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Abwasserbehandlungsanlagen Reststoffe in Hamburg

Rückstände, die bei Erfassung, Transport und Behandlung des Hamburger Abwassers anfallen. Sie bestehen neben Klärschlamm aus Rechen-, Sieb- und Sandfanggut sowie Material aus der Trummen- und Kanalreinigung. Sie werden soweit wie möglich in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt in der Verbrennungsanlage "VERA" thermisch verwertet. Es sind Mengen pro Jahr und Rückstandsart für 2005 - 2020 angegeben. Alle weiteren Informationen zu den Zahlen finden Sie auf der Seite "Abwasserbeseitigung in Hamburg" (https://www.hamburg.de/fhh-permalink/134918/) und speziell im jeweiligen Abwasser - Lagebericht (https://www.hamburg.de/abwasser-downloads/).

WMS INSPIRE HH Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste

Dieser WebMapService (WMS) stellt Inhalte zum Thema "Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste" für die Freie und Hansestadt Hamburg im INSPIRE Zielmodell dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

INSPIRE-WMS SL Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste - Umweltmanagementeinrichtungen

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die saarländischen stillgelegten Betriebsanlagen.

Rekordversuch gegen den Gebrauch von Plastiktüten

Am 20. September 2014 setzten mehr als 3.000 Besucher des Umweltfests der Stiftung Naturschutz Berlin (SNB) ein Zeichen gegen Plastiktüten und Ressourcenverschwendung in Berlin. Sie hielten ein neun Kilometer langes Band aus 30.000 Einwegtüten in die Luft und stellten den bisherigen, durch GUINNESS WORLD RECORDS anerkannten, Weltrekord der längsten Plastiktütenkette ein. Dieser wurde am 17.7.2013 von SEA LIFE mit 10.615 Plastiktüten und einer 4,2 Kilometer langen Kette am Timmendorfer Strand aufgestellt. Unter dem Slogan „Berlin tüt was!“ hatten die SNB, die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) und die Berliner Stadtreinigung (BSR) zu der heutigen Aktion aufgerufen. Alleine in Berlin gehen pro Stunde 30.000 Plastiktüten über die Ladentheke. Diese sind bereits nach durchschnittlich 25 Minuten Abfall. Häufig landen sie nicht im Gelben Sack, sondern in der Verbrennungsanlage oder sogar in der Landschaft, wo sie dann der Tier- und Pflanzenwelt schaden. Der Tagesverbrauch an Plastiktüten liegt in der Hauptstadt bei 710.000 Stück. Pro Jahr macht das 260 Millionen Plastiktüten.

Nicht jeder Brennstoff darf in den Kamin- oder Kachelofen

Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1.⁠ BImSchV ⁠) fest. Es sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen: Papierbriketts zählen also nicht, wie die einschlägige Werbung mit Slogans wie „Bares Geld sparen durch Heizen mit Altpapier” suggeriert zu den zulässigen Brennstoffen. Wer sie dennoch in seinem Ofen verbrennt, riskiert ein Bußgeld. Und weitere Schwierigkeiten sind möglich: Weil keine Anlage darauf ausgelegt ist, Papierbriketts zu verbrennen, sind weder hohe Emissionen noch andere Probleme - etwa die Verschmutzung der Anlage - auszuschließen. Altpapier gehört also nicht in die Heizung sondern in die Altpapiertonne. Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen diese Anlagen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus - zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Es ist deshalb besonders wichtig, nur geeignete Brennstoffe zu nutzen und die Anlagen so zu betreiben wie die Bedienungsanleitung es vorsieht. Wer das ⁠ Klima ⁠ schonen, die Umwelt schützen und seinen Nachbarinnen und Nachbarn nicht in die Quere kommen möchte, sollte - neben der Wahl des richtigen Brennstoffs - die folgenden Tipps beachten: Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠). Er ist kostenlos erhältlich per Telefon (zum Ortstarif): 03018/305-3355, per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn.

Studie: Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken in Deutschland

Der Hauptteil der deutschen Quecksilber-Emissionen stammt aus Kohlekraftwerken. Das geht aus einer Studie hervor, die die BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH im Auftrag der bündnisgrünen Bundestagsfraktion erstellt hat. Demnach stammten zwischen 2010 und 2012 mindestens 70 Prozent der Quecksilber-Emissionen aus der Energiewirtschaft. Der Studie zufolge könnten es sogar noch mehr sein, da der Schadstoffausstoß einer Reihe von Kraftwerken unter der gesetzlichen Meldeschwelle von zehn Kilogramm Quecksilber pro Jahr liegt. Diese Mengen hat die Studie nicht berücksichtigt.

Bundeskabinett verabschiedet neue Verordnung für POP-haltige Abfälle

Am 7. Juni 2017 verabschiedete das Bundeskabinett eine Verordnung, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden. Alle POP-haltigen Abfälle werden nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden. Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.

Explosion in französischer Atomanlage

Auf dem Gelände einer südfranzösischen Atomanlage hat sich am 12. September 2011 eine Explosion in einer Verbrennungsanlage ereignet. Radioaktivität soll aber nicht ausgetreten sein. Marcoule ist etwa 20 Kilometer von Avignon entfernt im Rhonetal gelegen.

Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie

Das Europäische Parlament hat am 16. Juni 2008 die Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Die neue Richtlinie enthält u. a. Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen, die bis 2020 zu erreichen sind. Die Richtlinie sieht auch vor, dass von den Mitgliedstaaten Abfallbewirtschaftungspläne und Abfallvermeidungsprogramme erstellt werden müssen. Abfallverbrennung wird als Verwertung angesehen, sofern die Verbrennungsanlage gewisse Energieeffizienzstandards erfüllt. Die Richtlinie wird voraussichtlich im Herbst formell durch den Rat verabschiedet werden.

Emissionshandel: Kleine Anlagen haben die Wahl

Deutschland startet Öffentlichkeitsbeteiligung zur Befreiung von Kleinemittenten vom Emissionshandel Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht Industrie- und Verbrennungsanlagen mit geringen Treibhausgas-Emissionen die Befreiung vom EU-Emissionshandel. Im Gegenzug müssen diese Kleinemittenten Ausgleichszahlungen leisten oder Maßnahmen zur spezifischen Emissionsminderung ergreifen. Bis zum 23.01.2012 konnten Anlagen einen Antrag als Kleinemittent stellen, vom 27.02. bis 26.03.2012 kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung zu den beantragten Befreiungen nehmen. Anlagen, die in den Jahren 2008-2010 jeweils weniger als 25.000 Tonnen CO 2 -Äquivalent emittiert haben oder als Verbrennungsanlage über weniger als 35 Megawatt Feuerungswärmeleistung verfügen, gelten im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie als Kleinemittenten. Sie können auf Antrag von der Abgabepflicht im EU-Emissionshandel für die dritte Handelsperiode 2013-2020 befreit werden. Die Kleinemittenten müssen im Gegenzug entweder eine Ausgleichszahlung leisten, oder alternativ die spezifischen Emissionen ihrer Anlage mindern. Eine Kombination dieser beiden Alternativen ist ebenfalls möglich. Die Ausgleichszahlung bemisst sich an der Menge an CO 2 -Zertifikaten, die die Anlage hätte zukaufen müssen, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen würde. Für die Berechnung werden die Emissionen des Vorjahres und die potenzielle kostenlose Zuteilungsmenge gegenübergestellt. Die so ermittelte Differenz wird mit dem durchschnittlichen Versteigerungspreis des Berichts- oder des diesem vorangegangenen Jahres multipliziert und ergibt den Betrag für die Ausgleichszahlung. Bei spezifischen Emissionsminderungen muss der Emissionswert einer Anlage jährlich um 1,74 Prozent verringert werden - entsprechend des Minderungspfades der dritten Handelsperiode 2013-2020 im EU-Emissionshandel. Grundlage der Berechnung ist der Emissionswert pro Produkteinheit. Die EU-Emissionshandelsrichtlinie sieht vor, dass vor der Befreiung von Kleinemittenten von den Verpflichtungen des EU-Emissionshandels die Öffentlichkeit zu den Anträgen Stellung nehmen kann. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat am 27.02.2012 die vierwöchige Konsultationsphase gestartet und stellt auf ihrer Internetseite www.dehst.de eine Liste mit den Namen der Anlagen, den vorgeschlagenen „gleichwertigen Maßnahmen“ sowie die von den Anlagen in den Jahren 2008 bis 2010 verursachten ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen zur Verfügung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

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