Am 15. November 2013 nahmen zwischen 30.000 und 100.000 Menschen in Neapel an einer Demonstration durch die Innenstadt teil, um gegen die Bodenverseuchung durch Giftmüll in der Grossregion Kampanien zu protestieren.
Nach einem am 20. Juni 2016 veröffentlichten Bericht "On Dangerous Ground" der britischen Organisation Global Witness wurden im Jahr 2015 weltweit mindestens 185 Umweltschützer ermordet. Das sind 54% mehr Opfer als im Jahr 2014 und der bisher höchste Stand seit Beginn der Datensammlung im Jahr 2002. Brasilien führt dabei mit 50 ermordeten Umweltschützern und Menschen die Liste der Staaten an. An zweiter und dritter Stelle stehen die Philippinen mit 33 Morden und Kolumbien mit 26 ermordeten Aktivisten. Weltweit sind dabei Ureinwohner am stärksten von den Morden betroffen: 40 Prozent der Opfer waren 2015 Indigene. Die meisten Menschen – 42 – mussten laut dem Bericht wegen ihres Widerstands gegen Bergbauprojekte sterben. Weitere Gründe waren der Kampf gegen die Agrarindustrie, gegen Staudämme und die Abholzung von Wäldern.
Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zur Kontrolle des Handels mit wild lebenden Arten angenommen, die am 5. Februar 2015 in Kraft treten. Die Maßnahme betrifft die Einfuhr von Jagdtrophäen und soll die Legalität und Nachhaltigkeit entsprechender Einfuhren gewährleisten. Dabei geht es um folgende Arten: Afrikanischer Löwe, Eisbär, Afrikanischer Elefant, Südliches Breitmaulnashorn, Flusspferd und Himalayaschaf. Bisher gab es in den Mitgliedstaaten keine systematische Überprüfung durch wissenschaftliche Behörden, um sicherzustellen, dass die in die EU eingeführten Trophäen dieser Arten das Ergebnis nachhaltiger Jagd sind. Mit den neuen Maßnahmen werden diese Probleme angegangen, indem ein Antrag auf Einfuhrgenehmigung eingeführt wird, die gewährleistet, dass die Trophäe aus legalen und nachhaltigen Quellen stammt. Die Genehmigung wird erst dann erteilt, wenn sich die EU vergewissert hat, dass die Einfuhr den Kriterien entspricht, durch die sichergestellt wird, dass es sich um ein nachhaltiges Produkt handelt. Bei Nichteinhaltung dieser Kriterien wird die Einfuhr verboten.
1130 illegal getötete Greifvögel sind in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren gemeldet worden, die Dunkelziffer ist nach wie vor groß. Das geht aus einer Anfrage des NABU an die Umweltministerien der Länder und gesammelten Daten des Komitees gegen den Vogelmord hervor. Unter den Opfern sind zum großen Teil Mäusebussarde, gefolgt von Habichten und Rotmilanen. Aber auch seltene Arten wie Seeadler, Uhus, Wanderfalken sowie ein Schreiadler und ein Gänsegeier gehören dazu. Die meisten Fälle illegaler Greifvogelverfolgung wurden in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Seit Jahren betreibt die im Umweltministerium angesiedelte Stabsstelle Umweltkriminalität dort ein landesweites Monitoring. Weitere Hochburgen der Greifvogel-Wilderei sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.
Die Naturschutzorganisation WWF Deutschland forderte am 1. April 2014 in einer Pressemitteilung die Bundesländer auf, bei den zuständigen Landeskriminalämtern Spezialeinheiten für Umweltkriminalität einzurichten. Anlass war der erneute illegale Abschuss eines geschützten und bedrohten Wildtieres. Am 28. März 2014 wurde ein Wolfsrüde in der sächsischen Lausitz im Landkreis Görlitz tot aufgefunden. Der Rüde gehörte zum sogenannten Daubitzer-Rudel. Wölfe sind nach EU-Recht und Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art. Ihre unerlaubte Tötung stellt eine Straftat dar. Deutschland habe, so die WWF-Kritik, bei der Verfolgung von Naturschutzkriminalität großen Nachholbedarf.
Am 18. April 2017 verkündeten die Richter des Monsanto Tribunals ihre Gutachten. Die fünf RichterInnen kommen einstimmig zum Schluss, dass die Praktiken von Monsanto die Rechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt verletzen. Zudem beeinträchtigt Monsanto’s Verhalten die Freiheit der Wissenschafter, unerlässlich für eine unabhängige wissenschaftliche Forschung. Die RichterInnen halten weiter fest, dass, trotzt den vielen vorhandenen rechtlichen Mitteln im Umweltschutz, eine grosse Lücke besteht zwischen den Verpflichtungserklärungen der Unternehmen und deren Umsetzung. Die Umwelt muss im internationalen Recht besser geschützt werden, die Straftat des Oekozids muss darin Eingang finden. Wäre Oekozid als Straftat international annerkannt, würden wahrscheinlich international viele Aktivitäten Monsantos diesen Tatbestand erfüllen - so die Schlussfolgerungen der RichterInnen. Im letzten Teil ihrer Rechtsgutachten beziehen sich die RichterInnen auf die immer grösser werdende Kluft zwischen den universalen Menschenrechten und der Firmenverantwortlichkeit. Sie empfehlen den Vereinten Nationen dringend, Massnahmen zu ergreifen, damit die Rechte der Menschen und der Umwelt nicht durch Freihandelsverträge ausser Kraft gesetzt werden. Klagen gegen Unternehmen sollen vor dem Internationalen Strafgerichtshof möglich gemacht werden. Mitte Oktober 2016 hatte in Den Haag das sogenannte Internationale Monsanto-Tribunal stattgefunden, ein ausserordentliches Meinungsgericht, das von einer zivilgesellschaftlichen Initiative geschaffen wurde, um gewisse Tätigkeiten des Unternehmens Monsanto juristisch zu untersuchen. Dort wurde dem US-amerikanischen Saatgut-und Pestizidunternehmen symbolisch der Prozess gemacht. Der Hauptvorwurf lautete: Verbrechen gegen die Umwelt.
This text summarises key findings of the German-language publication “Umweltdelikte 2016”. The publication provides a quantitative overview of the development and status of environmental crime in Germany between 2004 and 2016. For this publication, data from the two annual statistical sources that bring together data on (environmental) crime and criminal procedures in Germany were analysed; the Police Crime Statistics and the Statistics on Criminal Prosecution. The long version of ‘Umweltdelikte 2016’ (in German) can be accessed here . Veröffentlicht in Texte | 14/2020.
Die Publikation „Umweltdelikte“ bereitet den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die Auswertung der Daten bis 2016 zeigt etwa, dass die insgesamt bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten zwischen 2004 und 2016 um 32 % gesunken sind. Aus den Daten lassen sich die Ursachen nicht unmittelbar entnehmen. Ursachen könnten neben einem tatsächlichen Rückgang von Umweltstraftaten vor allem auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zuständigen Behörden sein. Nach 12 Jahren Pause legt das Umweltbundesamt nun die 30. Auflage der Publikation vor. Veröffentlicht in Texte | 66/2018.
Mit dieser Publikation setzt das Umweltbundesamt die Reihe „Umweltdelikte“ fort, die den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken beschreibt. Die Publikation erschien erstmals 1978 unter dem Titel „Umweltschutzdelikte 1976: Eine Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik“. Die nun vorliegende 31. Auflage aktualisiert die 30. Auflage und enthält einen Überblick über die Entwicklung der Umweltkriminalität in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2019. Sie gibt einen Überblick über diejenigen Fälle, in denen eine Person für einen Verstoß gegen das Umweltrecht mit den Mitteln des Strafrechts belangt wurde. Veröffentlicht in Texte | 180/2021.
Die Publikation „Umweltdelikte“ bereitet die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die Auswertung von 2010 bis 2020 unter Ergänzung der Daten für 2021 zeigt, dass die insgesamt bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten um 3 % gesunken sind, wobei seit 2020 wieder ein Anstieg zu verzeichnen ist. Ursachen könnten neben einem tatsächlichen Rückgang von Umweltstraftaten vor allem auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zuständigen Behörden sein. Die Publikation ist Teil der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Publikationsreihe „Umweltdelikte“ und richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit, Strafverfolgungsbehörden und Wissenschaft. Veröffentlicht in Texte | 98/2023.
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