Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der amtlichen Liegenschaftskarte (ALK). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.
Beschleunigung der Herstellung und Fortfuehrung amtlicher Landkarten fuer Verwaltung und Wirtschaft, insbesondere Raumordnung und Planung durch - Verarbeitung, Speicherung und Ausgabe kartographischer Informationen in Automationssystemen - Aufbau einer kartographischer Datenbank und einer Datei geographischer Namen als Grundlage eines kartographischen Informationssystems im Rahmen der Fachinformationssysteme der Bundesregierung (APIS).
Die WSV (inkl. der Oberbehörden BfG und BAW) hat im Rahmen ihrer Hoheitsaufgaben einen ständigen Bedarf an Daten und Informationen über Menge und Qualität der Sedimente in den verwalteten Gewässern und führt deshalb gewässerkundliche Messungen selbst durch oder beauftragt Dritte damit. Erhoben werden Daten über die physikalischen Randbedingungen sowie chemische und biologische Daten. Im Forschungskonzept der BfG wird die Bedeutung der Sammlung und Bereitstellung umfassender Kenntnisse über Sedimente als Voraussetzung eines tiefen System- und Prozeßverständnisses - und somit als Basis eines integralen Sedimentmanagements betont. Bisher liegen die in der WSV, der BfG und der BAW verfügbaren Daten über die Menge und Beschaffenheit von Sedimenten, Schwebstoffen und Böden in bzw. an Bundeswasserstraßen in sektoralen, maßnahmenbezogenen Datensammlungen unterschiedlichster Form vor. Mit dem Sediment- und Bodenkataster der WSV wird ein gewässerkundliches Fachinformationssystem zur Dokumentation, Recherche, Interpretation, Analyse und Bewertung der quantitativen, qualitativen und biologischen Eigenschaften der Sedimente / Böden in bzw. an Bundeswasserstraßen aufgebaut.
Einrichtung einer Gaschromatographie-Massenspektrometrie-Datenbibliothek fuer Wasserverunreinigungen. Koordinierung des Austausches von Gaschromoatographie-Massenspektridaten zwischen den einzelnen mitarbeitenden Laboratorien in 12 Europaeischen Laendern (Bundesrepublik Deutschland, Daenemark, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweiz, Spanien).
Das Geologische Landesamt ist die zentrale Sammel-, Interpretations- und Dokumentationsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg für geowissenschaftliche Informationen und Daten. Es sind dies insbesondere Schichtenverzeichnisse von Bohrungen, geowissenschaftliche Karten und Profilschnitte, Ergebnisse geowissenschaftlicher Untersuchungen und Geländeaufnahmen sowie Berichte und Schriften. Die Sammlung der Daten erfolgt EDV-gestützt mit Hilfe geowissenschaftlicher Datenbanken, ihre Interpretation und Dokumentation vorwiegend in Form von Karten, Profilen und erläuternden standortspezifischen Ergebnisberichten. Die Sammlung, Interpretation und Dokumentation der Geodaten ist in einem Fachinformationssystem Geologie zusammen gefasst und als Teil der geologischen Landesaufnahme gleichzeitig die Grundlage für die Beratungs- und Informationstätigkeit des Geologischen Landesamtes. Die Bibliothek Geowissenschaften der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt führt Literatur insbesondere zu Angewandte Geowissenschaften, Allgemeine und historische Geologie, Quartärgeologie, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geochemie, Umweltschutz, Mineralogie, Bodenkunde und Geologische Landesaufnahme. Es werden Bücher, Zeitschriften, Monographien aus Schriftenreihen sowie nicht im Buchhandel erschienene, schwerbeschaffbare wissenschaftliche Literatur vorgehalten. Die formale und inhaltliche Erschließung des Bestandes erfolgt im Alphabetischen und Systematischen Kateikarten-Katalog. Die Bestände sind für die Präsentation im Gemeinsamen Bibliotheksverbund von 7 Bundesländern (GBV) ins PICA-System eingegeben worden und werden laufend aktualisiert. Die Bibliothek des Geologischen Landesamts ist an das Literaturrecherchesystem der Staats- und Unjversitätsbibliothek Hamburg (www.rrz.uni-hamburg.de/biblio) angeschlossen.
Im Fachinformationssystem Geologie Nordrhein-Westfalens werden alle fuer das Land vorliegenden Informationen zum geologischen Untergrund, wie zB Bohrungen, geologische Karten, Aufschlussbeschreibungen oder auch Veroeffentlichungen, gesammelt, archiviert, ggf verknuepft und nach einheitlichen, moeglichst DIN-gerechten Kriterien ausgegeben.
Wer hat sich nicht schon einmal über den Lärm, den andere verursachen, geärgert. Sei es der Nachbar, der Rasen mäht, sei es die Baustelle nebenan mit ihren vielen unterschiedlichen Geräuschquellen, sei es der Verkehrslärm oder das lautstarke Feiern in der Nachbarschaft. Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. In den letzten Jahren hat sich daher die Erkenntnis immer mehr durchgesetzt, dass Lärm eine ernstzunehmende Umweltbelastung ist. Durch den Lärm kann es direkt und indirekt zu Wirkungen auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit des einzelnen kommen. Insofern ist die Lärmbekämpfung zu einem wichtigen Bestandteil des behördlichen Umweltschutzes geworden. Nachfolgend soll in allgemeinverständlicher Form über die wichtigsten Problemfelder im Zusammenhang mit Lärm informiert werden. Weitere Informationen stehen Ihnen auf dem von den Berliner Umweltbehörden erstellten Umweltportal Berlin zur Verfügung. Wie können unnötige Geräusche vermieden werden? Oft werden Geräusche unter Missachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme gedankenlos verursacht. Viele Geräusche können durch zeitliche, örtliche, technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Geräuschen wird folgendes empfohlen: Einhaltung des Lärmschutzes bei Installation haustechnischer Anlagen verstärkter Einsatz lärmarmer Maschinen und Geräte, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen Verwendung von Elektromotoren anstelle von Otto- oder Dieselmotoren Benutzung lärmarmer Kraftfahrzeuge und eine umweltschonende, ruhige, kraftstoffsparende Fahrweise Einpegelung von Verstärker- und Lautsprecheranlagen auf den zulässigen Lärmrichtwert Einhaltung der Zimmerlautstärke, wenn Tonwiedergabegeräte innerhalb von Wohnungen benutzt werden geeignete Schallschutzmaßnahmen bei starker Trittschall- bzw. Körperschallübertragung innerhalb von Gebäuden (Auslegen von Teppichboden, Tragen von weichen Schuhen) unvermeidbare laute Betätigungen nur außerhalb der schutzwürdigen Nachtzeit bzw. der Sonn- und Feiertage – in Gebäuden nur bei geschlossenen Fenstern und Türen. Rechtsvorschriften Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO) Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm Bitte nutzen Sie für die Klärung der Zuständigkeit unsere zusammengetragenen Beispiele unter: An wen wende ich mich? Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formulare im Bereich Lärm Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (nachts (20 – 7 Uhr), sonn- oder feiertags) können Sie online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank beantragen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Anmerkungen zum Lärmrecht Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin – LImSchG Bln löst die bisher geltende Verordnung zur Bekämpfung des Lärms ab. Es soll die Bürger vor vermeidbarem störenden Lärm schützen. Weitere Informationen An wen kann ich mich wenden? Verwaltungsbehörden sind für die Verfolgung von Lärmstörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen werden. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen sollte die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden. Weitere Informationen Zuständigkeiten Weitere Informationen
Beinhaltet alle bodenkundliche Punktdaten des Fachinformationssystems (FIS) Boden. Es handelt sich um bodenkundlich relevante Informationen, die beispielsweise während der Geländearbeit in Schürfgruben oder Pürckhauerbohrungen erhoben werden. Bei diesem Datensatz handelt es sich um eine Darstellung der Punkte mit Informationen zum Erhebungszweck und z.T. der Bodenform. Der Primärdatensatz enthält einen unterschiedlichen Datenumfang, welcher teilweise mit Analysenwerten untersetzt werden kann.
Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der Topografischen Karte (TK) 1:25000 (nicht der Digitalen TK25). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.
Origin | Count |
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