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Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen — Vorhaben „Erneuerung der Torstraße" (Berlin-Mitte, u. a. Vergabeverfahren V-26-059)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu den nachfolgend bezeichneten Umweltinformationen nach § 18a Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (UIG), insbesondere § 3 Abs. 1 UIG — hilfsweise nach § 3 Abs. 1 IFG Bln (Akteneinsicht, ausgeübt durch Überlassung von Kopien gemäß § 13 Abs. 5 und 6 IFG Bln) sowie nach allen sonst in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen. Der Antrag bezieht sich auf das Vorhaben „Erneuerung der Torstraße" zwischen Chausseestraße und Karl-Liebknecht-Straße in Berlin-Mitte (unter anderem Gegenstand des Vergabeverfahrens V-26-059) und umfasst folgende Unterlagen und Informationen: 1. Baumbestand und geplante Fällungen: die vollständige Liste der im Zuge des Vorhabens zur Fällung vorgesehenen Bäume (Standort, Baumart, Stammumfang, Zustands-/Vitalitätsbewertung) sowie sämtliche projektbezogenen Baumgutachten, Baumbestandserfassungen und Baumbilanzen; 2. Artenschutz: alle artenschutzfachlichen Unterlagen zum Vorhaben, insbesondere artenschutzrechtliche Fachbeiträge, Potenzialanalysen und Kartierungen zu Brutvögeln, Fledermausquartieren und Habitatstrukturen (z. B. Baumhöhlen, Spaltenquartiere) im Vorhabenbereich, jeweils einschließlich Angaben zu Erhebungszeitpunkten und Methodik; 3. Naturschutzrechtliche Ausnahmen und Befreiungen: etwaige Anträge, Entscheidungen und Stellungnahmen zu Ausnahmen oder Befreiungen nach § 39 Abs. 5, §§ 44, 45 und 67 BNatSchG sowie — soweit einschlägig — nach der Berliner Baumschutzverordnung, einschließlich der hierzu geführten Korrespondenz mit der zuständigen Naturschutzbehörde; 4. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Unterlagen zu geplanten Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen oder -zahlungen (Anzahl, Standorte, Arten, Zeitplan); 5. Stadtklima und Hitze: alle projektbezogen erstellten oder herangezogenen stadtklimatischen bzw. mikroklimatischen Untersuchungen, insbesondere zu Hitzebelastung, Verschattung, Kaltluftleitbahnen und den klimatischen Auswirkungen des vorgesehenen Baumverlusts; 6. Versiegelung und Regenwasser: die Versiegelungsbilanz des Vorhabens sowie das Entwässerungs- bzw. Regenwasserbewirtschaftungskonzept; 7. Verkehrs-, Lärm- und Luftdaten: die dem geplanten Straßenquerschnitt zugrunde liegenden Verkehrszählungen und Verkehrsprognosen sowie etwaige projektbezogene Lärm- und Luftschadstoffuntersuchungen; 8. Umweltbezogene Stellungnahmen: umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Vorhaben. Der Antrag umfasst projektbezogene Unterlagen ab dem 1. Januar 2018. Sofern dies die Bearbeitung beschleunigt, können die Unterlagen zur überarbeiteten Planung (ab 2023) vorrangig übermittelt werden. Ich bitte um elektronische Übermittlung der Unterlagen (vorzugsweise als PDF) an die oben genannte E-Mail-Adresse; von der beantragten Art des Informationszugangs darf nur aus gewichtigen Gründen abgewichen werden (§ 3 Abs. 2 UIG). Einer Darlegung eines rechtlichen Interesses oder einer Begründung bedarf dieser Antrag nicht (§ 3 Abs. 1 UIG). Ich weise auf die Frist von einem Monat ab Antragseingang hin (§ 3 Abs. 3 UIG). Vorsorglich weise ich auf Folgendes hin: Die Ablehnungsgründe der §§ 8, 9 UIG sind als Ausnahmen vom unionsrechtlich gewährleisteten Informationszugang (Richtlinie 2003/4/EG) eng auszulegen. Abgeschlossene Fachgutachten, Kartierungen und Erhebungen sind tatsächliche Grundlagen der Entscheidung und keine geschützten internen Beratungen; auch das laufende Vergabeverfahren steht der Herausgabe der hier bezeichneten Umweltinformationen nicht entgegen. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind nach hiesiger Einschätzung nicht berührt; bei Umweltinformationen über Emissionen wäre eine Berufung hierauf ohnehin ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 UIG). Soweit einzelne Passagen ausnahmsweise Schutzgründen unterliegen sollten, beantrage ich Teilzugang unter Schwärzung allein dieser Passagen. Eine etwaige vollständige oder teilweise Ablehnung bitte ich schriftlich als begründeten, rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu erlassen (§ 5 UIG). Soweit einzelne der bezeichneten Informationen nicht bei Ihnen, sondern bei einer anderen Stelle vorliegen (etwa beim Bezirksamt Mitte als unterer Naturschutzbehörde), bitte ich um Weiterleitung des Antrags an diese Stelle und um entsprechende Unterrichtung (§ 4 Abs. 3 UIG). Sollten für die Übermittlung Gebühren oder Auslagen anfallen (§ 18a Abs. 4 IFG Bln in Verbindung mit § 16 IFG Bln), bitte ich um vorherige Mitteilung der voraussichtlichen Höhe, sofern diese insgesamt 20 Euro übersteigt. Für diesen Fall behalte ich mir vor, stattdessen die nach § 18a Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 IFG Bln gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort in Anspruch zu nehmen. Für Rückfragen zur Präzisierung des Antrags stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Bauvorhaben Rumbach

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die schriftliche Dokumentation der Alternativenprüfung (Variantenvergleich) gemäß den geltenden Richtlinien für Wasserbaumaßnahmen für den Rumbach. Dies schließt insbesondere Gutachten ein, die bauliche Alternativen untersuchen. 2) Planung und das Budget für den Umbau des Rumbachs bis zum Erwerb des Grundstücks Riemelsbeck 158. 3) Planung und das Budget für den Umbau des Rumbachs zum Stand dieser Anfrage (März 2026). 4) Das übergeordnete Bewirtschaftungs- und Hochwasserschutzkonzept für den gesamten Verlauf des Rumbachs, einschließlich der ökologischen Entwicklungsplanung. 5) Vorhandene Kriterienkataloge, Leitlinien oder behördliche Vermerke, die die Notwendigkeit von Flächenankäufen entlang des Rumbachs begründen, sowie eine Übersicht, für welche weiteren Abschnitte des Bachlaufs analoge Erwerbsabsichten bestehen. 6) Die behördlichen Niederschriften, Beschlussvorlagen (auch nicht-öffentliche Teile, soweit sie das Projekt betreffen) und Abwägungsprotokolle, aus denen die Erforderlichkeit des Flächenerwerbs Riemelsbeck 158 hervorgeht. Ich finde, gerade in Zeiten klammer Stadtkassen sind diese Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zur effizienten Planung dieses Großprojekts mehr als gerechtfertigt. Da es sich um Informationen über Maßnahmen handelt, die sich auf Umweltbestandteile wie Wasser und Boden auswirken, stütze ich diesen Antrag primär auf das UIG NRW. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Anpassung und Installation WWW-UDK 3 Punkt 0 fuer das MUNR Brandenburg sowie Konzeption der inhaltlichen Integration in das LUIS

Ziel ist die Realisierung einer WWW-Version des Umwelt-Datenkataloges Brandenburg. Damit soll der Zugriff auf Metadaten ueber verfuegbare Umweltdaten fuer die Oeffentlichkeit ueber das Internet ermoeglicht werden. Dies dient der Umsetzung der sich aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ergebenden Anforderungen. Ausserdem ermoeglicht die ressortinterne Nutzung der Forschungsergebnisse eine wesentlich effizientere Verbreitung der UDK-Daten als mit den vorhandenen Loesungen.

E-Autoprämie per 01.01.2026

Stand der Auszahlungen gestaffelt nach Förderhöhe, Basisförderung, den Sozialstaffeln und Kinderzuschlägen, nach reinen E-Autos, Brennstoffzellenautos und Plugin-Hybriden - aufgeteilt nach Neuwagenkauf und Leasing-Fahrzeugen. Für welche Jahre wurden die notwendigen Einkommensnachweise eingereicht? Welcher Abarbeitungsstand ist derzeit erreicht(Einreichdatum?)? Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer? Für wie viele Fahrzeuge reicht die Förderung auf Basis der bisherigen Daten? Wie viele Anträge auf E-Autoförderung sind derzeit noch unbearbeitet und für wie viele Anträge gab und gibt es Nachfragen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Anbau Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Land Brandenburg

Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.

Landesumweltportal (LUPO)

Als Landesumweltportal (auch als LUPO abgekürzt) wird ein zentrales Instrument bezeichnet, mit dem das Umweltwissen einer Landesverwaltung und die Umweltdaten eines Bundeslandes im Internet zusammengeführt und für die Öffentlichkeit recherchierbar gemacht werden. Die Einführung von Landesumweltportalen ist ein wichtiger Schritt, um gesetzliche Vorgaben (z. B. Umweltinformationsgesetze) zu erfüllen, mit denen Behörden in Europa verpflichtet werden, Umweltinformationen aktiv zu verbreiten und für die Öffentlichkeit einfach zugänglich zu machen.

Anfrage zum Erwerb von ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz durch die NABU Stiftung

Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen: Das dem Kauf zugrunde liegende Wertgutachten (oder eine vergleichbare Wertermittlung) für die ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz (sog. „Kempski-Wald“ bei Stolberg), die durch die NABU-Stiftung erworben wurde. Den Bewilligungsbescheid über die Förderung dieses Erwerbs aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Den Schriftverkehr zwischen dem BMUV und der NABU-Stiftung bezüglich der Angemessenheit des Kaufpreises von ca. 30 Millionen Euro. Juristische Begründung: Hilfsweise stütze ich meinen Antrag auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Da der Erwerb der Flächen explizit der „Wildnisentwicklung“ dient, handelt es sich um Informationen über Maßnahmen, die den Zustand von Umweltbestandteilen beeinflussen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG). Ein überwiegendes privates Interesse an der Geheimhaltung des Kaufpreises ist bei der Verwendung von 30 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln nicht erkennbar; das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gem. § 9 Abs. 1 UIG deutlich. Hinweis zu Gebühren: Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form. Sollten für die Bearbeitung Gebühren anfallen, die einen Betrag von 50,00 Euro überschreiten, bitte ich vorab um eine detaillierte Kostenschätzung und Unterbrechung der Bearbeitung zwecks Rücksprache. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass einfache Auskünfte nach der UIGebV gebührenfrei sind und die Anfrage im erheblichen öffentlichen Interesse (Kontrolle der Haushaltsführung) liegt.

Umweltportal Sachsen-Anhalt

Für die technische Umsetzung der aktiven Informationspflicht aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG) soll das vorhandene Umweltinformationssystem (UIS) der Umweltverwaltung genutzt werden. Diese Anforderungen für das Umweltinformationsgesetz (UIG) erfüllt das Landesumweltportal Sachsen-Anhalt (LUPO). Es verlinkt alle aktiv zu verbreitenden Informationen zentral und stellt die Informationen der Öffentlichkeit in geprüfter Qualität zur Verfügung. Inhalt: Suche, Umweltthemen, digitale Karten, Veranstaltungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Metadaten Formen: Web-Applikation, digitale Karten

Antrag auf Zugänglichmachung von Umweltinformationen gem. § 3 UIG – Genehmigungsverfahren Hähnchenmastanlage Sauwohl Immo GmbH, Braunsbedra OT Großkayna

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, Gegenstand meines Antrags ist das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG zum Antrag der Sauwohl Immo GmbH, Diemenweg 1, 39387 Oschersleben, auf Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit einer Kapazität von 870.000 Tieren auf dem Grundstück in 06242 Braunsbedra, OT Großkayna, Gemarkung Großkayna. Die vollständigen Antragsunterlagen waren im Zuge der öffentlichen Auslegung (06.02.2026 - 05.03.2026) online zugänglich, sind mittlerweile jedoch bis auf den UVP-Bericht nicht mehr abrufbar. Ich bitte um erneute Zugänglichmachung sämtlicher Antragsunterlagen in der Form, in der sie öffentlich ausgelegt wurden, insbesondere: - der Anlagenbeschreibung / Kurzbeschreibung des Vorhabens - der Betriebsbeschreibung - sämtlicher technischer Antragsunterlagen (Formular 1 nebst Anlagen) - der Immissionsprognosen (Geruch, Staub/Bioaerosole, Ammoniak/Stickstoffdeposition, Schall), sofern nicht bereits Bestandteil des UVP-Berichts - ggf. bereits vorliegender Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange Sofern einzelne Unterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, bitte ich um Übersendung der übrigen, nicht geschützten Unterlagen sowie um kurze Mitteilung, welche Teile aus welchem Grund zurückgehalten werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Mikroplastik, gesundheitliche Risiken und ressortübergreifende Koordinierung.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den in Ihrem Geschäftsbereich vorhandenen Informationen und Unterlagen zum Thema Mikroplastik und dessen gesundheitliche Risiken für den Menschen. Ich bitte insbesondere um die Mitteilung, ob Ihre Behörde oder Ihr Ministerium für die ressortübergreifende Koordinierung des Themas Mikroplastik im Hinblick auf gesundheitliche Risiken zuständig ist. Sofern keine Federführung besteht, bitte ich um Übersendung vorhandener Unterlagen, aus denen die Zuständigkeitsverteilung oder ressortübergreifende Koordinierung hervorgeht. Zudem bitte ich um bereits vorhandene Risikobewertungen, wissenschaftliche Stellungnahmen, Gutachten, interne Vermerke, Lageeinschätzungen, Strategiepapiere oder sonstige Dokumente, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Mikroplastik auf den Menschen befassen. Ich beschränke meinen Antrag ausdrücklich auf bereits vorhandene Dokumente und Informationen. Die Erstellung neuer Auswertungen oder Zusammenstellungen wird nicht beantragt. Sofern die angefragten Dokumente bereits veröffentlicht wurden, bitte ich um Übersendung der entsprechenden Fundstellen oder Links. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Bis zu meiner Rückmeldung bitte ich, keine kostenpflichtigen Bearbeitungsschritte vorzunehmen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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