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Einwirkungsbereiche

Bei einem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann. Ein typisches Beispiel sind mögliche Senkungen. Näheres zum Einwirkungsbereich ist in § 120 des Bundesberggesetzes (BBergG) aufgeführt und wird durch die Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs-Bergverordnung - EinwirkungsBergV) geregelt. Sie gilt für alle untertägigen Bergbaubetriebe, für Bergbaubetriebe mit Hilfe von Bohrungen und für Untergrundspeicher mit Ausnahme von Porenspeichern.

Einwirkungsbereiche (WMS Dienst)

Bei einem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann. Ein typisches Beispiel sind mögliche Senkungen. Näheres zum Einwirkungsbereich ist in § 120 des Bundesberggesetzes (BBergG) aufgeführt und wird durch die Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs-Bergverordnung - EinwirkungsBergV) geregelt. Sie gilt für alle untertägigen Bergbaubetriebe, für Bergbaubetriebe mit Hilfe von Bohrungen und für Untergrundspeicher mit Ausnahme von Porenspeichern.

Behaviour of mercury and mercury compounds at the underground disposal in salt formations and their potential mobilisation by saline solutions

Within the next 40 years, in the European Union approximately 11,000 t of metallic mercury has to be disposed that is no longer used in the chlor-alkali industry or is gained from non-ferrous metal production or the cleaning of natural gas. One disposal option is permanent storage in underground storage sites in salt rock. As a liquid, metallic mercury has been ex-cluded from this disposal option so far. Prior to a permit, it is necessary to investigate the par¬ticular challenges for the disposal practice that originate from the specific properties of me¬tallic mercury (liquid state, formation of toxic gases, laborious clean-up of contaminated areas). On the base of present knowledge a safe permanent storage of metallic mercury in under-ground storage sites is principally feasible. Veröffentlicht in Texte | 07/2014.

Dezernat 360 Tieferer Untergrund, Geothermie

Information und Beratung von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen zu geowissenschaftlichen Fragen des präquartären Untergrundes in Mecklenburg-Vorpommern. Erarbeitung von Stellungnahmen, Berichten und Karten durch Kompilierung und Neubewertung des geowissenschaftlichen Kenntnisstandes zum Strukturbau, zur Verbreitung, zu den Lagerungsverhältnissen und zur petrographischen Ausprägung stratigraphischer Komplexe unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Nutzungsaspekte (Trinkwassergewinnung, Geothermie, Untergrundspeicher, Rohstoffe). Digitale Karten und GIS-Anwendungen für geowissenschaftlichen Problemstellungen sowie Modellierung von Strömung, Stoff- und Wärmetransport in Aquiferen. Organisatorische und fachliche Betreuung des Geologischen Sammlungsarchives (Bohrkernlager, Probensammlung).

Sanierung FGL 202.06 NKP Wiesenburg – UGS Buchholz

Das Ingenieurbüro für Wasser und Boden GmbH (IWB) beantragte im Auftrag und in Bevoll-mächtigung der ONTRAS Gastransport GmbH mit Schreiben vom 12.01.2023, das Vorhaben ONTRAS Projekt-Nr.: 16.21125 - Sanierung FGL 202.06 NKP Wiesenburg – UGS Buchholz nach § 43f EnWG zuzulassen. Die Ferngasleitung 202.06 (DN 400, DP 63) verläuft in Westbrandenburg von Wiesenburg zum UGS (Untergrundspeicher) Buchholz. Geplant ist die Beseitigung vorhandener Schwachstellen, vornehmlich in Form des Einbaus von Dükern und Beheben bestehender Minderdeckungen in Grabenbereichen. Hinzu kommt eine Mantelrohrsanierung mit Medien-rohrwechsel und der Ausbau zweier Molchmelder. Insgesamt setzt sich die geplante Sanie-rung aus 7 Einzelmaßnahmen zusammen. Die Maßnahmen (MN) befinden sich im Landkreis Potsdam-Mittelmark, zwischen Linthe (östl. der A9) und Buchholz (westl. der B2). Es handelt sich um Sanierungen in der vorhandenen Trasse. Die o.g. Sanierungstypen glie-dern sich wie folgt: • MN 01: Beseitigung Minderdeckung und Einbau Grabendüker (x2), Einbau Rohrendver-schlusses (36 m) • MN 02 - 04, 06: Beseitigung Minderdeckung und Einbau Grabendüker (18 m, 19 m, 19 m, 20 m) • MN 05: Mantelrohrsanierung mit Medienrohrwechsel (Mantelrohr DN 800, 54 m) • MN 07: Ausbau Molchmelder (x2), Einbau Rohrendverschlusses (ca. 4 m) Die Realisierung der Sanierungsmaßnahmen der Gashochdruckleitung FGL 202.06 ist von Mai bis September 2023 geplant.

E-Mail der BGE an das Bergamt Stralsund zum Abgleich Datenlieferungen zum AK Bergbau (PDF)

GZ: SG02101/8-4/3-2020#1 - Objekt-ID: 754985 Von: An: Cc: Betreff: Datum: Anlagen: AW: Abgleich Datenlieferungen zum AK Bergbau Mittwoch, 19. Februar 2020 10:21:00 image001.png Sehr geehrte vielen Dank für Übersendung der Daten. Wir werden die Inhalte prüfen, mit den vorhandenen Daten verschneiden und Ihnen diesbezüglich Rückmeldung geben. Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Glückauf! BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43- bge.de www.bge.de Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Von: @ba.mv-regierung.de> Gesendet: Montag, 17. Februar 2020 12:23 An: @bge.de> Betreff: Re: Abgleich Datenlieferungen zum AK Bergbau Sehr geehrte anbei die aktualisierten Tabellen. Zudem habe ich Ergänzungen vorgenommen bzgl. der Bodenschätze Erdwärme/Sole, da in den entsprechenden Teufenlagen eine Beanspruchung/Beeinflussung in der Fläche einhergeht. Für den bisher genutzten Teilbereich des Untergrundspeichers Schwerin-Ludwigslust füge ich eine Kartendarstellung bei. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Glückauf Montag, 17.02.2020 Bergamt Stralsund Frankendamm 17 D-18439 Stralsund Fon:      +49 3831 Fax:      +49 3831 Mobil:    +49 eMail:     @ba.mv-regierung.de Homepage: www.bergamt-mv.de Allgemeine Datenschutzinformation: Der Kontakt mit dem Bergamt Stralsund ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1e DSGVO i.V.m. § 4 Abs. 1 DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie unter www.regierung-mv.de/Datenschutz. Abgleich Datenlieferungen zum AK Bergbau 28. Januar 2020, 08:07 Uhr Von An @ba.mv-regierung.de Cc (3) info@bergamt-mv.de Sehr geehrte bezugnehmend auf die vom Bergamt Stralsund erhaltenen Datenlieferungen zum Ausschlusskriterium Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit, bestehen für die weitere Anwendung noch offene Fragen. Für diese möchte ich gern zunächst die uns vorliegenden Daten zu Bergwerken ≥ 300 m zusammenfassen: Datenlieferung vom 30.05.2019 (Az. 512/13000/251-18): Altbergbau Gewerkschaft Conow max. Teufe 706 m - - Altbergbau Jessenitz (Herzog Regent) max. Teufe 750 m Altbergbau_(größte_Auffahrung).zip - Altbergbau Lübtheen (Friedrich Franz) max. Teufe 600 m Der Altbergbau Malliß-Marienstollen sowie der Altbergbau Conow-Malliß wurden mit einer Teufe < 100 m angegeben und entfallen somit der weiteren Betrachtung. In dieser Datenlieferung werden somit 3 Objekte betrachtet, zu denen wir die maximale laterale Ausdehnung auch als Shape-Datei vorliegen haben. Datenlieferung vom 22.03.2018 (Mail mit 2 Excel-Tabellen): Hier wurden die Objekte herausgefiltert, die als Bergwerke (also nicht als Bohrungen) betrachtet werden: BB_Tiefer_UG_MV_gesamt_1.xlsx Wir bitten Sie zu den gelb markierten Anmerkungen unsererseits um kurze Stellungnahme. FELDESNAME Lübtheen FLÄCHE BODENSCHATZ BEMERKUNG Anmerkungen BGE BansinWie ist der aktuelle Status? Falls Abbau geschehen, bitte um max. laterale Erstreckung sowie max. Teufe. Als Shape-Datei Bitte um Shape-File der Beeinflussungsfläche, mind. Kavernenriss mit größter lateraler Ausdehnung Lütow-KrumminBitte um Shape-File der Beeinflussungsfläche, mind. Kavernenriss mit größter lateraler Ausdehnung Wesenberg-Nord Hinrichshagen Wesenberg-Sued Fresendorf Möckow Schwerin- LudwigslustBitte um Shape-File der Beeinflussungsfläche, mind. Kavernenriss mit größter lateraler Ausdehnung Wie ist der aktuelle Status? Lediglich Bohrung abgeteuft? Wie ist der aktuelle Status? Lediglich Bohrung abgeteuft? Wie ist der aktuelle Status? Lediglich Bohrung abgeteuft? Wie ist der aktuelle Status? Lediglich Bohrung abgeteuft? Status? Ggf. Bitte um Shape-File der Beeinflussungsfläche, mind. Kavernenriss mit größter lateraler Ausdehnung KraakBitte um Shape-File der Beeinflussungsfläche, mind. Kavernenriss mit größter lateraler Ausdehnung Wir bitten Sie um Bestätigung, dass in dieser Zusammenfassung alle bergbaulichen Aktivitäten ≥ 300 m (ausgenommen reine Bohrungen) in Mecklenburg-Vorpommern aufgelistet sind. Sofern die maximale laterale Ausdehnung zu den Objekten lediglich analog vorliegt, besteht die Möglichkeit der Digitalisierung durch einen unserer Dienstleister. Für Rückfragen können Sie gern @bge.de) oder mich kontaktieren. GZ: SG02101/8-4/3-2020#1 - Objekt-ID: 754985 Wir bitten um Rückantwort bis zum 14.02.2020. Vielen Dank! Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Glückauf! BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43 bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth

Ferngasleitung 226 – Neubau mobile Molchschleusen DN 800 Station Bad Lauchstädt; ONTRAS Gastransport GmbH

Die ONTRAS Gastransport beabsichtigt an einem Abschnitt der im Jahr 1999 errichteten Ferngasleitung (FGL) 226 im Netzbereich West, Landkreis Saalekreis auf dem Gebiet der Gemeinde Teutschenthal an der Station Bad Lauchstädt die Errichtung und den Betrieb einer mobilen Molchschleuse, um zukünftig eine intelligente „Molchung“ (Inspektion bzw. Zustandsüberwachung) der FGL zu ermöglichen. Im Zuge der Bauarbeiten für den Neubau der mobilen Molchschleuse DN 800, DP 100 sind eine Erweiterung der Station Bad Lauchstädt sowie Anpassungen an den Rohrleitungen einschließlich der Anbindung der Treibgasleitung in den Bestand des Untergrundspeichers (UGS) Bad Lauchstädt der VNG Gasspeicher GmbH geplant. Die Baumaßnahmen und Eingriffe beschränken sich auf das Gelände der Station Bad Lauchstädt sowie erworbene Landwirtschaftsflächen angrenzend zur Anlage. Für den Neubau der Molchschleuse einschließlich der Erweiterung durch Fremdplanung ist eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von rund 1.115 m² vorgesehen. Die Maßnahmen zur Errichtung der mobilen Molchschleuse (MS) umfasst im Wesentlichen: - Entleerung und Rückbau der FGL mit samt vorhandenen Fundamenten auf einer Länge von rund 20 m, - Neubau einer mobilen Molchschleuse DN 800, DP 100 nach OGE-Norm GL 267-502 bzw. der Spezifikation nach GL 267-504 einschließlich dem Scharnier des Schleusenverschluss, einem mechanischen Molchmelder und neuen Fundamenten nach OGE-Norm GL 267-510, - Anpassungen im Leitungsverlauf mit Anschluss der neuen Treibgasleitung DN 200 an die mobile MS und Einbau der notwendigen Armaturen, - Erneuerung sowie Anpassung des Außenzauns mit neuer Linienführung und der Stationsoberfläche.

E-Mail-Verlauf zwischen BGE und LAGB – Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz und Rückfragen (PDF)

Von: Gesendet: An: Betreff: Donnerstag, 6. April 2023 09:02 AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) - A2-346-4/2018- Sehr geehrter , wir danken Ihnen vielmals für Ihre schnelle Rückmeldung. Sollten sich weitere Rückfragen ergeben, kommen wir gerne auf Sie zu. Ich bitte zu beachten, dass diese E‐Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen i.A. Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43‐ bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn < @sachsen‐anhalt.de> Von: Gesendet: Dienstag, 4. April 2023 14:30 An: < bge.de>; < bge.de> Betreff: AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) ‐ A2‐346‐4/2018‐ ACHTUNG! Diese E-Mail kommt von Extern! Bitte seien Sie vorsichtig! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte , 1 bislang hat sich keine Änderung hinsichtlich der von Ihnen in Ihrer Mail vom 19. Januar 2023 angesprochenen Frage ergeben. Das bedeutet inhaltlich, dass ich Ihnen aktuell kein konkretes Datum zum Erlass der Allgemeinverfügung über die Datenkategorisierung mitteilen kann. Die Einstufung der Bohrungen nach §§ 31 und 32 hat aktuell Bestand. Gegebenenfalls können Einzelfallprüfungen bei den Bohrungen zu Änderungen führen. Bei den anderen Bohrungen dürfte dies nicht der Fall sein. Ihr Hinweis auf die Bohrpunktkarte ist dahingehend zu beantworten, dass die Karte vor dem GeolDG unter anderen rechtlichen Voraussetzungen erschienen ist. D. h. eine Anwendung der §§ 31/32 GeolDG stand nicht zur Diskussion. Die von Ihnen konkret angesprochenen Bohrungen haben den Bohrzweck „Untergrundspeicher“, bei dem es sich um eine „kritische Infrastruktur“ handelt. Unter diesem Hintergrund gibt es keine Änderungen. Sofern sich Änderungen ergeben, kommunizieren wir dieses. Im Nachgang der Einstufung und Kategorisierung wird es ein Update der veröffentlichten Information, u. a. der Bohrpunktkarte, geben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ‐‐ Dezernatsleiter Fachinformationssysteme und Archive Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen‐Anhalt An der Fliederwegkaserne 13 06130 Halle (Saale) Tel.: +49 345 – 13197 Fax: +49 345 – 13197 E‐Mail: sachsen‐anhalt.de Sachsen-Anhalt #moderndenken Von: < bge.de> Gesendet: Freitag, 31. März 2023 13:27 An: sachsen‐anhalt.de> Betreff: [EXTERN] AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) ‐ A2‐346‐4/2018‐ Sehr geehrter , da uns bisher keine Antwort von Ihnen zu den in unserer E‐Mail vom 19.01.2023 aufgeführten Fragen vorliegt, möchten wir höflichst um baldige Rückmeldung bitten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bitte zu beachten, dass diese E‐Mail bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. ___________________________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen 2 i.A. Geowissenschaftlerin BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Standortauswahl Standort Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43‐ @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Kühn Von: Gesendet: Donnerstag, 19. Januar 2023 11:21 An: @sachsen‐anhalt.de> Betreff: AW: Fehlende Kategorisierungen von Daten im Rahmen des Standortauswahlverfahrens nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) ‐ A2‐346‐4/2018‐ Sehr geehrter , ich bedanke mich vielmals für die netten Worte und wünsche Ihnen ebenfalls noch ein frohes und gesundes neues Jahr. Wir bitten Sie darum, uns nach Erlass der Allgemeinverfügung über die Kategorisierung das genaue Datum mitzuteilen. Ferner sind wir über eine Information zur abschließenden Kategorisierung der Bohrung dankbar. Von den 116 Datensätzen, die nach § 31 GeolDG betroffen sind, haben wir folgende 16 Bohrungen auf der Bohrpunktkarte der BGR mit Langname, Koordinaten und Endteufe veröffentlicht ausfindig gemacht (https://boreholemap.bgr.de/mapapps/resources/apps/boreholemap/index.html?lang=de). Wir bitten Sie daher um Einverständnis die Nachweisdaten dieser Bohrungen, die der Öffentlichkeit über die Karte der BGR bereits zugänglich sind, ebenfalls auf der Website der BGE veröffentlichen zu dürfen: 3

Stellungnahme des Geologischen Dienstes Schleswig-Holsteins im Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) zum Arbeitsstand der Methodenentwicklung zur Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (PDF)

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Hamburger Chaussee 25 | 24220 Flintbek Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) - Standortauswahl – Eschenstraße 55 31224 Peine per E-Mail Geologischer Dienst Ihr Zeichen: / Ihre Nachricht vom: / Mein Zeichen: / Meine Nachricht vom: / @lfu.landsh.de Telefon: 04347/704- Telefax: 04347/704- 03.02.2023 Arbeitsstand der Methodenentwicklung zur Anwendung der planungs- wissenschaftlichen Abwägungskriterien der BGE Stellungnahme des Geologischen Dienstes Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.09.2022 wurde der „Arbeitsstand der Methodenentwicklung zur Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß Anlage 12 (zu § 25) StandAG“ ver- öffentlicht. Die 11 planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien (planWK) beschreiben die Nutzungsansprüche des Menschen an die Erdoberfläche und den Untergrund und umfassen ein Fachspektrum von Kulturgut bis Untergrundspeicher. Im Folgenden nehme ich zu den Kriterien Stellung, die den Aufgabenbereich des Geologische Dienstes Schleswig-Holstein (GD-SH) berühren. planWK 3 und 7: planWK 9: planWK 10: planWK 11 Oberflächennahe und tiefe Grundwasservorkommen Abbau von Bodenschätzen einschließlich Fracking Geothermische Nutzung des Untergrundes Nutzung des geologischen Untergrundes als Erdspeicher (Druckluft, CO2-Verpressung, Gas) Ich behalte mir vor, zusätzliche Erkenntnisse, die sich im Zuge der anstehenden Fachdiskussion ergeben, in weiteren Stellungnahmen zu adressieren. Dienstgebäude Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek (Barrierefreier Zugang) | Telefon 04347/ 704-0 | Telefax 04347/ 704-116 | poststelle-flintbek@lfu.landsh.de | DE-Mail: poststelle@llur.landsh.DE-MAIL.de | beBPo: Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein | www.schleswig-holstein.de/llur/ | Erreichbarkeit: Mo – Do 09:00 – 15:00, Fr 09:00 – 12:00 Uhr, Abfahrt ab Kiel HBF: Buslinie 780, Haltestelle „Konrad-Zuse-Ring/ L318“ oder Buslinie 790, Haltestelle „Langstücken“ | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Dokumente. 2 PlanWK 3 und 7 „Oberflächennahe und tiefe Grundwasservorkommen“  6.3.2.2 Trinkwasserschutzgebiete, Standorte der Trinkwasserförderung und Vorrang-/ Vorbehaltsgebiete: Die vorgeschlagene Methode, nicht bekannte Einzugsgebiete von Grundwasser- entnahmestellen, die für die Trinkwasserversorgung genutzt werden, vereinfachend durch Radien um den Standort darzustellen, ist als eine praktikable Vorgehensweise zur Berücksichtigung dieser Gebiete im ersten Schritt nicht zu beanstanden. Die Größe dieser Radien aus der mittleren Gesamtausdehnung der bestehenden bzw. bekannten Trinkwasserschutzgebiete abzuleiten, halte ich jedoch nicht für ange- messen. Die Größe der Radien ist anhand der jeweils wasserrechtlich zulässigen Entnahmemenge abzuschätzen.  6.3.2.3 Ausgewiesene Grundwasserkörper: In den Ausführungen des Abschnittes 6.3.2.3 wird die Schlussfolgerung gezogen, dass in Flächen, in denen es keine bestehenden oder geplanten Trinkwasser- nutzungen gibt und in denen die Grundwasserkörper mengenmäßig und chemisch als nicht gut bewertet sind, potenziell keine Grundwasservorkommen zur Trink- wassergewinnung vorhanden seien. Diese Schlussfolgerung lässt wichtige Aspekte der Zustandsbewertung und Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL, 2000/60/EG) sowie der Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) außer Acht. Bei der Zustandsbewertung handelt es sich nicht um einen statischen Zustand. Ziel der EU- WRRL ist die Erreichung eines guten mengenmäßigen und chemischen Zustands für die Grundwasserkörper bis zum Jahre 2027. In Schleswig-Holstein sind daher zahlreiche Maßnahmen in der Umsetzung, um den guten chemischen Zustand oder zumindest eine Trendumkehr in den betroffenen Grundwasserkörpern zu erreichen. Ein schlechter chemischer Zustand von Grund- wasserkörpern schließt aktuell die Trinkwassergewinnung nicht aus. Umso weniger ist die Rohwasserförderung zur Trinkwassergewinnung in Grundwasserkörpern mit gegenwärtig chemisch schlechtem Zustand zukünftig ausgeschlossen. Wie den Erläuterungen zur Datenlage in Abschnitt 6.3.4.1 angeführt, wurden u.a. in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EU-WRRL auch tiefe Grundwasserkörper ausgewiesen und entsprechende Bestandsdaten liegen vor. Die tiefen Grund- wasserkörper wurden basierend auf der Stockwerksgliederung der Grundwasser- leiter abgegrenzt und unterscheiden sich in ihrer räumlichen Ausdehnung von den oberflächennahen Grundwasserkörpern. Weiterhin kann auch die Bewertung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der tiefen Grundwasserkörper unterschiedlich zu derjenigen der oberflächennahen Grundwasserkörper ausfallen. Die tiefen Grundwasserkörper befinden sich allesamt in einem guten chemischen Zustand und werden überwiegend zur Trinkwasser- gewinnung genutzt. Die in Abschnitt 6.3.2.1 für den Einzelfall beschriebene Differenzierung zwischen oberflächennahen und tiefen Grundwasserkörpern er- scheint im gesamten Landesgebiet von Schleswig-Holstein fachlich zielführend und wird ausdrücklich gestützt. 3 PlanWK 9 „Abbau von Bodenschätzen einschließlich Fracking“  6.9.2, 6.9.4 und 6.9.5 Datengrundlage und Erläuterung alternativer Sachdaten: Zur Anwendung des planWK 9 sollen gemäß den Ausführungen in den o.g. Abschnitten alle Flächen berücksichtigt werden, für die eine bestehende oder ge- plante Bodenschätze-Nutzung vorliegt. Nach Erkenntnissen der Testdatenabfragen in acht Bundesländern könne dies durch die Darstellung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffsicherung der Länder und das ATKIS Basis-DLM mit den in Abschnitt 6.9.4 aufgeführten Objektarten erfolgen. Die genannten Daten- grundlagen werden vom GD-SH als nicht ausreichend angesehen. Als Begründung werden insbesondere die folgenden Sachverhalte aufgeführt: 1.Das Basis-DLM hat sich in Bezug auf den Rohstoffabbau in Schleswig- Holstein als unzureichend erwiesen. Ein aktueller Vergleich des vom GD-SH geführten Abbaukatasters mit dem Basis-DLM zeigt, dass nur etwa 50 % der Abbauflächen (bezogen auf den Flächenanteil) im Basis-DLM den genannten Objektarten angehören. Es ist daher erforderlich, für die Abgrenzung bestehenden Rohstoffabbaus die beim GD-SH jeweils aktuell vorgehaltenen Abbau-Geometrien zu verwenden. 2.Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffsicherung stellen Infor- mationsgrundlagen dar, die für einen längeren Planungszeitraum festge- schrieben werden und die im Laufe eines Planungszeitraumes z. B. durch Abbaufortschritt oder nicht rohstoffrelevante Überplanungen an Aktualität ver- lieren können. Ergänzend liegen beim GD-SH Daten über bereits abge- schlossene Vorhaben in Sicherungsgebieten, über Rohstoffpotenziale insgesamt sowie teilweise auch über geplante Vorhaben außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Rohstoffsicherung vor, die zusätzlich genutzt werden könnten. Da die Landes- und Regionalplanung mit der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten auf raumrelevante Nutzungen abzielt, sind untertägige Nutzung wie die Bodenschätzegewinnung mittels Bohrlochbergbau in Schleswig-Holstein (Erdöl) in den Landesentwicklungs- bzw. Regionalplänen nicht in ihrer räumlichen Ausdehnung dargestellt. Insofern ist es folgerichtig, für die Abgrenzung der Gebiete mit vorhandener oder geplanter Bodenschätzegewinnung zusätzlich auf Informa- tionen der Bergverwaltungen der Länder zuzugreifen (Abschnitt 6.9.5.1). Einen Überblick über die Ergebnisse der Exploration und Produktion von Kohlenwasserstoffen gibt der Jahresbericht „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Darüber hinaus sind in Hinblick auf die gesetzlich vorgegebenen Wertungsgruppen auch Rohstoffvorkommen zu berücksichtigen, die keiner Nutzung unterliegen (Abschnitt 6.9.2). In Schleswig-Holstein eignet sich als Datengrundlage hierfür die Darstellung der Gebiete mit geologischem Rohstoffpotenzial, die der Landes- bzw. Regionalplanung als Fachbeitrag zugrunde liegt. Eine derartige Fachplanung liegt aufgrund der Raumrelevanz (s.o.) allerdings nur für die oberflächennahen mineralischen Rohstoffe vor.

Geowissenschaftliches Berichtsarchiv Untergrundspeicher, Mecklenburg-Vorpommern

Dokumente zur Suche und Erkundung von geologischen Strukturen im Untergrund des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zur Eignung von Untergrundspeicher für Gas.

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