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INSPIRE SH Bodenbedeckungsvektor InVeKoS

Der Datensatz beinhaltet aus dem InVeKoS Verfahren abgeleitete Datensätze Schleswig-Holsteins für das INSPIRE Thema Annex II Bodenbedeckungsvektor (Land Cover Vektor). Die Daten werden vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI-SH aufbereitet.

Lärmpegel MRoad L_Night 2022 im Saarland

Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider und wird für die Ausarbeitung von strategischen Lärmkarten verwendet. Diese Isophonen Karten stellen flächenhaft die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den Hauptverkehrsstraßen im Saarland dar. Entsprechend § 4 Abs. 4 der 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LNight in den folgenden Isophonen Bändern mit einer Klassenbreite von 5 dB dargestellt: 45 dB(A) LNight 50 dB(A), 50 dB(A) LNight 55 dB(A), 55 dB(A) LNight 60 dB(A), 60 dB(A) LNight 65 dB(A), 65 dB(A) LNight 70 dB(A) sowie 70 dB(A) LNight. Die zentrale landesweite Strategische Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen wurde im Saarland für die betroffenen und zuständigen Städte und Gemeinden durch den Saarländischen Städte- und Gemeindetag beauftragt. Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat sich anteilig an den Kosten beteiligt und die Kartierung koordiniert.

Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §  1 Zweck §  2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen §  3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz §  4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln §  5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln §  6 Pflanzenschutzmaßnahmen §  7 (weggefallen) §  8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater §  9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungs- und Informationspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften

Siedlungsabfälle Abfallbilanzen Abfallbilanz 2022 - Feste kommunale Abfälle Abfallbilanz 2022 - Wertstoffe Abfallbilanz 2022 - Bioabfälle Abfallbilanz 2022 - Nachweispflichtige Abfälle Unterlagen zur Abfallbilanz 2022 und zu Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen Klärschlamm Bioabfälle

Hier erhalten sie Informationen zum Aufkommen und zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten in Sachsen-Anhalt. Neben der Abfallbilanz werden spezielle Wertstoffarten detaillierter betrachtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen jährlich Daten und Informationen über die ihnen überlassenen Siedlungsabfälle zur Verfügung, die durch das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt aufbereitet und veröffentlicht werden. Die jährlichen Abfallbilanzen ermöglichen sowohl einen Überblick als auch detaillierte Auskünfte über Aufkommen, Verwertung oder Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt. Zudem lassen sich im Jahresvergleich Tendenzen und Trends erkennen. Unter dem Begriff feste kommunale Siedlungsabfälle (FKA) werden hier die nachfolgend genannten Abfallarten zusammengefasst: gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (Hausmüll) gemischte Siedlungsabfälle aus Gewerbebetrieben, die den örE überlassen werden (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) Sperrmüll Straßenkehricht andere Siedlungsabfälle. Das spezifische Aufkommen an festen kommunalen Abfällen ist im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 10 kg pro Einwohner gesunken. Aufkommen insgesamt:                              425.505 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen:        194,6 kg/Einwohner Zu den Wertstoffen zählen die Materialfraktionen: Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas und Leichtverpackungen (LVP), Kunststoffe, Metalle und Holz, die keine Verpackungen sind, Bekleidung und Textilien und grundsätzlich auch Bioabfälle, welche in der Abfallbilanz in einem eigenen Kapitel ausführlicher betrachtet werden. Auch die Menge der erfassten Wertstoffe ohne Bioabfälle sank im Vergleich zu 2021 erheblich um rund 10 Kilogramm pro Einwohner. Aufkommen insgesamt (ohne Bioabfälle):                             295.773 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen (ohne Bioabfälle):       135,3 kg/Einwohner Unter dem Begriff Bioabfälle werden in der Bilanz das über die Biotonnen gesammelte Biogut, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen zusammengefasst. Das spezifische Aufkommen an Bioabfällen insgesamt sank im Jahr 2022 um rund 12 kg/Einwohner. Ein Grund für diesen Rückgang ist die Trockenheit des Jahres 2022, wodurch weniger Bioabfälle angefallen sind. Aufkommen Bioabfälle insgesamt:                        249.966 Mg spezifisches Aufkommen Bioabfälle:                    114,3 kg/Einwohner Neben den Siedlungsabfällen enthält die Abfallbilanz auch Angaben über Aufkommen und Verbleib nachweispflichtiger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung der nachweispflichtigen Abfälle konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwertung im Untertageversatz sowie die Beseitigung in chemisch-physikalischen und sonstigen Behandlungsanlagen. Rund 78 % der 2022 in Sachsen-Anhalt entsorgten 2.089.466 Mg gefährlichen Abfälle wurden einer Verwertung zugeführt. Von den aus dem Ausland importierten gefährlichen Abfällen wurden rund 64 % verwertet. Eine detaillierte Zusammenstellung der Informationen zu Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022 bietet die Abfallbilanz 2022, welche auf dieser Seite zum Download bereitsteht. Weiterleitung zur Abfallbilanz 2022 (PDF, barrierefrei) Weiterleitung zu den Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 10 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Hier können Sie eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme als PDF-Datei öffnen . Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann über diesen Link geöffnet werden . Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Klärschlamm ist der bei der Reinigung von kommunalem Abwasser insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen anfallende Schlamm. Er besteht aus Wasser und Feststoffen. In der Kläranlage erfolgt die Behandlung des Schlammes in verschiedenen Verfahrensschritten solange, bis die Beschaffenheit für den jeweiligen Entsorgungsweg erreicht ist. In Sachsen-Anhalt werden 220 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen (Stand 2020) betrieben und es fallen pro Jahr ca. 53.000 t Trockenmasse (TM) Klärschlamm an. Die Größenklassen (GK) ergeben sich aus den angeschlossenen Einwohnerwerten (EW). An die Abwasserbehandlungsanlagen GK 4b und GK 5 sind mehr als 50.000 EW angeschlossen. Somit sind diese Anlagen von der Änderung der AbfKlärV betroffen. Im Jahr 2020 wurde 26.857 t TM Klärschlamm, der auf öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt angefallen ist, thermisch entsorgt. Dem folgt die Kompostierung des Klärschlamms mit 14.300 t TM Klärschlamm und die direkte Ausbringung in der Landwirtschaft mit 10.057 t TM Klärschlamm. Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen in Deutschland in zwei Schritten ab dem 1. Januar 2029 Pflicht. Die Phosphorrückgewinnung geht mit einer umfangreichen Einschränkung der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken einher. Im Land Sachsen-Anhalt – wie auch in anderen Bundesländern – werden sich daraus neue Strukturen für die Verwertungswege von Klärschlämmen ergeben. Das Landesamt für Umweltschutz ließ in den Jahren 2021/2022 den aktuellen Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung innerhalb eines Projektes erfassen sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt prognostizieren. Die Ergebnisse werden in dem Bericht „Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt – Stand und Prognose 2022“ vorgestellt. Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) Bei Bioabfällen handelt es sich gemäß der Begriffsbestimmung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) um biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungsmittel- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, aus dem Gasstätten-, Kantinen- und Cateringgewerbe, aus Büros und aus dem Groß- und Einzelhandel, mit den genannten Abfällen vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben und vergleichbare Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen. Auch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) liefert in § 2 Abs. 1 eine Definition. Danach handelt es sich um Abfälle tierischer und pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen und Enzyme abgebaut werden können. In Anhang 1 der BioAbfV sind die Abfälle, welche unter die o.g. Definition fallen detailliert aufgelistet. Seit 2015 sind überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Umsetzung dieser Pflicht erfolgt durch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den entsprechenden Abfallsatzungen. In Sachsen-Anhalt hat sich bereits die Pflicht-Biotonne weitestgehend etabliert. Eine ausführliche Darstellung der Mengen für Biogut aus der Biotonne, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen findet sich in der Abfallbilanz des Landes Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2022 wurden rund 135.000 t an Biogut über die Biotonne gesammelt, daraus ergibt sich ein durchschnittliches Aufkommen von 62 kg Biotonnenabfälle pro Einwohner. Die Verwertung der Bioabfälle erfolgt weitestgehend innerhalb von Sachsen-Anhalt. Bisher werden etwa 64 % der Bioabfälle kompostiert und nur 29 % in Vergärungsanlagen behandelt. Daraus lässt sich rückschließen, dass in Sachsen-Anhalt noch erhebliche Potenziale zur Stärkung der höherwertigen Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste) von Bioabfällen bestehen. Durch eine gesteigerte Getrenntsammlung in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung von Bioabfällen würde eine konsistente Ausschöpfung der erschließbaren Potenziale zur nachhaltigen Energieerzeugung bewirken. Die höherwertige Verwertung von Bioabfällen durch Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste kombiniert die Stärken beider Verfahren und bietet gegenüber der Erfassung der Bioabfälle im Restabfall und der damit (in den meisten Fällen) einhergehenden thermischen Verwertung sowie der reinen Kompostierung, insbesondere in ökologischer Hinsicht, entscheidende Vorteile. Im Vergleich zur herkömmlichen Strategie der Bioabfallbehandlung reduziert sie Treibhausgasemissionen, ermöglicht die Nutzung erneuerbarer Energien, erhält Nährstoffe effizient, fördert den Humusaufbau nachhaltig und schont natürliche Ressourcen. Weiterhin kann eine Steigerung der getrennt gesammelten Bioabfälle in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bioökonomie darstellen. Das Landesamt für Umweltschutz ließ im Jahr 2024 innerhalb des Projektes „Klimaschutz und Ressourcenschonung durch die Steigerung der Verwertung biogener Abfälle in Sachsen-Anhalt –Bioökonomie-“ das Potenzial der getrennt gesammelten Bioabfälle sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens, der Entsorgung und die ökologischen Aspekte ermitteln. Die Ergebnisse werden in dem Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“ vorgestellt. Der Bericht dient als Erkenntnisquelle für die zuständigen Institutionen bei der zukünftigen Planung der Bioabfallbehandlung. Hier können Sie den Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“(pdf-Dokument) öffnen. Letzte Aktualisierung: 19.06.2025

Durchführung des 6. REACH-Kongresses

Ziel des Forschungsprojektes war die Unterstützung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠), sowie des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠), bei der Durchführung des 6. ⁠ REACH ⁠-Kongresses. Dieser fand vom 11. bis 12. September 2024 im UBA-Hauptgebäude in Dessau-Roßlau statt. Mehr als 300 Expert*innen aus Behörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nahmen teil. Der Abschlussbericht fasst die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung des 6. REACH-Kongresses zusammen. Die Ergebnisse des 6. REACH-Kongresses wurden in einer umfassenden Dokumentation (01/2025) auf der UBA-Webseite veröffentlicht (Link: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/6-reach-kongress-2024 ). Der REACH-Kongress wird seit 2012 regelmäßig vom BMUV ausgerichtet, in abwechselnder Zusammenarbeit mit einer der drei zuständigen Bundesoberbehörden (UBA, ⁠ BfR ⁠, BAuA). Die Veranstaltungsreihe hat sich zu einem bedeutenden Dialogforum über die Herausforderungen und Fortschritte bei der Umsetzung bzw. Weiterentwicklung der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ in Deutschland etabliert. Veröffentlicht in Texte | 69/2025.

Klimawirkung der energetischen Holznutzung

Strom und Wärme aus Holz kann nicht uneingeschränkt als erneuerbare Energie im Sinne der Pariser Klimaziele eingestuft werden. Das juristische Kurzgutachten untersucht, wie das geltende Recht die Klimawirkung der energetischen Holznutzung bewertet. Meist wird Holz nur dann als förderwürdig klassifiziert, wenn Nachhaltigkeits- und Treibhausgaseinsparungskriterien erfüllt sind. Das Gutachten übt insbesondere Kritik an der bestehenden Praxis in den Bereichen Bilanzierung, Emissionshandel und Verbraucherschutz. Das Gutachten analysiert den bestehenden Rechtsrahmen auf Inkonsistenzen, unterbreitet Vorschläge zur Harmonisierung und weist auf fehlende rechtliche Definitionen sowie Gesetzeslücken hin. Für die Einführung einer Wärme-Nachhaltigkeitsverordnung müsste erst eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden.

Gehölzarbeiten in den „Cuxhavener Küstenheiden“

Stadt Cuxhaven – Anfang September wird mit Gehölzarbeiten im Naturschutzgebiet bei Cuxhaven begonnen. Gemeinsam wollen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Cuxhaven auf etwa zwei Hektar die gebietsfremde Traubenkirsche entfernen lassen. Das Projekt dient der Pflege des Naturschutzgebiets „Cuxhavener Küstenheiden“ und soll wieder bessere Bedingungen für Zauneidechsen, Heidepflanzen und viele weitere Arten schaffen. Anfang September wird mit Gehölzarbeiten im Naturschutzgebiet bei Cuxhaven begonnen. Gemeinsam wollen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Cuxhaven auf etwa zwei Hektar die gebietsfremde Traubenkirsche entfernen lassen. Das Projekt dient der Pflege des Naturschutzgebiets „Cuxhavener Küstenheiden“ und soll wieder bessere Bedingungen für Zauneidechsen, Heidepflanzen und viele weitere Arten schaffen. Die Spätblühende Traubenkirsche kommt ursprünglich aus Amerika. In Deutschland ist die dominante Art sehr weit verbreitet - eingebracht auch durch die gezielte Anpflanzung seit 1900 als Wind- und Feuerschutz sowie zur Bodenverbesserung insbesondere auf nährstoffarmen Sandböden. Mit Ausbreitung durch Vögel und Säugetiere dringt sie auch in die geschützten Offenlandbiotope und verändert dort die Artenzusammensetzung sowie das Landschaftsbild. Für große Teile des Naturschutzgebietes bedeutet das, dass eine stetige Bekämpfung der Traubenkirsche erfolgen muss. Neben der Beweidung und einer händischen Entnahme ist in Zeitabständen auch der Einsatz von größerem Gerät nötigt. Deswegen plant der NLWKN gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Cuxhaven eine Pflegemaßnahme zur Aufwertung der im Rahmen des LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ erworbenen Heideflächen. Im Gebiet sollen die unterschiedlich großen Exemplare der Traubenkirsche herausgezogen werden und auch der auf der Fläche vorkommende Japanische Staudenknöterich soll entfernt werden. Für Krähenbeere und Besen- und Glockenheide sollen wieder mehr Platz und bessere Lichtbedingungen geschaffen werden. Denn hier stehen die Pflanzen auf einem ganz besonderen Standort, einer Binnendüne. Diese stehen als Biotop in ganz Europa unter Schutz. Entstanden sind Binnendünen zum Ende der letzten Eiszeit: Durch starke Winde wurde sogenannter Flugsand bis ins Landesinnere transportiert. Die feinen Sande schaffen harte Bedingungen, heiß und nährstoffarm, auf denen nur gut angepasste Arten vorkommen können. Durch Überbauung und Bewaldung sind offene Binnendünen inzwischen sehr selten geworden. Sie spielen jedoch eine große Rolle für die Artenvielfalt der Wildbienen und Wespen, die in den weichen Sand Gänge zur Eiablage bauen können. Im Naturschutzgebiet heimisch fühlen sich auch die streng geschützten Zauneidechsen, auch sie profitieren von dem Projekt. Die Gehölzentfernung schafft weitere offene Flächen, auf denen sich die Tiere sonnen können. Ihre Körpertemperatur hängt von der Außentemperatur ab und gerade am Morgen ist das Sonnenbad für sie besonders wichtig, um sich nach der kühlen Nacht wieder aufzuwärmen. Der Zeitpunkt der Arbeiten wurde so gewählt, dass diese Tiere möglichst wenig gefährdet werden. Im Winter verfallen die Reptilien in eine Winterstarre und könnten so während der Arbeiten von Menschen und Maschine verletzt oder getötet werden. Jetzt im Sommer sind die Tiere aktiv und haben so die Chance, vor den Maschinen zu fliehen. Gleichzeitig wird die Umsetzung engmaschig durch die Expertinnen und Experten der Behörden überwacht, um sicherzustellen, dass die Ausführung umweltverträglich durchgeführt wird. Finanziert wird das Projekt aus Landesmittel zur Pflege besonders seltener Biotope, welche die Stadt Cuxhaven beantragt hat sowie Mitteln des IP LIFE Projekts „Atlantische Sandlandschaften“. Es wird von 16.000 Euro für die Arbeiten ausgegangen. Hintergrundinformation zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Hintergrundinformation zum Integrierten LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“ Das Naturschutzgebiet „Cuxhavener Küstenheiden“ ist als sogenanntes „FFH-Gebiet“ zugleich Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes „Natura 2000“. Die laufenden Maßnahmen sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer sollen dabei nachhaltig aufgewertet oder entwickelt werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden. Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen erfolgt durch den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Weitere Informationen sind im Internet unter www.sandlandschaften.de und unter www.nlwkn.niedersachsen.de verfügbar. Für Rückfragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen das IP-LIFE-Team des NLWKN gerne zur Verfügung (Tel.: 0511/3034-3352, E-Mail: Thomas.Kutter@nlwkn.niedersachsen.de ). Für weitere Informationen über die Maßnahmein der „Cuxhavener Küstenheiden“ wenden Sie sich bitte an Kristof Meyn (Tel.: 0511/3034-3318, E-Mail: Kristof.Meyn@nlwkn.niedersachsen.de ) oder an die UNB Cuxhaven, Per Wegener (Tel.: 04721700782, E-Mail: Per.Wegener@cuxhaven.de )

Erforschung und Ueberwachung des Langzeitverhaltens von radioaktiven Stoffen in der Nahrungskette Boden - Bewuchs - Milch - Milchprodukte

Schutz der Bevoelkerung vor Inkorporation von radioaktiven Stoffen mit der Nahrung; Feststellung der Kontamination der verschiedenen Glieder der Nahrungskette Boden - Bewuchs - Milch mit Radioisotopen, die durch Kernwaffen oder aus nuklearen Anlagen in die Umwelt gelangen.

WD 8 - 108/18 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung Im Folgenden werden Beratungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initia- tiven zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz in einzelnen Ressorts der Bundesregierung der vergangenen fünf Jahre aufgelistet. Die nachfolgende Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Geschäftsbereich Bundeskanzleramt: • Einrichtung Abteilung 6 „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung“ • Einrichtung des Kabinettsausschusses Digitalisierung zur übergreifenden Koordinierung der gemeinsame Digitalpolitik der Bundesregierung • Digitalrat (22. August 2018) 2. Geschäftsbereich Auswärtiges Amt (AA): • Arbeitsstab Digitalisierung (August 2017) • Monatlich tagender Digitalisierungsausschuss • Sonderbeauftragter für internationale Digitalisierungspolitik und digitale Transformation (August 2018) • Arbeitsstab für Digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft (August 2018) • Technologie-Fellow im Planungsstab (ab November 2018) 3. Geschäftsbereich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): • Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 • Projektgruppe Reallabore (BMWi-intern) • Beirat zum "Barometer Digitalisierung der Energiewende" • Arbeitsgruppen zum Förderprogramm "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" • Plattform Industrie 4.0 • Beirat Digital Hub Initiative • Beirat Junge Digitale Wirtschaft (1. Januar 2013) WD 8 - 3000 - 108/18 (14. November 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Beirat zur Dialogplattform Einzelhandel • Expertengremium XGewerbeanzeige • Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes 4. Geschäftsbereich Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): • Abteilung Digitale Gesellschaft • Datenethikkommission der Bundesregierung • Projektgruppe Digitale Verwaltung 2020 (mittlerweile aufgelöst und in Abteilung DG auf- gegangen) • Projektgruppe Digitalisierung des Asylverfahrens • Projektgruppe IT-Konsolidierung Bund (heute: Stab IT-Konsolidierung Bund) • Kompetenzzentrum beim Amt für Bundesbau in Rheinland-Pfalz (zurzeit im Aufbau) zur sukzessiven Einführung von Elementen der digitalen Unterstützung beim Planen und Bauen im Bundesbau und zur Beratung der in Organleihe für den Bund tätigen Bauver- waltungen in den Ländern • Branchendialog digitaler Hochbau – gemeinsam mit BMWi, zentralen Verbänden und Kammern der Bauwirtschaft, planenden Berufen, Vertretern der Bausoftwarebranche und mit Teilnahme des BMVI, Unterstützung und Flankierung der Digitalisierung im Pla- nungs- und Baubereich • Beteiligung des BMI am nationalen BIM-Kompetenzzentrum des BMVI, das sich zurzeit in der Ausschreibungsphase befindet. 5. Geschäftsbereich Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): • Datenethikkommission • Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (Der SVRV wurde nicht ausdrücklich für den Bereich Digitalisierung geschaffen. In dem Gutachten "Verbraucherrecht 2.0, Datensouve- ränität“ und dem angekündigten Gutachten "Empfehlungen für Faires Verbraucher-Sco- ring" (Arbeitstitel) zeigt sich, dass Fragen der Digitalisierung einen wesentlichen Schwer- punkt der Arbeit bilden.) 6. Geschäftsbereich Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • Seit 23. März 2018: Abteilung Digitalisierung und Arbeitswelt • Seit 23. März 2018: Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft • Seit September 2018: Digital-Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“ • Seit April 2015: Beraterkreis „Arbeiten 4.0“ • Beraterkreis Digitalisierung, Safety/Security (Konstitution am 3. Dezember 2018) 7. Geschäftsbereich Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): • Zum 01.09.2018: Errichtung einer Unterabteilung "Digitale Innovation", Einrichtung von drei neu geschaffenen Referaten mit Digitalisierungsbezug, Einrichtung von Digitalisie- rungsreferenten in jeder Abteilung, Aufnahme der Aufgaben der Koordinierung von Digi- talisierungsfragen in einem Referat in jeder Abteilung des BMEL. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Zum 01.02.2017: Einrichtung eines Digitalisierungsbeauftragten in der „Landwirtschaft 4.0“ • Zum 06.12.2016: Errichtung einer Projektgruppe „IT-Konsolidierung Bund“ im BMEL zur Begleitung der IT-Konsolidierung Bund 8. Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): • Oktober 2016: Abteilung Cyber/Informationstechnik (CIT). Die Abteilung CIT verantwortet die Ausgestaltung der Cyber- und Digitalpolitik des Geschäftsbereiches BMVg. • 6. August 2015: Ernennung des Beauftragten des BMVg zur Umsetzung des Regierungs- programmes Digitale Verwaltung 2020 zum 1. Oktober 2015 sowie Einrichtung der Pro- jektgruppe Digitale Verwaltung (PG DiV) zum 1. November 2015. Die PG DiV ging am 1. Oktober 2016 in das damals neu aufgestellte Referat BMVg CIT I 4 über. • 12. Dezember 2017: Leitungsboard Digitalisierung unter der Leitung der Bundesministerin der Verteidigung. Es verantwortet im Sinne einer ganzheitlichen Ausgestaltung der Digita- len Transformation die strategisch-übergreifende Steuerung des Themenfelds Digitalisie- rung. Unterstützungs- und Koordinierungsaufgaben werden durch das Sekretariat Digitali- sierung in Zuordnung zum Referat BMVg CIT I 1 wahrgenommen. • 13. September 2018: Steuerungspanel Digitalisierung. Es koordiniert und steuert Aktivitä- ten im Themenfeld Digitalisierung. • Für das Thema Künstliche Intelligenz wurden in den vergangenen fünf Jahren keine Bera- tungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initiativen im Geschäftsbe- reich des BMVg geschaffen. 9. Geschäftsbereich Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): • Arbeitsgruppe der Achten Altersberichtskommission: "Ältere Menschen und Digitalisie- rung" • Runder Tisch: Aktives Altern und Fragen der Digitalisierung • Servicestelle "Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" bei der Bundesarbeitsge- meinschaft der Seniorenorganisationen • Fachbeirat zu Fragen der Digitalisierung beim BMFSFJ • Initiative "Gutes Aufwachsen mit Medien" • Projektbeirat "Digitalisierung familienbezogener Leistungen" (im Rahmen des Projekts El- terngeldDigital) 10. Geschäftsbereich Bundesministerium für Gesundheit (BMG): • Einrichtung Abteilung 5 "Digitalisierung und Innovation" durch Überführung bestehender Referate und Einrichtung eines neuen Referates "Cybersicherheit" • Arbeitsgruppe 3 "Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung" im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) 11. Geschäftsbereich Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): • Koordinierungsstab Digitalisierung Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Eco Design von Kunststoffverpackungen

Kurzbeschreibung Das Eco Design von Verpackungen zielt darauf ab, die Umweltbelastungen durch die verpackte Ware und deren Verpackung über den gesamten Lebensweg zu minimieren. Dazu zählen die Produktion von Ware und Verpackung, der Vertrieb und Konsum der verpackten Ware und schließlich die Sammlung und Verwertung der gebrauchten Verpackung. Der Runde Tisch „Eco Design von Kunststoffverpackungen“ ist eine Initiative von Experten aus Unternehmen entlang der gesamten Wert-schöpfungskette von Kunststoffverpackungen (Verpackungshersteller, Lebensmittel- und Konsumgüterindustrie, Einzelhandel und Kunststoffrecycling) sowie Organisationen der Wissenschaft und des Verbraucherschutzes. Ziel des Runden Tisches ist die Förderung des Eco Designs von Kunststoffverpackungen, vorrangig durch den Informationsaustausch entlang der Wertschöpfungskette und die Erarbeitung eines Leitfadens mit Empfehlungen für die verschiedenen Akteure der Wertschöpfungskette. Ergebnisse - Köhler, A., Möller, M. und I. Schmidt (2016): Methoden und Hilfsmittel des Ökodesigns von Kunststoff-verpackungen. Müll und Abfall, Heft 8/16, S. 418-424. (Fachpublikation beruhend auf der gleichnamigen Untersuchung des Öko-Institut, Freiburg, im Auftrag des Runden Tisches Eco Design von Kunststoff-verpackungen) - Leitfaden derzeit im Aufbau

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