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Grünanlagen, Kinderspielplätze, Stadtbäume

Abteilung Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen / Pflege, Unterhaltung, Entwicklung Straße des 17. Juni 31 10785 Berlin E-Mail Abteilung Verkehr, Grünflächen, Ordnung und Umwelt Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Yorckstraße 4-11 10965 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung und öffentlicher Raum Straßen- und Grünflächenamt Gruppe Grünpflege und -unterhaltung Darßer Straße 203 13088 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Umwelt, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Goslarer Ufer 39 10589 Berlin E-Mail Abteilung Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe Otternbuchtstraße 35 13599 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Umwelt und Naturschutz, Straßen und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Hartmannsweilerweg 63 14163 Berlin E-Mail Abteilung Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen Manteuffelstraße 63 12103 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grün- und Freiflächen Gradestraße 36 12347 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen und Umwelt Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grün Neue Krugallee 4 12435 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt-und Naturschutz, Straßen- und Grünflächen Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe Schkopauer Ring 2 12681 Berlin E-Mail Abteilung Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächenmanagement Alt-Friedrichsfelde 60 10315 Berlin E-Mail Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Gartenbau Eichborndamm 238-240 13437 Berlin E-Mail (gesamtstädtische Aufgaben, Grundsatzangelegenheiten) * Kontakt

Besondere Vegetationsstrukturen 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050

Der Datensatz „besondere Vegetationsstrukturen 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ besteht aus einem Punktshape, welches die Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 beinhaltet. Die punktuelle Kartierung liegt für folgende Ufer und Vorlandbereiche vor: Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Das Shape umfasst Informationen (Attribute) zu den kartierten RL Arten Niedersachsen inkl. Mengenangaben nach dem Meldebogen für Arten der Roten Liste Gefäßpflanzen Niedersachsen sowie auffällige Gelände- und Vegetationsstrukturen wie z.B. Schnittgutablage, Fahrspuren, größere Bärenklaubestände, Wirtschaftsweg, Senke, Totholzstrauch... Des Weiteren ist in der Attributtabelle der Name des kartierten Gebietes festgehalten. Dieser Datensatz basiert auf Kartierungen von Ende April (28.04.2020) sowie Ende September, Anfang Oktober (22.09.2020 Pilot- und Referenzstrecke „Brahe“, 23.09.2020 Pilot- und Referenzstrecke „Nüttermoor“, 30.09.2020 Pilot- und Referenzstrecke „Aschendorf“, 01.10.2020 Vervollständigung der Erfassungen in den Referenzstrecken „Nendorp“ sowie „Nüttermoor“). Der Download enthält den Datensatz 2020Strukturen_V1.shp. Herausgeber: BfG Auftragnehmer: IBL Umweltplanung GmbH Zitiervorschlag: BfG (2022): Besondere Vegetationsstrukturen 2020 der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050 im Auftrag des WSA Ems-Nordsee. DOI: 10.5675/Strukturen2020_MPEms_Ufer Weitere Informationen zu Dominanzbeständen oder Biotoptypen siehe Metadatensatz unter „Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www.masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung The dataset "special vegetation structures 2020 pilot stretches and reference stretches banks Masterplan Ems 2050" consists of a point shape, which includes the pilot stretches (P) and reference stretches (R) Masterplan Ems 2050. The point mapping is available for the following banks and foreland areas: Nendorp (left bank, Unterems-km 30.1-31.6), Nüttermoor (right bank, UE-km 18.100 - 19.150 and 22.000 - 22.500) as well as Brahe (left bank DEK 218.050 - 219.125 and 220.900 - 221, 400), Aschendorf (left bank, DEK 214.000 - 215.050 and 215.10 - 215.60). The shape includes information (attributes) on the mapped RL species of Lower Saxony incl. quantity data according to the reporting form for species of the Red List Vascular Plants Lower Saxony as well as conspicuous terrain and vegetation structures such as cuttings deposits, driving tracks, larger stands of Hogweed, farm track, depression, deadwood shrub…. Furthermore, the name of the mapped area is recorded in the attribute table. This data set is based on mapping from the end of April (28.04.2020) and the end of September, beginning of October (22.09.2020 pilot and reference route "Brahe", 23.09.2020 pilot and reference route "Nüttermoor", 30.09.2020 pilot and reference route "Aschendorf", 01.10.2020 completion of the mapping in the reference routes "Nendorp" and "Nüttermoor"). For further information on dominant stands or biotope types, see metadata record under "Biotope type maps 2020 pilot and reference stretches banks Masterplan Ems 2050". For more information on the project, see https://www.masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung

Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050, Verortung

Der Datensatz besteht aus einem Polygonshape mit Flächenpolygonen der Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 beinhaltet. Die laterale Flächenbegrenzung vom Wasser Richtung Land erfolgte auf Grundlage der MTnw-Linie (Verschneidung des DGM-W 2005 und der entlang der Gewässerachse interpolierten Pegelwerte MTnw 2006-2015) und der Deichkrone. Die longitudinale Abgrenzung wurde wie folgt entlang von semiterrestrischen Querprofilspuren definiert: Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Das Shape umfasst Informationen (Attribute) zu den Gebietsnamen (s.o.), eine NordSüdID, die die relative Lage aller Strecken zwischen Norden und Süden beschreibt (1 = nördlichste Strecke, 9 = südlichste Strecke), Streckentyp (Pilot- oder Streckentyp, Verbindungsstück wird nicht direkt untersucht, aber Grundlagendaten wie Luftbilder oder Oberflächenmodelle liegen hier vor), Umfang [m], und Fläche [m²] Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www.masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung Zitiervorschlag für den Datensatz: BfG (2022): Verortung der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050. DOI: 10.5675/Flaechen2020_MPEms_Ufer. Der Download enthält folgendes Shapefile MP_EMS_UferflaechenV2.shp

Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050

Die Biotoptypenkarten 2020 für die Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 basieren auf hochauflösenden RGBI-Luftbildern (räumliche Auflösung 2 cm) für die Uferbereiche Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Auf Basis der Spektralkanälen der Luftbilder sowie auf den Berechnungen von Vegetationsindex, Oberflächenrauhigkeit und Oberflächenhöhe wurde zunächst eine überwachte Klassifikation durchgeführt. Die hierdurch vordefinierten Vegetationsklassen dienten im Feld, um nach dem Niedersächsischen Kartierschlüssel Drachenfels 2020 die Biotoptypen inkl. Untereinheiten zu kartieren. Die Biotoptypenklassen sind in den BfG-Kartierschlüssel übersetzt worden. Ebenso enthält die Attributtabelle die zwei dominantesten Pflanzenarten pro Biotopfläche. Herausgeber: BfG Auftragnehmer: IBL Umweltplanung GmbH Zitiervorschlag: BfG (2022): Biotoptypenkarten 2020 der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050 im Auftrag des WSA Ems-Nordsee. DOI: 10.5675/Btty2020_MPEms_Ufer Weitere Informationen zu Dominanzbeständen oder Biotoptypen siehe Metadatensatz unter „Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www. masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung Folgende Dateien sind im Download enthalten: - 2020_Btty_Asd_P_V4m.shp -2020_Btty_Asd_R_V4m.shp -2020_Btty_Bra_P_V4m.shp -2020_Btty_Bra_R_V4m.shp -2020_Btty_Nen_P_V4m.shp -2020_Btty_Nen_R_V4m.shp -2020_Btty_Nue_P_V4m.shp -2020_Btty_Nue_R_V4m.shp -2020_BTTY_Drachenfels_gesamt.lyr -2020_BTTY_Bericht_V2.pdf The biotope type maps 2020 for the pilot stretches (P) and reference stretches (R) are based on high-resolution RGBI aerial photographs (spatial resolution 2 cm) for the riparian areas Nendorp (left bank, Unterems-km 30.1-31.6), Nüttermoor (right bank, UE-km 18.100 - 19.150 u. 22.000 - 22.500) as well as Brahe (left bank DEK 218.050 - 219.125 and 220.900 - 221.400), Aschendorf (left bank, DEK 214.000 - 215.050 and 215.10 - 215.60). Based on the spectral channels of the aerial photographs and on the calculations of vegetation index, surface roughness and surface height, a supervised classification was first carried out. The vegetation classes predefined by this were used in the field to map the biotope types according to the Lower Saxony mapping key Drachenfels 2020. The biotope type classes have been translated into the BfG mapping key. Likewise, the attribute table contains the two most dominant plant species per biotope area. For further information on dominant stands or biotope types, see metadata record under "Biotope type maps 2020 pilot and reference stretches banks Masterplan Ems 2050". For more information on the project, see https://www.masterplanems. info/massnahmen/uferentwicklung

Aktionsprogramm: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), Integrierte Flusslandschaftsentwicklung - Evaluation Grünzug Neckartal

Die Vorgehensweise und Ergebnisse des 2009 ausgelaufenen MORO-Projekts 'Grünzug Neckartal' sollen vom Projektstart bis zur Gegenwart analysiert und bewertet werden. Zur geplanten Evaluation gehören die Dokumentation des heutigen (Umsetzungs-)Stands der unter MORO GN zusammengefassten Einzelprojekte sowie die Analyse der Verfahrensweisen und der Akteurs-Konstellationen. Dabei soll geklärt werden, inwieweit MORO-GN initiativ, konzeptionell oder operativ für die Projekte eine tragende Wirkung entfaltet hat. Wie andere bedeutende Siedlungs- und Wirtschaftsräume wurde die Flusslandschaft entlang des mittleren Neckars stark umgestaltet und überbaut - häufig mit ästhetisch und ökologisch negativen Folgen für die städtebaulichen und landschaftlichen Qualitäten. Als Bottom-up-Initiative riefen die Architekten Grub und Lejeune-Grub daher 2004 den 'Grünzug Neckartal' nebst Stiftung zur Kofinanzierung durch Bürger und Wirtschaft ins Leben. Übergeordnetes Ziel der Initiative 'Grünzug Neckartal' (GN) war die Qualitätsverbesserung der stark vernuzten Flusslandschaft entlang des mittleren Neckars als Arbeits- und Wohnstandort, als Naturraum und Naherholungsbereich. Mittels einer Kampagne machte eine renommierte Werbeagentur den 'Grünzug Neckartal' als Marke bekannt. Für das BMVBS in seiner Verantwortung für Instandhaltung und Ausbau der Wasserstraße Neckar und mit starkem Interesse an der Integration von technisch notwendigen Maßnahmen einerseits mit ökologischen oder kulturellen Verbesserungen andererseits bot sich die Initiative als Partner an, zumal sie modellhaft ein kooperatives Verfahren der integrierten Flusslandschaftsentwicklung vorsah. Als Modellprojekt der Raumordnung wurde GN daher durch das BMVBS in drei Teilprojekten zwischen 2005 und 2009 gefördert. Zielsetzung: Die Evaluation nimmt Verfahrensweisen und Ergebnisse des Projekts MORO GN vom Projektstart bis zur Gegenwart in den Blick und soll - allgemein formulierte Projektziele als Basis einer Erfolgskontrolle spezifizieren sowie das Erreichen dieser Ziele überprüfen - die Unterstützung von Einzelprojekten durch MORO GN dokumentieren und ihren Erfolg bzw. ihre Wirkungen aus heutiger Sicht ermitteln - die Nachhaltigkeit der Impulssetzungen (auf gegenwärtige, thematisch verknüpfte Projekte am Neckar) und heutige Rolle des MORO-Konzepts 'Grünzug Neckartal' herausarbeiten - die Einschätzung und heutige Sicht der Akteure auf die MORO-Förderung, auf den Erfolg der Akteurs-Zusammenarbeit sowie auf Eignung und Effizienz von Akteurskonstellationen im Sinne der Projektziele ermitteln und einordnen - auf dieser Basis Effizienz und Wirkung der eingesetzten MORO-Mittel untersuchen - aus den Analysen ableiten, welche Handlungsansätze und Instrumente sich im Rahmen von GN als raumordnerisch modellhaft und übertragbar erwiesen haben. (Text gekürzt)

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG - Renaturierung der oberen Berkel zwischen den Stat. 113+685 und 113+750

An der oberen Berkel im Bereich der Bernhardstraße sollen in Billerbeck lokal Maßnahmen zur Förderung der naturnahen Ufer- und Auenentwicklung an der Berkel durchgeführt werden. Das Vorhaben dient der ökologischen Verbesserung der Berkel, die zwischen den Stationen 113+685 und 113+750 gleich im Anschluss an die Brücke zur Bernhardstraße aus den Privatgärten heraus nach Süden verlegt werden soll. Für die Initiierung eines natürlichen Verlaufs gehören neben der Vorprofilierung der Sohle auch der Einbau von Strömungslenkern aus Totholzelementen in Form von Wurzelstubben zu den vorgesehenen Maßnahmen. Durch diese Initialstrukturen soll die eigendynamische Entwicklung einer natürlichen Sohlbreite mit abgeflachten Ufern sowie die freie Sukzession gefördert werden.

SGD Nord übergibt Bewilligungsbescheid zur Instandsetzung der Wehranlage am Sangweiher

Das Naturschutzgebiet „Sangweiher“ in der Verbandsgemeinde Daun gilt als eines der bedeutendsten Feuchtgebiete der nördlichen Eifel. Um den ökologisch wertvollen Lebensraum langfristig zu sichern, wurde das Gebiet in diesem Jahr um mehr als das Dreifache erweitert. Nun steht ein weiterer wichtiger Schritt zur Erhaltung und Pflege des Schutzgebiets bevor: die Instandsetzung der Wehranlage, die bereits in den 1980er-Jahren zur Verbesserung der Lebensbedingungen verschiedener Tierarten errichtet wurde. Für diese Maßnahme erhält der NABU Daun Fördermittel des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von rund 29.500 Euro. Den Bescheid übergab Wolfgang Treis, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, an Georg Möhnen vom NABU Daun, der seit rund 40 Jahren den Wasserstand des Sangweihers in Absprache mit der SGD Nord für die Zugvögel reguliert. „Der Sangweiher ist ein echtes Leuchtturmprojekt des Naturschutzes in der Vulkaneifel. Durch die Erweiterung des Schutzgebiets und die nun anstehende Sanierung der Wehranlage schaffen wir beste Voraussetzungen, um die wertvollen Feuchtlebensräume dauerhaft zu erhalten und weiterzuentwickeln“, sagte SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis bei der Übergabe. Die Sanierung der Wehranlage sei dabei ein entscheidender Baustein, um den Wasserstand künftig wieder gezielt regulieren zu können und somit Lebensräume für Watvögel, Gründelenten und weitere seltene Arten zu sichern. Auch Anne-Ruth Windscheif, Vertreterin des NABU Daun, zeigte sich erfreut über die Unterstützung: „Mit der Förderung können wir ein zentrales Element für den Schutz und die Pflege des Sangweihers wieder funktionsfähig machen. Die gezielte Steuerung des Wasserstandes ermöglicht die Entwicklung von Schlamm- und Schlickflächen, die für rastende und ziehende Watvögel unverzichtbar sind. Dieses Zusammenspiel aus Wasser, Ufer und Grünland macht den Sangweiher so besonders.“ Das Naturschutzgebiet „Sangweiher“ hat sich seit der Errichtung des Stauwehres im Jahr 1987 zu einem einzigartigen Lebensraumkomplex entwickelt, in dem Wasserflächen und Feuchtwiesen eng miteinander verzahnt sind. Mithilfe des Flächenmanagements der Bodenordnung in Verbindung mit Ersatzzahlungen des Umweltministeriums wurde das Gebiet 2014 eigentumsmäßig neu geordnet. Zur Optimierung der Lebensraumbedingungen zahlreicher bodenbrütender Vogelarten erfolgt seit 2015 die Beweidung des Gebietes mit Glanrindern des Weinfelder Hofes, einem Partnerbetrieb Naturschutz. Die Bedeutung des Gebiets für die heimische Vogelwelt ist in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen – ein Prozess, der durch die aktuelle Erweiterung der Schutzgebietsgrenzen nun auch rechtlich abgesichert wurde. Mit der neuen Rechtsverordnung vom April 2025 wurde das bestehende Naturschutzgebiet an die heutige ökologische und rechtliche Bedeutung angepasst. Die Erweiterung umfasst Flächen in den Gemarkungen Schalkenmehren und Udler im Vulkaneifelkreis. „Das Zusammenspiel von engagiertem Ehrenamt, fachlicher Begleitung und staatlicher Unterstützung zeigt hier beispielhaft, wie erfolgreicher Naturschutz funktioniert“, betonte SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis abschließend. Anne-Ruth Windscheif dankte allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit: „Unser Ziel ist es, diesen wertvollen Lebensraum langfristig zu sichern – für die Vogelwelt, aber auch für die kommenden Generationen. Die heutige Förderung ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.“ Zum Hintergrund Das Naturschutzgebiet „Sangweiher“ wurde erstmals 1983 mit einer Fläche von 15,57 Hektar ausgewiesen. Mit der neuen Rechtsverordnung aus dem Jahr 2025 ist das Gebiet auf 49,17 Hektar angewachsen. Gemeinsam mit dem nahegelegenen „Jungferweiher“ bei Ulmen ist es ein herausragendes Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet für zahlreiche Wasser- und Watvogelarten. Es gehört zu den bedeutendsten Nahrungs- und Rastplätzen für Watvögel und Gründelenten in der nördlichen Eifel und und ist Teil des EU-Vogelschutzgebiets „Sangweiher und Erweiterung“ bei Schalkenmehren. Die Wehranlage wurde 1987 zur ökologischen Aufwertung des Gebiets errichtet und ermöglicht durch gezielte Wasserstandsregelungen die Entstehung wertvoller Feucht- und Flachwasserbereiche. Die geplante Instandsetzung stellt die Funktionsfähigkeit der Anlage wieder her und ist Voraussetzung für den Fortbestand des artenreichen Lebensraumes.

Vegetation und Pflanzenarten auf potenziellen Flächen im Rahmen des Masterplans Ems 2050 - ökologische Uferentwicklung

Vor dem Hintergrund des Vertragsabschlusses zum Masterplan Ems 2050 hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde im Zuge ihrer Beratung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ems-Nordsee Bedarf an abiotischen und biotischen Daten für ausgewählte Bereiche an den Ufern des DEK und der Unterems. Dieser Bedarf umfasst u. a. Daten zur Vegetation. Basierend auf den in 2020 kartierten bzw. klassifizierten Biotoptypen in den Pilot- und Referenzflächen Aschendorf, Brahe, Nüttermoor und Nendorp wurde ein Untersuchungsdesign für Vegetationsaufnahmen erarbeitet. Sie setzen sich zusammen aus randomisiert ausgewählten Flächen, stratifiziert nach den Biotoptypen, und aus Flächen entlang von Transekten, die nicht nur auf Basis der Biotoptypen, sondern auch auf Basis von hydromorphologischen Kriterien (Watt, Steinschüttung, Priele, etc.). Über 300 Vegetationsaufnahmen sind im Frühling (Mai 2022) und Sommer (August 2022) mit einer Fläche von 25 m² von der Firma WSP Deutschland erhoben worden. Folgende Daten wurden erfasst: -Pflanzenarten - Deckung - Vegetationsschicht - Dominanzarten - Koordinaten der räumlich verortete Beprobungsflächen/Vegetationsaufnahmen - Geschützte Arten - Gefährdete Arten - Pflanzensoziologische Einheit - typische Begleitarten der pflanzensoz. Einheit - Stetigkeit der Pflanzenart. Diese Daten sind in folgende Datensätzen vorhanden: - Vegetationsaufnahme_ASD_v3.xlsx - Vegetationsaufnahme_BRA_v3.xlsx - Vegetationsaufnahme_NEN_v3.xlsx - Vegetationsaufnahme_NUE_v3.xlsx - 2022_Veg_ASD_P_R_v1.shp - 2022_Veg_BRA_P_R_v1.shp - 2022_Veg_NEN_P_R_v1.shp - 2022_Veg_NUE_P_R_v1.shp

(A08.2_Maßnahmenübersicht_Tab_Lineare_Maßnahmen_GEK_Selke.xlsx)

2,9 45 Maßnahmepriorität 2,9Raumwiderstand5,8Handlungs- empfehlungenAbschnittslänge [m]20276522655,8- Rohrleitung, über die Wasser aus dem Concordiasee in den Hauptseegraben gehoben wird1. Keine Maßnahme vorgesehen1. 02np - künstlicher Wasserkörper 1. Keine Maßnahme - führt dem Königsauer See Wasser aus dem vorgesehen Hauptseegraben Südost zu1. 01np - Bergbaufolgesee1. Keine Maßnahme vorgesehen1. 02np - z.T. Entwicklungskorridor unbewirtschaftet - z.T. breites Gewässerbett mit natürlichem Uferrandstreifen vorhanden - punktuelle Strukturaufwertungen erwartbar HWS-neutral1. Ufersicherung entfernen 1. 70 2. Gewässerunterhaltung 2. 79 anpassen21. Ufersicherung entfernen: - punktuelle Ufersicherung entfernen (um Flusskilometer 0+150) np 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen 11. Gewässerrandstreifen durch Bepflanzung mit Gehölzen abgrenzen: - ggf. Initalpflanzungen als Abgrenzung zur Landwirtschaft - Gehölzpflanzungen zur Erhöhung der Beschattung und zur Unterdrückung des Schilfaufwuches im oberen Abschnitt np - Schilf ergänzend durch Mahd im oberen Abschnitt unterdrücken 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Bewirtschaftung am linken Ufer einstellen - Gewässerrandstreifen von der Mahd ausschließen - Uferentwicklung und Vegetationsentwicklung zulassen 11. Böschung abflachen: - punktuelle Profilaufweitung mit Herstellung von Ufertaschen - sichert HW-Neutralität in Zusammenhang mit Belassung von Totholz 2. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: np - abschnittsweise Erlen und Weiden nahe der Mittelwasserlinie pflanzen 3. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen - geringe Fließgeschwindigkeit sollte Totholzdrift begrenzen 419- vereinzelt Ufersicherungen vorhanden (Fluss-km 0+150) 1044 Bemerkung Planungsabschnitt - geringer Totholzanteil - z.T. fehlende Uferstrukturen - fehlender natürlicher Gewässerrandstreifen - linksseitig Landwirschaftliche - Bewirtschaftung linksseitig z.T. Flächennutzung bis an die Mittelwasserlinie - rechtsseitig Gehölzsaum vorhanden - starke Röhrichtvegetation im - z.T. keine Verschattung vorhanden oberen Abschnitt - fehlende Beschattung im oberen Abschnitt 2576 Defizit der Gewässer- morphologie 30 Maßnahme nach LAWA KategorisierungKoordinaten EndeE 661382 N 5744888E 664989 N 5741966E 663357 N 5744130 E 653622 N 5744880 E 654624 N 5747040 E 654456 N 5747960 Koordinaten BeginnE 661275 N 5745059E 665170 N 5742631E 661382 N 5744888 E 654624 N 5747040 E 654456 N 5747960 E 654342 N 5748308 Oberflächenwasser- körperSAL20OW09-00SAL20OW07-00 SAL20OW01-00 Ditfurter Grenzgraben DGG_PA03 SAL20OW01-00 DGG_PA02Ditfurter Grenzgraben DGG_PA01 - künstliches Stillgewässer 2 CCS_PA01 - gestreckter Verlauf - stark eingetieftes Profil - geringer Totholzanteil 2 AKS_PA01 - Rohrleitung SAL20OW09- 00Gewässer ACS_PA01 30 SAL20OW01-003 Gewässerordnung62615,822,922,9 Ditfurter Grenzgraben Concordia See Abschlagsgraben zum Königsauer See Ablauf Concordia See 9Planungsabschnitt GEK Selke: Anlage 8.2 - lineare Maßnahmen - gestreckter Verlauf - oberhalb des Stauwehrs bei - punktuelle Strukturaufwertungen erwartbar Flusskilometer 1+520 Rückstau HWS-neutral - z.T. fehlende Beschattung durch - Grenzverlauf zwischen Hedersleben und Gehölze Wedderstedt deutet auf historischen - z.T. geringer Totholzanteil gewundenen Gewässerverlauf hin - z.T. eingetieftes Profil Maßnahmen- vorschläge 1. Gewässerrandstreifen durch Bepflanzung mit 1. 73 Gehölzen abgrenzen 2. 79 2. Gewässerunterhaltung anpassen 1. Böschung abflachen 2. Gehölzpflanzungen im 1. 71 Uferbereich 2. 73 3. Gewässerunterhaltung 3. 79 anpassen 1 von 13 Bemerkung zu Maßnahmen 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen: RaumwiderstandMaßnahmepriorität 1. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern: np - im Planungsabschnitt selbst sind keine Maßnahmen vorgesehen - siehe Maßnahmen zur Anbindung des Getel Altarms - Rückstau durch Wehr bei Flusskilometer 0+900 und 1+950 - z.T. fehlender natürlicher Gewässerrandstreifen - geringer Totholzanteil - geringe Strukturvielfalt- Verlauf parallel zur Selke1. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern1. 7221. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern: np - im Planungsabschnitt selbst sind keine Maßnahmen vorgesehen - siehe Maßnahmen zur Anbindung des Getel Altarms - gestreckter Verlauf- zu Beginn der Planungsabschnitts (Fluss- km 3+375) erfolgt rechtsseitig ein Abschlag in den "Getel Altarm", welcher ca. bei Fluss-km 2+650 wieder in die Getel mündet. Der Hauptabfluss erfolgt über die Getel (diesen Planungsabschnitt). - in diesem Planungsabschnitt verläuft die 1. Laufverlegung Getel in einem Hochkanal bzw. Mühlgraben als Zulauf zur Fraubornmühle (Fluss-km 2+000) - vor der Fraubornmühle befindet sich ein weiterer Abschlag (Fluss-km 2+520) rechtsseitig in die "Alte Getel", welche in die Selke mündet 1333 - geringer Totholzanteil - z.T. gestreckter Verlauf - z.T. eingetieftes Profil - mäßige Strukturvielfalt - gestreckter Verlauf - z.T. fehlende Beschattung - z.T. stark eingetieftes Profil - geringer Totholzanteil Bemerkung Planungsabschnitt - z.T. junge Gehölzpflanzungen am Ufer vorhanden - z.T. besondere Uferstrukturen vorhanden - Entwicklungskorridor vorhanden - ausgeprägte Mäandrierung der Getel in historischer Karte sichtbar (Preußisches UrMTB) - sehr naturferner Gewässerabschnitt - intensive ackerbauliche Nutzung im Gewässerumfeld - ausgeprägte Mäandrierung der Getel in historischer Karte sichtbar (Preußisches UrMTB) - z.T. junge Gehölzpflanzungen am Ufer vorhanden - z.T. flaches Gewässerprofil Maßnahmen- vorschläge 1. 72 1. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 79 2. Gewässerunterhaltung anpassen 1. Böschung abflachen 2. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 71 3. Gehölzpflanzungen im 3. 73 Uferbereich 4. 79 4. Gewässerunterhaltung anpassen 2 von 13 Handlungs- empfehlungen 3 Defizit der Gewässer- morphologie Maßnahme nach LAWA Kategorisierung 1. 721619 Abschnittslänge [m] 8991. Anpassung der Mündungsbereiche von Nebengewässern 859 - stark verrohrt - z.T. geradliniger Verlauf - Siedlungsbereich Hoym - stark eingetiefte Gewässersohle - Mündung in die Selke - geringer Totholzanteil - sehr geringe Habitatqualität 4024 Koordinaten Ende E 659873 N 5739325 E 660854 N 5738263 E 660932 N 5737448 E 660208 N 5736713 E 657222 N 5735128 Koordinaten Beginn E 659551 N 5739987 E 659873 N 5739325 E 660854 N 5738263 E 660932 N 5737448 E 660208 N 5736713 Oberflächenwasser- körper SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 Gewässerordnung 2 2 Gewässer Getel Getel 2 SAL20OW06-00 GET_PA05 2 GET_PA04 2 GET_PA03 Getel GET_PA02 Getel GET_PA01 Getel Planungsabschnitt GEK Selke: Anlage 8.2 - lineare Maßnahmen 2 1 1 Bemerkung zu Maßnahmen p1. Laufverlegung: - Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit zwischen Getel und Selke - Umgehung des Stauwehrs (GET_WH26) und der zahlreichen Verrohrungen in der Ortslage Hoym - durch Wiederherstellung des historischen Verlaufs der Getel bzw. des "Getel Altarms" mit Mündung in die Selke bei Fluss-km 15+480 - Abschlagsbauwerk bei Fluss-km 3+375 ökologisch durchgängig umgestalten und Hauptabfluss über "Getel Altarm" leiten. - bestehendes Gewässerbett des "Getel Altarm" ggf. ertüchtigen - historisches Gewässerbett des "Getel Altarm" von aktueller Mündung in die Getel bis zu "Alte Getel" profillieren bzw. wiederherstellen - siehe auch punktuelle Maßnahmen an den Wanderhindernissen GET_WH27, GET_WH28 und GET_WH29 p1. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen initiieren - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen p1. Böschung abflachen: - in Bereichen mit stark eingetieftem Profil und geradlinigem Verlauf (z.B. um Flusskilometer 5+900, 6+290, 6+800, 6+850, 7+180, 7+440) - abschnittsweise und wechselseitig Böschung abflachen - eigendynamische Entwicklung der Mittelwasserrinne initiieren 2. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen und Entwicklung der Mittelwasserrinne initiieren - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 3. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - im gesamten Planungsabschnitt - Pflanzungen auf der Böschung selbst und nahe der Mittelwasserlinie vornehmen (z.B. Schwarzerlen) - dient der Erhöhung der Beschattung und zur Förderung von Habitatstrukturen im Gewässer 4. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen RaumwiderstandMaßnahmepriorität np 1. Keine Maßnahme vorgesehen1. 01np 11. Laufverlegung: - Herstellung einer pendelnden Mittelwasserrinne - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 2. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - Einbringung von Totholz np - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 3. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - Förderung der Beschattung - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird - gestreckter Verlauf - meist stark eingetieftes Profil - z.T. fehlende Beschattung (z.B. um Flusskilometer 3+500, 5+600, 10+500) - geringer Totholzanteil 11. Laufverlegung: - Herstellung einer pendelnden Mittelwasserrinne - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 2. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - Einbringung von Totholz np - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird 3. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - Förderung der Beschattung - Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nur dann gegeben, wenn der Hauptseegraben ohnehin zur Verbesserung der Vorflut ausgebaut wird - gestreckter Verlauf - meist stark eingetieftes Profil - z.T. fehlende Beschattung - geringer Totholzanteil - künstlicher Wasserkörper - dient der Einzugsgebietsentwässerung, dem 1. Laufverlegung Hochwasserabfluss und der 2. naturnahe 1. 72 Wasserabführung aus dem Concordiasee zur Sohlstrukturen 2. 71 Stabilisierung von dessen Wasserspiegellage einbringen 3. 73 - bestehende Vorplanung (Hauptseegraben 3. Gehölzpflanzungen im Nordwest) zur Verbesserung der Vorflut liegt Uferbereich vor - künstlicher Wasserkörper 1. Laufverlegung - dient der Einzugsgebietsentwässerung, dem 2. naturnahe 1. 72 Hochwasserabfluss Sohlstrukturen 2. 71 - bestehende Entwurfsplanung einbringen 3. 73 (Hauptseegraben Südost) zur Verbesserung 3. Gehölzpflanzungen im der Vorflut liegt vor Uferbereich 3 von 13 Handlungs- empfehlungen 1 Maßnahme nach LAWA Kategorisierung Abschnittslänge [m] 3172 30041242 6312 5638 1711 2724 Koordinaten Ende E 655426 N 5732990 E 653290 N 5729059E 640802 N 5726221E 639995 N 5727507 E 668522 N 5738206 E 661275 N 5745059 E 654389 N 5730596E 641614 N 5725501 E 652893 N 5732717 Koordinaten Beginn E 657222 N 5735128 1. 0- Quellbereich des Großen Uhlenbachs - begradigter Gewässerabschnitt mit sehr geringer Wasserführung - derzeit ist ein Bodenordnungsverfahren anhängig (HZ0029)E 640802 N 5726221 E 656347 N 5745457 1. Keine Maßnahme vorgesehen- naturnaher GewässerabschnittSAL20OW02-00 E 655426 N 5732990 Oberflächenwasser- körper np - sehr naturnahes Gewässer - geringe Wasserführung und periodische Austrocknung [Ministerium für Landwirtschaft 1. Keine Maßnahme und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. vorgesehen (2014) Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt (Teil II). Die Fischgewässer] SAL20OW03-00 SAL20OW10-00 11. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 73 2. Gehölzpflanzungen im Uferbereich SAL20OW03-00 SAL20OW06-00 SAL20OW06-00 Gewässerordnung 2 1. 0- stark verändertes und über weite Strecken unterirdisch verlaufendes Gewässer - ca. 50 % des Abschnitts liegen im Siedlungsbereich2 2 31. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen initiieren np - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 2. Gehölzpflanzungen im Uferbereich: - Pflanzung von Schwarzerlen ca. auf Höhe Mittelwasserlinie zw. Fl.km 12+850 und 13+600 - stark verrohrt - gestreckter Verlauf - stark eingetieftes Profil in Bereichen mit oberirdischem Verlauf - geringer Totholzanteil2 Gewässer Getel Getel 21. naturnahe Sohlstrukturen einbringen: - punktueller Einbau von kleinen Totholzstrukturen - kleinräumige eigendynamische Ausbildung von Feinstrukturen initiieren np - kleinräumige Strukturen ohne Einfluss auf Hochwasserabfluss 2. Gewässerunterhaltung anpassen: - Totholz nach Maßgabe der Lagestabilität belassen Maßnahmen- vorschläge 1. naturnahe Sohlstrukturen 1. 71 einbringen 2. 79 2. Gewässerunterhaltung anpassen 2 E 664989 N 5741966 HSG_PA02 Bemerkung Planungsabschnitt - abschnittsweise relativ naturnah und strukturreich - abschnittsweise naturfern und strukturarm - z.T. Bewirtschaftung bis zur Uferlinie- eingetieftes Profil - z.T. gestreckter Verlauf - geringer Totholzanteil SAL20OW07-00 HSG_PA01 - z.T. gestreckter Verlauf - z.T. eingetieftes Profil - geringer Totholzanteil - z.T. fehlender Gewässerrandstreifen - keine 1 GRU_PA02 Defizit der Gewässer- morphologie - keine 1 GRU_PA01 Garnwinde GNW_PA01 Großer Uhlenbach Großer Uhlenbach GET_PA07 Hauptseegraben GET_PA06 Hauptseegraben Planungsabschnitt GEK Selke: Anlage 8.2 - lineare Maßnahmen Bemerkung zu Maßnahmen 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen: 1. Keine Maßnahme vorgesehen:

MMP FFH0155 Weiße Elster nordöstlich Zeitz - Massmahnetabelle

Behandlungsgrundsätze (BHG) für Biotope/LRT gemäß Natura 2000-Landesverordnung für Managementplan FFH-Gebiet 0155 "Weiße Elster nordöstlich Zeitz" DE 4839-301 Biotope/LRT/Arten LRT 3260 LRT 6430 LRT 6510 Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • Befahren nur mit nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen und nur auf der Weißen Elster; in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli ist außerhalb von Schleusen oder Wehren das Gebiet zügig zu durchfahren, • Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt werden, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • Entnahme von Totholz (v.a. Höhlen- oder Horstbäumen) nur, soweit eine Gefahr von Verklausung oder des Abtreibens besteht oder zur Beseitigung eines erheblichen Abflusshindernisses, • die Vermeidung von Nährstoffeinleitungen bzw. -einträgen, von Schadstoffen und Pflanzenschutzmitteln, • die Vermeidung von technischem Gewässerausbau, • soweit notwendig und schutzzweckkonform die Durchführung von Gewässerrenaturierung, • die Anlage von Pufferstreifen zwischen Gewässerufer und landwirtschaftlicher Nutzfläche, • die Durchführung ggf. notwendiger Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in gestaffelter bzw. schonender und an den jeweiligen Standort und an das Schutzgut angepasster Form, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, • ggf. die Anbindung von Altwässern oder Altarmen, • die Vermeidung starker Verschilfung oder Verlandung, • die Vermeidung von Besatzmaßnahmen mit nichtheimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, die Beschränkung einer fischerei- und angelwirtschaftlichen Nutzung entsprechend der LRT- typischen Anforderungen, • keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers. • Mahd im Rahmen der Gewässerunterhaltung nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August, mit Abtransport des Mahdgutes, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Wasserhaushalts und ggf. der natürlichen Auendynamik, • die Entfernung ggf. im LRT vorhandener Gehölze, • die Vermeidung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. • ohne Düngung des LRT 6510 jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kalium-Düngung bis zur Versorgungsstufe B sowie eine Kalkung nach Bedarf entsprechend einer vorherigen Bedarfsanalyse, • ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6510 in der Ausprägung magerer Standorte; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet, • auf dem LRT 6510 die Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochen zwischen 2 Mahdnutzungen; zur Verkürzung des Mahdintervalls kann eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung erteilt werden, wenn eine erhebliche betriebliche Betroffenheit besteht, • Winterweide mit Rindern auf dem LRT 6510 nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 der Landes-Verordnung, • die Durchführung einer angepassten, habitatprägenden Nutzung mittels zweischüriger Mahd oder ggf. Beweidung mit Nachmahd bzw. Mähweide zu einem gemäß der phänologischen Ausprägung angepassten Bewirtschaftungszeitpunkt, • keine Anwendung von Schlegelmähwerken, • kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten, kein dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut, • kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, • keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat, • keine Nach- oder Einsaat, • keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT. Auf Deichen in den FFH-Gebieten gilt: • generell: Grasnarbenerneuerung nur mit Regiosaatgut, • für LRT 6510 auf Deichen: Grasnarbenerneuerung für LRT nur mit zertifiziertem Saatgut gebietsheimischer und lebensraumtypischer Arten, keine Düngung von LRT, Deichpflege auf LRT grundsätzlich nur durch Beweidung oder ein- bis zweischürige Mahd. Biotope/LRT/Arten Wald-LRT (LRT 91E0*, LRT 91F0) Biber Fischotter Kammmolch Bitterling Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha, • Erhaltung eines für die LRT 91E0* und 91F0 typischen Wasserregimes, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • die Erhaltung und Förderung einheimischer, gebiets- und lebensraumtypischer Arten im Rahmen der Bewirtschaftung, die Förderung der Eichenanteile in Eichen-LRT durch Mischungsregulierung, • die Förderung von Naturverjüngung unter Berücksichtigung des LRT-Artenspektrums, z. B. für eichengeprägte Lebensräume die Durchführung historischer Nutzungsformen (Mittel-, Hudewaldwirtschaft), • die Vermeidung von Düngung, Biozideinsatz, Kalkung, Entwässerung, Befahrung, Bodenbearbeitung sowie von Kahlhieben, Stoffeinträgen und überhöhten Schalenwildbeständen, • die Entwicklung von LRT-typischen Waldrand- und Waldinnenstrukturen, • das Belassen einer möglichst hohen Anzahl von Alt- und Biotopbäumen bzw. eines hohen Anteils Totholz, • ein Bewirtschaftungsverzicht in Altholzinseln, • ggf. die Wiederherstellung natürlich hoher Grundwasserbedingungen bzw. einer natürlichen Überflutungsdynamik für hydromorph geprägte LRT, • Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen, • keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze, •Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten, • Erhaltung eines für den LRT 91E0* typischen Wasserregimes. •Erhaltung oder die Wiederherstellung einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruk-tur, die Gewährleistung einer guten bis optimalen Verfügbarkeit an Winternahrung sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artange-passte Gewässerunterhaltung, •keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue. •keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um er-kennbare Biberbaue •kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue •bei Bedarf Initiierung von Weichholzaue (beim Fehlen geeigneter Standorte Vorlandabtrag im Bereich der Aue prüfen) •Initiierung Hartholzaue großflächig (kleine Flächen anfällig gegen Wildverbiss) •Prüfung der Möglichkeit der Anlage von Wildrettungshügeln im Überflutungsbereich •Prävention potenzieller Konfliktsituationen v. a. im Bereich der Ufer erkennbare Biberbaue. • keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue, • Erhaltung oder die Wiederherstellung zusammenhängender und vernetzter Oberflächengewässer mit einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruktur, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch angel- oder berufsfischereiliche Nutzung, Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artangepasste Gewässerunterhaltung, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von strukturreichen Landlebensräumen (z. B. Brachland, feuchte Waldgebiete, extensives Grünland, Hecken) und Laichgewässern (besonnte Stillgewässer mit ausgedehnten Flachwasserbereichen und reichhaltiger Ufer- und Wasservegetation), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge in die Habitate. • Besatz nur mit gebietsheimischen Fischen sowie Besatz in Fließgewässern nur entsprechend der charakteristischen Fauna des betreffenden Fließgewässertyps gemäß EU- Wasserrahmenrichtlinie, • kein vorrätiges Anfüttern von Fischen, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Habitatgewässer (sommerwarme Gewässer in zusammenhängenden Komplexen, mit aerober Sohle und ausgedehnten Wasserpflanzenbeständen im Litoral sowie Stillwasserbereichen in Fließgewässern), • Vermeidung von Beeinträchtigungen oder Wiederherstellung der Habitate der als Wirtsorganismen zur Eiablage nötigen Großmuscheln (strukturreicher, natürlicher oder naturnaher Gewässer), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Eutrophierung, Besatzmaßnahmen mit nicht heimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, • Vermeidung von nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung, bestandsgefährdenden Gewässerausbau oder Auenabtrennung. • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Habitatgewässer mit strukturreicher Ufervegetation und einer naturnah oder natürlich ausgebildeten Gewässersohle, Grüne Flußjungfer • Erhaltung, die Anlage oder die Wiederherstellung von Pufferstreifen mit extensiv genutztem Offenland, Staudenfluren oder Röhrichten beiderseits des Gewässers, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Eutrophierung, eine deutliche Verschlammung der Habitate oder eine nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung. Biotope/LRT/ArtenBezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Mopsfledermaus und Großes Mausohr• Erhalt von Höhlenbäumen, Erhalt der Gehölzbestände im Offenland als Leitstrukturen kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen, • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Lebensräume (strukturreiche Offenländer, insbesondere in Form kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit Streuobstwiesen, extensiv genutztem Grünland und blütenreichen Weg- und Feldsäumen, verzahnt mit standortgerechten Laubwaldbeständen einheimischer Gehölzarten, Vermeidung von starken Auflichtungen in der Baumschicht, um unterwuchsarme Hallenwaldstrukturen zu erhalten und zu fördern), • Förderung von Laubholzbeständen mit einem Bestandsalter von mindestens 80 Jahren vorzugsweise als Altholzinseln von mehr als 30 % des Gesamtwaldbestandes zur Sicherung der Quartierbaumdichte, • die Sicherung von bekannten ober- und unterirdischen Quartieren mittels fledermausgerechter Verschlüsse, • Durchführung fledermausgerechter Umbauten, Sanierungen und Beleuchtungen in Gebäudequartieren und die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen insektizid-wirkenden Substanzen.

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