Die frei fließenden und staugeregelten Flüsse unter den Bundeswasserstraßen sind für die Fische wichtige Verbindungsgewässer zwischen den Habitaten im Meer und an den Flussoberläufen. Fische, die große Distanzen zurücklegen, orientieren sich an der Hauptströmung und werden deshalb an Staustufen entweder zum Kraftwerk oder zum Wehr geleitet. Dort gibt es keine Möglichkeit mehr, aufwärts zu wandern, wenn nicht in der Nähe der Wehr- oder Kraftwerksabströmung eine funktionierende Fischaufstiegsanlage vorhanden ist. Da Schiffsschleusen keine kontinuierliche Leitströmung erzeugen, werden sie von den Fischarten, die der Hauptströmung folgend lange Distanzen zurücklegen, nicht gefunden. Arten, die auf ihrer Wanderung nicht der Hauptströmung folgen, können auf- oder abwandern, wenn sie eine offene Schleusenkammer vorfinden. Flussabwärts: Fische vor Kraftwerken schützen und vorbeileiten: An Staustufen ohne Wasserkraftanlagen ist die abwärts gerichtete Wanderung über ein Wehr hinweg in der Regel unproblematisch. Voraussetzung: Das Wehr ist in Betrieb, die Fallhöhe beträgt nicht mehr als 13 Meter und im Tosbecken ist eine Wassertiefe von mindestens 0,90 Metern vorhanden. Dagegen können bei Abwanderung durch eine Kraftwerksturbine leichte bis tödliche Verletzungen auftreten. Diese turbinenbedingte Mortalität ist von der Fischart und der Körperlänge der Tiere sowie von Turbinentyp und -größe, der Fallhöhe und den jeweiligen Betriebsbedingungen abhängig. Um hier einen gefahrlosen Fischabstieg zu gewährleisten, sind die Betreiber von Wasserkraftanlagen nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Wasserkraftanlagen mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation (z. B. mit Feinrechen und einem Bypass am Kraftwerk vorbei ins Unterwasser) aus- bzw. nachzurüsten. Flussaufwärts: Hier helfen nur Fischaufstiege: Verschiedene Untersuchungen der Durchgängigkeit an Rhein, Mosel, Main, Neckar, Weser, Elbe und Donau haben gezeigt, dass zwar ein großer Teil der Staustufen mit Fischaufstiegsanlagen ausgestattet ist, diese für die aufstiegswilligen Fische jedoch schwer zu finden oder zu passieren sind. Im Mai 2009 stimmten die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) folgendes Rahmenkonzept für die erforderlichen Arbeiten ab: - Aufstellung fachlicher Grundlagen, insbesondere zu fischökologischen Dringlichkeiten - Fachliche Beratung der WSV sowie Schulungen - Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Erstellung eines technischen Regelwerks, und - Standardisierung der Anforderungen und Ausführung von Fischaufstiegs-, Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen. (Text gekürzt)
Aufbauend auf Vorarbeiten des Autors und der Gastinstitution sollen Modelle zur Vorhersage von Offshore Rammschall beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen und anderen impulshaltigen Unterwasserschallsignalen in beliebigen Umgebungen ermöglicht werden. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung eines Ausbreitungsmodells für komplexe Umgebungen, welches die gleichzeitige Berücksichtigung von starken Bathymetrieänderungen (sowohl in zwei wie auch in drei Dimensionen) und Böden mit hohen Scheer Geschwindigkeiten ermöglicht. Hauptanwendungsgebiet soll zunächst die Akustik von Offshore Pfahlrammungen sein, bei der vor allem die Entwicklung von geeigneten Modellen zur Verwendung von Schallschutzsystemen im Vordergrund steht. Aufgrund der in weiten Teilen nur sehr ungefähr bekannten Eingangsparameter für die entsprechenden Modelle, vor allem in Bezug auf die Bodenparameter, soll außerdem die Abschätzung der Vorhersagegenauigkeit unter Berücksichtigung weiterer Parameter vertieft werden. Für alle Teilpakete existieren bereits Messdaten, die für eine entsprechende Validierung genutzt werden sollen.
Die naturenergie hochrhein AG, 79618 Rheinfelden, beantragt eine wasserrechtliche Planfeststellung für Eintiefungen des Rheins im Unter- und Oberwasser des Kraftwerks Rheinfelden im Zusammenhang mit dem Projekt Rheinfelden 20plus. Das Vorhaben sieht im Unterwasser des Kraftwerks Rheinfelden im Bereich „Höllhaken“ und im Oberwasser direkt unterhalb des Kraftwerks Ryburg-Schwörstadt einen Felsabtrag von je rund 38.000 m³ vor. Im Unterwasser erfolgt der Felsabtrag überwiegend in der Flussmitte und betrifft somit Deutschland und die Schweiz. Dabei werden einige unter Wasser liegende Inseln, welche durch tiefe Canyons getrennt sind, in ihrer Höhe durch Meisseln reduziert. Die Eintiefung direkt unterhalb des Kraftwerks Ryburg-Schwörstadt sieht einen Felsaushub ebenfalls mittels Meissel vor. Die Arbeiten erfolgen jeweils von Pontons aus, wobei das abgebaute Material an Anlegestellen auf Lastwagen verladen und in die Verwertung/Deponie transportiert wird. Zudem wird eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau von zwei temporären Anlegestellen für den Materialabtransport auf der deutschen Seite des Kraftwerkes, auf Gemarkung Rheinfelden, beantragt.
Veranlassung Um die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen, sind neben dem Fischauf- auch der Fischabstieg zu gewährleisten. Im Rahmen von Ersatz- oder Instandsetzungsmaßnahmen von Wehranlagen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist daher auch der Fischabstieg zu beachten. Verschiedene Maßnahmen sind denkbar, um den Fischabstieg schadlos zu gestalten, wie Bypässe, Wehrumgestaltung oder gezielte Wehrsteuerung. Das Schädigungspotenzial verschiedener Wehrtypen unter verschiedenen hydraulischen Szenarien muss dafür bekannt sein. Hier spielen Faktoren wie die Überfallhöhe, Aufreißer am Wehr, Tosbeckengestaltung und Wasserpolster beim Aufprall eine Rolle. Während für einige Faktoren bereits gute Literaturgrundlagen vorhanden sind, um Fachempfehlungen auszusprechen (z.B. Fische folgen i.d.R. der Hauptströmung), müssen andere noch gezielt untersucht werden (notwendige Überfallhöhen an der Wehrkante, ausreichende Dicke des Wasserpolsters im Unterwasser). Ziele - Schädigungspotenziale verschiedener Wehrtypen ermitteln und parametrisieren - Auswirkung der Überfallhöhe auf den Fischabstieg ermitteln - Beratungstool für WSV weiterentwickeln, um Relevanz Fischabstieg für konkrete Wehrplanungen zu ermitteln - Maßnahmen erarbeiten, um Fischschädigungen beim Abstieg zu minimieren (betrieblich und baulich) und für die Fachberatung verfügbar machen (z.B. als Beitrag zum Handbuch 'Ökologische Durchgängigkeit' der WSV) Fische wandern im Laufe ihres Lebenszyklus im Fluss sowohl aufwärts als auch abwärts. Beim Abstieg müssen sie an Stauanlagen regelmäßig auch Wehre überwinden. Der Fischabstieg über Wehre wird in der Regel als unproblematisch angesehen. Tatsächlich besitzen aber auch manche Wehranlagen und Wehrtypen - je nach Konstellation - das Potenzial, Fische beim Abstieg zu schädigen oder zu töten. Welche Anforderungen sind an einen schadlosen und verzögerungsfreien Fischabstieg über Wehranlagen zu stellen? Welche Faktoren bilden das größte Risiko? Abwandernde Fische überwinden in Bundeswasserstraßen zahlreiche Wehre. Dabei gibt es Risiken, sich zu verletzen oder gar zu sterben. Wir untersuchen, unter welchen Bedingungen die Fische schadlos und ohne Verzögerung Wehre passieren.
Der Pegel Nordfeld Unterwasser befindet sich im Gewässer EIDER.
Ziel: Ermittlung der oekologischen Effizienz von wasserbaulichen Aufstiegsanlagen in Fliessgewaessern fuer Wirbellose und Fische. Ergebnisse: Technische Aufstiegsanlagen sind wegen Verstopfungsgefahr und Unterhaltungsaufwand eher ungeeignet. Rauhe Rampen sind guenstige Aufstiegsanlagen, wie die Wiederfaenge von markierten Fischen und Wirbellosen beweisen. Natuerliche/naturnahe Umgehungsbaeche sind sehr geeignete Wanderwege. Das Gefaelle im Bauwerk sollte mindestens 1:20 betragen. Ruheraeume und natuerliche Anschluesse an Oberwasser und Unterwasser muessen favorisiert werden. Lueckige Sohlsubstrate und Uferstrukturen beguenstigen den Aufstieg.
Der Betreiber Herr Luca Hemberle, Eimühle 1, 88356 Ostrach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage „Eimühle“ im Gewässer „Ostrach“, auf den Grundstücken Flst. Nrn. 190/1, 421, 422, 423 Gemarkung Habsthal, Gemeinde Ostrach im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 Errichtung und Betrieb von Wasserkraftanlagen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, Begleitdokumentation TBG Ablach-Kanzach, Steckbriefe Biotopkartierungen Umgebung, VO WSG „Eimühle Habsthal“ vom 04.07.1997, GEP Ostrach Okt. 2011, Objektinformationen Denkmalpflege B.-W, eigener fachlicher Kenntnis und Rückmeldungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Das Vorhaben zur Herstellung der gewässerökologischen Durchgängigkeit und des Fischschutzes besteht im Wesentlichen aus drei baulichen Maßnahmen im Bereich der bestehenden Wasserkraftanlage „Eimühle“ am Gewässer „Ostrach“. Der Neubau eines Horizontalrechens mit Rechenreiniger wird an der Stelle des bisherigen Rechens angebracht. Die Fischabstiegsanlage verläuft auf einer Länge von ca. 12 m entlang des Turbinengebäudes und mündet in das Unterwasser der „Ostrach“. Der Fischaufstieg soll als Schlitzpass errichtet werden und überwindet eine Höhendifferenz von maximal 2,93 m auf einer Länge von ca. 67 m. Es erfolgt eine Flächeninanspruchnahme der neuen Anlagen von ca. 170 m² und ein Eingriff in den Boden mit ca. 155 m³, vor allem im Bereich der Böschung des Gewässers „Ostrach“ neben der „Eimühle“. Eine zusätzliche bzw. neue, dauerhafte Inanspruchnahme von Fläche und Boden findet in keinem umweltrelevanten Umfang statt. Während des Baus kann es zu den gängigen Lärm- und Schadstoffemissionen eines Baustellenbetriebs kommen. Der Untersuchungsraum ist durch das kanalartige Gewässer „Ostrach“ mit der Wasserkraftanlage als Flusskraftwerk, der Wohn- und gewerblichen Nutzung, der Verbindungsstraße von der L286 nach Einhart und den landwirtschaftlich genutzten Flächen vorbelastet. Die Erholungsfunktion von Anwohnern und Besuchern kann temporär durch Lärm- und Staubbelästigungen gemindert werden, Unterbrechung der Wegeverbindungen sind nicht zu erwarten. Das Vorhaben führt weder vorübergehend noch dauerhaft zu erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch, der Wohn- und Erholungsfunktion oder der landwirtschaftlichen Nutzungen. Durch die Nutzungen sind keine Lebensräume oder Funktionsbeziehungen mit besonderer Bedeutung für Pflanzen oder Tiere betroffen. Es erfolgen keine Auswirkungen auf die westlich und südöstlich gelegenen Biotope. Naturschutzfachliche Schutzkriterien sind nicht betroffen. Im Bereich des Baufeldes und der Anlage sind Gehölze zu entfernen, eine erhebliche dauerhafte Beeinträchtigung geht vom Vorhaben aufgrund der Art und Größe nicht aus. Entsprechend der artenschutzrechtlichen Begehung liegen keine Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG vor. Bauzeitlich bedingte akustische und visuelle Störung auf verschiedene Tiergruppen, insbesondere der Vögel, werden durch bauzeitliche Beschränkungen auf weniger sensible Lebensphasen berücksichtigt. Änderungen am Gewässer „Ostrach“ erfolgen durch den Einbau der Ein- bzw. Auslassbauwerke, die Wassermenge bleibt insgesamt unverändert. Die Hochwassersituation wird nicht nachteilig verändert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und des Fischschutzes am Wasserkraftstandort die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. An der „Eimühle“ flussabwärts beginnt die Zone II des Trinkwasserschutzgebietes „Eimühle Habsthal“. Der zur Trinkwasserversorgung benötigte Tiefbrunnen Eimühle, Habsthal befindet sich ca. 380 m nördlich der Wasserkraftanlage. Der Eingriff in den Boden findet nur im Bereich des Gewässers und seinem Ufer statt. Das Risiko von stofflichen Einträgen in das Wasser und über den Boden in das Grundwasser besteht lediglich während der Umsetzungsphase und ist unter Einhaltung der gängigen Vorschriften, wie z.B. eines sorgfältigen Umgangs mit wasser-gefährdenden Stoffen, sehr gering. Erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind nicht zu erwarten. Die Gebäude der Eimühle, insbesondere das Mühlengebäude, und die Wasserkraftanlage sind nach § 2 DSchG als Kulturdenkmale geschützt und haben siedlungs- und ortsgeschichtliche Bedeutung. Weder am Mühlengebäude noch an der Wasserkraftanlage erfolgen Änderungen, die sich auf den Bestand oder die Ansicht der Anlage auswirken. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.
Der Fischabstieg an Wehranlagen, insbesondere an Schlauchwehren, soll im Hinblick auf Schädigungsmechanismen für Fische anhand von numerischen Modellversuchen unter Berücksichtigung der Mehrphasenströmung beim Wehrüberfall untersucht werden. Aufgabenstellung und Ziel Bei der abwärtsgerichteten Passage von Wasserbauwerken sind Fische einer Vielzahl von Einflüssen ausgesetzt. Diese können neben der Verzögerung der Wanderung auch zur physischen Schädigung der passierenden Fische führen. Der momentane Wissensstand bezüglich des Fischabstiegs über das Wehr ist unzureichend. Die aktuell angewandten Empfehlungen für die Gestaltung von Wehren hinsichtlich des Fischabstiegs enthalten keine Referenzen zu den zugrundeliegenden Untersuchungen und wurden für Bypasssysteme entwickelt (DWA 2005). Die sinnvolle Anwendung für Wehrüberfälle ist anzuzweifeln. Im Unterschied zu Bypasssystemen kann sich der Überfallstrahl des Wehres nur in Richtung des Unterwassers ausbreiten, wodurch oftmals der Wechselsprung und damit das notwendige Unterwasserpolster verdrängt wird. Die Ergebnisse numerischer Untersuchungen an der BAW verstärken die Zweifel an der Übertragbarkeit der Empfehlungen auf den Wehrüberfall (Thorenz et al. 2018). Ziel des Forschungsprojektes ist die Erprobung eines numerischen Ansatzes zur Betrachtung des Fischabstiegs über Wehranlagen. Die numerische Methode soll durch ein gegenständliches Modell validiert werden. Mit der validierten numerischen Methode soll die hydraulische Situation des Fischabstiegs an Wehren künftig realitätsnah abgebildet und beurteilt werden, um die aktuellen Empfehlungen zu bewerten und gegebenenfalls Grundlagen für eine Überarbeitung zu schaffen. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Bei Baumaßnahmen an Wehranlagen ist die Betrachtung möglicher Fischbehinderungen oder Fischschädigungen ein wichtiges Thema. Kenntnisse, unter welchen WSV-relevanten Randbedingungen mit Schädigungen bei der Passage einer Wehranlage zu rechnen ist, sind daher, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Genehmigungsverfahren, von großer Bedeutung. Die Entwicklung eines numerischen Ansatzes zur realitätsnahen Abbildung des Fischabstiegs wird zu einer belastbaren Beurteilung des Fischabstiegs durch fischbiologische Experten beitragen. Untersuchungsmethoden Grundlage ist eine Literaturrecherche zu den Themen „Schädigungsursachen bei der Wehrpassage“ und „Numerische Simulation von Fischen“. Dadurch wird vertieftes Wissen über die Vorgänge beim Fischabstieg und deren numerische Abbildung aufgebaut und somit für ein verbessertes Prozessverständnis gesorgt. Für die dreidimensionale Strömungssimulation wird bei der Bundesanstalt für Wasserbau unter anderem die Open-Source-Software OpenFOAM® eingesetzt. Diese ermöglicht durch direkten Zugriff auf den Quellcode die Weiterentwicklung und Anpassung der Strömungslöser. So ermöglicht der aktuell zur Verfügung stehende Zweiphasenlöser auf Basis der Volume-of-Fluid-Methode (VoF-Methode) interFoam eine einfache Erweiterung um eine Partikelphase zur Abbildung von passiv bewegten Fischen. Die auf diese Partikel wirkenden Druckschwankungen, Schergeschwindigkeiten, Beschleunigungen und deren Kollisionen mit harten Objekten sollen aufgenommen und ausgewertet werden. Da Reynolds-gemittelte Navier-Stokes-Turbulenzmodelle (RANS-Modelle) durch eine zeitliche Mittelung des Geschwindigkeitsfeldes Kollisionen verhindern würden, ist der Einsatz von Large-Eddy-Simulations-Modellen (LES-Modelle) notwendig. Mit der angepassten numerischen Methode wird zunächst der Fischabstieg über abstrahierte überströmte Wehranlagen simuliert, um die Zweifel an der Empfehlung bezüglich des notwendigen Unterwasserstandes belastbar zu begründen oder zu widerlegen. In weiteren Schritten werden die passagebedingten Auswirkungen an realen Wehranlagen auf absteigende Fische betrachtet. (Text gekürzt)
Messstelle betrieben von STANDORT TÖNNING.
Messstelle betrieben von STANDORT TÖNNING.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 249 |
| Kommune | 9 |
| Land | 79 |
| Weitere | 4 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 101 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 13 |
| Förderprogramm | 233 |
| Taxon | 1 |
| Text | 23 |
| Umweltprüfung | 44 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 81 |
| Offen | 240 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 306 |
| Englisch | 31 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Bild | 3 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 45 |
| Keine | 125 |
| Webseite | 150 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 169 |
| Lebewesen und Lebensräume | 279 |
| Luft | 186 |
| Mensch und Umwelt | 320 |
| Wasser | 322 |
| Weitere | 318 |