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Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten

Das Schwerpunktprogramm ist multidisziplinär aufgebaut mit den interdisziplinär verwobenen Schwerpunkten:-- Physik und Chemie von Ozean, Eis und Atmosphäre -- Geowissenschaften -- Biowissenschaften. Die Polarregionen sind von großer Bedeutung für moderne Umweltforschung sowie für die Beurteilung von zukünftigen Klimaänderungen und ihren Folgen. Da die Reaktionen in den Polargebieten schneller erfolgen als in temperierten oder tropischen Zonen, gelten sie als Schlüsselgebiete der Erde. Dies gilt auch für die Lithosphärenforschung sowie für die Erforschung von globalen Klimaereignissen, Ozeanen und der Ökologie. Zudem beeinflussen sie das globale Wettergeschehen und den Wärmehaushalt. Während der letzten 45 Millionen Jahre ist Antarktika durch die Plattentektonik klimatisch und ozeanografisch isoliert worden. Der daraus resultierende Klimaeinfluss schuf den antarktischen Zirkumpolarstrom und die Vereisung beider Pole. Dieser Zirkumpolarstrom bildet das größte Zirkulationssystem der Erde. Er beeinflusst die Bildung von antarktischem Tiefenwasser und ist die Heimat für produktive Meereslebensgemeinschaften, die sich an die Extrembedingungen angepasst haben. Im Weddell- und Rossmeer schieben sich die Schelfeise hunderte Kilometer in das Meer hinaus, wobei die physikalischen und biologischen Prozesse unter ihnen unerforscht sind. Das Wasser unter dem Schelfeis besitzt hohe Dichten und fließt den Hang hinunter, um sich in die Tiefsee zu ergießen, wo es wiederum alle Weltmeere durchströmt. Die natürlichen Schwankungen des Erdklimas sind in marinen Sedimenten und in Eiskernen Grönlands und Antarktikas gespeichert. Überraschende Ergebnisse deutscher Forscher zeigten, dass Klimaumschwünge in Zeitskalen von nur Jahren oder Dekaden erfolgten. Ein anderer Aspekt der Klimaforschung betrachtet die Abnahme des polaren Ozons. Kontinuierliche Messungen belegen, dass die Ozonabnahme einhergeht mit einer Zunahme des schädlichen UV-B. Bedingt durch ihre Geschichte und Lage haben sich gerade an den Polen spezielle Habitate ausgebildet, die besonders empfindlich auf solche Störungen reagieren. Deshalb können Klimaänderungen und ihre Auswirkungen hier eher erkannt werden als in anderen Ökosystemen. Zusätzlich stellt die Antarktis mit ihren Organismen einen wichtigen Anteil der Biodiversität. Polarforschung muss deshalb eine Sonderrolle zukommen bei Themen wie z.B. Kontinententstehung und -zerfall, Klimaarchiv und Sensitivität gegenüber Umweltveränderungen.

Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag (AntarktUmwSchProtAG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Ziel des Gesetzes Ziele dieses Gesetzes sind der umfassende Schutz der antarktischen Umwelt und der abhängigen und verbundenen Ökosysteme sowie die Bewahrung der Antarktis als ein dem Frieden und der Wissenschaft gewidmetes Naturreservat.

Schädigende Wirkung von Unterwasserschall - Entwicklung der Grundlagen für ein Schallschutzkonzept für das Antarktisvertragsgebiet

Ausgangslage: Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag stellt jedes in der Antarktis heimische Säugetier und jeden heimischen Vogel unter besonderen Schutz. Demnach ist es verboten, diese Arten zu verletzen oder signifikant zu stören. Ausgehend von den Empfehlungen des Workshops der SV KOM (Antarktis) vom 12.-14.11.2018 in Berlin sollen - basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand - u.a. Belastungswerte für spezifische antarktische Anwendungssituationen entwickelt werden. Zielstellung: Im Rahmen dieses Vorhabens soll der wissenschaftliche Sachstand zu den antarktisrelevanten Verbotstatbeständen durch Unterwasserschall unter Beachtung deutscher Bewertungsmaßstäbe im Rahmen internationaler Expertenworkshops diskutiert werden. Es sollen Grenzwerte speziell für die drei in der Antarktis vorkommenden Säugetierarten (Bartenwale, Zahnwale und Robben), insgesamt 20 Spezies und die 3 dort eingesetzten Schallquellen (Schiffslärm, seismische Airguns und hydroakustische Geräte) entwickelt werden. Ein zusätzlicher Workshop soll die technischen Möglichkeiten Mitigation durchzuführen und Mitigationsauflagen umzusetzen, identifizieren. Ein abschließender Workshop, der alle Informationen aus den vier Workshops zusammenträgt, soll das Vorhaben abschließen. Die Empfehlungen dieser Workshops sollen auch Relevanz für den nationalen Umgang mit Unterwasserschall entwickeln und als Diskussionsgrundlage für Beiträge Deutschlands in internationalen Gremien herangezogen werden.

30 Jahre Frieden, Wissenschaft und Umweltschutz in der Antarktis

<p> <p>Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden.</p> </p><p>Am 4. Oktober 1991 unterzeichnete Deutschland zusammen mit 25 weiteren Antarktis-Vertragsstaaten das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP). Damit legten sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen fest, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen vereinbart wurden.</p><p> <p>Das Übereinkommen verbietet den kommerziellen Rohstoffabbau und erklärt die Antarktis zu einem dem Frieden und der Wissenschaft gewidmeten Naturreservat. Es regelt zudem den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten. Damit stellt es die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar.</p> <p>In Deutschland wurden die Regelungen des USP mit dem Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag (AUG) in das nationale Recht überführt. Ebenso wie das USP dient das deutsche Gesetz dem Schutz der antarktischen Umwelt und ihrer abhängigen und verbundenen Ökosysteme. Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die von Deutschland aus organisiert werden oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgehen, bedürfen einer Genehmigung, die beim Umweltbundesamt beantragt werden muss – ganz gleich, ob es sich dabei um Forschung oder beispielsweise touristische Reisen handelt.</p> <p>Anlässlich des 30. Jubiläums der Unterzeichnung des USP in Madrid organisiert Spanien eine internationale Konferenz, um bisherige Errungenschaften in puncto Umweltschutz zu resümieren und einen Ausblick auf die kommenden 30 Jahre zu wagen. Führende Wissenschaftler*innen und Expert*innen werden über die Herausforderungen diskutieren, denen sich die Antarktis gegenübersieht. Dazu gehören die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a> und dessen Abschwächung, das Management natürlicher Ressourcen und menschlicher Aktivitäten sowie technologische Innovationen. Die Konferenz kann per <a href="https://www.youtube.com/watch?v=RIlKU084kSM">Livestream am 04.10.2021 ab 9:00 Uhr</a> mitverfolgt werden.</p> <p>Im Anschluss an den wissenschaftlichen Diskurs findet eine Ministertagung statt, an der die 42 Staaten teilnehmen, die das Protokoll bisher unterzeichnet haben. Die jeweiligen Staatsvertreter*innen werden in einer gemeinsamen Erklärung ihre Verpflichtung zum ganzheitlichen Schutz und der Erhaltung der Antarktis und der abhängigen und damit verbundenen Ökosysteme erneuern. Darin werden auch die gemeinsame Verpflichtung und Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel bekräftigt, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen und ihren Wert als Naturschutzgebiet für künftige Generationen zu steigern. Das USP hat in den letzten 30 Jahren als umweltpolitischer Pfeiler des Antarktis-Vertragssystems gute Dienste geleistet. Somit sprechen sich die Staaten dafür aus, dass es aufgrund seines wissens- und ökosystembasierten sowie ganzheitlichen Ansatzes für die terrestrische und marine Umwelt und seines Aufrufs zu internationaler Kooperation und Zusammenarbeit, weiterhin eine zentrale Rolle beim zukünftigen Management in der Antarktis spielen soll.</p> <p>Auch der durch das USP speziell eingerichtete Ausschuss für Umweltschutz (<a href="https://www.ats.aq/e/committee.html"><em>Committee for Environmental Protection</em></a>, CEP) begeht diesen Tag mit einem virtuellen Empfang und beteuert erneut, den in Artikel 7 des USP fest verankerten kommerziellen Rohstoffabbau in der Antarktis nicht zulassen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, denn auch wenn das USP nach Ablauf von 50 Jahren nach seinem Inkrafttreten (1998) nicht einfach erlischt, kann es ab 2048 auf Ersuchen einer stimmberechtigten Antarktis-Vertragspartei neu verhandelt werden.</p> <p>Weitere Informationen zum <a href="https://www.youtube.com/watch?v=DWCLrorvDLc">USP</a> und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12695">Antarktis-Vertragssystem</a> sowie weitere interessante Aspekte finden Sie auf den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12630">Seiten des Umweltbundesamtes zur Antarktis</a>. <br><br></p> </p><p>Informationen für...</p>

B. Für die jeweiligen Vetragsstaaten anwendbare weitere Regeln in multilateralen völkerrechtlichen Vereinbarungen

B. Für die jeweiligen Vetragsstaaten anwendbare weitere Regeln in multilateralen völkerrechtlichen Vereinbarungen I. Artikel 10 Absatz 1 und 3 des Internationalen Übereinkommens von 1989 über Bergung ( BGBl. 2001 II Seite 510, BGBl. 2002 I Seite 1944) II. Artikel 3 bis 6 und 9 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1, 2, 7, 8 und 10 der Anlage IV des Umweltschutzprotokolls vom 04. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag vom 01. Dezember 1959 (BGBl. 1994 II Seite 2478) III. Regeln 4 und 5 Abschnitte A, B sowie D in Verbindung mit Regel 1 der Anlage IV in der Fassung der HELCOM -Empfehlung 24/8 (BGBl. 2004 II Seite 1667, 1671) in Verbindung Artikel 8 Absatz 1 und Regeln 5 und 6 der Anlage VII in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 5 des Übereinkommens vom 09. April 1992 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (Helsinki-Übereinkommen) (BGBl. 1994 II Seite 1355, 1397) IV. Artikel 7 des Abkommens vom 02. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum ( EWR -Abkommen) (BGBl. 1993 II Seite 266) in Verbindung mit folgenden EWG - und EG -Verordnungen: Verordnung (EG) Nummer 2978/94 des Rates vom 21. November 1994 zur Durchführung der IMO -Entschließung A.747(18) über die Vermessung der Ballasträume in Öltankschiffen mit Tanks für getrennten Ballast ( ABl. EG Nummer L 319 Seite 1); Verordnung (EWG) Nummer 2158/93 der Kommission vom 28. Juli 1993 zur Anwendung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See sowie des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe für die Zwecke der Verordnung (EWG) Nummer 613/91 (ABl. EG Nummer L 194 Seite 5); Verordnung (EG) Nummer 3051/95 des Rates vom 08. Dezember 1995 über Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs von Ro-Ro -Fahrgastfährschiffen (ABl. EG Nummer L 320 Seite 14), geändert durch: Verordnung (EG) Nummer 179/98 der Kommission vom 23. Januar 1998 (ABl. EG Nummer L 19 Seite 35), Verordnung (EG) Nummer 1970/2002 der Kommission vom 04. November 2002 (ABl. EG Nummer L 302 Seite 3); Verordnung (EG) Nummer 417/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Februar 2002 zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 2978/94 des Rates (ABl. EG Nummer L 64 Seite 1), geändert durch: Verordnung (EG) Nummer 1726/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003 (ABl. EU Nummer L 249 Seite 1); Verordnung (EG) Nummer 782/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2003 über das Verbot zinnorganischer Verbindungen auf Schiffen (ABl. EU Nummer L 115 Seite 1); Verordnung (EG) Nummer 789/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Umregistrierung von Fracht- und Fahrgastschiffen innerhalb der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nummer 613/91 des Rates (ABl. EU Nummer L 138 Seite 19); den in Abschnitt D Nummer 1 bis 4, 5, 6 bis 7.3, 8 bis 8,5, 9, 10 bis 10.4, 11 bis 11.2, 12 bis 12.2 *) , 12.4, 13 bis 13.1, 14.1 und 15 bis 19 genannten Richtlinien. V. Übereinkommen vom 28. Februar 1996 über die besonderen Stabilitätsanforderungen an Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die regelmäßig und planmäßig in der Auslandfahrt zwischen, nach oder von bestimmten Häfen in Nordwesteuropa und der Ostsee verkehren (Stockholm-Übereinkommen von 1996) (BGBl. 1997 II Seite 540) unter Berücksichtigung der Bekanntmachung über die Anwendung von Modellversuchen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Übereinkommens über die besonderen Stabilitätsanforderungen an Ro-Ro-Fahrgastschiffe vom 29. Juli 2004 ( VkBl. 2004 Seite 433) VI. Bezogen auf die Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 (nach Kapitel 1 im Anhang der in Abschnitt D unter Nummer 1 genannten Richtlinie): Artikel 4 und 5 in Verbindung mit den Anhängen 2 und 3 sowie mit Artikel 1 der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk vom 06. April 2000) (BGBl. 2000 II Seite 1213) *) Die in Abschnitt D Nummer 12.1 genannte Richtlinie gilt für Norwegen eingeschränkt, vgl. ABl. EU 2004 Nummer L 88 Seite 55. Stand: 29. Januar 2014

Monitoring von Pinguinkolonien in der Antarktis mithilfe von Fernerkundungsdaten

Ausgangslage: Die in der maritimen Antarktis stattfindende Klimaerwärmung führt partiell zu einer großräumigen Verschiebung und Reduktion von Pinguinbeständen, möglicherweise bis hin zur Gefährdung einzelner Arten. Großflächig lässt sich dieses Phänomen bislang nur mit sehr hohem Aufwand feststellen und dokumentieren. Gleichzeitig ringen die Antarktis-Vertragsstaaten seit vielen Jahren um die Konzeption und die Einführung eines standardisierten biologischen Umweltmonitorings in der Antarktis. Wegen der zu erwartenden hohen Kosten wird der Verpflichtung der Antarktis-Vertragsstaaten aus dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (USP), Umweltauswirkungen in der Antarktis regelmäßig zu überprüfen, bisher nur zögerlich nachgekommen. Ein staatenübergreifendes Pinguinmonitoring in der Antarktis unter der Nutzung von Fernerkundungsdaten soll bisherige Defizite ausgleichen. Die Methoden hierfür wurden bereits entwickelt, der Einsatz von Fernerkundungsdaten ist eine kostengünstige und gleichzeitig effektive - weil großräumig einsetzbare - Methode für ein staatenübergreifendes Umweltmonitoring in der Antarktis. Zielstellung: Nach Verständigung mit anderen Vertragsstaaten soll das Umweltmonitoring nun gemeinsam umgesetzt werden. Dabei soll die Interpretation hoch aufgelöster Satellitenbilder Rückschlüsse auf die Lage, die Größe und auf die Veränderungen der Vogelpopulationen (Pinguinen) erlauben. So sollen z.B. Verlagerungen oder das Verschwinden von Brutkolonien detektiert werden.

60 Jahre Antarktis-Vertrag

<p> <p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p> </p><p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p><p> Besonderes Vertragswerk&nbsp; <p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.&nbsp;</p> <p>Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p> Herausforderungen für die Vertragsstaaten <p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.&nbsp;</p> <p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei&nbsp; nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben.&nbsp;&nbsp;</p> <p>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen&nbsp; sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p> Rolle des Umweltbundesamtes&nbsp; <p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Neue Haftungsregeln für die Antarktis

Am 18. November 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regel in Deutschlandaber erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden beziehungsweise sollen die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Dieses Ziel wird durch Regelungen in drei Bereichen erreicht. Zum einen gibt es eine Art Pflichtenheft für in der Antarktis tätige Organisationen oder Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Daneben gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift. Werden von dritter Seite Aufräumarbeiten durchgeführt, muss der Verursacher die hierfür entstandenen Kosten bis zu den gesetzlich normierten Höchstgrenzen ersetzen. Selbst wenn von niemandem Aufräumarbeiten durchgeführt werden, müssen fiktive Aufräumkosten an einen internationalen Fonds geleistet werden, der seinerseits Aufräumarbeiten in der Antarktis finanziert.

Vertragsstaaten feiern 60 Jahre Antarktis-Vertrag

<p> <p>Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p> </p><p>Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p> Besonderes Vertragswerk <p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.</p> Herausforderungen für die Vertragsstaaten <p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus – das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.</p> <p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei&nbsp; nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben.&nbsp; <br>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen&nbsp; sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p> Rolle des Umweltbundesamtes <p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der Konferenz teil.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Neue Studie zur Bewertung von Aktivitäten in der Antarktis

<p> <p>Als Genehmigungsbehörde für Tätigkeiten in der Antarktis bewertet das Umweltbundesamt (UBA) unter anderem Forschungsaktivitäten, Kreuzfahrten oder die dafür notwendige Logistik rund um den Südpol. Eine neue Studie im Auftrag des UBA behandelt aktuelle Methoden und Geräte für Polarforschung sowie touristische Aktivitäten und evaluiert deren potentielle Auswirkungen auf die antarktische Umwelt.</p> </p><p>Als Genehmigungsbehörde für Tätigkeiten in der Antarktis bewertet das Umweltbundesamt (UBA) unter anderem Forschungsaktivitäten, Kreuzfahrten oder die dafür notwendige Logistik rund um den Südpol. Eine neue Studie im Auftrag des UBA behandelt aktuelle Methoden und Geräte für Polarforschung sowie touristische Aktivitäten und evaluiert deren potentielle Auswirkungen auf die antarktische Umwelt.</p><p> <p>Menschliche Tätigkeiten in der Antarktis stehen seit Inkrafttreten des Umweltschutzprotokolls zum Antarktisvertrag 1998 unter einem Genehmigungsvorbehalt. Aufgabe des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> ist es, diese Tätigkeiten – sei es Forschung, Tourismus oder Logistik – auf mögliche Umweltauswirkungen zu überprüfen. Während sich Technologien stetig weiterentwickeln, neue Forschungsmethoden gefunden und erprobt werden und immer wieder neue touristische Aktivitäten hinzukommen, müssen auch die entsprechenden Bewertungen mit dem Stand der Entwicklung mithalten. Dabei sind die aktuellen technischen Möglichkeiten mit Chancen aber auch mit Risiken für den Umweltschutz in der Antarktis verbunden. Genau hiermit beschäftigt sich der jetzt veröffentlichte Bericht, in dem umfassend Forschungsmethoden, neue Gerätschaften oder etwa Tourismusformen evaluiert werden.</p> <p>Durch den Einsatz moderner Technologien können beispielsweise bei der Meeresökosystemforschung viele neue Erkenntnisse gewonnen werden. Zentrale Themen sind die globale Klimaforschung und Untersuchungen zum Antarktischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystem">Ökosystem</a>. Dazu gehört auch die Frage, welche Rolle Krill und andere Schlüsselarten im ökologischen Gefüge einnehmen oder wie das Arteninventar in der Antarktis zusammengesetzt ist. Zum Fang von Krill, Fischen oder Wirbellosen werden in der Meeresforschung geschleppte Netze verwendet –ähnlich wie bei der kommerziellen Fischerei, jedoch in weitaus geringerem Umfang.</p> <p>Neuere Methoden, wie ferngesteuerte und autonom arbeitende Unterwasserfahrzeuge, fotografieren den Meeresboden ohne direkt einzugreifen. Driftbojen und Verankerungen können große Datenmengen – etwa zu Wassertemperatur oder Salzgehalt des Meeres – über lange Zeiträume hinweg aufzeichnen. Um die diversen Geräte einzusetzen, sind oftmals zusätzlich hydroakustische Geräte, die Schallsignale aussenden, zur Positionierung, Navigation und Kommunikation notwendig. Solche akustischen Verfahren, wie sie etwa auch für die geologische Untersuchung des Meeresbodens verwendet werden, können sich jedoch negativ auf Pinguine, Robben&nbsp; und Wale auswirken, was bei der Genehmigung dieser Tätigkeiten beachtet werden muss.</p> <p>Auf dem antarktischen Kontinent dienen große Bohrvorhaben im Inlandeis zur Erforschung der Klimageschichte. Diese Vorhaben sind allerdings mit dem Einsatz aufwendiger Logistik und verschiedener Bohrflüssigkeiten verbunden – hier ist die Besorgnis gegenüber negativen Umweltauswirkungen groß. Dies gilt auch für die Untersuchungen von Seen unter dem mächtigen Eispanzer der Antarktis, da diese mit fremden Organismen und Schadstoffen verunreinigt werden können. Viele wissenschaftliche Geräte benötigen Batterien und Akkus zur Energieversorgung. Einige Technologien, unter anderem Sonden oder Wetterballons, hinterlassen Abfall. Alle diese Aspekte müssen bei einer Umweltprüfung berücksichtigt werden.</p> <p>Für den Menschen in der Antarktis ist die Logistik überlebenswichtig. Dazu gehören der Betrieb von Stationen und Camps, der Transport von Personen und Versorgungsgütern, die Energieversorgung, Entsorgung und die Unterstützung der eigentlichen Forschungs- und Tourismusaktivitäten. Dadurch entstehen unweigerlich unter anderem Schall- und Schadstoffemissionen, Abfälle oder Abwässer, die die Umwelt beeinträchtigen können. Während der Tätigkeiten gilt es daher zu vermeiden, dass sich Vögel oder Säugetiere durch Lärm gestört fühlen, Vegetation zerstört wird oder dass fremde Organismen in die Antarktis eingeschleppt werden. Bedrohungen bestehen durch Havarien von Schiffen, Leckagen an Tanklagern oder Treibstoffleitungen. Mit Hilfe der Informationen im neuen Bericht kann das UBA Auflagen und Bedingungen in der Genehmigung formulieren, die dazu beitragen sollen, dass die Umweltauswirkungen der Aktivitäten so gering wie möglich bleiben.</p> <p>Zahlreiche Minderungsmaßnahmen können negative Auswirkungen deutlich reduzieren. Dies ist beispielsweise durch Verwendung von emissionsarmer Technik möglich, die Auswahl wenig sensibler Gebiete oder durch die Einhaltung von Mindestabständen zu Tieren.</p> <p>Im Bericht wird auch aufgezeigt, wo noch Wissenslücken und weiterer Forschungsbedarf bestehen. Unter anderem ist noch nicht ausreichend untersucht, über welches Hörvermögen einzelne Tierarten in der Antarktis verfügen und wie sich Schallemissionen auf die Tiere auswirken. Das UBA&nbsp; hat bereits an diesem Punkt angesetzt und eine Studie zum Hörvermögen von Pinguinen in Auftrag gegeben.</p> </p><p>Informationen für...</p>

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