Mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrates zur Reform des Umweltrechts am 10. Juli 2009 wird jetzt zum ersten Mal ein bundesweit unmittelbar geltendes Naturschutz- und Wasserrecht in Kraft treten. Auch den neuen Vorschriften zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung wurde zugestimmt.
Am 1. Februar 2009 gab Bundesumweltminister Gabriel das endgültige Scheitern des Umweltgesetzbuches bekannt. Als Grund nannte er den Widerstand der CSU.
Das Bundeskabinett hat am 11. März 2009 vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB). Die vier Gesetzentwürfe werden dem Parlament zugeleitet, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können.
Die unabhängige Sachverständigen-Kommission übergibt den Entwurf eines Umweltgesetzbuches dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktosicherheit.
Eine Sachverständigen-Kommission zur Entwicklung eines Umweltgesetzbuches wird beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingerichtet.
ID: 1991 Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG, Bekanntmachung des BSH nach der Espoo-Konvention für den geplanten OWP „Skåne Havsvindpark“ in der schwedischen AWZ der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Windpark „Skåne Havsvindpark“ befindet sich in der Ostsee im Arkonabecken zwischen Bornholm und der Untiefe Kriegers Flak außerhalb des schwedischen Hoheitsgebiets in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Schwedens, etwa 22 km südlich der Küste von Skåne. Dieser (UVP-Bericht) umfasst Bau, Betrieb und Außerbetriebnahme des Windparks „Skåne Havsvindpark“ mit internem Kabelnetz, Umspannstationen sowie Plattformen für Logistik und Quartiere. Auch Untersuchungen des Meeresbodens sind im UVP-Bericht enthalten. Weil das Risiko erheblicher Auswirkungen auf die Umwelt im Natura 2000-Gebiet „Sydvästskånes utsjövatten“ (SE0430187) vorliegt, bildet der UVP-Bericht auch die Grundlage für die Prüfung einer Genehmigung nach Kap. 7 § 28a des schwedischen Umweltgesetzbuchs. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 01.09.2022 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: Tel. 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windparkverfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Einwendungen gegen bzw. Äußerungen zu dem Vorhaben sind schriftlich oder elektronisch beim beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben. Elektronische Äußerungen sind an folgende E-Mail-Adressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de, dajana.ruge@bsh.de. Die Einwendungen bzw. Äußerungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders / Organisation enthalten. Ørsted A/S Ørsted A/S Kraftværksvej 53 7000 Fredericia Dänemark Homepage: https://orsted.de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00 Uhr Dienstag 09:00–16:00 Uhr Freitag 09:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2022 Enddatum der Auslegung 30.09.2022 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–15:00 Uhr Freitag 08:30–11:30 Uhr und 13:00–14:00 Uhr Dienstag geschlossen. Eröffnungsdatum der Auslegung 16.09.2022 Enddatum der Auslegung 30.09.2022 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 30.09.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 16.09.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben
ID: 827 Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention über den UVP-Bericht zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Kriegers Flak“ im Bereich der schwedischen Wirtschaftszon Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß dem Gesetz über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten. Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 24.06.2020 Art des Zulassungsverfahrens: Beteiligungsverfahren nach dem ESPOO-Übereinkommen UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6324 E-Mailadresse der Kontaktperson: bernhard.schneider@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Netzanbindungs- und sonstige Verfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Schriftliche Stellungnahmen zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee bezogen auf die Änderung des Vorhabens bzw.- UVP- Berichts können bis zum bis zum 24. September 2020 (auf Deutsch oder Englisch) vorzugsweise per E-Mail an die schwedische Umweltschutzbehörde Verfahrensführende Behörde in Schweden: SWEDISH ENVIRONMENTAL PROTECTION AGENCY STOCKHOLM -VIRKESVÄGEN 2 ÖSTERSUND - FODERSKSINDNSVÄG 5, HUSUB SE -10648 STOCKHOLM Richard Kristoffersson Telefon: +46-10-698 17 69 richard.kristoffersson@swedishepa.se registrator@naturvardsverket.se unter der Angabe der Fallnummer NVO2491-18 übersandt werden. Bitte das BSH in diesem Fall jeweils in Kopie ( EingangOdM@bsh.de ) setzen. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahmen an das BSH senden. Wir leiten alle diese Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Vattenfall Vindkraft AB Vattenfall Vind AB (Vattenfall) ist gemäß dem Gesetz über die schwedische Wirtschaftszone (Lag om Sveriges ekonomiska zon, SEZ) berechtigt, innerhalb eines abgegrenzten Bereichs – des für die Windenergieerzeugung vorgesehenen Gebietes – in der schwedischen Zone einen Windpark mit 128 Windkraftwerken mit einer Gesamthöhe von bis zu 170 Metern zu errichten. Vattenfall möchte eine Genehmigung zur Erhöhung der Gesamthöhe der Windkraftwerke auf bis zu 280 Meter erhalten sowie eine Verlängerung der Frist für den Beginn der Bau- und Anlagenerrichtungsmaßnahmen, die für die Aufnahme des Betriebs erforderlich sind, auf den 31.12.2027 erwirken. Hierfür sind gemäß SEZ ein Antrag auf Änderung der Genehmigung sowie ein Antrag auf Genehmigung gemäß § 28 Kapitel 7 des Umweltgesetzbuchs betreffend die Auswirkungen des Projekts auf die Erhaltungswerte innerhalb des Natura-2000-Gebiets „Sydvästskånes utsjövatten“ (Südwestschonisches Riffgewässer) erforderlich. Vattenfall Vindkraft AB Evenemangsgatan 13 16979 Solna, Stockholm Schweden Homepage: http://vattenfall.se Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.09.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.07.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen sind im Abschnitt "Anlagen" im unteren…
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 010/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 010/09 Magdeburg, den 2. Februar 2009 Wernicke bedauert Scheitern des UGB Magdeburg. Sachsen-Anhalts Umweltministerin Petra Wernicke hat bedauert, dass Bundesumweltminister Gabriel keine Möglichkeit mehr für ein Umweltgesetzbuch (UGB) sieht. ¿Das UGB ist eine Chance gewesen, die Interessen von Umwelt und Naturschutz mit den Belangen der Wirtschaft unter einen Hut zu bringen¿ sagte sie heute in Magdeburg. Ziel war es, mit dem UGB das stark zersplitterte deutsche Umweltrecht zusammenzuführen und zu vereinfachen. Das Umweltrecht sollte stärker die Wechselwirkungen zwischen den Medien Boden, Wasser und Luft berücksichtigen. Auch wenn das UGB in einzelnen Teilen nicht unumstritten gewesen sei - Wernicke nannte hier die Diskussion um die integrierte Vorhabengenehmigung ¿ wäre das Gesetzbuch ein erster wichtiger Schritt gewesen für die Zusammenführung des Umweltrechtes und einer besseren Europatauglichkeit der deutschen Umweltgesetzgebung. ut zu bringen. Niemand dürfe das Scheitern des UGB zum Anlass nehmen, die Standards im Naturschutz- und Wasserrecht verändern zu wollen, warnte Wernicke. Aus dem Scheitern des UGB ergibt sich keine Handlungsnotwendigkeit für Sachsen-Anhalt. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Mit dem Topthema "Hochwasserschutz" beginnt am 2. September in Hildesheim das Niedersächsische Gewässerforum. Eröffnet wird die Veranstaltung mit insgesamt 340 Teilnehmern am Dienstag durch Mathias Eberle, Referatsleiter im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und Siegfried Popp, Direktor des ausrichtenden NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Schwerpunkt des ersten Tages ist der Hochwasserschutz im Zeichen des Klimawandels: Referenten aus verschiedenen Einrichtungen berichten über die Auswirkungen des klimatischen Wandels, stellen die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der Europäischen Union vor und informierten über Modellprojekte aus anderen Ländern. Der traditionelle Grundwasserworkshop am zweiten Tag beschäftigt sich mit den nachwachsenden Rohstoffen und geht der Frage nach, welche Auswirkungen der zunehmende Anbau von Energiepflanzen auf das Grundwasser hat und welche Anforderungen sich daraus für den Boden- und Grundwasserschutz ergeben. Im Rahmen dieser Erörterungen ist auch ein Erfahrungsaustausch der Genehmigungsbehörden aus unterschiedlichen Regionen Niedersachsens vorgesehen. Den Abschluss bildet am Donnerstag das ebenfalls schon traditionelle Forum zum anlagenbezogenen Gewässerschutz. Neben technischen Vorträgen – etwa zur Sanierung von Flachbodentanks oder neuen Erkundungsverfahren für Schadensfälle – stehen die Neuregelungen im geplanten Umweltgesetzbuch des Bundes zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Zentrum der Diskussion. Das genaue Programm finden Sie hier! In Kürze stehen dort auch die Vorträge zum Downloaden zur verfügung.
Schwerpuntthema des ersten Tag waren Hochwasserschutz und Klimawandel . Die Referenten aus verschiedenen Länderinstitutionen, Fachdienststellen und Forschungseinrichtungen berichteten über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft, die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und bereits laufende Planungen und Modellprojekte in den Ländern. Am zweiten Tag fand der 13. Grundwasserworkshop statt, dessen Schwerpunktthema in diesem Jahr die " nachwachsenden Rohstoffe " waren. Dargestellt wurden die Auswirkungen der konkurrierenden Agrarflächen-Nutzungen auf das Grundwasser und die unterschiedliche Betrachtungsweise von Agrar- und Wasserwirtschaftlern. Am Beispiel von Biogasanlagen wurden Erfahrungen der Genehmigungsbehörden in unterschiedlich strukturierten Regionen Niedersachsens aufgezeigt. Der dritte Tag stand im Zeichen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen. Im 6. Hildesheimer Forum zum anlagenbezogenen Gewässerschutz ging es zunächst um Neuerungen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Umweltgesetzbuches. Das Bundesumweltministerium wird darin ermächtigt, eine bundesweit geltende VAwS herauszugeben. - Neben Fachvorträgen zur Erläuterung zweier DWA-Arbeitsblätter wurde die Instandsetzung und Sanierung von VAwS-Anlagen anhand von Praxisbeispielen dargestellt.
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Bund | 45 |
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Ereignis | 6 |
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Umweltprüfung | 2 |
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geschlossen | 5 |
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Lebewesen & Lebensräume | 17 |
Luft | 8 |
Mensch & Umwelt | 48 |
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