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Bekanntmachung gem. § 5 UVPG - Renaturierung der Ems/Emsaue im Zuge der Abgrabungserweiterung der Fa. BMO in der Gemarkung Greven, Flur 96 und 97 (km 260+900 bis km 262+300)

Die Bezirksregierung Münster – Sachgebiet 54.6 plant die Renaturierung der Ems/Emsaue im Zuge der Abgrabungserweiterung der Fa. BMO in Greven. Das Vorhaben dient der ökologischen Verbesserung der Ems. Die Planung sieht die Schaffung und Entwicklung einer naturnahen Weichholtaue durch natürliche Sukzession, Absenkung des Höhenniveaus und Entfernung der Uferbefestigung am nördlichen Ufer, Anlegen einer Flutrinne und den Rückbau eines vorhandenen Wirtschaftsweges vor. Es handelt sich um ein Vorhaben zum Gewässerausbau nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Renaturierung der Boize oberhalb der BAB A24

Der Wasser- und Bodenverband „Boize-Sude-Schaale“, mit dem Sitz in 19230 Toddin, Dorfstraße 1, beabsichtigt die „ Renaturierung der Boize oberhalb der BAB A24“, mit dem Ziel eines naturnahen Gewässerverlaufes und der Durchgängigkeit mit folgenden Maßnahmen: Maßnahme 1: Umbau Wehr Valluhn / Herstellung eines Umgehungsgerinnes Maßnahme 2: Rückbau Wehr Schadeland / Herstellung einer Sohlgleite Maßnahme 3: 5 großräumige Gewässerverlegungen mit mäandrierenden Gewässerverlauf Maßnahme 4: 20 kleinräumige Gewässerverschwenkungen zur Initiierung eigendynamischer Entwicklung Maßnahme 5: Strukturverbessernde Maßnahmen Maßnahme 6: Beschattung Dieses stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und seiner Ufer dar. Der Wasser- und Bodenverband hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1 Valluhn 1 209/2 2 Schadeland 2 60 3-6 Valluhn 1 49/2,49/3,59,60,66-70,105,106, 109,110,111/4,113/1,114/1, 115/1,202,203,209/2 Schadeland 1 86/1,87/1,87/2,137/2,137/3, 140,141,156,157,161,162 Schadeland 2 60-82 Zarrentin 9 59-66,70,107,113,114,115,120, 122,123 Testorf 1 125,129,130,131,147 Boize 2 42/2,45/3 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Die im Vorhabengebiet befindenden Bodendenkmale werden durch eine fachgerechte Dokumentation und Bergung des betroffenen Bereiches, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, sichergestellt. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Die Ausführungen zum Bodenmanagement wurden hinreichend ausgearbeitet. Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, Schadverdichtung, Verunreinigung von Boden und Gewässer sowie zur Minimierung der in Anspruch genommenen Flächen und das Vorgehen zur geplanten Verfüllung des ehemaligen Flussbettes wurden getroffen. Gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V vom 25.03.2011 stellen Maßnahmen im Sinne §§ 82 und 83 des WHG (Maßnahmen der Maßnahmenprogramme der WRRL) keine Eingriffe im Sinne §14 BNatSchG dar und sind daher nicht auszugleichen. Das Vorhaben liegt im LSG „Schaalseelandschaft“. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan / Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen.

Naturnahe Entwicklung und Gestaltung sowie Sicherung der Durchgängigkeit des Göbengrabens

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Elde“, mit dem Sitz in 19288 Ludwigslust, Lindenstraße 30, beabsichtigt die „Naturnahe Entwicklung und Gestaltung sowie Sicherung der Durchgängigkeit des Göbengrabens“, mit dem Ziel eines naturnahen Gewässerverlaufes und der Durchgängigkeit mit folgenden Maßnahmen: Maßnahme 1: Herstellung von Sohlgleiten Maßnahme 2: Neubau Wegedurchlässe Maßnahme 3: Böschungsabflachung und Kiesbänke Maßnahme 4: Gehölzpflanzung Maßnahme 5: Ausweisung eines Entwicklungskorridors Dieses stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und seiner Ufer dar. Der Wasser- und Bodenverband hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1.1 Görnitz 2 12 Görnitz 3 3, 8/1 Görnitz 5 59/2 1.2 Görnitz 3 8/2 Görnitz 5 51, 59/3 1.3a Görnitz 3 8/2 Görnitz 5 59/3, 119 1.3b Görnitz 3 8/2, 11 Görnitz 5 59/3, 111/1 1.4 Görnitz 3 4/1 1.5 Holdseelen 1 37 1.6 Holdseelen 1 29, 34, 35, 36 Zuggelrade 3 12 1.7 Holdseelen 1 28, 29, 30 Zuggelrade 3 12 1.8 Holdseelen 1 29 Zuggelrade 4 7 1.9 Holdseelen 1 29 Zuggelrade 4 7 1.10 Holdseelen 2 78, 79 Zuggelrade 4 7, 10 1.11 Holdseelen 2 78 1.12 Steesow 1 86, 89/3 Bochin 3 1 1.13 Steesow 1 85, 87 1.14 Steesow 1 73, 86 1.15 Holdseelen 2 70, 86 1.16 Steesow 1 66, 86 1.17 Steesow 2 70 1.18 Steesow 2 69 1.19 Steesow 2 58 1.20 Steesow 2 58 1.21 Steesow 2 42 1.22 Steesow 2 38, 39, 42 1.23 Steesow 2 31, 32 2.1 Görnitz 2 16 2.2 Görnitz 2 16 2.3 Görnitz 2 9, 10, 11, 12, 13 2.4 Görnitz 3 3/1 2.5 Holdseelen 1 29, 34 Zuggelrade 4 10, 12 2.6 Holdseelen 1 27, 29 Zuggelrade 4 3, 7 2.7 Steesow 1 35, 94 2.8 Steesow 1 91/1 2.9 Steesow 1 81, 86 Bochin 3 1, 7/1 2.10 Steesow 1 74, 75, 86 2.11 Steesow 1 62 Steesow 2 59, 70 Bochin 5 6, 47 2.12 Steesow 2 58 2.13 Steesow 2 31, 39 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Die Ausführungen zum Bodenmanagement wird hinreichend ausgearbeitet. Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, Schadverdichtung, Verunreinigung von Boden und Gewässer sowie zur Minimierung der in Anspruch genommenen Flächen und das Vorgehen zur geplanten Verfüllung des ehemaligen Flussbettes werden getroffen. Gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V vom 25.03.2011 stellen Maßnahmen im Sinne §§ 82 und 83 des WHG (Maßnahmen der Maßnahmenprogramme der WRRL) keine Eingriffe im Sinne §14 BNatSchG dar und sind daher nicht auszugleichen. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan / Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Gewässerstrukturgüte – Gesamtbewertung (WRRL) 2011

Fließgewässer Im Rahmen der Umsetzung der EU-WRRL gehen die im Rahmen der Gewässerstrukturkartierungen gewonnenen Erkenntnisse direkt in die Planung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Berliner Fließgewässer, die so genannten Gewässerentwicklungskonzeptionen (GEK) ein. Hervorzuheben ist hier das Pilotprojekt Panke 2015 (SenGesUmV, 2009b; SenStadtUm, 2012), dessen Ziel es ist, Vorgehensweisen in der Maßnahmenplanung für den Prozess der Entwicklung einer naturnahen Uferstruktur mit entsprechender Besiedlung durch Wirbellose und Fische im hochurbanen Raum zu erproben. Seeufer Die Bewertung der Seeuferstruktur ist Grundlage für die Bewertung der Wirbellosen Fauna (Aeshna-Verfahren) und für Konzepte zur Sicherung bzw. Entwicklung des guten ökologischen Zustands der Ufer. Dabei werden sowohl Belange der WRRL als auch naturschutzfachliche Restriktionen, die sich aus der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie und der europäischen Vogelschutz Richtlinie ergeben, berücksichtigt. Anhand von biotischen und abiotischen Defizitanalysen im Umfeld der Uferzone und der Flachwasserzone können detaillierte Strukturverbesserungsmaßnahmen abgeleitet werden. In Uferkonzepten erfolgt eine bereichsweise Differenzierung der Seeufer nach Nutzungsformen, (Beispiel Großer Müggelsee) als Grundlage für eine nachhaltige Stadtplanung.

Gewässerstrukturgüte – Gesamtbewertung (WRRL) 2011

BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) 2010: Die Wasserrahmenrichtlinie, Auf dem Weg zu guten Gewässern – Ergebnis der Bewirtschaftungsplanung 2009 in Deutschland, 2010. Internet: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4012.pdf BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) 2010: Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts, 2010. BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) 2011: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland, 2011. ILAT (Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen Berlin) 2002: Gewässerstrukturgütekartierung Berlin. Vorortkartierung ausgewählter Abschnitte von Tegeler Fließ und Fredersdorfer Mühlenfließ. Endbericht. Band 1: Ergebnisse, 2002. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_ilat_2002.pdf LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) 2012: Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer. LANUV-Arbeitsblatt 18, 2012. Download: www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/4_arbeitsblaetter/40018.pdf LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) 2000: Gewässerstrukturgütekartierung in der Bundesrepublik Deutschland: Verfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer, 2000. Bestell-Nr. 300512, ISBN 978-3-88961-233-5. LAWA (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser) 2002: Gewässerstrukturkartierung in der Bundesrepublik Deutschland: Übersichtsverfahren, 2002. Bestell-Nr. 300823, ISBN 978-3-88961-249-6. LUNG (Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern) 2004: Entwicklung eines Kartierverfahrens zur Bestandsaufnahme des Strukturzustandes der Ufer von Seen >=50 ha in Mecklenburg-Vorpommern, 2004. Download: www.wrrl-mv.de/static/WRRL/Dateien/Dokumente/WRRL/BMU/hintergrund1/Endbericht_Seeuferstrukturkartierung.pdf SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) 2009a: Seeuferkartierung 2007 / 2008 von Großem Müggelsee, Dämeritzsee, Zeuthener See (Berliner Ufer), Langem See und Unterhavel (Pfaueninsel). Endbericht, 2009. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_senguv_2009a.pdf SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) 2009b: Panke 2015. Ein Bach wird naturnah, 2009. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/panke2015.pdf SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) 2010: Strukturkartierung von Fließgewässern in Berlin. Kartierung 2006 / 2007: Bogenseegraben, Panke, Tegeler Fließ. Kartierung 2009: Neue Wuhle, Wuhle, 2010. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_senguv_2010.pdf SenStadtUmTech (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Unweltschutz und Technologie Berlin) 1999: Gewässerstrukturgütekartierung Berlin. Endbericht. Band 1: Methode und Ergebnisse, 1999. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_sensut_1999.pdf SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) 2000: Gewässerstrukturgütekartierung der Berliner Nebengewässer Endbericht. Band 1: Methode und Ergebnisse, 2000. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_senstadt_2000.pdf SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) 2002: Gewässeratlas von Berlin, 2002. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/publikationen-und-merkblaetter/wasseratlas.pdf SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) 2003: Gewässerstrukturgütekartierung kleiner Fließgewässer nach dem Vor-Ort-Verfahren. Endbericht, 2003. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/2061_senstadt_2003.pdf SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) 2012: Panke 2015. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/berlin/panke/ WRRL, 2000. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, 2000.\ Download: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:327:0001:0072:DE:PDF

Naturnahe Entwicklung Lübtheener Bach, Nebengewässer (WL 541) und Unterlauf Sömmergraben

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Elde“, mit dem Sitz in 19288 Ludwigslust, Lindenstr. 30, beabsichtigt die „Naturnahe Entwicklung Lübtheener Bach, Nebengewässer (WL 541) und Unterlauf Sömmergraben“, mit dem Ziel eines naturnahen Gewässerverlaufes und der Durchgängigkeit mit folgenden Maßnahmen: Maßnahme 1: Umbau fester Staubauwerke zu Fischdurchgängigen Sohlschwellen Maßnahme 2: Neubau Wegedurchlässe Maßnahme 3: Böschungsabflachungen Maßnahme 4: Kiesbänke Maßnahme 5: Ausweisung eines Entwicklungskorridors Maßnahme 6: Anlegen eines Biotopes im Bereich oberhalb des ehemaligen Wehres Gudow im Sömmergraben Maßnahme 7: Rückbau der Wehranlage im Sömmergraben (Ortslage Gudow), Herstellung einer Furt Dieses stellt eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers und seiner Ufer dar. Der Wasser- und Bodenverband hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt. Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke: Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke 1.1 Gudow 1 98/9 1.2 Lübtheen 1 98/9 1.2.1 Lübtheen 1 281/3, 282/3 1.2.3 Lübtheen 7 11/5 1.2.4 Lübtheen 10 223 1.4 Lübtheen 1 275/1, 276/1 6 Gudow 1 39/2 7 Gudow 1 40/1 Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. Bau- und Bodendenkmale sind vom Vorhaben nicht betroffen. Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet. Die Ausführungen zum Bodenmanagement wurden hinreichend ausgearbeitet. Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, Schadverdichtung, Verunreinigung von Boden und Gewässer sowie zur Minimierung der in Anspruch genommenen Flächen wurden getroffen. Gemäß der Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V vom 25.03.2011 stellen Maßnahmen im Sinne §§ 82 und 83 des WHG (Maßnahmen der Maßnahmenprogramme der WRRL) keine Eingriffe im Sinne §14 BNatSchG dar und sind daher nicht auszugleichen. Das Vorhaben liegt im EU-Vogelschutzgebiet DE-2732-473 „Mecklenburgisches Elbtal“. Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. im Artenschutzfachbeitrag hergestellt. Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (von September bis März) ausgeschlossen. Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Seen Biologische Qualitätskomponenten Makrophyten / Phytobenthos Makrophyten Probennahme und Aufbereitung

Die Makrophytenuntersuchung folgt den Arbeitsschritten: Vorarbeiten, Kartierung im Freiland, sowie Nacharbeiten. Das exakte Vorgehen auch für Spezialfälle wie Talsperren ist der aktuellen Verfahrensanleitung für die ökologische Bewertung von Seen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos (PHYLIB) zu entnehmen. Je nach Gewässer(typ) oder Zustand des Gewässers kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz, bzw. können gewählt werden (z. B. Tauch- oder Rechenkartierung). Die nachfolgende Zusammenstellung gibt eine Übersicht über die Arbeitsschritte der Makrophyten-Untersuchung: Vorarbeiten Festlegung der Probestellen Festlegung der Transektanzahl Probenahmezeitpunkt Probenahme im Freiland Auswahl der Probestellen Material Aufnahme relevanter Umweltparameter Auswahl der Kartierungsmethod Durchführung der Kartierung Nachbearbeitung Nachbestimmung von im Gelände nicht determinierbaren Taxa Herbarisierung besonderer Makrohytenfunde Grundsätzlich wird als Erstuntersuchung eines Seewasserkörpers eine Gesamtkartierung der makrophytischen Wasserpflanzen empfohlen. Bei Folgeuntersuchungen erfolgt die Ermittlung der Anzahl der Transekte und die Festlegung deren Lage aufgrund der Ergebnisse aus der Gesamtkartierung im Zusammenhang mit den Informationen zur Seeoberfläche, Uferentwicklung, Ufermorphologie und Ufernutzung. Ist keine Gesamt- bzw. Übersichtskartierung möglich, kann die Auswahl der Untersuchungsstellen nach den Kriterien Seeoberfläche, Uferentwicklung, Ufermorphologie und Ufernutzung erfolgen. Für die Bewertung eines ganzen See-Wasserkörpers mit der Biokomponente Makrophyten & Phytobenthos nach WRRL muss an jedem ausgewählten Transekt sowohl eine Makrophytenkartierung als auch eine Diatomeenprobenahme stattfinden. Abhängig von der Vielseitigkeit der Ufermorphologie und –nutzung wird die genaue Anzahl der Transekte bestimmt. Bei stark untergliederten Seen, sollten die Seebecken wie verschiedene Wasserkörper behandelt werden, d. h. für jedes Seebecken sollte die erforderliche Transektzahl ermittelt werden. Die Tabelle 1 gibt für einige Beispielseen abhängig von der Oberfläche des Gewässers die Spanne der benötigten Transekte an. Tab. 1: Beispiele für die Anzahl von Transekten in Anhängigkeit zur Größe des Sees. Oberfläche des Wasserkörpers Anzahl der Transekte Beispiele < 0,5 km² 1 - 5 +- abgegrenzte Buchten/Seeteile 0,5 - 2,0 km² 4 - 8 Gr. Gollinsee (BB), Dieksee (SH), Mindelsee (BW) 2,0 - 5,0 km² 5 - 10 Gr. Stechlinsee (BB), Schliersee (BY), Breiter Luzin (MV) 5,0 - 10 km² 6 - 12 Königssee (BY), Westensee (SH), Tegernsee (BY), Parsteiner See (BB) 10 - 20 km² 8 - 15 Wittensee (SH), Dümmer (NI), Walchensee (BY) 20 - 50 km² 10 - 20 Selenter See (SH), Steinhuder Meer (NI), Gr. Plöner See (SH), Ammersee (BY) 50 - 100 km² 20 - 30 Starnberger See (BY), Chiemsee (BY) > 100 km² 30 - 50 Müritz (MV), Bodensee (BW) Der jeweils niedrigste Wert für eine Seegrößenklasse gilt für weitgehend einheitliche Wasserkörper ohne stark ausgeprägte Buchten oder Inseln. Der jeweils größte Wert hingegen bezieht sich auf Seen mit heterogener Ufermorphologie, die vielfältigen Nutzungseinflüssen unterliegen. Am Ufer sind eine Reihe verschiedener Vegetationsformen ausgebildet aber auch verbaute bzw. versiegelte Bereiche zu finden. Aufgrund von vielfältigen Nutzungsformen des Ufers und angrenzendem Umland sind lokale (Nährstoff-) Belastungen zu erwarten. Die Probenahme wird einmalig im Sommer, zur Hauptvegetationszeit der Makrophyten (gewöhnlich Anfang Juli bis Mitte August) durchgeführt. Zeiten von extremen Wasserständen sollten gemieden werden. Neben der Kartierung der Makrophytenvegetation werden an diesem Termin in jedem Makrophytentransekt Diatomeenproben genommen und für die Aufbereitung aufbewahrt. Die Festlegung der genauen Lage der Transekte erfolgt vor Ort. Nicht beprobt werden sollten Bereiche im unmittelbaren Einflussbereich der Zuflüsse. Bei der Stellenauswahl ist darauf zu achten, die für den See charakteristischen Bereiche zu erfassen, also alle wesentlichen Makrophytenhabitate. Um potenzielle Belastungsquellen zu erfassen, soll die Auswahl nicht nur naturbelassene Stellen, sondern auch unterschiedlich genutzte Bereiche (z. B. Badestellen, Campingplätze, nahegelegene Acker- und Weideflächen) beinhalten. Das Verhältnis der unterschiedlichen Standorte zueinander sollte dabei grob berücksichtigt werden. Sind z. B. 30 % der Uferlinie flach mit feinem Sediment und 70 % steil mit grobem Substrat, so sollte das Verhältnis unter den untersuchten Stellen ebenfalls 1:2 betragen. Im Idealfall sind alle unterschiedlichen „Uferklassen“ repräsentativ vertreten. Die Lage der Probestelle sollte an einem GPS-Gerät direkt abgelesen werden. Dann werden Anfangs- und Endpunkt des Untersuchungsabschnittes sowie die Grenze der Tiefenverbreitung so genau wie möglich erfasst. Boot mit angemessener Sicherheitsausrüstung Tiefenkarten und topographische Karten 1:25 000 bzw. 1:50 000 Wathose bzw. Schnorchelausrüstung im Flachwasserbereich Sichtkasten Beidseitiger mit einem Gewicht beschwerter Rechen. Ein am Rechenstiel befestigtes Seil mit Markierungen in Meterabständen erlaubt die Beprobung von definierten Tiefenbereichen. Es ist sicher zu stellen, dass sich das Seil im Wasser nicht ausdehnt. ggf. Bodengreifer (Ekman-Birge) und passender Eimer (auch zur Untersuchung des Substrates) ggf. Unterwasserkamera und/oder Echolot Tauchausrüstung (alternativ zu Rechen und Bodengreifer bei Durchführung einer Tauchkartierung) Ergebnisse früherer Makrophytenkartierungen, falls vorhanden Kartierprotokolle und Bleistifte Exemplar der Verfahrensanleitung Fotoapparat Kühlbox mit Gefrierakkus Tüten, Etiketten, Klammern, Papier für Moos-Herbarbelege Herbarpresse und Zubehör Bestimmungsliteratur Lupe (mind. 10-fache Vergrößerung) GPS-Gerät Für die Anwendung des Bewertungsverfahrens stehen zwei Kartiermethoden alternativ zur Verfügung – die Tauchuntersuchung und die Rechenmethode. Die für das zu beprobende Transekt, bzw. den zu beprobenden Wasserkörper geeignete Methode ist nach Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten vor Ort auszuwählen. Grundsätzlich soll die Beprobung möglichst schonend durchgeführt werden. Die Rechenmethode eignet sich gut bei weichem schlammigen Substrat, hochwüchsigen Arten, lückigem Pflanzenwuchs, bei schlechten Sichtverhältnissen (in diesem Fall ist die Fläche der einzelnen Stichproben auszudehnen). Eine Tauchkartierung ist vorzuziehen in Naturschutzgebieten, bei felsigem, steilem Untergrund, in dichten Schwimmblattgürteln oder bei starkem Wind. An jeder ausgewählten Stelle wird ein Bandtransekt von 20 – 30 m Breite senkrecht zur Uferlinie untersucht, das innerhalb eines ökologisch homogenen Uferabschnitts liegt. Jedes Transekt wird fotographisch dokumentiert und die mit dem GPS-Gerät ermittelten Koordinaten im Protokoll notiert. Dabei werden Anfangs- und Endpunkt des Untersuchungsabschnittes sowie die Grenze der Tiefenverbreitung so genau wie möglich festgehalten. Bei beiden Kartierungsmethoden erfolgt die Einteilung des Ufers in vier Tiefenstufen (0–1 m, 1–2 m, 2–4 m und 4 m bis zur unteren Vegetationsgrenze). Die Einhaltung der vorgegeben Tiefenstufen ist für die Berechnung des Indexes zwingend erforderlich. Bei der Rechenmethode kann die erste Tiefenstufe in der Regel watend mit dem Sichtkasten untersucht werden. In tieferem Wasser wird mit dem Boot tiefenlinienparallel wiederholt hin und her gefahren. Soweit es die Sichttiefe des Gewässers zulässt, wird die Ausdehnung der Pflanzenbestände mit dem Sichtkasten oder alternativ schnorchelnd abgeschätzt. Aus jeder Tiefenstufe, in der sich die Pflanzenpolster nicht mit dem Sichtkasten erkennen lassen, werden mindestens vier Stichproben gezogen. Bei sehr flachen Gewässern werden in der letzten Tiefenstufe mindestens 6 Stichproben entnommen. Finden sich in der letzten Probe neue Arten, so werden weitere Proben entnommen, bis keine weiteren neuen Arten mehr festgestellt werden. Der Rechen wird stets vom tiefen in Richtung des flacheren Bereichs gezogen, um ein Abgleiten am Substrat zu verhindern. Bei Kartierung der Makrophytenvegetation durch Taucher wird ebenfalls tiefenlinienparallel vorgegangen. Die gesamte Fläche eines Transekts wird unterteilt nach den Tiefenstufen abgesucht. In jeder Tiefenstufe wird die beobachtete Häufigkeit jeder Art anhand der fünfstufigen Skala nach Kohler (1978) bewertet Tab. 2: Tab. 2: Schätzskala der Häufigkeit nach Kohler (1978). Pflanzenmenge Beschreibung 1 sehr selten 2 selten 3 verbreitet 4 häufig 5 massenhaft Alle Angaben werden in den Aufnahmebogen eingetragen. Zusätzlich werden Angaben zur Wuchsform (submerses oder emerses Wachstum bzw. schwimmend/flutend) der Pflanzen notiert. Arten, die sowohl aquatisch als auch emers im Gewässer vorkommen können werden gegebenenfalls zweimal in die Artenliste aufgenommen. Die am tiefsten vorkommende Art wird ebenfalls notiert. Die Tiefe der unteren Vegetationsgrenze (UMG) ist ebenfalls im Protokoll festzuhalten. Gemeint sind dabei nicht die untersten Einzelvorkommen der Pflanzen sondern die Tiefe, in der die mehr oder weniger geschlossenen Bestände enden. Es ist sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um die untere Vegetationsgrenze und nicht um eine Lücke im Bewuchs handelt. Falls die Untergrenze der Vegetation von Faktoren beeinflusst wird, die nicht auf anthropogene Belastungen zurückzuführen sind, sondern z. B. durch Abbruchkanten, ist diese Ursache im Protokoll zu vermerken. Bei Seen, deren gesamter Gewässergrund von Makrophyten bedeckt ist, entspricht die Verbreitungsgrenze der Seetiefe. Zusätzlich zu den vorkommenden Makrophyten werden Standortparameter wie Sediment, Gefälle, Beschattung u. ä. im Protokoll festgehalten.

Gewässerrenaturierung und Gewässerentwicklung des Kupfergrabens in Marloffstein

Der Vorhabensträger, der Abwasserverband Schwabachtal, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Gewässerrenaturierung und Gewässerentwicklung des Kupfergrabens in Marloffstein beantragt. Seit den 1980er Jahren betreibt der Abwasserverband den Stauraumkanal SKO 26 Marloffstein am südlichen Ortsrand der Gemeinde. Der Kupfergraben ist ein kleiner 750 Meter langer Graben zwischen Wiesenflächen welcher in den Sommermonaten trocken fällt. Im Entlastungsfall erfolgt die Ableitung durch den Kupfergraben. Die angrenzenden Wiesenflächen werden dabei regelmäßig mit Abwasser überflutet. Außerdem hat sich der Graben stellenweise tief eingegraben, stellenweise ist er verlandet. Der Stauraumkanal SKO 26 wird nun erneuert, von Seiten des Landrat-samtes und des Wasserwirtschaftsamtes wurde in diesem Zuge die Renaturierung des Gewässers sowie eine Gewässeraufweitung zum schadlosen Ableiten des Entlastungswassers gefordert. Im südlichen Teil werden die beiden vorhanden defekten Durchlässe für die Zufahrt auf Flurstück 240 entfernt und der Abflussquerschnitt der beiden Durchlässe mit zwei Rechteckdurchlässen mit einem Querschnitt von 2,55 m x1,10 m vergrößert. Der Durchlass, der Flurstück 229/2 und Flurstück 240 verbindet wird weiter nach Norden versetzt, um dem vorhandenen Schacht der Abwasserleitung in der Böschung auszuweichen. Der Abflussquerschnitt in der unteren Hälfte des Kupfergrabens wird um ca. 1,5 m aufgeweitet und die Böschung um 30 cm erhöht, um das Entlastungsereignisses ableiten zu können. Die Böschung wird anschließend mit einer Neigung von 1:10 mit dem anstehenden Gelände verschnitten. Im Bereich der Sohle sind Leitelemente in Form von Buhnen angeordnet, um die Strömungsvielfalt zu erhöhen. Im Bereich der Außenkurven, in denen Erosionen ersichtlich sind, wird mit Weidenstecklingen das Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Auf Ufersicherungen mit Steinsatz kann weitestgehend verzichtet werden, diese werden nur punktuell eingesetzt. Neben den geplanten Geländemodellierungen zur besseren Ableitung des anfallenden Mischwassers bei Starkregenereignissen sind folgende Renaturierungsmaßnahmen zur Sicherung des Grabenverlaufs und seiner ökologischen Aufwertung (Schaffung von Lebensräumen) vorgesehen: • Befestigung der Uferböschungen mit Strauchweiden • Pflanzung von Schwarzperlen am südlichen Ufer zur Beschattung des Gewässers • Entwicklung einer Hochstaudenflur als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten sowie zur Beschattung des Gewässers • Erhalt der bachbegleitenden Gehölz- und Schilfbestände

Teilverlegung Galgenbergsee in Köln Rondorf-Nordwest

Die AMELIS Projektentwicklungs GmbH & Co. KG, Oskar-Jäger-Straße 173, 50825 Köln (Vorhabenträgerin) plant in Köln-Rondorf „Nordwest“ die Umsetzung eines städtebaulichen Konzeptes im Rahmen eines Bebauungsplanes. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum sowie sozialer und verkehrlicher Infrastruktur. Neben dem Bau von Schulen und Kindertagesstätten, dem Ausbau einer Entflechtungsstraße zur Entlastung des Ortskernes von Rondorf sowie die Erweiterung der Stadtbahntrasse nach Meschenich ist auch die Anpassung des im Plangebiet befindlichen Galgenbergsee in seiner Größe und Form vorgesehen. Der Galgenbergsee ist als künstlicher See durch Nassauskiesung mit einer Wasserfläche von 5 Hektar entstanden. Durch eine Erstreckung in die westlich gelegene Ackerfläche bleibt der See in seiner Größe erhalten. Durch die Teilverlegung ist eine ökologische Aufwertung des Ökosystems durch Schaffung von lebensraumtypischen Gehölzen und naturnahen Flachwasserbereichen mit typischer Vegetation der Wasserwechselzone und Ermöglichung der Entstehung einer gewässertypischen, stabilen Tiefenschichtung geplant. Dazu wird die Geometrie des Sees modelliert und die Böschung zum See hin abgeflacht und an die bestehende Geländeoberkante angeschlossen. Zur besseren Entwicklung von Lebensräumen für Amphibien wird eine fischfreie/-arme Zone mit zwei Kleinstgewässern im Osten des Sees etabliert. Schutzziel ist die Erhaltung des Galgenbergsees, die Entwicklung naturnaher Ufer mit Röhrichten sowie die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Laubholzbestände als Rückzugs- und Rastbiotop für verdrängte Tier- und Pflanzenarten, insbesondere auch für ziehende Wasservögel.

Abteilung 5 – Wasserwirtschaft, Gewässerschutz

Wasser ist eine der grundlegenden Lebensvoraussetzungen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Für die Erhaltung und den Schutz der Ressource Wasser wird von uns der Wasserhaushalt erfasst und der Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers regelmäßig überwacht. Unser Ziel ist es sauberes Trinkwasser zu sichern und die Gewässer als natürlichen Lebensraum zu schützen. Dazu müssen Gewässerbeeinträchtigungen so weit wie möglich reduziert werden. Hierzu erhebt und erarbeitet das interdisziplinäre Team der Abteilung alle relevanten fachbezogenen Grundlagen zu den Gewässern, verfolgt den Stand von Wissenschaft und Technik im Bereich der Wasser- und Abwasserwirtschaft und führt hydrologische Messungen zur Ermittlung der Wasserstände, Abfluss- und Niederschlagsmengen sowie biologische Untersuchungen zur Erfassung der aquatischen Lebensgemeinschaft (Kleintiere, Pflanzen, Algen) durch. Wir stellen Messprogramme zur Überwachung der Gewässer- und Abwasserqualität auf und setzen verschiedene Computermodelle ein, z.B. zur Prognose von Hochwasserabflüssen oder des Grundwasserwiederanstiegs im Braunkohlerevier sowie zur Ermittlung relevanter Stoffeintragsquellen in Gewässer. Wir bewerten den Zustand der Gewässer, der Trinkwasserressourcen und des Trinkwassers sowie die Auswirkungen von Eingriffen in den Natur- und Wasserhaushalt. Außerdem entwickeln wir Bewertungs- und Handlungskonzepte sowie Vorsorgestrategien im Bereich des Gewässer- und Hochwasserschutzes. Des Weiteren konzipieren und pflegen wir landesweite wasserwirtschaftliche Datenbanken und Fachinformationssysteme. Die Klimaerwärmung hat erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Gewässer in Nordrhein-Westfalen, in quantitativer und qualitativer Hinsicht. Grundsatzfragen der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes müssen daher neu gedacht und angepasst werden. Wir ermitteln die Auswirkungen des Klimawandels und den Anpassungsbedarf in der Wasserwirtschaft. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und die Vollzugsbehörden im Bereich der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes und stellen Daten und Grundlagen für die Politik, die interessierte Öffentlichkeit, Fachplanungen, wissenschaftliche Zwecke und die Erfüllung von Berichtspflichten verschiedener europäischer Wasserrichtlinien (z.B. Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, Kommunalabwasserrichtlinie) bereit. Wir ziehen die Abwasserabgabe und das Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen ein. Damit leistet die Abteilung einen weiteren wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Gewässerzustands. Dieser entsteht, da durch die Lenkungs- und Abschöpfungsfunktion ein verhaltenssteuernder Einfluss ausgeübt wird und über die Zweckbindung Maßnahmen des Gewässerschutzes und der Gewässerökologie gefördert werden. Die Abteilung ist die zuständige Stelle für die Aus- und Fortbildung in einigen Umwelttechnischen Berufen nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes und führt die zugehörigen Abschluss- und Meisterprüfungen durch. Unsere Haupttätigkeitsfelder Hydrologische Messungen und Hochwasserschutz Betrieb und Modernisierung des hydrologischen Messnetzes zur Erhebung von Grundwasserständen, Niederschlagsmengen sowie Wasserständen und Abflüssen an den Pegeln der Fließgewässer. Zeitnahe Bereitstellung der hydrologischen Rohdaten im Landesverwaltungsnetz und Internet (Hochwasserportal.nrw) Betrieb der Hochwasserzentrale inkl. des Hochwassermeldedienstes und Bereitstellung risikoorientierter überregionaler Lagebeurteilungen Auswertung der Daten und Bereitstellung von geprüften hydrologischen Zeitreihen für die Aufgaben der Behörden und Verbände der Wasserwirtschaft (z.B. für die Bemessung von Anlagen) und die Öffentlichkeit Erarbeitung landesweiter Fachgrundlagen und Konzepte zum Hochwasserschutz, Fachliche Begleitung der Erstellung von Hochwasserschutz- und Starkregenkonzepten Fachliche Unterstützung für den Hochwasserschutz am Rhein und Bewertung von Hochwasserschutzmaßnahmen Auswirkungen des Klimawandels auf die die Gewässer und den Wasserhaushalt Analyse der Veränderungen des Wasserhaushalts als Folge des Klimawandels, Berücksichtigung von Klimaszenarien Analyse der Veränderungen im Hinblick auf Niedrigwasser, Starkregen und Hochwasser Erarbeitung von Vorschlägen für den Anpassungsbedarf im Bereich des Hochwasserschutzes, der Bemessung von Kanalisation, Regenrückhaltung und Abwasserbehandlungsanlagen, des Schutzes von Feuchtgebieten, der Sicherung von Sachgütern, der Wasserversorgung sowie des Managements von Wärmeeinleitungen in Gewässer Unterstützung der Bewirtschaftungsbehörden und des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen bei der Anpassung der Bewirtschaftung der Gewässer bzw. beim Umbau zu einer klimaresilienten Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Monitoring Grundwasser und Oberflächengewässer Koordinierung und Optimierung der landesweiten Messprogramme zum Grundwasser, Fließgewässer- und Seenmonitoring Entwicklung und Etablierung neuer Messprogramme nach aktuellen Anforderungen (z.B. Mikroplastik, ARB, Mikroschadstoffe - zusammen mit Abteilung 6) Erfassung von Kleintieren, Wasserpflanzen und Algen in den Fließgewässern und Seen in NRW nach standardisierten Methoden und Bestimmung der Gewässerlebewesen bis zur Art Bewertung der Messergebnisse und Klassifizierung des mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers sowie des chemischen und ökologischen Zustands der Oberflächengewässer Beurteilung der Grundwasser- und Oberflächengewässerbeschaffenheit im Hinblick auf die Nutzbarkeit als Trinkwasser Darstellung und Bereitstellung der Ergebnisse und Bewertungen im Internet (ELWAS-Web) Hydromorphologie Erarbeitung von Grundlagen und Arbeitsanleitungen für die Themenbereiche Gewässertypologie (Leitbild), Gewässerstruktur (Ausprägungen von Sohle, Ufer und Aue als Habitat für Gewässerlebewesen), Durchgängigkeit der Fließgewässer (Bauwerke in und an Gewässern). Erarbeitung fachlicher Grundlagen für die naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern Aufstellung von Datenbanken zur Beschreibung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit Landesweite Erhebung und Aktualisierung der Daten zu Gewässerstruktur und Bauwerken an Gewässern Schutz der Gewässer und Trinkwasserressourcen Prüfung der Relevanz von Stoffeintragsquellen u.a. mit Hilfe von Modellierungsergebnissen. Ableitung von Maßnahmenempfehlungen und Minderungsstrategien. Ermittlung der Effizienz von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands, z.B. im Hinblick auf landwirtschaftliche Stoffeinträge Grundsatzfragen und Ableitung von Anforderungen des Gewässerschutzes (z.B. zur Nutzung oberflächennaher Geothermie) Anforderungen des Ressourcenschutzes in Wasserschutzgebieten bzw. Trinkwassereinzugsgebieten Folgen des Lagerstättenabbaus Folgen des Lagerstättenabbaus auf den Wasserhaushalt (Braun-/ Steinkohle, sonstige Rohstoffgewinnung) Bewertung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Braunkohletagebaus mittels Grundwassermodellen sowie Beteiligung an zugehörigen bergrechtlichen, wasserrechtlichen und Monitoringverfahren Überprüfung der Risiken (beispielsweise Vernässung) und andere Langzeitfolgen nach Beendigung der Braunkohleförderung Abwasserreinigung, Stadtentwässerung Technologiebeurteilung und Fortschreibung des Stands der Technik im Zusammenhang mit der Abwasserableitung, Abwasservermeidung und Abwasserbehandlung von Abwasser aus Haushalten, Industrie und Gewerbe Bearbeitung von Minderungs- und Vermeidungsstrategien und Begleitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Abwasserbeseitigung Technologiebeurteilung im Zusammenhang mit der Abwasserableitung und der Abwasserbehandlung, gewässerverträglichen Produktionsverfahren, mit Abwasserbeseitigungskonzepten, Niederschlagswasserbeseitigungskonzepten und Kanalnetzen Analyse und Bewertung der Gefährdungssituation durch wasserbürtige Krankheitserreger im Abwasser Gewässerschützende Umweltabgaben Zentralisierte Festsetzung und Einziehung der Abwasserabgabe und des Wasserentnahmeentgeltes für das Land Nordrhein-Westfalen Führung der Gerichtsverfahren, die gegen das Land im Zusammenhang mit dem Vollzug beider Gesetze angestrengt werden Umwelttechnische Berufe Zuständigkeit für die Berufsbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes in verschiedenen Umwelttechnischen Berufen Wahrnehmung zentraler Aufgaben wie z.B. Überwachung und Förderung der Berufsausbildung durch Ausbildungsberatung, Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen, Errichtung und Geschäftsführung des Berufsbildungsausschusses

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