Die Simon Fleisch GmbH, Gutenbergstraße 12, 54516 Wittlich hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Errichung und den Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) und einer Absorptionskälteanlage (AKM) inkl. Nasskühlturm auf den Flurstücken 22 und 23/1, Flur 39 in der Gemarkung Wittlich nach Ziffer 7.2.1 i. V. m. 1.2.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV beantragt.
Die geplante Erweiterung der Biogasanlage Hansmeier GmbH, Batenhorster Str. 42, 33397 Rietberg umfasst folgende Maßnahmen (Antragsgegenstand): Errichtung und Betrieb eines Dekanters zur Auftrennung der flüssigen Gärreste in eine feste Phase (Pressgut) und in eine flüssige Phase (Presswasser) Errichtung einer Vorlagegrube zur Zwischenlagerung des Fresswassers bis zur Einbringung in die Gärrestverdampfungsanlagen Errichtung einer überdachten Zwischenlagerfläche zur Zwischenlagerung des Pressguts Errichtung und Betrieb dreier Gärrestverdampfungsanlagen zur Aufbereitung des Presswassers und Reinigung der Gasphase, aufgestellt in jeweils einem Container Errichtung und Betrieb dreier Verdunstungskühlanlagen (Kühltürmen) mit jeweils einem Kaltvernebleraufsatz zur Kühlung, Verdunstung und Verneblung des in den Gärrestverdampfungsanlagen anfallenden Destillats Errichtung zweier Behälter zur Lagerung der Ammoniumsulfatlösung (ASL-Lager), abgedeckt mit einem Emissionsschutzdach (Zeltdach) Aufstellung eines Stahltanks zur Lagerung der Ammoniumnitrat-Harnstofflösung (AHLTank) Errichtung eines Be- und Abtankplatzes für Schwefelsäure und Aufstellung eines Säurelagertanks für die Lagerung von Schwefelsäure Aufstellung eines Schubbodendosierers für die Zuführung der Brennstoffe in die Biomassseöfen und Errichtung und Betrieb von zwei Biomasseöfen zur Verbrennung des Pressgutes und von Einstreuspänen mit Aufstellung eines geschlossenen Aschecontainers zur Lagerung der Asche einschl, aller erforderlichen technischen Anlagenteile und Nebeneinrichtungen Im Zuge der geplanten Erweiterung der Biogasanlage werden keine Änderungen an den genehmigten Einsatzstoffen und Einsatzstoffmengen vorgenommen. Somit kommt es nicht zu keiner Änderung der Rohbiogasproduktion, der Verweilzeit im gasdichten und an eine Gasverwertung angeschlossenen System. Durch die Errichtung und den Betrieb des Dekanters, den Biomasseäfen sowie den Gärrestverdampfungsanlagen kommt es zu einer Reduzierung der anfallenden Gärrestmengen und damit des zu lagernden Gärsubstrates.
Die Wieland-Werke AG beantragte am 07.12.2023, zuletzt ergänzt am 21.02.2024, beim Landratsamt Neu-Ulm die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes einer Schmelzanlage für Nichteisenmetalle. Die wesentliche Änderung umfasst folgende Maßnahmen: - Errichtung der Gebäude 47.B, 47.C und 47. D mit Zuluftanlage und Ausfahrtschleuse mit Schallschutzwand - Errichtung und Betrieb des Raffinationsofens O45 und der gasbeheizten Warmhalteöfen O46 und O47 - Errichtung und Betrieb der Stranggießanlagen K40 und K41 mit den elektrisch beheizten Gießöfen O40 und O41 - Errichtung und Betrieb der Abgasreinigungsanlage EA4 und einer Entstaubungsanlage EA3 Außerdem sind aus formellen Gründe folgende bereits nach § 15 BImSchG angezeigte Maßnahmen Inhalt des Antrags: - Erhöhung der Zuluftmenge bei den Zuluftanlagen LP3 und LP4 im Bereich der Bolzen-gießanlagen K1 und K2 auf jeweils 115.000 m³/h - Änderung der Hallenluftabsaugung Halle 4 - 7 und K3, Erhöhung des Fassungsvermögens des Gießofens A90 - Umnutzung eines Teils von Gebäude 47 zum Metalllager - Stilllegung Gießanlage J38/J39 - Ersatz der vorhandenen Nasskühltürme durch Trockenkühltürme - Ersatz der vorhandenen Nasskühltürme durch Trockenkühltürme (Änderung) - Errichtung der Entzinnungsanlage EZ01 und der Schere S30 in Gebäude 83 sowie Aus-tausch der Zuluftanlage LP20 auf Gebäude - Errichtung und Betrieb der Versuchsshredder- und Sortieranlage für Kupferschrotte in Gebäude 93 - Umstrukturierung der bestehenden Fläche des Metalllagers in Gebäude 47 und Unterteilung durch Trennwand in Hallenbereich A und B (Az.: 34-1711.3/2-G85.A9) - Errichtung einer temporären Lärmschutzwand aufgrund Teilabriss Geb. 47
Lingen/ Geeste – Bereits seit 30 Jahren wird Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal (DEK) im Speicherbecken Geeste zwischengespeichert, um es bei Niedrigwasser gezielt und bedarfsgerecht wieder über den DEK der Ems zuzuführen. Grund hierfür ist der Betrieb der beiden Lingener Kraftwerke: Die durch die Verdunstung in den Kühltürmen des Kernkraftwerkes Emsland und des Gaskraftwerkes Emsland entstehenden Wasserverluste müssen bei Niedrigwasserabfluss in der Ems durch Einleitungen aus dem Speicherbecken ersetzt werden. Die am 12. November 1987 erteilte wasserrechtliche Genehmigung zur Wasserentnahme aus dem DEK für das Speicherbecken läuft im November dieses Jahres aus. Daher hat die für das Speicherbecken verantwortliche Kraftwerksbeteiligungs-OHG (KWB OHG) der RWE Power AG und der PreussenElektra GmbH nun einen Antrag für eine neue, wiederum auf 30 Jahre ausgelegte wasserrechtliche Bewilligung gestellt. Ab kommenden Montag, 27. März liegen bis einschließlich 26. April 2017 die Antragsunterlagen der KWB OHG bei der Stadt Lingen (Ems) sowie der Gemeinde Geeste während der jeweiligen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Die Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht. Interessierte haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich die Unterlagen im Internetauftritt des NLWKN unter www.nlwkn.niedersachsen.de anzusehen. Das wasserrechtliche Verfahren wird innerhalb des NLWKN vom Geschäftsbereich VI in Oldenburg betreut. Der Antrag sieht vor, maximal 22.960.000 Kubikmeter Wasser pro Jahr aus dem Dortmund-Ems-Kanal zu entnehmen. Damit würde die maximale Entnahmemenge gegenüber heute um 50 Prozent verringert, zudem ist eine Staffelung der Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal in Abhängigkeit vom Abflussgeschehen der Ems vorgesehen.
Der Kraftwerksbeteiligungs-OHG der RWE Nuclear GmbH und der PreussenElektra GmbH (KWB-OHG), 49786 Lingen (Ems), wurde die Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal (DEK) bei Kanal-km 154,218 (linkes Ufer) zur Speicherung im Speicherbecken Geeste (SBG) mit Bescheid vom 27.07.2018 für die Zeit bis November 2047 erteilt. Die Bewilligung wird zusammen mit den genehmigten Antragsunterlagen in der Stadt Lingen (Ems) und der Gemeinde Geeste in der Zeit vom 16.08. bis zum 29.08.2018 (einschließlich) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Auf das in der nebenstehenden Info-Spalte abgelegte Muster der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung der Bewilligung wird hingewiesen. Es gilt jedoch der offizielle Bekanntmachungstext der Kommunen. Die jetzt bewilligte Wasserentnahme von maximal 22.960.000 m³/a aus dem DEK dient dazu, ausreichend Wasser im SBG vorzuhalten, um erforderlichenfalls bei Niedrigwasserständen der Ems Wasser aus dem Speicherbecken über den DEK der Ems wieder zuführen zu können. Vor diesem Hintergrund stellt das SBG im Wesentlichen ein Wasserreservoir dar, aus dem bei Niedrigwasser der Ems die durch die Verdunstung in den Kühltürmen der Kraftwerke entstehenden Wasserverluste durch Ausspeisung aus dem SBG und Einleitung in den DEK ersetzt werden können. Die Erhaltung von Mindestwasserständen in der Ems bzw. dem DEK ist erforderlich für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf dem DEK, für die Herstellung und Wahrung der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer sowie auch für die Wasserentnahme aus dem DEK für den Betrieb der im Nahbereich angesiedelten Kraftwerke. Für den vorstehend näher beschriebenen Zweck verfügte die Antragstellerin auch bisher schon über eine entsprechende wasserrechtliche Bewilligung, die jedoch nach einer Geltungsdauer von 30 Jahren aufgrund der Bewilligung vom 12.11.1987 in 2017 endete. Nach der jetzt erteilten Bewilligung ist die Entnahme des Wassers aus dem DEK sowie die Befüllung des SBG grundsätzlich auf das hydrologische Winterhalbjahr (November bis April) und durch tageszeitliche Betriebsstunden beschränkt. Die jetzt bewilligte maximale Jahresentnahmemenge aus dem DEK wurde gegenüber der bisher bewilligten Entnahmemenge auf die Hälfte reduziert und zum anderen erfolgt eine Staffelung der Entnahme von Wasser aus dem DEK in Abhängigkeit vom Abflussgeschehen der Ems sowie der Tageszeit . Veränderungen am Entnahmebauwerk sind nach den eingereichten Unterlagen nicht vorgesehen. Zur näheren Prüfung des Antrags hat die KWB-OHG neben den Erläuterungen des Vorhabens, diversen Lageplänen und Zeichnungen auch einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, Unterlagen zur FFH-Vorprüfung (FFH-VP) für das FFH-Gebiet "Ems", ein Gewässerökologisches Gutachten (GÖK) zur Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. mit den Bewirtschaftungszielen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie eine gutachterliche naturschutzfachliche Bewertung bzgl. Fische und Neunaugen vorgelegt. Neben der Wasserentnahme selbst und den damit im Zusammenhang stehenden wasserwirtschaftlichen Fragen haben somit im Bewilligungsverfahren auch gewässerökologische und naturschutzfachliche Themen sowie insbesondere etwaige entnahmebedingte Auswirkungen auf die aquatische Fauna eine Rolle gespielt. Nähere Einzelheiten der Entscheidung können Sie der in der Info-Spalte abgelegten Bewilligung entnehmen; die zum Bestandteil der Bewilligung erklärten Antragsunterlagen finden Sie nachstehend. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der Antragsunterlagen, die in den Kommunen zur Einsichtnahme ausgelegt werden.
Bei der Herstellung von Wein werden verschiedene Prozesse durchlaufen, die neben der Qualität des Produktes die finanziellen Aufwendungen des ausführenden Betriebes beeinflussen. So ist der Verfahrensschritt der Gärung ausschlaggebend für die Bildung charakteristischer Inhaltsstoffe des Weins. Gleichzeitig geht mit diesem Prozess ein nicht zu vernachlässigender Energiebedarf einher: Bei der Gärung von Maische aus roten Trauben muss im Zuge der ablaufenden mikrobiologischen Vorgänge Wärme aus dem Prozess abgeführt werden. Die Herstellung von Weißweinen erfordert in hiesigen Breiten hingegen nicht selten die Bereitstellung von Wärmeenergie. Der Richard Wagner GmbH + Co. KG aus Alzey in Rheinland-Pfalz ist es nun gelungen eine innovative Lösung zu entwickeln, die Weinproduzenten unterschiedlicher Größe ein Produkt zur Verfügung stellt, das einen ressourcenschonenden und wirtschaftlichen Umgang mit den vorhandenen Energien ermöglicht. Bei der Lösung kommt anstelle der in diesen Produktionsbereichen oft eingesetzten Kompressionskältemaschinen ein offener Nasskühlturm in Verbindung mit einer speziellen Wärmerückgewinnung zum Einsatz. Die angebotenen Kühlturm-Systeme decken dabei einen Leistungsbereich zwischen 60 kW und 800 kW ab und lassen den saisonalen Betrieb der Anlagen unter wirtschaftlich interessanten Bedingungen zu.
Das Projekt "Erfassung des Spektrums von Pilzarten im Flusswasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Bei Inbetriebnahme eines Atomkraftwerkes wird Flusswasser verdampft. Es soll abgeschaetzt werden, ob dabei Gefahren durch Verbreitung von niederen Pilzen beim Menschen und in der Umwelt entstehen koennen. Zu dieser Risikoabschaetzung muss zunaechst das Spektrum an Pilzarten im Flusswasser erfasst werden. Die Untersuchungen werden mit dem Membranfilter-Verfahren durchgefuehrt und bestimmen den Umfang der vorhandenen Pilzarten. - In einer zweiten Untersuchungsphase werden mittels physiologischer Reaktionen der Pilze moegliche Gefahren fuer die Umwelt unter oekologischen Kriterien beurteilt.
Das Projekt "Waerme- und Stoffaustausch in Kuehltuermen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Darmstadt, Fachgebiet Thermische Verfahrenstechnik und Heizungstechnik durchgeführt. Kuehltuerme haben die Aufgabe, die in einem Kuehlwasserstrom enthaltene Abwaerme eines Prozesses, insbesondere das der elektrischen Energieerzeugung, an die Atmosphaere abzufuehren. Dies geschieht in Nasskuehltuermen durch eine gekoppelte Waerme- und Stoffuebertragung. Dabei wird die durch den Turm stroemende Luft sowohl erwaermt als auch befeuchtet. Die Berechnungen des Waerme- und Stoffaustausches konnten so verfeinert werden, dass auch der Zustand der austretenden Luft bestimmt werden konnte. Dieser Zustand war frueher ohne Interesse, heute ist er aber fuer Massnahmen, die eine Reduzierung der Nebelbildung anstreben, die Ausgangsgroesse. Fuer die Abnahmeversuche an Kuehltuermen ergaben sich aus diesen Untersuchungen Hinweise, die in das Reglerwerk eingearbeitet werden sollen. Fuer die messtechnische Erfassung der Austrittsluft wurde ein einfach zu handhabendes Verfahren entwickelt, das auf der Ueberhitzung der gesaettigten oder uebersaettigten Luft beruht.
Das Projekt "Messung der Dampf-(Luft-)Feuchte und des Tropfengroessenspektrums" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Fachbereich 4, Lehrstuhl und Institut für Dampf- und Gasturbinen durchgeführt. Untersuchung von Einflussgroessen auf Bildung kondensierter und mitgerissener Tropfen in Hd- und Ueberstromdampfleitungen, Nd-Turbinen, internen und externen Wasserabscheidern, Nasskuehltuermen, Atmosphaere. Die Kenntnis der Zusammenhaenge erlaubt eine Verbesserung von Turbinenwirkungsgraden, Verringerung der Abwaerme sowie Verringerung der Kuehlturmemission und damit der Umweltbelastung durch Kuehlturmschwaden.
Das Projekt "Pruefung von Verfahren und Geraeten zur Messung des Tropfengehaltes und der Tropfengroessenspektren bei Nass- und Hybridkuehltuermen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Fachbereich 4, Lehrstuhl und Institut für Dampf- und Gasturbinen durchgeführt. Fuer die Feuchteemission an Nasskuehltuermen sind Grenzwerte festzulegen. Hierzu sind zuverlaessige Messmethoden erforderlich. An Kuehltuermen sind Emissionsmessungen mit verschiedenen Messgeraeten durchgefuehrt worden, die aber nicht miteinander vergleichbar sind. Daher war es das Ziel dieses Forschungsvorhabens, die wichtigsten bisher an Kuehltuermen eingesetzten Messgeraete miteinander zu vergleichen. Dazu wurden die Geraete, ihre physikalischen Grundlagen und ihre Arbeitsweisen nach einheitlichen Gesichtspunkten beschrieben. Ihre Messeigenschaften wurden in einem Modellkuehlturm verglichen. Messeigenschaften, Kosten, Handhabung und Standzeiten wurden nach einem Kriterienkatalog bewertet.
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