API src

Found 117 results.

Related terms

Parlament ermöglicht GVO-freie Zonen in den EU-Staaten

Am 13. Januar 2015 beschlossen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass EU-Länder den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Parlament und Rat hatten sich im Dezember 2014 informell darauf geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag stammt aus dem Jahr 2010, wurde aber vier Jahre lang wegen Unstimmigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern von GVO unter den EU-Ländern blockiert. Die neuen Vorschriften gestatten den Mitgliedstaaten den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden, wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte. Verbote könnten auch Gruppen von nach Kulturen oder Merkmalen festgelegten GVO einschließen. Bevor ein Mitgliedstaat solche Maßnahmen einführt, muss ein Verfahren beachtet werden, bei dem es dem Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, ermöglicht wird, den Beschränkungen seiner Zulassung zuzustimmen. Wenn das Unternehmen nicht zustimmt, kann der Mitgliedstaat allerdings die Maßnahmen trotzdem durchsetzen.

Rekordstrafe für US-Ölkonzern Anadarko Petroleum für Umweltverschmutzung

Mit einer Rekordzahlung von 5,15 Milliarden Dollar (rund 3,75 Milliarden Euro) hat der US-Ölkonzern Anadarko Petroleum einen Rechtsstreit mit der US Regierung über jahrzehntelange Umweltverschmutzung beendet. Das Justizministerium in Washington teilte am 3. April 2014 mit, dass es sich um die größte Summe handelt, die in den USA bisher in Zusammenhang mit Umweltschäden ausgehandelt worden sind. Die Regierung wirft einer Tochterfirma von Anadarko, Kerr-McGee, vor, über einen Zeitraum von 85 Jahren dutzende Betriebsgelände überall in den USA verseucht zu haben.

Nachhaltig aus der Corona-Krise

UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut ⁠ UBA ⁠ eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau (⁠ KfW ⁠) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.

Computer am Arbeitsplatz: Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz - Ratgeber für Verwaltungen

Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten, denn der größte Teil des Energie- und Ressourcenverbrauchs und der Umweltbelastung entsteht während der Herstellung der Computer und die Kosten für die Anschaffung sind entscheidend für die Gesamtkosten. Deshalb sollten Computer in der öffentlichen Verwaltung deutlich länger genutzt werden als bisher. Dadurch werden zudem wertvolle Ressourcen wie Silber, Gold, Palladium, Tantal, Gallium und Seltene Erden sorgsamer genutzt. Eine Broschüre gibt den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in der Verwaltung Hinweise, wie sie durch die kluge Auswahl der richtigen Produkte und die gezielte Verlängerung der Nutzungsdauer Kosten sparen, die Umweltbelastung verringern und den Verwaltungsaufwand senken können. Veröffentlicht in Broschüren.

Ökologische und ökonomische Aspekte beim Vergleich von Arbeitsplatzcomputern für den Einsatz in Behörden unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens (Öko-APC)

Eine neue Studie des Umweltbundesamts zeigt: Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten. Durch eine kluge Auswahl der richtigen Produkte lassen sich zusätzlich Umweltbelastung und Kosten senken: Verwaltungen sollten ihre Computerarbeitsplätze mit Mini-PCs statt mit Desktop-PCs ausstatten und Notebooks nur verwenden, wenn die Computer mobil eingesetzt werden sollen. Der Bericht des Öko-Instituts und der TU Berlin liefert erstmals belastbare Zahlen zur Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus und gibt Empfehlungen, wie der Energieverbrauch in der Nutzung realistisch berechnet werden kann. Veröffentlicht in Texte | 66/2016.

Monetarisierung von Umweltschäden

Das Umweltbundesamt versucht erstmals in einer eigenen Studie Umweltschäden zu beziffern, um den Argumenten der Industrie etwas entgegensetzen zu können. Heute gehört die Monetarisierung von Umweltschäden zum volkswirtschaftlichen Handwerkszeug.

Ratgeber: Das Energie-Sparschwein

Die Mehrzahl der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ist der Ansicht, dass die meiste Energie in privaten Haushalten für Elektrogeräte verbraucht wird. Das ist falsch. Der wahre Energiefresser und damit auch der kostspieligste ist die Heizung. Der überwiegende Teil der von uns eingesetzten Energie geht in die Beheizung unserer Wohnungen und Häuser. Das verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern auch eine erhebliche Umweltbelastung. Denn mit unseren Wohnungen heizen wir zugleich das ⁠ Klima ⁠ auf: Privathaushalte in Deutschland setzten nach unseren Erkenntnissen ca. 191 Millionen Tonnen Kohlendioxid frei (2007; ohne Kraftstoffe). Und Kohlendioxid ist der Klimakiller Nummer 1. Veröffentlicht in Ratgeber.

Methodenkonvention 2.0 zur Schätzung von Umweltkosten, Anhang A

Der Anhang A der Methodenkonvention 2.0 beschreibt die Methoden zur Schätzung von Umweltkosten und gibt Empfehlungen zur Methodenauswahl. Dabei erfolgt eine Differenzierung zwischen tangiblen Umweltschäden, die direkt in Geldeinheiten bemessen werden können, und intangiblen Schäden, bei denen zunächst Wertschätzung für die Schäden bzw. ihre Vermeidung ermittelt werden muss. Tangible Umweltschäden - beispielsweise Produktionsverluste – lassen sich unter bestimmten Bedingungen mit Marktpreisen bewerten. Zur Ermittlung von intangiblen Umweltschadenskosten werden indirekte Bewertungsmethoden zur Schätzung der Zahlungsbereitschaft für Umweltgüter und direkte Bewertungsmethoden vorgestellt. Abschließend gibt Anhang A Empfehlungen zu der Frage, wie sich vorhandene Umweltkostenschätzungen auf ein neues Bewertungsproblem übertragen lassen („Benefit Transfer“).

Paradigmenwechsel in der Green-IT notwendig!
 Nutzungsdauer von Arbeitsplatzcomputern in der Bundesverwaltung – Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz

Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt, schont Ressourcen und senkt die Kosten, denn der größte Teil des Energie- und Ressourcenverbrauchs, der Umweltbelastung entsteht während der Herstellung der Computer und die Kosten für die Anschaffung sind entscheidend für die Gesamtkosten. Die bisher vom IT-Rat des Bundes empfohlenen Mindestnutzungszeiten von beispielsweise drei Jahren für Notebooks sind zu kurz. Eine moderne, nachhaltige IT-Strategie für die öffentliche Verwaltung sollte deutlich längere Zeiten vorsehen. Diese Schlussfolgerungen aus einer Studie, die das Freiburger Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt hat, sind im gemeinsamen Positionspapier des Umweltbundesamtes und des Öko-Instituts zusammengefasst. Veröffentlicht in Position | 06.2016.

Methodological Convention 2.0 for Estimates of Environmental Costs, Annex A

Annex A of the Methodological Convention 2.0 describes the methods for estimating environmental costs and makes recommendations for the choice of methods, differentiating between tangible environmental damage, which can be directly expressed in monetary units, and intangible damage, for which the value attached to it or its avoidance must first be determined. Tangible environmental damage – e. g., production losses – can under certain circumstances be evaluated by market prices. For determining intangible environmental damage costs, methods of indirect evaluation of willingness to pay for environmental goods and direct evaluation methods are presented. Finally, Annex A gives recommendations regarding the question of how existing environmental cost estimates can be applied to a new valuation problem (“benefit transfer”).

1 2 3 4 510 11 12