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Oelopfererfassung an der deutschen Nordseekueste und Untersuchungen zur Belastung der deutschen Bucht durch Schiffsmuell

Es werden auf ausgesuchten Sammelstrecken laengs der deutschen Nordseekueste die toten Seevoegel gezaehlt und auf aeussere und innere Veroelungen untersucht. Mit dem Vorhaben soll festgestellt werden, ob die Ueberwachung der Nordsee aus der Luft zu einem Rueckgang bei den aufzufindenden veroelten Seevoegel fuehrt. Auf denselben Strecken werden die als Muellopfer angespuelten Seevoegel und Robben erfasst. Im Bereich der Deutschen Bucht werden Untersuchungen zur Erfassung des Schiffsmuelleintrages durchgefuehrt.

Biologische Testverfahren zur Feststellung gefaehrlichen Abwassers im Sinne des Paragraphen 7a WHG

Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll die Zuordnung des Technikniveaus der Abwasserreinigung oder Abwasservermeidung fuer gefaehrliches Abwasser im Sinne des Paragraph 7a der 5. Novelle des WHG mittels biologischer Testverfahren untersucht werden. Dabei sollen folgende Toxizitaetstests zur Anwendung kommen: Fischtest, Daphnien-Kurzzeittest, Leuchtbakterientest und Algen-Zellvermehrungshemmtes. Neben der Testentwicklung und -erprobung ist es Ziel des Vorhabens, die dabei ermittelten Untersuchungsergebnisse der dafuer eingerichteten Bund/Laender-Biotest-AG zur Verfuegung zustellen. Da der Forschungsnehmer selbst Mitglied dieser Arbeitsgruppe ist, wird sichergestellt, dass die Forschungstaetigkeit nur zweckbezogen an die Fragestellungen der Bund/Laender-Biotest-AG angebunden ist.

Entwicklung der Laermemission von Fahrzeugen im Strassen-, Schienen- und Wasserverkehr (Fortschreibung von Zeitreihen)

Fuer Fahrzeuge im Strassenverkehr wurden 1978 und 1983 die Geraeuschpegel von ca. 100.000 bzw. 40.000 zufaellig vorbeifahrender Kfz im Stadtverkehr gemessen und nach den verschiedenen Kfz-Kategorien ausgewertet. Es soll nun weiter untersucht werden, wie sich die Geraeuschemissionen seitdem durch verschaerfte Geraeuschvorschriften und geaendertes Fahrverhalten veraendert haben. Das Vorhaben dient u.a. der Ausfuellung von Paragraph 38 BImSchG und der Berichterstattung nach Paragraph 61 BImSchG.

Rechtliche Ausgestaltung von Grenzwerten fuer Abwassereinleitungen unter ordnungsrechtlichen, abgaberechtlichen und strafrechtlichen Gesichtspunkten

Das Vorhaben soll einer einheitlichen Weiterentwicklung des Wasserrechts unter Beruecksichtigung der Aenderungsgesetze zum WHG und AbwAG dienen. Ausgangspunkt fuer das Vorhaben sollen die Grenzwerte sein, die als Ueberwachungswerte in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach Paragraph 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG un in Paragraph 4 Abs. 1 Satz 2 der Novelle zum AbwAG (BT-DRS. 10/5533) enthalten sind und deren Konkretisierung beim Vollzug des ordnungsrechtlichen Wasserrechts durch die Laender erfolgt. Als Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verzahnung zwischen Ordnungs-, Abgabe- und Strafrecht zu untersuchen, die aus eingangs genannten Gruenden naeherer Klaerung bedarf.

Umweltvertraeglichkeitspruefung Verkehrsnetz Wuermtal

Die gegenwaertige Anbindung des Wuermtales an den Grossraum Muenchen laesst viele Wuensche offen, eine Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Raum wird vor allem von den betroffenen Gemeinden seit Jahren gefordert. Der Regionalverband 'Aeusserer Wirtschaftsraum Muenchen' will - zusammen mit dem Land Bayern sowie dem Bund - eine UVP nach dem Muster der EG-Richtlinie zur UVP fuer das gesamte Verkehrsnetz der Region erstellen lassen. Verbesserungen bei den einzelnen Verkehrstraegern und -wegen sollen nach Massgabe dieser UVP weiterverfolgt werden. Das Projekt wurde nicht mehr weiter verfolgt. Eine regionsweite UVP für das Verkehrsnetz wurde nicht erstellt.

Aufwandsentschaedigung der vier externen Mitglieder des Forschungsbegleitgremiums zum F+E-Schwerpunkt 'Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des Umweltschutzes'

Mit Erlass U I 4 - 500 050/5 vom 13.06.1986 wurde die Geschaeftsfuehrung fuer den o.g. Projektbegleitkreis auf das Umweltbundesamt uebertragen. Bei diesem Gremium handelt es sich um einen das Forschungsschwerpunktprogramm 'Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des Umweltschutzes' begleitenden Arbeitskreis, in den u.a. vier externe Sachverstaendige eingebunden sind. Aufgabe ist damit der inlaendische wissenschaftliche Erfahrungsaustausch im Sinne der Erlaeuterungen zu Kap. 1602, Titel 532 07 (1986 wurde die Aufwandsentschaedigung fuer die Sachverstaendigen aus Titel 526 04 gezahlt). Fuer die vier externen Sachverstaendigen fallen bis zu vier Sitzungen pro Jahr an; nach dem gegenwaertigen Stand wird das Gremium bis zum Sommer 1989 taetig sein.

Auswaschung von Holzschutzmitteln aus behandelten Produkten und der Eintrag ihrer bioziden Wirkstoffe in die Umwelt

Fuer Holzschutzmittel (HSM) und ihre bioziden Wirkstoffe gibt es kein gesetzlich geregeltes Zulassungsverfahren. Eine Beurteilung von HSM hinsichtlich moeglicher Umweltgefaehrdungen erfolgt durch das UBA im Rahmen der Holzschutzmittelkommission des BGA. Das Vorhaben soll hierzu Grundlagen erarbeiten, indem durch Literaturauswertung und spezielle Versuche fuer Hoelzer, die der Witterung bzw. dem staendigen Kontakt mit Erde oder Wasser ausgesetzt sind, - nach HSM, Holzart, Behandlungstechnik und Einsatzbereich getrennt - Rahmenrichtwerte fuer die Auswaschung von HSMn aus behandeltem Holz erfasst werden. Das Verhaeltnis von ausgewaschenen zu verbleibenden HSMn soll auch Aufschluss geben ueber den direkten bzw. indirekten Eintrag der bioziden Wirkstoffe in die Umwelt bei der Verwendung bzw. der Entsorgung impraegnierter Hoelzer.

Minderung der Schwermetallemissionen in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1985 und 1995

Bei der 3. Nordseeschutzkonferenz (1990) hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die Emissionen in die Luft von Arsen, Chrom, Kupfer, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Zink bis 1995 um mindestens 50 Prozent gegenueber dem Bezugsjahr 1985 zu senken. Auf 1982 bezogen sind die Emissionen o.g. Stoffe fuer die fruehere BRD bekannt. Auch nur ansatzweise vergleichbare Daten fuer die fruehere DDR gibt es nicht. Im Rahmen des Vorhabens sind zunaechst fuer das Bezugsjahr 1985 die Emissionen der o.g. Stoffe anlagenspezifisch zu ermitteln, getrennt nach neuen und alten Bundeslaendern. Dann sind, ebenfalls anlagenspezifisch, die im Jahr 1994/'95 (Durchfuehrung TA Luft '86 abgeschlossen) zu erwartenden Emissionen zu bestimmen. Evtl. erforderliche weitergehende Massnahmen sind anlagenbezogen mit hohem Detailierungsgrad aufzuzeigen. Voraussichtlich sind in den neuen Bundeslaendern Stichprobenmessungen an ausgewaehlten Anlagen erforderlich. Auf Basis der FE-Ergebnisse wird die Bundesregierung in die Lage versetzt, gegenueber den anderen Unterzeichnerstaaten die Erfuellung der Selbstverpflichtung nachzuweisen.

Quecksilberbelastung von Robben

Die Quecksilbergehalte in Seehunden sind sehr hoch. Sie kommen durch die Akkumulation der anthropogen durch die Fluesse in die Meere eingetragenen Quecksilbersalze zustande. Die Akkumulation erfolgt durch die Algen, Kleintiere und Fische. Seehunde als Endglieder dieser Nahrungskette haben deshalb sehr hohe Gehalte an Quecksilber. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit liegt das Hg bevorzugt als Methylquecksilber vor. Ueber dessen Toxizitaet und biologische Auswirkungen sind einige Tatsachen bekannt. Unbekannt ist jedoch, ob das Quecksilber auf das Seehundsterben einen Einfluss hat. Denkbar waere, dass das Quecksilber durch einen Krankheitsprozess aus den Speichern, in denen es toxisch wenig wirksam ist, mobilisiert wird und den Ablauf der Krankheit negativ beeinflusst oder die Widerstandskraft der Tiere beeintraechtigt. Es ist deshalb zunaechst von Interesse, welche Gehalte von Gesamtquecksilber in einer genuegend grossen Anzahl von Tieren sich in den verschiedenen Organen findet und ob in erkrankten Tieren eine Verschiebung der Gehalte von Speicherorganen (Leber, Niere) zum Nervensystem hin erfolgt. Weiterhin ist die Bindungsform und die Mobilitaet des Quecksilbers von Interesse.

Einschleppung fremder Organismen in Nord- und Ostsee - Untersuchung zum oekologischen Gefahrenpotential durch den Schiffsverkehr

Waehrend frueher fremde Arten nur ueber den Bewuchs der Schiffsruempfe in heimische Gewaesser eingeschleppt wurden, erfolgt in letzter eine verstaerkte Einschleppung ueber Balastwasser und durch Aquakultur. Fremde Arten werden nicht oekologisch kontrolliert und koennen sich daher aggressiv ausbreiten. Dies kann zu erheblichen Schaeden im Oekosystem fuehren. Handelt es sich bei den fremden Organismen um toxische Algen, kann die Muschelfischerei beeintraechtigt werden, und es bestehen Gefahren fuer die menschliche Gesundheit. In dem Vorhaben sind nach einer vorausgehenden Literaturstudie Untersuchungen von Balastwasser und Bewuchs sowie Kulturversuche vorgesehen, um die Ueberlebenschancen fremder Organismen abzuschaetzen. Die Ergebnisse sollen als Entscheidungshilfe fuer vorbeugende Massnahmen (z.B. Verbot des Ablassens von Ballastwasser in Kuestennaehe) dienen.

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