Die Datensammlung "Stadtteil-Profile" enthält Strukturdaten für 105 Hamburger Stadtteile, sieben Bezirke und Hamburg insgesamt zu den Themenbereichen Bevölkerung, Wohnen, Bürgerschaftswahlen, Sozialstruktur, Infrastruktur, und Verkehr. Die Daten ermöglichen eine Standortbeschreibung eines Stadtteils und den Vergleich mit dem zugehörigen Bezirk und der Stadt Hamburg. Die Datensammlung enthält Angaben seit 1987 und wird jährlich fortgeschrieben. Eine aktuelle Fassung der "Stadtteil-Profile" erscheint einmal im Jahr in der Reihe "HAMBURG.regional" und enthält seit 2002 auch Daten für ausgewählte Hamburger Quartiere.
Das Arbeitsvorhaben befasst sich mit der Frage, welche Moeglichkeiten das Strafrecht fuer die Erhaltung einer menschenwuerdigen Umwelt bieten kann. Anlass dafuer ist die staendig wachsende Zahl von Umweltverstoessen, die der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer menschenfreundlichen Umwelt zunehmende Bedeutung geben.
In der Funktion des Projektleiters Heine als Sachverstaendiger beim Europarat bei der Erarbeitung einer Konvention zum europaeischen Umweltstrafrecht wurde die Anregung europaeischer Institutionen aufgegriffen, die europaeischen Rechtsetzungsaktivitaeten auf dem Gebiete des strafrechtlichen Umweltschutzes wissenschaftlich zu begleiten. Es geht um die Auslotung von Moeglichkeiten der europaeischen Strafrechtsangleichung, und zwar nicht nur bei einzelnen Deliktsformen, wie z B Abfalltourismus oder grenzueberschreitender Umweltkriminalitaet, sondern auch bei Fragen nach den allgemeinen Voraussetzungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit.
Traditionell wird seit vielen Jahren das Chemische Untersuchungsamt der Universitaet von der Hamburgischen Wasserschutzpolizei und der Staatsanwaltschaft-Fachabteilung Umweltstraftaten mit der chemischen Untersuchung, Zuordnung und Begutachtung von Gewaesserverunreinigungen durch Mineraloele sowie umweltrelevante Chemikalien jeglicher Art beauftragt. In letzter Zeit wurden bessere, verfeinerte - teilweise auch neue - Verfahren fuer eine strafgerichtsbestaendige chemisch-analytische Beweisfuehrung bei Gewaesserverunreinigungen durch Oele erarbeitet. In einem internationalen Ringversuch erreichte das Untersuchungsamt dabei ausgezeichnete Ergebnisse.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt reagiert fassungslos auf die wiederholten illegalen Baumfällungen im Berliner Grunewald. Im Januar hat ein Unbekannter am Nordhang des dortigen Drachenbergs offenbar rund 50 Bäume mit einer Motorsäge illegal gefällt. Zu einer ähnlichen Tat war es an gleicher Stelle bereits im August 2024 gekommen. Die bis zu 20 Jahre alten Bäume standen auf dem aus Trümmerschutt entstandenen Drachenberg und erfüllten dort essentielle ökologische Dienste. Senatorin Ute Bonde: „Diese verabscheuungswürdigen Taten machen mich fassungslos. Vor Ort ist ein immenser ökologischer Schaden entstanden. Wir können ein solches Umweltverbrechen nicht hinnehmen und hoffen auf schnellstmögliche Ermittlungserfolge durch die Berliner Polizei.“ Durch den Kahlschlag fehlt die schützende Wirkung der Baumkronen auf den Waldboden. Das führt einerseits zur Austrocknung, andererseits zur Vergrasung und zur Ausbreitung der Brombeere. Das wiederum erschwert eine natürliche Ansamung von Waldbäumen, da die Samen den Boden nicht erreichen bzw. die Gefahr von Vertrocknen besteht. Eine wichtige Funktion der Bäume an dieser Stelle war die Sicherung des Hanges vor Bodenerosion durch ihre Wurzeln. Ansamungen vorausgesetzt dauert es 15 bis 20 Jahre, bis der Zustand wiederhergestellt ist.
Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.
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