Das Projekt "Erosion von Dichtungstonen und bindigen Böden unter Strömungsbelastung" wird/wurde gefördert durch: Bundesanstalt für Wasserbau. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Wasserbau.Problemstellung und Ziel: Mit Einführung der überarbeiteten ZTV-W, LB 210 im Jahr 2006 wurden gleichzeitig die Richtlinie zur Prüfung mineralischer Weichdichtungen im Verkehrswasserbau (RPW) zur Prüfung der Eignung von Erdstoffen zur Verwendung als Dichtungsbaustoff verankert. Zum Nachweis der Erosionsstabilität sind in dieser Richtlinie der Zerfallsversuch nach Endell und der Pin-Hole-Test aufgeführt. Für beide Verfahren gelten bisher keine wissenschaftlich abgesicherten Ausschlusskriterien. Eindeutige und reproduzierbare Kriterien sind jedoch besonders im Hinblick auf lnderübergreifende Ausschreibungsverfahren unerlässlich, im bei der Vergabe entsprechender Baumaßnahmen nachvollziehbare und gerichtlich nicht angreifbare Kriterien zur Verfügung zu stellen. Bedeutung für die WSV: Neben der Notwendigkeit eindeutiger Materialparameter für eine konfliktfreie Vergabepraxis ist die Frage nach der Erosionsstabilität von Dichtungsbaustoffen auch vor den Hintergrund immer enger werdender Haushaltsmittel beim Bau neuer bzw. bei der Unterhaltung vorhandener Wasserstraßen zu betrachten. Zukünftig kann es erforderlich werden, vorhandene Kanalstrecken mit höheren Schiffsgrößen bzw. Abladetiefen als ursprünglich geplant zu beanspruchen. Es ist zu befürchten, dass die dabei auftretenden höheren Strömungsbelastungen in bisher ungedichteten Kanalstrecken abhängig von der Erosionsneigung des ungeschützten Sohlmaterials zu Schaden führen. Um dieses Schadenspotenzial besser verifizieren zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Untersuchungen zur Erosionsneigung der im Sohlbereich anstehenden Böden unerlässlich. Untersuchungsmethoden: Zur Verifizierung und zur Feststellung der Reproduzierbarkeit der bisher verwendeten Versuche ist vorgesehen, im geotechnische Labor der BAW Karlsruhe mehrere unterschiedlich plastische Böden, vordergründig Dichtungstone, hinsichtlich Zerfall und Erosionsstabilität nach den bisherigen Testverfahren der RPW zu untersuchen. Hierzu sind Reihenuntersuchungen zur Optimierung der Versuchsparameter wie z.B. Einwirkdauer, Strömungsgeschwindigkeit, Probengröße etc. erforderlich. Sollte sich keine oder eine nicht ausreichende Reproduzierbarkeit der Versuchsergebnisse abzeichnen, so werden die Untersuchungen auf die Ermittlung des Einflusses weitere möglicher Parameter (Mineralbestand etc.) ausgedehnt. Werden nach einer eventuellen Modifikation, d. h. Verbesserung der Untersuchungsweise auch weiterhin keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt, folgt eine Erweiterung der Arbeiten auf die Entwicklung neuer Testverfahren.
Das Projekt "Exist-Gründerstipendium: Entwicklung innovativer Klarlacke für die Fahrzeugreparaturlackierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Düsseldorf, Institut für Physikalische Chemie und Elektrochemie II, Lehrstuhl für Molekulare Physikalische Chemie.
Das Projekt "Supporting SME driven olive industry to comply with EU directives directives by turining olive oil waste water into energy through innovative bioreactor biotechnology, and extraction of olive oil industry by-products (EN-X-OLIVE)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Tecnologias Avanzadas Inspiralia SL.Technical scenario: Olive production is a significant economic sector in southern Member States, especially in Spain, Italy, Greece and Portugal. However, the extraction process involved in olive oil production generates non biodegradable phytotoxic waste, and is therefore a significant source of pollution. Despite the introduction in the 90s of improved separation systems such as 2-phase centrifugation system, that reduce both water use and the quantities of liquid residues produced, the problems of waste toxicity, high energy consumption and the disposal of final residues remain. Olive oil production gives a final waste consisting in a solid and very humid by-product called alperujo (AL) or Olive wet cake. The problem of AL disposal has not been fully resolved and research into new technological procedures that permit its profitable use is needed. In addition, these wastes also contain valuable resources such as phenolic compounds, (approximately 53Prozent in olive oil mill waste waters), characterised by different biological activity properties which could be of interest in industry (i.e. their strong antioxidant activity). Current extraction of these compounds is not available from olive oil waste water, since technology is not fully developed and optimised to get large scale prototyping such as Pilot plant stage. Proposed solution: We propose a method focused on both treatment of olive waste waters with by anaerobic digestion transforming biomass into biogas, basically Methane, and extraction from liquid fraction of valuable products, such as polyphenols. vSynergy between these technologies will allow overcome technical barriers such as polyphenol inactivation of the digestion process, making more efficient the process and letting a higher purity of the waste water product.
Das Projekt "CO2-Reinigung als als ökologisch günstige Verfahrenstechnik (ACCEPT)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH.Zur Reinigung von weichen Materialien, wie z. B. Textilien und Leder sowie für die Reinigung harter Oberflächen, wie z.B. medizinische Instrumente, Implantate, industrieller Teile werden gegenwärtig häufig organische Lösungsmittel eingesetzt. Diese fallen unter die VOC-Richtlinie und sind darüber hinaus z. T. halogeniert und stellen insbesondere deshalb für die Umwelt sowie für das Personal ein erhebliches Gefährdungspotential dar. Darüber hinaus können sowohl bei der Verwendung organischer als auch von wässrigen Reinigungsverfahren Rückstände auf dem Reinigungsgut verbleiben, die zu einer unakzeptablen Endqualität der Produkte führen. Das Forschungsprojekt ACCEPT untersuchte und optimierte Verfahren zur Reinigung auf der Basis von flüssigem und überkritischem Kohlendioxid (LCO2/ SCCO2) um eine Substitution konventioneller Reinigungsprozesse auf Lösungsmittelund Wasserbasis zu ermöglichen. Komprimiertes CO2 ist ökologisch völlig unbedenklich, in großem Maßstab ökonomisch günstig verfügbar, toxikologisch irrelevant und nicht brennbar. Es verfügt über interessante Lösungsmitteleigenschaften, die häufig mit Hexan verglichen werden und eignet sich daher als Ersatz für organische Lösemittel. Darüber hinaus weist komprimiertes CO2 eine intrinsische keimabtötende Wirkung auf, die zur Desinfektion eingesetzt werden kann. Während bei Projektbeginn eine Evaluierung des Stands verfügbarer LCO2-Reinigungsverfahren erfolgte, wurden durch nachfolgende Forschungsarbeiten neue LCO2 und SCCO2-Verfahren zur Reinigung von Textilien und industriellen Teilen mit verbesserten Reinigungswirkungen entwickelt. Die Reinigungswirkung bei Textilien konnte insbesondere durch Entwicklung neuer Detergenzien verbessert werden. Darüber hinaus wurde die Wirkung von Additiven und Clathraten auf die Reinigung von z.B. industriellen Teilen untersucht. Es konnten Verfahren entwickelt werden, die zur Präzisionsreinigung anspruchsvoller Teile geeignet sind. Ein Schwerpunkt der Forschungsarbeiten lag auf der Entwicklung von Aufbereitungsverfahren von Medizinprodukten. Unter Verwendung von LCO2 und SCCO2 konnten Verfahren entwickelt werden, die eine Desinfektion von Instrumenten bei Temperaturen unter 40 °C erlauben. Im Vergleich zu konventionellen chemischen Desinfektionsverfahren wurden gleichwertige oder sogar bessere Abtötungsraten gegenüber einer großen Vielzahl unterschiedlicher Mikroorganismen ermittelt, die auch in Gegenwart hoher organischer Belastung keine kritischen Beeinträchtigungen zeigten.
Das Projekt "Hochwetterbeständige High-Solids; Untersuchungen zum Leistungsvermögen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Korrosionsschutz Dresden GmbH.
Das Projekt "Entwicklung eines umweltfreundlichen Verfahrens zur Herstellung von Profilleisten unter Vermeidung lösungsmittelbasierter Haftvermittler" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Schröter GmbH.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der Arbeiten war die umweltfreundliche Modifizierung des Prozessschrittes der Verklebung von Polyurethanbauteilen mit Dekorfolien insbesondere für die Inneneinrichtung von Caravan, Flugzeug und Schiffen in Leichtbauweise. Zum Erreichen einer ausreichenden Haftung werden bis heute bei der Her-stellung von Polyurethan-Profilen in diesem Industriebereich lösungsmittelhaltige Haftvermittler eingesetzt. Um die Umweltbelastung mit Lösungsmitteln, insbesondere auch chlorierten ohlenwasserstoffen zu vermeiden, wurde der vollständige Ersatz von Haftvermittlern durch ein Atmosphärendruck-Plasma (AD-Plasma) als umweltfreundliches Reinigungs- und Aktivierungsverfahrenuntersucht. Fazit: Im Projekt konnte gezeigt werden, dass bei der Herstellung von Profilen in der Möbelindustrie die Primerung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen durch eine umweltfreundlichere AD-Plasma Vorbehandlung ersetzt werden kann. Durch die flexible Gestaltung der Plasmadüsen ist das Vorbehandeln auch von schwierigen Profilgeometrien möglich. Ein anschließendes Verkleben der Dekorfolien ist prozesssicher möglich. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ohne Plasmavorbehandlung kein prozesssicheres Kleben der Dekorfoilen realisiert werden kann. Das Ziel, Profil- und Möbelteile auf Basis von PU-Schäumen ohne Haftvermittler zu kleben ist erreicht worden. Der Einsatz chlorierter Kohlenwasserstoffe ist in diesem Industriebereich nicht mehr notwendig. Die VOC-Richtlinien können eingehalten werden und somit wird die Umwelt nachhaltig entlastet.
Das Projekt "Entwicklung eines umweltfreundlichen Verfahrens zur Herstellung von Profilleisten unter Vermeidung lösungsmittelbasierter Haftvermittler" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Schröter GmbH.Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der Arbeiten war die umweltfreundliche Modifizierung des Prozessschrittes der Verklebung von Polyurethanbauteilen mit Dekorfolien insbesondere für die Inneneinrichtung von Caravan, Flugzeug und Schiffen in Leichtbauweise. Zum Erreichen einer ausreichenden Haftung werden bis heute bei der Herstellung von Polyurethan-Profilen in diesem Industriebereich lösungsmittelhaltige Haftvermittler eingesetzt. Um die Umweltbelastung mit Lösungsmitteln, insbesondere auch chlorierten Kohlenwasserstoffen zu vermeiden, wurde der vollständige Ersatz von Haftvermittlern durch ein Atmosphärendruck-Plasma (AD-Plasma) als umweltfreundliches Reinigungs- und Aktivierungsverfahren untersucht. Fazit: Im Projekt konnte gezeigt werden, dass bei der Herstellung von Profilen in der Möbelindustrie die Primerung mit chlorierten Kohlenwasserstoffen durch eine umweltfreundlichere AD-Plasma Vorbehandlung ersetzt werden kann. Durch die flexible Gestaltung der Plasmadüsen ist das Vorbehandeln auch von schwierigen Profilgeometrien möglich. Ein anschließendes Verkleben der Dekorfolien ist prozesssicher möglich. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ohne Plasmavorbehandlung kein prozesssicheres Kleben der Dekorfoilen realisiert werden kann. Das Ziel, Profil- und Möbelteile auf Basis von PU-Schäumen ohne Haftvermittler zu kleben ist erreicht worden. Der Einsatz chlorierter Kohlenwasserstoffe ist in diesem Industriebereich nicht mehr notwendig. Die VOC-Richtlinien können eingehalten werden und somit wird die Umwelt nachhaltig entlastet.
Das Projekt "Entwicklung eines Substitutes aus nichtflüchtigen Einsatzstoffen als Ersatzstoff für das 2-Propanol in Feuchtmitteln für den Offsetdruck" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: FOGRA Forschungsgesellschaft Druck e.V..Die VOC-Richtlinie (199/13) der Europäischen Gemeinschaft über die 'Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ... bei der Verwendung organischer Lösungsmittel' wird vor allem bei Heatsetdruckereien zu Problemen mit den Überwachungsbehörden führen, wenn es nicht gelingt, den Einsatz von 2-Propanol drastisch zu vermindern. Es ist deshalb ein Ersatzstoffgemisch entwickelt worden, das in der Lage sein sollte, das 2 und Nr. 64979 Propanol zu ersetzen. Im Jahr 2004 ist dieses Gemisch in einer Reihe von Bogenoffsetdruckereien und in den Technika verschiedener Druckmaschinenhersteller erfolgreich getestet worden. Im Moment läuft eine Druckmaschine im Vorführzentrum des weltgrößten Herstellers von Bogenoffsetdruckmaschinen mit dem in diesem Projekt entwickelten Produkt (Handelsname Alkogreen). In Zusammenarbeit mit der Fa. DC Druckchemie und dem bvdm ist im Jahr 2005 vorgesehen, gezielt die Mitglieder des bvdm in dessen Landesverbänden über diese Entwicklung zu unterrichten. Parallel dazu ist es geplant, das Produkt an Rollendruckmaschinen zu testen und zu optimieren.
Das Projekt "Aktualisierung und Ergänzung des Leitfadens zur Umsetzung der VOC-Verordnung in Druckereien" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH.Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg erstellt ÖKOPOL eine praktische Arbeitshilfe für die Druckindustrie. Damit können Druckereien die Vorgaben der Lösemittelverordnung rechtzeitig planen und umsetzen. Die Europäischen Union hat 1999 eine Lösemittelrichtlinie beschlossen, die in Deutschland im August 2001 als '31. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz in deutsches Recht in Kraft trat. Ziel der neuen Anforderungen ist es, das Entweichen flüchtiger organischer Kohlenwasserstoffe (die auch einfach 'Lösemittel oder 'VOC genannt werden) in Industrie und Gewerbe zu vermindern. Dazu sind neue Grenzwerte festgelegt worden, für Emissionen aus Schornsteinen und erstmals auch für Emissionen aus 'diffusen Quellen, also Fenstern, Türen, Lüftungen. Nur bestimmte Druckverfahren sind von der Verordnung betroffen, und auch diese nur, wenn sie einen bestimmten Jahresverbrauch aller Lösemittel überschreiten: der Heatset-Rollenoffset, der Flexo- und Verpackungs-Tiefdruck sowie der Rollensiebdruck wenn mehr als 15 t VOC/Jahr verbraucht werden, der Illustrationstiefdruck ab 25 t VOC Jahresverbrauch. Neue Grenzwerte müssen ab einem Jahresverbrauch von 5 t VOC/Jahr auch beim 'Kaschieren, also dem Auftragen von Klebstoff, und beim 'Laminieren, d.h. dem Verkleben von z.B. Aluminium-, Papier- oder Kunststofffolien, eingehalten werden. ( )Die Lösemittelverordnung stellt gegenüber der EU-Lösemittelrichtlinie zum Teil schärfere Anforderungen an die Anwender von VOC, weil Deutschland 1990 der größte europäische VOC-Verursacher nach Russland war, weil Deutschland aufgrund seiner geografischen Lage eine besonders hohe Verantwortung in der Europäischen Union hat (die Ozon bildenden Lösemittel werden bei jeder Windrichtung in bewohnte Gebiete transportiert), weil die Anforderungen der Lösemittelverordnung mit den neuen Grenzwerten der TA-Luft vom Mai 2002 übereinstimmen sollen. Der von ÖKOPOL erstellte Leitfaden für die Umsetzung der Lösemittelverordnung in Druckereien wird die wichtigsten für Druckereien geltenden Neuregelungen benennen, z.B. auch die Änderung der Genehmigungsverordnung (4. BImSchV) von 8/01 und die Neuregelung der TA-Luft von 5/02. Das baden-württembergische Umweltministerium hatte durch ÖKOPOL bereits im Jahr 2000 erste, exemplarische Lösemittelbilanzen in Heatset- und Flexodruckanlagen erstellen lassen. Dabei sind praxisgerechte Lösungen für die Anwendung der Verordnung im Betrieb erstellt worden, die Sie in unserem Projektbericht nachlesen können. Erfahrungen aus dem Projekt fließen in den neuen Leitfaden ein. Außerdem werden Praxisbeispiele für Lösemittelbilanzen aus Heatset- und Verpackungsdruckereien als Umsetzungsbeispiele aufgezeigt.
Das Projekt "Rechtsgutachten: Schnittstellenprobleme zwischen gemeinschaftlichem Stoffrecht und anderem sektoralen Umweltrecht ( Umsetzungshemmnisse bei der Risikominderung von Altstoffen nach 793/93/EG - 'Instrumentenlücke' )" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V..Die folgende Darstellung konzentriert sich auf die Umweltwirkungen. Die dabei erzielten Ergebnisse - vor allem was die Berücksichtigung der stoffrechtlich ermittelten Wirkungsschwellen für den Vollzug anderer Regelwerke angeht2 - lassen sich jedoch weitgehend auch auf den Bereich stoffbezogener Gesundheitswirkungen übertragen.Der dieser Studie vorangegangenen Ausschreibung des Umweltbundesamtes liegt die These zugrunde, mit dem bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Rahmen sei dies nicht adäquat möglich (These von der Instrumentenlücke). Das vorliegende Gutachten geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob für die Realisierung der altstoffrechtlichen Risikominderungsstrategie auf EG-Ebene ein umsetzungstaugliches rechtliches und administratives Instrumentarium vorhanden ist.Ausgangspunkt der Betrachtung ist das bestehende EG-Altstoffrecht: Auf der Grundlage des EG-Chemikalienrechts sind hier in erster Linie Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung möglich. Für andere stoffinduzierte Risiken, wie sie etwa bei der Herstellung und Weiterverarbeitung der Substanzen entstehen können, gibt es dagegen im EG-Chemikalienrecht bislang keine Handlungsmöglichkeiten. Dies bedeutet aber nicht, dass es für diesen Belastungspfad an gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vollständig fehlen würde. Vielmehr sind hier etwa die Instrumentarien des gemeinschaftlichen Industrieanlagenrechts (IVU-Richtlinie in Verbindung u.a. mit Luftqualitäts-Standards) oder das EG-Wasserrecht (Wasserrahmen- Richtlinie und weitere Rechtsakte) einschlägig. Neben diesen anlagen- bzw. medienbezogenen Ansätzen gibt es auf EG-Ebene durchaus auch spezifische stoffbzw. stoffgruppenbezogene Regelungen - etwa für flüchtige organische Verbindungen (VOC-Richtlinie). Zu klären ist daher, wie die Schnittstellen zwischen dem EG-Chemikalienrecht und den übrigen sektoralen Regelungen ausgestaltet sind, in deren Anwendungsbereich diejenigen Minderungsmaßnahmen fallen, die nicht auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Chemikalienrechts umzusetzen sind.
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