Das Schwerpunktprogramm ist multidisziplinär aufgebaut mit den interdisziplinär verwobenen Schwerpunkten:-- Physik und Chemie von Ozean, Eis und Atmosphäre -- Geowissenschaften -- Biowissenschaften. Die Polarregionen sind von großer Bedeutung für moderne Umweltforschung sowie für die Beurteilung von zukünftigen Klimaänderungen und ihren Folgen. Da die Reaktionen in den Polargebieten schneller erfolgen als in temperierten oder tropischen Zonen, gelten sie als Schlüsselgebiete der Erde. Dies gilt auch für die Lithosphärenforschung sowie für die Erforschung von globalen Klimaereignissen, Ozeanen und der Ökologie. Zudem beeinflussen sie das globale Wettergeschehen und den Wärmehaushalt. Während der letzten 45 Millionen Jahre ist Antarktika durch die Plattentektonik klimatisch und ozeanografisch isoliert worden. Der daraus resultierende Klimaeinfluss schuf den antarktischen Zirkumpolarstrom und die Vereisung beider Pole. Dieser Zirkumpolarstrom bildet das größte Zirkulationssystem der Erde. Er beeinflusst die Bildung von antarktischem Tiefenwasser und ist die Heimat für produktive Meereslebensgemeinschaften, die sich an die Extrembedingungen angepasst haben. Im Weddell- und Rossmeer schieben sich die Schelfeise hunderte Kilometer in das Meer hinaus, wobei die physikalischen und biologischen Prozesse unter ihnen unerforscht sind. Das Wasser unter dem Schelfeis besitzt hohe Dichten und fließt den Hang hinunter, um sich in die Tiefsee zu ergießen, wo es wiederum alle Weltmeere durchströmt. Die natürlichen Schwankungen des Erdklimas sind in marinen Sedimenten und in Eiskernen Grönlands und Antarktikas gespeichert. Überraschende Ergebnisse deutscher Forscher zeigten, dass Klimaumschwünge in Zeitskalen von nur Jahren oder Dekaden erfolgten. Ein anderer Aspekt der Klimaforschung betrachtet die Abnahme des polaren Ozons. Kontinuierliche Messungen belegen, dass die Ozonabnahme einhergeht mit einer Zunahme des schädlichen UV-B. Bedingt durch ihre Geschichte und Lage haben sich gerade an den Polen spezielle Habitate ausgebildet, die besonders empfindlich auf solche Störungen reagieren. Deshalb können Klimaänderungen und ihre Auswirkungen hier eher erkannt werden als in anderen Ökosystemen. Zusätzlich stellt die Antarktis mit ihren Organismen einen wichtigen Anteil der Biodiversität. Polarforschung muss deshalb eine Sonderrolle zukommen bei Themen wie z.B. Kontinententstehung und -zerfall, Klimaarchiv und Sensitivität gegenüber Umweltveränderungen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Ziel des Gesetzes Ziele dieses Gesetzes sind der umfassende Schutz der antarktischen Umwelt und der abhängigen und verbundenen Ökosysteme sowie die Bewahrung der Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat.
Ausgangslage: Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag stellt jedes in der Antarktis heimische Säugetier und jeden heimischen Vogel unter besonderen Schutz. Demnach ist es verboten, diese Arten zu verletzen oder signifikant zu stören. Ausgehend von den Empfehlungen des Workshops der SV KOM (Antarktis) vom 12.-14.11.2018 in Berlin sollen - basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand - u.a. Belastungswerte für spezifische antarktische Anwendungssituationen entwickelt werden. Zielstellung: Im Rahmen dieses Vorhabens soll der wissenschaftliche Sachstand zu den antarktisrelevanten Verbotstatbeständen durch Unterwasserschall unter Beachtung deutscher Bewertungsmaßstäbe im Rahmen internationaler Expertenworkshops diskutiert werden. Es sollen Grenzwerte speziell für die drei in der Antarktis vorkommenden Säugetierarten (Bartenwale, Zahnwale und Robben), insgesamt 20 Spezies und die 3 dort eingesetzten Schallquellen (Schiffslärm, seismische Airguns und hydroakustische Geräte) entwickelt werden. Ein zusätzlicher Workshop soll die technischen Möglichkeiten Mitigation durchzuführen und Mitigationsauflagen umzusetzen, identifizieren. Ein abschließender Workshop, der alle Informationen aus den vier Workshops zusammenträgt, soll das Vorhaben abschließen. Die Empfehlungen dieser Workshops sollen auch Relevanz für den nationalen Umgang mit Unterwasserschall entwickeln und als Diskussionsgrundlage für Beiträge Deutschlands in internationalen Gremien herangezogen werden.
<p>Roald Amundsen sagte: "Wir müssen uns immer in Dankbarkeit und Bewunderung der ersten Seefahrer erinnern, die ihre Schiffe durch Stürme und Nebel steuerten und unser Wissen über das Land aus Eis im Süden vermehrt haben." Seit der Entdeckung der Antarktis ist unser Wissen stetig gewachsen - aber auch unsere Verantwortung für das fragile Ökosystem.</p><p>Motive zum Schutz der Antarktis</p><p>Die Antarktis ist ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a> von großem wissenschaftlichem und ästhetischem Wert. Das so genannte ewige Eis am Südpol hat nicht nur gravierenden Einfluss auf das Weltklimageschehen, sondern dokumentiert wichtige Stufen der Erdgeschichte und repräsentiert bedeutende geologische und biologisch-evolutive Prozesse.</p><p>Wir beobachten jedoch mehr und mehr, dass die Antarktis auch anthropogene – also von Menschen verursachte Veränderungen – widerspiegelt.</p><p>Die Staaten, die das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag unterzeichnet haben, verpflichteten sich, die ursprünglichen Lebensgemeinschaften, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> sowie die Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt der Antarktis als ein gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren. Auch Deutschland gehört zu diesen Antarktis-Vertragsstaaten.</p><p>Leicht zugängliche Informationen</p><p>Auch wenn die Antarktis sehr abgeschieden und nicht vielen Menschen bekannt ist, was sich dort im ewigen Eis abspielt, gibt es doch viel Wissenswertes zu erfahren. Für Sie als interessierte Bürgerin oder interessierten Bürger, potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller, Vertreterinnen und Vertreter der Medien und viele andere haben wir auf unseren Seiten zahlreiche Informationen über den weißen Kontinent zusammengestellt.</p><p>Entdecken Sie die Antarktis von zu Hause aus und erfahren Sie Wissenswertes über den Kontinent und das ihn umgebende Südpolarmeer unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/die-antarktis">Wissenswertes zur Antarktis</a>“. Welche menschlichen Aktivitäten vor Ort stattfinden und wie die Antarktis entdeckt und erforscht wurde, können Sie unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/menschen-in-der-antarktis">Menschen in der Antarktis</a>“ nachlesen. Alles über rechtliche Grundlagen zum Schutz dieses speziellen Ökosystems finden Sie unter dem Stichwort „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-antarktisvertragssystem">Antarktis-Vertragssystem</a>“. Das Umweltbundesamt ist nicht nur die nationale Genehmigungsbehörde für alle deutschen Aktivitäten in der Antarktis, wir setzen auch gezielt Forschungsschwerpunkte zum Schutz des eisigen Kontinents. Welche genau, erfahren Sie unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-umweltbundesamt-die-antarktis">Schwerpunktthemen des UBA in der Antarktis</a>“. Weitere, vor allem international ausgerichtete Aktivitäten haben wir für Sie unter dem Stichwort „Antarktisrelevante Gremien und Organisationen“ zusammengetragen. Möchten Sie sich darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, in die Antarktis zu gelangen und wie man sich am besten als Besucherin oder Besucher vor Ort verhalten muss, werden Sie bei „Reisen in die Antarktis“ sicher schnell fündig. Planen Sie selbst einen Aufenthalt in der Antarktis und müssen eine Genehmigung beantragen oder möchten Sie erfahren, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, schauen Sie am besten auf der Seite „UBA als nationale Genehmigungsbehörde“ nach.</p>
Am 18. November 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regel in Deutschlandaber erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden beziehungsweise sollen die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Dieses Ziel wird durch Regelungen in drei Bereichen erreicht. Zum einen gibt es eine Art Pflichtenheft für in der Antarktis tätige Organisationen oder Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Daneben gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift. Werden von dritter Seite Aufräumarbeiten durchgeführt, muss der Verursacher die hierfür entstandenen Kosten bis zu den gesetzlich normierten Höchstgrenzen ersetzen. Selbst wenn von niemandem Aufräumarbeiten durchgeführt werden, müssen fiktive Aufräumkosten an einen internationalen Fonds geleistet werden, der seinerseits Aufräumarbeiten in der Antarktis finanziert.
<p>60 Jahre Antarktis-Vertrag </p><p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p><p>Besonderes Vertragswerk </p><p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. </p><p>Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p>Herausforderungen für die Vertragsstaaten</p><p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. </p><p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. </p><p>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p><p>Rolle des Umweltbundesamtes </p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.</p>
Ausgangslage: Die in der maritimen Antarktis stattfindende Klimaerwärmung führt partiell zu einer großräumigen Verschiebung und Reduktion von Pinguinbeständen, möglicherweise bis hin zur Gefährdung einzelner Arten. Großflächig lässt sich dieses Phänomen bislang nur mit sehr hohem Aufwand feststellen und dokumentieren. Gleichzeitig ringen die Antarktis-Vertragsstaaten seit vielen Jahren um die Konzeption und die Einführung eines standardisierten biologischen Umweltmonitorings in der Antarktis. Wegen der zu erwartenden hohen Kosten wird der Verpflichtung der Antarktis-Vertragsstaaten aus dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP), Umweltauswirkungen in der Antarktis regelmäßig zu überprüfen, bisher nur zögerlich nachgekommen. Ein staatenübergreifendes Pinguinmonitoring in der Antarktis unter der Nutzung von Fernerkundungsdaten soll bisherige Defizite ausgleichen. Die Methoden hierfür wurden bereits entwickelt, der Einsatz von Fernerkundungsdaten ist eine kostengünstige und gleichzeitig effektive - weil großräumig einsetzbare - Methode für ein staatenübergreifendes Umweltmonitoring in der Antarktis. Zielstellung: Nach Verständigung mit anderen Vertragsstaaten soll das Umweltmonitoring nun gemeinsam umgesetzt werden. Dabei soll die Interpretation hoch aufgelöster Satellitenbilder Rückschlüsse auf die Lage, die Größe und auf die Veränderungen der Vogelpopulationen (Pinguinen) erlauben. So sollen z.B. Verlagerungen oder das Verschwinden von Brutkolonien detektiert werden.
<p>Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p>Besonderes Vertragswerk</p><p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.</p><p>Herausforderungen für die Vertragsstaaten</p><p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus – das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.</p><p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. <br>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p><p>Rolle des Umweltbundesamtes</p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der Konferenz teil.</p>
Die Antarktis bietet insbesondere aufgrund ihrer Unberührtheit einzigartige Forschungsmöglichkeiten. Bereits im Jahre 1959 verpflichteten sich die Vertragsparteien des Antarktisvertrages (AV) dazu, diesen Raum 'im Interesse der gesamten Menschheit' vorwiegend der wissenschaftlichen Forschung vorzubehalten. Angesichts der wenig konkreten umweltrechtlichen Schutzansätze im AV und vor dem Hintergrund der Überzeugung, dass das 'Ökosystem Antarktis' aufgrund seiner Empfindlichkeit besonders schutzbedürftig ist, wurde 1989 ergänzend zum AV die Ausarbeitung eines Umweltschutzprotokolls für die Antarktis beschlossen. Das sog. Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag (USP) wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 4.10.1991 unterzeichnet und kurz darauf durch das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls (AUG) in innerstaatliches Recht umgesetzt. Ziel des AUG ist es zum einen, die Anwendung der Regelungen des USP für den nationalen Rechtsanwender zu ermöglichen; zum anderen dient es der Umsetzung der im USP enthaltenen Rechte und Pflichten. Der Gesetzgeber hat sich mit dem AUG nicht vollständig (wenn auch überwiegend) darauf beschränkt, die Vorschriften des USP sinngetreu zu übernehmen. Er ist vielmehr teilweise von den darin normierten Vorgaben abgewichen. Dies im Hinblick auf eine nationale Umsetzung, die über das Maß des völkerrechtlich Gesollten hinausgeht, unproblematisch. Wird der Gesetzgeber im Wege der Umsetzung dem völkerrechtlich geforderten Schutzniveau hingegen nicht gerecht, wirft dies eine Reihe komplexer Fragen auf, denen im Hinblick auf das Verhältnis AUG / USP bisher nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, diese Fragen unter Bezugnahme auf die anerkannten Regeln der Rechtsmethodik zu beantworten.
Das heutige Klima Afrikas wird maßgeblich von globalen atmosphärischen Phänomenen wie Monsun (in NE Afrika) und El-Nino-Southern Oscillation (SE und S Afrika) beeinflusst. Dies wird v. a. im saisonalen Regime der Niederschläge deutlich. Welche Rolle dabei der Antarktische Vortex spielt, ist noch nicht wirklich geklärt. Auch die Verbindungen zwischen Atmosphärischer und Ozeanischer Zirkulation sind noch immer unklar. Ein Zusammenhang scheint erkennbar zwischen Trockenperioden in Südafrika, feuchten Phasen in Ostafrika und wärmeren Temperaturen im Indischen Ozean. Auch Computermodelle bestätigen, dass Konvergenz und Niederschlag über Südafrika reduziert sind während Warmphasen im Indischen Ozean. Die Sedimente des Tswaing-Kraters stellen eines der wenigen langen und kontinuierlichen, terrestrischen Klimaarchive Südafrikas dar. Ihre Untersuchung kann dazu beitragen Veränderungen des Klimas in der Region und damit auch Veränderungen globaler Phänomene über einen Zeitraum von bis zu 200.000 Jahren zu verstehen. Durch die parallele Verwendung unterschiedlichster Methoden (Geochemie, XRF, organische Petrologie, Rock-Eval Pyrolyse, Biomarkeranalyse und Isotopenuntersuchungen) konnten wir Veränderungen in der Bioproduktivität (Algen und Bakterien), in der Karbonatsedimentation und damit verbunden auch im klastischen Eintrag und der Salinität rekonstruieren. Während der letzten 70.000 Jahre gab es immer wieder Veränderungen im Niederschlag und damit auch in der Stratifizierung der Wassersäule. Heute spielen im Kohlenstoffkreislauf des Ökosystems C3-, C4-Pflanzen und aquatische Mikroorganismen eine Rolle. Sehr niedrige ä13C-Werte von Diplopten, einem Biomarker für Bakterien, beispielsweise, deuten drauf hin, dass methanotrophe Bakterien in der tieferen Wassersäule oder auf dem Sediment leben. Veränderungen in der Menge und im ä13C-Verhältnis ausgewählter Biomarker zeigen deutliche Veränderungen im Ökosystem des Kraters für den Zeitraum 14.000-2.000 Jahre vor heute an: ( ) Mögliche Ursache für die trockeneren Bedingungen zwischen 10.000-8.000 Jahre vor heute ist eine Verschiebung der Innertropischen Konvergenzzone (ITCZ) nach Norden. Ein ähnliches Szenario wird auf Grund von entsprechenden Daten aus mehreren Klimaarchiven in Afrika postuliert. Sektion 4.3: Mit einem Multiproxy-Ansatz (Mikrofaziesanalyse an Dünnschliffen, hochauflösende Elemantbestimmungen, Korngrößenverteilungen, Biomarker und Diatomeen) wird die Klimavariabilität glazialer/interglazialer Schlüsselabschnitte untersucht: z.B. Termination II (MIS 5.5-6), Heinrich- und Dansgaard-Oeschger-Ereignisse, die Klimastabilität/-instabilität des letzten Interglazials, etc. Die Entwicklung stellt eine verlässlichen Altersmodells für das Sedimentprofil aus dem Tswaing-Kratersee dar. Mit diesem Projekt werden wir ein einzigartiges Archiv für ein besseres Verständnis der Klimaprozesse in der Südhemisphäre erstellen. Die erzeugten Daten werden in globale Synthesen wie den IGBP PEP III-Transekt eingearbeitet.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 57 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 42 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 9 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 11 |
| offen | 46 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 50 |
| Englisch | 17 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 1 |
| Keine | 18 |
| Webseite | 39 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 37 |
| Lebewesen und Lebensräume | 57 |
| Luft | 39 |
| Mensch und Umwelt | 53 |
| Wasser | 40 |
| Weitere | 57 |