Datenstrom E1a umfasst gemessene (Link zu Datenstrom D) Einzelwerte von gasförmigen Schadstoffen (z. B. Ozon, Stickstoffdixoid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid), von partikelförmigen Schadstoffen (z.B. Feinstaub, Ruß, Gesamtstaub) und Staubinhaltsstoffen (z.B. Schwermetalle, PAK in PM10, PM2.5, TSP) sowie der Gesamtdeposition (BULK), der nassen Deposition und meteorologische Messgrößen (z.B. Temperatur, Windgeschwindigkeit, Luftdruck), für die eine Datenbereitstellungspflicht besteht. Der Bericht umfasst zudem die Datenqualitätsziele (Messunsicherheit, Mindestzeiterfassung (time coverage) erfüllt ja/nein, Mindestdatenerfassung (data capture) erfüllt ja/nein) und Informationen zu Konzentrationswerten die natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz zuzurechnen sind (Konzentrationswerte ohne etwaige Korrekturabzüge).
Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben: Emissionserklärung (11. BImSchV) → alle 4 Jahre PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) → jährlich Großfeuerungsanlagen (13./17. BImSchV) → jährlich Die Berichterstattung erfolgt dabei über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Emissionserklärung PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) GFA (Großfeuerungsanlagen) BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für 2024 ist daher nicht erforderlich. Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll. Gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV ) vom 05. März 2007 sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu melden. Meldepflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV . Nicht meldepflichtig sind die Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind. Der Inhalt der Emissionserklärung ist in § 3 der 11. BImSchV und im Anhang der 11. BImSchV aufgeführt. Die Emissionserklärung ist ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung 31. Mai: Abgabefrist der Emissionserklärung 30. Juni: Abgabefrist der Emissionserklärung bei Fristverlängerung Hinweis: Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung des BUBE-Systems. Die Arbeiten hierzu sind zu großen Teilen abgeschlossen, allerdings ist die Softwarekomponente zur Berichterstattung nach 11. BImSchV noch nicht betriebsfertig. Daher wird die Datenübermittlung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der 11. BImSchV erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, über den wir Sie noch rechtzeitig informieren werden. Der Erklärungszeitraum wird dabei unverändert das Berichtsjahr 2024 bleiben. Diese Verzögerung ist auf den Fertigstellungsgrad der von behördlicher Seite eingesetzten Software zurückzuführen und liegt damit nicht im Verschulden des Anlagenbetreibers. Somit stellt sie keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 2 BImSchG dar. Die Betreiber einer Anlage, von der nur in geringem Umfang Luftemissionen ausgehen, können nach § 6 der 11. BImSchV von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärung erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Industriebetriebe, deren Emissionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind seit 2008 dazu verpflichtet, diese jährlich in einem integrierten Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu melden. Diese Daten sind der Bevölkerung im Internet öffentlich zugänglich und informieren über: die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-VO). Meldepflichtig sind die Betreiber von Betriebseinrichtungen nach § 3 SchadRegProtAG . Der Inhalt des Berichtes ist im Anhang III (S. 16f) der E-PRTR-VO festgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für die PRTR-Berichterstattung ( § 3 Abs. 2 SchadRegProtAG ) verkürzt haben. Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen. Der PRTR-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 31. März: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichtes 30. April: Abgabefrist des PRTR-Berichtes 31. Mai: Abgabefrist des PRTR-Berichtes bei Fristverlängerung Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de Die Erfassung und Abgabe des PRTR-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Großfeuerungsanlagen (GFA) sind große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung durch Verbrennung fossiler Energieträger (Kraftwerke oder industrielle Heizwerke). Diese Anlagen erzeugen bei Verbrennungsprozessen große Mengen an luftverunreinigenden Stoffen wie Schwefeloxide (SO x ), Stickstoffoxide (NO x ) und Staub. Gemäß Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV vom 06. Juli 2021 und Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV vom 02. Mai 2013 haben die Anlagenbetreiber jährlich für jede einzelne Anlage die Emissionen an Schwefeloxiden (SO x ), Stickstoffoxiden (NO x ) und Gesamtstaub sowie den Energieeinsatz zu berichten. Meldepflichtig sind die Betreiber von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinenanlagen (auch zum Antrieb von Arbeitsmaschinen) und Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Der Inhalt des Berichtes ist im § 22 der 13. BImSchV bzw. § 22 der 17. BImSchV geregelt. Der GFA-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Abgabefrist des GFA-Berichtes Die Erfassung und Abgabe des GFA-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Die Berichterstattung für die zuvor aufgeführten Erklärungen erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de
Presse Potenzieller Treibhauseffekt verwendeter fluorierter Treibhausgase sinkt 2024 um 2,5 % Chemische Industrie, Maschinenbau und Großhandel verzeichnen deutliche Rückgänge Seite teilen Pressemitteilung Nr. 467 vom 22. Dezember 2025 WIESBADEN – Der potenzielle Treibhauseffekt der fluorierten Treibhausgase, die im Jahr 2024 in Deutschland eingesetzt wurden, ist gegenüber dem Vorjahr um 2,5 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden 2024 fluorierte Treibhausgase mit einer Klimawirksamkeit von rund 7,0 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten verwendet (2023: 7,2 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente). Deutliche Rückgänge im Vorjahresvergleich verzeichneten die Wirtschaftsbereiche Herstellung von chemischen Erzeugnissen (-53,2 % auf 0,1 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente), der Großhandel ohne Kraftfahrzeuge (-45,8 % auf 0,4 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente) und der Maschinenbau (-17,0 % auf 1,2 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente). Die in einem Jahr eingesetzte Menge an fluorierten Treibhausgasen steht nicht in direktem Zusammenhang mit der im jeweiligen Jahr freigesetzten Menge dieser Gase. Daher werden diese Stoffe auch als "potenziell emissionsrelevant" bezeichnet. Das Umweltbundesamt prognostizierte für Deutschland im Jahr 2024 insgesamt Treibhausgasemissionen in Höhe von 649 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten, was einem Rückgang von 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Anteil der fluorierten Treibhausgase an allen Treibhausgasemissionen belief sich nach diesen Berechnungen im Jahr 2024 auf 1,4 %. Anwender steigen auf fluorierte Treibhausgase mit niedrigerem Treibhauspotenzial um Fluorierte Treibhausgase werden zum Beispiel als Kühlmittel in Klimaanlagen und Kühlschränken oder als Treibmittel zur Herstellung von Kunst- und Schaumstoffen verwendet. Der Einfluss der einzelnen Treibhausgase auf das Klima ist unterschiedlich stark. Als Vergleichsgröße dient das CO 2 -Äquivalent, das die Klimawirksamkeit von Kohlendioxid (CO 2 ) mit einem Erwärmungspotenzial von 1 beziffert. Fluorierte Treibhausgase können das Erwärmungspotential von CO 2 um das Vielfache übersteigen. Die Angabe in CO 2 -Äquivalenten drückt daher aus, mit wie viel Tonnen CO 2 die Menge eines jeweiligen Treibhausgases umgerechnet zur globalen Erwärmung beitragen würde. Von den insgesamt eingesetzten 6 992 metrischen Tonnen fluorierter Treibhausgase entfielen allein 2 273 metrische Tonnen (+13,3 % zum Vorjahr) auf das Kältemittel R 1234yf (Tetrafluorpropen). Damit war R 1234yf das am häufigsten eingesetzte fluorierte Treibhausgas. Es hat eine Klimawirksamkeit von 1 CO 2 -Äquivalent. Die eingesetzte Menge von 2 273 metrischen Tonnen entspricht also den CO 2 -Äquivalenten dieses Gases, womit dessen Anteil am potenziellen Treibhauseffekt aller fluorierten Treibhausgase nur 0,03 % betrug. R 1234yf wird neben anderen Stoffen als Ersatz für R 134a (Tetrafluorethan) benutzt, welches eine sehr hohe Klimawirksamkeit von 1 300 CO 2 -Äquivalenten aufweist. Das R 134a war mit 1 548 metrischen Tonnen (-16,0 % zum Vorjahr) das zweithäufigste eingesetzte Gas. Die Klimawirksamkeit der eingesetzten Menge entspricht 2,0 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten, damit machte der Anteil von R 134a am gesamten potenziellen Treibhauseffekt der im Jahr 2024 in Deutschland eingesetzten fluorierten Treibhausgase 28,6 % aus. Methodische Hinweise: Die Liste der berücksichtigten fluorierten Treibhausgase wird jedes Jahr gemäß den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und gegebenenfalls um neue Stoffe erweitert. Der Zeitvergleich ist damit nur eingeschränkt möglich. Die Berechnung der CO 2 -Äquivalente erfolgte ab dem Berichtsjahr 2021 nach dem IPCC 5 th Assessment Report Climate Change 2013. Weitere Informationen: Weitere Informationen zur Verwendung von fluorierten Treibhausgasen einschließlich einer Tabelle mit detaillierten Ergebnissen ab dem Jahr 2016 bietet die Themenseite " Klimawirksame Stoffe " Klimawirksame Stoffe“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite ( www.destatis.de/klima ). +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Klimawirksame Stoffe Klima
Datenstrom E1a umfasst gemessene (Link zu Datenstrom D) Einzelwerte von gasförmigen Schadstoffen (z. B. Ozon, Stickstoffdixoid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid), von partikelförmigen Schadstoffen (z.B. Feinstaub, Ruß, Gesamtstaub) und Staubinhaltsstoffen (z.B. Schwermetalle, PAK in PM10, PM2.5, TSP) sowie der Gesamtdeposition (BULK), der nassen Deposition und meteorologische Messgrößen (z.B. Temperatur, Windgeschwindigkeit, Luftdruck), für die eine Datenbereitstellungspflicht besteht. Der Bericht umfasst zudem die Datenqualitätsziele (Messunsicherheit, Mindestzeiterfassung (time coverage) erfüllt ja/nein, Mindestdatenerfassung (data capture) erfüllt ja/nein) und Informationen zu Konzentrationswerten die natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz zuzurechnen sind (Konzentrationswerte ohne etwaige Korrekturabzüge).
Datenstrom E1a umfasst gemessene (Link zu Datenstrom D) Einzelwerte von gasförmigen Schadstoffen (z. B. Ozon, Stickstoffdixoid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid), von partikelförmigen Schadstoffen (z.B. Feinstaub, Ruß, Gesamtstaub) und Staubinhaltsstoffen (z.B. Schwermetalle, PAK in PM10, PM2.5, TSP) sowie der Gesamtdeposition (BULK), der nassen Deposition und meteorologische Messgrößen (z.B. Temperatur, Windgeschwindigkeit, Luftdruck), für die eine Datenbereitstellungspflicht besteht. Der Bericht umfasst zudem die Datenqualitätsziele (Messunsicherheit, Mindestzeiterfassung (time coverage) erfüllt ja/nein, Mindestdatenerfassung (data capture) erfüllt ja/nein) und Informationen zu Konzentrationswerten die natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz zuzurechnen sind (Konzentrationswerte ohne etwaige Korrekturabzüge).
Datenstrom E1a umfasst gemessene (Link zu Datenstrom D) Einzelwerte von gasförmigen Schadstoffen (z. B. Ozon, Stickstoffdixoid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid), von partikelförmigen Schadstoffen (z.B. Feinstaub, Ruß, Gesamtstaub) und Staubinhaltsstoffen (z.B. Schwermetalle, PAK in PM10, PM2.5, TSP) sowie der Gesamtdeposition (BULK), der nassen Deposition und meteorologische Messgrößen (z.B. Temperatur, Windgeschwindigkeit, Luftdruck), für die eine Datenbereitstellungspflicht besteht. Der Bericht umfasst zudem die Datenqualitätsziele (Messunsicherheit, Mindestzeiterfassung (time coverage) erfüllt ja/nein, Mindestdatenerfassung (data capture) erfüllt ja/nein) und Informationen zu Konzentrationswerten die natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz zuzurechnen sind (Konzentrationswerte ohne etwaige Korrekturabzüge).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 463 |
| Europa | 3 |
| Global | 6 |
| Land | 57 |
| Wissenschaft | 9 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
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|---|---|
| Chemische Verbindung | 8 |
| Daten und Messstellen | 21 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 329 |
| Gesetzestext | 7 |
| Hochwertiger Datensatz | 12 |
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| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 49 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 138 |
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| unbekannt | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 445 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 18 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 474 |
| Lebewesen und Lebensräume | 495 |
| Luft | 474 |
| Mensch und Umwelt | 522 |
| Wasser | 449 |
| Weitere | 525 |