Es werden auf ausgesuchten Sammelstrecken laengs der deutschen Nordseekueste die toten Seevoegel gezaehlt und auf aeussere und innere Veroelungen untersucht. Mit dem Vorhaben soll festgestellt werden, ob die Ueberwachung der Nordsee aus der Luft zu einem Rueckgang bei den aufzufindenden veroelten Seevoegel fuehrt. Auf denselben Strecken werden die als Muellopfer angespuelten Seevoegel und Robben erfasst. Im Bereich der Deutschen Bucht werden Untersuchungen zur Erfassung des Schiffsmuelleintrages durchgefuehrt.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll die Zuordnung des Technikniveaus der Abwasserreinigung oder Abwasservermeidung fuer gefaehrliches Abwasser im Sinne des Paragraph 7a der 5. Novelle des WHG mittels biologischer Testverfahren untersucht werden. Dabei sollen folgende Toxizitaetstests zur Anwendung kommen: Fischtest, Daphnien-Kurzzeittest, Leuchtbakterientest und Algen-Zellvermehrungshemmtes. Neben der Testentwicklung und -erprobung ist es Ziel des Vorhabens, die dabei ermittelten Untersuchungsergebnisse der dafuer eingerichteten Bund/Laender-Biotest-AG zur Verfuegung zustellen. Da der Forschungsnehmer selbst Mitglied dieser Arbeitsgruppe ist, wird sichergestellt, dass die Forschungstaetigkeit nur zweckbezogen an die Fragestellungen der Bund/Laender-Biotest-AG angebunden ist.
Zur Untersuchung des Schadstoffeintrages in die Nord- und Ostsee soll eine Messstelle in Daen. Nienhof (20 km noerdl. Kiel) aufgebaut und die UBA-Messstelle Westerland ausgebaut werden. Untersucht werden soll der Eintrag mit dem Niederschlag; als Komponenten sind vorgesehen die Hauptionenbestandteile H+, NH+4, Na+, K+, Mg2+, Ca2+, SO2-4, NO-3, Cl-, die Schwermetalle Pb, Cd, Cu, Zn, As, Cr, Ni (graue Liste der Parcom), organische Mikrovereinigungen wie PCB, Pestzide und Quecksilber in seinen verschiedenen Bindungsformen. Die Arbeiten an der Analysetechnik fuer organische Verbindungen sollen an der Universitaet Kiel, die an der Hg-Analytik an der Messstelle Westerland durchgefuehrt werden.
Das Vorhaben soll einer einheitlichen Weiterentwicklung des Wasserrechts unter Beruecksichtigung der Aenderungsgesetze zum WHG und AbwAG dienen. Ausgangspunkt fuer das Vorhaben sollen die Grenzwerte sein, die als Ueberwachungswerte in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach Paragraph 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG un in Paragraph 4 Abs. 1 Satz 2 der Novelle zum AbwAG (BT-DRS. 10/5533) enthalten sind und deren Konkretisierung beim Vollzug des ordnungsrechtlichen Wasserrechts durch die Laender erfolgt. Als Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verzahnung zwischen Ordnungs-, Abgabe- und Strafrecht zu untersuchen, die aus eingangs genannten Gruenden naeherer Klaerung bedarf.
Die gegenwaertige Anbindung des Wuermtales an den Grossraum Muenchen laesst viele Wuensche offen, eine Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Raum wird vor allem von den betroffenen Gemeinden seit Jahren gefordert. Der Regionalverband 'Aeusserer Wirtschaftsraum Muenchen' will - zusammen mit dem Land Bayern sowie dem Bund - eine UVP nach dem Muster der EG-Richtlinie zur UVP fuer das gesamte Verkehrsnetz der Region erstellen lassen. Verbesserungen bei den einzelnen Verkehrstraegern und -wegen sollen nach Massgabe dieser UVP weiterverfolgt werden. Das Projekt wurde nicht mehr weiter verfolgt. Eine regionsweite UVP für das Verkehrsnetz wurde nicht erstellt.
Mit Erlass U I 4 - 500 050/5 vom 13.06.1986 wurde die Geschaeftsfuehrung fuer den o.g. Projektbegleitkreis auf das Umweltbundesamt uebertragen. Bei diesem Gremium handelt es sich um einen das Forschungsschwerpunktprogramm 'Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des Umweltschutzes' begleitenden Arbeitskreis, in den u.a. vier externe Sachverstaendige eingebunden sind. Aufgabe ist damit der inlaendische wissenschaftliche Erfahrungsaustausch im Sinne der Erlaeuterungen zu Kap. 1602, Titel 532 07 (1986 wurde die Aufwandsentschaedigung fuer die Sachverstaendigen aus Titel 526 04 gezahlt). Fuer die vier externen Sachverstaendigen fallen bis zu vier Sitzungen pro Jahr an; nach dem gegenwaertigen Stand wird das Gremium bis zum Sommer 1989 taetig sein.
Fuer Holzschutzmittel (HSM) und ihre bioziden Wirkstoffe gibt es kein gesetzlich geregeltes Zulassungsverfahren. Eine Beurteilung von HSM hinsichtlich moeglicher Umweltgefaehrdungen erfolgt durch das UBA im Rahmen der Holzschutzmittelkommission des BGA. Das Vorhaben soll hierzu Grundlagen erarbeiten, indem durch Literaturauswertung und spezielle Versuche fuer Hoelzer, die der Witterung bzw. dem staendigen Kontakt mit Erde oder Wasser ausgesetzt sind, - nach HSM, Holzart, Behandlungstechnik und Einsatzbereich getrennt - Rahmenrichtwerte fuer die Auswaschung von HSMn aus behandeltem Holz erfasst werden. Das Verhaeltnis von ausgewaschenen zu verbleibenden HSMn soll auch Aufschluss geben ueber den direkten bzw. indirekten Eintrag der bioziden Wirkstoffe in die Umwelt bei der Verwendung bzw. der Entsorgung impraegnierter Hoelzer.
Die Quecksilbergehalte in Seehunden sind sehr hoch. Sie kommen durch die Akkumulation der anthropogen durch die Fluesse in die Meere eingetragenen Quecksilbersalze zustande. Die Akkumulation erfolgt durch die Algen, Kleintiere und Fische. Seehunde als Endglieder dieser Nahrungskette haben deshalb sehr hohe Gehalte an Quecksilber. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit liegt das Hg bevorzugt als Methylquecksilber vor. Ueber dessen Toxizitaet und biologische Auswirkungen sind einige Tatsachen bekannt. Unbekannt ist jedoch, ob das Quecksilber auf das Seehundsterben einen Einfluss hat. Denkbar waere, dass das Quecksilber durch einen Krankheitsprozess aus den Speichern, in denen es toxisch wenig wirksam ist, mobilisiert wird und den Ablauf der Krankheit negativ beeinflusst oder die Widerstandskraft der Tiere beeintraechtigt. Es ist deshalb zunaechst von Interesse, welche Gehalte von Gesamtquecksilber in einer genuegend grossen Anzahl von Tieren sich in den verschiedenen Organen findet und ob in erkrankten Tieren eine Verschiebung der Gehalte von Speicherorganen (Leber, Niere) zum Nervensystem hin erfolgt. Weiterhin ist die Bindungsform und die Mobilitaet des Quecksilbers von Interesse.
Auf der Basis bestehender Bilanzen zum Verbrauch und Verbleib von Quecksilber sollen fuer die Jahre 1983-1986 Erhebungen durchgefuehrt werden. Dabei sind nicht nur die erzeugten und verwendeten Mengen zu erfassen, sondern auch die produktionsbedingten Ausfluesse in die Umwelt.
Das UBA soll ab 1.1.85 am Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes beteiligt werden. Dabei ist durch das UBA u.a. zu beurteilen, ob es bei einer Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu Schaeden durch Belastung des Wassers kommen kann. Methoden fuer die Pruefung der Umweltvertraeglichkeit von Pflanzenschutzmitteln sind auf ihre Tauglichkeit im Hinblick auf das Zulassungsverfahren zu untersuchen. Im Rahmen dieses Vorhabens soll die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln auf die fruehen Lebensphasen des Fisches (Zebrabaerbling) untersucht werden ('Early life stage').
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