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Ressortforschungsplan 2023, Naturschutzfachliche bundesweite Waldpotenzialkarte für die vorgelagerte Planung; Erstellung einer bundesweiten Karte bzw. GIS-Anwendung, die auf Basis von Fernerkundungsdaten und einer darauf beruhenden Baumartenerkennung eine naturschutzfachliche Bewertung von Wäldern für die vorgelagerte Planung bereitstellt

Entwicklung eines EDV-unterstuetzten Entscheidungsinstruments zur Standortvorauswahl von Kernenergieanlagen

Auswahl von Standorten fuer Kernenergieanlagen und Einzelstandortbewertung unter besonderer Beruecksichtigung des nuklearspezifischen Risikos. Entwicklung eines bundeseinheitlichen EDV-unterstuetzten Verfahrens zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens. Erfassung und nutzwertanalytische Verarbeitung von Standortdaten.

Gesamtprozessanalyse der Realisierung von Schieneninfrastrukturprojekten

Entwicklung und Monitoring saisonaler Wärme- und Kältespeicherung zur Demonstration eines Aquiferspeichers in Deutschland, Vorhaben: Technische, wirtschaftliche und genehmigungsrechtliche Machbarkeit

Entwicklung und Monitoring saisonaler Wärme- und Kältespeicherung zur Demonstration eines Aquiferspeichers in Deutschland, Vorhaben: Modellierung, Monitoring und Wissenstransfer

Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Vorreiter beim Windenergieausbau – Ausbaudynamik hält auch in 2025 an

Noch nie hat ein Bundesland in einem Jahr so viele Windenergieanlagen genehmigt wie Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 2024. Dieser Aufwärtstrend setzt sich auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 unvermindert fort: Zum Stichtag 31. März wurden 248 Anlagen mit einer geplanten Leistung von mehr als 1.500 Megawatt genehmigt. Das entspricht bereits jetzt der zusammen gerechneten genehmigten Leistung der Jahre 2019 bis 2021. Eine aktuelle Auswertung des LANUK NRW zeigt: Nordrhein-Westfalen liegt klar auf Kurs, sein selbst gestecktes Ziel von 1.000 neuen Windrädern bis zum Ende der Legislaturperiode nicht nur zu erreichen, sondern sogar zu übertreffen. Seit dem Sommer 2022 sind 401 Windenergieanlagen installiert worden. Hinzu kommen vorliegende Genehmigungen über weitere insgesamt 1.077 Anlagen, die bis Mai 2027 in Betrieb genommen werden können. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der Ausbau ist keine Symbolpolitik – er ist ein handfestes Zukunftsprogramm. Für eine bezahlbare, sichere und unabhängige Energieversorgung, für wirtschaftliche Perspektiven. Wir zeigen, dass ambitionierter Klimaschutz auch ökonomisch sinnvoll ist: Er schafft Arbeitsplätze, sichert Wertschöpfung vor Ort und macht uns unabhängig von fossilen Importen. Deshalb investieren wir mit voller Überzeugung in Windenergie. Wer politische Verantwortung übernimmt, darf nicht nur an die nächsten Umfragen, sondern muss auch an die nächsten Generationen denken. In Nordrhein-Westfalen setzen wir genau darauf. Mit Erfolg: 2022 sind wir damit gestartet, die Rahmenbedingungen für 1.000 neue Windenergieanlagen in fünf Jahren zu schaffen. Nun zeigt sich: Wir können bereits jetzt davon ausgehen, dieses ehrgeizige Ziel sogar zu übertreffen.“ Umweltminister Oliver Krischer: „Es ist nicht nur gelungen, die Zahl der genehmigten Anlagen mehr als zu verdoppeln, sondern auch die Verfahren zu beschleunigen. Hier zeigen die vielfältigen Anstrengungen von Bund und Land zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren ihre Wirkung. Diesen Erfolg verdanken wir der guten Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen, insbesondere aber auch dem Engagement der Landkreise und kreisfreien Städte als Genehmigungsbehörden vor Ort. Die Genehmigungen sind Meilensteine für den Ausbau der Windenergie auf dem Weg zur Klimaneutralität.“ Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen (Stand 1. April 2025) Zubauprognose im Detail Im Koalitionsvertrag hatten die regierungstragenden Fraktionen vereinbart, den Bau von 1.000 neuen Windenergieanlagen bis zum Ende der Legislaturperiode zu ermöglichen. Laut Angaben aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden in Nordrhein-Westfalen seit Beginn der Legislaturperiode 401 Windenergieanlagen in Betrieb genommen. Für weitere 1.077 Anlagen sind Genehmigungen registriert worden, für die durch die jeweiligen Projektierer eine geplante Inbetriebnahme bis Mitte 2027 angegeben wird. Demnach ist davon auszugehen, dass weit mehr als 1.000 neue Anlagen in dieser Legislaturperiode installiert werden. Der beschleunigte Ausbau der Windenergie gelingt nur mit guter Abstimmung auf allen Ebenen. Um die notwendige Akzeptanz zu sichern, steuert die Regionalplanung den Ausbau der Windenergie in den einzelnen Landesteilen. Die kommunal besetzten Regionalräte entscheiden über die Ausweisung von geeigneten Windenergiebereichen und stellen den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen vor Ort sicher. Mit der Konzentration des Ausbaus auf die regionalplanerisch definierten Windenergiebereiche wird ein ambitionierter und zugleich akzeptanzgesicherter Ausbau sichergestellt. Zum Hintergrund Aktuelle Zahlen zur Zubauprognose, den Genehmigungsverfahren und weitere Daten rund um den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen sind auf den Seiten des Energieatlas des Landes veröffentlicht: www.windenergiemonitoring.nrw.de/ . Einen Überblick über die Beschleunigung des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.windenergieausbau.nrw.de sowie www.energieatlas.nrw.de/site/wind . Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Entwurf einer Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes

Das Verordnungsgebungsverfahren beinhaltet u.a. die Einrichtung einer einheitlichen Stelle für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und die Verlagerung der Zuständigkeiten für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen von der kommunalen auf die staatliche Ebene. Die Landesregierung verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel einer Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren.

Stellungnahme der BGE

BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Fachgebiet B1 Beteiligung per E-Mail: dialog@base.bund.de Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen 50205 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Ihre E-Mail vom 24.09.2024 B 1 - BASE - BASE38000/001#0007 Datum 8. Dezember 2024 Stellungnahme zum Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche - Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen liebe Kolleg*innen des BASE, hiermit folgen wir Ihrer Einladung und übermitteln Ihnen die Stellungnahme der BGE zu Ihrem Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche. Zunächst dankt die BGE für die Erarbeitung der Unterlage durch das BASE und für deren Konsultation. Die Unterlage stellt auch für die Planungen der BGE eine Leitplanke dar, welche unsere Vorbereitung auf die gesetzlichen Beteiligungsformate unterstützen kann. Die BGE hat im Detail folgende Anmerkungen: In der Einleitung (Kapitel 1) würde die BGE sich wünschen, dass auch andere Positionen, z. B. die der BGE, erkennbar reflektiert oder erwähnt werden. Dies würde die Neutralität des BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren zum Thema zeitliche Betrachtung des Standortauswahlverfahrens hervorheben. -> Die BGE schlägt vor, die Darstellung zum Thema Zeitplanung zu überarbeiten. Die in der Einleitung suggerierte konzeptionelle Planung der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum Standortregionenvorschlag und darüber hinaus fehlt aus Sicht der BGE. Es ist unklar, wie das BASE die selbst geforderte Beschleunigung des Verfahrens im Rahmen der eigenen Aufgaben konkret umsetzen möchte. Der in der Stellungnahme des BASE vom 23.03.2023 (GZ: PB - BASE – BASE 23100/01#0001) und in der PaSta-Studie genannte Zeitraum von 5 Jahren für die Aufgaben nach §§ 7, 10, 11 und 15 StandAG und der Durchführung der … Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Iris Graffunder (Vorsitzende der Geschäftsführung), Marlis Koop, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues, MdB Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Strategischen Umweltprüfung stehen aus Sicht der BGE ohne konkrete Planung und Versuche zur Beschleunigung im Raum. Die BGE benötigt für ihre personellen und finanziellen Planungen Informationen zum geplanten zeitlichen Ablauf der Arbeiten des BASE im Rahmen der §§ 7, 10, 11 und 15 Standortauswahlgesetz. Aus Perspektive der BGE sind mit Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligungsformate unter anderem folgende Fragen dringlich zu klären:      Wie viele Regionalkonferenzen können terminlich parallel laufen? In welchem zeitlichen Abstand laufen die Regionalkonferenzen ab? Wie ist der grobe Ablauf einer Regionalkonferenz? Was wird von der BGE in den Regionalkonferenzen und auch im Rat der Regionen erwartet? Wie laufen die Stellungnahmeverfahren und Erörterungen grob ab? -> Die BGE schlägt vor, einen Rahmenterminplan für die Arbeiten gem. §§ 7, 10, 11, 15 StandAG am Ende von Phase I der Endlagersuche zu ergänzen. Dabei sollte auch geprüft werden, mit welchen Schritten vorlaufend vor Mitteilung des Standortregionenvorschlags begonnen werden kann (vorbereitende Maßnahmen). Die in der Unterlage dargestellte Abbildung auf Seite 7 erweckt den Eindruck, dass der formale Start der Regionalkonferenzen und des Rats der Regionen unmittelbar mit der Übermittlung des Standortregionenvorschlags erfolgen müsste. Aus Sicht der BGE ist dies im Standortauswahlgesetz so nicht normiert, und es ist praktisch auch nicht anzuraten. Das Beispiel der Fachkonferenz Teilgebiete zeigt, dass eine erfolgreiche Beteiligung Zeit für Vorbereitung braucht. Im Fall der Regionalkonferenzen kann diese Vorbereitung zum Teil erst nach Kenntnis der vorgeschlagenen Standortregionen erfolgen. Insofern ist ein späterer Start der Regionalkonferenzen im Jahr 2028 sinnvoll und gibt den betroffenen Regionen sowie den anderen Akteur*innen wertvolle Zeit für die Vorbereitung der Beteiligungsformate. -> Die BGE schlägt vor, dies im Rahmenterminplan für die Aufgaben gemäß §§ 7, 10, 11 und 15 StandAG am Ende von Phase I der Endlagersuche zu berücksichtigen. Die Beschreibungen in Kapitel 2.3 und 4.1 erwecken ferner den Eindruck, das Forum Endlagersuche (FE) und das Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) seien das aktuell zentrale Beteiligungselement ausschließlich zum Arbeitsfortschritt der BGE. Aus Perspektive der BGE ist es eine Stärke beider Formate, dass alle Themen behandelt werden, die den dort versammelten Stakeholdergruppen wichtig sind. Dies trägt zur hohen Wirksamkeit des Beteiligungselements bei und ist ein kritischer Erfolgsfaktor, der nicht verloren gehen darf. Die Überleitung des PFE und des FE in ein anderes Format unter Nutzung des aufgebauten Knowhows und des Vertrauens sollte rechtzeitig durchdacht werden. Seite 2 von 4 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Iris Graffunder (Vorsitzende der Geschäftsführung), Marlis Koop, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues, MdB Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 So stärkt die Präsentation und Diskussion der Aufgaben des BASE im Bereich der Aufsicht das Vertrauen sowohl in das BASE als auch in das Verfahren. Die Präsentation und Diskussion der Aufgaben des BASE im Bereich der Beteiligung unterstützt die Vorbereitung der gesetzlichen Beteiligungsformate nach Übermittlung des Standortregionenvorschlags. Das sind zwei konkrete Beispiele aus dem 3. Forum Endlagersuche. -> Die BGE schlägt vor, die Darstellung der Aufgaben von Planungsteam und Forum Endlagersuche in Kapitel 4.1 um die Begleitung der Arbeit des BASE zu ergänzen. Des Weiteren erachtet die BGE die Arbeit des Planungsteams als auch des Forums in der aktuellen Form als sehr wichtig für das Verfahren. PFE und Forum reflektieren mögliche Konfliktfragen und Quellen für Missverständnisse, aus denen Konflikte erwachsen können. Beide Formate ermuntern Akteur*innen mit Expertise, ihre Hinweise in das Verfahren zu geben. Alle Akteur*innen können in diesem Prozess viel dazu lernen, sowohl für die Standortauswahl direkt als auch für die Vermittlung der Themen und die Vorbereitung einer öffentlichen Verhandlung der dahinterliegenden Fachthemen. -> Die BGE schlägt vor, auch diese Funktionen des Planungsteams als auch des Forums in der Unterlage zu ergänzen. Weiterhin erschließt sich der BGE nicht, warum das letzte Forum Endlagersuche voraussichtlich im 4. Quartal 2026 stattfinden soll. Im Sinne der Diskussion in Arbeitsgruppe 9 des 3. Forums Endlagersuche könnte dieses Format oder ein verändertes Format unter Einbezug der Erfahrungen der vergangenen Jahre im 1. Quartal 2028 einen wichtigen Debattenraum für Kommunen, die organisierte Zivilgesellschaft und Bürger*innen darstellen, um den Start der Regionalkonferenzen und des Rats der Regionen vorzubereiten. Dies ließe sich auch mit einer Auftaktveranstaltung für die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen verbinden, wie das BASE sie vorschlägt. Ein Forum Endlagersuche kurz nach der Veröffentlichung der Standortregionen oder ein geeignetes anderes Format unter Einbeziehung der gemachten Erfahrungen und Personen könnte der erste Auseinandersetzungs- und bundesweite Debattenraum für den Standortregionenvorschlag sein. Das gibt den Regionalkonferenzen und dem Rat der Regionen eine ideale Ausgangsbasis. -> Die BGE schlägt vor, dies im Rahmenterminplan für die Aufgaben gemäß §§ 7, 10, 11 und 15 StandAG am Ende von Phase I zu berücksichtigen. Abschließend lassen die in Kapitel 4 dargestellten Steckbriefe zu den einzelnen angedachten Maßnahmen nicht durchgängig erkennen, ob das BASE die dafür erforderlichen Inhalte alleine aufbereiten kann und möchte, oder auf Zuarbeit der BGE oder anderer Akteur*innen angewiesen ist. Entsprechende Zuarbeiten der BGE sind in der aktuellen Ressourcenplanung nicht enthalten. Seite 3 von 4 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Iris Graffunder (Vorsitzende der Geschäftsführung), Marlis Koop, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues, MdB Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728

Stellungnahme des Arbeitskreises Endlagersuche der ARL

„Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ Stellungnahme des ARL-Arbeitskreises "Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland - Zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung" ans Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 03.12.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat am 26.09.2024 die Konsultationsfassung zum Konzept „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ veröffentlicht. Im Beteiligungskonzept werden Maßnahmen vorgestellt, welche zu einem gelingenden Start der Regionalkonferenzen beitragen sollen. Das Konzept stellt eine grundsätzlich nachvollziehbare Vorgehensweise dar. Es setzt sich aus einem vielfältigen Maßnahmenbündel zusammen und adressiert unterschiedliche Zielgruppen. Von der Möglichkeit der Beratung machen wir seitens des Arbeitskreises „Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland – Zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung“ der ARL – Akademie für Raum-entwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft dankend Gebrauch. Wir beschäftigen uns im ARL-Arbeitskreis mit Fragen der Governance, mit Narrativen der Endlagerung, mit Fragen der Akzeptanz in Beteiligungsverfahren sowie raumplanerischen Instrumenten im Standortauswahlverfahren (bspw. der Sozioökonomischen Potenzialanalyse, §16 StandAG). Wir bearbeiten diese Themen im breiteren Kontext der Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung im Standortauswahlverfahren. Basierend auf dem beruflichen Hintergrund und der wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungen unserer Arbeitskreismitglieder in Raumplanung und Regionalentwicklung respektive Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren erlauben wir uns die nachfolgenden Anmerkungen und Anregungen. Hinsichtlich der Konzeptausarbeitung und Formatentwicklung für die Öffentlichkeits- beteiligung regen wir an, • • der Richtschnur eines transparenten Verfahrens noch stärker Rechnung zu tragen, indem das Thema qualitätsvolle Dokumentation der Maßnahmen bzw. des Maßnahmenoutputs bereits früh mitgedacht und schriftlich (bspw. unter 5. Evaluation) aufgegriffen wird, die Erfahrungen des Forums Endlagersuche und des Planungsteams Forum Endlagersuche zur Selbstorganisation (z. B. Antragsverfahren, Ressourcenbedarf) in die • • • • Regionalkonferenzen einfließen zu lassen und hierzu ein Übergangsformat zwischen Maßnahme 4.1 und den Regionalkonferenzen zu ermöglichen, die Zielgruppe Junge Generation (vgl. Maßnahme 4.19) weiterreichend anzusprechen und eine Jugendbeteiligung auf Augenhöhe im Kontext von generationen- übergreifenden Veranstaltungen zu verfolgen. Hierbei wird die emotionale Ansprache, die spielerische Ansprache sowie das Antreffen an Jugendorten sowie im digitalen Raum angeregt. zu klären, wie die nationale interessierte Öffentlichkeit (inkl. der Zwischenlager- gemeinden jenseits des Rates der Regionen) in das Fortschreiten des Verfahrens als Dialogpartner einbezogen wird, erste Foren des Austausches zwischen den verschiedenen Zielgruppen und dem Expert:innenpool Endlagersuche (Kap. 4.11) früh vorzubereiten und dabei auch Expert:innen aus der Raumplanung einzubinden, die Verschränkung der dargestellten Beteiligungsmaßnahmen mit den gesetzlich nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) und im Kontext von Aarhus- und Espoo-Konvention (hier insbesondere dem Kiew Protokoll) vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits jetzt genauer zu definieren und auszugestalten. Dabei ist es, wie bereits von Neugebauer et al. 2022 1 beschrieben, von äußerster Bedeutung die Frage der Betroffenheit im Kontext des UVPGs und bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umwelt- prüfung (SUP) zu definieren und dabei der zugrundeliegenden Zielsetzung der EU- Richtlinie 2001/42/EG Rechnung zu tragen. Dies ist insbesondere im Kontext der angestrebten Beschleunigung im Verfahren von großer Relevanz. Die integrative und dialogische Ausgestaltung (Kap. 2 in BASE, Strategie für die Ausgestaltung der Beteiligung bei der Endlagersuche, Mai 2024) ist bei all diesen Maßnahmen von besonderer Bedeutung und fördert die Bildung von Vertrauen. Im Konzept sind u.E. noch weitere Fragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Fragen der Raumentwicklung, zu beachten, z. B. • • wie die Bedeutung unterschiedlicher Raumverständnisse und Raumbegriffe im Standortauswahlverfahren, insb. zum Standortregionenbegriff, mit den jeweiligen Auswirkungen auf Betroffenheit und Akzeptanz berücksichtigt werden sollen, welche Rolle bereits bestehende Kooperationen und Netzwerke der Regionalentwicklung bei der Bildung der Regionalkonferenzen spielen sollen. Außerdem wird in der Zukunft u. E. zu beachten sein, wie sich das Konzept in den Kontext des Standortauswahlverfahrens einfügt. Hierzu seien folgende Stichworte genannt: Neugebauer, Last, Köppel (2022). 1 Million Jahre in die Zukunft – Umweltprüfung für die Endlagersuche hochradi-oaktiver Abfälle in Deutschland. UVP-report 36 (2): 70-80, DOI 10.17442/uvp-report.036.09. 1 •  Rolle der Regionalkonferenzen bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (vgl. § 39 UVPG), Zeitliches Ineinandergreifen der Beteiligungsformate des BASE bspw. mit Nachprüfauftrag der Regionalkonferenz (vgl. §10 Abs. 5 StandAG) und Arbeitsschritte der BGE (bspw. Sozioökonomische Potenzialanalyse, vgl. §16 Abs. 1, Abs. 4 StandAG. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass das vorliegende Konzept „Auf dem Weg zu den Standortregionen“ u. E. noch nicht die Position des BASE hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des § 10 Abs. 2 StandAG erläutert („Die Vollversammlung besteht aus Personen, die in den kommunalen Gebiets-körperschaften der jeweiligen Standortregionen oder unmittelbar angrenzenden kommunalen Gebietskörperschaften nach dem Bundesmeldegesetz angemeldet sind …“). Die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG wirkt sich jedoch auf das formulierte Ziel „Gelingender Start der gesetzlichen Formate“ aus. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, ob die Formulierung „unmittelbar angrenzenden“ (im Zitat oben) bereits einen raumplanerisch hinreichenden Kreis umfasst. Auch im Hinblick auf die Berücksichtigung angrenzender kommunaler Gebietskörperschaften in den Regionalkonferenzen bestehen u. E. derzeit noch offene Fragen: • • • Wie wirkt sich die Umsetzung aufgrund sehr unterschiedlicher Kreis- bzw. Gemeindegrößen auf die jeweilige Anzahl der Stimmberechtigten und damit die Größe der Regionalkonferenzen aus? Wie wird mit komplexen Zuschnitten von Landkreis- und Gemeindegrenzen umgegangen? Zur Erläuterung: Es gibt Landkreise oder Gemeinden, die als unmittelbare Nachbarn über einen schmalen Korridor andere nicht unmittelbar benachbarte Landkreise oder Gemeinden von der Beteiligung ausschließen würden, deren Gebiet jedoch teils näher an der Standortregion läge als das Gesamtgebiet des/der unmittelbar benachbarten Landkreises/Gemeinde. Wird die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG durch das BASE ebenfalls öffentlich konsultiert? Anzahl, Größe und Zuschnitt der durch die BGE vorzuschlagenden Standortregionen sowie Variationen der Größe wirken sich auf jegliche Betrachtungen zur Betroffenheit und Beteiligung in der Standortauswahl und in der zu integrierenden Strategische Umweltprüfung gemäß Anlage 5 Nr. 1.15 UVPG aus. Daher sollten die Ziele hinsichtlich Anzahl, Größe und Zuschnitt der Standortregionen zwischen den beteiligten Organisationen (BMUV, BGE, BASE) nach Möglichkeit frühzeitig geklärt werden. Solange hierzu Ungewissheiten bestehen, könnte die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG mit unterschiedlichen Annahmen geprüft werden. Und schließlich: Aus Sicht der ARL sollte das vorliegende Konzept „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen“ auch Formate enthalten, die die Bevölkerung und Behörden der kommunalen Gebietskörperschaften auf die Durchführung der Wahl der Vertreter:innen der Regionalkonferenzen vorbereitet. Zur Erläuterung: Die Vertreter:innen der Regional-

Break-in for Fuel Cells Initializing and Testing, Teilprojekt: Break-In auf Stackebene

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