In diesem Vorhaben erarbeiten die UBA Fachgebiete II 2.4 und II 2.5 gemeinsam Lösungen für eine ad-hoc Bewertung neuer Stoffe sowie komplexer Mischungen in Gewässern. Dazu wird das 'Datenportal Gewässerbeobachtung der Zukunft' mit neuartigen Werkzeugen für die Wirkungsbewertung und die Beschreibung von Mischungen erweitert. UBA wird mit der Plattform zur zentralen Auskunftstelle für die Stoff- und Umweltgesetze, insbesondere die Wasserrahmenrichtlinie und die Arbeiten der Länder. Das Vorhaben verankert das neue Datenportal im UBA, und macht UBA zum Treiber für Digitalisierung und Chemikalienbewertung. Projektbegleitend entwickelt das UBA Wasserlabor NTS Messverfahren weiter, um das Vorhaben von praktischer Seite qualitätssichernd zu unterstützen und um effiziente Lösungen für aktuelle Herausforderungen in der stofflichen Gewässerbeobachtung zu entwickeln.
Ein Betrieb ist ueber vielfaeltige Beziehungen mit seiner Umwelt verbunden. Zu dieser Umwelt zaehlen neben Beschaffungs-, Absatz- und Finanzmaerkten auch die Oeffentlichkeit, der Gesetzgeber und die natuerliche Umwelt. Zunehmendes Umweltbewusstsein der Bevoelkerung, Diskussionen um Nachhaltigkeitsansaetze in Unternehmen und Regionen sowie im zeitlichen Verlauf verschaerfte Umweltschutzgesetze ruecken dabei die Beziehungen eines Betriebes zur natuerlichen Umwelt weiter in das Blickfeld der Unternehmenspolitik. Ausdruck hierfuer sind etwa Umweltschutzleitlinien und Umweltprogramme. Zu deren Umsetzung bedarf es einer mit der allgemeinen Unternehmenspolitik harmonisierten Massnahmenplanung. Beurteilungskriterien fuer diese Massnahmenplanung und -auswahl umfassen etwa neben traditionellen investitionsrechnerischen Groessen auch Groessen zur Quantifizierung des Risikos (oder der Chance) einer Zielabweichung. Ziel ist in diesem Zusammenhang die Entscheidungsunterstuetzung bei der Massnahmenauswahl und die Anwendung modifizierter Investitionsrechenverfahren zur Beurteilung von produktionsintegrierten Massnahmen als notwendigem Teil des betrieblichen Risikomanagements.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Im Rahmen des Projektes sollten Informationen über Art und Umfang des Problems mit Friedhöfen in Deutschland gewonnen werden. Die Folgen einer Erdbestattung für Boden, Grundwasser und Atmosphäre werden seit vielen Jahrzehnten besonders vor dem Hintergrund der im Wasserhaushalts- und weiteren Umweltschutzgesetzen definierten Rahmenbedingungen hinterfragt. Bis heute liegt den Friedhofsplanern und -betreibern keine einheitliche, unter bodenkundlichen Gesichtspunkten nachvollziehbare Beurteilung und Bewertung (Umweltverträglichkeit) mit der Zielrichtung der Erarbeitung von Empfehlungen und Verordnungen für die Vor- und Nachsorge von Erdbestattungen vor. Fazit: Um praktikable Lösungen für Problemstandorte herbeizuführen, die einen gesicherten Betriebsablauf auf Friedhöfen gewährleisten und dem Vorsorgeaspekt des Umweltschutzes Rechnung tragen, ist es notwendig, künftig eingehende Feldforschungen an unterschiedlichen Friedhofsstandorten in Deutschland vorzunehmen. Nur so können gesicherte Aussagen über die Ursachen, die zu Verwesungsstörungen führen sowie Grundwassergefährdungsprognosen gemacht werden. Basierend auf den Untersuchungsergebnissen ließe sich eine Handhabung konzipieren, die bundesweit als Friedhofs-Manual vorgeschlagen werden und den kommunalen, gemeindlichen, kirchlichen und auch privaten Friedhofsträgern als Leitfaden für den Betriebsablauf dienen kann.
Art und Menge der Siedlungsabfaelle nehmen mit der Intensivierung des Zivilisatorischen Taetigkeit zu. Erhoehte Anforderungen an die Muellverbrennung bzw. emittierte Schadstoffe fuehren zukuenftig zur Deponie gewisser Stoffe. Vor allem bei alternativen Massnahmen sind auch die wirtschaftlichen Fragen zu beruecksichtigen. In einer nach bestimmten Kriterien ausgewaehlten Region wird ein umfassendes, langfristiges Abfallbewirtschaftungskonzept erarbeitet. Die Methodik soll auf andere Regionen uebertragbar sein. Fragestellungen: Welches Ausmass hat die gegenwaertige oekologische und oekonomische Gesamtbelastung in der Region angenommen? - Koennen mit den Gegenwaertig praktizierten Massnahmen die oekologischen Ziele (Gewaesserschutz-, Umweltschutzgesetz etc.) erreicht werden? Wenn nein, welche Alternativen sind wirksamer?
<p>Wirtschaft und Umwelt</p><p>Die derzeitige Wirtschaftsweise untergräbt unseren Wohlstand, weil sie die Lebensgrundlagen zerstört. Daher ist der Übergang zu einem wirtschaftlichen Handeln erforderlich, das in Einklang mit Natur und Umwelt steht, einer Green Economy.</p><p>Green Economy</p><p>Die aktuelle Wirtschaftsweise zerstört die natürlichen Lebensgrundlagen und untergräbt dadurch den Wohlstand heutiger und kommender Generationen. Die noch immer jährlich steigenden Treibhausgasemissionen und der daraus resultierende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>, sowie der andauernde Verlust an Artenvielfalt, der Ressourcenverbrauch und die Umweltverschmutzung sind Beispiele für diese Entwicklung. Bereits im Jahr 2006 zeigte der sogenannte „Stern Report“ auf, dass sich allein die durch den Klimawandel entstehenden Kosten auf jährlich bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandproduktes belaufen könnten. Nach Erscheinen des „Stern Reviews“ im Jahr 2021, bekräftigte der Ökonom Nicholas Stern erneut, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen (siehe "<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/gesellschaftliche-kosten-von-umweltbelastungen">Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen</a>"). Ein „Weiter so“, bei dem Industrieländer ihre ressourcenintensive Wirtschaftsweise beibehalten und Entwicklungs- und Schwellenländer diese Wirtschaftsweise übernehmen, stellt keinen gangbaren Weg dar. Daher ist der Übergang zu einer Green Economy erforderlich, die sich innerhalb der ökologischen Leitplanken bewegt und das Naturkapital erhält.<br>Die Green Economy verbindet Ökologie und Ökonomie miteinander und zielt auf die Steigerung des gesellschaftlichen Wohlstandes. Ziel ist eine Wirtschaftsweise, die im Einklang mit Natur und Umwelt steht. Der Übergang zu einer Green Economy erfordert eine umfassende ökologische Modernisierung der gesamten Wirtschaft. Insbesondere Ressourcenverbrauch, Emissionsreduktion, Produktgestaltung sowie Umstellung von Wertschöpfungsketten müssen geändert werden. Die Förderung von Umweltinnovationen hat dabei eine zentrale Bedeutung.Umwelt- und Klimaschutz und wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sondern bedingen einander. Die Steigerung der Energie- und Materialeffizienz ist ein entscheidender Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft. Durch den Anstieg der Weltbevölkerung und die wirtschaftlichen Aufholprozesse in Entwicklungs- und Schwellenländern wird die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen weiterwachsen. Diese Nachfrage lässt sich bei begrenzten natürlichen Ressourcen auf Dauer nur befriedigen, wenn es gelingt „mehr“ mit „weniger“ herzustellen. Das heißt, Wirtschaftswachstum und die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen zu entkoppeln. Daher wächst der Druck, Umwelt- und Effizienztechniken einzusetzen und fortzuentwickeln.Besonders deutlich zeigen sich die wirtschaftlichen Chancen des Klima- und Umweltschutzes am Beispiel der GreenTech Leitmärkte. GreenTech Leitmärkte sind Bereiche der Wirtschaft, die in besonderem Maße zu Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz beitragen. Es gibt sieben Leitmärkte, davon tragen vier besonders zum wirtschaftlichen Wachstum und Beschäftigung bei: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Potenzialabschätzungen zufolge wird sich die globale Bruttowertschöpfung der GreenTech-Branche von 1,02 Billionen Euro im Jahr 2022 auf 4,1 Billionen Euro im Jahr 2045 erhöhen. Deutschland gehört heute – auch wegen seiner ambitionierten Umwelt- und Klimapolitik - zu den weltweit führenden Anbietern von GreenTech Produkten und Dienstleistungen.Die globale Konkurrenz für GreenTech verstärkt sich zunehmend. Deutschland gehörte im Zeitraum 2010 bis 2023 nach den USA und Japan zu den innovativsten Ländern weltweit gemessen an Patentanmeldungen. Jedoch holte im gleichen Zeitraum China rasch auf und könnte bereits bald Deutschland überholen. Deutschland wird seine führende Rolle für GreenTech nur behalten können, wenn es weiterhin eine Vorreiterrolle im Umwelt- und Klimaschutz einnimmt und Innovationen systematisch fördert.Die Zahl der Beschäftigten, die im Bereich Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz arbeiten, steigt stetig an. Im Jahr 2023 arbeiteten ca. 3,4 Millionen Erwerbstätige in diesen Tätigkeitsfeldern. Arbeitsplätze entstehen beispielsweise in den Bereichen der energetischen Gebäudesanierung, den Erneuerbaren Energien, und der Kreislaufwirtschaft. In immer mehr Tätigkeitsfeldern sind Klimaschutz und Ressourcenschonung relevante wirtschaftliche Größen, die zu Innovationen und Arbeitsplätzen führen. Dies bedeutet es gibt klassische Umweltschutzberufen (z.B. in Klärwerken). Darüber hinaus wächst die Anzahl an Erwerbstätigen, die sich in ihren Berufen auch um Umwelt, Klima und Ressourcen bemühen (z.B. in der nachhaltigen Mobilität).Umweltbelastungen verursachen hohe gesellschaftliche Kosten, zum Beispiel durch umweltbedingte Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfälle oder die Kosten des Klimawandels. Eine ambitionierte Umweltpolitik verringert diese Kosten.Grundsätzlich sollten Umweltkosten internalisiert, das heißt den Verursachern angelastet werden. Bisher geschieht dies nur unzureichend. Daher erhalten die Verursacher keine ausreichenden ökonomischen Anreize die Umweltbelastung zu senken. Außerdem sagen die Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Vor allem in sehr umweltintensiven Bereichen wie dem Energie- und Verkehrssektor ist es wichtig, die entstehenden Umweltkosten stärker in Rechnung zu stellen. Dies würde den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen.Zur Schätzung der Umweltkosten veröffentlicht das Umweltbundesamt regelmäßig dieMethodenkonvention(nur in englischer Sprache verfügbar). Sie beinhaltet Kostensätze u.a. für die Emission von Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm, und gibt methodische Empfehlungen für die Ermittlung von Umweltkosten.Ein wichtiger Anwendungsbereich von Umweltkosten ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Die Anwendung von Umweltkosten kann die Bundesministerien dabei unterstützen die Folgen eines Gesetzes ausgewogen und wissenschaftlich fundiert abzuwägen, wie das Umweltbundesamt es in seinemPositionspapierempfiehlt.Nutzen und Kosten des Umweltschutzes in UnternehmenKeine Frage, Umweltschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Meist ist aber der Nutzen höher als die Kosten. So führen Investitionen in integrierte Umweltschutztechniken und Effizienzmaßnahmen unter dem Strich vielfach zu erheblichen Kosteneinsparungen auf betrieblicher Ebene – etwa durch einen geringeren Material- und Energieverbrauch oder rückläufige Entsorgungskosten. Hinzu kommen geringere Abhängigkeiten von Rohstoff- und Energiepreise und zahlreiche weitere Vorteile des Umweltschutzes auf Unternehmensebene, die schwieriger zu quantifizieren sind: zum Beispiel höhere Attraktivität für Fachkräfte, mehr Transparenz, bessere Finanzierungsbedingungen oder eine geringere Wahrscheinlichkeit von Störfällen. Der Einsatz von Umwelt- und Energiemanagementsystemen bietet dabei die Möglichkeit, die wirtschaftlichen Chancen des betrieblichen Umweltschutzes systematisch zu nutzen und die betriebliche Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.
Treibhausgasemissionen Bericht für Sachsen-Anhalt | Aktualisierung 2023 Treibhausgasemissionen Impressum Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47 • 06116 Halle (Saale) Telefon: 0345 5704-0 Telefax: 0345 5704-190 E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de Internet: lau.sachsen-anhalt.de Erarbeitung: Abteilung Immissionsschutz, Klima, Nachhaltigkeit Dezernat Klima, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit, Umweltallianz Dr. Christoph Strauß Titelbild: Dilok - stock.adobe.com Auflage: 1. Auflage - September 2024 Zitiervorschlag: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (2024): Treibhausgasemissionen – Bericht für Sachsen-Anhalt | Aktualisierung 2023 --- Diese Schrift wird vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt kostenlos herausgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Der Nachdruck bedarf der Genehmigung. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf sie nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. 2 Bericht für Sachsen-Anhalt | Aktualisierung 2023 Inhalt Zusammenfassung.................................................................................................................................... 4 Einleitung...................................................................................................................................................... 4 Übersicht zur Entwicklung bis 2023....................................................................................................5 Betrachtung der einzelnen Sektoren................................................................................................. 9 Modellrechnungen: Sektorenpfade.................................................................................................. 11 Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt......................................................................................13 Abbildungen und Tabellen Abbildung 1: Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt und Deutschland zwischen 1990 und 2023 (ohne LULUCF) mit Modellrechnung..................................................................................... 5 Abbildung 2: Sektorenbezogene Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt zwischen 2005 und 2023................................................................................................................................................................6 Abbildung 3: Emissionen der Jahre 2018 bis 2023 der fünf größten Emittenten in der Energiewirtschaft (TEHG 1-7) in Sachsen-Anhalt.................................................................................................... 8 Abbildung 4: Emissionen der Jahre 2018 bis 2023 der fünf größten Emittenten der Industrie (TEHG >10) in Sachsen-Anhalt ........................................................................................................................9 Tabelle 1: Modellrechnung: Übertragung der Sektorenpfade des Bundes-Klimaschutzgesetzes auf die emittierenden Sektoren in Sachsen-Anhalt..........................................................................................................13 Tabelle 2: Anhang - Gesamtübersicht der Treibhausgasbilanz Sachsen-Anhalts................................................ 16 Abkürzungen CO2-Äq CRF GHD KSG kt LAU LULUCF MMS MWU t TEHG CO₂-Äquivalente Common Reporting Format Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Bundes-Klimaschutzgesetz Kilotonnen Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft Mit-Maßnahmen-Szenario der Bundesregierung Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Tonnen Gesetz übder den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) 3
Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch Lebensraum-zerstörung und Umweltschäden, aber auch durch den Handel mit ihnen in ihrem Bestand gefährdet. Beispielsweise werden Land- und Sumpfschildkröten, Papageien und Kleinblumenzwiebeln für Liebhaberzwecke jährlich in großen Mengen der Natur entnommen. Zum Schutz von Arten vor unkontrollierter Naturentnahme für den Handel verpflichten sich die Vertragsstaaten des 1973 geschlossenen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) zu konkreten einschränkenden Maßnahmen der Handelskontrolle und -begrenzung. Weiter lesen Anforderungen an die Halter geschützter Tiere Für alle besonders und streng geschützten Tiere bestehen grundsätzliche Verbote wie Besitz- und Vermarktungs-verbote sowie für die heimischen Arten weiterhin Naturentnahme- und Störverbote. Zur Einhaltung dieser artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere die folgenden strengen Anforderungen zu erfüllen. Weiter lesen Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen der Anhänge A, B und C der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (1) in die bzw. aus der EU sind zuvor spezielle Dokumente gemäß Artikel 4 und 5 dieser Verordnung vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn (Tel.: +49 228 8491-0, Fax: +49 228 8491-1319) erforderlich. Bundesamt für Naturschutz Artenschutzvollzug Konstantinstr. 110 53179 Bonn Einzelheiten zur Beantragung der Ein- und Ausfuhrgenehmigungen können im Internet unter Genehmigungen und Bescheinigungen | BFN (2) nachgelesen werden. Eine Zusammenstellung aller bisherigen Einzelentscheidungen zur Einfuhr geschützter Tierarten enthält www.zeet.de (2) . Voraussetzung für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen für Arten der Anhänge A, B und C sind die EU-Bescheinigungen der zuständigen Behörden der Bundesländer, in Sachsen-Anhalt vom CITES-Büro in Steckby (s. Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ): Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Kontrollaufgaben des Artenschutzes / CITES-Büro Zerbster Str. 7 39264 Steckby Quelle: (1) EURO-Lex (2) Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die Bedeutung des besonderen Schutzes von Tieren Besonders geschützte und streng geschützte Arten Abgabe von Totfunden an Forschungs- oder Lehreinrichtungen Besitz von Totfunden für Forschung oder Lehre Totfunde von Tieren des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97, die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegen (sogenannte „Doppelrechtler“) Verstorbene naturentnommene Pfleglinge von Zoos und Tiergärten Verstorbene gezüchtete oder eingeführte Tiere von Zoos, Tiergärten und privaten Haltern Anforderungen an Präparatoren Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation Nachweispflicht Kennzeichnung Vermarktung Buchführungspflicht Gesetze, Merkblätter und weitere Informationen Letzte Aktualisierung: 18.12.2024
Teil der Statistik "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Auf der Grundlage des § 12 UStatG vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 153) geändert worden ist in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Sta-tistik für Bundeszwecke (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) wird jährlich die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz durchgeführt.Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, konnten die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt werden, welches im Berichtsjahr endet.
Teil der Statistik "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Auf der Grundlage des § 12 UStatG vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 153) geändert worden ist in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Sta-tistik für Bundeszwecke (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) wird jährlich die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz durchgeführt.Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, konnten die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt werden, welches im Berichtsjahr endet.
Teil der Statistik "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" Raum: Sachsen-Anhalt Gesamt Auf der Grundlage des § 12 UStatG vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 153) geändert worden ist in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Sta-tistik für Bundeszwecke (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152) wird jährlich die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz durchgeführt.Zum Berichtskreis der Erhebung gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) alle Wirtschaftszweige. Ausgenommen von der Erhebung sind Betriebe und Einrichtungen, die ausschließlich Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwassermanagement sowie in der Behandlung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser erbringen oder dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei angehören. Des Weiteren sind Betriebe und Einrichtungen ausgenommen, die dem Produzierenden Gewerbe angehören und weniger als 20 tätige Personen beschäftigen oder dem Dienstleistungssektor zugeordnet sind und wenn der Umsatz des Unternehmens, dem diese Betriebe und Einrichtungen jeweils angehören, weniger als 1 Million Euro im Jahr beträgt. Erfasst werden höchstens 15 000 Betriebe und Einrichtungen der Erhebungsgesamtheit, die Güter herstellen bzw. Leistungen für den Umweltschutz erbringen Die Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt (NUTS-O); NUTS = Nomenclature des unités territorales statistique (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik). Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse auf Länderebene dar. Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, konnten die Angaben jenes Geschäftsjahres zugrunde gelegt werden, welches im Berichtsjahr endet.
Origin | Count |
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Bund | 135 |
Land | 32 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 5 |
Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 101 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 36 |
unbekannt | 16 |
License | Count |
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geschlossen | 47 |
offen | 120 |
Language | Count |
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Deutsch | 164 |
Englisch | 12 |
Resource type | Count |
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Datei | 11 |
Dokument | 30 |
Keine | 104 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 5 |
Webseite | 40 |
Topic | Count |
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Boden | 85 |
Lebewesen und Lebensräume | 98 |
Luft | 74 |
Mensch und Umwelt | 167 |
Wasser | 72 |
Weitere | 162 |