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Dezernat 360 Tieferer Untergrund, Geothermie

Information und Beratung von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen zu geowissenschaftlichen Fragen des präquartären Untergrundes in Mecklenburg-Vorpommern. Erarbeitung von Stellungnahmen, Berichten und Karten durch Kompilierung und Neubewertung des geowissenschaftlichen Kenntnisstandes zum Strukturbau, zur Verbreitung, zu den Lagerungsverhältnissen und zur petrographischen Ausprägung stratigraphischer Komplexe unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Nutzungsaspekte (Trinkwassergewinnung, Geothermie, Untergrundspeicher, Rohstoffe). Digitale Karten und GIS-Anwendungen für geowissenschaftlichen Problemstellungen sowie Modellierung von Strömung, Stoff- und Wärmetransport in Aquiferen. Organisatorische und fachliche Betreuung des Geologischen Sammlungsarchives (Bohrkernlager, Probensammlung).

Geowissenschaftliches Berichtsarchiv Untergrundspeicher, Mecklenburg-Vorpommern

Dokumente zur Suche und Erkundung von geologischen Strukturen im Untergrund des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern zur Eignung von Untergrundspeicher für Gas.

Aufschlußarchiv Untergrundspeicher, Mecklenburg-Vorpommern

Archivierte Schichtenverzeichnisse von Bohrungen zur Untersuchung von geologischen Untergrundstrukturen zur Eignung als Untergrundspeicher für Gas.

Skalierbare Elektrolyseure mit innovativen Materialien für den Wasserstoffexport nach Deutschland

Skalierbare Elektrolyseure mit innovativen Materialien für den Wasserstoffexport nach Deutschland, Teilvorhaben: Modellierung und Technologien für interkontinentale Wasserstoffwertschöpfungsketten

Resilienz der Wasserversorgung und -speicherung im ländlichen Raum, Teilprojekt 1

HyPerLink_Nieders - Wasserstoffinfrastruktur

Einwirkungsbereiche (WMS Dienst)

Bei einem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann. Ein typisches Beispiel sind mögliche Senkungen. Näheres zum Einwirkungsbereich ist in § 120 des Bundesberggesetzes (BBergG) aufgeführt und wird durch die Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs-Bergverordnung - EinwirkungsBergV) geregelt. Sie gilt für alle untertägigen Bergbaubetriebe, für Bergbaubetriebe mit Hilfe von Bohrungen und für Untergrundspeicher mit Ausnahme von Porenspeichern.

Einwirkungsbereiche

Bei einem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann. Ein typisches Beispiel sind mögliche Senkungen. Näheres zum Einwirkungsbereich ist in § 120 des Bundesberggesetzes (BBergG) aufgeführt und wird durch die Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (Einwirkungsbereichs-Bergverordnung - EinwirkungsBergV) geregelt. Sie gilt für alle untertägigen Bergbaubetriebe, für Bergbaubetriebe mit Hilfe von Bohrungen und für Untergrundspeicher mit Ausnahme von Porenspeichern.

Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der RWW Rheinisch Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH in Essen-Kettwig

Die RWW Rheinisch Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbH, Am Schloß Broich 1-3 in 45479 Mülheim an der Ruhr beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Kettwig, Flur 52, Flurstück 158, Oberflächenwasser aus der Ruhr aus zwei Entnahmestellen bis zu einem jährlichen Volumen von insgesamt 9.000.000 m³ zu entnehmen. Die beabsichtige Wasserentnahme dient der Gewinnung von Rohwasser zur anschließenden Aufbereitung. Es ist beabsichtigt, dass entnommene Wasser im Anschluss der Aufbereitung auf dem Grundstück Gemarkung Kettwig, Flur 55, Flurstücke 64, 65, 66, 73, 74 in einen gekapselten Untergrundspeicher einzuleiten und nach der Bodenpassage zur Versorgung einzelner Stadtteile der Städte Velbert, Wülfrath, Ratingen und Mülheim a.d. Ruhr wieder zu entnehmen.

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