Die Erstellung produktbezogener Ökobilanzen, also die systematische Analyse der Umweltwirkungen von Produkten und Produktsystemen entlang des Lebenszyklus ist eine seit über 20 Jahren etablierte und bei vielen Stakeholdern anerkannte Methode zur Bewertung der Umweltleistung von Produkten. Auch im Bereich landwirtschaftlicher Produktionssysteme wurde bereits vielfach die Möglichkeit genutzt, durch produktbezogene Ökobilanzen ökologische Optimierungspotenziale zu identifizieren oder aber den ökologischen Fußabdruck von Nahrungsmitteln abzubilden. Als eine Herausforderung ist in diesem Zusammenhang zu sehen, dass die Ergebnisse der öko-bilanziellen Bewertung von landwirtschaftlichen Produkten eine hohe Varianz aufweisen und aussagekräftige Quervergleiche zwischen verschiedenen Studien oft nur eingeschränkt möglich sind. Im Ergebnis liegen daher zahlreiche Forschungsergebnisse vor, die sich jedoch hinsichtlich der Qualität und Belastbarkeit stark unterscheiden. Dies kann soweit führen, dass unterschiedliche Untersuchungen zu abweichenden, sich teilweise sogar widersprechenden Ergebnissen und Schlussfolgerungen kommen. In der jüngeren Vergangenheit hat sich daher eine Diskussion über die möglichen Gründe und Ursachen für das Zustandekommen dieser Ergebnisse entwickelt. Wesentliche Eckpunkte und Erkenntnisse dieser Diskussion sind: - Die große Bandbreite an existierenden Produktionsverfahren bzw. substanziell divergierenden Produktionsbedingungen, mit denen landwirtschaftliche Erzeugnisse hergestellt werden. - Die Fokussierung auf den Vergleich heuristischer Kategorien, wie "konventionelle" und "ökologische" Landwirtschaft, die der beträchtlichen Variabilität innerhalb der jeweiligen Kategorien nicht oder nur unzureichend gerecht wird. - Vielfach müssen Festlegungen und Annahmen getroffen werden, welche nicht oder nicht ausreichend empirisch belegt oder objektiv begründbar sind, jedoch relevant für die Ergebnisse sind. Übergeordnete Ziel dieser Studie war es, die Möglichkeiten und Schwierigkeiten der produktbezogenen Bilanzierung und Monetarisierung der Umwelteffekte landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten am Beispiel der Milchproduktion in Deutschland zu erörtern. Hierfür wurde eine vergleichende Ökobilanz "from-cradle-to-farmgate" von Produkten aus konventionellen und ökologischen Milchproduktionssystemen in Deutschland erstellt. Darüber hinaus wurde im Anschluss eine ökonomische Bewertung der bilanzierten Umwelteffekte durchgeführt und die Ergebnisse dieser ökonomischen Bewertung unter anderem mit Blick auf ihre Kommunikation kritisch diskutiert. Mit den Ergebnissen soll außerdem das Bewusstsein über versteckte Umweltkosten landwirtschaftlicher Erzeugnisse gestärkt werden. Quelle: Forschungsbericht
Hier finden Sie thematisch sortiert Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Zirkuläres Bauen“. Zirkuläres Bauen beruht im Kern auf der Umsetzung der drei Ansätze der Kreislaufwirtschaft: Durch diese Ansätze werden die Ressourceneffizienz verstärkt und Abfallaufkommen und Energieverbrauch verringert sowie die Ressourcensicherung erhöht. Im weiteren Sinne versteht man unter Zirkulärem Bauen die Errichtung, Nutzung und Wiederverwendung von Gebäuden, Flächen und Infrastrukturen, ohne unnötig natürliche Ressourcen abzubauen und Ökosysteme zu beeinträchtigen. Gleichzeitig soll wirtschaftlich verantwortungsvoll und zum Wohlbefinden der Menschen und Tiere gebaut werden. Im Video werden die unterschiedlichen Aspekte zum Thema "Zirkuläres Bauen" von Markus Tresser (Leiter des Innovationszentrums Zirkuläres Bauen) vorgetragen. Zirkuläres Bauens steigert die Ressourceneffizienz und ermöglicht die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs. Ziel des Zirkulären Bauens ist es die Umwelt zu entlasten und eine Regeneration der Umwelt zu ermöglichen. Diese Zielsetzung geht über die Zielsetzung des Nachhaltigen Bauens, die natürlichen Ressourcen nachhaltig zu nutzen, hinaus. Das Zirkuläre Bauen beginnt schon vor dem Planungsprozess für ein Bauwerk – mit der Überprüfung der Entscheidung neu zu bauen. Der Planungsprozess für ein Bauwerk setzt den Rahmen für den sinnvollen Material- bzw. Ressourceneinsatz. Schon die Auswahl und Herstellung von Bauprodukten sowie die Erstellung von Bauwerken ist so zu steuern, dass eine Wiederverwendung sichergestellt werden kann. Ein Bauwerk sollte weitestgehend aus wiederverwendeten und wiederverwendbaren Produkten sowie recycelten und recycelbaren Materialien gebaut werden. Konstruktionen, die am Ende der Lebensdauer des Bauwerks leicht demontierbar und in einem neuen Bauwerk wiederverwendbar sind oder biologisch abbaubare Materialien, die wieder in den natürlichen Kreislauf integriert werden können, sind anderen Konstruktionen und Materialien vorzuziehen. In der Nutzung sollten Bauwerke flexibel sein, damit eine lange, von der Nutzung unabhängige Lebensdauer ermöglicht wird, beispielsweise durch die Gestaltung von Bauwerksgrundrissen in der Art, dass sowohl eine Büro- als auch eine Wohnnutzung ermöglicht werden. Das zirkuläre Bauen wird durch diverse Verordnungen, Richtlinien und Gesetze eingefordert. Im deutschsprachigen Bereich finden sich Hinweise zum zirkulären Bauen vor allem im Abfallrecht. Europäisch ist das zirkuläre Bauen stark im Produktrecht verankert. Wichtige rechtliche Grundlage ist die VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 („Bauproduktenverordnung“), die im Anhang I Nr. 7 folgende Grundanforderung an Bauwerke festgelegt: „ 7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen Das Bauwerk muss derart entworfen, errichtet und abgerissen werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und insbesondere Folgendes gewährleistet ist: a) Das Bauwerk, seine Baustoffe und Teile müssen nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden können; b) das Bauwerk muss dauerhaft sein; c) für das Bauwerk müssen umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe verwendet werden .“ Besonders Satz a) und c) zielen darauf ab, dass die Ansätze der Kreislaufwirtschaft im Bausektor angewendet werden. Diese rechtliche Grundlage ist von besonderer Relevanz, da EU-Verordnungen bei Inkrafttreten bindend für alle EU-Staaten gelten. Nationale Regelungen, die der EU-Verordnung entgegenstehen, sind dann nicht mehr gültig. Zirkuläres Bauen leistet einen wesentlichen Beitrag, das gesteckte Klimaziel zu erreichen sowie die Emissionen von Treibhausgasen, den Landverbrauch und den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren. Baustoffe aus der Erst-Rohstoffproduktion werden durch verwertete Baustoffe bzw. wiederverwendete Bauteile aus alten Gebäuden als Sekundärmaterial ersetzt. Dies spart in der Regel Energie und zusätzlich werden nicht nachwachsende Ressourcenlager geschont. Dadurch werden insgesamt Treibhausgasemissionen sowie Landverbrauch vermieden. Verringerter Landverbrauch resultiert daraus, dass weniger - als Sekundärbaustoff genutzte - Ressourcen auf Deponien verbracht werden und neue Ressourcenlager nicht erschlossen werden. Für Produkte wurde als Methode zur Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks durch die EU-Kommission der Product Environmental Footprint (PEF) gefördert, aber für Produkte im Bauwesen hat sich die Methode des EPD (engl.: Environmental Product Declaration; dt.: Umweltproduktdeklaration) durchgesetzt. Diese weisen die Umweltauswirkungen über den Lebenszyklus eines Produktes oder einer Dienstleistung aus. Kernelement der Umweltproduktdeklaration ist eine Ökobilanzrechnung. Dabei wird in einem ersten Schritt über alle Wertschöpfungsstufen hinweg bilanziert, welche und wieviel natürliche Ressourcen (Wasser, energetische Ressourcen, Metalle, Mineralien etc.) für die Herstellung des Produkts benötigt werden und wieviel Emissionen dabei in die Umwelt gelangen (zum Beispiel Treibhausgase wie Kohlenstoffdioxid, gesundheitsschädliche Stoffe wie Stickoxide oder die Ozonschicht abbauende Stoffe). Da es sich um mehrere hundert Arten von Ressourcen und Emissionen handelt, wird in einem zweiten Schritt eine Wirkungsabschätzung vorgenommen. Dabei werden die Emissionen gemäß ihren Umweltauswirkungen gruppiert und deren potentielle Auswirkungen quantifiziert (siehe "Was ist das Global Warming Potential). Die Grundsätze und Rahmenbedingungen einer Ökobilanz sind nach ISO 14040 geregelt, deren Umsetzung in Umweltdeklarationen ist in ISO 14025 allgemein und speziell für die Erstellung von EPDs in EN 15804 reglementiert. Beispiel: Wieviel nicht nachwachsende Rohstoffe, Fläche und Energie werden bei der Herstellung von einem Kubikmeter Beton verbraucht und wieviel Tonnen klimaschädliche Kohlenstoffdioxid-Äquivalente werden dabei in die Atmosphäre entlassen? Für Produkte außerhalb des Baubereichs wird der ökologische Fußabdruck in der Regel mit der Methode des Product Environmental Footprint ( PEF ) ermittelt. Diese Methode wurde von der EU-Kommission in Kooperation mit Firmen und Fachexperten entwickelt. Der PEF ermöglicht die Ermittlung aller relevanten Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen sowie ressourcenbezogenen Belastungen, die ein Produkt verursacht. Der PEF ist Ergebnis einer Standardisierungsmaßnahme der EU. Damit wurde der Forderung nach der Vereinheitlichung von Methoden entsprochen, mit der die Umweltleistung von Produkten berechnet werden kann. Ziel war es also, die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Umweltleistungsbewertung gegenüber bereits vorhandenen anerkannten Methoden (z.B. Ökobilanzierung / Life Cycle Assessment) zu verbessern. In den EPD (engl.: Environmental Product Declaration; dt.: Umweltproduktdeklaration) werden die Umweltauswirkungen mit verschiedenen Parametern und Indikatoren beschrieben. Die wichtigsten Größen sind die zur Herstellung benötigte und im Bauprodukt gespeicherte Energie sowie das Globale Erwärmungspotential (GWP). Beide Größen beziehen sich auf den gesamten Lebenszyklus (Herstellung, Verwendung und Beseitigung) eines Bauprodukts. Weitere Größen sind in EN 15804 im Kapitel 7 beschrieben. Treibhausgase wie Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Distickstoffoxid (N 2 O) oder Fluorkohlenwasserstoffe (FKW) besitzen unterschiedliche Erderwärmungspotentiale. Um die unterschiedlichen Treibhausgase miteinander vergleichen zu können, dient als Richtgröße die Klimawirksamkeit von Kohlenstoffdioxid. Die Treibhausgaspotentiale der anderen Treibhausgase bemessen sich daher relativ zu Kohlenstoffdioxid. Das Treibhauspotential gibt an, welcher theoretisch freigesetzten Menge von Kohlenstoffdioxid ein anderes freigesetztes Treibhausgas entsprechen würde. Freigesetztes Treibhausgas Umrechnungsfaktor Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) 1 Methan (CH 4 ) 25 Distickstoffoxid (N 2 O) 298 Trifluormethan (FKW) (CHF 3 ) 14800 Monofluormethan (FKW) (CH 3 F) 92 Tetrafluormethan (FKW) (CF 4 ) 7390 Hexafluorethan (FKW) (C 2 F 6 ) 12200 Quelle: Report „FCCC/CP/2013/10/Add.3“ der UN vom 31.01.2014 Die wichtigsten Größen für die Angabe von ökologischen Fußabdrücken der verschiedenen Baustoffe sind neben dem Treibhauspotential die benötigte totale nicht-erneuerbare und erneuerbare Primärenergie (PET). Die insgesamt benötigte totale nicht-erneuerbare und erneuerbare Primärenergie (PET) setzt sich aus der totalen nicht-erneuerbaren Primärenergie (PENRT) und der totalen erneuerbaren Primärenergie (PERT) zusammen. Es gilt daher: PET = PENRT + PERT Die totale nicht-erneuerbare Primärenergie (PENRT) setzt sich aus der nicht-erneuerbaren Primärenergie als Energieträger (PENRE) und der nicht-erneuerbaren Primärenergie zur stofflichen Nutzung (PENRM) zusammen. Es gilt daher: PENRT = PENRE + PENRM Analog setzt sich die totale erneuerbare Primärenergie (PERT) aus der erneuerbaren Primärenergie als Energieträger (PERE) und der erneuerbaren Primärenergie zur stofflichen Nutzung (PERM) zusammen. Es gilt daher: PERT = PERE + PERM Die Primärenergien zur stofflichen Nutzung (PENRM und PERM) geben die in den Baustoffen gespeicherte Energie an. Die Primärenergien zur stofflichen Nutzung können daher bei einer möglichen thermischen Verwertung der Baustoffe theoretisch wieder freigesetzt werden. Die Primärenergie als Energieträger (PENRE und PERE) hingegen geben den Primärenergiebedarf bei der Herstellung der Baustoffe an. Die Primärenergien zur Herstellung können bei einer möglichen thermischen Verwertung der Baustoffe nicht wieder freigesetzt werden. Das Treibhauspotential gibt an welche Kohlenstoffdioxid-Äquivalente in den einzelnen Prozessen freigesetzt werden. Baustoff [1 m 3 ] PET [MJ] PENRT [MJ] PENRE [MJ] PERNM [MJ] PERT [MJ] PERE [MJ] PERM [MJ] GWP [kg CO 2 ] Die Verringerung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen bei der Verwendung einer rezyklierten Gesteinskörnung beträgt ungefähr 2 Prozent gegenüber der Verwendung einer primären Gesteinskörnung. Die Verringerung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen könnte durch eine gezielte Beaufschlagung mit Kohlenstoffdioxid bei der Herstellung von Transportbeton auf bis zu 12 Prozent erhöht werden. Kohlenstoffdioxid wird hauptsächlich bei der Kalzinierung, der Umsetzung von Kalk (Calciumcarbonat (CaCO 3 )) zu Branntkalk (Calciumoxid (CaO)) und Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), freigesetzt. Bei der Beaufschlagung mit Kohlenstoffdioxid läuft der umgekehrte Prozess, die Karbonatisierung, ab. Hierbei wird Branntkalk mit Kohlenstoffdioxid zu Kalk umgesetzt. Hierdurch wird Kohlenstoffdioxid gebunden. Zudem kann aufgrund der größeren Härte von Kalk gegenüber Branntkalk der Zementanteil verringert werden. Ein großer Vorteil bei der Verwendung einer rezyklierten Gesteinskörnung ist die Schonung der Natur und des Landschaftsbildes, da keine Primärrohstoffe abgebaut werden müssen. Pro Kubikmeter hergestelltem Transportbeton können daher 150 – 200 Quadratmeter Abbaufläche eingespart werden. Bei der Herstellung von Polypropylen aus Rezyklat können gegenüber der Herstellung aus Erdöl ungefähr 75 Prozent der Kohlenstoffdioxid-Emissionen und ungefähr 91 Prozent der benötigten Rohstoffe eingespart werden. Polypropylen wird im Baubereich unter anderem für Rohrleitungen und Fittings verwendet. Die Kohlenstoffdioxid-Einsparung bei der Verwendung von recyceltem Stahl beträgt ungefähr 48 Prozent, von recyceltem Kupfer ungefähr 62 Prozent und von recyceltem Aluminium ungefähr 85 Prozent. Die Energieeinsparung bei der Verwendung von recyceltem Stahl beträgt ungefähr 73 Prozent, von recyceltem Kupfer ungefähr 80 Prozent und von recyceltem Aluminium ungefähr 95 Prozent. Die Primärenergie ist der nutzbare Energieinhalt eines natürlich vorkommenden noch nicht umgewandelten Energieträgers (Primärenergieträger) wie Erdgas, Erdöl, Stein- oder Braunkohle, aber auch Sonnenenergie, Windkraft, Wasserkraft oder Erdwärme. Daneben gibt es bereits umgewandelte Energieträger (Sekundärenergieträger) wie Benzin oder Koks. Die Primärenergie ist die direkt in den natürlich vorkommenden Energieträgern vorhandene Energie. Die enthaltene Energie wurde weder in andere Energiearten wie elektrische Energie oder Fernwärme umgewandelt noch wurden die natürlich vorkommenden Energieträger zu anderen Energieträger wie Benzin oder Koks weiterverarbeitet. Zudem wurde die Energie noch nicht über längere Strecken, beispielsweise über Strom- oder Wärmeleitungen, zu einem Verbraucher transportiert. Bei Energieumwandlungen und beim Energietransport entsteht immer Wärmeenergie. Ist diese nicht direkt nutzbar, wird sie als Abwärme, beispielsweise durch Kühltürme, in die Umgebung abgegeben. Folglich wird ein Teil der Primärenergie nicht verwertet. Für die Umwandlung von natürlich vorkommenden Energieträgern in Sekundärenergieträger wie die Raffination von Erdöl zu Benzin oder die Verkokung von Steinkohle zu Koks wird zusätzliche Wärmeenergie benötigt. Die hierfür benötigte Wärmeenergie kann beispielsweise durch Verbrennen eines Teils des zu raffinierenden Erdöls oder der zu verkokenden Steinkohle erzeugt werden. Beim Verbraucher kommt daher durch Umwandlungs-, Verarbeitungs- und Transportverlusten nur ein geringerer Teil der Primärenergie, die sogenannte Endenergie, an. Die benötigte Primärenergie kann mit folgender Formel berechnet werden: Q P = Q E x f P (mit Q P : Primärenergie; Q E : ENdenergie; f P : Primärenergiefaktor) Der Primärenergiefaktor (f P ) beträgt beispielsweise für Strom aus erneuerbaren Quellen 1, für Strom aus Kohlekraftwerken (angenommener Wirkungsgrad: 40 Prozent) 2,5 und für Erdgas zur Wärmeerzeugung 1,1. So beträgt die für eine elektrische Endenergie von 100 Kilojoule benötigte Primärenergie für Strom aus erneuerbaren Quellen 100 Kilojoule bzw. für Strom aus einem Kohlekraftwerk ca. 250 Kilojoule. Stoffliche Verwertung: Die stoffliche Verwertung wird im allgemeinen auch Recycling genannt. Recycling bedeutet, dass Dinge nicht beseitigt, z. B. deponiert werden. Man kann allerdings erst von Recycling sprechen, wenn der Rohstoff zuvor als Abfall einzustufen war. Beispiel: Betonabbruchmaterial (= Abfall) wird durch Wiederaufbereitung zu neuer Gesteinskörnung für RC-Beton (siehe „Was ist eine Gesteinskörnung?“) verarbeitet. Thermische Verwertung: Stoffe, die nicht recyclingfähig sind, werden in Müllverbrennungsanlagen oder in Kraftwerken zur Erzeugung von elektrischem Strom und/oder Fernwärme verbrannt. Daneben ist eine Nutzung als Ersatzbrennstoff, beispielsweise für die Herstellung von Zement, möglich. Ausgebautes Fensterglas wird bei Herstellung von Behälterglas verwertet. Es wird nicht für die Herstellung von neuem Fensterglas verwendet. Gründe hierfür sind zum einen die höheren Qualitätsanforderungen an die Ausgansmaterialien für die Herstellung von Fensterglas und zum anderen die geringere Anzahl der Hersteller von Fensterglas. Aufgrund der längeren Transportstrecken ist der Einsatz von Recyclingmaterial für die Herstellung von Fensterglas nicht wirtschaftlich. Sortenreiner Ziegelabbruch wird gegenwärtig hauptsächlich als Zuschlagsmaterial für gebundene und ungebundene Oberbauschichten im Straßenbau verwendet. Hierfür werden zunächst Störstoffe wie Holz aussortiert. Anschließend der Ziegelabbruch zerkleinert und in verschiedene Korngrößen klassiert. Im Recycling-Baustoff für den Straßenbau können bis zu 30 Massenprozent Ziegel mit einer Korngröße > 4 Millimeter ohne Qualitätsverlust enthalten sein. Ein großes Potential für das Recycling von Ziegelabbruch steckt in der Verwendung in RC-Gesteinskörnungen für die Betonherstellung. Altholz kann aufgrund seiner Behandlung mit Schadstoffen belastet sein. Es wird daher in folgende Kategorien eingeteilt: A I: Unbehandelt A II: Behandelt mit schadstofffreien Lasuren, Lacken und Beschichtungen A III: Behandelt mit schadstofffreien, aber halogenhaltigen Lasuren, Lacken und Beschichtungen A IV: Behandelt mit schadstoff haltigen Lasuren, Lacken und Beschichtungen Altholz der Kategorien A I bis A II kann für die Herstellung von Spanplatten stofflich verwertet werden, wenn bestimmte Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden. Die thermische Verwertung von Altholz ist in Biomassekraftwerken möglich, wenn diese die entsprechende Zulassung für die Altholzkategorie besitzen. Link zu weiterführenden Informationen zu Altholz und zu dessen Verwertung. Sortenreiner Betonabbruch wird gegenwertig hauptsächlich im bodennahen Unterbau im Straßen- und Wegebau, im Landschafts- und Erdbau (beispielsweise für Sicht- und Lärmschutzanlagen), für Verfüllungen zum Schutz des Bodens und Grundwassers sowie für den Deponiebau genutzt. Hierfür werden zunächst Störstoffe wie Holz aussortiert. Anschließend wird der Betonabbruch zerkleinert und in verschiedene Korngrößen klassiert. Ein großes Potential für das Recycling von Betonabbruch steckt in der Verwendung in RC-Gesteinskörnungen (siehe „Was ist eine Gesteinskörnung?") für die Herstellung von Transportbeton. Beton wird hergestellt aus Zement, Gesteinskörnung (Sand und Kies) und Wasser. Mit Zusatzmitteln wie Betonverflüssiger, Erstarrungsbeschleuniger oder -verzögerer, Zusatzstoffen wie Kalksteinmehl, Pigmente oder Flugasche oder Fasern wie Stahl-, Kunststoff-, oder Glasfasern können die Eigenschaften des Betons modifiziert werden. Der Beton kann beispielsweise länger verarbeitet, plastischer, weicher oder härter werden. Beim RC-Beton wird die Gesteinskörnung aus Primärrohstoffen durch eine aus Sekundärrohstoffen (z.B. Beton- oder Ziegelabbruch) gewonnene Gesteinskörnung ersetzt. In Deutschland sind zwei Recycling-Gesteinskörnungen (R- oder RC-Gesteinskörnung) zugelassenen: Typ 1 (reiner Betonabbruch) und Typ 2 (Betonabbruch gemischt mit Ziegelabbruch). Der Anteil der RC-Gesteinskörnung, ausgenommen Sande, an der Gesamtgesteinskörnung darf je nach Expositionsklasse bis zu 45 Prozent für Typ 1 bzw. bis zu 35 Prozent für Typ 2 betragen. Für die Betonherstellung dürfen in Deutschland keine rezyklierten Sande verwendet werden, da hierdurch die Festigkeit des Betons vermindert wird. In der Schweiz werden bereits RC-Betone mit einem Anteil von 65 – 100 Prozent rezyklierter Gesteinskörnung an der Gesamtgesteinskörnung verwendet. Im Video "Das Förderprogramm R-Beton des Umweltministerium Baden-Württemberg" wird erläutert was R-Beton ist und die Wichtigkeit für die Ressourcenschonung und den Klimaschutz. Zement ist ein fein gemahlener anorganischer Stoff, der aus Zementklinker (hauptsächlich Calciumsilikate, Calciumaluminate, Calciumaluminatferrite und Calciumoxid), Gips (Calciumsulfat) und ggf. weiteren Bestandteilen (z. B. Kalkstein (Calciumcarbonat), Hüttensand oder Flugasche) besteht. Rohstoffe für die Zementklinkerherstellung sind natürlich vorkommender Kalkstein oder Kreide (Calciumcarbonat) (Anteil: ca. 70 Prozent bei Portlandzement) und Tonminerale (Aluminosilikate) (Anteil: ca. 27 Prozent bei Portlandzement) oder Kalksteinmergel, das natürliche Gemisch aus Kalk und Tonmineralen. Die natürlichen Tonminerale können durch ähnlich zusammengesetzte Stoffe (z. B. Sand oder Flugasche) ersetzt werden. Das Rohmaterial wird zunächst gemahlen und vermischt. Danach wird das Rohmaterial im Calcinator auf ungefähr 800 °C erhitzt, wodurch Calciumcarbonat (CaCO 3 ) zu Calciumoxid (CaO) und Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) umgesetzt wird. Anschließend wird das Rohmaterial in einem Drehrohrofen auf bis ca. 1500 °C erhitzt. Das Material beginnt bei ca. 1450 °C zu sintern, d. h. unter Volumenabnahme teilweise zu schmelzen und sich zu vermischen. Hierbei entstehen ca. 3 Zentimeter große Zementklinkerkugeln. Der entstandene Zementklinker wird abgekühlt, noch einmal vermischt und in Silos gelagert. Zur Herstellung von Zement wird der Zementklinker zu einem reaktionsfähigen Produkt feingemahlen und mit Gips (Anteil: 3-5 Prozent bei Portlandzement) sowie gegebenenfalls mit weiteren Zusatzstoffen und/oder Zusatzmitteln versehen und vermischt. Für die Zementherstellung wird zum Aufheizen der Drehrohröfen auf bis zu ungefähr 1500 °C sehr viel Energie benötigt. Bei der Zementherstellung werden große Mengen an Kohlenstoffdioxid freigesetzt. Zum einen wird während des Brennens von Kalk (Calciumcarbonat (CaCO 3 )) zu Branntkalk (Calciumoxid (CaO)) und Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) umgesetzt. Zum anderen entstehen Kohlenstoffdioxidemissionen beim Aufheizen der Drehrohröfen durch Verbrennen von fossilen Energieträgern oder Ersatzbrennstoffen. Ungefähr zwei Drittel der Kohlenstoffdioxidemissionen werden durch das Brennen des Kalks und ein Drittel der Kohlenstoffdioxidemissionen durch das Aufheizen der Drehrohröfen verursacht. Bei der Herstellung von 1 Tonne Zement entstehen etwa 600 Kilogramm Kohlenstoffdioxid. Die benötigten Kalk- und Tonmineralen müssen abgebaut werden. Hierbei wird in die Natur und das Landschaftsbild eingegriffen. Eine Gesteinskörnung ist ein körniges Material, welches für die Betonherstellung mit Zement und Wasser geeignet ist und hierfür verwendet wird. Gesteinskörnungen können natürlich, industriell hergestellt oder rezykliert (RC-Gesteinskörnung) sein. Es werden, je nach der Kornrohdichte, leichte, normale und schwere Gesteinskörnungen unterschieden. Die Gesteinskörnungen werden in Korngruppen eingeteilt, welche durch zwei Begrenzungssiebe (oberer und unterer Begrenzungssieb) definiert werden. Durchmesser der Begrenzungssiebe (D: Durchmesser der oberen Begrenzungssiebs) (d: Durchmesser des unteren Begrenzungssiebs) Korngruppe [mm] D ≤ 4 Millimeter und d = 0 Millimeter D ≥ 4 Millimeter und d ≥ 2 Millimeter D ≤ 45 Millimeter und d = 0 Millimeter Der Herstellungsprozess für eine RC-Gesteinskörnung ist in zwei Teilverfahren gesplittet: Herstellung einer 0/22-Gesteinskörnung in der Trockenaufbereitung durch Zerkleinern, Separieren und Klassieren des Betonabbruchs Herstellung der zur Betonherstellung benötigten 2/8- und 8/16-Gesteinskörnungen in der Nassklassierung durch Separieren und Klassieren der 0/22-Gesteinskörnung Trockenaufbereitung: Im ersten Durchlauf wird der Betonabbruch nach Vorabsiebung des feineren Materials (0/8-Gesteinskörnung) in einem Backenbrecher zerkleinert sowie die entstandenen Gesteinskörnungen separiert und klassiert. Im zweiten und dritten Durchlauf wird zur Erhöhung der benötigten 0/22-Gesteinskörnung das 22/x-Material zurückgeführt und erneut mit dem Prallbrecher zerkleinert sowie separiert und klassiert. Während der Durchläufe wird Eisen über Magnetbänder und andere Störstoffe händisch entfernt. Nach drei Durchläufen beträgt der Anteil der 0/22-Gesteinskörnung 73 Prozent und der Nebenprodukte 27 Prozent (0/8: 5 Prozent, 22/32: 20 Prozent und 56/x: 2 Prozent). Die Nebenprodukte der Trockenaufbereitung können als RC-Materialien, insbesondere im Straßen- und Wegebau, stofflich verwertet werden. Nassklassierung: Zunächst wird mit Hilfe eines Elipsensiebes die 0/22-Gesteinskörnung in eine 2/22- und 0/2-Fraktion geteilt. Aus der 0/2-Fraktion werden anschließend mit einem Hydrobandscheider die Störstoffe abgetrennt. Der Feinsand wird danach mit einem Sandabscheider sowohl vom Prozesswasser abgetrennt als auch in zwei Fraktionen (0/1 und 0/2) klassiert. Danach werden mit einem Holzsieb die noch enthaltenen Störstoffe abgetrennt. Von der 2/22-Fraktion werden analog mit einem Hydrobandabscheider die Störstoffe abgetrennt. Die Gesteinskörnung wird anschließend mit einer Siebmaschine in die RC-Gesteinskörnungen 2/8 und 8/16 sowie in eine 16/x-Gesteinskörnung klassiert. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass Betonabbruch nur ein von mehreren Bestandteilen des mineralischen Bauschutts ist. Link zu Erläuterungen des mineralischen Bauschutts als Abfall. Schonung der begrenzt verfügbaren, nicht erneuerbaren Primärrohstoffe durch die Verwendung von Sekundärrohstoffen anstelle von Primärrohstoffen. Schonung von Natur und Landschaft durch die Verringerung des Flächenverbrauchs für den Abbau von Primärrohstoffen. Schonung von Deponiekapazitäten durch die stoffliche Verwertung von Bauschutt zu Sekundärrohstoffen anstelle der Ablagerung in Deponien (Hinweis: Ab 01.01.2024 darf verwertbarer Bauschutt generell nicht mehr auf Deponien abgelagert werden). Geringerer Gesamtenergieverbrauch und hiermit einhergehend geringere Emissionen klimaschädlicher Gase bei der Herstellung von Sekundärrohstoffen gegenüber der Herstellung von Primärrohstoffen. Die Sekundärrohstoffe sind bereits vorhanden und müssen nicht in Steinbrüchen beispielsweise durch Sprengungen abgebaut werden. Minderung der Anzahl von klimaschädlichen und straßenschädigten Schwerlasttransporten aufgrund der kürzeren Transportwegen zwischen Aufbereitungsanlagen und Anlagen zur Betonherstellung als zwischen Steinbrüchen und Anlagen zur Betonherstellung.
Umweltmanagementsystem und -berichterstattung Im November 2021 wurde das BfS als Teilnehmer am Europäischen Umweltmanagementsystem EMAS für die Standorte Berlin, Freiburg, München, Salzgitter und Rendsburg ausgezeichnet. EMAS – das Eco Management and Audit Scheme der Europäischen Union – steht für Glaubwürdigkeit und Transparenz im betrieblichen Umweltschutz. Mit der EMAS -Beteiligung wollen wir deutlich und kenntlich machen: Nachhaltigkeit wird bei uns im BfS gelebt, unabhängig vom Standort und Arbeitsalltag. Das Umweltmanagementsystem des BfS nach EMAS entspricht den Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates und dient damit der Erfassung und Bewertung der Umweltleistungen des BfS , in die alle Mitarbeitenden einbezogen sind. Mit den vorliegenden Umwelterklärungen geben wir einen Überblick über den an unseren EMAS -Standorten praktizierten Umweltschutz, insbesondere über die Umweltleistungen der vergangenen Jahre, aber auch unsere zukünftig geplanten Maßnahmen und Ziele zum Schutz unserer Umwelt werden aufgezeigt. Stand: 30.10.2024
Das Projekt "Naturindikatoren fuer die landwirtschaftliche Praxis - Erfassungsansatz fuer die biotischen und landschaftskulturellen Leistungen der Landwirtschaft durch Landwirte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg, Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz durchgeführt. Die Bewertung von Umweltleistungen durch die Landwirtschaft gewinnt national und international an Bedeutung. Dabei geht es neben der Gewaehrleistung des abiotischen Ressourcenschutzes auch um die Erhaltung der Biodiversitaet und Artenvielfalt im laendlichen Raum und um die Bewertung der Effizienz dafuer eingesetzter Mittel. Dazu ist es notwendig, Indikatoren zu entwickeln, die eine Einschaetzung der biotischen und landschaftskulturellen Leistungen der Landwirtschaft ermoeglichen. Das Projektkonzept sieht vor, die Indikatoren so zu gestalten, dass sie zum Grossteil von den Landwirten selbst erfasst werden koennen. Die biotischen Indikatoren sollen auf drei Ebenen anwendbar sein: 1. Sie sollen Landwirten und der Beratung als Instrumente fuer die individuelle Einschaetzung des umweltbezogenen Istzustandes eines Betriebes und fuer das einzelbetriebliche Management zur Verfuegung stehen. 2. Sie sollen regional und ueberregional anwendbar sein, um sie zur Beurteilung von Agrarumweltmassnahmen und Honorierung von Umweltleistungen verwenden zu koennen. 3. Sie sollen fuer die internationale Umweltberichterstattung verwendet werden koennen; dazu muessen sie kompatibel zum bestehenden 'Pressure/Driving Force - State - Response'-Modell der OECD sein. Dazu werden zunaechst regionale Listen mit Indikatorarten erarbeitet, die den Zustand der biotischen Ressourcen eines Territoriums hinreichend beschreiben. Diese Listen werden miteinander abgestimmt, um auch ein ueber die Region hinaus vergleichbares Niveau zu sichern und eine spaetere Aggregation auf hoeheren Zielebenen zu ermoeglichen. Anschliessend wird die Praktikabilitaet des geschaffenen Systems an 40 bundesweit verteilten Praxisbetrieben erprobt. Damit sollen zum einen wissenschaftliche Ergebnisse erreicht werden; zum anderen wird die Praxiseinfuehrung vorbereitet und die Bereitschaft und Faehigkeit der Landwirte zur Selbsterfassung und eigenverantwortlichen Erfolgskontrolle getestet.
Umweltbundesamt (UBA) sieht aber Verbesserungen zur ersten Studie 2022 Nachhaltigkeit im Supermarkt hat viele Facetten. Sie reicht von einer ressourcenschonenden Erzeugung von Lebensmitteln, über umweltfreundliche Verpackungen bis hin zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel engagiert sich bereits in diesem Bereich. Die Unternehmen könnten ihren Einfluss und Handlungsspielraum aber noch stärker nutzen, um das Ernährungssystem in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Das zeigt die aktuelle Studie des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA), die zum zweiten Mal die Nachhaltigkeitsaktivitäten des Lebensmitteleinzelhandels untersucht hat. UBA -Präsident Dirk Messner: „Für mehr Nachhaltigkeit im Ernährungssystem ist es sinnvoll und logisch bei dem Schlüsselakteur der Wertschöpfungskette – dem Lebensmitteleinzelhandel – anzusetzen. Der Handel übt großen Einfluss auf die Landwirtschaft und auf das Einkaufsverhalten der Bevölkerung aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vorangehen eines Unternehmens von anderen nachgeahmt wird, ist durch den wachsenden öffentlichen Druck und die Wettbewerbssituation untereinander relativ groß.“ Bereits 2022 wurde im Auftrag des UBA ein Bewertungssystem entwickelt, mit dem die Aktivitäten der acht umsatzstärksten Unternehmen Deutschlands (ALDI Nord, ALDI Süd, EDEKA, Kaufland, Lidl, Netto Markendiscount, PENNY und REWE) im Umwelt- und Klimaschutz systematisch erfasst, bewertet und eingeordnet wurden. Die aktuelle Studie stellt nun fest, dass sowohl die seitdem getroffenen politischen Maßnahmen, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der „Pakt gegen Lebensmittelverschwendung“, als auch die Selbstverpflichtung der Unternehmen deutliche Wirkung zeigen. So haben beispielsweise einzelne Unternehmen angekündigt, künftig ganz auf Lebensmittel verzichten zu wollen, die per Flugzeug importiert werden. Diese so genannte Flugware macht zwar nur einen geringen Teil des Produktsortiments aus, emittiert jedoch 170-mal mehr Treibhausgase als ein Transport per Schiff. Für die aktuelle Studie wurde das Bewertungsinstrument um soziale Aspekte (Arbeits- und Menschenrechte in der Lieferkette) und Tierwohl erweitert. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Performance der Unternehmen im Bereich Umwelt besser ausfällt als in den beiden neuen Bereichen. Gegenüber den Ergebnissen des letzten Berichts von 2022 haben sich viele Unternehmen in den meisten Handlungsfeldern verbessert, insbesondere im Nachhaltigkeitsmanagement. Sie haben Defizite systematisch untersucht, sich messbarere und ambitioniertere Ziele gesetzt und auch die Zielerreichung besser überprüft. Im Gegensatz dazu wurden bei den Handlungsfeldern, die sich unmittelbar auf die Beschaffung der Rohstoffe und Produkte beziehen, die größten Defizite festgestellt. „Es ist richtig und wichtig, dass der Lebensmitteleinzelhandel nicht nur seine eigenen Treibhausgasemissionen in den Blick nimmt, sondern die der gesamten Wertschöpfungskette“, sagt UBA-Präsident Messner. „Allerdings müssen die gestiegenen Umwelt- und Klimaanforderungen auch mit entsprechenden finanziellen Kompensationen durch den Einzelhandel begleitet werden, um den Erzeugern ein einträgliches Wirtschaften zu ermöglichen. Ein einfaches ‚Weiterreichen‘ der Anforderungen führt nur zu noch größerem Unmut bei Bäuerinnen und Bauern.“ Die Studie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) vom Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL) Schweiz und Deutschland, mit Unterstützung durch die Universität Gießen und die Technische Hochschule Nürnberg durchgeführt. Das FiBL hat bereits 2022 für das UBA ein wissenschaftlich basiertes Bewertungsinstrument zur Erfassung und Bewertung der Umweltleistungen der Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) entwickelt. Dieses Instrument wurde in der aktuellen Studie um die Nachhaltigkeitsdimensionen der sozialen Verantwortung und des Tierwohls erweitert. Anhand der insgesamt 23 Handlungsfelder, 90 Indikatoren und 103 Subindikatoren wurden die Daten des LEH aus öffentlich verfügbaren Quellen sowie für unternehmensinterne Informationen durch einen individualisierten Fragebogen eingeholt und bewertet. Die aktuelle Studie markiert den Ist-Stand des LEH-Monitorings für das Jahr 2023. Sie zeigt einerseits die Trends und Entwicklungen der Transformation des Ernährungssystems auf, die vom LEH angestoßen werden, andererseits wird auch weiterer Handlungsbedarf durch andere Akteursgruppen identifiziert, um weitere gesellschaftliche Impulse für mehr Nachhaltigkeit im Lebensmitteleinzelhandel zu setzen.
Politik muss Rahmenbedingungen für Umweltschutz als Wettbewerbsvorteil schaffen Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) engagiert sich mit verschiedenen Aktivitäten für den Umwelt- und Klimaschutz – zum Beispiel mit eigenen Bio-Marken, einem größeren vegetarischen und veganen Angebot oder Energieeffizienzsteigerungen in den Filialen und Unternehmensstandorten. Insgesamt aber könnten die untersuchten Unternehmen ihren Einfluss und Handlungsspielraum deutlich stärker nutzen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA). Die größten Stellschrauben liegen demnach in den Bereichen Sortimentsgestaltung, Reduktion von Lebensmittelverschwendung und Sensibilisierung der Konsument*innen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel haben sehr viel Einfluss – sowohl auf die Produktionsbedingungen als auch auf das Konsumverhalten. Daraus erwachsen Handlungschancen und auch Verantwortung. Einige Unternehmen gehen hier schon voran und haben sich zum Beispiel ambitionierte Ziele für Klima- und Waldschutz gesetzt. Das Potenzial ist aber noch lange nicht ausgeschöpft: die Nachhaltigkeitsstrategien der Konzerne sind bis jetzt nur unzureichend verankert. So wird zwar viel von Umweltschutz und Nachhaltigkeit gesprochen, aber im Einkauf der Produkte, bei Preisgestaltung oder Werbung zum Beispiel sehen wir oft das Gegenteil. Hier ist auch die Politik ist gefragt: Sie muss entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, damit aktiver und konsequenter Umweltschutz zum Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen wird.“ In der Studie wurde das Umweltengagement der acht umsatzstärksten LEH-Unternehmen Deutschlands (ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, Lidl, Netto Markendiscount, PENNY und REWE) systematisch in den Bereichen Lieferketten (Einkauf und Zusammenarbeit mit Lieferanten), eigene Standorte sowie Konsum (Interaktion mit Verbraucher*innen) bewertet. Bewertet wurden 22 Handlungsfelder, 43 Indikatoren und 112 Subindikatoren jeweils auf einer Skala von 1 (no practice) bis 5 (best practice). Im Mittel schneiden die Unternehmen zwischen 1,6 und 3 ab (siehe Tabelle). Vor allem bei der Berichterstattung zu Umweltzielen sowie bei Energieeffizienzsteigerungen in den Filialen und Produktionsstätten schneiden die Unternehmen eher gut ab. Auch in Bezug auf Umweltkampagnen und Sensibilisierungsmaßnahmen erzielen die acht Supermärkte gute Ergebnisse. So nutzen die Unternehmen z.B. Branchenstandards und Zertifizierungen für bestimmte Rohstoffe wie Kakao, Kaffee oder Palmöl und arbeiten daran, sich wissenschaftsbasierte Klimaziele oder Ziele für entwaldungsfreie Lieferketten zu setzen. Weitere positive Beispiele sind Aktionen und Kampagnen zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung, vor allem im Bereich Obst und Gemüse; das große Angebot an Biolebensmitteln (62 Prozent des Umsatzes mit Biolebensmitteln werden im konventionellen LEH erzielt); zahlreiche Pilotprojekte zum Klima - und Umweltschutz, z.B. zur Darstellung der Umweltkosten in den Verkaufspreisen sowie das steigende Angebot an pflanzlichen Alternativprodukten. Insbesondere in den Bereichen Sortimentsgestaltung und Sensibilisierung von Konsument*innen nutzen die Unternehmen ihren Handlungsspielraum aber überhaupt nicht oder nur unzureichend. Mit Sortimentsgestaltung ist der (nachhaltige) Einkauf der Produkte und Rohwaren gemeint; Sensibilisierung der Konsument*innen umfasst Maßnahmen im Bereich der Ladengestaltung, Produktplatzierung und Werbung, um die Menschen zu umweltfreundlicheren Kaufentscheidungen zu motivieren. Hier könnte zum Beispiel beim Sortiment ein stärkerer Fokus auf Umweltschutz gelegt werden, indem besonders umweltschädliche Produkte – wie Ware, die per Flugzeug geliefert wird – nicht angeboten werden. Auch im Bereich Werbung wird noch nicht genug getan. So werden zum Beispiel tierische, umweltschädlichere Produkte deutlich stärker beworben als die umweltfreundlicheren pflanzlichen Alternativen. Die Studie empfiehlt den Unternehmen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement insgesamt systematischer zu gestalten: Dazu sollten durchweg überprüfbare Ziele zur ökologischen Nachhaltigkeit gesetzt werden, in bessere Daten investiert sowie das Nachhaltigkeitsmanagement stärker mit Geschäftsführung, Einkauf und Warengruppenmanagement verknüpft werden. Auch die Politik ist gefragt: Das UBA empfiehlt einen Politik-Mix aus finanziellen Anreizen – zum Beispiel Neuausrichtung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel nach ökologischen Kriterien – und regulatorischen Maßnahmen. Dazu zählt beispielsweise die Internalisierung externer Kosten – Umweltkosten der Produktion, wie Luftverschmutzung oder Klimaschäden, die bislang von der Gesellschaft getragen werden, würden dabei eingepreist. Außerdem sollten Mindeststandards im Rohwareneinkauf, etwa für Palmöl oder Soja, eingeführt oder bestimmte, besonders schädliche Fangarten im Fischfang ausnahmslos verboten werden. Zudem sollte die Politik Rahmenbedingungen für eine transparente und besser vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen setzen. Die Studie wurde vom Schweizer Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL) mit Unterstützung von Systain Consulting durchgeführt. Zur Erfassung und Bewertung der Umweltleistungen der LEH-Unternehmen wurde ein wissenschaftlich basiertes Bewertungsinstrument aus 22 Handlungsfeldern, 43 Indikatoren und 112 Subindikatoren entwickelt. Die zur Bewertung verwendeten Daten stammen zum Teil aus öffentlich verfügbaren Quellen, ergänzend wurden zusätzlich unternehmensinterne Informationen durch einen Fragebogen eingeholt. Die aktuelle Studie markiert den Ausgangspunkt des LEH-Monitorings, das in den nächsten Jahren fortgeführt werden soll. Es soll Trends und Entwicklungen zeigen und darstellen, in wie weit sich die Transformation des Ernährungssystems im Bereich LEH erfassen lässt um ggf. neue politische Impulse setzen zu können.
Das Projekt "ParLU: Waldschutz zum Vorteil von Klima, Menschen und Natur in Paraguay - ein mehrdimensionaler Ansatz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Geographisches Institut, Schwerpunkt Fernerkundung und Umweltanalyse durchgeführt. ParLu untersucht das Potential von Fernerkundungsverfahren zur Bewertung und Quantifizierung der Umweltleistungen von Regenwäldern in Paraguay. Der WWF fördert dieses Projekt im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es werden Modelle zur Kostenberechnung der Umweltleistungen der Wälder entwickelt, wobei innovative Ansätze zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung (REDD+) einbezogen werden. Das Hauptziel ist die Schaffung von neuen Einkommensmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung, bei gleichzeitigem Erhalt von unbeeinflussten Flächen des atlantischen Regenwaldes und Gebieten in der Region Pantanal.
Das Projekt "Internalisierung positiver externer Effekte der Landwirtschaft im Bereich Arten- und Biotopschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Fachbereich 09 Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement, Institut für landwirtschaftliche Betriebslehre durchgeführt. Das Projekt befasst sich mit der Bewertung von Umweltleistungen der Landwirtschaft, die in der bisherigen agrarumweltpolitischen Diskussion eher marginal behandelt wurde, in Zukunft jedoch erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Die Gruende liegen in einem gesteigerten Umweltbewusstsein der Bevoelkerung, welches sich in einer steigenden Nachfrage nach Umweltqualitaet ausdrueckt. Besondere Aktualitaet aus landwirtschaftlicher Sicht erhaelt das Thema aufgrund der Effizienzverordnung Art. 10 der EG sowie der nationalen Ausgestaltung der flankierenden Massnahmen im Rahmen der EG-Agrarreform. Zunaechst erfolgt eine Systematisierung von Ansaetzen zur monetaeren Bewertung von oekologischen Leistungen. Daran schliesst sich eine Untersuchung der Verteilung agraroekologischer Funktionen im laendlichenRaum an. Vor dem Hintergrund der Regionalisierung und Neuorientierung der Landbewirtschaftung unter staerkerer Beruecksichtigung der Naturraumpotentiale bzw. Umweltfunktionen (Erholungsraum, Grundwasserfunktion, Klimaschutz, Arten- und Biotopschutz u.a.) muessen Umweltqualitaetskonzepte entwickelt werden, die letzendlich als Basis fuer die Bewertung von Umweltleistungen der Landwirtschaft dienen koennten. Auf diesen Zielkonzepten aufbauend erfolgt eine Analyse und Bewertung des moeglichen Instrumentariums zur Umsetzung einer agrar-oekologischen Entwicklungskonzeption fuer den laendlichen Raum. Daran anschliessend sollen Konzepte fuer eine nachhaltige Regionalentwicklung unter besonderer Beruecksichtigung agraroekologischer Aspekte formuliert werden.
Das Projekt "Gesellschaftliche Funktionen des ländlichen Raumes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Institut für Betriebslehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Professur für Projekt- und Regionalplanung durchgeführt. Das Projekt befasst sich mit den gesellschaftlich relevanten Funktionen des ländlichen Raumes. Im Mittelpunkt steht die Bewertung von Umweltleistungen der Landwirtschaft, die in der bisherigen agrarumweltpolitischen Diskussion eher marginal behandelt wurde, in Zukunft jedoch erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Die Gründe liegen in einem gesteigerten Umweltbewusstsein der Bevölkerung, welches sich in einer steigenden Nachfrage nach Umweltqualität ausdrückt. Besondere Aktualität aus landwirtschaftlicher Sicht erhält das Thema aufgrund der Effizienzverordnung Art. 10 der EG sowie der nationalen Ausgestaltung der flankierenden Maßnahmen im Rahmen der EG-Agrarreform. Zunächst erfolgt eine Systematisierung von Ansätzen zur monetären Bewertung von ökologischen Leistungen. Daran schließt sich eine Untersuchung der Verteilung agrarökologischer Funktionen im ländlichen Raum an. Vor dem Hintergrund der Regionalisierung und Neuorientierung der Landbewirtschaftung unter stärkerer Berücksichtigung der Naturraumpotentiale bzw. Umweltfunktionen (Erholungsraum, Grundwasserfunktion, Klimaschutz, Arten- und Biotopschutz, u.a.) müssen Umweltqualitätskonzepte entwickelt werden, die letztendlich als Basis für die Bewertung von Umweltleistungen der Landwirtschaft dienen könnten. Auf diesen Zielkonzepten aufbauend erfolgt eine Analyse und Bewertung des möglichen Instrumentariums zur Umsetzung einer agrarökologischen Entwicklungskonzeption für den ländlichen Raum. Daran anschließend sollen Konzepte für eine nachhaltige Regionalentwicklung unter besonderer Berücksichtigung agrarökologischer Aspekte formuliert werden.
Das Projekt "Die ökologische Bewertung von Umweltleistung in kleinen und mittleren Industrieunternehmen - ein integrierter Ansatz unter Berücksichtigung der ökonomischen Bewertung und einer Risikobewertung in KMU" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Umweltökonomie durchgeführt. Es gilt als bewiesen, dass in der aktuellen Wirtschaftssituation deutscher Unternehmen stärker denn je ein Anforderungs- und Spannungsfeld besteht, Leistungen und vor allem Erfolge des eigenen Managements, d.h. der ökonomischen Steuerung, zu messen und zu bewerten. Darüber hinaus gibt es vielfältige Anforderungen an Unternehmen, ebenfalls Leistungen und Erfolge des eigenen Umweltmanagement, d.h. der ökologischen Steuerung, zu messen und zu bewerten. Es gilt für die Unternehmen in jüngster Zeit, sich den Fragen nach den tatsächlichen Ergebnissen der betrieblichen Umweltschutzbemühungen, d.h. nach der Umweltleistung und dem ökologischen Erfolg des Unternehmens, sowie nach konsistenten Kriterien zur Bewertung dieser zu stellen. Bisherige Befunde zeigen, dass vor allem entsprechende Instrumente für KMU fehlen, mit denen sie die innovativen Möglichkeiten von Umweltmanagementsystemen nutzen und nicht nur Daten verwalten und auflisten können. Zielsetzung dieses Forschungsvorhabens war die Entwicklung eines Steuerungsinstruments zur Messung und Bewertung der Umweltleistung und des ökologischen Erfolges, welches sich zur Untersuchung den folgenden Anforderungen stellen muss, soll es in der derzeitigen Wirtschaftslage und in der Praxis Einsatz finden: Kompatibilität des Instrumentes zur ökologischen Steuerung zu Instrumenten der (klassischen) betriebswirtschaftlichen, d.h. ökonomischen Steuerung; Kompatibilität wird verstanden als 'syntaktisch-semantische Anschließbarkeit' (gemäß Duden) und meint hier die Anschließbarkeit des ökologischen Instrumentes an das ökonomische Instrument und damit das Nutzen des gleichen Mengengerüstes - die damit verbundene Integration in die Entscheidungsfindung im Unternehmen, d.h. das Prinzip der Entscheidungsunterstützung muss umgesetzt werden; Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit des Instrumentes als Voraussetzung für eine Nutzung; das Implementieren des Integrationsgedanken von Umwelt-, Qualität- und Risikoaspekten. Um Unternehmen zu unterstützen, neben der ökonomischen Leistung auch ihre Umweltleistung in die betrieblichen Entscheidungsprozesse zu integrieren, muss der Ansatz der Entscheidungsunterstützung umgesetzt werden. Nur so wird das Instrument auch langfristig Einsatz in der betrieblichen Praxis finden. Daher wird das Instrument eine steuernde, nicht allein berichtende Funktion erfüllen. Darüber hinaus galt es als zwingend, ein praxisnahes, d.h. wirtschaftliches Instrument zu entwickeln, welches speziell für die Anwendung in kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnitten sein soll. Die Integration von mehreren Aspekten in einem Ansatz gewinnt zunehmend an Bedeutung in der betrieblichen Praxis, was u.a. die Bestrebungen im Hinblick auf eine Kombizertifikation von DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 9001 und die Hervorhebung der erhöhten Kompatibilität der novellierten DIN EN ISO 14001 (Februar 2005) zur DIN EN ISO 9001 (aus dem Jahr 2000) zeigen. usw.
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