebundene Probeläufe mit eingebautem Triebwerk, jeweils pro Kalenderjahr, durchgeführt werden. Als Zweckbestimmung für den Landeplatz be-nennt die Antragstellerin den Werks- und Geschäftsreiseverkehr. Dementsprechend soll Flug-betrieb ausschließlich an Werktagen stattfinden.

Betrieb einer Wasserkraftanlage an der Dürren Ach in Pfronten

Es wird die Erteilung der wasserrechtlich beschränkten Erlaubnis zum Aufstauen der Dürren Ach für den weiteren Betrieb des auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1133/5 der Gemarkung Steinachpfronten, Gemeinde Pfronten, bestehenden Triebwerks beantragt.

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