Das Verordnungsgebungsverfahren beinhaltet u.a. die Einrichtung einer einheitlichen Stelle für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und die Verlagerung der Zuständigkeiten für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen von der kommunalen auf die staatliche Ebene. Die Landesregierung verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel einer Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren.
Fotos dokumentieren weiterhin Lagerung von Bauschutt, Menge bereits entsorgter Abfall, Beschleunigung der Müllbeseitigung, weiteres Verfahren; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Auswahl von Standorten fuer Kernenergieanlagen und Einzelstandortbewertung unter besonderer Beruecksichtigung des nuklearspezifischen Risikos. Entwicklung eines bundeseinheitlichen EDV-unterstuetzten Verfahrens zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens. Erfassung und nutzwertanalytische Verarbeitung von Standortdaten.
Bereits im Jahre 2017 beantragten die Berliner Verkehrsbetriebe BVG die Planfeststellung für die Anbindung des Bahnhofs Berlin-Ostkreuz an das Straßenbahnnetz. Dieses Verfahren führte jedoch bis heute trotz mehrfach überarbeiteter und neu ausgelegter Planunterlagen zu keinerlei Ergebnis. Was unternehmen SenMVKU und BVG ganz konkret zur Beschleunigung des Verfahrens bzw. zur zügigen Erlangung des Baurechts? Worin genau liegen die Ursachen für den jahrelangen Stillstand bei diesem für eine ökologische Verkehrswende so immens wichtigen Vorhaben?
Umweltministerium bringt nachhaltige Phosphorrückgewinnung aus Rückständen der Klärschlammverbrennung der Thermische Verwertung Mainz GmbH auf den Weg „Das Phosphorrecycling aus Klärschlamm hat nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ab 2029 geführt, sondern – viel wichtiger – zur Sicherstellung der Rohstoffversorgung und zum Schutz der natürlichen Ressourcen eine zentrale Bedeutung“, betonte Umweltstaatssekretär Michael Hauer. „Die Anstrengungen der TVM – mit einem Einzugsgebiet von Klärschlämmen weit über die Stadt Mainz hinaus – hinsichtlich Investitionen in die Anlagentechnik sind vorbildlich und besitzen bundesweiten Pilotcharakter“, unterstrich Hauer das Engagement des Ministeriums. Durch die geplante Erweiterung der Verbrennungsanlage um eine Aufbereitung der Verbrennungsrückstände wird der Kreislauf vom kommunalen phosphorhaltigen Abwasser bis zum hochwertigen Düngemittel geschlossen. Die vorgeschaltete Monoverbrennung sorgt für eine sichere Zerstörung der organischen Schadstoffe und durch die Aufbereitung werden sowohl anorganische Schadstoffe entfrachtet, als auch die Pflanzenverfügbarkeit des Düngers erhöht. Das Umweltministerium unterstützte die TVM bei den notwendigen Abstimmungen mit den Genehmigungsbehörden (LfU, SGD, SAM) und leistet so auch einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau. Michael Hauer hofft, dass die künftige Landesregierung das bisherige Engagement fortsetzen wird.
Klimaschutzministerin Katrin Eder spricht in erster Beratung des Bundestags zum Entwurf der Bundesregierung für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz „Es ist gut und lange überfällig, dass die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur angegangen wird, denn Vertrauen entsteht, wenn der Alltag verlässlich funktioniert – und das merken die Menschen vor allem vor Ort“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder im Deutschen Bundestag anlässlich der Beratung zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Jeder und jede würde Infrastrukturprojekte kennen, die dringend angegangen werden müssten – aber an dieser Stelle würde die Einigkeit dann aufhören, führte Eder aus. Aus Sicht der Ministerin ist der Entwurf praxisuntauglich. Denn die Folgen tragen Länder und Kommunen, deswegen ist es unverständlich und verantwortungslos, dass den Ländern nicht einmal ein halber Arbeitstag zur Prüfung des 170-seitigen Gesetzesentwurfs zugestanden worden ist. Über 200 Anträge in den Bundesratsausschüssen, in denen Schwarz-Rot eine klare Mehrheit hat, sprechen eine deutliche Sprache. Der Gesetzesentwurf berge teilweise sogar hohe Risiken: „Als Bundesland, in dem sich die furchtbare Flutkatastrophe 2021 ereignete, lässt es mich fassungslos zurück, wie man die Rechte von Wasserbehörden bei Brücken beschneiden kann. Wir haben die Bilder vor Augen, wie sich Öltanks, Baumstämme, Fahrzeuge, an den Pfeilern sammelten und Brücken zum Bersten brachten! Nehmen Sie die Expertise der Umweltbehörden ernst, anstatt den Schutz für die Menschen zu reduzieren“, appellierte Eder. „Ökosysteme sind nicht nur Bauland. Sie sichern unser Überleben, indem sie Wasser im Klimawandel versickern lassen, Hochwässer und Starkregen abpuffern und unsere Luft reinigen“, sagte Eder. In seiner jetzigen Form täte der Entwurf mehr dafür, neue Autobahnen in die Natur zu setzen, als marode Brücken schnell zu sanieren. Energieinfrastruktur werde gänzlich missachtet. Die partielle und vorhabenbezogenen Einschränkung naturschutzrechtlicher Vorgaben brauche einen grundsätzlichen Ausgleich, Bundesumweltminister Schneider müsse sich an sein Versprechen halten und sicherstellen, dass zusammenhängende Artenschutzflächen bereitgestellt würden. „Wir brauchen Beschleunigung, aber durch bessere Verfahren, starke Behörden und frühe Beteiligung“, der Weg die Axt an Bürgerrechte und Natur anzulegen, sei inakzeptabel, so Eder.
Bei Übergriffen auf Nutztiere ist eine schnelle Klärung der Verursacherfrage entscheidend. Rheinland-Pfalz nimmt hierbei bereits eine Spitzenposition ein: Mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von zehn Tagen erfolgt die Identifizierung im bundesweiten Vergleich schon heute überdurchschnittlich schnell. Um die Unterstützung für Nutztierhalterinnen und -halter weiter zu verbessern, wird das Verfahren nun optimiert. Das gilt insbesondere für Fälle, in denen trotz nachgewiesenem Grundschutz ein Übergriff stattgefunden hat. „Wir wollen die Wartezeit für die Halterinnen und Halter nochmals verkürzen“, erklärt Staatssekretär Dr. Erwin Manz. „Dazu werden entsprechende Proben zukünftig als Eilproben behandelt und vom Senckenberg Institut priorisiert analysiert. Ziel ist es, die Zeitspanne zwischen der Probenentnahme und dem Ergebnis auf wenige Tage zu reduzieren.“ Die beschleunigte Analyse kommt gezielt dort zum Einsatz, wo die Schutzmaßnahmen überwunden wurden; eine pauschale Eilprüfung jedes Verdachtsfalls erfolgt nicht. Zudem gibt es externe Faktoren, die auch künftig Einfluss auf die Dauer haben können: Betriebsbedingte Schließzeiten des Senckenberg Instituts, etwa über den Jahreswechsel, lassen sich auch durch die neue Priorisierung nicht umgehen. Die Verfahrensbeschleunigung verkürzt die Phase der Ungewissheit für die Halterinnen und Halter und erhöht die Reaktionsfähigkeit des Wolfmanagements, sollte die Entnahme eines auffälligen Individuums geprüft werden müssen. Damit stärkt das Klimaschutzministerium die Unterstützung der Nutztierhaltung durch eine noch effizientere Ermittlung und zeitnahe Entschädigungsabläufe.
Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Hierzu plant die Uniper Global Commodities SE (im Folgenden kurz „Uniper“), Holzstraße 6, 40211 Düsseldorf, den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde. Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von LNG hat Uniper beim NLWKN die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrages ist die Einleitung der beim Betrieb der FSRU anfallenden Abwässer in einer Menge bis zu 7,02 m³/s, 25.269 m³/h, 530.095 m³/d und 177.780.775 m³/a in die Jade. Für die Zulassung dieser Gewässerbenutzungen ist das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 51 |
| Land | 13 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 31 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 22 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 35 |
| Offen | 35 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 70 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Dokument | 21 |
| Keine | 43 |
| Webseite | 11 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 31 |
| Lebewesen und Lebensräume | 55 |
| Luft | 22 |
| Mensch und Umwelt | 70 |
| Wasser | 21 |
| Weitere | 69 |