Der Datensatz besteht aus einem Polygonshape mit Flächenpolygonen der Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 beinhaltet. Die laterale Flächenbegrenzung vom Wasser Richtung Land erfolgte auf Grundlage der MTnw-Linie (Verschneidung des DGM-W 2005 und der entlang der Gewässerachse interpolierten Pegelwerte MTnw 2006-2015) und der Deichkrone. Die longitudinale Abgrenzung wurde wie folgt entlang von semiterrestrischen Querprofilspuren definiert: Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Das Shape umfasst Informationen (Attribute) zu den Gebietsnamen (s.o.), eine NordSüdID, die die relative Lage aller Strecken zwischen Norden und Süden beschreibt (1 = nördlichste Strecke, 9 = südlichste Strecke), Streckentyp (Pilot- oder Streckentyp, Verbindungsstück wird nicht direkt untersucht, aber Grundlagendaten wie Luftbilder oder Oberflächenmodelle liegen hier vor), Umfang [m], und Fläche [m²] Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www.masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung Zitiervorschlag für den Datensatz: BfG (2022): Verortung der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050. DOI: 10.5675/Flaechen2020_MPEms_Ufer. Der Download enthält folgendes Shapefile MP_EMS_UferflaechenV2.shp
Der Datensatz „besondere Vegetationsstrukturen 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ besteht aus einem Punktshape, welches die Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 beinhaltet. Die punktuelle Kartierung liegt für folgende Ufer und Vorlandbereiche vor: Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Das Shape umfasst Informationen (Attribute) zu den kartierten RL Arten Niedersachsen inkl. Mengenangaben nach dem Meldebogen für Arten der Roten Liste Gefäßpflanzen Niedersachsen sowie auffällige Gelände- und Vegetationsstrukturen wie z.B. Schnittgutablage, Fahrspuren, größere Bärenklaubestände, Wirtschaftsweg, Senke, Totholzstrauch... Des Weiteren ist in der Attributtabelle der Name des kartierten Gebietes festgehalten. Dieser Datensatz basiert auf Kartierungen von Ende April (28.04.2020) sowie Ende September, Anfang Oktober (22.09.2020 Pilot- und Referenzstrecke „Brahe“, 23.09.2020 Pilot- und Referenzstrecke „Nüttermoor“, 30.09.2020 Pilot- und Referenzstrecke „Aschendorf“, 01.10.2020 Vervollständigung der Erfassungen in den Referenzstrecken „Nendorp“ sowie „Nüttermoor“). Der Download enthält den Datensatz 2020Strukturen_V1.shp. Herausgeber: BfG Auftragnehmer: IBL Umweltplanung GmbH Zitiervorschlag: BfG (2022): Besondere Vegetationsstrukturen 2020 der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050 im Auftrag des WSA Ems-Nordsee. DOI: 10.5675/Strukturen2020_MPEms_Ufer Weitere Informationen zu Dominanzbeständen oder Biotoptypen siehe Metadatensatz unter „Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www.masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung The dataset "special vegetation structures 2020 pilot stretches and reference stretches banks Masterplan Ems 2050" consists of a point shape, which includes the pilot stretches (P) and reference stretches (R) Masterplan Ems 2050. The point mapping is available for the following banks and foreland areas: Nendorp (left bank, Unterems-km 30.1-31.6), Nüttermoor (right bank, UE-km 18.100 - 19.150 and 22.000 - 22.500) as well as Brahe (left bank DEK 218.050 - 219.125 and 220.900 - 221, 400), Aschendorf (left bank, DEK 214.000 - 215.050 and 215.10 - 215.60). The shape includes information (attributes) on the mapped RL species of Lower Saxony incl. quantity data according to the reporting form for species of the Red List Vascular Plants Lower Saxony as well as conspicuous terrain and vegetation structures such as cuttings deposits, driving tracks, larger stands of Hogweed, farm track, depression, deadwood shrub…. Furthermore, the name of the mapped area is recorded in the attribute table. This data set is based on mapping from the end of April (28.04.2020) and the end of September, beginning of October (22.09.2020 pilot and reference route "Brahe", 23.09.2020 pilot and reference route "Nüttermoor", 30.09.2020 pilot and reference route "Aschendorf", 01.10.2020 completion of the mapping in the reference routes "Nendorp" and "Nüttermoor"). For further information on dominant stands or biotope types, see metadata record under "Biotope type maps 2020 pilot and reference stretches banks Masterplan Ems 2050". For more information on the project, see https://www.masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung
Die Biotoptypenkarten 2020 für die Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 basieren auf hochauflösenden RGBI-Luftbildern (räumliche Auflösung 2 cm) für die Uferbereiche Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Auf Basis der Spektralkanälen der Luftbilder sowie auf den Berechnungen von Vegetationsindex, Oberflächenrauhigkeit und Oberflächenhöhe wurde zunächst eine überwachte Klassifikation durchgeführt. Die hierdurch vordefinierten Vegetationsklassen dienten im Feld, um nach dem Niedersächsischen Kartierschlüssel Drachenfels 2020 die Biotoptypen inkl. Untereinheiten zu kartieren. Die Biotoptypenklassen sind in den BfG-Kartierschlüssel übersetzt worden. Ebenso enthält die Attributtabelle die zwei dominantesten Pflanzenarten pro Biotopfläche. Herausgeber: BfG Auftragnehmer: IBL Umweltplanung GmbH Zitiervorschlag: BfG (2022): Biotoptypenkarten 2020 der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050 im Auftrag des WSA Ems-Nordsee. DOI: 10.5675/Btty2020_MPEms_Ufer Weitere Informationen zu Dominanzbeständen oder Biotoptypen siehe Metadatensatz unter „Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www. masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung Folgende Dateien sind im Download enthalten: - 2020_Btty_Asd_P_V4m.shp -2020_Btty_Asd_R_V4m.shp -2020_Btty_Bra_P_V4m.shp -2020_Btty_Bra_R_V4m.shp -2020_Btty_Nen_P_V4m.shp -2020_Btty_Nen_R_V4m.shp -2020_Btty_Nue_P_V4m.shp -2020_Btty_Nue_R_V4m.shp -2020_BTTY_Drachenfels_gesamt.lyr -2020_BTTY_Bericht_V2.pdf The biotope type maps 2020 for the pilot stretches (P) and reference stretches (R) are based on high-resolution RGBI aerial photographs (spatial resolution 2 cm) for the riparian areas Nendorp (left bank, Unterems-km 30.1-31.6), Nüttermoor (right bank, UE-km 18.100 - 19.150 u. 22.000 - 22.500) as well as Brahe (left bank DEK 218.050 - 219.125 and 220.900 - 221.400), Aschendorf (left bank, DEK 214.000 - 215.050 and 215.10 - 215.60). Based on the spectral channels of the aerial photographs and on the calculations of vegetation index, surface roughness and surface height, a supervised classification was first carried out. The vegetation classes predefined by this were used in the field to map the biotope types according to the Lower Saxony mapping key Drachenfels 2020. The biotope type classes have been translated into the BfG mapping key. Likewise, the attribute table contains the two most dominant plant species per biotope area. For further information on dominant stands or biotope types, see metadata record under "Biotope type maps 2020 pilot and reference stretches banks Masterplan Ems 2050". For more information on the project, see https://www.masterplanems. info/massnahmen/uferentwicklung
Die Vorgehensweise und Ergebnisse des 2009 ausgelaufenen MORO-Projekts 'Grünzug Neckartal' sollen vom Projektstart bis zur Gegenwart analysiert und bewertet werden. Zur geplanten Evaluation gehören die Dokumentation des heutigen (Umsetzungs-)Stands der unter MORO GN zusammengefassten Einzelprojekte sowie die Analyse der Verfahrensweisen und der Akteurs-Konstellationen. Dabei soll geklärt werden, inwieweit MORO-GN initiativ, konzeptionell oder operativ für die Projekte eine tragende Wirkung entfaltet hat. Wie andere bedeutende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wurde die Flusslandschaft entlang des mittleren Neckars stark umgestaltet und überbaut - häufig mit ästhetisch und ökologisch negativen Folgen für die städtebaulichen und landschaftlichen Qualitäten. Als Bottom-up-Initiative riefen die Architekten Grub und Lejeune-Grub daher 2004 den 'Grünzug Neckartal' nebst Stiftung zur Kofinanzierung durch Bürger und Wirtschaft ins Leben. Übergeordnetes Ziel der Initiative 'Grünzug Neckartal' (GN) war die Qualitätsverbesserung der stark vernuzten Flusslandschaft entlang des mittleren Neckars als Arbeits- und Wohnstandort, als Naturraum und Naherholungsbereich. Mittels einer Kampagne machte eine renommierte Werbeagentur den 'Grünzug Neckartal' als Marke bekannt. Für das BMVBS in seiner Verantwortung für Instandhaltung und Ausbau der Wasserstraße Neckar und mit starkem Interesse an der Integration von technisch notwendigen Maßnahmen einerseits mit ökologischen oder kulturellen Verbesserungen andererseits bot sich die Initiative als Partner an, zumal sie modellhaft ein kooperatives Verfahren der integrierten Flusslandschaftsentwicklung vorsah. Als Modellprojekt der Raumordnung wurde GN daher durch das BMVBS in drei Teilprojekten zwischen 2005 und 2009 gefördert. Zielsetzung: Die Evaluation nimmt Verfahrensweisen und Ergebnisse des Projekts MORO GN vom Projektstart bis zur Gegenwart in den Blick und soll - allgemein formulierte Projektziele als Basis einer Erfolgskontrolle spezifizieren sowie das Erreichen dieser Ziele überprüfen - die Unterstützung von Einzelprojekten durch MORO GN dokumentieren und ihren Erfolg bzw. ihre Wirkungen aus heutiger Sicht ermitteln - die Nachhaltigkeit der Impulssetzungen (auf gegenwärtige, thematisch verknüpfte Projekte am Neckar) und heutige Rolle des MORO-Konzepts 'Grünzug Neckartal' herausarbeiten - die Einschätzung und heutige Sicht der Akteure auf die MORO-Förderung, auf den Erfolg der Akteurs-Zusammenarbeit sowie auf Eignung und Effizienz von Akteurskonstellationen im Sinne der Projektziele ermitteln und einordnen - auf dieser Basis Effizienz und Wirkung der eingesetzten MORO-Mittel untersuchen - aus den Analysen ableiten, welche Handlungsansätze und Instrumente sich im Rahmen von GN als raumordnerisch modellhaft und übertragbar erwiesen haben. (Text gekürzt)
An der oberen Berkel im Bereich der Bernhardstraße sollen in Billerbeck lokal Maßnahmen zur Förderung der naturnahen Ufer- und Auenentwicklung an der Berkel durchgeführt werden. Das Vorhaben dient der ökologischen Verbesserung der Berkel, die zwischen den Stationen 113+685 und 113+750 gleich im Anschluss an die Brücke zur Bernhardstraße aus den Privatgärten heraus nach Süden verlegt werden soll. Für die Initiierung eines natürlichen Verlaufs gehören neben der Vorprofilierung der Sohle auch der Einbau von Strömungslenkern aus Totholzelementen in Form von Wurzelstubben zu den vorgesehenen Maßnahmen. Durch diese Initialstrukturen soll die eigendynamische Entwicklung einer natürlichen Sohlbreite mit abgeflachten Ufern sowie die freie Sukzession gefördert werden.
Abteilung Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen / Pflege, Unterhaltung, Entwicklung Leitung: Vito Kluck Straße des 17. Juni 31 10785 Berlin E-Mail Abteilung Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Leitung: Nicolas Meyer Yorckstraße 4-11 10965 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung und öffentlicher Raum Straßen- und Grünflächenamt Gruppe Grünpflege und -unterhaltung Leitung: Chirin Wahner Darßer Straße 203 13088 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Leitung: Jochen Flenker Goslarer Ufer 39 10589 Berlin E-Mail Abteilung Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe Leitung: Stefanie Hebbe (komm.) Otternbuchtstraße 35 13599 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Umwelt und Naturschutz, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Leitung: Christian Lentz Hartmannsweilerweg 63 14163 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Leitung: Nina Lange Manteuffelstraße 63 12103 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grün- und Freiflächen Leitung: Andreas Luczynski Gradestraße 36, 12347 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grün Leitung: Lars Reineke Neue Krugallee 4 12435 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt-und Naturschutz, Straßen- und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe Leitung: Andreas Lemmer Schkopauer Ring 2 12681 Berlin E-Mail Abteilung Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächenmanagement Leitung: Jörg Schreckenberg Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Gartenbau Leitung: Jascha Ohlrich (V) Eichborndamm 238-240 13437 Berlin E-Mail (gesamtstädtische Aufgaben, Grundsatzangelegenheiten) Kontakt
Behandlungsgrundsätze (BHG) für Biotope/LRT gemäß Natura 2000-Landesverordnung für Managementplan FFH-Gebiet 0155 "Weiße Elster nordöstlich Zeitz" DE 4839-301 Biotope/LRT/Arten LRT 3260 LRT 6430 LRT 6510 Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • Befahren nur mit nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen und nur auf der Weißen Elster; in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli ist außerhalb von Schleusen oder Wehren das Gebiet zügig zu durchfahren, • Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt werden, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • Entnahme von Totholz (v.a. Höhlen- oder Horstbäumen) nur, soweit eine Gefahr von Verklausung oder des Abtreibens besteht oder zur Beseitigung eines erheblichen Abflusshindernisses, • die Vermeidung von Nährstoffeinleitungen bzw. -einträgen, von Schadstoffen und Pflanzenschutzmitteln, • die Vermeidung von technischem Gewässerausbau, • soweit notwendig und schutzzweckkonform die Durchführung von Gewässerrenaturierung, • die Anlage von Pufferstreifen zwischen Gewässerufer und landwirtschaftlicher Nutzfläche, • die Durchführung ggf. notwendiger Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in gestaffelter bzw. schonender und an den jeweiligen Standort und an das Schutzgut angepasster Form, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, • ggf. die Anbindung von Altwässern oder Altarmen, • die Vermeidung starker Verschilfung oder Verlandung, • die Vermeidung von Besatzmaßnahmen mit nichtheimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, die Beschränkung einer fischerei- und angelwirtschaftlichen Nutzung entsprechend der LRT- typischen Anforderungen, • keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers. • Mahd im Rahmen der Gewässerunterhaltung nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August, mit Abtransport des Mahdgutes, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Wasserhaushalts und ggf. der natürlichen Auendynamik, • die Entfernung ggf. im LRT vorhandener Gehölze, • die Vermeidung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. • ohne Düngung des LRT 6510 jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kalium-Düngung bis zur Versorgungsstufe B sowie eine Kalkung nach Bedarf entsprechend einer vorherigen Bedarfsanalyse, • ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6510 in der Ausprägung magerer Standorte; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet, • auf dem LRT 6510 die Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochen zwischen 2 Mahdnutzungen; zur Verkürzung des Mahdintervalls kann eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung erteilt werden, wenn eine erhebliche betriebliche Betroffenheit besteht, • Winterweide mit Rindern auf dem LRT 6510 nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 der Landes-Verordnung, • die Durchführung einer angepassten, habitatprägenden Nutzung mittels zweischüriger Mahd oder ggf. Beweidung mit Nachmahd bzw. Mähweide zu einem gemäß der phänologischen Ausprägung angepassten Bewirtschaftungszeitpunkt, • keine Anwendung von Schlegelmähwerken, • kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten, kein dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut, • kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, • keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat, • keine Nach- oder Einsaat, • keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT. Auf Deichen in den FFH-Gebieten gilt: • generell: Grasnarbenerneuerung nur mit Regiosaatgut, • für LRT 6510 auf Deichen: Grasnarbenerneuerung für LRT nur mit zertifiziertem Saatgut gebietsheimischer und lebensraumtypischer Arten, keine Düngung von LRT, Deichpflege auf LRT grundsätzlich nur durch Beweidung oder ein- bis zweischürige Mahd. Biotope/LRT/Arten Wald-LRT (LRT 91E0*, LRT 91F0) Biber Fischotter Kammmolch Bitterling Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha, • Erhaltung eines für die LRT 91E0* und 91F0 typischen Wasserregimes, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • die Erhaltung und Förderung einheimischer, gebiets- und lebensraumtypischer Arten im Rahmen der Bewirtschaftung, die Förderung der Eichenanteile in Eichen-LRT durch Mischungsregulierung, • die Förderung von Naturverjüngung unter Berücksichtigung des LRT-Artenspektrums, z. B. für eichengeprägte Lebensräume die Durchführung historischer Nutzungsformen (Mittel-, Hudewaldwirtschaft), • die Vermeidung von Düngung, Biozideinsatz, Kalkung, Entwässerung, Befahrung, Bodenbearbeitung sowie von Kahlhieben, Stoffeinträgen und überhöhten Schalenwildbeständen, • die Entwicklung von LRT-typischen Waldrand- und Waldinnenstrukturen, • das Belassen einer möglichst hohen Anzahl von Alt- und Biotopbäumen bzw. eines hohen Anteils Totholz, • ein Bewirtschaftungsverzicht in Altholzinseln, • ggf. die Wiederherstellung natürlich hoher Grundwasserbedingungen bzw. einer natürlichen Überflutungsdynamik für hydromorph geprägte LRT, • Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen, • keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze, •Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten, • Erhaltung eines für den LRT 91E0* typischen Wasserregimes. •Erhaltung oder die Wiederherstellung einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruk-tur, die Gewährleistung einer guten bis optimalen Verfügbarkeit an Winternahrung sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artange-passte Gewässerunterhaltung, •keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue. •keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um er-kennbare Biberbaue •kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue •bei Bedarf Initiierung von Weichholzaue (beim Fehlen geeigneter Standorte Vorlandabtrag im Bereich der Aue prüfen) •Initiierung Hartholzaue großflächig (kleine Flächen anfällig gegen Wildverbiss) •Prüfung der Möglichkeit der Anlage von Wildrettungshügeln im Überflutungsbereich •Prävention potenzieller Konfliktsituationen v. a. im Bereich der Ufer erkennbare Biberbaue. • keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue, • Erhaltung oder die Wiederherstellung zusammenhängender und vernetzter Oberflächengewässer mit einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruktur, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch angel- oder berufsfischereiliche Nutzung, Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artangepasste Gewässerunterhaltung, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von strukturreichen Landlebensräumen (z. B. Brachland, feuchte Waldgebiete, extensives Grünland, Hecken) und Laichgewässern (besonnte Stillgewässer mit ausgedehnten Flachwasserbereichen und reichhaltiger Ufer- und Wasservegetation), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge in die Habitate. • Besatz nur mit gebietsheimischen Fischen sowie Besatz in Fließgewässern nur entsprechend der charakteristischen Fauna des betreffenden Fließgewässertyps gemäß EU- Wasserrahmenrichtlinie, • kein vorrätiges Anfüttern von Fischen, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Habitatgewässer (sommerwarme Gewässer in zusammenhängenden Komplexen, mit aerober Sohle und ausgedehnten Wasserpflanzenbeständen im Litoral sowie Stillwasserbereichen in Fließgewässern), • Vermeidung von Beeinträchtigungen oder Wiederherstellung der Habitate der als Wirtsorganismen zur Eiablage nötigen Großmuscheln (strukturreicher, natürlicher oder naturnaher Gewässer), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Eutrophierung, Besatzmaßnahmen mit nicht heimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, • Vermeidung von nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung, bestandsgefährdenden Gewässerausbau oder Auenabtrennung. • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Habitatgewässer mit strukturreicher Ufervegetation und einer naturnah oder natürlich ausgebildeten Gewässersohle, Grüne Flußjungfer • Erhaltung, die Anlage oder die Wiederherstellung von Pufferstreifen mit extensiv genutztem Offenland, Staudenfluren oder Röhrichten beiderseits des Gewässers, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Eutrophierung, eine deutliche Verschlammung der Habitate oder eine nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung. Biotope/LRT/ArtenBezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Mopsfledermaus und Großes Mausohr• Erhalt von Höhlenbäumen, Erhalt der Gehölzbestände im Offenland als Leitstrukturen kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen, • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Lebensräume (strukturreiche Offenländer, insbesondere in Form kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit Streuobstwiesen, extensiv genutztem Grünland und blütenreichen Weg- und Feldsäumen, verzahnt mit standortgerechten Laubwaldbeständen einheimischer Gehölzarten, Vermeidung von starken Auflichtungen in der Baumschicht, um unterwuchsarme Hallenwaldstrukturen zu erhalten und zu fördern), • Förderung von Laubholzbeständen mit einem Bestandsalter von mindestens 80 Jahren vorzugsweise als Altholzinseln von mehr als 30 % des Gesamtwaldbestandes zur Sicherung der Quartierbaumdichte, • die Sicherung von bekannten ober- und unterirdischen Quartieren mittels fledermausgerechter Verschlüsse, • Durchführung fledermausgerechter Umbauten, Sanierungen und Beleuchtungen in Gebäudequartieren und die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen insektizid-wirkenden Substanzen.
Der Vorhabensträger, der Abwasserverband Schwabachtal, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Gewässerrenaturierung und Gewässerentwicklung des Kupfergrabens in Marloffstein beantragt. Seit den 1980er Jahren betreibt der Abwasserverband den Stauraumkanal SKO 26 Marloffstein am südlichen Ortsrand der Gemeinde. Der Kupfergraben ist ein kleiner 750 Meter langer Graben zwischen Wiesenflächen welcher in den Sommermonaten trocken fällt. Im Entlastungsfall erfolgt die Ableitung durch den Kupfergraben. Die angrenzenden Wiesenflächen werden dabei regelmäßig mit Abwasser überflutet. Außerdem hat sich der Graben stellenweise tief eingegraben, stellenweise ist er verlandet. Der Stauraumkanal SKO 26 wird nun erneuert, von Seiten des Landrat-samtes und des Wasserwirtschaftsamtes wurde in diesem Zuge die Renaturierung des Gewässers sowie eine Gewässeraufweitung zum schadlosen Ableiten des Entlastungswassers gefordert. Im südlichen Teil werden die beiden vorhanden defekten Durchlässe für die Zufahrt auf Flurstück 240 entfernt und der Abflussquerschnitt der beiden Durchlässe mit zwei Rechteckdurchlässen mit einem Querschnitt von 2,55 m x1,10 m vergrößert. Der Durchlass, der Flurstück 229/2 und Flurstück 240 verbindet wird weiter nach Norden versetzt, um dem vorhandenen Schacht der Abwasserleitung in der Böschung auszuweichen. Der Abflussquerschnitt in der unteren Hälfte des Kupfergrabens wird um ca. 1,5 m aufgeweitet und die Böschung um 30 cm erhöht, um das Entlastungsereignisses ableiten zu können. Die Böschung wird anschließend mit einer Neigung von 1:10 mit dem anstehenden Gelände verschnitten. Im Bereich der Sohle sind Leitelemente in Form von Buhnen angeordnet, um die Strömungsvielfalt zu erhöhen. Im Bereich der Außenkurven, in denen Erosionen ersichtlich sind, wird mit Weidenstecklingen das Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Auf Ufersicherungen mit Steinsatz kann weitestgehend verzichtet werden, diese werden nur punktuell eingesetzt. Neben den geplanten Geländemodellierungen zur besseren Ableitung des anfallenden Mischwassers bei Starkregenereignissen sind folgende Renaturierungsmaßnahmen zur Sicherung des Grabenverlaufs und seiner ökologischen Aufwertung (Schaffung von Lebensräumen) vorgesehen: • Befestigung der Uferböschungen mit Strauchweiden • Pflanzung von Schwarzperlen am südlichen Ufer zur Beschattung des Gewässers • Entwicklung einer Hochstaudenflur als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten sowie zur Beschattung des Gewässers • Erhalt der bachbegleitenden Gehölz- und Schilfbestände
Entsprechend der Bestandsaufnahme sind vor allem strukturelle Defizite der Gewässer sowie die Einflüsse der Stadtentwässerung verantwortlich für den schlechten Zustand der Berliner Oberflächengewässer. Deshalb bilden die geplanten Maßnahmen zur Strukturverbesserung, neben der Sanierung des Mischsystems und der Herstellung der Durchgängigkeit, einen wichtigen Baustein. Zur Ableitung der Maßnahmen wurde jeweils für ein konkretes Gewässer ein sogenanntes Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) erarbeitet. Lokal werden Probleme und Konfliktfelder ermittelt, Entwicklungsziele definiert, potenzielle Maßnahmen abgeleitet und mit einer Kostenschätzung und Zeitplanung unterlegt. Diese Konzepte bilden die Grundlage für die folgende Bauplanung. Die Pflege und Unterhaltung der Gewässer nimmt eine zentrale Position bei der Verbesserung ihrer ökologischen Qualität ein. Die Herausforderung, die eine moderne Gewässerunterhaltung zu bewältigen hat, ist groß: Denn neben der klassischen Sicherung des Wasserabflusses steht gleichberechtigt das Ziel, Gewässer und ihre Auen naturnah zu entwickeln. In der Broschüre finden Sie aktuelle Informationen zur Praxis der Gewässerunterhaltung, Wissenswertes über die Uferbereiche der Fließgewässer und rechtliche Rahmenbedingungen. Die Broschüre richtet sich vordergründig an interessierte Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerinnen und Anwohner an Fließgewässern aber auch an Vereine, NGOs und Behörden. Bestellwünsche eines Druckexemplars richten Sie bitte an gertraud.kubiak@senmvku.berlin.de ur Verbesserung des ökologischen Zustands der Berliner Gewässer sind Maßnahmen zur Strukturverbesserung ein wesentlicher Bestandteil. Bei den beengten Platzverhältnissen und den vielfältigen Nutzungsansprüchen in Berlin ist die naturnahe Gestaltung der Ufer jedoch eine echte Herausforderung. In vielen Abschnitten ist es nicht möglich dem Gewässer Raum für eine naturnahe Entwicklung zu geben, bei der sich die Ufer durch Erosions- und Anlandungsprozesse verändern. Ein sich natürlich entwickelndes Ufer ist grundsätzlich einer wie auch immer gearteten Ufersicherung vorzuziehen. Dort wo die Randbedingungen keine sich natürlich entwickelnden Ufer zulassen, kann eine ingenieurbiologische Sicherung einen guten Kompromiss darstellen. Welche ingenieurbiologischen Bauweisen an Berliner Gewässern in Abhängigkeit des Gewässertyps und der vorhandenen Nutzungen möglich sind, erfahren Sie in den Handlungsempfehlungen für ingenieurbiologischen Wasserbau im urbanen Raum am Beispiel Berlins, die folgend zum Download zur Verfügung steht: Neben allgemeinen Planungsgrundsätzen und einer Beschreibung von zahlreichen ingenieurbiologischen Bauweisen werden Lösungsmöglichkeiten für verschiedene Berliner Beispielgewässer vom kleinen Graben über Seen bis zur Wasserstraße aufgezeigt. Außerdem werden Hinweise zur Anordnung und Gestaltung von Stegen gemacht, die auf eine Minimierung der damit verbundenen Störungen für Flora und Fauna zielen. In Frage kommende Baustoffe, Baum und Röhrichtarten mit ihren unterschiedlichen Ansprüchen, Beispiele umgesetzter Maßnahmen sowie Hinweise zur Bemessung werden im Anhang vorgestellt. Die Handlungsempfehlungen sind als Anregung und Arbeitshilfe für private Eigentümer von Ufergrundstücken als auch für Verantwortliche der Berliner Verwaltung gedacht, die für die Planung oder Genehmigung von Maßnahmen zur Ufersicherung und ökologischen Verbesserung zuständig sind sowie für entsprechende Planungsbüros. Sie sollen auch im Rahmen der Gewässerunterhaltung Anwendung finden, sofern sich dies mit Vorgaben zur Gewässerentwicklung und Hochwassersicherheit vereinbaren lässt.
Veranlassung Die bisherigen Erkenntnisse zur ökologischen Wirkungsweise von Ufersicherungen wurden hauptsächlich an bestehenden und der im FuE-Vorhaben eingerichteten Versuchsstrecke am Rhein gewonnen. Es fehlt eine umfassendere Betrachtung der Ufer an Bundeswasserstraßen als ökologisch wirksames Bindeglied zwischen aquatischen und terrestrischen Lebensräumen. Mit dem Projekt soll das ökologische Potenzial verschiedener, für Bundeswasserstraßen typischer Uferstrukturen dargestellt und bewertet werden. Hierzu werden Biodiversitätsparameter und Nahrungsnetzcharakteristika von relativ naturnahen Ufern mit ingenieurbiologischen Ufersicherungen und technischen Ufersicherungen (Schüttsteindeckwerke) vergleichend betrachtet. Untersuchte Flusssysteme sind Main, Weser und Aller. Untersuchte Organismen sind Vegetation, Laufkäfer, Spinnen, Makrozoobenthos, Vögel, Fledermäuse, Fischotter und Biber. Ziele - Bewertung des ökologischen Potenzials verschiedener für Bundeswasserstraßen typischer Uferstrukturen - Ableitung von Empfehlungen für die wasserwirtschaftliche Unterhaltung und die ökologische Entwicklung von Ufern in Haupt- und Nebenstrecken Laterale Konnektivität ist der Austausch zwischen Fluss und den angrenzenden terrestrischen Lebensräumen. Für das Ökosystem ‘Flussufer’ ist die Vernetzung zwischen diesen Lebensräumen von besonderer funktionaler Bedeutung. Ufertypische Habitatstrukturen an Wasserstraßen entstehen durch das komplexe Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren. Durch den Gewässerausbau und verstärkte anthropogene Nutzung von Uferflächen kam es zum Verlust von natürlicher Dynamik und ufertypischen Habitatstrukturen sowie zu einer deutlichen Abnahme der Biodiversität in diesen Lebensräumen. Ziel des Projektes ist es, das ökologische Potenzial verschiedener für Bundeswasserstraßen typischer Uferstrukturen darzustellen und zu bewerten.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 28 |
Land | 39 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 22 |
Taxon | 1 |
Text | 7 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 24 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 33 |
offen | 28 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 61 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 4 |
Bild | 1 |
Dokument | 13 |
Keine | 33 |
Webseite | 18 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 61 |
Lebewesen & Lebensräume | 61 |
Luft | 61 |
Mensch & Umwelt | 61 |
Wasser | 61 |
Weitere | 61 |