Die Trinkwasserverordnung vom 31.1.1975 limitiert den Selengehalt im Brauchwasser von Lebensmittelbetrieben. Die in der Verordnung vorgeschriebene photometrische Bestimmung ist aufwendig und wenig empfindlich. Gestuetzt auf neue Literaturangaben soll deshalb versucht werden, Selenspuren im Brauchwasser nach Ueberfuehrung in ECD-aktive Piazselenole gaschromatographisch zu bestimmen.
Bei Wasserfoerderung aus Gebieten, die auch industriell und gewerblich genutzt werden, kommt es vor, dass das vom Wasserwerk abgegebene Trinkwasser zwar der Trinkwasservordnung genuegt, aber doch CKW-Konzentrationen im Bereich einiger Mikrogramm/Liter aufweist. In der vorliegenden Untersuchung wird die Reduzierung der Rest-CKW-Konzentrationen von Trinkwasser durch Zubereitungstechniken im Haushalt sowohl systematisch als auch exemplarisch untersucht. Es zeigt sich, dass Erwaermen ohne Sieden zwar bereits eine Verringerung des CKW-Gehaltes ergibt; der durchgreifende Austrieb der CKW erfolgt jedoch erst durch die Blasenbildung beim Siedevorgang. Dabei wird der Rest-CKW-Gehalt eines Trinkwassers, das der Trinkwasserverordnung mit seinem Grenzwert 25 Mikrogramm/l genuegt, weitgehend eliminiert und unter den Richtwert der EG-Richtlinie (1 Mikrogramm/l) gedrueckt.
Im Rahmen des Projektes 'Erarbeitung eines Grundwassermonitoringsystems unter Anwendung eines modernen GIS fuer den Festgesteinsbereich der Stadt Plauen und des Landkreises Plauen', sollte eine Stoffdatenbank eingerichtet werden, die den technischen Vorgaben durch das Saechsische Umweltinformationssystem entspricht und eine benutzerfreundliche Bewertung von Grundwasserkontaminationen ermoeglicht. Dazu sollte neben der Auflistung von in Sachsen und anderen Bundeslaendern angewendeten Pruef- und Massnahmenwerten fuer Stoffkontaminationen auch die Moeglichkeit geschaffen werden, Stoffe, die nicht in Listen genannt sind, bezueglich ihres Toxizitaets- und Mobilitaetspotentials zu beurteilen. Beim Aufbau des GIS waren folgende Grundvoraussetzungen zu beachten: 1) Anwendung von D-Base und MS-Access als Datenbanksysteme. 2) Anwendung von MS-Access fuer die Nutzeroeberflaeche. 3) Einsatz von ArcView als Geographisches Informationssystem. 4) Wahrung der Uebereinstimmung der Datenfelddefinitionen mit dem UIS Sachsen. 5) Einbeziehung von bestehenden Programmsystemen, die vom Saechsischen Umweltamt genutzt werden.
Ueber den Gehalt an Schadstoffen im Wasser, insbesondere den nach der Trinkwasser-Verordnung auf maximal zulaessige Grenzwerte limitierten Substanzen und ihre Auswirkung auf den menschlichen Organismus soll eine beschreibende Literaturzusammenstellung erstellt werden. Dabei steht die gesundheitliche Bewertung der Schadstoffe im Vordergrund des Interesses, um fuer die Festsetzung von Grenzwerten Beruecksichtigung zu finden.
Zur Beurteilung von Gefahren aus militaerischen Altlasten sollen toxikologische Basis- und Gefahrenwerte fuer Trinkwasser erarbeitet werden. Beruecksichtigt werden wasserrelevante prioritaere Schadstoffe aus militaerischen Altlasten inklusive Ruestungsaltlasten: Einzelstoffe: 2-Nitroguanidin, 2,4,6-Trinitrophenol, 1,3,5-Trinitrobenzol, Tetryl, Diethylenglycol, Acenaphthylen, Acenaphten, Octogen, Nitropenta, Quecksilberfulminat und Nitrosulfonsaeuren. Summenparameter: Nitroaromaten, PAK. Die Ergebnisse des Projektes dienen der Vorlage fuer die Bundesregierung bei der Novellierung der Parameter der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Die Verringerung der Anzahl der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in der Bundesrepublik Deutschland seit 1986 um fast 50 Prozent ist einerseits auf das Inkraftreten des Gesetzes zum Schutze der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) vom 15. September 1986 und den darin geregelten verschaerften Zulassungsbedingungen fuer Pflanzenschutzmittel zurueckzufuehren. Andererseits wurde mit der Richtlinie der Europaeischen Gemeinschaft vom 15. Juli 1980 (80/778/EWG) erstmals ein Grenzwert fuer 'Pestizide und aehnliche Produkte' im Wasser fuer den menschlichen Gebrauch vorgegeben, der in der Bundesrepublik Deutschland in die Trinkwasserverordnung vom 22. Mai 1986 uebernommen worden ist und am 1. Oktober 1989 in Kraft trat. Durch diesen Vorsorgewert werden strenge Massstaebe fuer die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf das im Pflanzenschutzgesetz verankerte Schutzgut Grundwasser gesetzt. Aus den in den 80er Jahren zur Aenderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 22. Maerz 1991 wurde Atrazin in die Anlage I der Verordnung aufgenommen und damit ein vollstaendiges Anwendungsverbot fuer den Einsatz dieses Wirkstoffes in Deutschland ausgesprochen. Da atrazinhaltige Pflanzenschutzmittel vorrangig im Maisanbau eingesetzt wurden, sollte die Frage eroertert werden, inwieweit der Maisanbau durch dieses Verbot in Deutschland eingeschraenkt wird und ob ein Ausweichen auf atrazinfreie Pflanzenschutzmittel und/oder andere Unkrautbekaempfungsmassnahmen moeglich und sinnvoll ist.
Mit Hilfe einer Umkehr-Osmose-Anlage im Wasserwerk Rhume wird die zu hohe SO4-Konzentration des Rhumewassers unter den zulaessigen Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung gesenkt. Das so gewonnene Trinkwasser soll in die Verbundwasserversorgung der EEW eingespeist werden. Dabei soll die Mischbarkeit mit Waessern anderer Gewinnungsgebiete untersucht werden. Besonderer Wert soll auf die Einstellung und Ueberwachung des Kalk-Kohlensaeure-Gleichgewichtes gelegt werden. Des weiteren soll die Durchlaessigkeit der Umkehr-Osmose-Membranen fuer CO2 untersucht werden, wobei durch das Vorhandensein von zwei Modul-Typen-Hohlfaser ('Dupont') und Wickelmodule ('Toray') - in der Anlage Aussagen fuer beide Typen zu erwarten sind.
Die neue Trinkwasserverordnung setzt die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) vom 03.11.1998 in nationales Recht um. Sie basiert im Wesentlichen auf den Bestimmungen des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Außerdem enthält sie Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen, die schon nach der alten TrinkWV bestanden und formuliert einige neu. Die Aufgaben von Gesundheitsämtern und Hauseigentümern werden ausgeweitet bzw. präziser formuliert.
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