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Bundesweite Fachtagung: Bewertung im Naturschutz

Soziale Umschichtungsprozesse in citynahen Sanierungsgebieten

Im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung von Sanierungsgebieten wird der Stellenwert der Wohnungsqualitaet sowie der sozialen und materiellen Wohnumwelt fuer ausgewaehlte soziale Gruppen vor ihrem spezifischen sozialen Hintergrund erforscht. Die zwangsweise oder freiwillige Zahl der Handlungsalternativen im Rahmen einer Sanierung (z. B. Modernisierung, Umzug) beeinflusst Art und Intensitaet der sozialen Umschichtungsprozesse. Ziel der Untersuchung ist es, durch die Sanierungsplanung entstehende Veraenderungen der Sozialstruktur und der daraus hervorgehenden Probleme zu thematisieren und alternative Planungsvorschlaege zu erarbeiten.

Oekonomische Theorie der Nutzung natuerlicher Ressourcen

Die Forschung entwickelt die Grundlagen fuer die oekonomische Theorie der Nutzungsstrategien fuer natuerliche Ressourcen weiter. Hier stehen vor allem zwei Schwerpunkte an: Uebergang von nicht-erneuerbaren auf quasi-unerschoepfliche Ressourcen (Bsp fossile Energietraeger auf Solarsysteme) und Nutzung von regenerierbaren natuerlichen Ressourcen mit komplexen oekologischen Interpendenzen in 2-Species-Systemen. Innerhalb dieses inhaltlichen Schwerpunktes werden mathematische Methoden und Modellierungen weiter entwickelt: Beispielsweise finden Seminare und eigene Entwicklungen zu Modellierung mit GAMS (Meta-Sprache fuer komplexe Systemanalysen) am Lehrstuhl statt. Als drittes ergibt sich ein Schwerpunkt bezueglich der Anwendungen auf umweltoekonomische Probleme, da Umweltqualitaet zumindest teilweise als regenerierbare natuerliche Ressource modelliert werden kann.

Ressortforschungsplan 2024, Bilanzierung von flächenhaften Anreicherungen von Schadstoffen in Böden zur Fortschreibung materieller Maßstäbe zur Begrenzung von Stoffeinträgen mit dem Modellinstrument MoRE

Um eine Anreicherung von unerwünschten Stoffen in Böden zu verhindern, ist eine Limitierung der eingetragenen Schadstofffrachten mittels Bodenrecht und einschlägigem anderen Fachrecht erforderlich. Das ist Voraussetzung, um nachhaltig die Umweltqualität und die Funktionen des Bodens und im Nexus auch der Gewässer zu sichern. Übergeordnetes Ziel des Forschungsvorhabens ist in dem Zusammenhang die Prüfung bzw. Fortschreibung von zulässigen Stoffeinträgen auf Böden. Voraussetzung ist eine Aktualisierung der stofflichen Ein- und Austräge in die Böden auf Basis der aktuell verfügbaren Datengrundlagen. Hierbei soll sowohl der Gesamteintrag über alle relevanten Eintragspfade als auch eine räumlich differenzierte Betrachtung erfolgen. Basis für diese Arbeiten ist der in einem früheren Vorhaben entwickelte methodische Ansatz, der für eine zukunftsfähige Bearbeitung der beschriebenen Fragestellung in ein bestehendes Modellinstrument integriert werden soll. Hierfür soll das Stoffeintragsmodell MoRE (Modelling of Regionalized Emissions) genutzt werden.

EIFAC - Convenor, Ad hoc Working Party on Mapping of Fish Distribution and Aquatic Habitat Quality

Umweltoekonomie: Grundlagenprobleme und Eingriffsmoeglichkeiten

Theoretische und empirische Analysen der Moeglichkeiten zur Verbesserung der Umweltqualitaet (Instrumente der Umweltpolitik): Vor- und Nachteile der Verwendung direkter Kontrolle und der Preissteuerung. Erfassung der Wertschaetzung der Umwelt.

IFPS Innovationsforum fuer die Phosphatproblematik in der Schweiz

Unter dem Namen IFPS wird seit Anfangs 1983 ein Schweizerisches Gespraechsforum fuer die Belastung der Gewaesser mit Phosphaten aufgebaut. IFPS hat das Ziel, die Phosphatproblematik unter Einbezug der Meinungen aller betroffenen Interessenkreisen - Staatliche Vollzugsorgane, Forschung, Fachverbaende, Industrie, Landwirtschaft, Konsumenten - und Umweltschutzorganisationen ganzheitlich zu behandeln. IFPS will dadurch beitragen, im gegenwaertigen Spannungsfeld unterschiedlicher Interesselagen eine gemeinsam getragene Phosphatstrategie zu finden, welche die Qualitaet unserer Seen mit den kleinstmoeglichen Kosten fuer die gesamte Volkswirtschaft wirksam verbessert. IFPS stuetzt sich auf die positiven Erfahrungen eines aehnlichen Forums, das seit einiger Zeit die Phosphatprobleme in Holland eroertert und erfreuliche Fortschritte in der gemeinsamen und differenzierten Beurteilung der Loesungsansaetze auch in der Oeffentlichkeit verzeichnen kann. Das Forum wird von einem Moderatorteam von Fachleuten geleitet, das fuer Unparteilichkeit und Fairness gegenueber allen Forumsteilnehmern buergt. Die Hauptaufgabe dieses Moderatorteams besteht darin, die Fakten und Meinungen zu oekologischen, technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlich-kulturellen Aspekten des Phosphatproblems aufzunehmen, einander gegenueberzustellen und in ein gemeinsames Analyse- und Beurteilungsschema einzuordnen. Diese Informationen werden mit den Teilnehmern in verschiedenen Gespraechsrunden eroertert, ergaenzt und neu beurteilt. Bei diesem Prozess lernen die einzelnen Forum-Mitglieder die zusaetzlichen Argumente und Problemapekte anderer Gruppen besser kennen. ...

Umweltgerechtigkeit Berlin 2021/2022

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade des Kernindikators 1 des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde aus dem Set der Auswertungen der Strategischen Lärmkarten 2017 die Gesamtlärmkarte zur Nachtzeit gewählt. Die Verteilung der Lärmbelastung zeigt einen deutlichen Einfluss durch Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. 09.01.1 Lärmbelastung 2021/2022 Weitere Informationen Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade des Kernindikators 2 des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde die Verteilung der vor allem verkehrsbedingten Stickstoffdioxid-Belastung über die Stadt herangezogen. Die intensivste Belastung zeigt sich im Stadtzentrum, wo die Verkehrsdichte am höchsten ist. 09.01.2 Luftbelastung 2021/2022 Weitere Informationen Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade des Kernindikators 3 des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde auf der Grundlage der ‚Versorgungsanalyse Grün‘ ein auf den Einzugsbereich bezogener dreistufiger Versorgungsgrad bestimmt ("schlecht/sehr schlecht", "mittel" und "gut/sehr gut"). 09.01.3 Grünversorgung 2021/2022 Weitere Informationen Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade des Kernindikators 4 des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde für den Tag die blockweise Verteilung des Bewertungsindexes PET (Physiologisch Äquivalente Temperatur) sowie für die Nacht diejenige der Lufttemperatur auf die Ebene der Planungsräume aggregiert und in drei Stufen dreistufig bezogen auf die bioklimatische Belastung bewertet. 09.01.4 Thermische Belastung 2021/2022 Weitere Informationen Als Ansatz zur Ermittlung der unterschiedlichen Belastungsgrade des Kernindikators 5 des Berliner Umweltgerechtigkeitsansatzes wurde eine planungsraumbezogene 3-stufige Verteilung der sozialen Benachteiligungen ermittelt. Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) lieferte die notwendigen kleinräumigen Aussagen. 09.01.5 Soziale Benachteiligung 2021/2022 Weitere Informationen Die Mehrfachbelastungen, bewertet anhand der vier umweltbezogenen Kernindikatoren Luft, Lärm, Thermische Belastung und Grünflächenversorgung zeigen eine deutliche Konzentration im Innenstadtbereich Berlins - im Gegensatz dazu stehen die äußeren Bezirke mit zumeist geringerer Problemlage. 09.01.6 Mehrfachbelastung Umwelt 2021/2022 Weitere Informationen Die Erweiterung der vier umweltbezogenen Kernindikatoren Luft, Lärm, Thermische Belastung und Grünflächenversorgung um den fünften Kernindikator ‚Soziale Benachteiligung‘ verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Umwelt- und Sozialstatus. So weisen die mehrfach umweltbelasteten Räume einen deutlich höheren Anteil an niedrigen und sehr niedrigen Indexwerten auf. 09.01.7 Mehrfachbelastung Umwelt und Soziale Benachteiligung 2021/2022 Weitere Informationen Die Ergänzung der zusammenfassenden Bewertung aller Kernindikatoren um eine Vulnerabilitätsbetrachtung (Einwohnerdichte, Qualität der Wohnlage) verdeutlicht die Schwerpunktbereiche auf Ebene der Planungsräume, die besondere Empfindlichkeiten in der Kombination der Belastungsfaktoren mit der Bevölkerungsverteilung aufweisen. 09.01.9 Integrierte Mehrfachbelastungskarte – Berliner Umweltgerechtigkeitskarte 2021/2022 Weitere Informationen

EU-Förderprogramm LIFE

LIFE ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Projekte zu den Themen Umwelt und Klima fördert. Das Programm wird in der neuen Förderperiode 2021-2027 weitergeführt und finanziell weiter aufgestockt. Die Mittelausstattung beträgt 5,432 Mrd. € zu jeweiligen Preisen. Das allgemeine Ziel des LIFE-Programms besteht darin, „einen Beitrag zum Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaft zu leisten, die Qualität der Umwelt, einschließlich Luft, Wasser und Boden, zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern sowie den Verlust der biologischen Vielfalt einzudämmen und umzukehren und der Degradation von Ökosystemen zu begegnen – auch durch Unterstützung der Einrichtung und Verwaltung des Natura-2000-Netzes – und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.“ Das LIFE-Programm hat zwei Hauptbereiche mit jeweils zwei Unterprogrammen: Bereich „Umwelt“ mit den Teilprogrammen Naturschutz und Biodiversität Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität Bereich „Klimapolitik“ mit den Teilprogrammen Klimaschutz und Klimaanpassung Energiewende Nähere Informationen zur LIFE-Beratungsstelle

Der BVG-Verkehrsvertrag 2020-2035

Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020. Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen. Bild: SenMVKU Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger kontrolliert die Leistungserbringung und Qualität und berichtet darüber. Grundlage sind Daten, die von der BVG erhoben und monatlich an den Aufgabenträger übermittelt werden. Wir veröffentlichen hier aktuelle Daten für zentrale Qualitätskennziffern. Weitere Informationen Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, wurden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024/2025 ersetzt. Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert. Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt: Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans. Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert. Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System). Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet. Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit eingeführt. Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart. Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur. Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelte hier im Auftrag des Landes in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umsetzungskonzept mit der Finanzierung bis Ende 2025, welches als Pilotprojekt im Herbst 2023 gestartet wurde und stufenweise bis März 2025 auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Derzeit finden Überlegungen zur Weiterführung statt. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß, er ist öffentlich zugänglich.

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