Ueber den Gehalt an Schadstoffen im Wasser, insbesondere den nach der Trinkwasser-Verordnung auf maximal zulaessige Grenzwerte limitierten Substanzen und ihre Auswirkung auf den menschlichen Organismus soll eine beschreibende Literaturzusammenstellung erstellt werden. Dabei steht die gesundheitliche Bewertung der Schadstoffe im Vordergrund des Interesses, um fuer die Festsetzung von Grenzwerten Beruecksichtigung zu finden.
Die Trinkwasserverordnung vom 31.1.1975 limitiert den Selengehalt im Brauchwasser von Lebensmittelbetrieben. Die in der Verordnung vorgeschriebene photometrische Bestimmung ist aufwendig und wenig empfindlich. Gestuetzt auf neue Literaturangaben soll deshalb versucht werden, Selenspuren im Brauchwasser nach Ueberfuehrung in ECD-aktive Piazselenole gaschromatographisch zu bestimmen.
Bei Wasserfoerderung aus Gebieten, die auch industriell und gewerblich genutzt werden, kommt es vor, dass das vom Wasserwerk abgegebene Trinkwasser zwar der Trinkwasservordnung genuegt, aber doch CKW-Konzentrationen im Bereich einiger Mikrogramm/Liter aufweist. In der vorliegenden Untersuchung wird die Reduzierung der Rest-CKW-Konzentrationen von Trinkwasser durch Zubereitungstechniken im Haushalt sowohl systematisch als auch exemplarisch untersucht. Es zeigt sich, dass Erwaermen ohne Sieden zwar bereits eine Verringerung des CKW-Gehaltes ergibt; der durchgreifende Austrieb der CKW erfolgt jedoch erst durch die Blasenbildung beim Siedevorgang. Dabei wird der Rest-CKW-Gehalt eines Trinkwassers, das der Trinkwasserverordnung mit seinem Grenzwert 25 Mikrogramm/l genuegt, weitgehend eliminiert und unter den Richtwert der EG-Richtlinie (1 Mikrogramm/l) gedrueckt.
Im Rahmen des Projektes 'Erarbeitung eines Grundwassermonitoringsystems unter Anwendung eines modernen GIS fuer den Festgesteinsbereich der Stadt Plauen und des Landkreises Plauen', sollte eine Stoffdatenbank eingerichtet werden, die den technischen Vorgaben durch das Saechsische Umweltinformationssystem entspricht und eine benutzerfreundliche Bewertung von Grundwasserkontaminationen ermoeglicht. Dazu sollte neben der Auflistung von in Sachsen und anderen Bundeslaendern angewendeten Pruef- und Massnahmenwerten fuer Stoffkontaminationen auch die Moeglichkeit geschaffen werden, Stoffe, die nicht in Listen genannt sind, bezueglich ihres Toxizitaets- und Mobilitaetspotentials zu beurteilen. Beim Aufbau des GIS waren folgende Grundvoraussetzungen zu beachten: 1) Anwendung von D-Base und MS-Access als Datenbanksysteme. 2) Anwendung von MS-Access fuer die Nutzeroeberflaeche. 3) Einsatz von ArcView als Geographisches Informationssystem. 4) Wahrung der Uebereinstimmung der Datenfelddefinitionen mit dem UIS Sachsen. 5) Einbeziehung von bestehenden Programmsystemen, die vom Saechsischen Umweltamt genutzt werden.
Neue Verordnungen und Anforderungen aus der EG im Trinkwasserbereich erfordern insbesondere auch die Analyse von Insektiziden, wie sie aufgrund der Acetylcholinesterase-Hemmung moeglich ist. Mit diesem Forschungsvorhaben soll ein Screening- bzw Biomonitoringverfahren als Warnsystem auf der Grundlage der Acetylcholinesterase-Hemmung entwickelt werden, das den Nachweis von Phosphorsaeureester-Insektiziden in Wasserproben und Bodenextrakten ermoeglicht. Dafuer ist vor allem die Anwendbarkeit als Enzymelektrode in Form immobilisierter Kartuschen oder als Testkit (mit einer Spurenanreicherung) fuer Loesungen (auch im Durchflusssystem) weiterzuentwickeln und in der Feldanalytik zu erproben.
Zur Multielementanalyse mit Hilfe der Spektrometrie der Kohaerenten Vorwaertsstreuung wird ein Geraet gebaut und hinsichtlich seiner Eignung zur Routineanalyse von Waessern nach der Trinkwasserverordnung getestet. Das besondere Messprinzip soll in Verbindung mit einem Kontinuumstrahler insbesondere die gleichzeitige Messung von im Spurenbereich nachzuweisenden Elementen (Schwermetalle im mikrogramm/l-Bereich)neben Hauptinhaltsstoffen in hohen Konzentrationen (z.B. Ca, Na, ... im 100mg/l-Bereich) gestatten.
Die neue Trinkwasserverordnung setzt die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) vom 03.11.1998 in nationales Recht um. Sie basiert im Wesentlichen auf den Bestimmungen des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Außerdem enthält sie Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen, die schon nach der alten TrinkWV bestanden und formuliert einige neu. Die Aufgaben von Gesundheitsämtern und Hauseigentümern werden ausgeweitet bzw. präziser formuliert.
Die Versorgung mit Trinkwasser ausreichender Qualität und Quantität zählt zu den zentralen Aufgaben der Siedlungswasserwirtschaft. Trotz des grundsätzlich hohen Wasserdargebots in Österreich treten lokal jedoch Probleme auf qualitativer und / oder quantitativer auf. Treten diese Probleme an Orten mit hoher Bevölkerungsdichte auf, sind umfangreiche technische Maßnahmen für Transport und Aufbereitung unausweichlich. Dies trifft auch auf das Gebiet der Mitterndorfer Senke zu. Grundsätzlich handelt es sich beim Wasser im Grundwasserstrom der Mitterndorfer Senke um qualitativ hochwertiges Wasser, das jedoch massiv mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigt ist und deshalb die Nutzung als Trinkwasser stark einschränkt. Durch die mögliche kanzerogene Wirkung von chlorierten Kohlenwasserstoffen ist in der Trinkwasserverordnung ein höchstzulässiger Grenzwert festgelegt, für dessen Unterschreitung die Errichtung einer Wasseraufbereitungsanlage unumgänglich ist. Traditionell wird eine Aktivkohlefiltration für die Entfernung dieser Substanzen eingesetzt. Diese ist verfahrenstechnisch jedoch auf einen Dauerbetrieb ausgelegt und eignet sich nur sehr bedingt für einen 'Ein ' Aus' Betrieb zur Spitzenabdeckung oder als Notwasserversorgung, da bei längerem Stillstand eine mögliche Verkeimung zu befürchten ist. Als weitere Möglichkeit zur Elimination von chlorierten Kohlenwasserstoffen eignet sich das AOP ' Verfahren (Advanced Oxidation Process - die 'Erweiterte Oxidation' durch Ozon und Wasserstoffperoxid). Dieses Oxidationsverfahren ist im österreichischen Lebensmittelbuch (Codex alimentarius austriacus) als zulässiges Aufbereitungsverfahren implementiert. In Österreich wurde mit dem Wasserwerk Moosbrunn (Stadt Wien ' Ma 31) eine erste große derartige Anlage realisiert. Im Gegensatz zur Aktivkohle eignet sich dieses Verfahren auch für eine diskontinuierliche Betriebsweise und somit zur Abdeckung von Spitzen aus CKW kontaminierten Rohwässern der Mitterndorfer Senke. Derzeit bezieht die Gemeinde Bad Fischau-Brunn ihr Trinkwasser über die 1. Wiener Hochquellenwasserleitung, doch für die Absicherung der Trinkwasserversorgung bei Wasserknappheit wäre eine gemeindeinterne Aufbereitung des Grundwassers empfehlenswert. Mittels der geplanten Trinkwasseraufbereitung durch Oxidation mit Ozon und Wasserstoffperoxyd soll das mit chlorierten Kohlenwasserstoffen verunreinigte Grundwasser aus den in der Gemeinde befindlichen Brunnen Föhrenwald gefördert, aufbereitet und nutzbar gemacht werden.
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