Die Dienststelle des Umweltbundesamtes im sächsichen Bad Elster beherbergt einen Großteil der Abteilung II 3 „Trink- und Badebeckenwasserhygiene“. Das Faltblatt enthält Infos zur Arbeit der Abteilung, zur Geschichte des Standortes und zur öffentlichen Fachbibliothek Umwelt. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
1970 wurde vom Europarat das Europäische Naturschutzjahr ausgerufen. Es war die erste europaweit Kampagne der Umweltgeschichte.
Der Semantische Netzwerk Service (SNS) des Umweltbundesamtes bietet Dienste zur Unterstützung bei allen Fragen der Umwelt-Terminologie einschließlich der dort gebräuchlichen geographischen Namen. SNS beinhaltet ein zweisprachiges (deutsch/englisch) semantisches Netz, das aus drei Komponenten besteht: * dem Umweltthesaurus UMTHES® * dem Geo-Thesaurus-Umwelt (Deutsche Geonamen) * der Umweltchronologie (Ereignisse)
Der südliche Eingangsbereich des Mauerparks an der Bernauer Straße wurde im Rahmen des zweiten Bauabschnitts der im Sommer 2020 eröffneten Erweiterung des Parks umgestaltet. Ab Montag, 9. November 2020, 12:00 Uhr, erwartet die Besucher*innen damit ein neuer Vorplatz, ein Treffpunkt und zugleich ein Ort des Gedenkens. Überreste der ehemaligen Grenzanlagen zwischen Ost- und Westberlin sind dort nun in einer Open-Air-Ausstellung zu sehen. Eine Fahrzeugsperre, welche die Flucht per Auto oder LKW aus der DDR verhindern sollte, sowie der Eingang zu einem Fluchttunnel wurden im Rahmen von Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe Anfang 2018 am Eingang des Mauerparks an der Eberswalder Straße entdeckt. Gemeinsam mit der Stiftung Berliner Mauer wurde in Anknüpfung an die Gedenkstätte Berliner Mauer eine Ausstellung der Funde auf dem neu entstandenen Vorplatz zwischen Schwedter Straße und dem Eingang des Mauerseglers konzipiert und von der Grün Berlin Stiftung für das Land Berlin realisiert. Die Open-Air-Ausstellung ist rund um die Uhr kostenfrei zugänglich. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Der Mauerpark ist ein beliebter und attraktiver Treffpunkt im vielfältigen, bunten Berlin von heute, aber er steht durch seine Lage im ehemaligen Grenzgebiet auch für die Geschichte und die Geschichten aus der Zeit der geteilten Stadt. Mit der Präsentation von Relikten aus jener Vergangenheit wird dieser spannende Ort nun noch ein Stück greifbarer und verständlicher gemacht.“ Christoph Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Grün Berlin Stiftung : „Der neue Vorplatz schafft es, den Mauerpark städtebaulich noch besser in sein Umfeld zu integrieren und verhilft ihm an seinem südlichen Eingang zu mehr Freiraum – er wird so offener und einladender. In Verbindung mit der Ausstellung entsteht so ein Entrée, in dem sich die Geschichte Berlins und seine Gegenwart begegnen.“ Das neu gestaltete historische Fenster, nun ein Teil des Gesamtkomplexes rund um die Gedenkstätte Berliner Mauer, zeigt die Fundamente der sogenannten Fahrzeugsperre als Teil der DDR-Grenzsicherungsanlage in einer Einfassung aus Cortenstahl, angelehnt an die Gestaltung der Gedenkstätte. Informationstafeln mit Bildern und Fakten zur Geschichte des Ortes und der Ausstellungsstücke ergänzen das Ensemble. Auf der anderen Mauer-Seite sehen die Besucher*innen den Eingang des ehemaligen Weinstein-Tunnels, dieser ist nach dem West-Berliner Gerd Weinstein benannt. Weinstein und seine Helfer hatten im Jahr 1963 in einem ehemaligen Bahnschuppen begonnen zu graben, um Angehörige in den Westen zu holen. Der Tunnel wurde allerdings nie fertiggestellt, da die DDR-Staatssicherheit das Vorhaben entdeckte und der Eingang mit Beton verschlossen wurde. Nun ist sowohl der Tunneleingang als auch das Fundament des Bahnschuppens im Rahmen der Open-Air-Ausstellung auf dem neuen Vorplatz des Mauerparks nachgezeichnet worden. Vollrad Kuhn, Stadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste im Bezirksamt Pankow : „Wir freuen uns sehr, dass mit dem historischen Fenster am Mauerpark nun hier in Pankow ein besonderer Ort der Erinnerung entstanden ist, der allen Besucher*innen einen detaillierten Einblick in die Berliner Stadtgeschichte, insbesondere zu Zeiten der Teilung, offenbart. Zudem gewinnt der Mauerpark mit dem neuen Eingangsbereich zusätzlich an Aufenthaltsqualität, was besonders den Anwohner*innen hier im Bezirk zugutekommt.“ Für die Ausstellung wurden die ursprünglichen Planungen für den Vorplatz gemeinsam mit dem Entwurfsverfasser Professor Gustav Lange noch einmal überarbeitet. Eine Fläche von rund 1000 m² hinter der Treppenanlage wird zum Schutz des neugesäten Rasens und zur Pflanzung von weiteren Bäumen voraussichtlich noch bis Ende November abgesperrt bleiben. Das Projekt „Mauerpark Erweiterung“, zu dem auch der neue Vorplatz zählt, wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundesmitteln und Mitteln des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, gefördert und durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kofinanziert. Weitere Informationen finden Sie auf www.gruen-berlin.de .
Der Atomausstieg in Deutschland Am 30. Juni 2011 legt der Beschluss des Bundestags zum Atomausstieg die Grundlage für den Neustart der Endlagersuche. Am 15. April 2023 wurden die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 wechselten in den Nachbetrieb, an den sich der Rückbau anschließt. Abschaltung nach befristeten Streckbetrieb Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sorgte in Deutschland für eine neue Debatte über die Energieversorgung und eine mögliche Verlängerung der Laufzeiten der letzten drei Atomkraftwerke. Der Bundestag hat am 11.11.2022 die Änderung des Atomgesetzes beschlossen: Demnach konnten die drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim und Emsland in einem befristeten Streckbetrieb noch bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden und sind dann abgeschaltet worden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Debatte um die Laufzeitverlängerung, die zu dem befristeten Streckbetrieb geführt hat. Bundestagsbeschluss von 2011: Das Ende der Hochrisikotechnologie Atomkraft Die Laufzeiten der letzten Atomkraftwerke Direkt nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, abgeschaltet. Dies waren: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das AKW Krümmel war bereits vom Netz. Am 31. Dezember 2021 wurden die Atomkraftwerke Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf abgeschaltet. Zum 15. April 2023 sind die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Sie sollten am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise konnten die drei AKW in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 weiterlaufen. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 für den Ausstieg aus der Atomenergie ebnete den Weg für ein geordnetes Ende der Hochrisikotechnologie in Deutschland. Dieser Bundestagsbeschluss fußte auf einer breiten, parteiübergreifenden Mehrheit und hatte deshalb eine besondere Qualität: Erstmals waren sich Atomenergiebefürworter und -gegner einig. Gleichzeitig ermöglichte der Ausstieg den Neustart der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Auslöser für die Abstimmung im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011. Die Ereignisse in Japan lösten damals eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Die deutsche Bundesregierung leitete nach dem katastrophalen Unfall im März 2011 umgehend das „Atom-Moratorium“ ein: In einem festgelegten Zeitraum von drei Monaten sollte die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke neu bewertet werden. Betrachtet wurden Szenarien, die sich aus den Kenntnissen des Unfallverlaufs in Fukushima ableiten ließen. Weitere Details zum deutschen Atomausstieg finden sich in der BASE-Publikation: „Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben“ . Die Meilensteine des Atomausstiegs: Von 2002 bis 2023 © pa/dpa | Wolfgang Kumm In Deutschland hatte man bereits rund 10 Jahre vor dem Reaktorunfall in Fukushima den schrittweisen Atomausstieg beschlossen. Mit der Abschaltung der letzten drei Atomkraftwerke bis spätestens 15. April 2023 ist der Atomausstieg in Deutschland vollzogen. 2002: Änderung des Atomgesetzes © pa/ blickwinkel/C. Kaiser | C. Kaiser Dazu wurde am 22. April 2002 – nach langen gesellschaftlichen Debatten – das Atomgesetz geändert. Ziel war es, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Dazu wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von ca. 32 Jahren begrenzt. Auch Neubauten von Atomkraftwerken waren seitdem nicht mehr erlaubt. In den folgenden Jahren kam es aufgrund der verbrauchten Elektrizitätsmengen schnell zu ersten endgültigen Abschaltungen einzelner Anlagen. So wurden am 14. November 2003 das Atomkraftwerk Stade und am 11. Mai 2005 das Atomkraftwerk Obrigheim endgültig außer Betrieb genommen. 2010: Neues Energiekonzept – Verlängerung der Laufzeiten © pa/ dpa | Armin Weigel Der Beschluss zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 basierte damals jedoch nicht auf einem nachhaltigen politischen Konsens. So legte einige Jahre später im September 2010 eine neue Bundesregierung auch ein neues Energiekonzept vor. Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein. Daher wurden im Dezember 2010 in einer weiteren Änderung des Atomgesetzes die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und die 2002 festgelegten Elektrizitätsmengen erweitert. Alle anderen Festlegungen aus dem Atomgesetz von 2002 - wie z. B. das Neubauverbot für Atomkraftwerke - blieben bestehen. März 2011: Die Kehrtwende nach Fukushima © digital globe Unmittelbar nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 kam es in Deutschland zu einer erneuten Kehrtwende. Bereits drei Tage nach dem katastrophalen Unfall – am 14. März 2011 – traf die Bundesregierung unter dem Begriff "Atom-Moratorium" eine Reihe politischer Entscheidungen. Für die Atomkraftwerke und später auch für weitere Typen kerntechnischer Anlagen wurde eine umfangreiche Sicherheits- und Robustheitsüberprüfung – der sogenannte Stresstest – angeordnet. Gesellschaftlich stand zu diesem Zeitpunkt die Debatte um die Risiken der Atomenergie im Vordergrund. Unmittelbar nach Fukushima: Atomkraftwerke gehen vom Netz Am 14. März 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Der Leistungsbetrieb der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wurde damit eingestellt. Dies waren: Biblis A und Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das Atomkraftwerk Krümmel war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz. August 2011: Erneute Änderung des Atomgesetzes und Begrenzung der Laufzeiten © pa/ dpa | Michael Kappeler Die Bundesregierung berief eine Ethik-Kommission ein. Sie hatte den Auftrag, über die Zukunft der Atomenergie in Deutschland zu beraten. Die Ethik-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie innerhalb eines Jahrzehnts abgeschlossen werden könne. Auf Basis dieser Einschätzung fanden am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag und am 8. Juli 2011 im Bundesrat die Abstimmungen statt. Am 6. August 2011 trat die Änderung des Atomgesetzes in Kraft: Die im Dezember 2010 erfolgte Laufzeitverlängerung wurde gestrichen und die ursprünglichen Elektrizitätsmengen aus dem Jahre 2002 wieder eingesetzt. Für acht Atomkraftwerke wurde die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb bereits mit Inkrafttreten dieses neuen Atomgesetzes zum 6. August 2011 entzogen. Betroffen waren die Atomkraftwerke Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1, Krümmel. Danach wurden in den Jahren 2015, 2017 und 2019 auch die Atomkraftwerke Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet. April 2023: Die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland sind vom Netz gegangen Kernkraftwerk Isar © picture alliance / Peter Kneffel | Peter Kneffel Bis Ende des Jahres 2021 wurden die Atomkraftwerke: Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf endgültig abgeschaltet. Am 15. April 2023 wurden die drei verbleibenden Atomkraftwerke endgültig abgeschaltet: Isar 2 , Emsland und Neckarwestheim 2 . Diese drei Atomkraftwerke konnten über den geplanten Abschalttermin Ende 2022 hinaus bis längstens Mitte April 2023 in einem befristeten Streckbetrieb weiterbetrieben werden. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Hochradioaktive Abfälle in Deutschland – Zwischenlagerung und Entstehung. Mit einem Klick auf die Karte, gelangen Sie zur interaktiven Karten-Anwendung. Sicherheitsfragen als Treiber für den Atomausstieg Zentral für die Entscheidung für den Atomausstieg war der Sicherheitsaspekt: Die Nutzung von Atomenergie verursacht für Mensch und Umwelt hochgefährliche radioaktive Strahlung und hinterlässt hochgiftige Abfälle. Über den gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Gewinnung des Rohstoffes Uran , über die Herstellung des Brennstoffs, den Betrieb von Atomkraftwerken bis zur Entsorgung – müssen hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Nur so können Risiken für Mensch und Umwelt reduziert und Missbrauch verhindert werden. Mehrfach in der Geschichte kam es allerdings zu schweren Unfällen, mit katastrophalen Folgen für die Gesellschaft und die betroffene Umwelt. In der Vergangenheit hat die deutsche Gesellschaft deshalb durch den Atomausstieg entschieden, dass die Risiken dieser Technologie den Nutzen übersteigen. Die weltweit bis heute ungelöste Endlagerfrage von hochradioaktiven Abfällen war in Deutschland ein zweiter zentraler Grund für den Ausstieg aus der Atomenergie. Denn hierzu gehört nicht nur das Betriebsende der Reaktoren, sondern auch die sichere Verwahrung der hochgefährlichen Hinterlassenschaften. Was also passiert mit den hochradioaktiven Abfällen? Bis zum Jahr 2031 soll laut Gesetz innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager gefunden werden – ergebnisoffen, transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit . 2022 – Krieg in der Ukraine wirft neue Sicherheits-Bedenken auf Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine sind kerntechnische Anlagen nun das erste Mal zum Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen geworden. Das zentrale Argument für den Atomausstieg – das Risiko katastrophaler Unfälle – hat sich in Deutschland und anderen Ländern damit verschärft. Atomausstieg: zentrale Voraussetzung für die Endlagersuche © pa//dpa | Mohssen Assanimoghaddam Gesetzlich geregelt: Die Suche nach einem Endlager 2013 verabschiedete der Bundestag, ebenfalls mit breiter Mehrheit, ein Gesetz zur Suche nach einem Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, ohne Vorfestlegungen und unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit einen Standort zu finden, an dem die Abfälle in einer Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche dauerhaft endgelagert werden. Voraussetzung für die Endlagersuche Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager . Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission schrieb dazu in ihrem Abschlussbericht: „Die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses über die Endlagerung hängt entscheidend mit der Nennung eines definitiven Ausstiegsdatums für die Atomkraftwerke zusammen. Die Aussicht, mehrere Jahrtausende lang hochstrahlenden Müll sichern zu müssen, ist eine schwere Hypothek für die nachfolgenden Generationen.“ Menge an hochradioaktiven Abfällen erstmals begrenzt Mit dem Ausstieg wird die zu entsorgende Abfallmenge begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wird definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und den dafür erforderlichen gesellschaftlichen Konsens. Denn damit steht die Endlagersuche nicht länger auch im Kontext eines Weiterbetriebes oder Neubaus von Atomkraftwerken und damit eines gesellschaftspolitischen Dauerkonfliktes. www.endlagersuche-infoplattform.de Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, dauerhaft einen Schutz vor den hochgefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Alle Informationen zum Thema Endlagersuche sind auf der Infoplattform des BASE gebündelt. Neue Technologien als Alternativen zur Endlagerung? © picture alliance / dpa | Uli Deck BASE-Gutachten bewertet SMR-Konzepte In jüngster Zeit werden immer wieder kleine, modulare Reaktoren, die Small Modular Reactors ( SMR ) , im Kontext neuer Reaktorkonzepte thematisiert. Sie versprechen günstige Energie, Sicherheit und wenig Abfälle. Das BASE hat diese Konzepte und die hiermit verbundenen Risiken in einem Gutachten bewerten lassen. Das Gutachten liefert eine wissenschaftliche Einschätzung zu möglichen Einsatzbereichen und den damit verbundenen Sicherheitsfragen. Es kommt zu dem Schluss, dass der Bau von SMR nur bei sehr hohen Stückzahlen wirtschaftlich und bei weiter Verbreitung mit erheblichen Risiken behaftet ist. Gutachten beantwortet Fragen zu Partitionierung und Transmutation (P&T) Auch zu Fragen von Partitionierung und Transmutation hat das BASE ein Gutachten erstellen lassen. Diesbezügliche Konzepte werden seit Jahrzehnten international als Möglichkeit diskutiert, um langlebige radioaktive Abfallstoffe abzutrennen (zu partitionieren) und diese in kurzlebige Abfallstoffe umzuwandeln (zu transmutieren). Die verschiedenen Konzepte sind jedoch bis heute nicht im industriellen Maßstab umsetzbar. Zudem ist davon auszugehen, dass Partitionierung und Transmutation nicht auf alle langlebigen Bestandteile des Abfalls anwendbar sein werden. Ein Endlager , das für eine Million Jahre von der Umwelt isoliert werden muss, wird daher weiterhin erforderlich bleiben. Newsletter Erhalten Sie unseren Newsletter monatlich per E-Mail und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Abonnieren 2002: Änderung des Atomgesetzes © pa/ blickwinkel/C. Kaiser | C. Kaiser Dazu wurde am 22. April 2002 – nach langen gesellschaftlichen Debatten – das Atomgesetz geändert. Ziel war es, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Dazu wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von ca. 32 Jahren begrenzt. Auch Neubauten von Atomkraftwerken waren seitdem nicht mehr erlaubt. In den folgenden Jahren kam es aufgrund der verbrauchten Elektrizitätsmengen schnell zu ersten endgültigen Abschaltungen einzelner Anlagen. So wurden am 14. November 2003 das Atomkraftwerk Stade und am 11. Mai 2005 das Atomkraftwerk Obrigheim endgültig außer Betrieb genommen. 2010: Neues Energiekonzept – Verlängerung der Laufzeiten © pa/ dpa | Armin Weigel Der Beschluss zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 basierte damals jedoch nicht auf einem nachhaltigen politischen Konsens. So legte einige Jahre später im September 2010 eine neue Bundesregierung auch ein neues Energiekonzept vor. Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein. Daher wurden im Dezember 2010 in einer weiteren Änderung des Atomgesetzes die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und die 2002 festgelegten Elektrizitätsmengen erweitert. Alle anderen Festlegungen aus dem Atomgesetz von 2002 - wie z. B. das Neubauverbot für Atomkraftwerke - blieben bestehen. März 2011: Die Kehrtwende nach Fukushima © digital globe Unmittelbar nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 kam es in Deutschland zu einer erneuten Kehrtwende. Bereits drei Tage nach dem katastrophalen Unfall – am 14. März 2011 – traf die Bundesregierung unter dem Begriff "Atom-Moratorium" eine Reihe politischer Entscheidungen. Für die Atomkraftwerke und später auch für weitere Typen kerntechnischer Anlagen wurde eine umfangreiche Sicherheits- und Robustheitsüberprüfung – der sogenannte Stresstest – angeordnet. Gesellschaftlich stand zu diesem Zeitpunkt die Debatte um die Risiken der Atomenergie im Vordergrund. Unmittelbar nach Fukushima: Atomkraftwerke gehen vom Netz Am 14. März 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Der Leistungsbetrieb der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wurde damit eingestellt. Dies waren: Biblis A und Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das Atomkraftwerk Krümmel war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz. August 2011: Erneute Änderung des Atomgesetzes und Begrenzung der Laufzeiten © pa/ dpa | Michael Kappeler Die Bundesregierung berief eine Ethik-Kommission ein. Sie hatte den Auftrag, über die Zukunft der Atomenergie in Deutschland zu beraten. Die Ethik-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie innerhalb eines Jahrzehnts abgeschlossen werden könne. Auf Basis dieser Einschätzung fanden am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag und am 8. Juli 2011 im Bundesrat die Abstimmungen statt. Am 6. August 2011 trat die Änderung des Atomgesetzes in Kraft: Die im Dezember 2010 erfolgte Laufzeitverlängerung wurde gestrichen und die ursprünglichen Elektrizitätsmengen aus dem Jahre 2002 wieder eingesetzt. Für acht Atomkraftwerke wurde die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb bereits mit Inkrafttreten dieses neuen Atomgesetzes zum 6. August 2011 entzogen. Betroffen waren die Atomkraftwerke Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1, Krümmel. Danach wurden in den Jahren 2015, 2017 und 2019 auch die Atomkraftwerke Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Philippsburg 2 endgültig abgeschaltet. April 2023: Die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland sind vom Netz gegangen Kernkraftwerk Isar © picture alliance / Peter Kneffel | Peter Kneffel Bis Ende des Jahres 2021 wurden die Atomkraftwerke: Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf endgültig abgeschaltet. Am 15. April 2023 wurden die drei verbleibenden Atomkraftwerke endgültig abgeschaltet: Isar 2 , Emsland und Neckarwestheim 2 . Diese drei Atomkraftwerke konnten über den geplanten Abschalttermin Ende 2022 hinaus bis längstens Mitte April 2023 in einem befristeten Streckbetrieb weiterbetrieben werden. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Gesetzlich geregelt: Die Suche nach einem Endlager 2013 verabschiedete der Bundestag, ebenfalls mit breiter Mehrheit, ein Gesetz zur Suche nach einem Endlager in Deutschland für hochradioaktive Abfälle . Ziel ist es, ohne Vorfestlegungen und unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit einen Standort zu finden, an dem die Abfälle in einer Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche dauerhaft endgelagert werden. Voraussetzung für die Endlagersuche Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager . Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission schrieb dazu in ihrem Abschlussbericht: „Die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses über die Endlagerung hängt entscheidend mit der Nennung eines definitiven Ausstiegsdatums für die Atomkraftwerke zusammen. Die Aussicht, mehrere Jahrtausende lang hochstrahlenden Müll sichern zu müssen, ist eine schwere Hypothek für die nachfolgenden Generationen.“ Menge an hochradioaktiven Abfällen erstmals begrenzt Mit dem Ausstieg wird die zu entsorgende Abfallmenge begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wird definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und den dafür erforderlichen gesellschaftlichen Konsens. Denn damit steht die Endlagersuche nicht länger auch im Kontext eines Weiterbetriebes oder Neubaus von Atomkraftwerken und damit eines gesellschaftspolitischen Dauerkonfliktes. Newsletter Erhalten Sie unseren Newsletter monatlich per E-Mail und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Abonnieren Weitere Details zum deutschen Atomausstieg Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Label: Broschüre Atomausstieg in Deutschland: Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben Entwicklungen nach dem Reaktorunfall in Fukushima 10 Jahre nach Fukushima: Sicherheit weiterdenken Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 31 MB, barrierefrei⁄barrierearm) Position des Bundesumweltministeriums 12 Punkte für die Vollendung des Atomausstiegs Informationen zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall Endlagersuche-Infoplattform Pressemitteilungen zum Atomausstieg 10 Jahre Atomausstieg: Ein großer Erfolg, aber es gibt noch viel zu tun Atomausstieg erhöht die Sicherheit in Deutschland, aber es bleiben Risiken
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, hat heute die denkmalgerecht sanierten Yorckbrücken 10, 11, 14 und 17 und die neu gebaute Yorckpromenade für die Öffentlichkeit freigegeben. Damit stehen erstmals vier Brücken für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zur Verfügung, die zwischen dem Park am Gleisdreieck und dem Flaschenhalspark eine barrierefreie Verbindung über die Yorckstraße bieten. Die Brücken 10 und 11 sind außerdem Teil des touristisch bedeutsamen Radfernwegs Berlin-Leipzig, der durch die beiden Parks verläuft. Dabei gilt, dass Fußgänger*innen im Park einschließlich der Brücken stets Vorrang haben. Mit der neuen Brückenverbindung entsteht eine durchgängige Verbindung durch Grünflächen, die vom Tiergarten bis zum Schöneberger Südgelände reicht. In die Sanierung der Brücken sind Fördermittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) sowie Landesmittel geflossen. Die GRW-Mittel stellten die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Bund zur Verfügung. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz : „Ein großartiges Projekt kommt heute zum positiven Abschluss. Vier Eisenbahnbrücken aus dem 19. Jahrhundert werden jetzt für Spaziergänger*innen und Radfahrende freigegeben. Die vier Yorckbrücken machen Berlin wieder ein Stück fußgänger- und radfreundlicher. Von Tiergarten bis Südgelände haben wir eine attraktive grüne Wegeverbindung für den Rad- und Fußverkehr geschaffen. Das macht unsere Stadt lebenswerter.“ Christoph Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Grün Berlin Stiftung , die die Projektsteuerung und die Bauherrenfunktion im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz übernommen hatte: „Die Yorckbrücken kennt jeder (West-)Berliner. Für die einen waren sie wegen ihres desolaten Zustands ein Schandfleck, für die anderen ein außergewöhnliches technisches Denkmal. Die Brücken sind stadtbildprägend und erzählen viel über die Geschichte Berlins. Heute schlagen wir ein neues Kapitel auf: vier ehemalige Eisenbahnbrücken schließen die Lücke zwischen dem Park am Gleisdreieck und dem Flaschenhalspark und ermöglichen ungewöhnliche Aussichten auf die Stadt.“ Die Brücken waren bereits Bestandteil des Siegerentwurfs zum Wettbewerb für den Park am Gleisdreieck aus den Jahren 2005/2006. Der Entwurf stammte vom Atelier Loidl und wird nun mit der Fertigstellung der Yorckpromenade und der Nutzbarkeit der vier Brücken vollendet. Christiane Heiß, Stadträtin für Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg : „Ich freue mich außerordentlich, dass mit der Eröffnung der Yorckbrücken 10, 11, 14 und 17 sowie der Yorckpromenade den Menschen nun endgültig eine sichere Geh- und Radwegeverbindung eröffnet wird. Diese grüne Wegeverbindung von Schöneberg nach Mitte ist ein beliebter und zentraler Baustein für die Verkehrswende in Berlin.” Gregor Gossing, Produktionsdurchführung Berlin DB Netz AG : „Die bis zu 150 Jahre alten Yorckbrücken sind ein bedeutender Teil der Eisenbahngeschichte Berlins. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Stilllegung der Bahnhöfe als Folge der deutschen Teilung verloren viele ihre Funktion. Im wiedervereinigten Berlin rückten sie wieder in den Fokus. Heute gewinnen die vier sanierten Brücken 10, 11, 14 und 17, die zwei Parkanlagen verknüpfen, als eine der längsten Verkehrsverbindungen abseits der großen Straßen Berlins eine neue Bedeutung. Eine der ältesten Brücken, die so genannte Yorckbrücke Nr. 15, wurde als Denkmal mit dem historischen Schienenaufbau saniert und erinnert damit an die Geschichte der Eisenbahn. Wir freuen uns über diese Transformation und zeitgemäße Integration von Eisenbahn-Infrastrukturen in die Grünanlagen und das große Interesse der Öffentlichkeit.“ Die Yorckbrücken verbinden nicht nur die beiden angrenzenden Parkanlagen. Sie sind ein zentrales Element des so genannten Nord-Süd-Grünzugs – einem Kernelement des Berliner Freiraumkonzepts –, das die dicht bebaute Innenstadt mit den Außenräumen verknüpft. Über den Nord-Süd-Grünzug werden das Regierungsviertel, der Potsdamer Platz, der Park am Gleisdreieck und der Flaschenhalspark mit den weiter südlich gelegenen Grünanlagen Natur-Park Schöneberger Südgelände und Hans-Baluschek-Park verbunden. Damit wird gleichzeitig eine Vernetzung mit der Schöneberger Schleife erreicht. Für die durchgehende Wegeverbindung hatten sich die Bürgerinitiative Südtangente und die AG Gleisdreieck eingesetzt. Der überregionale Fernradweg Berlin – Leipzig ist Bestandteil des Nord-Süd-Grünzugs. Er verläuft im Park am Gleisdreieck über die Brücken 10 und 11 und wird im Flaschenhalspark und den südlich gelegenen Grünanlagen fortgeführt. Die Eröffnung der Yorckbrücken stellt deshalb eine große Verbesserung für einen durchgängigen Radweg dar. Zu beachten ist jedoch, dass in öffentlichen Grünanlagen der Fußverkehr immer Vorrang hat. Die Sanierung der Yorckbrücken stellte ein hochkomplexes Bauvorhaben mit vielen Beteiligten, Straßensperrungen, Schwerlast-Transporten und anspruchsvollen technischen Arbeiten dar. Im Januar 2016 wurden vier Brückenüberbauten (11, 14, 15 und 17) ausgehoben und zwischengelagert. Damit immer eine Brücke für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung stand, verblieb Brücke 10 zunächst an Ort und Stelle. Von November bis Dezember 2018 wurden die Brücken 11, 14, 15 und 17 in das ausführende Werk der Firma Heckmann GmbH & Co. KG in Hohenschönhausen transportiert. Dort wurden die zuvor zerlegten Brücken gründlich gereinigt, entrostet, wieder zusammengebaut und mit einem neuen Korrosionsschutz versehen. Der historischen Bauweise entsprechend wurden die Nietverbindungen weitestgehend erhalten. Dabei kam das so genannte „Warmnieten“ zum Einsatz. Maßgeschneiderte Nieten von mehr als 20 mm Durchmesser werden in rotglühendem Zustand durch das Nietloch gesteckt und festgeschlagen. Die nachfolgende Abkühlung lässt den Niet schrumpfen, wodurch die Stahlplatten zusammengepresst werden. Der Einbau der sanierten Brücken erfolgte von Mai bis Ende Oktober 2019. Für die neue Nutzung als verkehrssichere Fuß- und Radwegeverbindung war es erforderlich, Gehbahnen und Brüstungen vor Ort einzubauen. Anschließend wurde die Verknüpfung mit dem Wegenetz der Parkanlagen durch den Bau der Yorckpromenade auf beiden Seiten der Brücken erreicht. Diese Arbeiten wurden Ende Juni 2020 abgeschlossen. Nach erfolgter Sanierung sind die Brücken 30 Meter lang. Die nutzbare Wegebreite der Brücken 11, 14 und 17 beträgt 3,33 Meter, die nutzbare Wegebreite der Brücke 10 beträgt 3,46 Meter. Die Farbgebung erfolgte gemäß der Farbbefunduntersuchung in Anlehnung an das historische Vorbild. Vier der fünf sanierten Brücken (10, 11, 14 und 17) stehen ab Juli 2020 als Fuß- und Radwegeverbindung zur Verfügung. Brücke 15 wurde als historische Brücke saniert, wird aber als „Denkmalbrücke“ nicht zugänglich sein. Diese Brücke wurde von der DB Netz AG im Auftrag des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg geplant, saniert und finanziert. Für die Yorckbrücken 10, 11, 14 und 17 übernahm die Grün Berlin Stiftung im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Bauherrenfunktion und die Projektsteuerung. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz war an dem Projekt intensiv beteiligt, u.a. durch Verhandlungen, die Akquise von GRW-Mitteln und die Planung des Abschnitts des Radfernwegs Berlin-Leipzig. Daran haben die Abteilungen Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün, die Tiefbauabteilung sowie Radverkehrsplaner mitgewirkt. Die Brücken 10 und 11 sind Bestandteil des überregional und touristisch bedeutsamen Fernradwegs Berlin-Leipzig. Die Sanierungskosten betragen 2.709.900 € ausFördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und 301.100 € aus Landesmitteln (Radfernweg). Die GRW-Mittel stellten die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Bund zur Verfügung. Die Kosten für die Sanierung der Brücken 14 und 17 in Höhe von 2.797.000 € übernahm das Land Berlin. Die Brücke 15 wurde im gleichen Zeitraum mit einer Förderung durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg saniert. Die im Besitz der DB Netz AG verbleibenden Widerlagerstützwände im Bereich der Yorckbrücken 10-18 wurden zeitgleich mit der Sanierung der Brücken im Auftrag und auf Kosten der DB Netz AG saniert. Die sanierte Brücke Nr. 15 sowie die Stützwände der Yorckbrücken verbleiben in der Unterhaltung der DB Netz AG. Die sanierten Brücken Nr. 10, 11, 14 und 17 gehen in die Unterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über. Die Pendelstützen der Brücken gehen in die Unterhaltung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg über.
A large number of apex predator samples are available in European research collections, environmental specimen banks and natural history museums that could be used in chemical monitoring and regulation. Apex predators bioaccumulate pollutants and integrate contaminant exposure over large spatial and temporal scales, thus providing key information for risk assessments. Still, present assessment practices under the different European chemical legislations hardly use existing chemical monitoring data from top predators. Reasons include the lack of user-specific guidance and the fragmentation of data across time and space. The European LIFE APEX project used existing sample collections and applied state-of-the-art target and non-target screening methods, resulting in the detection of>4,560 pollutants including legacy compounds. We recommend establishing infrastructures that include apex predators as an early warning system in Europe. Chemical data of apex species from freshwater, marine and terrestrial compartments should become an essential component in future chemical assessment and management across regulations, with the purpose to (1) validate registration data with ââą Ìreal worldââą Ì measurements and evaluate the predictability of current models; (2) identify and prioritise hazardous chemicals for further assessment; (3) use data on food web magnification as one line of evidence to assess biomagnification; (4) determine the presence of (bio)transformations products and typical chemical mixtures, and (5) evaluate the effectiveness of risk management measures by trend analysis. We highlight the achievements of LIFE APEX with regard to novel trend and mixture analysis tools and prioritisation schemes. The proposed advancements complement current premarketing regulatory assessments and will allow the detection of contaminants of emerging concern at an early stage, trigger risk management measures and evaluations of their effects with the ultimate goal to protect humans and the environment. This is the second policy brief of the LIFE APEX project. © The Author(s) 2022
Raptors are good sentinels of environmental contamination and there is good capability for raptor biomonitoring in Europe. Raptor biomonitoring can benefit from natural history museums (NHMs), environmental specimen banks (ESBs) and other collections (e.g. specialist raptor specimen collections). Europe̷s NHMs, ESBs and other collections hold large numbers of raptor specimens and samples, covering long periods of time. These collections are potentially a valuable resource for contaminant studies over time and space. There are strong needs to monitor contaminants in the environment to support EU and national chemical management. However, data on raptor specimens in NHMs, ESBs and other collections are dispersed, few are digitised, and they are thus not easy to access. Specimen coverage is patchy in terms of species, space and time. Contaminant research with raptors would be facilitated by creating a framework to link relevant collections, digitising all collections, developing a searchable meta-database covering all existing collections, making them more visible and accessible for contaminant research. This would also help identify gaps in coverage and stimulate specimen collection to fill gaps in support of prioritised contaminant monitoring. Collections can further support raptor biomonitoring by making samples available for analysis on request. Quelle: https://link.springer.com/
Die Dienststelle des Umweltbundesamtes im sächsichen Bad Elster beherbergt einen Großteil der Abteilung II 3 „Trink- und Badebeckenwasserhygiene“. Das Faltblatt enthält Infos zur Arbeit der Abteilung, zur Geschichte des Standortes und zur öffentlichen Fachbibliothek Umwelt.
Wildkrankheiten Aufgabe ist die Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen der jagbaren Tiere, der Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung mit dem Ziel der Gesunderhaltung des Wildbestandes in Nordrhein-Westfalen und der Sicherung der Lebensgrundlagen. Geweihe erzählen Umweltgeschichte von NRW Dem Schutz des Wildes in der Industrielandschaft kommt vorrangige Bedeutung zu. Der für das Wild verfügbare Lebensraum wurde und wird weiterhin erheblich reduziert. Der verbleibende Lebensraum ist durch Verkehrswege zerschnitten, zersiedelt, erheblich von Erholungsuchenden beansprucht und unterliegt einer intensiven Bewirtschaftung mit allen ihren Folgen für das Wild. Dieser Prozess setzt sich dramatisch fort, nicht zuletzt durch die privilegierte Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Hinzu kommen, neben den seit altersher auf das Wild einwirkenden Witterungseinflüssen im Jahreswechsel, mögliche Gefährdungen aus der Umwelt durch Ozon, UV-Strahlung und Umweltschadstoffen aus der Luft, dem Wasser und dem Boden, die über die Nahrungskette ihre Wirkung entfalten. In dem Zusammenhang erzählen Geweihe Umweltgeschichte von NRW . Wildhygiene Wildhygiene heißt Gesunderhaltung des Wildes und seiner Umwelt und bedeutet Gesundheitsfürsorge für das Wild. In Zusammenarbeit mit den Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern werden die Erkrankungs- und Todesursachen von Wild erfasst. Berücksichtigung finden seuchenhafte Erkrankungen und Zoonoseerreger. In Einzelprojekten und in Zusammenarbeit mit Fachinstituten werden Untersuchungen zum Gesundheitsstatus ausgewählter Wildarten durchgeführt: Ursachen ungeklärter Faktorenerkrankungen sollen in Verbindung mit Untersuchungen zur Stressbelastung im Wildlebensraum ermittelt werden. Langfristige Monitoring-Vorhaben erfassen die Belastung mit ausgewählten Umweltschadstoffen. Maßnahmen zur Vermeidung von Wildverlusten im Straßenverkehr und durch landwirtschaftliche Maschinen werden erprobt. Alle Untersuchungen dienen letztlich der Wildhygiene .
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