Das Projekt "Beschreibung der nationalen BVT in der Intensivtierhaltung unter der Berücksichtigung der BVT-Schlussfolgerungen (IRPP BREF) im Bereich Rinderhaltung und bei ökologischen Tierhaltungsverfahren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt. DE hat sich zu einer jährlichen nationalen Emissionshöchstgrenze von 550 Gg Ammoniak verpflichtet und ist darüber hinaus zu weiteren Ammoniakreduktionen ab 2030 verpflichtet. Aktuell werden die Ammoniakhöchstwerte in DE um mindestens 100 Gg NH3 überschritten. Erhebliche Anstrengungen im Maßnahmenbereich werden deshalb erforderlich. Etwa 60% der NH3-Emissionen stammen aus der Tierhaltung. Die BVT-Schlussfolgerungen des BVT-Merkblattes Intensivtierhaltung (IRPP BREF) sind im Febraur 2017 in Kraft getreten. Für die Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in nationales Recht müssen fundierten Genehmigungsgrundlagen abgeleitet werden, die für alle Bundesländer einheitlich gelten. Nur so können wir Umweltqualitätsziele erreichen. Erste Erkenntnisse bei der Formulierung von Anforderungen in der TA-Luft zeigten, dass die Beschreibung der BVT und Ableitung des Standes der Technik für Verfahren, die dem Tierwohl dienen bisher unzureichend sind. Das trifft vor allem für Minderungstechniken im Stall zu. Aber auch Verfahren in der Rinderhaltung, die eine höhere Stickstoffeffizienz versprechen und zudem sehr kosteneffizient sind, wie beispielsweise die Fütterung, sind betroffen. Die aktuellen BVT-Schlussfolgerungen fordern von den Mitgliedsstaaten die notwendige Integration von umweltschutzseitigen Aspekten und Kriterien, die dem Tierwohl dienen. Eine vertiefte Beschreibung und Bewertung dieser Verfahren, einschließlich der notwendigen Kenndaten, hat aber bisher nur unzureichend stattgefunden. Das Vorhaben soll diese Wissenslücken schließen, die Fortschreibung der IED Richtlinie bzw. der BVT im Bereich Rinderhaltung unterstützen und die Grundlagen dafür schaffen, die Anforderungen in den jeweiligen untergesetzlichen Regelwerken zu beschreiben. Das Vorhaben dient somit der Umsetzung von BVT in deutsches Recht.
Das Projekt "Geeignete Rechtsinstrumente für die nationale Umsetzung der bodenbezogenen sustainable development goals, inbesondere des Ziels einer 'land degradation neutral world'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Die Staatengemeinschaft hat 2012 in dem Abschlussdokument der Rio+20-Konferenz vereinbart, sich für eine 'land degradation neutral world' einsetzen zu wollen. Diese Zielstellung ist auch in den von der UN-Generalversammlung im September 2015 beschlossenen 'sustainable development goals' (im Weiteren: SDG) enthalten, die Richtschnur für die nationalen und internationalen Politiken bis 2030 sein sollen. SDG 15 verlangt 'to halt and reserve land degradation'. Target 15.3 greift die Formulierung des Abschlussdokuments der Rio-20-Konferenz auf. Die SDG müssen anschließend von den Nationalstaaten umgesetzt werden. Das Vorhaben verfolgt drei Ziele: Erstens soll ermittelt werden, ob das deutsche und europäische Recht schon hinreichend Rechtsinstrumente vorsehen, um das Ziel einer 'land degradation neutral world' umsetzen zu können. Auch das untergesetzliche Regelwerk sowie die konkrete Implementation der Vorschriften sind zu analysieren. Die Ergebnisse der Rechtsstudie von 2014, Ecologic Institute, Legal Means to implement the objective 'land degradation neutral world' in interantional law, sind zu berücksichtigen. Ferner sollen Vorschläge für geeignete rechtliche Instrumente unterbreitet werden. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung sollen zweitens Vorschläge für Best Practices und/oder ein Manual für die nationale Implementierung erstellt werden. Drittens soll ein internationaler Dialog im Rahmen eines internationalen Workshops zur Vorstellung der Ergebnisse organisiert werden.
Das Projekt "Teilprojekt G: Institutionelle Gestaltungsoptionen zur Gebäudesanierung - juristische Optionen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und soziale Arbeit durchgeführt. Das Verbundprojekt 'BuergEn - Perspektiven der Bürgerbeteiligung an der Energiewende' hat Bezüge zur BMBF-SÖF-Fördermaßnahme 'Umwelt- und gesellschaftsverträgliche Transformation des Energiesystems'. Dieses Projekt zielt auf die Umsetzung und weitere Verbreitung von Ergebnissen sowie auf methodische Weiterentwicklungen und vertiefte Erkenntnisse zu einzelnen Aspekten der Energiewende. Es umfasst neun Teilprojekte, die die Rolle, die Beteiligung und die Betroffenheit von Bürgern und Bürgerinnen in der Energiewende zum Gegenstand haben. Das Verbundprojekt bietet die große Chance, aufbauend auf den vorliegenden Ergebnissen der Fördermaßnahme auf neue energiepolitische und marktliche Entwicklungen einzugehen (z.B. Bürgerstrommodelle) und damit inhaltlich und zeitlich direkt nutzbare Ergebnisse für Politik, Unternehmen und Verbraucher vorzulegen. Das Teilprojekt G 'Institutionelle Gestaltungsoptionen zur Gebäudesanierung - juristische Optionen' knüpft direkt an das Vorläuferprojekt 'IENG - Intelligente Energienutzung im Gebäudebestand' an, welches in der o.g. Maßnahme gefördert wurde. Dort wurde festgestellt, dass mit der derzeitigen Vorgehensweise die Klima-schutzziele der Bundesregierung für den Bereich Gebäude nicht einzuhalten sind. Es wurde weiterhin festgestellt, dass es zusätzlicher Anreize bedarf, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Das nun beantragte Teilprojekt analysiert auf der Basis der Ergebnisse des Projektes iENG den aktuellen Stand der gesetzlichen und untergesetzlichen Rahmenbedingungen für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Unter Berücksichtigung von weiteren Erkenntnissen zu den Anreizen und Hemmnissen der Gebäudeeigentümer werden dann Optionen formuliert, die dazu beitragen, die energetische Gebäudesanierung zu beschleunigen und qualitativ zu verbessern.
Das Projekt "Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der ETS-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.
Das Projekt "Technische und organisatorische Anforderungen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Die Stilllegungsanforderungen werden unter sinngemäßer Anwendung des bestehenden Regelwerks für Errichtung und Betrieb festgelegt. Im Stilllegungsleitfaden sind die relevanten Aspekte für die Stilllegungsverfahren im Rahmen von Genehmigung und Aufsicht zusammengestellt und bewertet. Eine Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik findet nur im konkreten Genehmigungsverfahren statt. Im Gegensatz zur nationalen Vorgehensweise werden auf internationaler Ebene die die Stilllegung betreffenden Standards und Empfehlungen kontinuierlich fortentwickelt. Zielstellung des Vorhabens ist es, die in dem Vorhaben 3609R03400 begonnenen Arbeiten zur Vorbereitung einer stilllegungsbezogenen kerntechnischen Regelung fortzusetzen und die Zusammenstellung von stilllegungsrelevanten Textstellen sowie die zugehörigen Interpretationen zur sinngemäßen Anwendung des untergesetzlichen Regelwerks auf in Stilllegung befindliche Anlagen abzuschließen. Die Ergebnisse sollen bei der Prüfung von Genehmigungsunterlagen im Rahmen der Zweckmäßigkeitsaufsicht bis zur Verabschiedung eines Stilllegungsregelwerkes herangezogen werden und kontinuierlich unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik sowie internationaler Entwicklungen fortgeschrieben werden. Methodisch soll angeknüpft werden an bewährte Strukturen zur Darstellung der fachlichen Inhalte. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auch Praxiserfahrungen aus nationalen und internationalen Stilllegungsprojekten bei der Bearbeitung berücksichtigt werden. Die Ergebnisse werden in einem Technischen Bericht zusammengefasst. Die Ergebnisse sollen nachfolgend in Hinblick auf möglichen Handlungsbedarf bewertet werden. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sollen in einer kompakten Art und Weise zusammengefasst werden und konkrete Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Anforderungen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Deutschland enthalten.
Das Projekt "Teilvorhaben 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar durchgeführt. Bearbeitungsschwerpunkte des Vorhabens sind die Entwicklung von Organisationsmodellen zur Verwirklichung von NASS im ländlichen Raum, die generelle Umstrukturierung von Organisationseinheiten der Abwasserwirtschaft, die Überwindung von gesetzlichen und untergesetzlichen Hemmnissen durch eine Flexibilisierung der rechtlichen Vorschriften und die Übertragung der Ergebnisse auf ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland. Eine Ausführliche Vorhabensbeschreibung ist dem Antrag des Projektkoordinators Bauhaus-Universität Weimar zu entnehmen. Das Projekt ist in 6 Arbeitspakete strukturiert, in welchen beide Projektpartner arbeitsteilig die Federführung übernehmen. Der Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar setzt seinen Schwerpunkt bei der Bearbeitung des Projektes auf die Bestandsaufnahme im Verbandsgebiet, die Implementierung der verbandsinternen Regelungen und die Einschätzungen zu rechtlichen Fragestellungen.
Das Projekt "Teilvorhaben 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Weimar, Bauhaus-Institut für zukunftsweisende Infrastruktursysteme, Professur für Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Bearbeitungsschwerpunkte des Vorhabens sind die Entwicklung von Organisationsmodellen zur Verwirklichung von NASS im ländlichen Raum, die generelle Umstrukturierung von Organisationseinheiten der Abwasserwirtschaft, die Überwindung von gesetzlichen und untergesetzlichen Hemmnissen durch eine Flexibilisierung der rechtlichen Vorschriften und die Übertragung der Ergebnisse auf ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland. Im Rahmen einer angewandten Forschung stellen die Entwicklung von Handlungs- und Umsetzungsstrategien für eine zukunftsfähige stoffstrombasierte Abwasserbehandlung wegweisende Neuerungen dar. Mittels Demonstration und Weiterentwicklung wird zum einen wissenschaftlich fundiertes Wissen zur Organisation von regionalen Wertstoffkreisläufen generiert. Zum anderen geben die entwickelten Modelle der Beschaffung (Finanzierungsmodell) und Umsetzung (Geschäftsmodell) Antworten auf die Frage, wie die Kombination von öffentlicher Daseinsvorsorge mittels privaten Eigentums gestaltet werden kann. Darüber hinaus werden die im Rahmen der Projektkoordination erarbeiteten und angewandten Methoden neue Impulse für die Steuerung und das Controlling inter- bzw. transdisziplinärer Anwendungsforschung geben. Das Projekt ist in 6 Arbeitspakete strukturiert, in welchen beide Projektpartner arbeitsteilig die Federführung übernehmen. Die Bauhaus-Universität Weimar setzt ihre Bearbeitungsschwerpunkte auf die Konzeption von regionalen Organisationsstrukturen und Geschäfts- und Finanzierungsmodellen, sowie der Abschätzung von Risiken und Folgen und einer Übertragung der Projektergebnisse auf ähnlich gelagerte Situationen. Außerdem wird sie die Aufgabe der Projektkoordination übernehmen.
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