Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Das Projekt "Energieforschungsplan EVUPLAN, Marktanalyse Ökostrom III (inkl. Wettbewerbsrecht und Stromkennzeichnung)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: HIR Hamburg Institut Research gGmbH.Der Ökostrommarkt unterliegt derzeit großen Veränderungen: Es kommen die ausgeförderten EEG-Anlagen in die Vermarktung, es werden zahlreiche Anlagen außerhalb des EEG geplant. Die bereits diskutierte Nachfolge der RL 2018/2001 (RED II) wird möglicherweise weitreichende Konsequenzen für den Ökostrommarkt mit sich bringen. Ferner gilt es, die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen für Herkunftsnachweise zu untersuchen und eine rechtliche Bewertung aufgrund der tatsächlichen Prioritäten von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzunehmen. Stimmt das Recht mit diesen überein? Sind Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend durch das Recht geschützt oder müssen die zuständigen Behörden mehr tun? Wie werden 'grüne Erwartungen' an Stromprodukte tatsächlich geschützt? Wird double-perception im Ausland durch das Doppelvermarktungsverbot geschützt? Die Stromkennzeichnung entfaltet noch immer nicht die gewünschte Wirkung über die Wahrnehmung und Nutzung durch Verbraucher*innen. Die braucht eine gründliche Überarbeitung auf wissenschaftlicher Grundlage. Zudem gilt die Frage zu klären, ob die Stromkennzeichnung als verlässliche Grundlage für Unternehmensberichte herangezogen werden kann. Eine längerfristig angelegte breit gefasste Studie mit Beobachtung des Marktes und Untersuchung rechtlicher Grundlagen wird helfen, die politischen/gesetzlichen Instrumente für diesen Markt als gute Ergänzung zur Förderung erneuerbarer Energien weiterzuentwickeln.
Das Projekt "Anspruchsvolle Umweltstandards, modernes Umweltrecht - für ein progressives Umweltgesetzbuch" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Kritische Begleitung des UGB-Prozesses, Erstellung von Stellungsnahmen zu einzelnen Aspekten des UGB, Durchführung von Fachworkshops, Pressegesprächen und einer Konferenz.
Das Projekt "Durchfuehrung des Symposiums zum Umweltgesetzbuch Besonderer Teil" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Bundesgeschäftsstelle Berlin.
ID: 1991 Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG, Bekanntmachung des BSH nach der Espoo-Konvention für den geplanten OWP „Skåne Havsvindpark“ in der schwedischen AWZ der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Windpark „Skåne Havsvindpark“ befindet sich in der Ostsee im Arkonabecken zwischen Bornholm und der Untiefe Kriegers Flak außerhalb des schwedischen Hoheitsgebiets in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Schwedens, etwa 22 km südlich der Küste von Skåne. Dieser (UVP-Bericht) umfasst Bau, Betrieb und Außerbetriebnahme des Windparks „Skåne Havsvindpark“ mit internem Kabelnetz, Umspannstationen sowie Plattformen für Logistik und Quartiere. Auch Untersuchungen des Meeresbodens sind im UVP-Bericht enthalten. Weil das Risiko erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt im Natura 2000-Gebiet „Sydvästskånes utsjövatten“ (SE0430187) vorliegt, bildet der UVP-Bericht auch die Grundlage für die Prüfung einer Genehmigung nach Kap. 7 § 28a des schwedischen Umweltgesetzbuchs. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 01.09.2022 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: Tel. 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windparkverfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu dem Vorhaben sind schriftlich oder elektronisch beim beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, dajana.ruge@bsh.de. Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders / Organisation enthalten. Ørsted A/S Ørsted A/S Kraftværksvej 53 7000 Fredericia Dänemark Homepage: https://orsted.de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2022 Enddatum der Auslegung 30.09.2022 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen. Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2022 Enddatum der Auslegung 30.09.2022 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 30.09.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.09.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben
Das Projekt "Agri-Gaia - ein agrarwirtschaftliches KI-Ökosystem, Teilvorhaben: Agrarfernerkundung und rechtliche Aspekte des Betreibermodells" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Osnabrück, Institut für Informatik.
Das Projekt "EnEff:Stadt: Innovatives Energieversorgungssystem für ein gewerbliches Quartier im Wandel (Teil 1: Planung), Teilvorhaben: Umfassende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und juristische Ausgestaltung des Quartierskonzepts." wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: EWeRK - Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. an der Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät.
Die Energieminister von Sachsen-Anhalt und Sachsen, Prof. Dr. Armin Willingmann und Wolfram Günther, haben am heutigen Donnerstag auf der Energieministerkonferenz in Wernigerode (Landkreis Harz) schnelles und entschlossenes Handeln für den Erhalt der mitteldeutschen Solarindustrie gefordert. Derzeit bringt die Volksrepublik China in Größenordnungen Solarmodule zu Preisen auf den europäischen Markt, die deutlich unter den Herstellungskosten liegen. Unternehmen und Verbände haben angezeigt, dass dieses Vorgehen die europäische Solarindustrie existenziell bedroht. Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: „Die Solarindustrie in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist akut in Gefahr – und damit die europäische Solarindustrie, denn in unseren Bundesländern konzentrieren sich die wichtigsten Unternehmen und Stufen der Wertschöpfung in der EU. China führt eine heftige Dumping-Attacke gegen uns. Bis Jahresende werden in den europäischen Häfen und Hallen doppelt so viele Solarmodule lagern, wie in der EU im letzten Jahr zugebaut wurden. In Sachsen und Sachsen-Anhalt passiert gerade der Neustart der europäischen Solarindustrie. Das darf jetzt nicht durch chinesisches Dumping abgewürgt werden. Der Kahlschlag der Solarindustrie in den 2010er Jahren, das große Trauma der Branche, darf sich nicht wiederholen. Meine Forderung: Die EU muss hier reingehen, schnell und entschlossen. Denn hier geht es um die europäische Energiesouveränität und um eine zentrale industriepolitische Frage. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Europa produziert wettbewerbsfähig. Nicht Europa produziert zu teuer, sondern China verkauft weit unter Herstellungskosten. Ich war am Dienstag in Brüssel bei der EU-Kommission. Heute hatten wir das Thema auf der Energieministerkonferenz. Und morgen wird es Thema im Bundesrat und beim sächsischen Solargipfel in Berlin sein. Bei diesen Anlässen diskutieren wir verschiedene Vorschläge. Das reicht vom Aufkauf einheimischer Produktion durch die EU, um diese Module für den energiepolitischen Wiederaufbau der Ukraine zu nutzen. Wir sprechen auch darüber, Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien in die Ausschreibungen aufzunehmen, Recycling-Fähigkeit oder CO2-Fußabdruck etwa, aber auch Menschenrechts-Fragen. Denn in China werden Solarmodule auch mithilfe uigurischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter hergestellt.“ Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärte: „Es ist klar erkennbar, dass die europäische Solarindustrie aktuell einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Solarmodulschwemme aus China kann nicht in unserem Interesse liegen, da wir mit Blick auf den Ausbau erneuerbarer Energien auf eine leistungsfähige europäische Solarindustrie angewiesen sind. Deshalb halte ich es für geboten, auf europäischer Ebene Maßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie zu ergreifen. Wir sollten insbesondere chinesischen Produkten aus Zwangsarbeit einen Riegel vorschieben. Es ist bedauerlich, dass die EU hier bislang recht behäbig agiert. Die Lage der Solarindustrie war auch Beratungsgegenstand bei der Energieministerkonferenz in Wernigerode. Auch hier bestand Einigkeit, dass wir für die Energiewende Module made in Europe benötigen. Die Abhängigkeit von chinesischen Solarmodulen ist ein industriepolitisches und sicherheitspolitisches Risiko. Was einseitige Abhängigkeiten von nur einem Lieferanten bedeuten, haben wir bei Gas und Öl gesehen.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).
Innovative grüne Start-ups sind zentral für die Bewältigung von Umweltproblemen. Die bestehenden Gründungsförderprogramme unterstützen sie jedoch nicht wirksam. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt die Defizite und schlägt zwei Varianten für eine Gründungsfinanzierung speziell für grüne Start-ups vor. Warum besteht speziell bei grünen Start-ups eine Finanzierungslücke? Die Studie „High-Sustainability-Gründerfonds – Bedarf und Optionen nachhaltigkeitsorientierter staatlicher Start-up-Finanzierung“ verdeutlicht, dass grüne Start-ups durch die bestehenden Gründungsförderprogramme oft nicht hinreichend unterstützt werden können. Dies hat zwei zentrale Gründe: 1) Märkte für Green Tech-Güter sind durch Besonderheiten geprägt. Dazu zählen zum Beispiel eine hohe Dichte an gesetzlichen Bestimmungen, wenig erfahrene Investoren und sich ändernde umweltpolitische Rahmenbedingungen. 2) Viele grüne Start-ups bräuchten vor allem in der Gründungs- und Wachstumsphase Förderinstitutionen mit expliziter Nachhaltigkeitsorientierung und spezifischen Nachhaltigkeitskenntnissen. Welche institutionelle Verankerung ist für die Förderung grüner Start-ups geeignet? Die Studie analysiert vier Basisvarianten für eine spezifisch auf die Bedingungen von grünen Start-ups zugeschnittene Gründungsfinanzierung, von denen zwei favorisiert werden: 1) Ein „High-Sustainability-Gründerfonds“, der institutionell eigenständig ist und sich am High-Tech Gründerfonds orientiert, aber im Unterschied zu diesem einen exklusiven Nachhaltigkeitsfokus aufweist. 2) Ein eigenes Förderprogramm „Sustainable Growth Ventures“, welches jedoch nicht institutionell eigenständig agiert, sondern in eine bestehende Förderinstitution (wie beispielsweise die KfW ) eingegliedert wird. Für eine eigene Institution (Variante 1) spricht die deutlich höhere Sichtbarkeit des Themas Nachhaltigkeit sowie bessere Möglichkeiten für eine zielgruppengerechte Förderung grüner Start-ups. Die Eingliederung in eine bestehende Förderinstitution (Variante 2) kann hingegen im Hinblick auf eine schnelle Umsetzung und das Mobilisieren von privatem Ko-Investment vorteilhafter sein. Auf Grund des großen Bedarfs einer gezielten Förderung grüner Start-ups wäre es auch vorstellbar, Gründungsförderungen der beiden Varianten parallel einzurichten. Was sollte bei der Ausgestaltung von grüner Gründungsfinanzierung beachtet werden? Ob nun eigene Institution oder Einbettung in eine bestehende Institution, in beiden Fällen ist es wichtig, dass das Programm auch spezifische nachhaltigkeitsbezogene Angebote (Beratung, Coaching, Networking usw.) unterbreitet, die über die finanzielle Leistung hinausgehen. Aufgrund der langen Entwicklungszeit vieler grüner Technologien, Produkte und Dienstleistungen wird eine Laufzeit für notwendig gehalten, die länger ist als für übliche Gründungsförderinstrumente. Fragen des EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrechts könnten sich jedoch als problematisch erweisen und müssen daher bei der Ausgestaltung von spezifisch auf grüne Start-ups ausgerichteten Frühphasenfinanzierungsangeboten im Detail geprüft werden.
Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht) Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht. Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das UBA entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten. Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt. Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 79 |
Land | 19 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 7 |
Förderprogramm | 62 |
Text | 16 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 9 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 23 |
offen | 71 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 96 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 6 |
Dokument | 6 |
Keine | 72 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 20 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 29 |
Lebewesen & Lebensräume | 69 |
Luft | 21 |
Mensch & Umwelt | 97 |
Wasser | 24 |
Weitere | 89 |