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Rechtssprechungsübersicht zum Umweltstrafrecht

Umweltschutzstrafrecht

Das Arbeitsvorhaben befasst sich mit der Frage, welche Moeglichkeiten das Strafrecht fuer die Erhaltung einer menschenwuerdigen Umwelt bieten kann. Anlass dafuer ist die staendig wachsende Zahl von Umweltverstoessen, die der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer menschenfreundlichen Umwelt zunehmende Bedeutung geben.

Arbeiten zum Umweltstrafrecht

Das Umweltstrafrecht ist ein verhaeltnismaessig junges und dementsprechend noch wenig bearbeitetes Gebiet. Das heutige Umweltstrafrecht stammt von 1980 und ist 1994 grundlegend reformiert worden. Das Forschungsvorhaben dient dem Ziel, durch laufende Arbeiten und Veroeffentlichungen die praktische und wissenschaftliche Durchdringung des Umweltstrafrechts zu foerdern.

Umweltschutz und Strafrecht - eine empirische Untersuchung zur Implementation strafbewehrter Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes

Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.

Europaeisches Umweltstrafrecht

In der Funktion des Projektleiters Heine als Sachverstaendiger beim Europarat bei der Erarbeitung einer Konvention zum europaeischen Umweltstrafrecht wurde die Anregung europaeischer Institutionen aufgegriffen, die europaeischen Rechtsetzungsaktivitaeten auf dem Gebiete des strafrechtlichen Umweltschutzes wissenschaftlich zu begleiten. Es geht um die Auslotung von Moeglichkeiten der europaeischen Strafrechtsangleichung, und zwar nicht nur bei einzelnen Deliktsformen, wie z B Abfalltourismus oder grenzueberschreitender Umweltkriminalitaet, sondern auch bei Fragen nach den allgemeinen Voraussetzungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit.

Analyse strafrechtlicher Sanktionen und ihrer möglichen Ergänzung zur Sicherstellung der Befolgung des Umweltrechts

In den Forschungsvorhaben 'Dialog mit Expertinnen und Experten zum EU-Rechtsakt für Umweltinspektionen' und 'Umweltstrafrecht - Status quo und Weiterentwicklung' wurde festgestellt, dass die strafrechtlichen Sanktionen nicht immer hinreichend abschreckend wirken und zur Befolgung des Umweltrechts beitragen. Erste Ansätze für Verbesserungen zeigen die Forschungsvorhaben gleichfalls auf. Hier besteht jedoch noch Forschungsbedarf, insbesondere in der Frage welche Maßnahmen ergriffen werden können, die über organisatorische hinausgehen. Hier soll das neue Vorhaben ansetzen. Dazu sollen die Defizite und die darunterliegenden (organisatorischen und strafrechtsdogmatischen) Gründe analysiert und anhand von Fallbeispiele in einem Bereich (z.B. Abfälle, Meeresschutz (Dumping)) unter Einbindung der Fachleute im UBA und aus der Praxis konkretisiert werden. Zur Gestaltung eines effektiven Sanktionenmixes soll zudem das Zusammenspiel strafrechtlicher Sanktionen mit anderen Maßnahmen mit abschreckender Wirkung (Ordnungswidrigkeiten, öffentlich- oder zivilrechtliche Sanktionen (Haftung), Gewinnabschöpfung, verwaltungsrechtliche Maßnahmen) untersucht werden. Zur besseren Einpassung in die Diskussionen auf europäischer Ebene erfolgt ein Vergleich mit den Sanktionssystemen in anderen ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Darüber hinaus soll die Zusammenstellung, Analyse und Veröffentlichung der Umweltkriminalitätsstatistiken (UBA-Reihe 'Umweltdelikte') inkl. Zahlen zu Ordnungswidrigkeiten fortgesetzt werden.

Umweltdelikte 2021 - Auswertung von Statistiken

Die Publikation "Umweltdelikte" bereitet den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die Auswertung der Daten von 2010 bis 2020 unter Ergänzung der Daten für 2021 zeigt etwa, dass die insgesamt bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten zwischen 2010 und 2020 um 3 % gesunken sind, allerdings ist im Jahr 2020 gegenüber 2019 ein Anstieg zu verzeichnen. Aus den Daten lassen sich die Ursachen nicht unmittelbar entnehmen. Ursachen könnten neben einem tatsächlichen Rückgang von Umweltstraftaten vor allem auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zuständigen Behörden sein. Die Publikation ist Teil der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Publikationsreihe "Umweltdelikte" an. Die letzte Ausgabe ist 2021 als "Umweltdelikte 2019" erschienen. Quelle: Forschungsbericht

Umweltdelikte 2019

Die Publikation "Umweltdelikte" bereitet den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die Auswertung der Daten von 2010 bis 2019 zeigt etwa, dass die insgesamt bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten zwischen 2010 und 2019 um 8 % gesunken sind. Aus den Daten lassen sich die Ursachen nicht unmittelbar entnehmen. Ursachen könnten neben einem tatsächlichen Rückgang von Umwelt- straftaten vor allem auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umwelt- rechts in den zuständigen Behörden sein. Die Publikation ist Teil der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Publikationsreihe "Umweltdelikte" an. Die letzte Ausgabe ist 2018 als "Umweltdelikte 2016" erschienen ist. Quelle: Forschungsbericht

Steckbriefe zur Anwendung des Umwelt(straf)rechts und der Zusammenarbeit der dafür zuständigen Behörden in ausgewählten EU-Staaten

Es handelt sich hier um eine Sammlung von rechtvergleichenden Steckbriefen zur Anwendungspraxis und Zusammenarbeit von Behörden in Belgien, Dänemark, Frankreich, Polen und Spanien im Bereich des Umweltstrafrechts. Die Steckbriefe wurden im Rahmen des Forschungsvorhabens „Status quo und Weiterentwicklung des Umweltstrafrechts und anderer Sanktionen“ erstellt. Die Erkenntnisse flossen in den Abschlussbericht dieses Vorhabens ein und unterstützten die Erarbeitung der Empfehlungen zur besseren Anwendung des Umweltstrafrechts in Deutschland in diesem Projekt. Veröffentlicht in Texte | 34/2020.

Environmental offences in Germany 2016

Environmental crime causes significant damage, albeit damage that is difficult to quantify. It affects the environment (e.g. the state of water, soil and air), people (e.g. health) and the wellbeing of society in general (e.g. through corruption). A 2018 report estimates the annual turnover generated by environmental crime at 110 - 281 billion US dollars.(2) This text summarises keyfindings of the German-language publication "Environmental offences 2016" (Umweltdelikte 2016). The publication provides a quantitative overview of the development and status of environmental crime in Germany between 2004 and 2016. It is a part of the series 'Umweltdelikte' published by the Federal Environment Agency (UBA), the most recent edition of which was published in 2004. For the present publication, data from the two annual statistical sources that bring together data on (environmental) crime and criminal procedures were analysed; these are the Police Crime Statistics (Polizeiliche Kriminalstatistik) compiled by the Federal Criminal Police Office (Bundeskriminalamt)(3) and the Statistics on Criminal Prosecution (Strafverfolgungsstatistik) compiled by the Federal Statistical Office (Bundesamt für Statistik).(4) The long version of 'Umweltdelikte 2016' (in German) can be accessed via the website of the Federal Environment Agency.(5) Even before the introduction of the EU Environmental Crime Directive in 2008 (6), Germany had a comprehensive body of environmental criminal law. The adoption of the EU Environmental Crime Directive led to an increase in public attention for environmental crime in Germany. While the Environmental Crime Directive made some amendments necessary, the basic structure of German criminal law has remained unchanged. Environmental criminal provisions exist in the Criminal Code (Strafgesetzbuch), especially in Chapter 29, and in various environmental laws. The latter include the Chemicals Act (Chemikaliengesetz), the Federal Nature Conservation Act (Bundesnaturschutzgesetz) and waste legislation. In the German legal system, environmental criminal liability presupposes a violation of administrative norms or acts, e.g. the terms of a permit. Data on environment-related administrative offences and the sanction simposed for the mare, with some exceptions, not collected centrally in Germany. No significant quantitative statements can therefore be made concerning this particular topic, which is, however, important in practice. When interpreting the data presented in this publication, it is important to keep in mind that the "dark figure", i.e. the proportion of offences that remain undiscovered and thus are not recorded with in the statistics, is very likely to be quite high (see below, section 2). Thus, the figures presented below do not reflect the actual extent of environmental crime in Germany. In the following, Section 2 presents figures on the development of statistically recorded environmental crime in Germany in general. Section 3 presents figures on criminal enforcement. Section 4 presents information on waste and wildlife crime, the two types of crime on which EU level discussion and policies currently focus. Methodological notes and the definitions used can be found in the annex at the end of this publication. (2) Nellemann et al. 2018, S. 15. (3) An abbreviated English version of the 2016 statistical report is available at https://www.bka.de/EN/CurrentInformation/PoliceCrimeStatistics/2016/pcs2016_node.html. Translations of legal terms in the present publication mostly follow the terminology used in the statistical report. (4) For more information on these statistics, see below section 6.1. (5) At https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltdelikte-2016-auswertung-von-statistiken. (6) Directive 2008/99/EC of the European Parliament and of the Council of 19 November 2008 on the protection of the environment through criminal law, OJL328, 6.12.2008, p.3-30. Quelle: Forschungsbericht

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