Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Kritische Begleitung des UGB-Prozesses, Erstellung von Stellungsnahmen zu einzelnen Aspekten des UGB, Durchführung von Fachworkshops, Pressegesprächen und einer Konferenz.
Ich bin französischer Staatsbürger und erschüttert darüber, dass sich im gesamten Grenzgebiet zwischen Mosel und Saar illegale Mülldeponien im Sinne des französischen Umweltgesetzbuches sowie des französischen Forstgesetzes ausbreiten (insbesondere Reifen, aber auch andere Abfälle), ich verlinke Ihnen französische Presseartikel, die darüber berichten (Le Parisien : https://www.leparisien.fr/moselle-57/en-moselle-les-communes-frontalieres-submergees-par-les-depots-sauvages-de-dechets-allemands-17-06-2025-5L5VD7Z3MRCVHFWIO4IEWSUHF4.php , Le Républicain Lorrain : https://www.republicain-lorrain.fr/environnement/2025/06/06/depots-sauvages-de-dechets-en-foret-les-elus-crient-leur-ras-le-bol , https://www.republicain-lorrain.fr/societe/2025/05/05/un-depot-illegal-de-cuves-de-fuel-decouvert-en-foret , https://www.republicain-lorrain.fr/environnement/2025/03/07/depot-sauvage-plus-de-9-2-tonnes-de-pneus-en-foret-domaniale-de-languimberg ). Das ist nicht normal und macht die grenzüberschreitende Beziehung schädlich. Es sei auch daran erinnert, dass dies auf französischem Boden zu strafrechtlichen Verfolgungen führen kann (siehe die Artikel L.231-2ff. Code de l'environnement, L541-46 ff. Code de l'environnement (insb. L.541-46 I. 11°, Straftaten im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Abfällen, listet zahlreiche Vergehen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Abfällen auf, darunter auch einige, die mit der Verletzung von EU-Recht (Abfallverbringung) in Zusammenhang stehen)., Artikel L.173-8 Code de l'environnement, L173-1 Code de l'environnement, u.a.) Meine Frage lautet wie folgt: Was unternimmt die Bundesregierung gegen diese Plage? Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Warndtwald (Grenze zw. Mosel Département und Saarland) auf deutscher Seite als Natura-2000-Gebiet eingestuft ist, auf französischer Seite jedoch nicht. Erlaubt dies den Bürgern, den Müll auf der anderen Seite der Grenze zu entsorgen? Auf keinen Fall.
ID: 1991 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG, Bekanntmachung des BSH nach der Espoo-Konvention für den geplanten OWP „Skåne Havsvindpark“ in der schwedischen AWZ der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Windpark „Skåne Havsvindpark“ befindet sich in der Ostsee im Arkonabecken zwischen Bornholm und der Untiefe Kriegers Flak außerhalb des schwedischen Hoheitsgebiets in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Schwedens, etwa 22 km südlich der Küste von Skåne. Dieser (UVP-Bericht) umfasst Bau, Betrieb und Außerbetriebnahme des Windparks „Skåne Havsvindpark“ mit internem Kabelnetz, Umspannstationen sowie Plattformen für Logistik und Quartiere. Auch Untersuchungen des Meeresbodens sind im UVP-Bericht enthalten. Weil das Risiko erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt im Natura 2000-Gebiet „Sydvästskånes utsjövatten“ (SE0430187) vorliegt, bildet der UVP-Bericht auch die Grundlage für die Prüfung einer Genehmigung nach Kap. 7 § 28a des schwedischen Umweltgesetzbuchs. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 01.09.2022 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: Tel. 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windparkverfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu dem Vorhaben sind schriftlich oder elektronisch beim beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, dajana.ruge@bsh.de. Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders / Organisation enthalten. Vorhabenträger Ørsted A/S Ørsted A/S Kraftværksvej 53 7000 Fredericia Dänemark Homepage: https://orsted.de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2022 Enddatum der Auslegung 30.09.2022 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen. Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2022 Enddatum der Auslegung 30.09.2022 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 30.09.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.09.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben
<p>Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht)</p><p>Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht.</p><p>Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten.</p><p>Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt.</p><p>Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.</p><p> <a href="http://ufordat.uba.de/UFORDAT/pages/PublicRedirect.aspx?h=83368c1218b60e47c5012583fd36b7af0aed48011a060a42d487176ae6bd29b3"><i></i> Zur Beschreibung in der Umweltforschungsdatenbank (UFORDAT)</a> <a href="https://www.ufz.de/index.php?de=47729"><i></i> Zur Projektwebsite des UFZ</a><a href="https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748941521/zukunftsfaehiges-umweltrecht-i"><i></i> Publikation: Zukunftsfähiges Umweltrecht I</a><a href="https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748915379-1/titelei-inhaltsverzeichnis?page=1"><i></i> Publikation: Zukunftsfähiges Umweltrecht II</a><a href="https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748919285/zukunftsfaehiges-umweltrecht-iii-unilaterale-beitraege-zur-globalen-nachhaltigkeitsordnung?page=1"><i></i> Publikation: Zukunftsfähiges Umweltrecht III</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/flyer_vorsorgeprinzip_online.pdf">Workshop Das Vorsorgeprinzip vor neuen Herausforderungen</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/flyer_suffizienz.pdf">Workshop Rechtliche Perspektiven der Suffizienz</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/flyer_schutz_final.pdf">Workshop Unilaterales Umweltrecht zum Schutz globaler Umweltgüter</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/das-instrument-der-bedarfsplanung-rechtliche"><i></i> Zur Publikation</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gerechtigkeit-im-umweltrecht"><i></i> zur Publikation</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/vorsorgeprinzip"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/durchsetzung-des-umweltrechts"><i></i> zum Artikel</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umweltgesetzbuch"><i></i> zum Artikel</a> </p>
Die europäische Initiative HBM4EU hat zum Ziel, die Datenlage zum Human-Biomonitoring in der EU anzugleichen und die gesundheitlichen Folgen der Schadstoffbelastung besser zu verstehen - durch Zusammenführung bereits vorhandener Daten und Durchführung gemeinsamer Studien. So sollen Informationen zum sicheren Chemikalienmanagement gewonnen werden, um die Gesundheit der Europäer zu schützen. Ziel des Vorhabens ist es, Substanzen der in der Initiative als prioritär benannten Stoffgruppen der aprotischen Lösungsmittel und UV-Filter in Humanproben aus GerES und der Umweltprobenbank des Bundes zu messen. Dadurch sollen Datenlücken für den europäischen Bereich geschlossen werden und länderübergreifende Studien und Auswertungen ermöglicht werden. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zum Aufbau eines europäischen Systems des Human-Biomonitoring zu leisten, das langfristig der besseren Kontrolle und Unterstützung der Chemikalienregulierung in Europa dient.
Der Gruppenlayer „Vegetationszeit im Wald“ umfasst drei Karten: die tatsächliche Vegetationszeitlänge (Anzahl Tage 10 °C), die Niederschlagssumme in der forstlichen Vegetationszeit (Mai bis Oktober) sowie die klimatische Wasserbilanz in der forstlichen Vegetationszeit (Mai bis Oktober) jeweils im Zeitraum 1981-2010 dargestellt. Die Datenbasis stammt vom Deutschen Wetterdienst. Basis der Auswertung der tatsächlichen Vegetationszeitlänge stellt der HYRAS-Datensatz des DWD der, der Tageswertdaten in einem Raster von 5 km × 5 km enthält. Grundlage zur Ermittlung der forstlich relevanten tatsächlichen Vegetationszeitlänge sind die mittleren Tageswerte der Lufttemperatur, die an den Stationen des Deutschen Wetterdienstes in Nordrhein-Westfalen gemessen werden. Die Grundlage für die Niederschlagssumme sowie die Klimatische Wasserbilanz in der forstlichen Vegetationszeit (Mai bis Oktober) liefern ebenfalls Messungen des Deutschen Wetterdienst, die unter Berücksichtigung der Geländetopographie aus ein Raster von 1 km × 1 km interpoliert wurden.
ID: 827 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention über den UVP-Bericht zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Kriegers Flak“ im Bereich der schwedischen Wirtschaftszon Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß dem Gesetz über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten. Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 24.06.2020 Art des Zulassungsverfahrens: Beteiligungsverfahren nach dem ESPOO-Übereinkommen UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6324 E-Mailadresse der Kontaktperson: bernhard.schneider@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Netzanbindungs- und sonstige Verfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Schriftliche Stellungnahmen zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bezogen auf die Änderung des Vorhabens bzw.- UVP- Berichts können bis zum bis zum 24. September 2020 (auf Deutsch oder Englisch) vorzugsweise per E-Mail an die schwedische Umweltschutzbehörde Verfahrensführende Behörde in Schweden: SWEDISH ENVIRONMENTAL PROTECTION AGENCY STOCKHOLM -VIRKESVÄGEN 2 ÖSTERSUND - FODERSKSINDNSVÄG 5, HUSUB SE -10648 STOCKHOLM Richard Kristoffersson Telefon: +46-10-698 17 69 richard.kristoffersson@swedishepa.se registrator@naturvardsverket.se unter der Angabe der Fallnummer NVO2491-18 übersandt werden. Bitte das BSH in diesem Fall jeweils in Kopie ( EingangOdM@bsh.de ) setzen. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahmen an das BSH senden. Wir leiten alle diese Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Vorhabenträger Vattenfall Vindkraft AB Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß dem Gesetz über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten. Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich. Vattenfall Vindkraft AB Evenemangsgatan 13 16979 Solna, Stockholm Schweden Homepage: http://vattenfall.se Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.09.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.07.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen sind im Abschnitt "Anlagen" im unteren…
Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 48 |
| Kommune | 1 |
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| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 34 |
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| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
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| geschlossen | 8 |
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| Boden | 16 |
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| Luft | 11 |
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