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60 Jahre Antarktis-Vertrag

<p>60 Jahre Antarktis-Vertrag </p><p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p><p>Besonderes Vertragswerk&nbsp;</p><p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.&nbsp;</p><p>Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p>Herausforderungen für die Vertragsstaaten</p><p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.&nbsp;</p><p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei&nbsp; nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der globale ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ und daraus folgende Umweltveränderungen&nbsp; sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p><p>Rolle des Umweltbundesamtes&nbsp;</p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.</p>

Bundeskabinett beschließt Haftungsgesetz für die Antarktis

<p>…nimmt Akteure in der Antarktis u.a. in die Pflicht, umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden.</p><p>Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes beschlossen. Künftig soll es feste Regelungen für Akteure in der Antarktis geben, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Sollten dennoch derartige Notfälle eintreten, haben die Verursacher Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder eventuelle Beseitigungskosten zu ersetzen.</p><p>Bereits 2005 wurde nach rund 13-jährigen Verhandlungen von den Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrags die Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) beschlossen. Dieser sogenannte Haftungsannex ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz des empfindlichen antarktischen Ökosystems. Die sechste Anlage des USP regelt die Haftung bei Umweltschäden in der Antarktis und schließt damit eine bislang bestehende Lücke im völkerrechtlichen System des antarktischen Umweltweltschutzes. Mit dem Haftungsannex werden entscheidende Pflichten verankert: Betreiber antarktischer Tätigkeiten müssen künftig Vorsorge- und Gegenmaßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung umweltgefährdender Notfälle treffen. Entsprechend seines Namens wird auch im neuen Antarktis-Haftungsgesetz festgelegt, dass Organisationen oder Unternehmen für entstandene Schäden und deren Beseitigung aufkommen müssen.</p><p>Neben dem eigentlichen Entwurf für das Haftungsgesetz hat das Bundeskabinett am 18.01.2017 einen weiteren Gesetzesentwurf beschlossen. Dieser dient der Genehmigung des Haftungsannexes und schafft damit die Voraussetzung, dem Haftungsannex völkerrechtlich bindend beitreten zu können.</p><p>Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ begrüßt die Kabinettsbeschlüsse. Mit den Gesetzesentwürfen geht die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt. Sie hebt damit ihren Einsatz für den nachhaltigen Schutz dieses fragilen Ökosystems hervor, indem sie Regeln und Verfahren schafft, um die Auswirkungen umweltgefährdender Situationen auf die antarktische Umwelt und die abhängigen und verbundenen Ökosysteme zu verhindern oder zu kompensieren. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erlangen die Regelungen innerstaatlich Wirksamkeit, wenn auch der Haftungsannex nach Ratifikation aller 29 Konsultativstaaten völkerrechtlich in Kraft getreten ist. &nbsp;</p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und nationale Genehmigungsbehörde für jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende waren an der Erarbeitung des Entwurfs des Antarktis-Haftungsgesetzes beteiligt. Mit dem Gesetz werden dem Umweltbundesamt neue Aufgaben zugewiesen, wie die Überwachung der Einhaltung der Betreiberpflichten oder die Beauftragung anderer Betreiber, im Notfall Gegenmaßnahmen an Stelle des verpflichteten Betreibers vorzunehmen.</p>

Erarbeitung von Entscheidungshilfen fuer die Genehmigungspraxis zur Umsetzung des Antarktis-Umweltschutzprotokoll-Ausfuehrungsgesetzes (AUG)

Das Gesetz zur Ausfuehrung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktisvertrag (Umweltschutzprotokoll-Ausfuehrungsgesetz, AAUAG) enthaelt eine ganze Reihe fachlich unbestimmter Rechtsbegriffe. Um das AAUAG sachgerecht anwenden zu koennen, muessen diese Rechtsbegriffe wissenschaftlich definiert und beispielsweise durch Festlegung von Kriterien und Grenzwerten naeher bestimmt werden. Schwerpunkt der interdisziplinaer zu bearbeitenden Aufgabe bildet die Ausfuellung der Punkte 1. bis 7. des Paragraphen 3 Abs. 4 in Verbindung mit der Abgrenzung der Taetigkeitskategorien gem. Paragraph 4 Abs. 3. Darueber hinaus sind die Festlegungen zur Erhaltung der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, zum Umgang mit Abfaellen und zur Benennung spezieller Gebiete sowie historischer Objekte zu konkretisieren. Checklisten bzw. Leitfaeden sind im Ergebnis vorzulegen.

Nutzung der marinen Oekosystemforschung fuer die Antarktis-Umweltschutzaufgaben

Im Rahmen der Umwelterheblichkeits- und Umweltvertraeglichkeitspruefung nach dem AUG stellen sich insbesondere Probleme, soweit es um die Prognose und Bewertung von Wechselwirkungen und Beeintraechtigungen abhaengiger und verbundener Oekosysteme geht. Ausserdem verlangt das AUG die Entwicklung eines Monitoring-Systems in der Antarktis. Die im Rahmen der meereskundlichen Oekosystemforschung zusammengetragenen Ergebnisse, Erfahrungen und multinationalen Ansaetze sollen vor allem fuer diese Teilbereiche erschlossen und genutzt werden. Das Vorhaben ergaenzt damit das bereits laufende F+E-Projekt 'Erarbeitung von Entscheidungshilfen fuer die Genehmigungspraxis zur Umsetzung des AUG'. Weiterhin ist beabsichtigt, im Rahmen des Vorhabens - soweit erforderlich - kleinere Gutachten zu Einzelfragen zu vergeben, die sich in konkreten Genehmigungsverfahren nach dem AUG stellen.

Projekt zur Inventarisierung der haeufigsten Anlandungsgebiete in der Antarktis: Kurzbeschreibung der Gebiete; Angaben ueber Fauna, Flora und Geologie; Pruefung auf Anwendbarkeit fuer Monitoring-Programm

Im Gebiet der Antarktis ist der Tourismus ein wachsender Wirtschaftszweig. Fuer touristische Unternehmungen in diesem Gebiet ist das Umweltbundesamt Genehmigungsbehoerde. Zur Beurteilung der gemaess AUG durchzufuehrenden UVS ueber diese Unternehmungen ist der Ist-Zustand der Umwelt an die haeufigst gebrauchten Anlandungsgebiete notwendig. Das Projekt soll die Informationen, die in drei antarktischen Sommern (1994/95, 1995/96, 1996/97) gewonnen wurden, auswerten und anhand einer Pilotstudie an besonders sensiblen Landgebieten auf ihre Anwendbarkeit fuer ein Monitoring-Programm hin ueberpruefen. Die Informationen umschliessen Kurzbeschreibungen der Gebiete, genaue Angaben ueber Fauna, Flora und die geologische Beschaffenheit, die Auswahl von Kontrollpopulationen, an denen der Einfluss der Besuche durch Touristen beobachtet werden kann, an ca. 50 der haeufigsten Anwendungsgebiete.

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