<p>Emissionen und Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen</p><p>Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen.</p><p>Feinstaub-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen</p><p>Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Holz oder Kohle Heizwärme oder erwärmen das Brauchwasser. Überwiegend handelt es sich um Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser beheizen, etwa Festbrennstoff-, Öl- oder Gasheizungen. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, wie Kamin- oder Kachelöfen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, die meist mit Holz oder Kohle befeuert werden. Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1.000 kW verstanden, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen -<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV)</a>geregelt sind.</p><p>Die im Folgenden dargelegten Emissionsdaten stammen aus dem nationalen Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025, und spiegeln den Stand für das Jahr 2023 wider.</p><p>Die Staubemissionen werden hierbei in den Größenklassen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm) und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 2,5 µm) angegeben. Feinstaub (PM2,5) ist aus gesundheitlicher Sicht relevanter und sollte im Hinblick auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation prioritär reduziert werden.</p><p>Die Feinstaub-Emissionen (PM10) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 17,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Hiervon machen die Emissionen aus Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 15,7 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025).</p><p>Bei der Feinstaubfraktion (PM2,5) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 16,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Auch hier machen Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 14,9 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Die Verbrennung von Holz in privaten Haushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden ist somit eine wesentliche Quelle der Feinstaubemissionen in Deutschland. Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a> während der Heizperiode abhängig: Bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes. Bei höheren Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich geringere Emissionen aufgrund des gesunkenen Brennstoffeinsatzes. Außerdem ist die Verwendung ordnungsgemäßer Brennstoffe sowie eine sachgerechte Bedienung und regelmäßige Wartung der Anlagen notwendig, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten.</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Luftschadstoff- Emissionsberichterstattung erhalten Sie<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">hier</a>.</p><p>Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme</p><p>Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen, und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen meist entweder Scheitholz oder Kohle die von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden oder Holzpellets, die mechanisch der Feuerungsanlage zugeführt werden. Bei Festbrennstoffkesseln gibt es neben Pellet-, Scheitholz- und Kohlekesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel. Dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt.</p><p>Ein Problem für die Luftreinhaltung stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Diese verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlage, die Bedienung sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes haben einen großen Einfluss auf die Emissionen.</p><p>Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>- bzw. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a> geregelt sind, bei 35 t (inklusive Flüssiggas mit 1 t) und die PM10 bzw. PM2,5 -Emissionen aller Ölheizungen bei 380 t (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen</p><p>Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV).</a>Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber*innen nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen.</p><p>Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder erhalten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html">BEG EM</a>) einen Bonus (sog. Emissionsminderungs-Zuschlag).</p><p>Eine weitere Minderung der Emissionen kann durch eine Kombination aus Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle (Sonne, Erd- oder Luftwärme) zur Abdeckung der Grundlast und der Holzfeuerung zur Abdeckung von Zeiten hohen Energiebedarfs erreicht werden. Auf das Verbrennen von Holz ausschließlich aus Behaglichkeitsgründen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.</p><p>Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen</p><p>Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2023 mit rund 67 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>). Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen.</p><p>Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen</p><p>Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2023 mit 100 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen">(Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2025)</a>.</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Treibhausgas-Emissionsberichterstattung erhalten Sie<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">hier</a>.</p><p>Anteil an den Emissionen gasförmiger organischer Luftschadstoffe (ohne Methan)</p><p>Die Emissionen von gasförmigen organischen Luftschadstoffen ohne Methan (sog. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NMVOC#alphabar">NMVOC</a>) aus Kleinfeuerungsanlagenmachten 2023 mit rund 36 Tausend Tonnen etwa 3,7 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Emissionsberichterstattung für Treibhausgase und Luftschadstoffe erhalten Sie hier (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Treibhausgase</a>bzw.<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Luftschadstoffe</a>).</p>
<p>Klimaschutzaspekte in komplexe Umweltzeichen integrieren</p><p>Eine neue Studie des UBA stellt zusammen, wie die Treibhausgasemissionen von Produkten mit Hilfe des Carbon Footprint bestimmt werden können, welche Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Treibhausgasen führen und mit welchen Klimaschutzprojekten diese Emissionen ausgeglichen werden können. Zuletzt geht es darum, wie diese Aspekte in multikriterielle Umweltzeichen integriert werden können.</p><p>Der<strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>-Fußabdruck (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekobilanz/co2-fussabdruck-carbon-footprint">Product Carbon Footprint - PCF</a>)</strong>berechnet die Treibhausgasemissionen eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus, das heißt von der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, dem Transport und der Nutzung bis hin zur Entsorgung. Er ermöglicht, den Einfluss von Produkten (oder einzelnen Lebenswegabschnitten der Produkte) auf den durch die Menschen verursachten Treibhauseffekt zu identifizieren. Vielfach erwarten aktuell private Endverbraucher*innen oder öffentliche Beschaffungsstellen, dass der Carbon Footprint eines Produkts bekannt ist. Mit seiner Hilfe lassen sich zudem Aussagen über Ansatzpunkte zur Reduktion der Treibhausgasemissionen liefern. Viele geeignete Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen, lassen sich jedoch auch ohne aufwändige Berechnungen des Carbon Footprint bestimmen und durchführen.</p><p>Der<a href="https://www.blauer-engel.de/"><strong>Blaue Engel</strong></a><strong></strong>ist seit über 45 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung. Er kennzeichnet im Vergleich umweltschonendere Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel steht für eine umfassende (multikriterielle) Betrachtung möglichst aller relevanten Umweltwirkungen der Produkte und Dienstleistungen bei Nutzung/Ausführung sowie Herstellung und Entsorgung.</p><p>Bei den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für verschiedene Produktgruppen sind Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs oder der Vermeidung von Treibhausgasen seit Existenz des Umweltzeichens Teil der Kriterien. Ziel der vorliegenden<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/carbon-footprint-treibhausgasneutralitaet-von">Studie „Carbon Footprint und Treibhausgasneutralität von Produkten – Allgemeines Vorgehen und Berücksichtigung in multikriteriellen Umweltzeichen wie dem Blauen Engel“</a><strong></strong>war es zu untersuchen, wie die Konzepte des Carbon Footprint und der Treibhausgasneutralität in ein Umweltzeichen intergiert werden können, das vielfältige Umweltwirkungen entlang des Lebensweges betrachtet.</p><p>In der Studie geht es somit nicht um singuläre Aussagen über den Carbon Footprint oder die Treibhausgasneutralität von Produkten, die sich ausschließlich auf den Aspekt des Klimaschutzes beziehen (so genannte „Klimaclaims“). Der Regelungsrahmen für diese Klimaclaims ändert sich zudem gerade durch<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-regeln-gegen-greenwashing-verabschiedet">Neuregelungen im europäischen Wettbewerbsrecht</a>(in der so genannten EmpCo-Richtlinie 2024/825/EU) und der geplanten Green Claims Directive.</p><p>Aufbau des Forschungsberichts</p><p>Der Forschungsbericht besteht aus drei Teilen:</p><p><strong>Teil 1: Carbon Footprint:</strong>Eine Einführung in die Hintergründe, Konzeptionen und aktuellen Herausforderungen bei der Bestimmung des Product Carbon Footprint (PCF)</p><p><strong>Teil 2: Treibhausgasneutralität:</strong>Die aktuellen internationalen Normen und Debatten zum Konzept der Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) einschließlich Kompensationen durch Klimaschutzprojekte.</p><p><strong>Teil 3: Integration der Konzepte in Umweltzeichen:</strong>Analyse der Möglichkeiten und Grenzen einer Integration dieser Konzepte in multikriterielle Umweltzeichenprogramme, einschließlich der zu lösenden methodischen und praktischen Herausforderungen (Teil 3).</p><p>Ergebnisse für das Umweltzeichen Blauer Engel</p><p>Im Ergebnis zeigte sich, dass für die Bestimmung oder Ausweisung eines Carbon Footprint im Rahmen eines Umweltzeichens relative hohe Anforderungen zu erfüllen sind. Wird der Product Carbon Footprint (PCF) für eine vergleichende Bewertung von Produkten benutzt, beispielsweise für Kaufentscheidungen oder die Außenkommunikation, ist es fundamental, dass die PCF-Werte nach den gleichen Regeln bestimmt werden. Dies erfolgt auf der Grundlage so genannter „Produktkategorieregeln“, die es jedoch (noch) nicht für alle Produktgruppen gibt. Eine weitere Herausforderung bei der Bestimmung des PCF besteht darin, geeignete und aussagekräftige Daten sowohl für die Kernprozesse (Primärdaten) als auch die vor- und nachgelagerten Schritte der Lieferkette (Sekundärdaten) zu erhalten. Bei der Ermittlung des PCF können auch branchenbezogene CO2-Rechner unterstützen. Eine externe Verifizierung kann die Glaubwürdigkeit erhöhen.</p><p>Ziel sollte es sein, dass die Treibhausgasemissionen im eigenen Produktlebenszyklus so weit wie möglich gesenkt werden. Daher gilt es im Rahmen eines Umweltzeichen vordringlich, Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu identifizieren und zu fordern. Hierzu gehören beispielsweise:</p><p>Erst wenn Maßnahmen im eigenen Produktlebenszyklus erfolgt sind, sollte der Carbon Footprint bestimmt werden und über eine Neutralstellung der verbliebenen Treibhausgasemissionen im Rahmen eines Umweltzeichens nachgedacht werden. Die Entscheidung ist im Einzelfall zu treffen. In jedem Fall müssen Emissionsgutschriften für Treibausgasemissionen (Klimaschutzprojekt) jedoch bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um als zielführend und vertrauenswürdig gelten zu können. Klimaschutzprojekte und daraus generierte Zertifikate sind in der Regel über Qualitätsstandards zertifiziert und erfüllen idealerweise grundsätzliche Gütekriterien wie beispielsweise Zusätzlichkeit, Vermeidung von Doppelzählungen oder Permanenz.</p><p>Die Umsetzungsmöglichkeiten der oben genannten Ansätze (Reduktionsmaßnahmen definieren, Carbon Footprint berechnen und ggf. kommunizieren, eventuelle Neutralstellung der Treibhausgasemissionen) beim Umweltzeichen Blauer Engel hängen stark von der Produktgruppe ab und werden vom Umweltbundesamt jeweils bei der Entwicklung von Umweltzeichenkriterien geprüft. Maßgeblich für die Integration einer oder mehrerer der oben genannten Ansätze ist unter anderem das Umweltproblem, das mit dem Umweltzeichen adressiert werden soll (zum Beispiel gibt es auch Umweltzeichen, bei denen vornehmlich die Reduktion von Chemikalieneinträgen in die Umwelt reduziert werden soll und Treibhausgasemissionen nur eine untergeordnete Rolle spielen). Wichtig für eine praktikable Umsetzung einer Carbon Footprint-Bestimmung sind zudem das Vorliegen von Produktkategorieregeln oder auch Hilfsmitteln wie CO2-Rechner geeigneter Qualität.</p>
Das Umweltzeichen DE-UZ 210 unterstützt die nationalen und europaweiten Initiativen zur Vermeidung von Einwegverpackungen beim Außerhausverkauf („to-go“) von Speisen und Getränken. Das Umweltzeichen „Blauer Engel für Mehrwegsysteme beim Außerhausverkauf von Speisen und Getränke (DE-UZ 210)“ gibt es seit dem Jahr 2019. In seiner ersten Fassung enthielt es zunächst nur Coffee-to-go-Becher. 2021 wurden die Kriterien mit einer Erweiterung des Geltungsbereiches auf Food Boxen verlängert. Nun wurden die Kriterien vollständig überarbeitet. Der vorliegende Hintergrundbericht dient dazu, alle eingeflossenen Informationen, Argumentationen sowie die jetzt schon absehbaren zukünftigen Entwicklungen der Produktgruppe darzustellen. Die Kriterien des Blauen Engel für Mehrwegsysteme beim Außerhausverkauf lassen sich in fünf Cluster unterteilen: Informationsanforderungen zur Beschreibung und Charakterisierung des Mehrwegsystems, Anforderungen an die Mehrwegverkaufsverpackung, d.h. die Gefäße, Deckel und Komponenten, Anforderungen an die Mehrwegsystem-Anbieter, an die Ausgabe von Speisen und Getränken „to-go“ sowie an Veranstaltungen. Zu den wichtigsten Überarbeitungen gehören die Prüfung des Geltungsbereichs unter anderem mit der Klarstellung, dass dieser Blaue Engel eine Dienstleistung nicht die Mehrwegverpackung auszeichnet, die Prüfung der technischen Anforderungen an Gefäße in Mehrwegsystemen für Speisen und Getränke to-go, die inhaltlich nur wenig geändert wurden, die Vereinheitlichung der Ermittlung einer Umlaufzahl, Anforderungen an die Mehrwegsysteme in Bezug auf Logistik sowie ihre Kooperationspartner und die Einführung von Anforderungen an eine detaillierte Berichterstattung zur besseren Charakterisierung und Vergleichbarkeit von Mehrwegsystemen. Darüber hinaus wurden alle Begrifflichkeiten an die aktuell gültige Version des Verpackungsgesetzes von 2022, die die Mehrwegangebotspflicht enthält, angepasst. Veröffentlicht in Texte | 81/2025.
The project's objective is to support JRC IPTS in revising the existing Ecolabel and GPP criteria of personal computers and notebook computers. The priority in this revision process is to first analyse which of the existing criteria and the supporting evidence are still valid and to identify the additional research that should be carried out. Potential additional criteria can be developed, if identified as necessary in the course of the study. The study starts with a definition of the scope; the necessarity for new or revised Ecolabel and GPP criteria is based on a market analysis and a technical analysis with research on the most significant environmental impacts during the whole life cycle of the products. This also includes the application of a consistent methodological approach regarding the hazardous substances criteria. Based on these findings, the improvement potential will be derived resulting in a proposal for a revised Ecolabel and GPP criteria set for desktop and notebook computers which will be discussed in a European stakeholder process.
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) enthält bereits zwei Indikatoren, die versuchen, ein gesamthaftes Bild auf den nachhaltigen Konsum in Deutschland zu werfen. Das Vorhaben soll hierfür zum einen über die Beschaffung und Erhebung von Daten die Berechnung des Indikators 'Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen' unterstützen und sicherstellen. Zum anderen soll das Vorhaben Voraussetzungen und Empfehlungen liefern, wie der DNS-Indikator 'Globale Umweltinanspruchnahme des Konsums' datentechnisch mit dem UBA-CO2-Rechner als wichtigem Kommunikationsinstrument besser verbunden werden kann. Damit könnte der abstrakte DNS-Konsumindikator von jeder und jedem ganz individuell in Bezug auf einzelne Konsumfelder konkretisiert und zur Bewertung und Ableitung von persönlichen Maßnahmen genutzt werden. Durch die Verknüpfung mit dem reichweitenstarken UBA-CO2-Rechner soll durch das Vorhaben damit die Politikrelevanz der DNS-Indikatoren deutlich erhöht werden.
Das Vorhaben reagiert darauf, dass 'grüne' und 'faire' Produkte und 'grüne' und 'faire' Beschaffung zunehmend gemeinsam diskutiert und von Verbraucher*innen und Beschaffenden zusammengedacht werden. Daher ist es an Umweltbundesamt sowohl im Bereich der (freiwilligen und verpflichtenden) Produktkennzeichnung als auch der Beschaffung erforderlich, ein klares und aktuelles Bild davon zu haben, was mit den verschiedenen, sich dynamisch weiter entwickelnden Ansätzen und Instrumenten zur Berücksichtigung von Sozialkriterien erreicht werden soll und kann, um diese ggf. in die eigenen Arbeiten zu integrieren. Das Vorhaben dient dazu, einen umfassenden Überblick über Sozialstandards und -audits und Tools zur Lieferkettenkommunikation in verschiedenen Produktbereichen zu erhalten, diese zu typisieren und ein verallgemeinerbares Vorgehen zur Identifizierung glaubwürdiger und sozial anspruchsvolle Standards und Audits zu entwickeln. Es soll konkrete Formulierungsvorschläge für den Produktstandard Blauer Engel und für Ausschreibungsempfehlungen liefern, auch bzgl. der Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes. Zudem sollen auch die Grenzen der vorhandenen Instrumente im produktbezogenen Umweltschutz analysiert und Bedingungen für eine sinnvolle Umsetzung und Integration definiert werden.Weiterhin soll das Vorhaben untersuchen, ob und wenn ja wie viel teurer Produkte sind, die nach ökologischen und/oder sozialen Standards zertifiziert sind und welcher Anteil davon auf die Umsetzung der ökologischen und sozialen Anforderungen zurückzuführen ist. Es soll geprüft werden, wie im Rahmen staatlicher Förderungen (Ausstattung von Sozialwohnungen, Sozialhilfe, Sachkostenzuschüsse etc.) Produkte gefördert werden können, die Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette erfüllen.
Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Ein Schwerpunkt wird auf IKT-Produkten liegen (u.a. Computer, Server, gewerbliche Router, Netzwerkkomponenten). Die weitere Konkretisierung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt in der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Beschlüsse der Jury Umweltzeichen. Die Ergebnisse tragen auch dazu bei, hohe ökologische Standards in Form von Benchmarks in anderen Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes national und auf europäischer Ebene, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Neben der Entwicklung neuer Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen stehen regelmäßig Aktualisierungen bestehender Vergabekriterien an (www.blauer-engel.de/de/fuer-unternehmen/vergabekriterien). Methodisch ist die Integration von bilanzierenden Indikatoren kontinuierlich weiterzuverfolgen, insbesondere die Energie-/Klimabilanz von Produkten und Dienstleistungen. Ebenso gilt es die Operationalisierung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft (Langlebigkeit, Rezyklierbarkeit, Recyclateinsatz) bei den untersuchten Produkten und Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Output des Vorhabens sind Neue Umweltzeichen und weiterentwickelte, bestehende Vergabekriterien
Der Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht in Zeile 1347 als Maßnahme 'Wir führen ein Recycling-Label ein' vor. Umweltkennzeichen sind grundsätzlich geeignet, nachhaltigere Produktions- und Konsummuster zu fördern. Im Bereich Material-Recycling besteht diesbezüglich noch ein erhebliches Ausbaupotenzial, weswegen das Vorhaben Optionen zur Einführung eines Recycling-Labels darlegen sowie konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeiten soll. Dazu sollen Forschungsfragen beantwortet sowie Empfehlungen gegeben werden bzgl.: a) des Anwendungsbereiches (Rezyklierbarkeit und/oder Rezyklatgehalt des Materials/Produkts; erfasste Materialien (Kunststoffe, Metalle und/oder weitere); Herkunft der zu rezyklierenden Materialien (Pre- oder Post-Consumer-Materialien, industrielle Abfälle/Nebenprodukte); zu labelnde Produktgruppen (Roh-, Zwischen- und/oder Endprodukte; Produkte für Industrie, Gewerbe und/oder Verbraucher*innen)); b) der Adressaten (Industrie, Handel/Gewerbe und/oder Verbraucher*innen); c) der Label-Inhaber; d) des Zertifizierungsprozesses und der beteiligten Institutionen; e) der rechtlichen Möglichkeiten und ggf. Hemmnisse einer freiwilligen oder verbindlichen Label-Einführung (…). Im Ergebnis des Forschungsvorhabens liegen umfassende und detaillierte Daten und Informationen vor zum aktuellen Stand von Recycling-Label-Ansätzen in Deutschland/der EU sowie inhaltliche und prozedurale, technische und organisatorische sowie rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse der Einführung eines Recycling-Labels in Deutschland, auf deren Grundlage kurzfristig mit der tatsächlichen praktischen Einführung des Labels begonnen werden könnte.
Das Umweltzeichen DE-UZ 27 „Blauer Engel für Mehrweg-Transportverpackungen“ zeichnet Mehrweg-Transportverpackungen aus und soll zur Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung beitragen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse und Hintergründe der grundlegenden Überarbeitung des Umweltzeichens im Jahr 2024 dargestellt. Das Forschungsinstitut Ökopol wurde mit dieser Revision der Vergabekriterien beauftragt. Zentraler Bestandteil der Revision ist die Fokussierung des Umweltzeichens auf Mehrwegsysteme, die eine wiederholte Nutzung der Verpackungen sicherstellen. Die möglichen genutzten Mehrwegverpackungen umfassen eine breite Palette an Verpackungstypen, wie flexible Big Bags, lebensmitteltaugliche Mehrwegsteigen, Paletten, oder Versandboxen und -taschen. Sie bestehen häufig aus Kunststoffen, insbesondere Propylen, teilweise auch aus Holz oder Papier, Pappe, Karton (PPK). Sie sind geeignet für eine Vielzahl von Anwendungen, bspw. dem Transport verschiedener Waren zwischen Unternehmen oder der Nutzung zum Versand im Onlinehandel. Veröffentlicht in Texte | 17/2025.
Origin | Count |
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Bund | 797 |
Land | 43 |
Zivilgesellschaft | 118 |
Type | Count |
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Ereignis | 22 |
Förderprogramm | 245 |
Text | 403 |
Tonaufnahmen | 1 |
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License | Count |
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Deutsch | 817 |
Englisch | 73 |
Resource type | Count |
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Archiv | 35 |
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Topic | Count |
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