Es wird ein thermisches Verfahren zur Aufbereitung von Filter- und Kesselaschen aus Kehrichtverbrennungsanlagen erforscht und entwickelt. Dabei werden diese Reststoffe bei etwa 1350 Grad Celsius geschmolzen. Die organischen Schadstoffe zerfallen, die enthaltenen Schwermetalle werden groesstenteils abgedampft und als sogenanntes Schwermetallkonzentrat aus dem Abgas gewonnen. In speziellen Metallhuetten koennen daraus die Metalle Pb, Zn, Cu, Cd ua zurueckgewonnen werden. Das Delgor-Abgas wird zur Reinigung dem Abgas der Kehrichtverbrennungsanlage beigegeben. Die Hauptmenge verlaesst den Schmelzofen als schwarzes Glas. Fragen der Qualitaet und der Verwertbarkeit dieses Glases werden in einem Teilprojekt untersucht, das zum SPPU Umwelt gehoert. Das Delgor-Verfahren setzt also den Sondermuell Filterasche in verwertbare Produkte um.
Im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung von Sanierungsgebieten wird der Stellenwert der Wohnungsqualitaet sowie der sozialen und materiellen Wohnumwelt fuer ausgewaehlte soziale Gruppen vor ihrem spezifischen sozialen Hintergrund erforscht. Die zwangsweise oder freiwillige Zahl der Handlungsalternativen im Rahmen einer Sanierung (z. B. Modernisierung, Umzug) beeinflusst Art und Intensitaet der sozialen Umschichtungsprozesse. Ziel der Untersuchung ist es, durch die Sanierungsplanung entstehende Veraenderungen der Sozialstruktur und der daraus hervorgehenden Probleme zu thematisieren und alternative Planungsvorschlaege zu erarbeiten.
Um eine Anreicherung von unerwünschten Stoffen in Böden zu verhindern, ist eine Limitierung der eingetragenen Schadstofffrachten mittels Bodenrecht und einschlägigem anderen Fachrecht erforderlich. Das ist Voraussetzung, um nachhaltig die Umweltqualität und die Funktionen des Bodens und im Nexus auch der Gewässer zu sichern. Übergeordnetes Ziel des Forschungsvorhabens ist in dem Zusammenhang die Prüfung bzw. Fortschreibung von zulässigen Stoffeinträgen auf Böden. Voraussetzung ist eine Aktualisierung der stofflichen Ein- und Austräge in die Böden auf Basis der aktuell verfügbaren Datengrundlagen. Hierbei soll sowohl der Gesamteintrag über alle relevanten Eintragspfade als auch eine räumlich differenzierte Betrachtung erfolgen. Basis für diese Arbeiten ist der in einem früheren Vorhaben entwickelte methodische Ansatz, der für eine zukunftsfähige Bearbeitung der beschriebenen Fragestellung in ein bestehendes Modellinstrument integriert werden soll. Hierfür soll das Stoffeintragsmodell MoRE (Modelling of Regionalized Emissions) genutzt werden.
Glaziologische Studien (Geophysik, Geodaesie, Fliessmodelle) werden auf dem Colle Gnifetti (Monte Rosa, kalter Firn) und am Piz Corvatsch (Oberengadin, Permafrost) durchgefuehrt. Die Resultate dienen als Grundlage fuer die Analyse von Bohrkernen in Firn, Eis und Permafrost. Anhand dieser Bohrkerne wird die Geschichte der Atmosphaerenzusammensetzung (v.a. Luftverschmutzung) und der Grundwassercharakteristik vor der Zeit direkter Messungen rekonstruiert. Dabei geht es in erster Linie um Basiswerte aus der vorindustriellen Zeit. Die Glaziologie betrachtet in diesem Rahmen vor allem Einbettungsverhaeltnisse der gespeicherten Umweltinformation und die involvierten Zeitskalen.
Il s'agit d'une action quotidienne pour ameliorer l'authenticite, la credibilite, de la communication promotionnelle. Par divers exces et diverses manoeuvres, manipulatoires, l'environnement de la communication se degrade petit a petit, prend une tonalite de mefiance, d'incredulite qui agit sur l'ensemble des relations humaines, avec un risque d'engagement dans un cercle vicieux. Notre projet est donc d'offrir une alternative, d'aborder la communication promotionnelle dans un autre etat d'esprit, donc une autre intention. Son degre d'implication dans ces travaux quotidiens depend de nos clients puisqu'il s'agit d'une action permanente dans le concret. Nous avons affaire a l'environnement psychologique et affectif. (FRA)
Theoretische und empirische Analysen der Moeglichkeiten zur Verbesserung der Umweltqualitaet (Instrumente der Umweltpolitik): Vor- und Nachteile der Verwendung direkter Kontrolle und der Preissteuerung. Erfassung der Wertschaetzung der Umwelt.
Um die mehrfach belasteten Quartiere in der Hauptstadt identifizieren zu können, werden fünf Kernindikatoren für den ressortübergreifenden Umweltgerechtigkeitsatlas analysiert. Kernindikatoren Kernindikator Lärmbelastung: Lärm gilt als eine der bedeutendsten Umweltbelastungen mit signifikanten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie die Wohn- und Umweltqualität. Kernindikator Luftschadstoffe: Die Luft wird durch gesundheitsbeeinträchtigende Schadstoffe aus Verkehr, Industrie, Kraftwerken und privaten Haushalten verunreinigt. Luftschadstoffe können u.a. zu Erkrankungen der Atemwege und des Herzkreislaufsystems führen. Kernindikator Bioklimatische Belastung: Großstädte sind Wärmeinseln. Die thermische Belastung (Bioklima) ist die Summe aller Klimafaktoren, die auf den Menschen sowie andere Organismen einwirken und deren Gesundheit und Wohlbefinden beeinflussen. Insbesondere Hitze, Kälte, Luftfeuchtigkeit und Windverhältnisse. Kernindikator Grün- und Freiflächenversorgung: Grün- und Freiflächen haben eine wichtige Funktion für die innerstädtische Lebensqualität. Bewegung, Stressabbau und Erholung sind zentrale Motive für die Nutzung von Park- und Grünanlagen. Gleichzeitig haben diese Flächen wichtige kompensatorische Funktionen, vor allem mit Blick auf gesundheitsbelastende Umweltbedingungen. Kernindikator Soziale Benachteiligung: In Berlin gibt es eine hohe Konstanz der räumlichen Verteilung sozial benachteiligter Einwohnerinnen und Einwohner. Die soziale Benachteiligung wird durch den Status-Index (Monitoring Soziale Stadtentwicklung) abgebildet. Das Monitoring liefert kleinräumige Aussagen zur Veränderung der sozialstrukturellen und sozialräumlichen Entwicklung in den Teilgebieten der Stadt und zeigt die höchsten Problemdichten. Mithilfe der Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption werden die räumliche Überlagerung von Umweltbelastungen und sozialer Benachteiligung im gesamtstädtischen Gefüge sichtbar gemacht. Der Umweltgerechtigkeitsatlas dient dabei als fachliche Grundlage für ressortübergreifende Planungs- und Entscheidungsprozesse. Vor diesem Hintergrund wurde die Aktualisierung des Umweltgerechtigkeitsatlas 2023/2024 in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgenommen. Was ist neu in der Fortschreibung? In der Fortschreibung werden erneut die fünf Kernindikatoren Lärmbelastung, Luftbelastung, thermische Belastung, Grün- und Freiflächenversorgung sowie soziale Benachteiligung betrachtet. Für vier dieser fünf Indikatoren – mit Ausnahme der Grün- und Freiflächenversorgung – liegen aktualisierte Datensätze vor; zudem wurden hier methodische Anpassungen vorgenommen. Diese Veränderungen führen dazu, dass die aktuellen Ergebnisse nicht unmittelbar mit denen des Umweltgerechtigkeitsatlas 2021/2022 vergleichbar sind. Aussagen zu zeitlichen Trends oder zur Entwicklung der Umweltgerechtigkeit im Sinne einer Verbesserung oder Verschlechterung sind daher weiterhin nicht möglich. Auch bei der aktuellen Fortschreibung lassen sich auf Basis der neuen Datenlage Muster erkennen. So nimmt der Anteil von Planungsräumen mit einem hohen sozialen Status-Index mit steigender Umweltbelastung deutlich ab, während Quartiere mit mittlerem bis niedrigem Status-Index stärker von Mehrfachbelastungen betroffen sind. Planungsräume mit überwiegend hohem Status-Index weisen meist eine günstigere Versorgung mit Grün- und Freiflächen sowie eine geringere thermische Belastung auf. Weniger als die Hälfte der Räume mit niedrigem Status-Index bieten ein vergleichbar günstiges Wohnumfeld. Besonders hervorzuheben ist, dass drei Planungsräume im Bezirk Mitte – alle innerhalb des S-Bahn-Rings – in vier Umweltindikatoren hoch belastet sind und zudem eine hohe soziale Problemdichte aufweisen. Häufungen von Mehrfachbelastungen finden sich auch in dicht besiedelten Gebieten: Etwa 60 Prozent der Planungsräume mit über 20.000 Einwohnenden pro Quadratkilometer verzeichnen starke Umweltbelastungen in mindestens drei Indikatoren. Auf diese Situation macht der Berliner Umweltgerechtigkeitsatlas aufmerksam und ist somit ein wertvolles Instrument zum Ableiten von politischen Handlungsbedarfen. Die Geodatendienste zum Umweltgerechtigkeitsatlas 2023/2024 können auch im Umweltatlas Berlin und im Geoportal Berlin eingesehen werden. In ressortübergreifender Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Amts für Statistik ist im Juli 2022 der aktualisierte Umweltgerechtigkeitsatlas für Berlin erschienen (unter Download verfügbar). Durch einige Änderungen in der Methodik ist er nur begrenzt mit dem Basisbericht aus 2019 (ebenfalls als Download verfügbar) vergleichbar; zeigt aber eins: die Ballung von potenziell gesundheitsschädlichen Umweltbelastungen trifft besonders häufig Menschen mit niedrigem sozialen Status-Index. Und: Umweltgerechtigkeit ist nicht nur Thema im dicht besiedelten Innenstadtbereich; auch die Außenbezirke sind teilweise stark von Mehrfachbelastungen betroffen.
Der bisher zwischen dem Land Berlin und der BVG bestehende Verkehrsvertrag endete zum 31. August 2020. Das Land hat einen „neuen“ Verkehrsvertrag über die Erbringung von Verkehrs- und Infrastrukturleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit U-Bahn, Straßenbahn, Bus und Fähre in Berlin für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2035 als Gesamtleistung direkt an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) vergeben. Dieser Verkehrsvertrag ist die vertragliche Umsetzung des 2019 vom Senat beschlossenen Nahverkehrsplans und dessen geplanten Investitionen in neue Fahrzeuge, Erweiterung der Netze, Verdichtung der Takte und den Qualitätsanforderungen. Bild: SenMVKU Qualitätsvorgaben des BVG-Verkehrsvertrags Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger kontrolliert die Leistungserbringung und Qualität und berichtet darüber. Grundlage sind Daten, die von der BVG erhoben und monatlich an den Aufgabenträger übermittelt werden. Wir veröffentlichen hier aktuelle Daten für zentrale Qualitätskennziffern. Weitere Informationen Auf die Folgen der Corona-Pandemie für die Einnahmesituation der BVG wurde – wie bei anderen Landesbetrieben – mit einer Zusage zum Schadensausgleich reagiert. Durch die besondere Situation, dass der neue Vertrag in Verhandlung war und eine Neukalkulation unter Berücksichtigung der Folgen der Pandemie bis zum Sommer 2020 aufgrund der Unsicherheit über Folgen und Verlauf gar nicht möglich war, wurden der BVG die pandemiebedingten Einnahmeausfälle durch das Land bis zur ersten Revision im Jahr 2024/2025 ersetzt. Im Juli 2020 wurde zunächst ein Mantelvertrag mit allen Vorgaben zu Fahrplanangebot und Vergütung geschlossen, auf dessen Grundlage die Liniengenehmigungsverfahren durchgeführt werden konnten. Dieser Mantelvertrag mit dem zu großen Teilen fertiggestellten Verkehrsvertrag als Annex 3 ist seit 1. September 2020 in Kraft. Im Dezember 2020 wurde der Verkehrsvertrag mit den dann ausverhandelten restlichen Bestandteilen finalisiert. Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt: Das Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans. Der Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert. Das Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malus-System). Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes Straßenbahnnetz ausgerichtet. Erstmals wird eine Mobilitätsgarantie bei fehlender oder gestörter Barrierefreiheit eingeführt. Zur Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart. Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde in den letzten Verhandlungen ein Paket „Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere Gelenkbusse und auch Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei direkt die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die Ladeinfrastruktur. Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelte hier im Auftrag des Landes in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem VBB ein Umsetzungskonzept mit der Finanzierung bis Ende 2025, welches als Pilotprojekt im Herbst 2023 gestartet wurde und stufenweise bis März 2025 auf die ganze Stadt ausgedehnt wurde. Derzeit finden Überlegungen zur Weiterführung statt. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Inhalten des BVG-Verkehrsvertrages ist groß, er ist öffentlich zugänglich.
Spielzeuge sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Beim Kauf ist in punkto Produktqualität oder auch Datensicherheit einiges zu beachten. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz rufen Verbraucherinnen und Verbraucher daher dazu auf, beim Spielzeugeinkauf auf Sicherheit und Qualität zu achten und Produkte vor dem Kauf genau zu prüfen. Eine erste, wichtige Orientierung bieten Gütesiegel, Kennzeichnung und Verarbeitung. Ministerin Gorißen: „Damit die Weihnachtsgeschenke nicht zu einer bösen Überraschung werden oder Spielzeuge direkt nach dem ersten Gebrauch nicht defekt sind, sollten Verbraucher schon beim Einkauf genau hinschauen. Gütesiegel wie ‚Geprüfte Sicherheit‘, das europäische CE-Kennzeichen oder das deutsche Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘ bieten auf Produkten eine wichtige Orientierung.“ Die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Elke Reichert: „Viele Substanzen sind nach der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) verboten. Trotzdem werden durch die Marktüberwachungsbehörden immer wieder Produkte beanstandet, die den Anforderungen nicht genügen.“ Hinweise zur Qualität eines Produkts könnten oft schon die Verarbeitung oder der Geruch geben. „Die menschliche Nase ist sehr sensibel. Spielzeug, das unerwünschte Stoffe enthält, fällt häufig schon durch einen unangenehmen Geruch auf.“ Riecht ein Produkt beißend oder löst sich die Farbe, sollte es nicht gekauft werden. Wenn kein Muster offen zur Ansicht angeboten wird, kann das Verkaufspersonal gebeten werden, das gewünschte Objekt auszupacken, um es selbst zu prüfen. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Derart „stinkende“ Spielzeuge sollten besser im Regal verbleiben. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen so genannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die aufgrund ihrer potenziell gesundheitsgefährdenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe Allergien auslösen können. Andere Schadstoffe, wie beispielsweise Weichmacher, sind geruchsneutral. Bei Spielzeugen aus Kunststoff empfiehlt es sich daher, auf den Hinweis „phthalatfrei“ oder „PVC-frei“ zu achten. Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Mit dem CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) erklärt der Hersteller, dass die europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Mit dem GS-Siegel gekennzeichnete Produkte erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen. Das deutsche Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich unter den zulässigen Belastungsgrenzen liegen. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Immer beliebter sind unter dem Weihnachtsbaum auch ‚smarte‘ Puppen, Roboter oder Kuscheltiere mit Mikrofon oder Kamera, die per Internet oder Bluetooth vernetzt sind. Sie lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, was oft mehr Spielspaß bedeutet. Zugleich bleiben dabei oft Daten- und Verbraucherschutz auf der Strecke. Internetfähige Spielzeuge sollen auch IT-sicher sein. Nutzer müssen wissen, welche Informationen per App und Spielzeug ins Internet gesendet werden und die Möglichkeit haben, ihre eigenen Daten zu schützen.“ Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können bei vernetztem Spielzeug Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein. Je nach Nutzung muss ein Spielzeug viel aushalten und sollte dementsprechend stabil sein. Kleinteile wie Augen oder Knöpfe dürfen sich nicht leicht ablösen, Batteriefächer müssen fest verschlossen, am besten verschraubt sein. Scharfe Spitzen oder Kanten können zu Verletzungen führen, Holzspielzeug darf nicht splittern. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Bei lackierten Oberflächen empfiehlt sich ein einfacher „Reibetest“, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert ab, sollte vom Kauf abgesehen werden, denn sowohl über die Haut als auch beim kindlichen In-den-Mund-Stecken können die Farben und damit Chemikalien aufgenommen werden. Der Altersklasse entsprechend bestehen unterschiedliche Anforderungen an Spielzeug. Der Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ gilt vor allem für Produkte, die so klein oder kleinteilig sind, dass jüngere Kinder sie verschlucken und daran ersticken könnten. Über diverse Plattformen angebotene Produkte aus dem nicht-europäischen Raum entsprechen nach Erfahrungen der Marktüberwachungsbehörden häufig nicht den in der EU geltenden Normen. Zudem gibt es im Onlinehandel nicht die Möglichkeit, die Produktqualität anhand von Geruch, Farbabrieb etc. vor der Bestellung zu prüfen. In Nordrhein-Westfalen werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachungsämter rund 1.000 Spielzeuge auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Die Beanstandungsquote lag zuletzt bei ungefähr 5 Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt. Spielzeug wird so zwar regelmäßig kontrolliert, eine flächendeckende Untersuchung ist jedoch aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte nicht möglich. Fällt beim Kauf oder Gebrauch ein Spielzeug auf, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Stadt bzw. dem Kreis oder der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung gemeldet werden. Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an 0211 3843-0 . Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 0211 3843- 1043 , sebastian.klement-aschendorff(at)mlv.nrw.de Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zurück
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