Der Datensatz beinhaltet aus dem InVeKoS Verfahren abgeleitete Datensätze Schleswig-Holsteins für das INSPIRE Thema Annex II Bodenbedeckungsvektor (Land Cover Vektor). Die Daten werden vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI- SH aufbereitet.
Der Datensatz beinhaltet aus dem InVeKoS Verfahren abgeleitete Datensätze Schleswig-Holsteins für das INSPIRE Thema Annex III existierende Bodennutzung (Existing Land Use). Die Daten werden vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI- SH aufbereitet.
Der Datensatz beinhaltet aus dem InVeKoS Verfahren abgeleitete Datensätze Schleswig-Holsteins für das INSPIRE Thema Annex II Bodenbedeckungsvektor (Land Cover Vektor). Die Daten werden vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI-SH aufbereitet.
Die groesste Zahl chemischer Behandlungen (ca. 2/3) faellt im Obstbau auf die Zeit des Heranwachsens der Fruechte (Mai bis Oktober). Aus biologischen Gruenden und zum Schutze des Verbrauchers waere es wuenschenswert, die Bekaempfungsmassnahmen auf die Zeit vor Beginn des Fruchtansatzes zu konzentrieren. Mit vorliegendem Versuchsprogramm wird die Art der Ueberwinterung einiger der wichtigsten Schadpilze von Obstbaeumen und die Moeglichkeit der Bekaempfung der Ueberwinterungsherde naeher untersucht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) seit September 2008 frei von terrestrischer Tollwut (Rabies), nicht aber von Fledermaustollwut. Diese Form der Tollwut wird durch Infektionen mit den Lyssaviren EBLV-1 und EBLV-2 verursacht für die eigene Übertragungszyklen bestehen. Deutschlandweit wurden im Zeitraum 1954-2009 bei mehr als 220 Fledermäusen EBLV-Infektionen diagnostiziert. Der Schwerpunkt ihrer Verbreitung liegt in den an Nord- und Ostsee angrenzenden Bundesländern. Aussagekräftige Daten über die Verbreitung der Fledermaustollwut in Bayern liegen bislang nicht vor.
Das Aktionsprogramm Ambrosia ist ein zentraler Handlungsschwerpunkt im Aktionsplan gegen Allergien, den das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahr 2007 aufgestellt hat, um Allergien zurückzudrängen und den Alltag von Allergikern zu erleichtern. Ziel: Wissenslücken über verschiedene Aspekte der Biologie der Ambrosia-Pflanze, ihre Verbreitung, den Flug ihrer Pollen und ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Landwirtschaft und den Naturschutz im Bezug auf Deutschland sollen geschlossen werden. Methoden: Das Aktionsprogramm Ambrosia beinhaltet ein Monitoring des Vorkommens, Maßnahmen zur Einschleppungsprävention, Aufklärung der Öffentlichkeit über die Gesundheitsgefahren der Pflanze und über mögliche Gegenmaßnahmen. Das Julius Kühn-Institut (JKI) hat dazu einen Web-Atlas für Schadorganismen (WAtSon) angelegt. WAtSon ist ein elektronisches System zur Meldung von Ambrosia-Funden in Deutschland, die in einer kartographischen Darstellung aufbereitet werden.
Die Arbeitsschwerpunkte der ISS Plauen im Bereich Landwirtschaft umfassen: 1. Investitionsförderung (Beratungsleistungen, Antragsprüfung, Überwachung der Bewilligungsauflagen, Betriebsübergabe/-aufgabe, landwirtschaftliche Versicherungen, Einkommenskombinationen, Direktvermarktung, erneuerbare Energien, Biogas, tierartgerechter Stallbau, Immissionsschutz, Energieeffizienz, umweltschonender Maschineneinsatz). 2. Umsetzung des Fachrechts im Pflanzenbau (Beratung im Rahmen des Programmes "Umweltgerechte Landwirtschaft", reduzierter Mitteleinsatz im Pflanzenschutz, bedarfsgerechte Düngung, bodenschonende Maßnahmen, Erosionsschutz, Lebensmittelsicherheit, Qualitätserzeugung, Cross Compliance, phytosanitäre Fragen, Sortenwahl, Anbau, ökologischer Landbau). 3. Umsetzung des Fachrechts in der Tierhaltung (artgerechte Nutztierhaltung, Verbraucherschutz, Tierkennzeichnung, Viehverkehrsverordnung, betriebliche Managementsysteme, Cross Compliance, umweltschonene Fütterungsverfahren, Weideverfahren, Landschaftspflege). 4. Aus- und Fortbildung (Beratung zu Ausbildungsberufen in der Agrar- und Hauswirtschaft sowie Fördermöglichkeiten, Berufsausbildung, Anerkennung von Ausbildungsstätten, Mitwirkung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung [Prüfungsausschüsse, Unterricht, Organisation u.a. Meister, externe Lehrgänge]) sowie Erzeuger-Verbraucher-Dialog.
<p>Mit Wechsel des Verbraucherschutzes ins Bundesumweltministerium 2021 war die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ bis 31.12.2025 im UBA angesiedelt. Sie setzt keine individuellen Verbraucheransprüche durch, sondern wird bei grenzüberschreitenden europäischen Sachverhalten aktiv, wenn die Rechte vieler Verbraucher*innen durch ein Unternehmen verletzt oder gefährdet sind.</p><p><p><strong>Genereller Hinweis: </strong></p><p>Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ ist <strong>kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen</strong>. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können.</p><p><strong>Aktueller Hinweis:</strong></p><p>Aufgrund des 2025 erfolgten Wechsels der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung vom Bundesumweltministerium zurück ins Bundesjustizministerium <strong>ist auch die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt zum 01.01.2026 ins Bundesamt für Justiz gewechselt. </strong>In Kürze werden wir auf den neuen Internetauftritt verlinken.</p></p><p><strong>Genereller Hinweis: </strong></p><p>Die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ ist <strong>kein direkter Ansprechpartner für Verbraucher*innen</strong>. Unten finden Sie Hinweise, an wen Sie sich wenden können.</p><p><strong>Aktueller Hinweis:</strong></p><p>Aufgrund des 2025 erfolgten Wechsels der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz und die Verbraucherrechtsdurchsetzung vom Bundesumweltministerium zurück ins Bundesjustizministerium <strong>ist auch die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im Umweltbundesamt zum 01.01.2026 ins Bundesamt für Justiz gewechselt. </strong>In Kürze werden wir auf den neuen Internetauftritt verlinken.</p><p>Zuständigkeiten von „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ im UBA und Rechtsgrundlagen</p><p>In Deutschland erfolgt die Rechtsdurchsetzung wirtschaftlichen Verbraucherschutzrechts regelmäßig nicht auf behördlichem, sondern auf zivilrechtlichem Wege. Verbraucher*innen setzen ihre Rechte entweder selbst durch und/oder Verbraucherschutzverbände oder Konkurrenten gehen gegen die „schwarzen Schafe“ mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen vor.</p><p>Darüber hinaus setzt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> im Rahmen des europäischen Behördennetzwerks „Consumer Protection Cooperation“ (kurz: „CPC“) grenzüberschreitend die <strong>kollektiven</strong> wirtschaftlichen Interessen von Verbraucher*innen durch.</p><p>Grundlage der Zusammenarbeit ist die <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2017/2394/oj">Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017</a> über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, die sogenannte CPC-Verordnung. Durch diese wurden Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, die in den Mitgliedstaaten die Benennung zuständiger Behörden sowie einer zentralen Verbindungsstelle vorsehen.</p><p>Zentrale Verbindungsstelle ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>). Als eine von mehreren zuständigen Behörden wurde das Umweltbundesamt (UBA) benannt, mit der Folge, dass hier die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ eingerichtet wurde.</p><p>Die CPC-Verordnung zielt auf eine effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen ab. Bei Verstößen gegen „Unionsrecht zum Schutz der Verbraucherinteressen“ (= alle im Anhang der CPC-Verordnung aufgeführten Verordnungen und Richtlinien) ergreift die zuständige Behörde alle erforderlichen und verhältnismäßigen Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen. Für die überwiegende Zahl der aufgeführten Verordnungen und Richtlinien ist das UBA zuständig.</p><p>Neben dem UBA sind im CPC-Netzwerk folgende weitere deutsche Behörden im Rahmen ihrer Aufgabengebiete tätig: das Luftfahrt-Bundesamt, die Bundesnetzagentur, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Eisenbahn-Bundesamt sowie die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vschdg">Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates</a> über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (EU-VSchDG).</p><p>Wie setzt die Organisationseinheit „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ die Verbraucherrechte europäischer Bürger*innen durch?</p><p>In die Zuständigkeit des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> fallen beispielsweise Verstöße gegen Rechtsakte, die Unternehmen unlautere Geschäftspraktiken – wie irreführende Nachhaltigkeitsaussagen – verbieten. Bei einem Verstoß oder einem dahingehenden Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank, dem Binnenmarkt-Informationssystem „IMI“ (kurz für Internal Market Information System), in beide Richtungen gestellt: Das UBA wird auf Ersuchen seiner ausländischen Partnerbehörden tätig oder ersucht umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher*innen zu schützen.</p><p>Abhängig vom konkreten Sachverhalt kann das UBA die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Daten oder Dokumente verlangen und ggf. auch Durchsuchungen vornehmen sowie die Einstellung von Verstößen durch die*den Unternehmer*in schriftlich anordnen und ggf. Geldbußen oder Zwangsgelder verhängen. Es ist aber grundsätzlich auch befugt, die Kooperation mit betroffenen Unternehmen zu suchen und mit ihnen über Zusagen zu verhandeln, wie ein Verstoß gegen Verbraucherrechte behoben werden könnte. Schließlich kann das UBA, statt selbst vorzugehen, auch einen Dritten – Verbraucher- oder Unternehmerverband – damit beauftragen, zivilrechtlich auf das Abstellen der Verstöße hinzuwirken und dies ggf. im Wege einer Unterlassungsklage durchzusetzen.</p><p>Neben der Bearbeitung von Einzelfällen, die auch ein- und ausgehende Warnmeldungen umfassen, beteiligt sich das UBA auf der Grundlage der CPC-Verordnung außerdem an sogenannten „Sweeps“. Das sind stichprobenartige Marktüberprüfungen, ob Angebote, die Unternehmen ihren Kundinnen*Kunden machen, den gesetzlich vorgegebenen Kriterien genügen.</p><p><p><strong>Ein Fallbeispiel</strong></p><p>Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite.</p></p><p><strong>Ein Fallbeispiel</strong></p><p>Sarah Vaasen aus Berlin sind nachhaltige Produkte wichtig. Daher bestellt sie eine Hose bei einem französischen Online-Händler, der auf seiner Internetseite – wie sich später herausstellen wird fälschlicherweise – mit dem Slogan „Europas umweltfreundlichste Modemarke“ wirbt. Ein Fernsehbeitrag zum Thema „Greenwashing“ macht sie jedoch stutzig. „Greenwashing“ sind PR-Methoden, die darauf zielen, einem Unternehmen ein umweltfreundliches Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Sie schaut sich daraufhin die Internetseite des Online-Händlers noch einmal genauer an, findet jedoch keine weiterführenden Informationen zu dessen Nachhaltigkeitsaussage. Verärgert wendet sich Sarah Vaasen an ihre örtliche Verbraucherzentrale. Dort stellt man fest, dass sie nicht die Einzige ist, die sich über den Online-Händler beschwert. Die daraufhin von der Verbraucherzentrale involvierte Organisationseinheit im UBA „VS – Verbraucherschutz und Durchsetzung“ setzt sich jetzt mit ihrer französischen Partnerbehörde in Verbindung, um die Rechte der Verbraucher*innen grenzüberschreitend durchzusetzen. Nachdem die französische Partnerbehörde dem Online- Händler Gelegenheit zur Schilderung seiner Sicht gegeben hat, erkennt dieser an, dass er unrechtmäßig gehandelt hat, und entfernt den Slogan von seiner Internetseite.</p><p>Die so genannten „Green Claims“ sind aber nur ein denkbares Handlungsfeld. Dark Patterns, Subscription Traps und unklare AGB sind ebenfalls zu nennen.</p><p>Wohin können sich Verbraucher*innen wenden?</p><p>Verbraucher*innen können sich bei Streitigkeiten mit Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei einer <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/">Verbraucherzentrale</a> oder der <a href="https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/">Wettbewerbszentrale</a> über den vermuteten Verstoß informieren oder dort eine Beschwerde einreichen.</p><p>Für individuelle Streitigkeiten mit Unternehmen aus dem EU-Ausland ist darüber hinaus das <a href="https://www.evz.de/fragen-beschwerden.html">Europäische Verbraucherzentrum Deutschland</a> mit Sitz in Kehl zuständig.</p><p>Außerdem können Verbraucher*innen sich an die rechtsberatenden Berufe oder <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Verbraucherstreitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstellen/Uebersicht_node.html">Verbraucherschlichtungsstellen</a> wenden.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> und die Organisationseinheit „Verbraucherschutz und Durchsetzung“ sind keine Beschwerdestellen.</p><p>Wie erfährt das UBA von Rechtsverstößen?</p><p>In der Regel erhält das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland die Anregung, ein Verfahren einzuleiten, wenn dort eine Vielzahl von Beschwerden gegen ein Unternehmen vorliegen.</p><p>Weitere Ersuchen können sich aus den jährlich stattfindenden „Sweeps“ im CPC-Netzwerk (siehe oben) ergeben, bei denen zu einem bestimmten Thema Marktstichproben durch das UBA vorgenommen werden.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-umweltbundesamt-beteiligt-sich-an"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-mehr-transparenz-in-den-agb-von"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/social-media-vier-von-fuenf-influencerinnen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-erfolg-gegen-greenwashing"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-uba-geht-gegen-chinesischen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltaussagen-zu-fernbusreisen-bundesgerichtshof"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/greenwashing-erkennen-transparenz-schaffen"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/verbraucherschutz-second-hand-plattformen-auf-dem"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltbundesamt-untersagt-irrefuehrende-online"><i></i> zur Pressemitteilung</a> </p>
Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.
<p>Das Umweltbundesamt (UBA) entwickelt und betreut Forschungsprojekte, die sowohl von externen Einrichtungen, als auch vom UBA selbst bearbeitet werden. Im Bereich Landwirtschaft werden dabei die Umweltwirkungen der Landwirtschaft analysiert und politische Handlungsempfehlungen zum Schutz der Umwelt entwickelt.</p><p><strong>Forschungsprojekte im Bereich Landwirtschaft</strong></p><p>Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick zu ausgewählten landwirtschaftlichen Forschungsprojekten am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>. Unser Ziel ist es, mithilfe der Forschung, ein möglichst breites Verständnis zu Grundsatzfragen, Ursachen, Wechselwirkungen und Zielkonflikten im Bereich der Umweltwirkung der Landwirtschaft entwickeln und fachlich fundierte Strategien, Konzepte und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur (Weiter-) Entwicklung agrarumweltpolitischer Instrumente ermöglichen.</p><p><strong>Hintergrund: Forschung am Umweltbundesamt </strong></p><p>Zu den Aufgaben des Umweltbundesamts zählen die Beobachtung und Bewertung des Umweltzustands sowie die Beratung politischer Entscheidungsträger*innen. Eine Grundlage dafür bilden Forschungsprojekte, die auch für die weiteren Aufgaben des UBA, wie die Information der Öffentlichkeit und die Umsetzung von Umweltgesetzen, genutzt werden.</p><p>Als Bindeglied zwischen Forschung und Politik dient der Ressortforschungsplan (REFOPLAN) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>), der die aktuellen Forschungsthemen formuliert. Die meisten der Forschungsprojekte werden durch die nachgeordneten Behörden fachlich betreut und von externen Forschungsnehmer*innen bearbeitet. Einige Projekte werden auch im UBA als <em>Eigenforschung </em>durchgeführt.</p><p>Das UBA ist bei der Projektplanung und -umsetzung sowie der Wahl der wissenschaftlichen Methoden frei und forscht ergebnisoffen. Es gelten die Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft.</p><p>Teilprojekt 1: Nutztierhaltung zukunftsfähig gestalten (FKZ: 3722 36 202 0)<br> Teilprojekt 2: Landnutzung und Transformationspfade (FKZ 3723 36 201 0)<br> Laufzeit: 2023 bis 2026<br> Eigenforschung</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/ausgewaehlte-forschungsprojekte-landwirtschaft/forschungsprojekt-ernaehrung-landwirtschaft-zukunft#hintergrund-und-zielstellung"><i></i> Projektwebseite: Forschungsprojekt „Ernährung und Landwirtschaft mit Zukunft“</a> </p><p>Laufzeit: Mai 2020 – März 2024<br> Auftragnehmer: Universität Gießen</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/20240206_steckbrief_duengeval.pdf">Steckbrief: DüngEval</a> </p><p>Laufzeit: Juli 2020 – Juni 2024<br> Auftragnehmer: Thünen Institut, Julius Kühn-Institut</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/eu-agrarpolitik-greening-liefert-nur-geringe"><i></i> EU-Agrarpolitik: Greening liefert nur geringe Umweltwirkungen</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gemeinsamen-agrarpolitik-aus-sicht"><i></i> Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes III</a></p><p>Laufzeit: Dezember 2020 bis Juli 2024<br> Auftragnehmer: Universität Gießen und DöhlerAgrar</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klimaschutz-in-der-landwirtschaft-massnahmen-auf"><i></i> News-Beitrag: Klimaschutz in der Landwirtschaft: Maßnahmen auf dem Prüfstand</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/factsheet_klimaschutz_in_der_landwirtschaft.pdf"><i></i> Factsheet: Klimaschutz in der Landwirtschaft </a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklung-eines-modells-zur-bewertung-von-thg"><i></i> Entwicklung eines Modells zur Bewertung von THG-Minderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft (E-MoLL)</a></p><p>Auftragnehmer: Öko-Institut und Universität Rostock<br> Abschluss: September 2022</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/die-neue-gap-wieviel-klimaschutz-steckt-in-der-1"><i></i> Projektwebseite: Die neue GAP – wieviel Klimaschutz steckt in der 1. Säule?</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-in-der-gap-2023-2027"><i></i> Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027</a></p><p>Auftragnehmer: Thünen-Institut und Julius Kühn-Institut<br> Abschluss: Juli 2022</p><p> <a href="https://www.thuenen.de/de/fachinstitute/laendliche-raeume/lebensverhaeltnisse-in-laendlichen-raeumen/projekte/umweltwirkungen-der-agrarreform"><i></i> Webseite Auftragnehmer: Thünen Institut: Umweltwirkungen der Agrarreform von 2013 (GAPEval II)</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-von-2013-aus-sicht-des"><i></i> Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geringe-umweltwirkung-hohe-kosten"><i></i> Geringe Umweltwirkung, hohe Kosten</a></p><p>Auftragnehmer: Öko-Institut e.V.<br> Abschluss: September 2021</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltbilanz-von-milch-weidehaltung-schlaegt"><i></i> Pressemitteilung: Umweltbilanz von Milch: Weidehaltung schlägt Stallhaltung</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sichtbarmachung-versteckter-umweltkosten-der"><i></i> Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen</a></p><p>Auftragnehmer: Humboldt-Innovation GmbH<br> Abschluss: Juni 2021</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbesserung-der-wirksamkeit-praktikabilitaet-der"><i></i> Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht</a></p><p>Auftragnehmer: Universität Gießen<br> Abschluss: November 2020</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/novellierung-der-stoffstrombilanzverordnung"><i></i> Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung: Stickstoff- und Phosphor-Überschüsse nachhaltig begrenzen</a></p><p>Auftragnehmer: AFC Public Services GmbH und entera<br> Abschluss: Juli 2020</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/standards-des-lebensmitteleinzelhandels-belasten"><i></i> Projektwebseite: Standards des Lebensmitteleinzelhandels belasten die Umwelt</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umwelt-klimarelevante-qualitaetsstandards-im"><i></i> Umwelt- und klimarelevante Qualitätsstandards im Lebensmitteleinzelhandel</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/mehr-natuerlichkeit-im-obst-gemueseregal-gut-fuer"><i></i> Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal – gut für Umwelt und Klima</a></p><p>Auftragnehmer: FiBL Projekte GmbH<br> Abschluss: März 2020</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklungsperspektiven-der-oekologischen"><i></i> Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland</a></p><p>Auftragnehmer: Thünen-Institut<br> Abschluss: Dezember 2018</p><p> <a href="https://www.thuenen.de/index.php?id=6406&L=0"><i></i> Webseite Auftragnehmer: Thünen Institut: Umweltwirkungen der Agrarreform von 2013 (GAPEval)</a> </p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-gap-reform-aus-sicht-des"><i></i> Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes – Abschlussbericht GAPEval I</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gemeinsame-eu-agrarpolitik-2021"><i></i> Gestaltung und Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab 2021 – Übersicht über die politischen Debatten</a></p><p>Auftragnehmer: FiBL Projekte GmbH und Projektbüro mareg markt+region<br> Abschluss: Mai 2018</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/landwirtschaft-quo-vadis"><i></i> Landwirtschaft - quo vadis?</a></p><p>Auftragnehmer: Universität für Bodenkultur, Department für Nachhaltige Agrarsysteme<br> Abschluss: April 2018</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/tierwohl-umweltschutz-zielkonflikt-win-win"><i></i> Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation</a></p><p>Auftragnehmer: Ecologic Institut gGmbH<br> Abschluss: September 2017</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/land-degradation-neutrality"><i></i> Land Degradation Neutrality</a></p><p>Auftragnehmer: Projektbüro mareg (markt+region)<br> Abschluss: März 2017</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umsetzung-der-eu-gap-reform-2014-2020-in-den-eu"><i></i> Umsetzung der EU-GAP-Reform (2014-2020) in den EU-Nachbarstaaten</a></p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1005 |
| Europa | 15 |
| Kommune | 27 |
| Land | 1007 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 326 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 93 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 26 |
| Ereignis | 21 |
| Förderprogramm | 434 |
| Gesetzestext | 8 |
| Hochwertiger Datensatz | 9 |
| Kartendienst | 2 |
| Lehrmaterial | 6 |
| Taxon | 1 |
| Text | 1039 |
| Umweltprüfung | 56 |
| unbekannt | 511 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1307 |
| offen | 728 |
| unbekannt | 78 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2060 |
| Englisch | 197 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 11 |
| Bild | 62 |
| Datei | 69 |
| Dokument | 651 |
| Keine | 679 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 238 |
| Webdienst | 23 |
| Webseite | 861 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1144 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2038 |
| Luft | 907 |
| Mensch und Umwelt | 2113 |
| Wasser | 967 |
| Weitere | 2033 |