Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Der Betreiber stoerfallrelevanter Anlagen hat die Sicherheit einer Anlage nach deutschem Recht gemaess Stoerfallverordnung bzw. nach europaeischem Recht gemaess Seveso-II-Richtlinie zu gewaehrleisten. Die Bewertung moeglicher Auswirkungen, die auch zunehmend als Planungsgrundlage fuer die sicherheitstechnische Auslegung der Schutzmassnahmen der Anlagen sowie Gefahrenabwehrmassnahmen dienen soll, sollen zukuenftig mit Hilfe festzulegender akzeptabler Stoerfallbeurteilungswerte beschrieben werden. Solche Stoerfallbeurteilungswerte sind bisher nicht abgeleitet. Um diese in Deutschland bestehende Regulierungsluecke auszufuellen und die Schaffung eines bundeseinheitlichen sicherheitstechnischen Niveaus zu erleichtern, haben BMU und Stoerfallkommission eine Kooperation mit der US-EPA bzw. dem NAS/AFGL Committee zur Festlegung von Stoerfallkonzentrationsleitwerten nach dem Konzept der acute exposure guideline levels (AEGL) begonnen, um gemeinsam Stoerfallbeurteilungswerte abzuleiten. Mit Hilfe dieses Vorhabens soll die Etablierung des deutschen Beitrags im Rahmen des AEGL Committees sichergestellt werden. Der AN soll darueber hinaus eine Geschaeftsstellen- und Koordinationsfunktion fuer die Abstimmung im nationalen (SFK, VCI, Behoerden, Umweltverbaende etc.) sowie internationalen Rahmen (EU, OECD, ECE etc.) ausfuellen. Des weiteren sind Arbeiten zur Fortentwicklung des AEGL-Konzepts, wie z.B. die Ableitung von 10-Minuten-Stoerfallbeurteilungswerten, die Einbeziehung kanzerogener, mutagener und fortpflanzungsgefaehrdender Wirkungen in das Bewertungskonzept sowie vergleichbare, im Verlauf der weiteren Arbeiten auftretende Fragestellungen konzeptionell zu bearbeiten. In jaehrlichem Turnus erfolgt eine grundsaetzliche Evaluierung, deren Ergebnis ueber den weiteren Ablauf des Projekts entscheidet.
Gemaess Art. 16(1) und 16(3) IVU-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission alle drei Jahre die verfuegbaren repraesentativen Daten ueber die fuer Kategorien von industriellen Taetigkeiten des Anhangs 1 festgelegten Emissionsgrenzwerte und ggf. die besten verfuegbaren Techniken, von denen die Emissionsgrenzwerte insbesondere entsprechend den Bestimmungen des Art. 9 (Genehmigungsauflagen) abgeleitet sind, mitzuteilen. Der erste Berichtszeitram erstreckt sich ueber die Jahre 2000 bis einschliesslich 2002. Zur Erfuellung von bestimmten Berichtspflichten nach Art. 16(1)und 16(3) IVU-Richtlinie isteine Abfrage zu repraesentativen Daten bei den Laendern erforderlich. Die Bundesregierung hat die Aufgabe, die Daten zusammenzufassen, auszuwerten und der Kommission mitzuteilen. Die Aufgaben werden vom UBA fuer das Bundesumweltministerium wahrgenommen. Die Abfrage der Daten wird zu insgesamt 55 industriellen und gewerblichen Sektoren gemaess Anhang I der IVU-Richtlinie erfolgen. Ausserdem ist zu beruecksichtigen, dass zu verschiedenen Umweltmedien (Luft, Wasser, Boden), zur Abfallentsorgung und eventuell Energieverbrauch berichtet werden muss. Fuer die Berichterstattung wurde von der Kommission nur ein allgemeiner Fragenkatalog festgelegt. Ein Berichtsformat fuer die Abfrage bei den Laendervollzugsbehoerden wird inhaltlich im UBA in Zusammenarbeit mit den Laendern entwickelt werden. Das dadurch vorgegebene Berichtsformat soll rechnergestuetzt angewendet werden. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer Datenbank zur systematischen Erhebung und Auswertung der Daten. Die Entwicklung der Datenbank soll als Forschungsauftrag nach aussen vergeben werden. Es ist beabsichtigt, die Pflege der Datenbank nach Beendigung des Vorhabens ueber das IT-Rahmenkonzept sicherzustellen.
Im Rahmen des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche sollen eine Vielzahl von Schadstoffen in Blut und Urin der Kinder und Jugendlichen untersucht werden. Zudem werden Hausstaubproben und die Innenraumluft analysiert. Es werden Untersuchungsparameter ausgewaehlt und erhoben, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie bei hoeherer Belastung zu gesundheitlichen Schaeden fuehren und zu denen fuer die Bundesrepublik bisher keine repraesentativen Daten vorliegen. Ausserdem ist die Verfuegbarkeit einer standardisierten Analytik (gepruefte Analysenmethoden, Moeglichkeit einer externen Qualitaetskontrolle) fuer die Auswahl von Bedeutung. Im Rahmen der Pilotphase des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche (FKZ 20162212) wird die Ausschoepfung, die Durchfuehrbarkeit und die Praktikabilitaet der Untersuchungsinstrumente geprueft. Es sollen zunaechst Urin-, Hausstaub- und Trinkwasserproben von ca. 500 Kindern und Jugendlichen gewonnen und analysiert werden. In den Urinproben sollen im Rahmen dieses Teilvorhabens bestimmt werden: - Chlorphenole (PCP und 4-MCP, 2,4-DCP, 2,5-DCP, 2,6-DCP, 2,3,4-TCP, 2,4,5-TCP, 2,4,6-TCP, 2,3,4,6-TeCP), - PAK-Metaboliten im Urin (1-OH-Pyr, 1-OH-Phe, 2/9-OH-Phe, 3-OH-Phe, 4-OH-Phe), - Organophosphatmetaboliten (DMP, DMTP, DMDTP, DEP, DETP; DEDTP). Die Analysen sind entsprechend gepruefter Standardmethoden durchzufuehren. Eine interne und externe Qualitaetskontrolle ist zu belegen. Eine Probenanzahl in Abweichung von der Zahl 500 wird mit 1/500 pro Probe verrechnet. Eine Mindestzahl von 400 gilt allerdings als vereinbart.
10 Jahre nach der Konferenz fuer Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro werden die beteiligten Staaten, so auch Deutschland als Mitunterzeichner der Agenda 21, eine Zwischenbilanz des 1992 eingeleiteten Prozesses ziehen. Im Mittelpunkt stehen dabei gerade auch die Initiativen der Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung (Umsetzung des Kapitel 28 der Rio-Agenda) einschliesslich der Foerderaktivitaeten durch den Bund, die Laender, die kommunalen Spitzenverbaende und die Nichtregierungsorganisationen. Ziel des FuE-Vorhabens ist es daher, die in den deutschen Staedten, Gemeinden und Kreisen eingeleiteten Schritte und durchgefuehrten Massnahmen hinsichtlich ihres Beitrages zur nachhaltigen Entwicklung darzustellen und zu bewerten. Neben statistischen Daten sollen vor allem Informationen ueber Entwicklungsstand und -tendenzen, gute Praxisbeispiele, Verfahrensvarianten, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse gegeben werden. Schwerpunktmaessig sind dabei die in der gemeinsamen Erklaerung der UMK und der kommunalen Spitzenverbaende vom 07./08. Mai 1998 genannten zentralen Handlungsfelder einer Lokalen Agenda 21 zu betrachten (u.a. umweltvertraegliche Verkehrs- und Siedlungsentwicklung einschliesslich eines verminderten Flaechenverbrauchs, Energienutzung und Klimaschutz, Verankerung eines Umweltmanagements in der kommunalen Verwaltung). Die Ergebnisse des Vorhabens dienen zum einen als Grundlage fuer die nationale Berichterstattung, zum anderen als Baustein fuer eine oeffentlichkeitswirksame Darstellung der Lokalen Agenda 21-Prozesses in Deutschland (Publikation). Aufbau und Ablauf des Vorhabens werden so organisiert, dass verwertbare Ergebnisse rechtzeitig zum Termin der Erstellung des nationalen Berichtes fuer die Konferenz 'Rio +10' vorliegen. Der zeitliche Nachlauf ist fuer die Aufbereitung des Ergebnisberichtes in Richtung einer oeffentlichkeitswirksamen Broschuere vorgesehen. Das Gesamtvorhaben gliedert sich in zwei aufeinander abgestimmte Teilvorhaben. Schwerpunkte des Teilvorhabens 2 sind u.a. die querschnittsorientierten Aspekte der Lokalen Agenda 21 sowie der Abgleich deutscher mit auslaendischen Erfahrungen.
Im Rahmen des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche sollen eine Vielzahl von Schadstoffen in Blut und Urin der Kinder und Jugendlichen untersucht werden. Zudem werden Hausstaubproben und die Innenraumluft analysiert. Es werden Untersuchungsparameter ausgewaehlt und erhoben, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie bei hoeherer Belastung zu gesundheitlichen Schaeden fuehren und zu denen fuer die Bundesrepublik bisher keine repraesentativen Daten vorliegen. Ausserdem ist die Verfuegbarkeit einer standardisierten Analytik (gepruefte Analysenmethoden, Moeglichkeit einer externen Qualitaetskontrolle) fuer die Auswahl von Bedeutung. Im Rahmen der Pilotphase des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche (FKZ 20162212) wird die Ausschoepfung, die Durchfuehrbarkeit und die Praktikabilitaet der Untersuchungsinstrumente geprueft. Im Hausstaub vorhandene Schadstoffe koennen durch Inhalation oder Ingestion einen Beitrag zur korporalen Belastung des Menschen liefern. Dies trifft vor allem auf Kinder zu. Sowohl die inhalativ als auch oral aufgenommene Staubmenge ist bei Kindern hoeher (etwa durch eine hoehere Atemfrequenz und den wiederholten Hand-zu-Mund Kontakt). Da Kinder ausserdem empfindlicher auf Schadstoffe reagieren, ergibt sich die Notwendigkeit gerade den Hausstaub in von Kindern bewohnten Wohnungen zu untersuchen. In den Hausstaubproben sollen im Rahmen dieses Teilvorhabens untersucht werden: a) Biozide (DDT, alpha-HCH, beta-HCH, gamma-HCH, HCB, PCP, PCB 28, PCB 52, PCB 101, PCB 138, PCB 153, PCB 180, Propoxur, Methoxychlor, Chlorpyrifos); b) Flammschutzmittel und Weichmacher (DMP, DEP,DBP, BBP, DEHP, TCEP, TBEP, TEHP, PBDE, PBB); c) polychlorierte Sulfonamiddiphenylether. Die Analysen sind entsprechend gepruefter Standardmethoden durchzufuehren. Eine interne und externe Qualitaetskontrolle ist zu belegen. Eine Probenanzahl in Abweichung von der Zahl 500 wird mit 1/500 pro Probe verrechnet. Eine Mindestzahl von 400 gilt allerdings als vereinbart.
Im Rahmen des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche sollen eine Vielzahl von Schadstoffen in Blut und Urin der Kinder und Jugendlichen untersucht werden. Zudem werden Hausstaubproben und die Innenraumluft analysiert. Es werden Untersuchungsparameter ausgewaehlt und erhoben, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie bei hoeherer Belastung zu gesundheitlichen Schaeden fuehren und zu denen fuer die Bundesrepublik bisher keine repraesentativen Daten vorliegen. Ausserdem ist die Verfuegbarkeit einer standardisierten Analytik (gepruefte Analysenmethoden, Moeglichkeit einer extremen Qualitaetskontrolle) fuer die Auswahl von Bedeutung. Im Rahmen der Pilotphase des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche (FKZ 20162212) wird die Ausschoepfung, die Durchfuehrbarkeit und die Praktikabilitaet der Untersuchungsinstrumente geprueft. Kinder verbringen einen Grossteil ihrer Zeit in Innenraeumen, zu Hause und in der Schule, und werden dort ausser chemisch-physikalischen auch biogenen Allergenen ausgesetzt. Zu diesen zaehlen Schimmelpilze, Hausstaubmilben sowie Allergene von Katzen, Hunden und anderen Tieren. Untersuchungen haben gezeigt, dass Hausstaubmilben vor allem in der haeuslichen Umgebung eine Rolle spielen, waehrend Allergene von Katzen und Hunden sowie Schimmelpilze sowohl zu Hause als auch in der Schule eine Rolle spielen koennen. Allergische Reaktionen werden als eine der Hauptursachen fuer Asthma bei Kindern betrachtet. Daher ist die Untersuchung auf Allergien ein wichtiger Bestandteil des Umweltsurveys. Um eine Ursache-Wirkungs-Beziehung herstellen zu koennen, sollen die biogenen Allergene in der Wohnung und in der Schule der Kinder gemessen werden. Zur Erfassung der Schimmelpilze sollen sowohl Luft- als auch Staubuntersuchungen durchgefuehrt werden. Um den haeuslichen und den Aussenluftbeitrag bestimmen zu koennen, wird auch die Aussenluft parallel beprobt. Da auch nichtkultivierbare Schimmelpilze zur Ausloesung von Allergien beitragen, sollen neben Kultivierungsmethoden auch Methoden zur Erfassung der Gesamtzahl angewendet werden. Im Rahmen dieses Teilvorhabens werden 50 Wohnungen und zwei Schulen untersucht.
Fuer die 2. Phase der Oekobilanz fuer Getraenkeverpackungen II (UFOPLAN FKZ 29692504) soll eine kritische Pruefung nach ISO 14040, Kapitel 7.3.3, durchgefuehrt werden. In seinen 'Verfahrensregeln zur Durchfuehrung von Oekobilanzen' hat sich das UBA verpflichtet, die ISO-Normen 14040 ff streng einzuhalten. Eine wesentliche Anforderung dieser Norm ist, dass jede vergleichende Oekobilanz einer externen kritischen Pruefung (Critical review) zu unterziehen ist. Die Arbeiten zur zweiten Phase der Oekobilanz fuer Getraenkeverpackungen II (UFOPLAN FKZ 29692504), in der Prognoseszenarien zu oekologisch verbesserten Verpackungssystemen oekobilanziell untersucht werden, werden noch in 2000 beginnen. Die kritische Pruefung sollte alle Arbeitsschritte moeglichst zeitnah begleiten. Die kritische Pruefung wurde nicht bei der urspruenglichen Planung des UFOPLAN-Vorhabens FKZ 29692504 einbezogen, da zum Zeitpunkt der Planung weder die o.g. ISO-Norm, noch die o.g. UBA-Verfahrensregeln vorlagen. Es muss daher jetzt als separates Vorhaben durchgefuehrt werden.
Mit der Stoerfallverordnung wird in Deutschland die Einhaltung des Standes der Sicherheitstechnik fuer gefaehrliche Anlagen/Betriebe vorgeschrieben. Der Nachweis der Einhaltung ist ein komplexer Analyse- und Entscheidungsprozess. Dieser Prozess ist mit grossem Aufwand verbunden und muss bei jeder Genehmigung oder Anlagenaenderung durchlaufen werden. Nur in Ausnahmefaellen ist es moeglich, den Stand der Sicherheitstechnik auf der Basis sicherheitstechnischer Regeln Normen, Richtlinien etc. festzulegen. Der Grund ist, dass Technische Regeln und Normen grundsaetzlich gar nicht in der Lage sind, abschliessende Festlegungen hinsichtlich des Standes der Sicherheitstechnik zu treffen. Allerdings weisen technische Regeln eine hohe faktische Bindungswirkung auf. Folgende Probleme stellen sich: Erstens werden sehr aussagekraeftige und detaillierte deutsche Technische Regeln zum Anlagensicherheitsrecht in Zukunft durch europaeische Normen ersetzt. Die europaeischen Normen decken jedoch bei weitem nicht den Informationsgrad bestehender deutscher Regeln ab. Zweitens kommt der Arbeitskreis der Stoerfallkommission 'Schritte zur Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik' zu dem Ergebnis, dass sich Behoerden und kleinere Unternehmen sehr schwer tun, die vielfaeltig verstreuten Erkenntnisquellen (Regeln, Normen, Hintergrundinformationen etc.) zum Stand der Sicherheitstechnik zu erfassen. Besonders Hintergrundinformationen sind ausgesprochen schwer zugaenglich und zu bewerten. Ziel des Vorhabens ist, ein Informationsnetzwerk zum Stand der Sicherheitstechnik zu entwickeln, zu testen und probeweise einzufuehren. Ueber das Netzwerk sollen Erkenntnisquellen von Behoerden, Unternehmen und Sachverstaendigen kostenlos eingespeist und abgerufen werden koennen. Letztlich soll ein nachhaltiger Informationsfluss zu fortschrittlichen Sicherheitskonzepten ueber das Informationsnetzwerk entstehen.
Mit den Basisdaten Toxikologie (Eikmarin et al., 1999) wurde eine einheitliche Grundlage fuer die humantoxikologische Bewertung boden- und altlastenrelevante Stoffe geschaffen. Die Pruefwerte der BBodSchV basieren auf diesen Bewertungsmassstaeben. Inzwischen liegen derartige Bewertungsmassstaebe ('TRD-Werte') fuer ca. 125 boden- und altlastenrelevante Stoffe vor. Mit wenigen Ausnahmen (von Stoffen, die in anderem Rahmen aktualisiert wurden, wie z.B. Nitrobenzol im Zusammenhang mit der Bewertung von ruestungsrelevanten Stoffen) liegt das Ende der Datenerfassung fuer diese Stoffe 3-5 Jahre zurueck. In einem erster Schritt einer Ueberpruefung der toxikologischen Bewertungsgrundlagen zeigte sich ein relevanter Aktualisierungsbedarf fuer Acrylnitril, Aldrin/Dieldrin, Antimon, Beryllium, Cyanide, DDT, Fluoride, Nickel, Pentachlorphenol, Phthalate, Polychlorierte Biphenyle, Tetrachlorethen, Toluol, Vanadium, Vinylchlorid (fettgedruckt Stoffe der BBodSchV). Mit diesem Vorhaben sollen relevante Stoffe bezueglich ihrer humantoxikologischen Basis aktualisiert und die Auswirkung dieser Aktualisierung auf die in der BBodSchV genannten Pruefwerte bzw. auf die entsprechend Paragraph 4 Abs. 5 als orientierende Hinweise vorgeschlagenen Pruefwerte analysiert werden. Dabei ist der fuer die Pruefwerte moegliche Aenderungsbedarf herauszuarbeiten.
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Lebewesen & Lebensräume | 269 |
Luft | 243 |
Mensch & Umwelt | 382 |
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