Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Ziel des Gesetzes Ziele dieses Gesetzes sind der umfassende Schutz der antarktischen Umwelt und der abhängigen und verbundenen Ökosysteme sowie die Bewahrung der Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat.
Das Schwerpunktprogramm ist multidisziplinär aufgebaut mit den interdisziplinär verwobenen Schwerpunkten:-- Physik und Chemie von Ozean, Eis und Atmosphäre -- Geowissenschaften -- Biowissenschaften. Die Polarregionen sind von großer Bedeutung für moderne Umweltforschung sowie für die Beurteilung von zukünftigen Klimaänderungen und ihren Folgen. Da die Reaktionen in den Polargebieten schneller erfolgen als in temperierten oder tropischen Zonen, gelten sie als Schlüsselgebiete der Erde. Dies gilt auch für die Lithosphärenforschung sowie für die Erforschung von globalen Klimaereignissen, Ozeanen und der Ökologie. Zudem beeinflussen sie das globale Wettergeschehen und den Wärmehaushalt. Während der letzten 45 Millionen Jahre ist Antarktika durch die Plattentektonik klimatisch und ozeanografisch isoliert worden. Der daraus resultierende Klimaeinfluss schuf den antarktischen Zirkumpolarstrom und die Vereisung beider Pole. Dieser Zirkumpolarstrom bildet das größte Zirkulationssystem der Erde. Er beeinflusst die Bildung von antarktischem Tiefenwasser und ist die Heimat für produktive Meereslebensgemeinschaften, die sich an die Extrembedingungen angepasst haben. Im Weddell- und Rossmeer schieben sich die Schelfeise hunderte Kilometer in das Meer hinaus, wobei die physikalischen und biologischen Prozesse unter ihnen unerforscht sind. Das Wasser unter dem Schelfeis besitzt hohe Dichten und fließt den Hang hinunter, um sich in die Tiefsee zu ergießen, wo es wiederum alle Weltmeere durchströmt. Die natürlichen Schwankungen des Erdklimas sind in marinen Sedimenten und in Eiskernen Grönlands und Antarktikas gespeichert. Überraschende Ergebnisse deutscher Forscher zeigten, dass Klimaumschwünge in Zeitskalen von nur Jahren oder Dekaden erfolgten. Ein anderer Aspekt der Klimaforschung betrachtet die Abnahme des polaren Ozons. Kontinuierliche Messungen belegen, dass die Ozonabnahme einhergeht mit einer Zunahme des schädlichen UV-B. Bedingt durch ihre Geschichte und Lage haben sich gerade an den Polen spezielle Habitate ausgebildet, die besonders empfindlich auf solche Störungen reagieren. Deshalb können Klimaänderungen und ihre Auswirkungen hier eher erkannt werden als in anderen Ökosystemen. Zusätzlich stellt die Antarktis mit ihren Organismen einen wichtigen Anteil der Biodiversität. Polarforschung muss deshalb eine Sonderrolle zukommen bei Themen wie z.B. Kontinententstehung und -zerfall, Klimaarchiv und Sensitivität gegenüber Umweltveränderungen.
Am 18. November 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regel in Deutschlandaber erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden beziehungsweise sollen die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Dieses Ziel wird durch Regelungen in drei Bereichen erreicht. Zum einen gibt es eine Art Pflichtenheft für in der Antarktis tätige Organisationen oder Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Daneben gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift. Werden von dritter Seite Aufräumarbeiten durchgeführt, muss der Verursacher die hierfür entstandenen Kosten bis zu den gesetzlich normierten Höchstgrenzen ersetzen. Selbst wenn von niemandem Aufräumarbeiten durchgeführt werden, müssen fiktive Aufräumkosten an einen internationalen Fonds geleistet werden, der seinerseits Aufräumarbeiten in der Antarktis finanziert.
Ausgangslage: Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag stellt jedes in der Antarktis heimische Säugetier und jeden heimischen Vogel unter besonderen Schutz. Demnach ist es verboten, diese Arten zu verletzen oder signifikant zu stören. Ausgehend von den Empfehlungen des Workshops der SV KOM (Antarktis) vom 12.-14.11.2018 in Berlin sollen - basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand - u.a. Belastungswerte für spezifische antarktische Anwendungssituationen entwickelt werden. Zielstellung: Im Rahmen dieses Vorhabens soll der wissenschaftliche Sachstand zu den antarktisrelevanten Verbotstatbeständen durch Unterwasserschall unter Beachtung deutscher Bewertungsmaßstäbe im Rahmen internationaler Expertenworkshops diskutiert werden. Es sollen Grenzwerte speziell für die drei in der Antarktis vorkommenden Säugetierarten (Bartenwale, Zahnwale und Robben), insgesamt 20 Spezies und die 3 dort eingesetzten Schallquellen (Schiffslärm, seismische Airguns und hydroakustische Geräte) entwickelt werden. Ein zusätzlicher Workshop soll die technischen Möglichkeiten Mitigation durchzuführen und Mitigationsauflagen umzusetzen, identifizieren. Ein abschließender Workshop, der alle Informationen aus den vier Workshops zusammenträgt, soll das Vorhaben abschließen. Die Empfehlungen dieser Workshops sollen auch Relevanz für den nationalen Umgang mit Unterwasserschall entwickeln und als Diskussionsgrundlage für Beiträge Deutschlands in internationalen Gremien herangezogen werden.
Das Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) dient dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Das AUG überträgt die zwischenstaatlichen Regelungen des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag in das nationale Recht Deutschlands und benennt das Umweltbundesamt als nationale Genehmigungsbehörde.
Problemstellung: POPs (persistent organic pollutants) sind schwer abbaubare organische Schadstoffe, die sich in organischem Material und in der Nahrungskette anreichern. Für Mensch und Tier bergen sie eine ganze Reihe von Gefahren. Dazu zählen Anomalien und Deformationen von Embryonen ebenso wie gestörte Entwicklungsabläufe im Baby- und Kindesalter. Des weiteren sind solche Chemikalien die Ursache von Krebserkrankungen und sie schädigen das Nerven- sowie das Immunsystem. Auch wirken einige dieser Stoffe im Organismus wie körpereigene Hormone und stören deshalb den Hormonhaushalt. Dies führt bei einigen Tiere zu Störungen der Fruchtbarkeit bis hin zu Unfruchtbarkeit. Aufgrund ihrer chemischen Eigenschaft verflüchtigen sich POPs in den warmen Regionen und werden in der Atmosphäre über weite Distanzen transportiert. In kalten Regionen kondensieren sie dann wieder aus und reichern sich an. Besonders stark belastet sind daher Arktis und Antarktis, die weit entfernt von den Regionen liegen, wo POPs tatsächlich produziert und verwendet werden. Auch in den Alpen ist es kalt und zusätzlich bilden diese eine Barriere für Luftmassen aus allen Windrichtungen. Es liegt daher nahe, zu vermuten, dass POPs auch in den Alpen in hohen Konzentrationen vorkommen. Nachdem erste Studien diese Vermutung bestätigt haben, wurde das Project MOPNARPOP (Monitoring Network in the Alpine Region for Persistent and other Organic Pollutants) gestartet, um die momentane Situation im Alpenraum abzuschätzen. Beteiligt sind Österreich, Deutschland, die Schweiz, Italien und Slowenien mit Unterstützung des Alpine Space Programme (INTERREG IIIB) der EU. Zielsetzung: MONARPOP untersucht POPs und andere organische Schadstoffe bezüglich Langstreckentransport und Mengen, die in abgelegene Alpenregionen verfrachtet werden; Windrichtungen aus welchen die grössten Mengen verfrachtet werden; regionaler Unterschiede im Alpenraum; unterschiedlichen Höhenlagen; momentanen Mengen, die in den alpinen Wäldern gebunden sind; möglichen biologischen Auswirkungen der gefundenen Mengen.
<p> <p>Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden.</p> </p><p>Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden.</p><p> <p>Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Es regelt zudem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten. Damit stellt es die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar.</p> <p>In Deutschland wurden die Regelungen des USP mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das USP dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt.</p> <p>Anlässlich des 30. Jubiläums der Unterzeichnung des USP in Madrid organisiert Spanien eine internationale Konferenz, um bisherige Errungenschaften in puncto Umweltschutz zu resümieren und einen Ausblick auf die kommenden 30 Jahre zu wagen. Führende Wissenschaftler*innen und Expert*innen werden über die Herausforderungen diskutieren, denen sich die Antarktis gegenübersieht. Dazu gehören die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a> und dessen Abschwächung, das Management natürlicher Ressourcen und menschlicher Aktivitäten sowie technologische Innovationen. Die Konferenz kann per <a href="https://www.youtube.com/watch?v=RIlKU084kSM">Livestream am 04.10.2021 ab 9:00 Uhr</a> mitverfolgt werden.</p> <p>Im Anschluss an den wissenschaftlichen Diskurs findet eine Ministertagung statt, an der die 42 Staaten teilnehmen, die das Protokoll bisher unterzeichnet haben. Die jeweiligen Staatsvertreter*innen werden in einer gemeinsamen Erklärung ihre Verpflichtung zum ganzheitlichen Schutz und der Erhaltung der Antarktis und der abhängigen und damit verbundenen Ökosysteme erneuern. Darin werden auch die gemeinsame Verpflichtung und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel bekräftigt, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und ihren Wert als Naturschutzgebiet für künftige Generationen zu steigern. Das USP hat in den letzten 30 Jahren als umweltpolitischer Pfeiler des Antarktis-Vertragssystems gute Dienste geleistet. Somit sprechen sich die Staaten dafür aus, dass es aufgrund seines wissens- und ökosystembasierten sowie ganzheitlichen Ansatzes für die terrestrische und marine Umwelt und seines Aufrufs zu internationaler Kooperation und Zusammenarbeit, weiterhin eine zentrale Rolle beim zukünftigen Management in der Antarktis spielen soll.</p> <p>Auch der durch das USP speziell eingerichtete Ausschuss für Umweltschutz (<a href="https://www.ats.aq/e/committee.html"><em>Committee for Environmental Protection</em></a>, CEP) begeht diesen Tag mit einem virtuellen Empfang und beteuert erneut, den in Artikel 7 des USP fest verankerten kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das USP nach Ablauf von 50 Jahren nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden.</p> <p>Weitere Informationen zum <a href="https://www.youtube.com/watch?v=DWCLrorvDLc">USP</a> und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12695">Antarktis-Vertragssystem</a> sowie weitere interessante Aspekte finden Sie auf den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12630">Seiten des Umweltbundesamtes zur Antarktis</a>. <br><br></p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes beschlossen. Künftig soll es feste Regelungen für Akteure in der Antarktis geben, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Sollten dennoch derartige Notfälle eintreten, haben die Verursacher Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder eventuelle Beseitigungskosten zu ersetzen.</p> </p><p>Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes beschlossen. Künftig soll es feste Regelungen für Akteure in der Antarktis geben, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Sollten dennoch derartige Notfälle eintreten, haben die Verursacher Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder eventuelle Beseitigungskosten zu ersetzen.</p><p> Verbesserungen für den antarktischen Umweltschutz <p>Bereits 2005 wurde nach rund 13-jährigen Verhandlungen von den Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrags die Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) beschlossen. Dieser sogenannte Haftungsannex ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz des empfindlichen antarktischen Ökosystems. Die sechste Anlage des USP regelt die Haftung bei Umweltschäden in der Antarktis und schließt damit eine bislang bestehende Lücke im völkerrechtlichen System des antarktischen Umweltweltschutzes. Mit dem Haftungsannex werden entscheidende Pflichten verankert: Betreiber antarktischer Tätigkeiten müssen künftig Vorsorge- und Gegenmaßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung umweltgefährdender Notfälle treffen. Entsprechend seines Namens wird auch im neuen Antarktis-Haftungsgesetz festgelegt, dass Organisationen oder Unternehmen für entstandene Schäden und deren Beseitigung aufkommen müssen.</p> Kabinettsbeschlüsse setzen internationales Recht in deutsches Recht um <p>Neben dem eigentlichen Entwurf für das Haftungsgesetz hat das Bundeskabinett am 18.01.2017 einen weiteren Gesetzesentwurf beschlossen. Dieser dient der Genehmigung des Haftungsannexes und schafft damit die Voraussetzung, dem Haftungsannex völkerrechtlich bindend beitreten zu können.</p> <p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> begrüßt die Kabinettsbeschlüsse. Mit den Gesetzesentwürfen geht die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt. Sie hebt damit ihren Einsatz für den nachhaltigen Schutz dieses fragilen Ökosystems hervor, indem sie Regeln und Verfahren schafft, um die Auswirkungen umweltgefährdender Situationen auf die antarktische Umwelt und die abhängigen und verbundenen Ökosysteme zu verhindern oder zu kompensieren. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erlangen die Regelungen innerstaatlich Wirksamkeit, wenn auch der Haftungsannex nach Ratifikation aller 29 Konsultativstaaten völkerrechtlich in Kraft getreten ist. </p> Die Rolle des UBA <p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und nationale Genehmigungsbehörde für jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende waren an der Erarbeitung des Entwurfs des Antarktis-Haftungsgesetzes beteiligt. Mit dem Gesetz werden dem Umweltbundesamt neue Aufgaben zugewiesen, wie die Überwachung der Einhaltung der Betreiberpflichten oder die Beauftragung anderer Betreiber, im Notfall Gegenmaßnahmen an Stelle des verpflichteten Betreibers vorzunehmen.</p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p> </p><p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p><p> Besonderes Vertragswerk <p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. </p> <p>Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p> Herausforderungen für die Vertragsstaaten <p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. </p> <p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. </p> <p>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p> Rolle des Umweltbundesamtes <p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Ausgangslage: Die in der maritimen Antarktis stattfindende Klimaerwärmung führt partiell zu einer großräumigen Verschiebung und Reduktion von Pinguinbeständen, möglicherweise bis hin zur Gefährdung einzelner Arten. Großflächig lässt sich dieses Phänomen bislang nur mit sehr hohem Aufwand feststellen und dokumentieren. Gleichzeitig ringen die Antarktis-Vertragsstaaten seit vielen Jahren um die Konzeption und die Einführung eines standardisierten biologischen Umweltmonitorings in der Antarktis. Wegen der zu erwartenden hohen Kosten wird der Verpflichtung der Antarktis-Vertragsstaaten aus dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP), Umweltauswirkungen in der Antarktis regelmäßig zu überprüfen, bisher nur zögerlich nachgekommen. Ein staatenübergreifendes Pinguinmonitoring in der Antarktis unter der Nutzung von Fernerkundungsdaten soll bisherige Defizite ausgleichen. Die Methoden hierfür wurden bereits entwickelt, der Einsatz von Fernerkundungsdaten ist eine kostengünstige und gleichzeitig effektive - weil großräumig einsetzbare - Methode für ein staatenübergreifendes Umweltmonitoring in der Antarktis. Zielstellung: Nach Verständigung mit anderen Vertragsstaaten soll das Umweltmonitoring nun gemeinsam umgesetzt werden. Dabei soll die Interpretation hoch aufgelöster Satellitenbilder Rückschlüsse auf die Lage, die Größe und auf die Veränderungen der Vogelpopulationen (Pinguinen) erlauben. So sollen z.B. Verlagerungen oder das Verschwinden von Brutkolonien detektiert werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 58 |
| Europa | 1 |
| Wissenschaft | 26 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 42 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 10 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 13 |
| Offen | 45 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 51 |
| Englisch | 16 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 7 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 2 |
| Keine | 17 |
| Webseite | 39 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 40 |
| Lebewesen und Lebensräume | 58 |
| Luft | 40 |
| Mensch und Umwelt | 54 |
| Wasser | 42 |
| Weitere | 58 |