Das Projekt "Arbeiten zum Umweltstrafrecht" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Konstanz, Lehrstuhl für Strafrecht und Nebengebiete.Das Umweltstrafrecht ist ein verhaeltnismaessig junges und dementsprechend noch wenig bearbeitetes Gebiet. Das heutige Umweltstrafrecht stammt von 1980 und ist 1994 grundlegend reformiert worden. Das Forschungsvorhaben dient dem Ziel, durch laufende Arbeiten und Veroeffentlichungen die praktische und wissenschaftliche Durchdringung des Umweltstrafrechts zu foerdern.
Das Projekt "Umweltschutzstrafrecht" wird/wurde gefördert durch: Stiftung Volkswagenwerk. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Fachbereich 01 Rechtswissenschaft, Professur für deutsches und ausländisches Strafrecht und Strafprozessrecht mit Wirschafts- und Umweltstrafrecht.Das Arbeitsvorhaben befasst sich mit der Frage, welche Moeglichkeiten das Strafrecht fuer die Erhaltung einer menschenwuerdigen Umwelt bieten kann. Anlass dafuer ist die staendig wachsende Zahl von Umweltverstoessen, die der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer menschenfreundlichen Umwelt zunehmende Bedeutung geben.
Das Projekt "Umweltschutz und Strafrecht - eine empirische Untersuchung zur Implementation strafbewehrter Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.
Das Projekt "Europaeisches Umweltstrafrecht" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Technik- und Umweltrecht.In der Funktion des Projektleiters Heine als Sachverstaendiger beim Europarat bei der Erarbeitung einer Konvention zum europaeischen Umweltstrafrecht wurde die Anregung europaeischer Institutionen aufgegriffen, die europaeischen Rechtsetzungsaktivitaeten auf dem Gebiete des strafrechtlichen Umweltschutzes wissenschaftlich zu begleiten. Es geht um die Auslotung von Moeglichkeiten der europaeischen Strafrechtsangleichung, und zwar nicht nur bei einzelnen Deliktsformen, wie z B Abfalltourismus oder grenzueberschreitender Umweltkriminalitaet, sondern auch bei Fragen nach den allgemeinen Voraussetzungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit.
Das Projekt "Rechtssprechungsübersicht zum Umweltstrafrecht" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Wirtschaftsstrafrecht - Prof.Dr. Hero Schall.
Das Projekt "Analyse strafrechtlicher Sanktionen und ihrer möglichen Ergänzung zur Sicherstellung der Befolgung des Umweltrechts" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.In den Forschungsvorhaben 'Dialog mit Expertinnen und Experten zum EU-Rechtsakt für Umweltinspektionen' und 'Umweltstrafrecht - Status quo und Weiterentwicklung' wurde festgestellt, dass die strafrechtlichen Sanktionen nicht immer hinreichend abschreckend wirken und zur Befolgung des Umweltrechts beitragen. Erste Ansätze für Verbesserungen zeigen die Forschungsvorhaben gleichfalls auf. Hier besteht jedoch noch Forschungsbedarf, insbesondere in der Frage welche Maßnahmen ergriffen werden können, die über organisatorische hinausgehen. Hier soll das neue Vorhaben ansetzen. Dazu sollen die Defizite und die darunterliegenden (organisatorischen und strafrechtsdogmatischen) Gründe analysiert und anhand von Fallbeispiele in einem Bereich (z.B. Abfälle, Meeresschutz (Dumping)) unter Einbindung der Fachleute im UBA und aus der Praxis konkretisiert werden. Zur Gestaltung eines effektiven Sanktionenmixes soll zudem das Zusammenspiel strafrechtlicher Sanktionen mit anderen Maßnahmen mit abschreckender Wirkung (Ordnungswidrigkeiten, öffentlich- oder zivilrechtliche Sanktionen (Haftung), Gewinnabschöpfung, verwaltungsrechtliche Maßnahmen) untersucht werden. Zur besseren Einpassung in die Diskussionen auf europäischer Ebene erfolgt ein Vergleich mit den Sanktionssystemen in anderen ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Darüber hinaus soll die Zusammenstellung, Analyse und Veröffentlichung der Umweltkriminalitätsstatistiken (UBA-Reihe 'Umweltdelikte') inkl. Zahlen zu Ordnungswidrigkeiten fortgesetzt werden.
Die Publikation "Umweltdelikte" bereitet den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die Auswertung der Daten von 2010 bis 2020 unter Ergänzung der Daten für 2021 zeigt etwa, dass die insgesamt bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten zwischen 2010 und 2020 um 3 % gesunken sind, allerdings ist im Jahr 2020 gegenüber 2019 ein Anstieg zu verzeichnen. Aus den Daten lassen sich die Ursachen nicht unmittelbar entnehmen. Ursachen könnten neben einem tatsächlichen Rückgang von Umweltstraftaten vor allem auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umweltrechts in den zuständigen Behörden sein. Die Publikation ist Teil der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Publikationsreihe "Umweltdelikte" an. Die letzte Ausgabe ist 2021 als "Umweltdelikte 2019" erschienen. Quelle: Forschungsbericht
Die Publikation "Umweltdelikte" bereitet den Stand und die Entwicklung der Umweltstraftaten in Deutschland anhand der Polizei- und Gerichtsstatistiken auf. Die Auswertung der Daten von 2010 bis 2019 zeigt etwa, dass die insgesamt bekannt gewordenen Fälle von Umweltstraftaten zwischen 2010 und 2019 um 8 % gesunken sind. Aus den Daten lassen sich die Ursachen nicht unmittelbar entnehmen. Ursachen könnten neben einem tatsächlichen Rückgang von Umwelt- straftaten vor allem auch verringerte Kapazitäten für Strafverfolgung und Vollzug des Umwelt- rechts in den zuständigen Behörden sein. Die Publikation ist Teil der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Publikationsreihe "Umweltdelikte" an. Die letzte Ausgabe ist 2018 als "Umweltdelikte 2016" erschienen ist. Quelle: Forschungsbericht
Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht) Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht. Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das UBA entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten. Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt. Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.
Es handelt sich hier um eine Sammlung von rechtvergleichenden Steckbriefen zur Anwendungspraxis und Zusammenarbeit von Behörden in Belgien, Dänemark, Frankreich, Polen und Spanien im Bereich des Umweltstrafrechts. Die Steckbriefe wurden im Rahmen des Forschungsvorhabens „Status quo und Weiterentwicklung des Umweltstrafrechts und anderer Sanktionen“ erstellt. Die Erkenntnisse flossen in den Abschlussbericht dieses Vorhabens ein und unterstützten die Erarbeitung der Empfehlungen zur besseren Anwendung des Umweltstrafrechts in Deutschland in diesem Projekt. Veröffentlicht in Texte | 34/2020.
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