Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Die Zielvorstellung, 'fruehere Ueberschwemmungsgebiete, die als Rueckhalteflaechen geeignet sind, so weit wie moeglich wiederherzustellen', ist im Wasserhaushaltsgesetz verankert (Paragraph 32 Abs. 2 WHG). Das Raumordnungsgesetz 1998 hat einen Grundsatz neu aufgenommen: 'Fuer den vorbeugenden Hochwasserschutz ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung und Rueckgewinnung von Auen, Rueckhalteflaechen in ueberschwemmungsgefaehrdeten Bereichen' (Paragraph 2 Abs. 2 Nr.8 ROG). Das Bundesnaturschutzgesetz sagt: 'Durch Naturschutz und Landschaftspflege duerfen Flaechen, die ausschliesslich oder ueberwiegend Zwecken des Schutzes vor Ueberflutung oder Hochwasser dienen oder die in einem verbindlichen Plan fuer die genannten Zwecke ausgewiesen sind, in ihrer bestimmungsgemaessen Nutzung nicht beeintraechtigt werden' (Paragraph 38 Abs. 1 BNatSchG). In der Bauleitplanung sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhaeltnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevoelkerung zu beruecksichtigen (Paragraph 1 Abs. 5 BauGB). Im Rahmen ihres planerischen Ermessens legt die Gemeinde durch Abwaegungsentscheidung den konkreten Stellenwert des Hochwasserschutzes fest. Diese Zielvorstellungen richten sich neben den Wasserbehoerden vor allem an die Planungstraeger und Nutzer, die die Funktionen dieser Flaechen beeinflussen koennen. Durch die umfassende Nutzung staedtebaulicher Instrumente kann den Zielvorstellungen flaechendeckend entsprochen werden. Zu den Instrumenten gehoeren u.a.: Flaechennutzungs- und Bebauungsplanung, der staedtebauliche Vertrag, der Vorhaben- und Erschliessungsplan, Gemeindesatzungen zum Bauen im Aussenbereich, Umlegung von Grundstuecken, Gemeindesatzungen zur Regelung der Erschliessung, Rueckbau und Entsiegelungsgebot, Nachrichtliche Uebernahme und Vermerke. Ziel des Vorhabens ist es, anhand von typischen Planungsfaellen die o.g. staedtebaulichen Instrumente auf die Zielvorstellung, Rueckhalteflaechen wiederzugewinnen, in ihrer Anwendbarkeit darzustellen.
Der Prozess der Globalisierung geht einher mit einem sprunghaften Anstieg der auslaendischen Direktinvestitionen. Auch viele deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren ihre Praesenz im Ausland erheblich ausgeweitet. Die zunehmende internationale Kapitalverflechtung birgt Risiken, aber auch Chancen fuer eine nachhaltige Entwicklung in den Gastlaendern. In besonderem Masse gilt dies fuer die Entwicklungs- und Schwellenlaender. Auslandsinvestitionen koennen in diesen Laendern dazu beitragen, dass die Umweltbelastungen sinken, beispielsweise durch den Einsatz moderner umweltvertraeglicher Technologien, den verstaerkten Einsatz von Umweltmanagementsystemen, Umweltbildungsmassnahmen fuer die Mitarbeiter oder umweltbezogene Anforderungen an inlaendische Lieferanten. Ob und in welcher Form es zu positiven Umweltwirkungen kommt, haengt allerdings entscheidend von der Umweltpolitik des jeweiligen multinationalen Unternehmens sowie von den branchenspezifischen Gegebenheiten ab. Im Rahmen des Vorhabens soll vor diesem Hintergrund deutlich gemacht werden, welche Potentiale bestehen, durch Auslandsinvestitionen zu einer nachhaltigen Entwicklung im Gastland beizutragen. Dabei soll auf den Erkenntnissen des UFOPLAN-Vorhabens 'Ansatzpunkte fuer eine staerkere Beruecksichtigung von Umweltbelangen bei Auslandsinvestitionen' aufgebaut werden. Als Auswahlkriterium fuer die Branchen soll die Umweltrelevanz sowie der Grad der Auslandsverflechtung dienen. Den Ausgangspunkt der Untersuchung soll die Auswertung vorliegender empirischer Studien zu branchenspezifischen Umweltbelastungen sowie von Erfolgsbeispielen fuer umweltschutzbezogene Massnahmen bei Auslandsinvestitionen bilden. Auf dieser Grundlage soll in Workshops mit Unternehmensvertretern aus den betreffenden Branchen diskutiert werden, welche (zusaetzlichen) Beitraege zu einer nachhaltigen Entwicklung deutsche multinationale Unternehmen ueber ihre Auslandsinvestitionen leisten koennen. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, umweltbezogene Leitlinien fuer Auslandsinvestitionen zu entwickeln. Darueber hinaus soll das Projekt in einem 'side event' auf der Konferenz Rio plus 10 gemeinsam mit der Wirtschaft vorgestellt werden. Im Jahr 2002 sollen danach in Deutschland auf einem Workshop die Leitlinien vorgestellt und um ihre Befolgung geworben werden.
Mit dem breiten Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft ist auch in Deutschland mittelfristig zu rechnen. Wirkt zum jetzigen Zeitpunkt die Kaufentscheidung der Verbraucher im Lebensmittelbereich dem grossflaechigen Anbau von gentechnisch veraenderten Pflanzen noch entgegen - so ist mit dem industriellen Einsatz von gentechnisch veraenderten nachwachsenden Rohstoffen ein Anbau in der Flaeche nicht auszuschliessen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass das BML und das BMBF im Bereich der gentechnischen Pflanzenzuechtung intensive Forschungsfoerderung betreiben. Ein Problem, welches schon jetzt ansteht, ist die moegliche Bestaeubung von Feldern aus dem oekologischen Landbau - aber auch aus dem konventionellen Anbau - durch transgene Pollen von Nachbarfeldern, wenn transgene und nichttransgene Sorten der gleichen Art in unmittelbarer Nachbarschaft angebaut werden. Eine Durchmischung ist ueberwiegend in den direkt angrenzenden Bereichen zu erwarten. Rapspollen kann z.B. bis zu 8 km weit transportiert werden, Pollen von Mais und Kartoffeln etwa 1 km weit. Bienen koennen Pollen 4 km vom Feld wegtransportieren. Eine Bestaeubung gentechnikfreier Pflanzen durch transgene Pollen aus der Nachbarschaft ist daher bei parallelem Anbau zu erwarten. Laut der Verordnungen, (EWG) Nr. 2092/91 und 1804/99, gilt ein generelles Verbot der Verwendung von gentechnisch veraenderten Mikroorganismen und auf deren Grundlage hergestellter Erzeugnisse bei Oekoprodukten. Unter der Annahme einer kuenftig nicht auszuschliessenden landwirtschaftlichen Gentechnikanwendung bedarf der oekologische Landbau daher - einerseits besonderer Schutzanforderungen beim Anbau selbst und - andererseits gentechnikfreier Zucht- und Vermehrungsgebiete fuer biologisches Saatgut. Im Vorhaben sollen 1. moegliche Loesungsansaetze (wie z.B. Abstandsregelungen) dargestellt werden, um bei einem grossflaechigen Anbau von gentechnisch veraenderten Pflanzen die Existenz des oekologischen Landbaus zu sichern. 2. Fuer diese Loesungsansaetze sind die notwendigen Rahmenbedingungen fuer eine Umsetzung in die Praxis darzustellen. 3. Die oben erarbeiteten Rahmenbedingungen sind mit relevanten Akteuren in Richtung von Handlungsoptionen fuer die Umweltpolitik bzw. von Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zu diskutieren.
Im Zuge der verstaerkten Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den Schwellen- und Entwicklungslaendern in Asien, Afrika und Lateinamerika im Rahmen des Umwelttechnologietransfers besuchen zunehmend Entscheidungstraeger aus diesen Regionen Deutschland. Da diese Besucher wichtige Multiplikatoren fuer die Anwendung deutscher Konzepte in ihren jeweiligen Heimatlaendern sind, ist es erforderlich, deren Betreuung durch zielfuehrende Informationen fuer den Bereich des technischen Umweltschutzes zu verbessern. Im Rahmen des Vorhabens soll ein Konzept entwickelt werden, das neben organisatorischen Fragestellungen vor allem inhaltliche Gesichtspunkte von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung einschliesst. Nach einer Definition wuenschenswerter Informationskomplexe soll fuer technische Schwerpunktbereiche modulhaft Informationsmaterial insbesondere unter Beruecksichtigung der Moeglichkeiten eines Besuchs geeigneter Demonstrationsanlagen erarbeitet werden. Eine Dokumentation potentieller Ansprechpartner, nach Moeglichkeit auch in der jeweiligen Heimatregion, soll die spaetere Kontaktpflege und damit eine Nachbearbeitung sowohl seitens der besuchten Behoerden oder entsprechender Einrichtungen als auch der Unternehmen erleichtern. Das erarbeitete Informationsmaterial soll in mehreren Sprachen erstellt werden. Bei der Entwicklung eines modularen Informations- und Betreuungssystems soll auf die Ergebnisse des FuE-Projektes 29814302 ('Cleaner Production Germany') des Ufoplans 1998 aufgebaut werden.
Im Rahmen des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche sollen eine Vielzahl von Schadstoffen in Blut und Urin der Kinder und Jugendlichen untersucht werden. Zudem werden Hausstaubproben und die Innenraumluft analysiert. Es werden Untersuchungsparameter ausgewaehlt und erhoben, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie bei hoeherer Belastung zu gesundheitlichen Schaeden fuehren und zu denen fuer die Bundesrepublik bisher keine repraesentativen Daten vorliegen. Ausserdem ist die Verfuegbarkeit einer standardisierten Analytik (gepruefte Analysenmethoden, Moeglichkeit einer externen Qualitaetskontrolle) fuer die Auswahl von Bedeutung. Im Rahmen der Pilotphase des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche (FKZ 20162212) wird die Ausschoepfung, die Durchfuehrbarkeit und die Praktikabilitaet der Untersuchungsinstrumente geprueft. Es sollen zunaechst Urin-, Hausstaub- und Trinkwasserproben von ca. 500 Kindern und Jugendlichen gewonnen und analysiert werden. In den Urinproben sollen im Rahmen dieses Teilvorhabens bestimmt werden: - Chlorphenole (PCP und 4-MCP, 2,4-DCP, 2,5-DCP, 2,6-DCP, 2,3,4-TCP, 2,4,5-TCP, 2,4,6-TCP, 2,3,4,6-TeCP), - PAK-Metaboliten im Urin (1-OH-Pyr, 1-OH-Phe, 2/9-OH-Phe, 3-OH-Phe, 4-OH-Phe), - Organophosphatmetaboliten (DMP, DMTP, DMDTP, DEP, DETP; DEDTP). Die Analysen sind entsprechend gepruefter Standardmethoden durchzufuehren. Eine interne und externe Qualitaetskontrolle ist zu belegen. Eine Probenanzahl in Abweichung von der Zahl 500 wird mit 1/500 pro Probe verrechnet. Eine Mindestzahl von 400 gilt allerdings als vereinbart.
Die Globalisierung birgt gerade im oekologischen und sozialen Bereich eine Reihe von Risiken - aber auch Chancen. Gleichzeitig wird sie in Zukunft immer staerkeren Einfluss auf die nationalen Gegebenheiten nehmen. Auch die Moeglichkeiten der nationalen Politik werden zunehmend eingeschraenkt werden. Leitlinien werden vielmehr auf internationaler Ebene, wie etwa bei der WTO, vorgegeben. Angesichts dieser Situation gilt es, Konzepte zu entwickeln, wie die negativen Auswirkungen der Globalisierung abgefedert und die sich bietenden Chancen genutzt werden koennen. Ein wesentliches Vertiefungsthema des Vorhabens soll darin bestehen, die Zusammenhaenge zwischen dem Verursacherprinzip und dem internationalen Handelsregime naeher zu analysieren. Dabei soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, welche Massnahmen zur Vermeidung moeglicher Wettbewerbsnachteile durch die Anwendung des Verursacherprinzips auf nationaler und regionaler Ebene mit den WTO-Regeln kompatibel sind und welche Aenderungen der WTO-Regelungen gegebenenfalls erforderlich sind, um die Durchsetzung des Verursacherprinzips zu erleichtern. National von besonderer Bedeutung ist dabei die Arbeit der Enquete-Kommission (EK) des Deutschen Bundestages zur Globalisierung der Weltwirtschaft. Neben dem Schwerpunkt 'Verursacherprinzip' sollen im Rahmen des Vorhabens - unter Beruecksichtigung der Arbeit der EK - zu aktuellen Einzelthemen der Globalisierung Berichte angefertigt und die Forschungsergebnisse in die Arbeit der EK eingespeist werden.
Mit den Basisdaten Toxikologie (Eikmarin et al., 1999) wurde eine einheitliche Grundlage fuer die humantoxikologische Bewertung boden- und altlastenrelevante Stoffe geschaffen. Die Pruefwerte der BBodSchV basieren auf diesen Bewertungsmassstaeben. Inzwischen liegen derartige Bewertungsmassstaebe ('TRD-Werte') fuer ca. 125 boden- und altlastenrelevante Stoffe vor. Mit wenigen Ausnahmen (von Stoffen, die in anderem Rahmen aktualisiert wurden, wie z.B. Nitrobenzol im Zusammenhang mit der Bewertung von ruestungsrelevanten Stoffen) liegt das Ende der Datenerfassung fuer diese Stoffe 3-5 Jahre zurueck. In einem erster Schritt einer Ueberpruefung der toxikologischen Bewertungsgrundlagen zeigte sich ein relevanter Aktualisierungsbedarf fuer Acrylnitril, Aldrin/Dieldrin, Antimon, Beryllium, Cyanide, DDT, Fluoride, Nickel, Pentachlorphenol, Phthalate, Polychlorierte Biphenyle, Tetrachlorethen, Toluol, Vanadium, Vinylchlorid (fettgedruckt Stoffe der BBodSchV). Mit diesem Vorhaben sollen relevante Stoffe bezueglich ihrer humantoxikologischen Basis aktualisiert und die Auswirkung dieser Aktualisierung auf die in der BBodSchV genannten Pruefwerte bzw. auf die entsprechend Paragraph 4 Abs. 5 als orientierende Hinweise vorgeschlagenen Pruefwerte analysiert werden. Dabei ist der fuer die Pruefwerte moegliche Aenderungsbedarf herauszuarbeiten.
Umfangreiche sich teilweise ueberschneidende Berichtspflichten aus internationalen und supranationalen Rechtsetzungen verursachen erheblichen vermeidbaren administrativen Aufwand. Es besteht daher hohes Bundesinteresse, die Berichtspflichten zu vereinfachen und international zu harmonisieren. Nicht zuletzt sind und waren Berichtspflichten Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen supranationaler Rechtssetzungen. Der Verwaltungsaufwand kann vermindert werden, indem eine naehere Untersuchung aller aktuellen nationalen und internationalen Berichtspflichten durchgefuehrt wird, mit dem Ziel, Vorschlaege zur Harmonisierung zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, Vorschlaege fuer eine Berichtswesensystem, welches effektiv nur die notwendigen Daten erfragt und Ueberschneidungen vermeidet, zu erarbeiten, um diese in internationale Verhandlungen einbringen zu koennen. Ausgangspunkt des Berichtswesensystems sollen bindende Berichtspflichten im Rahmen der EU-Gesetzgebung sein, wie z.B. das Europaeische Schadstoffemissionsregister (ESER) im Bereich der industriellen Einleitungen bzw. die Kommunalabwasserrichtlinie im Bereich der kommunalen Einleitungen.
Dem Bund sollen kuenftig ausgewaehlte repraesentative Daten aus dem wasserrechtl. Vollzug von den Laendern zur Verfuegung gestellt werden. Mit diesen Daten sollen Angemessenheit und Wirkung der gueltigen VWV'en ueberprueft und die Notwendigkeit einer Anpassung an die technische Entwicklung erkannt werden. In dem F+E-Vorhaben soll ein EDV-gestuetztes Auswerteverfahren fuer die uebermittelten Daten entwickelt, die erhaltenen Ergebnisse fachlich ueberprueft und das gesamte Verfahren optimiert werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 382 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 4 |
| Land | 9 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 60 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 382 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 382 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 382 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 285 |
| Webseite | 97 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 251 |
| Lebewesen und Lebensräume | 342 |
| Luft | 243 |
| Mensch und Umwelt | 379 |
| Wasser | 245 |
| Weitere | 382 |