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s/ufis/FIS/gi

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Wasserbuch anlagenbezogen

Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Wasserbuch Sachsen - WMS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand. Hinweis: Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der bisherige Dienst vorerst passwortgeschützt.

ATKIS - Digitales Basis Landschaftsmodell Hamburg

Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.

Karten zu den voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten des Wärmeplans 2026

Zentraler Teil der Berliner Wärmeplanung sind Ergebniskarten, die eine Einteilung des Stadtgebiets in “voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“ über Stützjahre bis zum Zieljahr 2045 gemäß den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes darstellen. Die Einteilung des beplanten Gebietes erfolgt kriterienbasiert auf Grundlage der erhobenen Daten zu bestehenden Infrastrukturen, die insbesondere aus Datenabfragen bei den Energieversorgungsunternehmen resultieren, den Stadtstruktur- und Flächentypen sowie den ermittelten Wärmebedarfen der Gebäude im Verschnitt mit den erhobenen Potenzialdaten zu erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Die Ergebnisse sind kartografisch größtenteils auf Ebene der Teilblöcke gemäß ISU5 dargestellt. Neben der Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete im Status Quo wird die voraussichtliche räumliche Ausprägung der Gebiete in den Stützjahren 2030, 2035, 2040 und 2045 dargestellt. Dabei sind die Karte zu den Wärmeversorgungsgebieten 2025 (Status Quo) und die Karte zu den voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten 2045 (Ergebniskarte) mit weiterführenden Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu Netzbetreibern, die bereits vor Ort tätig sind oder dies in Zukunft planen, versehen. Welche Bedeutung davon für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ausgeht sowie inhaltliche Erläuterungen zu den Wärmeversorgungsgebieten, den Möglichkeiten der Wärmeversorgung in diesen Gebieten und eine Einordnung in den Wärmeplan 2026 finden sich unter Wärmeversorgungsgebiete und Zielszenario . Die Einteilung des beplanten Gebietes erfolgt in den Kategorien: Wärmenetzgebiet – Bestand 2025: Darstellung der ISU5-Teilbaublöcke mit aktuell mindestens einem Wärmenetzanschluss durch einen der Wärmenetzbetreiber BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, BTB-Blockheizkraftwerks, Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin, Fernheizwerk Neukölln AG, GASAG Solution Plus GmbH und GETEC heat & power GmbH. (Ein ISU5-Teilblock ist die kleinste Einheit des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU), hat häufig einen kleineren Zuschnitt als die Blöcke des RBS-Systems. Daher können mehrere ISU5-Blöcke in einem von Straßen umgebenen Baublock liegen.) Wärmenetzgebiet – Erschließungsperspektive (zwischen 2025 und 2030, zwischen 2030 und 2035, zwischen 2035 und 2040 und zwischen 2040 und 2045): Darstellung der ISU5-Teilbaublöcke, die aktuell keine Versorgung durch einen Wärmenetzbetreiber aufweisen, bei denen jedoch durch einen oder mehrere Wärmenetzbetreiber geplant ist, dass der Teilbaublock bis zu dem dargestellten Jahr mit einem Wärmenetz erschlossen wird. Wärmenetzgebiet – Erschließungsperspektive bis 2030: Darstellung der ISU5-Teilbaublöcke, die aktuell keine Versorgung durch einen Wärmenetzbetreiber aufweisen, die jedoch an einen bereits versorgten Teilbaublock angrenzen und deren Erschließung im Rahmen von Nachverdichtungen erfolgen soll. Gebiet der dezentralen Versorgung: Darstellung der ISU5-Teilbauböcke, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz eignen. Prüfkriterien hierzu sind: Wärmedichte kleiner als 400 MWh/(ha*a) UND kein Wärmenetz vorhanden UND keine Liegenschaft mit einem Wärmebedarf größer 1 GWh/a vorhanden ODER keine Keimzelle vorhanden (als Keimzellen gelten Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhaus, Hochschule und Forschung, Kirche, Verwaltung, Sonstige Jungeneinrichtung beim Flächentyp und Sportplatz bei der GRZ). Prüfgebiet – Wärmenetzeignung gegeben: Darstellung der ISU5-Teilbauböcke, die sich bei Anwendung der betrachteten Kriterien für ein Wärmenetz eignen. Prüfkriterien hierzu sind: Wärmebedarf mindestens 400 MWh/(ha*a) ODER Vorhandensein mindestens einer Liegenschaft mit einem Wärmebedarf größer als 1 GWh/a ODER Einordnung als Keimzelle (als Keimzellen gelten Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhaus, Hochschule und Forschung, Kirche, Verwaltung, Sonstige Jungeneinrichtung beim Flächentyp und Sportplatz bei der GRZ) UND kein Wärmenetz vorhanden UND keine EE- oder Abwärmequelle mit besonderer Eignung für eine Einspeisung in ein Wärmenetz bekannt (Grundlage hierfür ist die Auswertung der Potenzialdaten und ‑karten zuzüglich der Potenziale von Abwasserwärme). Prüfgebiet – hohe Wärmenetzeignung: Darstellung der ISU5-Teilbauböcke, die sich bei Anwendung der betrachteten Kriterien für ein Wärmenetz eignen und eine definierte Nähe zu Abwärmequellen oder zu Potenzialen erneuerbarer Energien aufweisen. Prüfkriterien hierzu sind: Wärmebedarf größer als 400 MWh/(ha*a) ODER Vorhandensein mindestens einer Liegenschaft mit einem Wärmebedarf größer als 1 GWh/a ODER Einordnung als Keimzelle (als Keimzellen gelten Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhaus, Hochschule und Forschung, Kirche, Verwaltung, Sonstige Jungeneinrichtung beim Flächentyp und Sportplatz bei der GRZ) UND kein Wärmenetz vorhanden UND EE- oder Abwärmequelle mit besonderer Eignung für eine Einspeisung in ein Wärmenetz bekannt (Grundlage hierfür ist die Auswertung der Potenzialdaten und ‑karten zuzüglich der Potenziale von Abwasserwärme). Die Karten zu den Wärmeversorgungsgebieten des Wärmeplans 2026 sind zudem im Berliner Geoportal unter „Fachkarten“ > „Planungsunterlagen, Kataster“ verfügbar.

Aufbau einer Stoffdatenbank zur Integration in ein Geographisches Informationssystem (GIS) zum Grundwassermonitoring der Stadt Plauen

Im Rahmen des Projektes 'Erarbeitung eines Grundwassermonitoringsystems unter Anwendung eines modernen GIS fuer den Festgesteinsbereich der Stadt Plauen und des Landkreises Plauen', sollte eine Stoffdatenbank eingerichtet werden, die den technischen Vorgaben durch das Saechsische Umweltinformationssystem entspricht und eine benutzerfreundliche Bewertung von Grundwasserkontaminationen ermoeglicht. Dazu sollte neben der Auflistung von in Sachsen und anderen Bundeslaendern angewendeten Pruef- und Massnahmenwerten fuer Stoffkontaminationen auch die Moeglichkeit geschaffen werden, Stoffe, die nicht in Listen genannt sind, bezueglich ihres Toxizitaets- und Mobilitaetspotentials zu beurteilen. Beim Aufbau des GIS waren folgende Grundvoraussetzungen zu beachten: 1) Anwendung von D-Base und MS-Access als Datenbanksysteme. 2) Anwendung von MS-Access fuer die Nutzeroeberflaeche. 3) Einsatz von ArcView als Geographisches Informationssystem. 4) Wahrung der Uebereinstimmung der Datenfelddefinitionen mit dem UIS Sachsen. 5) Einbeziehung von bestehenden Programmsystemen, die vom Saechsischen Umweltamt genutzt werden.

Evaluierung der betriebliche Umsetzung von Umweltinformationssystemen in kleinen und mittleren Unternehmen

Wasserhaushalt 2022 - Verdunstung aus Niederschlägen (Umweltatlas)

Wasserhaushaltsgröße "Verdunstung aus Niederschlägen" einschl. Eingangsparameter aus dem Modell ABIMO (Sachstand 2022) auf Grundlage der Karte Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU5) - Raumbezug - 2020. Teil der Ergebnisse des Forschungsprojekts „AMAREX – Anpassung des Managements von Regenwasser an Extremereignisse“.

Trainingskurs zur Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse fuer den Aufbau und die Nutzung eines Umweltinformationssystems

Entwicklung eines Trainingskurses zur Vermittlung von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen fuer den Aufbau und die Nutzung eines Umweltinformationssystems. Kursinhalte sind alle fuer GISEntwicklung notwendige Arbeitsschritte: Datenaufnahme, Datenweiterverarbeitung, Datenverwaltung, Manipulation, Analyse und Simulation sowie Ausgabe von Ergebnissen. Als praxisnahe Beispiele werden zwei Urnweltinformationssysteme vorgestellt, die in einer laendlichen und einer staedtischen Region (Khartoum) der Republik Sudan entwickelt wurden. Sie vermitteln die Moeglichkeiten, aber auch die Probleme und Grenzen einer GIS-Anwendung mit thematischem Schwerpunkt im Bereich des Umweltmanagements.

kommunaler Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt

Der kommunale Metadatenkatalog Sachsen-Anhalt ist eine Datenbank mit Metainformationen. Die Datenerfassung erfolgt dezentral, in der Metadatenerfassungskomponente der Software InGrid, über den Web-Browser. Folgende Informationen können, unterteilt nach 7 Objektklassen, erfasst werden: * Anwendung * Datenbank * Geodatensatz * Geodatendienst * Dokument * Organisationseinheit * Projekt Erfasst werden weiterhin Adressdaten von Einrichtungen, die Auskunft über die erfassten Umweltinformationen geben können. Strukturiert werden die Adressdaten nach: * Institutionen * Einheiten * Personen Die Daten können im Metadatenportal MetaVer.de, im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt (UINST), im Geoportal Sachsen-Anhalt, im Geoportal.de und im INSPIRE-Geoportal recherchiert werden.

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