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Ein Vertrag zur Steigerung der Ressourceneffizienz

Ressourcenschutz und -effizienz sind eine ökologische, ökonomische und soziale Notwendigkeit. Eine Studie im Auftrag des UBA analysiert, wie internationale Prozesse und Verträge dazu beitragen können, abiotische Ressourcen wie Sand oder Holz effizienter zu nutzen. Es werden Vorschläge entwickelt, die einen völkerrechtlichen Vertrag zum effizienten Umgang mit Ressourcen vorbereiten sollen. Laut der Studie „ Options under International Law to Increase Resource Efficiency “ gibt es im Völkerrecht bereits Ansätze, wie das immer wichtiger werdende Thema der Ressourceneffizienz behandelt werden könnte. Zudem bestehen einige aktuelle politische Prozesse, die sich mit dem Thema beschäftigen. Diesen mangelt es jedoch an der nötigen Durchsetzungskraft und Langlebigkeit. Ein Vertrag, dessen Hauptanliegen die Erhöhung der Ressourceneffizienz ist, besteht aktuell nicht. Die Studie schlägt einen solchen völkerrechtlichen Vertrag als Langzeitziel vor. Die Ausgestaltung als Rahmenvertrag würde ein allgemeines, auf internationaler Ebene abgestimmtes Gerüst schaffen, das durch individuelle, konkrete Zielvereinbarungen und Instrumente ausgefüllt werden könnte. Die Verabschiedung einer solchen Konvention hätte den Vorteil der Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit. Das Gerüst eines entsprechenden Vertragstextes wurde von den Autor*innen basierend auf den Analysen völkerrechtlicher Prinzipien und Verträge sowie internationaler politischer Prozesse formuliert. Völkerrechtliche Prinzipien Zunächst ermittelten die Verfasser*innen die für die Ressourceneffizienz relevanten völkerrechtlichen Prinzipien sowie das jeweilige Verhältnis untereinander. Zu nennen ist hierbei besonders das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung. Dieses stellt einen Ausgleichsmechanismus dar, der es ermöglicht, die Interessenslage zwischen dem souveränen Recht verschiedener Staaten, ihre Ressourcen nach ihrem Willen zu nutzen und abzubauen, sowie Umweltinteressen gegeneinander abzuwägen. Gleichzeitig bestehen auch Prinzipien, wie das der angemessenen Nutzung gemeinsamer natürlicher Ressourcen, die das Nutzen von Ressourcen nur innerhalb gewisser Grenzen erlauben. Praktisch hat sich hier in der Vergangenheit gezeigt, dass dieses Prinzip häufiger bei Fragen der Ressourcenverteilung und weniger bei Fragen der Ressourceneffizienz angewendet wird. Anderes gilt bei dem Prinzip des gemeinsamen Interesses der Menschheit. Es umfasst Ressourcen , deren Erhaltung aus Sicht des Umweltschutzes ein gemeinsames Interesse aller Menschen und Nationen ist. Die Untersuchung der genannten und weiterer völkerrechtlicher Prinzipien zeigt, dass eine Reihe von Prinzipien grundsätzlich auf die Ressourceneffizienz anwendbar sein können. Darüber, inwieweit sie es sind und mit welchen Auswirkungen dies verknüpft ist, besteht allerdings keine Einigkeit. Dies wird im kommenden politischen und rechtswissenschaftlichen Diskurs zu klären sein. Völkerrechtliche Verträge Die Studie untersuchte außerdem verschiedene völkerrechtliche Verträge. Die Studie beschränkte sich hierbei auf die Untersuchung des Londoner Protokolls zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung, die ⁠ UN ⁠-Seerechtskonvention, die Minamata-Konvention über Quecksilber, das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, die Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, das Pariser Abkommen zum ⁠ Klimawandel ⁠, das Abkommen zur Einrichtung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe, die Internationalen Studiengruppen zu Bleich und Zink, Nickel und Kupfer, das Sechste Internationale Zinnabkommen sowie Bilaterale Ressourcenabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kasachstan, der Mongolei und Peru. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die verschiedenen Abkommen sich in ihrer Regelungstechnik und ihrem Anwendungsbereich stark unterscheiden. Ihr Fokus liegt dabei jedoch nur in seltenen Fällen auf der Ressourceneffizienz, sondern vielmehr auf Tätigkeiten mit direkten physischen Auswirkungen auf die Umwelt, wie der Verarbeitung einer Ressource. Ein sich ausschließlich mit der Ressourceneffizienz beschäftigender Vertrag besteht aktuell nicht. Internationale Politische Prozesse Die Studie untersucht 13 aktuelle politische Prozesse. Einige dieser Prozesse sind mit anderen Komponenten wie dem Aufbau von Kapazitäten oder „Umsetzungsmitteln“ für Entwicklungsländer kombiniert. Teilweise werden innerhalb der Prozesse auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen, da sie ein Forum für Wissensverbreitung und den Austausch bewährter Praktiken bieten. Ein Beispiel hierfür ist das Internationale Ressourcen-Panel. Die genaue Ausgestaltung der Umsetzung kann, muss aber nicht, genau definiert werden. So werden zum Beispiel bei den Sustainable Development Goals (SDGs) der UN lediglich Ziele festgeschrieben. Die genaue Umsetzung liegt jedoch bei einzelnen Staaten. Interessant ist dabei, dass für den Fall, dass Ziele nicht erreicht werden, keine Sanktionen vorgesehen sind. Trotzdem gelten die SDGs als einer der effektivsten Mechanismen zu Erhöhung der Ressourceneffizienz.

Options under public international law to increase resource efficiency

Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme der bestehenden internationalen Governance von Ressourceneffizienz (RE) stellen wir Optionen zu ihrer Verbesserung auf kurze, mittlere und lange Sicht vor. Die Studie bietet eine rechts- und politikwissenschaftliche Perspektive zur stärkeren Verankerung von RE auf internationaler Ebene. Wir bewerten, wie das Völkerrecht und andere internationale Governance-Mechanismen wirksamer genutzt werden könnten, um RE zu erhöhen und den Ressourcenverbrauch entlang der Wertschöpfungskette zu reduzieren. Der Anwendungsbereich umfasst abiotische Ressourcen wie Metalle, Sand, Kies, Kaliumsalze, Quarzsand und fossile Rohstoffe. Unsere Bestandsaufnahme der bestehenden internationalen Governance ergibt ein gemischtes Bild: RE steht auf der internationalen Agenda, aber es gibt kaum klare Leitlinien oder verbindliche Standards. Politische Initiativen und rechtlich nicht verbindliche Mechanismen nutzen meist Empfehlungen und hochrangige politische Erklärungen zu strategischen Prioritäten. Nicht-staatliche Governance-Ansätze umfassen hauptsächlich die Berichterstattung und andere Informations- und Managementinstrumente in Bezug auf Produkte und Produktionsprozesse. Der zweite Teil entwickelt politische Optionen und Empfehlungen zur Stärkung der internationalen Governance der Ressourceneffizienz. Während die bestehenden rechtlich nicht verbindlichen Prozesse und Mechanismen z.B. im Rahmen der G20 gestärkt werden könnten, könnten verbindliche Optionen ein neues Maß a Verbindlichkeit zeigen und auch besser zu mehr Sicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen beitragen. Mittel- bis langfristig könnte die bestehende politische Unterstützung für RE verstärkt und letztlich eventuell in einen vertraglichen Rahmen übertragen werden. Der Anhang enthält eine Skizze für einen Rahmenvertragstext zur Ressourceneffizienz. Quelle: Forschungsbericht

Umweltrecht

Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht) Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltnormen (zum Beispiel das Umweltvölkerrecht, die einschlägigen Bestimmungen des EU-Rechts, Artikel 20a Grundgesetz), die Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz) und das Umweltstrafrecht. Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist. Das ⁠ UBA ⁠ entwickelt Vorschläge für Umweltschutzregelungen in diesen Rechtsgebieten. Insbesondere in den übergreifenden Rechtsgebieten Klimaschutzrecht und Ressourcenschutzrecht finden sich sowohl klassisches Umweltrecht als auch zahlreiche Rechtsgebiete und Einzelgesetze, die nicht zum Umweltrecht zählen und dennoch etwas für den Umweltschutz tun können. Die übergeordneten Ziele des Ressourcenschutzes und des Klimaschutzes bilden die Klammer und ermöglichen die systematische Erfassung dieser heterogenen Regelungen in einem Rechtsgebiet Ressourcenschutzrecht beziehungsweise Klimaschutzrecht. Mit der Schaffung des Bundes-Klimaschutzgesetzes werden nun übergeordnete Schutzziele und Verfahren kohärent geregelt. Über der einzelnen Normierungsarbeit steht die grundlegende Frage nach einer besseren Umweltschutzregulierung und nach deren besserem Vollzug.

International governance for environmentally sound supply of raw materials - policy options and recommendations

In allen Phasen des Bergbaus, also von der Erkundung über Errichtung und Betrieb bis hin zur Stillle-gung, ist die Rohstoffgewinnung mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Solche Auswirkungen treten auch entlang der Wertschöpfungskette auf, also etwa bei der Verarbeitung, der Behandlung und beim Transport. Da die Nachfrage nach Rohstoffen weltweit steigt und sich die Wert-schöpfungsketten über verschiedene Länder erstrecken, können vorrangig internationale Ansätze zur Einhaltung von Umweltstandards bei den unterschiedlichen Rohstoffaktivitäten beitragen. Dieser For-schungsbericht zeigt Möglichkeiten auf, wie Deutschland auf internationaler Ebene zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Bergbauaktivitäten in den Herkunftsstaaten beitragen kann. Er beginnt mit einer Bestandsaufnahme bestehender Governance-Ansätze auf internationaler Ebene oder mit grenzüberschreitender Wirkung. Darauf aufbauend werden konkrete Handlungsoptionen und Emp-fehlungen für die Bundesregierung zur Stärkung der internationalen Governance für eine umweltge-rechte Rohstoffversorgung aufgezeigt. Dabei steht die Gewinnung, Verarbeitung und Verhüttung abio-tischer Rohstoffe im Vordergrund. Neben den Umweltauswirkungen wurden auch solche sozialen Aus-wirkungen berücksichtigt, die einen Umweltbezug haben. Quelle: Forschungsbericht

Rechtliche Vorgaben zum Umgang mit Schiffsabwasser

Die vorliegende Studie untersucht die rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit Schiffsabwasser, wobei der Fokus auf den Kategorien des Scrubber-Abwassers, des Ballastwassers und des häuslichen Abwassers liegt. Berücksichtigt werden die verschiedenen Rechtsebenen (See- und Umweltvölkerrecht, Europarecht, nationales Recht). Überlagerungen und Widersprüche der sich aus den verschiedenen Rechtsebenen ergebenden Rechte und Pflichten werden aufgezeigt. Im Vordergrund steht die Frage, ob und auf welche Weise die Bundesrepublik Deutschland ihren völker- und europarechtlichen Pflichten gerecht wird, und wie die entsprechenden Vorgaben in den bestehenden Rahmen des nationalen Rechts eingepasst wurden. Veröffentlicht in Texte | 09/2019.

EJOLT - Environmental Justice Organisations Liabilities and Trade

Environmental Justice Organizations (EJOs) are civil society organizations concerned with social conflicts over resource extraction or waste disposal. Resource distributional conflicts, as they are called, are increasing in frequency and scale as the world economy uses more and more materials and energy. The EJOs focus on the link between the need for environmental security and the defence of basic human rights. The project EJOLT unites a consortium of international actors (scientists, activist organizations, think-tanks, policy-makers) across a range of fields (environmental law, environmental health, political ecology, ecological economics and social ecology) to promote mutual learning and collaboration among stakeholders who make use of sustainability concepts and empirical findings particularly on aspects of resource distribution. Central concepts are ecological debts (or environmental liabilities) and ecologically unequal exchange. EJOLT will explore the roots of increasing ecological distribution conflicts at different scales, and how to turn such conflicts into forces for environmental sustainability. Thus one of the primary purposes is to empower EJOs and the communities they support that receive an unfair share of environmental burdens to defend or reclaim their rights. Participatory methods, action research and a range of methodologies will be applied to enhance the capacities and effectiveness of EJOs, communities and citizen movements. EJOLT will build on EJOs knowledge of environmental risks and legal mechanisms and the translation of their experience and findings into the policy arena. In the process, EJOLT will enrich the sustainability sciences through the accumulated knowledge of the EJOs and lead to enhanced application of these sciences to real-life policy question. Keywords

Rechtliche Vorgaben zum Umgang mit Schiffsabwasser

Vorliegende Studie untersucht rechtliche Vorgaben zum Umgang mit Schiffsabwasser. Diese Materie ist durch die Überlagerung und das Zusammenspiel verschiedener Rechtsebenen (See- und Umweltvölkerrecht, europäisches Unionsrecht, nationales Recht), aber gerade auch durch Selektivität, hohe Technizität und das Risiko von Normkollisionen - sowohl innerhalb einer Rechtsebene als auch im Verhältnis zwischen den Rechtsebenen - gekennzeichnet. Gerade im Hinblick auf die Bedürfnisse von Umsetzungs- und Vollzugspraxis führt dies zu Rechtsunsicherheit und -unklarheit, zu deren Beseitigung die Untersuchung beitragen soll. Sie behandelt dabei nicht die Meeresverschmutzung durch Schiffe insgesamt, sondern beschränkt sich auf die rechtlichen Anforderungen des Umgangs mit Schiffsabwasser, wobei der Fokus auf den Kategorien des Scrubber-Abwassers, des Ballastwassers und des häuslichen Abwassers liegt. Untersucht werden, jeweils konkret bezogen auf die vorbezeichneten Abwasserkategorien, zunächst die einschlägigen Vorgaben des Völker- und Unionsrechts, und zwar hinsichtlich ihrer räumlichen und sachlichen Anwendungsbereiche, etwaiger Überlagerungen und Widersprüche sowie der sich aus ihnen ergebenden Rechte und Pflichten. Sodann wird der Umsetzung der untersuchten Verträge und Unionsrechtsakte in das nationale Recht Aufmerksamkeit geschenkt. Im Vordergrund steht insoweit die Frage, ob und auf welche Weise die Bundesrepublik Deutschland ihren völker- und europarechtlichen Pflichten gerecht wird, und wie die entsprechenden Vorgaben in den bestehenden Rahmen des nationalen Rechts eingepasst wurden. Quelle: Forschungsbericht

Rechtsstatus der Weltnaturschutzunion (IUCN) in Deutschland

Das Projekt prüft im Rahmen eines juristischen Gutachtens, wie der Rechtsstatus der IUCN in Deutschland aufgewertet und insbesondere einer Internationalen Organisation gleichgestellt werden kann. Dazu gehört die Prüfung der hybriden Struktur der IUCN nach völkerrechtlichen Kriterien, die rechtsvergleichende Prüfung sowie eine Analyse der bisherigen deutschen Praxis. Zur Umsetzung des Ergebnisses wird außerdem eine Rechtsverordnung entworfen.

Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts

Ecologic stellt zeitnah rechtliche Analysen und praktische Optionen für die aktuellen Verhandlungen zur Umsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts zur Verfügung. Zudem werden auch Grundsatzfragen des Umweltvölkerrechts bearbeitet. Mit der Zunahme von Regelungsumfang und -dichte des Umweltvölkerrechts, erweist sich dessen Umsetzung und Durchsetzung als problematisch. Zur Sicherung und Erleichterung der Um- und Durchsetzung wurden in den letzten Jahrzehnten verschiedene Instrumente und Ansätze entwickelt. Dazu gehören die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Informationsrechte, Implementierungs- und Erfüllungsmechanismen sowie Streitvermeidungs- und -schlichtungsmechanismen. Die Instrumente weisen einerseits Gemeinsamkeiten auf, sind jedoch je nach völkerrechtlichem Regime und geregelter Sachmaterie unterschiedlich betreffend u.a. Zusammensetzung, Anrufungsmöglichkeiten, Aufgabenstellung und Arbeitsweise. Die genannten Instrumente werden in diesem Projekt fortentwickelt und den jeweiligen Besonderheiten neuer Übereinkommen und Regime angepasst.

Voelkerrechtliche und tatsaechliche Aspekte der Mitwirkungsmoeglichkeiten von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) bei der internationalen Umweltschutzzusammenarbeit

Mit dem Vorhaben soll eine zusammenfassende Darstellung und Bewertung ueber die Beteiligung von NGOs in der internationalen Umweltschutzzusammenarbeit geliefert werden. Ausgangspunkt bildet dabei die Erkenntnis, dass NGOs zunehmend eine bedeutende Rolle in der internationalen Umweltschutzzusammenarbeit spielen. Die Formen der Beteiligung reichen von einer blossen Praesenz bei Verhandlungen ueber Rederechte und Vertretungen in internationalen Gremien bis zu Kontrollaufgaben zur Umsetzung von Umweltschutzabkommen. Das Vorhaben soll in einem ersten Schritt auf empirische Weise die tatsaechliche Situation der Mitwirkung von NGOs in verschiedenen Zusammenhaengen untersuchen und aufbereiten. Dabei ist zwischen den verschiedenen Arten von NGOs mit ihren jeweiligen Interessen zu differenzieren. Die Analyse richtet sich insbesondere auf die Frage nach dem Einfluss der Aktivitaeten der NGOs auf die internationalen Umweltschutzanstrengungen. In einem weiteren Schritt soll die rechtliche Ausgestaltung der Mitwirkung von NGOs in den jeweiligen Umweltschutzvereinbarungen und internationalen Gremien ausgelotet werden. Im Rahmen der Bewertung der gegenwaertigen Situation sind dann tatsaechliche und/oder rechtliche Schwachstellen und Defizite in der Beteiligung von NGOs herauszuarbeiten. Ein Anschlussvorhaben soll spaeter Vorschlaege fuer eine Verbesserung der Situation aufzeigen.

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