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Ressortforschungsplan 2023, Naturschutzfachliche bundesweite Waldpotenzialkarte für die vorgelagerte Planung; Erstellung einer bundesweiten Karte bzw. GIS-Anwendung, die auf Basis von Fernerkundungsdaten und einer darauf beruhenden Baumartenerkennung eine naturschutzfachliche Bewertung von Wäldern für die vorgelagerte Planung bereitstellt

Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Naturschutzfachliche bundesweite Waldpotenzialkarte für die vorgelagerte Planung; Erstellung einer bundesweiten Karte bzw. GIS-Anwendung, die auf Basis von Fernerkundungsdaten und einer darauf beruhenden Baumartenerkennung eine naturschutzfachliche Bewertung von Wäldern für die vorgelagerte Planung bereitstellt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Remote Sensing.

Entwicklung und Monitoring saisonaler Wärme- und Kältespeicherung zur Demonstration eines Aquiferspeichers in Deutschland, Vorhaben: Modellierung, Monitoring und Wissenstransfer

Das Projekt "Entwicklung und Monitoring saisonaler Wärme- und Kältespeicherung zur Demonstration eines Aquiferspeichers in Deutschland, Vorhaben: Modellierung, Monitoring und Wissenstransfer" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Angewandte Geowissenschaften, Abteilung Ingenieurgeologie.

Entwicklung und Monitoring saisonaler Wärme- und Kältespeicherung zur Demonstration eines Aquiferspeichers in Deutschland, Vorhaben: Technische, wirtschaftliche und genehmigungsrechtliche Machbarkeit

Das Projekt "Entwicklung und Monitoring saisonaler Wärme- und Kältespeicherung zur Demonstration eines Aquiferspeichers in Deutschland, Vorhaben: Technische, wirtschaftliche und genehmigungsrechtliche Machbarkeit" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: tewag Technologie-Erdwärmeanlagen-Umweltschutz GmbH - Niederlassung Starzach.

Entwicklung eines EDV-unterstuetzten Entscheidungsinstruments zur Standortvorauswahl von Kernenergieanlagen

Das Projekt "Entwicklung eines EDV-unterstuetzten Entscheidungsinstruments zur Standortvorauswahl von Kernenergieanlagen" wird/wurde ausgeführt durch: Battelle-Institut e.V..Auswahl von Standorten fuer Kernenergieanlagen und Einzelstandortbewertung unter besonderer Beruecksichtigung des nuklearspezifischen Risikos. Entwicklung eines bundeseinheitlichen EDV-unterstuetzten Verfahrens zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens. Erfassung und nutzwertanalytische Verarbeitung von Standortdaten.

Entwurf einer Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes

Das Verordnungsgebungsverfahren beinhaltet u.a. die Einrichtung einer einheitlichen Stelle für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und die Verlagerung der Zuständigkeiten für die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen von der kommunalen auf die staatliche Ebene. Die Landesregierung verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel einer Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren.

Stellungnahme der BGE

BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Fachgebiet B1 Beteiligung per E-Mail: dialog@base.bund.de Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 5171 43-0 www.bge.de Ansprechpartner Durchwahl Fax E-Mail Mein Zeichen 50205 Datum und Zeichen Ihres Schreibens Ihre E-Mail vom 24.09.2024 B 1 - BASE - BASE38000/001#0007 Datum 8. Dezember 2024 Stellungnahme zum Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche - Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen liebe Kolleg*innen des BASE, hiermit folgen wir Ihrer Einladung und übermitteln Ihnen die Stellungnahme der BGE zu Ihrem Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche. Zunächst dankt die BGE für die Erarbeitung der Unterlage durch das BASE und für deren Konsultation. Die Unterlage stellt auch für die Planungen der BGE eine Leitplanke dar, welche unsere Vorbereitung auf die gesetzlichen Beteiligungsformate unterstützen kann. Die BGE hat im Detail folgende Anmerkungen: In der Einleitung (Kapitel 1) würde die BGE sich wünschen, dass auch andere Positionen, z. B. die der BGE, erkennbar reflektiert oder erwähnt werden. Dies würde die Neutralität des BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren zum Thema zeitliche Betrachtung des Standortauswahlverfahrens hervorheben. -> Die BGE schlägt vor, die Darstellung zum Thema Zeitplanung zu überarbeiten. Die in der Einleitung suggerierte konzeptionelle Planung der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum Standortregionenvorschlag und darüber hinaus fehlt aus Sicht der BGE. Es ist unklar, wie das BASE die selbst geforderte Beschleunigung des Verfahrens im Rahmen der eigenen Aufgaben konkret umsetzen möchte. Der in der Stellungnahme des BASE vom 23.03.2023 (GZ: PB - BASE – BASE 23100/01#0001) und in der PaSta-Studie genannte Zeitraum von 5 Jahren für die Aufgaben nach §§ 7, 10, 11 und 15 StandAG und der Durchführung der … Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Iris Graffunder (Vorsitzende der Geschäftsführung), Marlis Koop, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues, MdB Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Strategischen Umweltprüfung stehen aus Sicht der BGE ohne konkrete Planung und Versuche zur Beschleunigung im Raum. Die BGE benötigt für ihre personellen und finanziellen Planungen Informationen zum geplanten zeitlichen Ablauf der Arbeiten des BASE im Rahmen der §§ 7, 10, 11 und 15 Standortauswahlgesetz. Aus Perspektive der BGE sind mit Blick auf die Öffentlichkeitsbeteiligungsformate unter anderem folgende Fragen dringlich zu klären:      Wie viele Regionalkonferenzen können terminlich parallel laufen? In welchem zeitlichen Abstand laufen die Regionalkonferenzen ab? Wie ist der grobe Ablauf einer Regionalkonferenz? Was wird von der BGE in den Regionalkonferenzen und auch im Rat der Regionen erwartet? Wie laufen die Stellungnahmeverfahren und Erörterungen grob ab? -> Die BGE schlägt vor, einen Rahmenterminplan für die Arbeiten gem. §§ 7, 10, 11, 15 StandAG am Ende von Phase I der Endlagersuche zu ergänzen. Dabei sollte auch geprüft werden, mit welchen Schritten vorlaufend vor Mitteilung des Standortregionenvorschlags begonnen werden kann (vorbereitende Maßnahmen). Die in der Unterlage dargestellte Abbildung auf Seite 7 erweckt den Eindruck, dass der formale Start der Regionalkonferenzen und des Rats der Regionen unmittelbar mit der Übermittlung des Standortregionenvorschlags erfolgen müsste. Aus Sicht der BGE ist dies im Standortauswahlgesetz so nicht normiert, und es ist praktisch auch nicht anzuraten. Das Beispiel der Fachkonferenz Teilgebiete zeigt, dass eine erfolgreiche Beteiligung Zeit für Vorbereitung braucht. Im Fall der Regionalkonferenzen kann diese Vorbereitung zum Teil erst nach Kenntnis der vorgeschlagenen Standortregionen erfolgen. Insofern ist ein späterer Start der Regionalkonferenzen im Jahr 2028 sinnvoll und gibt den betroffenen Regionen sowie den anderen Akteur*innen wertvolle Zeit für die Vorbereitung der Beteiligungsformate. -> Die BGE schlägt vor, dies im Rahmenterminplan für die Aufgaben gemäß §§ 7, 10, 11 und 15 StandAG am Ende von Phase I der Endlagersuche zu berücksichtigen. Die Beschreibungen in Kapitel 2.3 und 4.1 erwecken ferner den Eindruck, das Forum Endlagersuche (FE) und das Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) seien das aktuell zentrale Beteiligungselement ausschließlich zum Arbeitsfortschritt der BGE. Aus Perspektive der BGE ist es eine Stärke beider Formate, dass alle Themen behandelt werden, die den dort versammelten Stakeholdergruppen wichtig sind. Dies trägt zur hohen Wirksamkeit des Beteiligungselements bei und ist ein kritischer Erfolgsfaktor, der nicht verloren gehen darf. Die Überleitung des PFE und des FE in ein anderes Format unter Nutzung des aufgebauten Knowhows und des Vertrauens sollte rechtzeitig durchdacht werden. Seite 2 von 4 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Iris Graffunder (Vorsitzende der Geschäftsführung), Marlis Koop, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues, MdB Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 So stärkt die Präsentation und Diskussion der Aufgaben des BASE im Bereich der Aufsicht das Vertrauen sowohl in das BASE als auch in das Verfahren. Die Präsentation und Diskussion der Aufgaben des BASE im Bereich der Beteiligung unterstützt die Vorbereitung der gesetzlichen Beteiligungsformate nach Übermittlung des Standortregionenvorschlags. Das sind zwei konkrete Beispiele aus dem 3. Forum Endlagersuche. -> Die BGE schlägt vor, die Darstellung der Aufgaben von Planungsteam und Forum Endlagersuche in Kapitel 4.1 um die Begleitung der Arbeit des BASE zu ergänzen. Des Weiteren erachtet die BGE die Arbeit des Planungsteams als auch des Forums in der aktuellen Form als sehr wichtig für das Verfahren. PFE und Forum reflektieren mögliche Konfliktfragen und Quellen für Missverständnisse, aus denen Konflikte erwachsen können. Beide Formate ermuntern Akteur*innen mit Expertise, ihre Hinweise in das Verfahren zu geben. Alle Akteur*innen können in diesem Prozess viel dazu lernen, sowohl für die Standortauswahl direkt als auch für die Vermittlung der Themen und die Vorbereitung einer öffentlichen Verhandlung der dahinterliegenden Fachthemen. -> Die BGE schlägt vor, auch diese Funktionen des Planungsteams als auch des Forums in der Unterlage zu ergänzen. Weiterhin erschließt sich der BGE nicht, warum das letzte Forum Endlagersuche voraussichtlich im 4. Quartal 2026 stattfinden soll. Im Sinne der Diskussion in Arbeitsgruppe 9 des 3. Forums Endlagersuche könnte dieses Format oder ein verändertes Format unter Einbezug der Erfahrungen der vergangenen Jahre im 1. Quartal 2028 einen wichtigen Debattenraum für Kommunen, die organisierte Zivilgesellschaft und Bürger*innen darstellen, um den Start der Regionalkonferenzen und des Rats der Regionen vorzubereiten. Dies ließe sich auch mit einer Auftaktveranstaltung für die Regionalkonferenzen und den Rat der Regionen verbinden, wie das BASE sie vorschlägt. Ein Forum Endlagersuche kurz nach der Veröffentlichung der Standortregionen oder ein geeignetes anderes Format unter Einbeziehung der gemachten Erfahrungen und Personen könnte der erste Auseinandersetzungs- und bundesweite Debattenraum für den Standortregionenvorschlag sein. Das gibt den Regionalkonferenzen und dem Rat der Regionen eine ideale Ausgangsbasis. -> Die BGE schlägt vor, dies im Rahmenterminplan für die Aufgaben gemäß §§ 7, 10, 11 und 15 StandAG am Ende von Phase I zu berücksichtigen. Abschließend lassen die in Kapitel 4 dargestellten Steckbriefe zu den einzelnen angedachten Maßnahmen nicht durchgängig erkennen, ob das BASE die dafür erforderlichen Inhalte alleine aufbereiten kann und möchte, oder auf Zuarbeit der BGE oder anderer Akteur*innen angewiesen ist. Entsprechende Zuarbeiten der BGE sind in der aktuellen Ressourcenplanung nicht enthalten. Seite 3 von 4 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Iris Graffunder (Vorsitzende der Geschäftsführung), Marlis Koop, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Jan-Niclas Gesenhues, MdB Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728

Break-in for Fuel Cells Initializing and Testing, Teilprojekt: Break-In auf Stackebene

Das Projekt "Break-in for Fuel Cells Initializing and Testing, Teilprojekt: Break-In auf Stackebene" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg.

Stellungnahme des Arbeitskreises Endlagersuche der ARL

„Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ Stellungnahme des ARL-Arbeitskreises "Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland - Zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung" ans Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 03.12.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat am 26.09.2024 die Konsultationsfassung zum Konzept „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ veröffentlicht. Im Beteiligungskonzept werden Maßnahmen vorgestellt, welche zu einem gelingenden Start der Regionalkonferenzen beitragen sollen. Das Konzept stellt eine grundsätzlich nachvollziehbare Vorgehensweise dar. Es setzt sich aus einem vielfältigen Maßnahmenbündel zusammen und adressiert unterschiedliche Zielgruppen. Von der Möglichkeit der Beratung machen wir seitens des Arbeitskreises „Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland – Zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung“ der ARL – Akademie für Raum-entwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft dankend Gebrauch. Wir beschäftigen uns im ARL-Arbeitskreis mit Fragen der Governance, mit Narrativen der Endlagerung, mit Fragen der Akzeptanz in Beteiligungsverfahren sowie raumplanerischen Instrumenten im Standortauswahlverfahren (bspw. der Sozioökonomischen Potenzialanalyse, §16 StandAG). Wir bearbeiten diese Themen im breiteren Kontext der Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung im Standortauswahlverfahren. Basierend auf dem beruflichen Hintergrund und der wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungen unserer Arbeitskreismitglieder in Raumplanung und Regionalentwicklung respektive Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren erlauben wir uns die nachfolgenden Anmerkungen und Anregungen. Hinsichtlich der Konzeptausarbeitung und Formatentwicklung für die Öffentlichkeits- beteiligung regen wir an, • • der Richtschnur eines transparenten Verfahrens noch stärker Rechnung zu tragen, indem das Thema qualitätsvolle Dokumentation der Maßnahmen bzw. des Maßnahmenoutputs bereits früh mitgedacht und schriftlich (bspw. unter 5. Evaluation) aufgegriffen wird, die Erfahrungen des Forums Endlagersuche und des Planungsteams Forum Endlagersuche zur Selbstorganisation (z. B. Antragsverfahren, Ressourcenbedarf) in die • • • • Regionalkonferenzen einfließen zu lassen und hierzu ein Übergangsformat zwischen Maßnahme 4.1 und den Regionalkonferenzen zu ermöglichen, die Zielgruppe Junge Generation (vgl. Maßnahme 4.19) weiterreichend anzusprechen und eine Jugendbeteiligung auf Augenhöhe im Kontext von generationen- übergreifenden Veranstaltungen zu verfolgen. Hierbei wird die emotionale Ansprache, die spielerische Ansprache sowie das Antreffen an Jugendorten sowie im digitalen Raum angeregt. zu klären, wie die nationale interessierte Öffentlichkeit (inkl. der Zwischenlager- gemeinden jenseits des Rates der Regionen) in das Fortschreiten des Verfahrens als Dialogpartner einbezogen wird, erste Foren des Austausches zwischen den verschiedenen Zielgruppen und dem Expert:innenpool Endlagersuche (Kap. 4.11) früh vorzubereiten und dabei auch Expert:innen aus der Raumplanung einzubinden, die Verschränkung der dargestellten Beteiligungsmaßnahmen mit den gesetzlich nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) und im Kontext von Aarhus- und Espoo-Konvention (hier insbesondere dem Kiew Protokoll) vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits jetzt genauer zu definieren und auszugestalten. Dabei ist es, wie bereits von Neugebauer et al. 2022 1 beschrieben, von äußerster Bedeutung die Frage der Betroffenheit im Kontext des UVPGs und bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umwelt- prüfung (SUP) zu definieren und dabei der zugrundeliegenden Zielsetzung der EU- Richtlinie 2001/42/EG Rechnung zu tragen. Dies ist insbesondere im Kontext der angestrebten Beschleunigung im Verfahren von großer Relevanz. Die integrative und dialogische Ausgestaltung (Kap. 2 in BASE, Strategie für die Ausgestaltung der Beteiligung bei der Endlagersuche, Mai 2024) ist bei all diesen Maßnahmen von besonderer Bedeutung und fördert die Bildung von Vertrauen. Im Konzept sind u.E. noch weitere Fragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Fragen der Raumentwicklung, zu beachten, z. B. • • wie die Bedeutung unterschiedlicher Raumverständnisse und Raumbegriffe im Standortauswahlverfahren, insb. zum Standortregionenbegriff, mit den jeweiligen Auswirkungen auf Betroffenheit und Akzeptanz berücksichtigt werden sollen, welche Rolle bereits bestehende Kooperationen und Netzwerke der Regionalentwicklung bei der Bildung der Regionalkonferenzen spielen sollen. Außerdem wird in der Zukunft u. E. zu beachten sein, wie sich das Konzept in den Kontext des Standortauswahlverfahrens einfügt. Hierzu seien folgende Stichworte genannt: Neugebauer, Last, Köppel (2022). 1 Million Jahre in die Zukunft – Umweltprüfung für die Endlagersuche hochradi-oaktiver Abfälle in Deutschland. UVP-report 36 (2): 70-80, DOI 10.17442/uvp-report.036.09. 1 •  Rolle der Regionalkonferenzen bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (vgl. § 39 UVPG), Zeitliches Ineinandergreifen der Beteiligungsformate des BASE bspw. mit Nachprüfauftrag der Regionalkonferenz (vgl. §10 Abs. 5 StandAG) und Arbeitsschritte der BGE (bspw. Sozioökonomische Potenzialanalyse, vgl. §16 Abs. 1, Abs. 4 StandAG. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass das vorliegende Konzept „Auf dem Weg zu den Standortregionen“ u. E. noch nicht die Position des BASE hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des § 10 Abs. 2 StandAG erläutert („Die Vollversammlung besteht aus Personen, die in den kommunalen Gebiets-körperschaften der jeweiligen Standortregionen oder unmittelbar angrenzenden kommunalen Gebietskörperschaften nach dem Bundesmeldegesetz angemeldet sind …“). Die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG wirkt sich jedoch auf das formulierte Ziel „Gelingender Start der gesetzlichen Formate“ aus. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, ob die Formulierung „unmittelbar angrenzenden“ (im Zitat oben) bereits einen raumplanerisch hinreichenden Kreis umfasst. Auch im Hinblick auf die Berücksichtigung angrenzender kommunaler Gebietskörperschaften in den Regionalkonferenzen bestehen u. E. derzeit noch offene Fragen: • • • Wie wirkt sich die Umsetzung aufgrund sehr unterschiedlicher Kreis- bzw. Gemeindegrößen auf die jeweilige Anzahl der Stimmberechtigten und damit die Größe der Regionalkonferenzen aus? Wie wird mit komplexen Zuschnitten von Landkreis- und Gemeindegrenzen umgegangen? Zur Erläuterung: Es gibt Landkreise oder Gemeinden, die als unmittelbare Nachbarn über einen schmalen Korridor andere nicht unmittelbar benachbarte Landkreise oder Gemeinden von der Beteiligung ausschließen würden, deren Gebiet jedoch teils näher an der Standortregion läge als das Gesamtgebiet des/der unmittelbar benachbarten Landkreises/Gemeinde. Wird die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG durch das BASE ebenfalls öffentlich konsultiert? Anzahl, Größe und Zuschnitt der durch die BGE vorzuschlagenden Standortregionen sowie Variationen der Größe wirken sich auf jegliche Betrachtungen zur Betroffenheit und Beteiligung in der Standortauswahl und in der zu integrierenden Strategische Umweltprüfung gemäß Anlage 5 Nr. 1.15 UVPG aus. Daher sollten die Ziele hinsichtlich Anzahl, Größe und Zuschnitt der Standortregionen zwischen den beteiligten Organisationen (BMUV, BGE, BASE) nach Möglichkeit frühzeitig geklärt werden. Solange hierzu Ungewissheiten bestehen, könnte die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG mit unterschiedlichen Annahmen geprüft werden. Und schließlich: Aus Sicht der ARL sollte das vorliegende Konzept „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen“ auch Formate enthalten, die die Bevölkerung und Behörden der kommunalen Gebietskörperschaften auf die Durchführung der Wahl der Vertreter:innen der Regionalkonferenzen vorbereitet. Zur Erläuterung: Die Vertreter:innen der Regional-

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben Beitrag des BASE auf der Dialogveranstaltung der BGZ Anfang 28.01.2025 Redner Dr. Christoph Bunzmann, Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung wird notwendig, da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle benannt sein wird. Das BASE hält es für notwendig und möglich, einen sicheren Endlagerstandort bis etwa 2050 zu identifizieren und arbeitet derzeit mit den anderen verantwortlichen Akteuren daran, die Suche nach einem geeigneten Standort dementsprechend und sicherheitsgerichtet zu beschleunigen. Die BGZ plant derweil, den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter in Gorleben 2026 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu beantragen und damit das formale Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz zu starten. Vorlaufend zum Genehmigungsverfahren zur verlängerten Zwischenlagerung hat die BGZ beim BASE die Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Bei einer Dialogveranstaltung der BGZ am 28.01.2025 in Hitzacker wurde die Öffentlichkeit über die Randbedingungen des Verfahrens informiert. In Vertretung des BASE als zuständige Genehmigungsbehörde erläuterte der Leiter der Genehmigungsabteilung, Christoph Bunzmann, die Inhalte, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen im Rahmen der UVP. – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufgabe ist klar, und sie braucht eine Menge Durchhaltevermögen: Die hochradioaktiven Abfälle , die heute in Gorleben und an anderen Standorten gelagert werden, müssen zügig und sicher in tiefen geologischen Schichten eingelagert werden. Bis dahin ist eine sichere Zwischenlagerung und ein sicherer Transport entscheidend, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Diese Aufgabe bearbeiten die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), die Gesellschaft für Zwischenlagerung ( BGZ ), das Entsorgungswerk für Nuklearanlagen ( EWN ), die atomrechtliche Aufsicht im Land, Forschungsinstitute, Beratungsgremien und wir, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Es sind Ingenieurinnen, Wissenschaftler, Juristinnen, Beteiligungsexperten, Verwaltungsfachleute und Menschen vieler anderer Fachrichtungen, die hier ihren Beitrag leisten. Und sie tun das mit viel Fachwissen und Erfahrung, klaren Aufgaben, und unter Beteiligung von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger. Die Akteure und ihre Rollen Ein solches Großprojekt mit so vielen Akteuren braucht klare Struktur, um zu gelingen. Dazu leisten verschiedene Akteure ihren Beitrag, von denen ich vier hier kurz nennen möchte: Das Bundesumweltministerium erstellt mit dem nationalen Entsorgungsprogramm eine übergreifende Planung für die nukleare Entsorgung. Das Programm wurde vor kurzem im Entwurf überarbeitet, dazu wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, danach soll das Kabinett die aktualisierte Planung dieses Jahr beschließen. Im Umweltministerium liegt auch die Fachaufsicht über das BASE , und – getrennt davon – die Beteiligungsverwaltung der BGZ . Die BGZ hat ihr Forschungsprogramm und ihren Plan für die Beteiligung und die Nachweisführung im Genehmigungsverfahren vorgestellt. Die atomrechtliche Aufsicht hier in Niedersachsen liegt beim Umweltministerium. Sie prüfen, ob der Betrieb sicher läuft und haken bei offenen Fragen genau nach. Insbesondere achten sie darauf, dass die Anforderungen der Genehmigung und atomrechtliche Regeln eingehalten werden. Dazu führen sie Inspektionen vor Ort durch und prüfen Dokumente. Alle zehn Jahre führen sie mit der periodischen Sicherheitsüberprüfung eine Gesamtbewertung des sicheren Betriebs durch. Und auch wir, das BASE als Genehmigungsbehörde, haben für die Aufgaben der Zwischenlagerung unsere Strukturen, die ich nun kurz vorstellen will. Das BASE als Akteur der nuklearen Entsorgung Die Aufgaben des BASE umfassen Fragen der nuklearen Sicherheit in den Bereichen des Betriebs von Kernkraftwerken, bei der Zwischenlagerung , bei Transporten, bei der Endlagerung und bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Für das anstehende Genehmigungsverfahren sind die Forschung, die Entwicklung der Anforderungen an die Sicherheit, der Ablauf des Genehmigungsverfahrens und schließlich die Umweltverträglichkeitsprüfung besonders relevant. Darauf werde ich im Folgenden weiter eingehen. Das BASE hat ein Forschungsprogramm erarbeitet, das sich intensiv mit der sicheren Zwischenlagerung sowie dem Transport radioaktiver Abfälle befasst. Die aktuelle Fassung wurde letzten August in Berlin konsultiert, vielen Dank an alle, die sich daran beteiligt haben. Was sichere Zwischenlagerung ist, bestimmt das Atomgesetz erst einmal abstrakt. Es macht deutlich, dass ein sehr hoher Anspruch an die technische Sicherheit zu stellen ist und dass der Betreiber und die Sicherheitsbehörden in einem sogenannten integrierten Sicherungs- und Schutzkonzept gemeinsam dafür sorgen müssen, dass auch Angriffe auf ein Zwischenlager keine schwerwiegenden Konsequenzen für die Bevölkerung haben. Deswegen ist es entscheidend, dass konkrete Regeln für die Sicherheit und die Sicherung entwickelt werden. Das machen die zuständigen Behörden, also das Bundesumweltministerium, das Innenministerium, das BASE , weitere Bundesbehörden und die zuständigen Länderbehörden. Diese Regeln definieren die Aufgabe der BGZ : Ihre Planungen für die längere Zwischenlagerung erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn diese Regeln erfüllt sind. Das BASE nimmt in den regelmäßigen und fortlaufenden Weiterentwicklungen dieser Regeln eine wichtige Rolle ein, auf der Grundlage unseres Fachwissens und der Erfahrung aus den Genehmigungsverfahren. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung Damit kommen wir zum Kern der heutigen Veranstaltung, nämlich dem angekündigten Genehmigungsverfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung als Teil davon: Den Startpunkt bildet die Beantragung eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die BGZ – die Zeitpläne dazu wurden heute von der BGZ vorgestellt. Damit signalisiert die BGZ, dass sie ihr Vorhaben nach ihrer Auffassung genau beschreiben und Nachweise erbringen kann, dass dieses Vorhaben den Sicherheitsanforderungen entspricht. Das BASE wird dieses atomrechtliche Genehmigungsverfahren transparent und ergebnisoffen lenken, entsprechend den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Das Genehmigungsverfahren hat drei wichtige Funktionen, die alle drei in einer Entscheidung über den Antrag zum Abschluss des Verfahrens zusammenwirken: Die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden, verbunden mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Prüfung sowie Bewertung der Sicherheit. 1. Prüfung und Bewertung der Sicherheit Die Prüfung und Bewertung der Sicherheit fußt auf einer genauen Prüfung der Nachweise der BGZ . Wie die BGZ diese Nachweise anhand der geltenden Regelungen führt, ist dabei ihr überlassen. Meist führen diese Arbeiten zu Klärungsbedarfen und zu Nachforderungen der Prüferinnen und Prüfer, dazu werden Zwischenbewertungen erstellt und in verschiedenen Besprechungsformaten diskutiert. Es wird voraussichtlich Jahre dauern, bis in diesem Verfahren eine abschließende Bewertung der Sicherheit erfolgt ist. 2. Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stellt in Vorbereitung auf diese Prüfung zusätzlich und komplementär zu der Expertise der Genehmigungsbehörde sicher, dass in dieser Prüfung alle relevanten Aspekte in den Blick genommen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird eingeleitet, indem Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. In diesen wird das Vorhaben der BGZ und die möglichen Auswirkungen verständlich beschrieben. Sowohl mögliche Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens, wie auch denkbare Auswirkungen von Störfällen sind dabei Thema. Auf dieser Grundlage sind Sie, die interessierte Öffentlichkeit, eingeladen, Einwendungen zu formulieren. Das können Fragen zum Vorgehen oder Zweifel an der Anforderungsgerechtigkeit des Vorgehens sein. Wir werden rechtzeitig und konkret zu dieser Beteiligungsmöglichkeit informieren. Die eingebrachten Einwendungen werden dann Gegenstand eines Erörterungstermins. Wir haben mit der BGZ vereinbart, dass dieser maximal ein Jahr nach Antragstellung stattfinden soll. Das ist eine Beschleunigung gegenüber früheren Verfahren. Dafür beschneiden wir aber nicht die Zeit, in der Sie Stellung nehmen können – vielmehr sollen dafür die notwendigen Unterlagen sehr frühzeitig im Verfahren vorliegen. Der Erörterungstermin wird nach den Regeln des Verfahrensrechts geführt und ist daher eine sehr formelle Angelegenheit. Er soll sicherstellen, dass wir als Genehmigungsbehörde alle Einwendungen in ihrem Kern verstanden haben und sie damit bei der Prüfung und Bewertung richtig berücksichtigen können. Wenn eine Genehmigung erteilt wird, dann werden wir darin darstellen, wie wir mit den Einwendungen umgegangen sind. 3. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP ) Die Umweltverträglichkeitsprüfung schließlich erfolgt auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union und dessen Umsetzung in deutsches Recht. Es geht – wie die BGZ schon erläutert hat – darum, alle Auswirkungen auf den Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen systematisch darzustellen und diese zu bewerten. Dabei übernehmen wir als BASE die Federführung und arbeiten intensiv mit allen betroffenen Behörden zusammen. Ziel sind eine gemeinsame Sachgrundlage und gemeinsame Entscheidungen. Am Ende muss aber jede Behörde selbst feststellen, was die für ihre Aufgabe relevanten Umweltauswirkungen sind. Da eine gründliche Erfassung des Ist-Zustands Zeit kostet, will die BGZ dieses Verfahren bereits jetzt eröffnen. Das ist möglich, weil hier nicht der atomrechtliche Antrag, sondern das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz die Handlungsgrundlage darstellt. Einen entsprechenden Antrag hat die BGZ gestellt. Wir klären derzeit noch formelle Fragen im Hinblick auf ein solches vorgezogenes UVP -Verfahren – wir beginnen diese beiden Verfahren zum ersten Mal getrennt, und wollen das gründlich und richtig machen. Als ersten Schritt nach Einleitung des UVP -Verfahrens werden wir den Untersuchungsrahmen für dieses Vorhaben festsetzen, damit die BGZ so früh wie möglich ein Signal bekommt, ob die eingeleiteten Arbeiten und Untersuchungen zielführend sind. Fazit Wir starten mit diesem Antrag in einen notwendigen nächsten Schritt der nuklearen Entsorgung. Das übergeordnete Ziel des Atomgesetzes wird erreicht, wenn die Zwischenlagerung als Brücke bis zur Endlagerung sicher ist, und sie zu einem Ende gebracht wird, indem die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten zügig erfolgt. Die behördlichen Verfahren dienen dabei der Sache und den Menschen. Durch sie wird Sicherheit garantiert und für alle Bürgerinnen und Bürger transparent, dass Betreiber und Behörden ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen. Erlauben sie mir zum Abschluss noch einen Ausblick über das Verfahren hinaus: Wir wissen, dass es einen Wunsch nach Information und Dialog zu diesen Themen gibt, auch über das Genehmigungsverfahren hinaus. Dazu werden wir ein Konzept vorlegen und auf dieser Grundlage differenzierte Angebote machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

RSD-Abgasmessung

Wieviel Schadstoffe kommen wirklich aus dem Auspuff? Welche Fahrzeuge tragen besonders zu den Schadstoffbelastungen an Straßen bei? Lassen sich mit Modellen, die in der Luftreinhaltung verwendet werden, die Kfz-Emissionen realistisch berechnen? Um diese Fragen besser beantworten zu können, wurden in Berlin erstmals Schadstoffmessungen direkt in der Abgasfahne von Fahrzeugen im Straßenverkehr mit dem Verfahren „Remote Sensing Detection (RSD)“ durchgeführt. Der wissenschaftliche Bericht zu der RSD-Abgasmessung steht hier zum Download bereit: Die umfangreichen Daten zu dem Bericht können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Annette.Rauterberg-Wulff@senmvku.berlin.de . Die Abgasmessungen mit kombinierter Kennzeichenerfassung fanden im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 8. November 2019 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Gemessen wurde an der Sonnenallee (Neukölln) stadteinwärts zwischen Mareschstraße und Thiemannstraße sowie Am Seegraben (Alt-Glienicke) stadtauswärts am Abzweig zur A 117. Um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu messen, wurde quer über die Straße eine Lichtschranke aus infrarotem und ultraviolettem Licht installiert und die Schwächung des Lichtstrahls durch die Schadstoffe gemessen. Diese Lichtabsorption ist umso größer, je mehr Schadstoffe in der Abgasfahne sind. Es handelt sich damit um eine berührungslose Fern-Messung (englisch auch als Remote Sensing Detection oder RSD bezeichnet) ohne störende Eingriffe am Fahrzeug oder in die Fahrweise. Neben der Konzentration von Stickstoffoxiden im Abgas wird auch der Ausstoß von Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Partikeln sowie die Geschwindigkeit und Beschleunigung der Fahrzeuge gemessen. Damit kann der Schadstoffausstoß in Abhängigkeit vom momentanen Kraftstoffverbrauch und der Fahrweise für die verschiedenen Fahrzeuggruppen ausgewertet werden. Wichtig für die Auswertungen sind zudem Daten zum Fahrzeug, d. h. zur Art des Fahrzeugs (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse), zur Antriebsart (Otto-, Dieselmotor, weitere Antriebe), zu seinem Gewicht und zur Abgasnorm, z.B. für einen Vergleich mit Emissionsgrenzwerten. Die Fahrzeugdaten wurden anhand der erfassten Kennzeichen ermittelt. Die Untersuchung ist Teil eines Projektes zur Erarbeitung eines Informationssystems zur aktuellen Luftqualität an Straßen (AkLuSt Berlin). Dieses Projekt wird aus dem “Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020” des Bundes mit einer Fördersumme von insgesamt 155.295 Euro gefördert. Gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgte im Rahmen der Förder­richtlinie “Digitalisierung kommunaler Verkehrs­systeme”.

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