Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Praemisse fuer die Ableitung der Vorsorgewerte war, dass die abgeleiteten Werte mit Schadstoffwirkungen begruendet und mit repraesentativen Hintergrundgehalten abgeglichen worden sind. Dies erfolgte auf der Grundlage der von der Bund/Laender-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz abgeleiteten Hintergrundwerte fuer den mineralischen Oberboden. Die Ueberpruefung, Fortschreibung und ggf. auch Ergaenzung der Vorsorgewerte der BBodSchV erfordert folgende Arbeiten: 1. Zu pruefen ist, ob den allgemein verbreiteten Hintergrundgehalten in Unterboeden/Untergrund durch die Vorsorgewerte ausreichend Rechnung getragen wird. Ziel ist es, Hintergrundwerte fuer Unterboden/Untergrund abzuleiten. Hierzu sind die in der Bundesanstalt fuer Geowissenschaften und Rohstoffe/dem Niedersaechsischen Landesamt fuer Bodenforschung/den Geologischen Diensten vorliegenden Daten zusammenzutragen, die fachlichen Anforderungen an die Datenauswertung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage Hintergrundwerte fuer Unterboeden/Untergrund abzuleiten. 2. Fuer die Bundesratentschliessung zur BBodSchV ist es unerlaesslich, Kenntnisse ueber Hintergrundkonzentrationen von Bodensickerwasser (ungesaettigter Bereich), insbesondere die Schwermetallkonzentrationen unter Feldbedingungen zu erhalten. Hierfuer sind relevante Boden/Grundwassersituationen darzustellen, die flaechenmaessig dominieren. Neben der Auswertung geeigneter (z.B. Untersuchung des oberen Grundwassers des 1. GW-Stockwerkes) sind Messungen im Felde durchzufuehren und verfuegbare Daten aus Lysimeteruntersuchungen und Analysen aus Wasserversorgungseinrichtungen miteinander zu vergleichen. Ziel ist die Erarbeitung einer Methode zur Ableitung von Hintergrundkonzentrationen fuer anorganische Stoffe und B(a)p im Bodensickerwasser und oberflaechennahen Grundwasser. 3. Paragraph 9 Abs. 2 und 3 BBodSchV regelt, dass bei erhoehten Hintergrundgehalten eine Ueberschreitung der Vorsorgewerte unbedenklich ist, soweit eine Freisetzung der Schadstoffe oder zusaetzliche Eintraege keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenfunktionen erwarten lassen. Inhaltlich betrifft dies auch Paragraph 4 Abs. 8 und Paragraph 5 Abs. 3 BBodSchV. Zur Bestimmung der mobilisierbaren Anteile kommen unterschiedliche Methoden in Betracht. Um den Vollzug der BBodSchV zu vereinfachen und den Kostenaufwand zu senken, ist eine Harmonisierung dieser Methoden erforderlich. Ziel ist die Charakterisierung von Boeden mit erhoehten Hintergrundgehalten und die Erarbeitung einer Verfahrensweise zur Abschaetzung der Erheblichkeit einer Freisetzung nach BbodSchV.
Die Verwertung von Bioabfaellen in biologischen Abfallbehandlungsanlagen ist unmittelbar verknuepft mit der Anforderung nach einer seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit der erzeugten Kompostprodukte. Seit Inkrafttreten der Bioabfallverordnung (BioAbfV) gelten fuer Abfallbehandler eine Reihe von direkten und indirekten Pruefungsverfahren, die gewaehrleisten sollen, dass von behandelten Bioabfaellen keine Gefahren fuer Mensch und/oder Umwelt ausgehen koennen. Insbesondere bei der Behandlung von Bioabfaellen in Anaerob- oder Vergaerungsanlagen gibt es allerdings noch erhebliche Kenntnisluecken dazu, inwieweit durch die Behandlung eine ausreichende Hygienisierung der Verwertungsprodukte erreicht werden kann. Die in der BioAbfV genannten Methoden muessen ausserdem hinsichtlich Durchfuehrbarkeit und Funktionsfaehigkeit fuer die Anwendung in Anaerobanlagen ueberprueft werden und bezueglich der Durchfuehrung von Untersuchungen in Prueflaboratorien muessen Qualitaetssicherungsmassnahmen (Ringversuche) entwickelt werden, die fuer diesen Anwendungszweck verwendet werden koennen. In dem Forschungsvorhaben sollen deshalb in einem ersten Schritt die in der BioAbfV genannten Pruefungsverfahren und hier ganz besonders die phytohygienischen Untersuchungen im Bereich der Anaerobanlagen Gegenstand der Untersuchungen sein. Hierbei soll beispielsweise ueberprueft werden, inwieweit bei der anaeroben Behandlung in einem mesophilen Temperaturbereich ebenfalls eine ausreichende Hygienisierung der Behandlungsprodukte erreicht werden kann oder wie der Einfluss eines fluessigen oder festen Substratzustandes auf die Inaktivierung von fakultativ pathogenen Mikroorganismen einzuschaetzen ist. Parallel zu diesen Untersuchungen muessen Qualitaetssicherungsmassnahmen fuer Prueflaboratorien, die im Rahmen der Routineuntersuchungen taetig sind, eingeleitet und entwickelt werden. Fuer die Qualitaetssicherung bezueglich der seuchen- und phytohygienischen Pruefungsverfahren sind herkoemmliche Ringversuche, wie sie beispielsweise bei unterschiedlichen Untersuchungsstellen zur Ermittlung der Schwermetallgehalte von Kompostproben eingesetzt werden sollen, wahrscheinlich ungeeignet und muessen durch neue und noch zu entwickelnde Methoden ersetzt werden. Ein weiteres Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, dass neue und hierzu geeignete Verfahren entwickelt werden. Obwohl das Gefaehrdungspotential von Kompost insgesamt als relativ gering erachtet wird, koennen Risiken z.B. durch Verbreitung von Krankheitserregern auf diesem Weg nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der staendig zunehmenden Menge von biologisch verwerteten Abfaellen (geschaetzte Menge groesser 6 Millionen t) wird es deshalb als besonders wichtig erachtet, dass die aufgezeigten Forschungsaktivitaeten moeglichst bald begonnen werden. Da die in der BioabfallV genannten Pruefungsbedingungen bzgl. anzuwendender Hygieneanforderungen ganz wesentlich vom UBA mitgepraegt wurden, soll die Betreuung des Vorhabens in Zu
Das aktuelle FuE Vorhaben 'Entwicklung von Grundlagen fuer eine einheitliche Umweltkennzeichnung im Deutschlandtourismus' (FKZ 20094127) hat, wie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung gefordert, als einen wichtigen Baustein ein Organisationsmodell zur Einfuehrung der Umweltdachmarke entwickelt. Dieses konsensfaehige Konstrukt soll nun moeglichst zeitnah in die Praxis umgesetzt und auf seine Funktionsfaehigkeit hinsichtlich der zu leistenden operativen und strategischen Aufgaben getestet werden. Hierfuer wurde dem Alpenforschungsinstitut treuhaenderisch fuer die beteiligten Verbaende eine Zuwendung in Hoehe von 500000 DM gewaehrt. Im Zuwendungszeitraum wurde zwischenzeitlich die geforderte GmbH gegruendet. Da sich die angestrebte Foerderung fuer die 2. Projektphase durch die DBU vom November 2001 mindestens auf den Anfang des Jahres 2002 verschiebt, wird eine bedingt rueckzahlbare an die Viabono GmbH zur Ueberbrueckung der Finanzierungsluecke benoetigt. Die Viabono GmbH hat bei der DSU einen vorzeitigen Vorhabenbeginn beantragt. Das heisst, dass im Falle der Foerderung durch die DBU die geleistete Zuwendung 2002 zurueck gezahlt werden wird.
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung des Uebereinkommens ueber die biologische Vielfalt von 1992 unter anderem dazu verpflichtet, '... soweit moeglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Oekosysteme, Lebensraeume oder Arten gefaehrden, zu verhindern, und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen' (Artikel 8 (h)). Waehrend die Folgen einer Ausbreitung gebietsfremder Arten fuer die biologische Vielfalt unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes weitestgehend in der wissenschaftlichen Diskussion verankert sind, liegen fuer die durch invasive gebietsfremde Arten hervorgerufenen oekonomischen Folgekosten fuer Deutschland noch keine Zahlen vor. Fuer die USA werden diese Kosten beispielsweise auf 3,6 bis 5,4 Milliarden Dollar pro Jahr geschaetzt. - Medizinische Kosten verursacht durch toxische und allergene Wirkungen oder durch Krankheitsuebertragung durch Neobiota, - Kosten fuer die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch reduzierte Ernte, reduzierte Tierproduktion und den Verlust genetischer Grundlagen fuer die Zuechtung und - Erhaltungskosten fuer bestimmte fuer den Naturschutz wertvolle Arten sollen zusammengestellt werden. Ziel des Vorhabens ist es, auf der Grundlage der deutlich gemachten Folgekosten, die durch die Einbringung gebietsfremder Arten entstehen, die zwingend notwendigen Bereiche fuer eine Verhinderung und deren sektorale Akteure zu identifizieren, entsprechende nationale Handlungsschwerpunkte zu benennen und Strategien zur Verminderung der Ausbreitung gebietsfremder Arten zu entwickeln. Zudem soll diese Analyse die Bereitschaft erhoehen, die in der Konvention entwickelten Leitlinien umzusetzen, die sich auf die Verhinderung einer Einbringung von gebietsfremden Arten, die Bedingungen der Ausbringung selbst und auf Ausgleichsmassnahmen zu negativen Wirkungen beziehen. Der Abschlussbericht ist in deutscher und englischer Sprache vorzulegen.
Ziel dieses Modellprojektes war die Entwicklung eines Konzeptes für die Untersuchung des Einflusses von GVP auf die Zusammensetzung von Pflanzengemeinschaften. Dazu wurden Methoden für die Anlage von Dauerbeobachtungsflächen für Pflanzensoziologische Aufnahmen unter Berücksichtigung der Erfassung prägender Bodenparameter erprobt.
Im privaten und privatwirtschaftlichen Bereich bestehen vielfaeltige oekonomische Anreize, den Ge- und Verbrauch natuerlicher Ressourcen zu reduzieren, da solche Einsparungen im allgemeinen auch mit reduzierten Kosten einhergehen. Dies ist im Bereich der oeffentlichen Hand haeufig nicht der Fall: Kostenersparnisse, die aus verminderten stofflichen oder Energieinputs oder aus reduzierten Abfallmengen resultieren, entlasten zwar den Gesamthaushalt, kommen aber den Verantwortlichen nicht unmittelbar zu Gute. Folge dieses fehlenden Anreizsystems ist, dass wirtschaftlich sinnvolle Umweltschutzmassnahmen zum Teil nicht durchgefuehrt werden und es somit im Ergebnis zu hoeheren Kosten und Umweltbelastungen kommt. Es existieren jedoch Beispiele, in denen es gelungen ist, auch fuer den oeffentlichen Bereich entsprechende monetaere Anreizsysteme zu schaffen: An vorderster Stelle sind hier die sogenannten 'Fifty/fifty Modelle' an Schulen zu nennen, bei denen die Ersparnisse, die aus Umweltschutzmassnahmen resultieren, zur Haelfte von der Schule selbst zu eigenen Zwecken verwendet werden koennen. Ziel des Vorhabens ist zunaechst eine Bestandsaufnahme und Auswertung entsprechender Initiativen fuer umweltschutzorientierte oekonomische Anreizsysteme im Bereich der oeffentlichen Hand in Deutschland. Aufbauend auf dieser Bestandsaufnahme soll zum einen eine kurze Motivationsbroschuere erstellt werden, die sich an oeffentliche Einrichtungen (Behoerden, Schulen, ...) wendet; erfolgreiche Beispiele praesentiert sowie Anknuepfungspunkte und Wege zur Einfuehrung oekonomischer Anreizsysteme aufzeigt. Zum anderen sollen in einer Studie ausgehend von den bisherigen Erfahrungen die existierenden (haushalts-)rechtlichen Restriktionen herausgearbeitet und Strategien fuer eine intensivere Nutzung oekonomischer Anreizmechanismen im Umweltschutz im Bereich der oeffentlichen Hand erarbeitet werden.
Ziel des F+E-Vorhabens ist es, die mit der Umsetzung der 'Richtlinie des Rates ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt' in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland verbundenen Fragen zu klaeren. Neben den auslegungsbeduerftigen Regelungen der Richtlinie sind auch die umsetzungsrelevanten verfassungsrechtlichen 'Vorfragen', vor allem die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Laendern, zu eroertern. Unter Beruecksichtigung des Regelungsanteils von Bund und Laendern sind die Vor- und Nachteile der moeglichen Umsetzungsstrategien - Regelung des Zugangsrechts in eigenen Informationszugangsgesetzen, den Verwaltungsverfahrensgesetzen oder den Fachgesetzen - aufzuzeigen. Die Strukturen (Eckpunkte) einer gesetzlichen Regelung sind herauszuarbeiten, wobei auch auf den Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen sowie auf das Verhaeltnis zu bestehenden Akteneinsichtsrechten einzugehen ist.
Über den Langzeitverlauf von umweltassoziierten Gesundheitsstörungen, insbesondere MCS, liegen weltweit (incl. Deutschland) keine verlässlichen Daten zu klinisch-medizinischen, sozialmedizinischen sowie psychosozialen Belangen vor. Valide Daten fehlen insbesondere zur Entwicklung der Symptomatik (Chronifizierung/Prognose) in Relation zu Expositionsbedingungen (attributierten Umweltfaktoren), zur Inanspruchnahme von therapeutischen Interventionen und sekundärpräventiven Maßnahmen, zu Lebensumständen bzgl. Arbeitsunfähigkeit, Begutachtungsverfahren, Berentung etc. Im Anschluss an das multizentrische MCS-Verbundvorhaben ('Basisprojekt'; FKZ 29862274) soll in dem Folgevorhaben eine Kohorte nach 1 Jahr, eine 2. Kohorte nach 2 Jahren und eine 3. Kohorte nach knapp 4 Jahren nachuntersucht werden (Follow up). Weitere Probanden sollen zudem für die Erweiterung der 'Basisstichprobe' (= Erstuntersuchung) gewonnen werden, da die Probandenzahlen im 'Basisprojekt' geringer als erwartet ausgefallen sind. Für das Follow up werden ca. 100 Probanden zur Verfügung stehen (Erstuntersuchung 1999, 2000, 2001 rekrutiert ca. 150 Patienten; erwartete Response von 65 Prozent). Als Kontrollgruppe werden sowohl bei den Erstuntersuchungen, als auch bei den Nachuntersuchungen 'Nicht-MCS-Patienten' herangezogen. Das Instrumentarium des Basisprojektes (Medizinischer Dokumentationsbogen, Gesundheits- (= Psychometrischer) sowie Umweltmedizinischer Fragebogen, Datenbank) wird weiterentwickelt und an die Bedingungen des Follow up angepasst. An einer Unterstichprobe sind eine 'Wohnungsbegehung' und olfaktometrische Untersuchungen mit der Ableitung evozierter Potenziale vorgesehen. Die Paten werden multifaktoriell hypothesengeleitet mathematisch-statistisch ausgewertet. Der Abschlussbericht wird die Ergebnisse aller erstuntersuchten (auch aus dem Vorläufervorhaben) und der nachuntersuchten Patienten enthalten.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 382 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 382 |
| License | Count |
|---|---|
| offen | 382 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 382 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 285 |
| Webseite | 97 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 249 |
| Lebewesen und Lebensräume | 263 |
| Luft | 242 |
| Mensch und Umwelt | 381 |
| Wasser | 242 |
| Weitere | 382 |