Auswahl von Standorten fuer Kernenergieanlagen und Einzelstandortbewertung unter besonderer Beruecksichtigung des nuklearspezifischen Risikos. Entwicklung eines bundeseinheitlichen EDV-unterstuetzten Verfahrens zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens. Erfassung und nutzwertanalytische Verarbeitung von Standortdaten.
Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Hierzu plant die Uniper Global Commodities SE (im Folgenden kurz „Uniper“), Holzstraße 6, 40211 Düsseldorf, den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde. Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von LNG hat Uniper beim NLWKN die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrages ist die Einleitung der beim Betrieb der FSRU anfallenden Abwässer in einer Menge bis zu 7,02 m³/s, 25.269 m³/h, 530.095 m³/d und 177.780.775 m³/a in die Jade. Für die Zulassung dieser Gewässerbenutzungen ist das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.
Wieviel Schadstoffe kommen wirklich aus dem Auspuff? Welche Fahrzeuge tragen besonders zu den Schadstoffbelastungen an Straßen bei? Lassen sich mit Modellen, die in der Luftreinhaltung verwendet werden, die Kfz-Emissionen realistisch berechnen? Um diese Fragen besser beantworten zu können, wurden in Berlin erstmals Schadstoffmessungen direkt in der Abgasfahne von Fahrzeugen im Straßenverkehr mit dem Verfahren „Remote Sensing Detection (RSD)“ durchgeführt. Der wissenschaftliche Bericht zu der RSD-Abgasmessung steht hier zum Download bereit: Die umfangreichen Daten zu dem Bericht können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Annette.Rauterberg-Wulff@senmvku.berlin.de . Die Abgasmessungen mit kombinierter Kennzeichenerfassung fanden im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 8. November 2019 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Gemessen wurde an der Sonnenallee (Neukölln) stadteinwärts zwischen Mareschstraße und Thiemannstraße sowie Am Seegraben (Alt-Glienicke) stadtauswärts am Abzweig zur A 117. Um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu messen, wurde quer über die Straße eine Lichtschranke aus infrarotem und ultraviolettem Licht installiert und die Schwächung des Lichtstrahls durch die Schadstoffe gemessen. Diese Lichtabsorption ist umso größer, je mehr Schadstoffe in der Abgasfahne sind. Es handelt sich damit um eine berührungslose Fern-Messung (englisch auch als Remote Sensing Detection oder RSD bezeichnet) ohne störende Eingriffe am Fahrzeug oder in die Fahrweise. Neben der Konzentration von Stickstoffoxiden im Abgas wird auch der Ausstoß von Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Partikeln sowie die Geschwindigkeit und Beschleunigung der Fahrzeuge gemessen. Damit kann der Schadstoffausstoß in Abhängigkeit vom momentanen Kraftstoffverbrauch und der Fahrweise für die verschiedenen Fahrzeuggruppen ausgewertet werden. Wichtig für die Auswertungen sind zudem Daten zum Fahrzeug, d. h. zur Art des Fahrzeugs (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse), zur Antriebsart (Otto-, Dieselmotor, weitere Antriebe), zu seinem Gewicht und zur Abgasnorm, z.B. für einen Vergleich mit Emissionsgrenzwerten. Die Fahrzeugdaten wurden anhand der erfassten Kennzeichen ermittelt. Die Untersuchung ist Teil eines Projektes zur Erarbeitung eines Informationssystems zur aktuellen Luftqualität an Straßen (AkLuSt Berlin). Dieses Projekt wird aus dem “Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020” des Bundes mit einer Fördersumme von insgesamt 155.295 Euro gefördert. Gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgte im Rahmen der Förderrichtlinie “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme”.
Noch nie hat ein Bundesland in einem Jahr so viele Windenergieanlagen genehmigt wie Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 2024. Dieser Aufwärtstrend setzt sich auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 unvermindert fort: Zum Stichtag 31. März wurden 248 Anlagen mit einer geplanten Leistung von mehr als 1.500 Megawatt genehmigt. Das entspricht bereits jetzt der zusammen gerechneten genehmigten Leistung der Jahre 2019 bis 2021. Eine aktuelle Auswertung des LANUK NRW zeigt: Nordrhein-Westfalen liegt klar auf Kurs, sein selbst gestecktes Ziel von 1.000 neuen Windrädern bis zum Ende der Legislaturperiode nicht nur zu erreichen, sondern sogar zu übertreffen. Seit dem Sommer 2022 sind 401 Windenergieanlagen installiert worden. Hinzu kommen vorliegende Genehmigungen über weitere insgesamt 1.077 Anlagen, die bis Mai 2027 in Betrieb genommen werden können. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der Ausbau ist keine Symbolpolitik – er ist ein handfestes Zukunftsprogramm. Für eine bezahlbare, sichere und unabhängige Energieversorgung, für wirtschaftliche Perspektiven. Wir zeigen, dass ambitionierter Klimaschutz auch ökonomisch sinnvoll ist: Er schafft Arbeitsplätze, sichert Wertschöpfung vor Ort und macht uns unabhängig von fossilen Importen. Deshalb investieren wir mit voller Überzeugung in Windenergie. Wer politische Verantwortung übernimmt, darf nicht nur an die nächsten Umfragen, sondern muss auch an die nächsten Generationen denken. In Nordrhein-Westfalen setzen wir genau darauf. Mit Erfolg: 2022 sind wir damit gestartet, die Rahmenbedingungen für 1.000 neue Windenergieanlagen in fünf Jahren zu schaffen. Nun zeigt sich: Wir können bereits jetzt davon ausgehen, dieses ehrgeizige Ziel sogar zu übertreffen.“ Umweltminister Oliver Krischer: „Es ist nicht nur gelungen, die Zahl der genehmigten Anlagen mehr als zu verdoppeln, sondern auch die Verfahren zu beschleunigen. Hier zeigen die vielfältigen Anstrengungen von Bund und Land zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren ihre Wirkung. Diesen Erfolg verdanken wir der guten Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen, insbesondere aber auch dem Engagement der Landkreise und kreisfreien Städte als Genehmigungsbehörden vor Ort. Die Genehmigungen sind Meilensteine für den Ausbau der Windenergie auf dem Weg zur Klimaneutralität.“ Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen (Stand 1. April 2025) Zubauprognose im Detail Im Koalitionsvertrag hatten die regierungstragenden Fraktionen vereinbart, den Bau von 1.000 neuen Windenergieanlagen bis zum Ende der Legislaturperiode zu ermöglichen. Laut Angaben aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden in Nordrhein-Westfalen seit Beginn der Legislaturperiode 401 Windenergieanlagen in Betrieb genommen. Für weitere 1.077 Anlagen sind Genehmigungen registriert worden, für die durch die jeweiligen Projektierer eine geplante Inbetriebnahme bis Mitte 2027 angegeben wird. Demnach ist davon auszugehen, dass weit mehr als 1.000 neue Anlagen in dieser Legislaturperiode installiert werden. Der beschleunigte Ausbau der Windenergie gelingt nur mit guter Abstimmung auf allen Ebenen. Um die notwendige Akzeptanz zu sichern, steuert die Regionalplanung den Ausbau der Windenergie in den einzelnen Landesteilen. Die kommunal besetzten Regionalräte entscheiden über die Ausweisung von geeigneten Windenergiebereichen und stellen den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen vor Ort sicher. Mit der Konzentration des Ausbaus auf die regionalplanerisch definierten Windenergiebereiche wird ein ambitionierter und zugleich akzeptanzgesicherter Ausbau sichergestellt. Zum Hintergrund Aktuelle Zahlen zur Zubauprognose, den Genehmigungsverfahren und weitere Daten rund um den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen sind auf den Seiten des Energieatlas des Landes veröffentlicht: www.windenergiemonitoring.nrw.de/ . Einen Überblick über die Beschleunigung des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.windenergieausbau.nrw.de sowie www.energieatlas.nrw.de/site/wind . Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 21.05.2025 __________________________________________________________________________ Ergebnisprotokoll Öffentliche Sitzung 21.05.2025, 18:30 – 21:10 Uhr Teilnehmende: PFE-Mitglieder:Eva Bayreuther (PFE), Andreas Fox (PFE), Bettina Gaebel (PFE), Jörg Hacker (PFE), Janine Hauer (PFE), Daniel Lübbert (PFE), Heiko Schaak (PFE), Asta von Oppen (PFE) Elisa Akansu (U35-AG), Lukas Fachtan (U35-AG), Farras Fathi (U35- AG), Maximilian Hipp (U35-AG), Anton Köller (U35-AG), Dagmar Dehmer (BGE) Weitere:Felix Beyer (Organisationsbüro), Prisca Biermann (BGE), Neye Esther (BGE), Sarah Schmid (Organisationsbüro) Mit der interessierten Öffentlichkeit insgesamt 119 Teilnehmende Moderation:Josephine Brücher (Zebralog) Protokoll:Henrike Dornbusch (Zebralog) Inhalt TOP 1 – Rückblick auf die Sitzung vom 09.04.2025 .............................................................. 1 TOP 2 – Beitrag zur Beschleunigungsdebatte (Bernd Redecker, BUND) .............................. 2 TOP 3 – Schwerpunktthema: Optimierungspotentiale im Standortauswahlverfahren ............ 3 TOP 4 – Zusammenführung der Ergebnisse der Breakout-Sessions ..................................... 3 TOP 5 – Abschluss................................................................................................................ 8 Anlagen: ................................................................................................................................ 8 TOP 1 – Rückblick auf die Sitzung vom 09.04.2025 Anknüpfend an die Debatte in der öffentlichen PFE-Sitzung am 09.04. führt ein Vertreter des PFE in das Thema Optimierungspotentiale im Standortauswahlverfahren ein. Er verweist auf vier Positionspapiere (BGE, BASE, NBG, ESK) als Grundlage der Diskussion. • • Das ESK-Papier: entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/ESK_Positi- onspapier_ZEIT_AuswahlverfahrenBeschleunigungspotenziale_ESK118_251024.pdf Die Stellungnahme der NBG zum ESK-Papier: TOP 4 NBG-Stellungnahme zum Posi- tionspapier der Entsorgungskommission vom 25.10.2024 (95. NBG-Sitzung, 6.3.2025, Berlin-Online) Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: orga.forum.endagersuche@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 1 Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 21.05.2025 • • Das BASE-Papier: BASE - Stellungnahmen - Beschleunigungspotenziale im Stand- ortauswahlverfahren Das BGE-Diskussionspapier: 20250130_Diskussionsvorschlag_Beschleuni- gung_Standortauswahlverfahren_barrierefrei.pdf In der öffentlichen PFE-Sitzung am 9.4. sei Konsens gewesen, am Ziel der bestmöglichen Sicherheit festzuhalten. Der Bedarf nach einem übergeordneten Zeitplan für die Endlager- standortsuche habe sich herauskristallisiert. Zudem habe breite Zustimmung dazu bestan- den, das Jahr 2046 als neue Zielmarke im Blick zu behalten. Dafür könnten Gesetzesände- rungen notwendig sein, auch die Anzahl der Standortregionen müsse begrenzt werden. Fragen und Rückmeldungen • Eine Person merkt an, dass ihre Region geologisch ungeeignet sei. Eine frühzei- tige Ausgrenzung könne das Verfahren beschleunigen. ➔ Ein Mitglied des PFE verweist auf die BGE als Ansprechpartnerin für solche Hinweise. ➔ Ein Teilnehmer kommentiert, dass es nicht sinnvoll sei, Regionen von Beginn an auszuschließen. TOP 2 – Beitrag zur Beschleunigungsdebatte (Bernd Redecker, BUND) Bernd Redecker (Bundesarbeitskreis Atom im BUND) gibt einen Input zur Position des BUND in der Beschleunigungsdebatte. Er stellt in Frage, ob der Diskurs um Beschleunigung berechtigt sei. Statt zu fragen, wie das Verfahren beschleunigt werden könne, solle gefragt werden, wie es verbessert werden könne. Schneller bedeute nicht automatisch besser. Eine Beschleunigung des Verfahrens dürfe nicht auf die Kosten von Sicherheit, Transparenz und Beteiligung gehen. Es sei von Anfang an bekannt gewesen, dass die Zeitpläne ambitioniert seien. Die BGE arbeite derweil wie bisher weiter, die aktuelle Debatte trage nicht zur Sicher- heit der Zwischenlager bei. Fragen und Rückmeldungen • • Von den Zwischenlagern gehe eine reale Gefahr aus – insbesondere im Fall von Krieg und Terror. Deshalb solle der Endlagerstandort möglichst bald gefunden werden. Nicht der Qualität dienende Schleifen sollten verkürzt werden. ➔ Antwort Herr Redecker (BUND): In den Zwischenlagern sollten die Sicher- heitskonzepte überarbeitet werden. Das Jahr 2031 stamme aus der Politik. Die Kommission habe erwartet, dass der Prozess länger dauere. Beschleuni- gung bedeute nicht zwangsläufig eine Verbesserung des Verfahrens. Ziel sollte eine Verbesserung des Endlagersuchprozesses sein. ➔ Anmerkung: Die Zwischenlager warten auf das Endlager. Das Verfahren sei besser, wenn es schneller gehe. Die ursprünglichen Zielwerte seien ambitio- niert, aber realistisch. Warum reden die Beteiligten nicht miteinander? Ein gemeinsames Forum könne zur Beschleunigung beitragen. Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: orga.forum.endagersuche@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 2 Planungsteam Forum Endlagersuche Datum: 21.05.2025 • Ist die öffentliche Debatte über die Standortauswahl über Jahrzehnte (40/50) rea- listisch und aufrechthaltbar? ➔ Antwort Herrn Redecker (BUND): Das lasse sich derzeit nicht beantworten. TOP 3 – Schwerpunktthema: Optimierungspotentiale im Standortaus- wahlverfahren Vier Kleingruppen diskutieren in Breakout-Sessions unterschiedliche Aspekte der Optimie- rung im Standortauswahlverfahren. Die Teilnehmenden ordnen sich selbst den Themen zu. TOP 4 – Zusammenführung der Ergebnisse der Breakout-Sessions Im Anschluss an die Arbeit in den Kleingruppen kommen alle Teilnehmenden wieder zusam- men und die Moderation jeder Gruppe berichtet von den Diskussionen. Gruppe 1: Wie stehen Sie zum Standortauswahlverfahren, wenn es Ihnen näher rückt? – bis in Ihren Garten In der ersten Gruppe wurden unterschiedliche Aspekte diskutiert, insbesondere zum The- menkomplex der Betretung von Grundstücken durch die BGE. Hintergrund: In der Phase der übertägigen Erkundung muss die BGE Grundstücke betreten, um verschiedene Maßnahmen durchzuführen. Hierzu zählen beispielsweise Bohrungen, das Befahren mit seismischen Vibrationsfahrzeugen oder das Aufstellen von Geophonen. Die Ei- gentümerinnen müssen einer solchen Betretung zustimmen; sie können diese auch verwei- gern. Finanzielle Einbußen für die Eigentümerinnen seien möglich; Entschädigungen seien üblich. Zusammenfassung der Diskussion • • • Die BGE wolle das Duldungsrecht nutzen und schlägt die Erarbeitung eines Ka- talogs möglicher pauschaler Kompensationszahlungen vor, um Transparenz und Fairness sicherzustellen. Die Mittel für Entschädigungen stammten aus dem BGE-Haushalt und unterlägen den entsprechenden Haushaltsvorgaben. Die anwesenden Diskutierenden, darunter kommunale Vertreter*innen, hießen ei- nen solchen Katalog grundsätzlich gut. Die Höhe möglicher Entschädigungen und deren Angemessenheit müsse jedoch transparent und gemeinsam diskutiert wer- den. Es herrschte Einigkeit, dass mit dem Grundrecht auf Eigentum sensibel und ver- antwortungsvoll umgegangen werden müsse. Auch die mögliche Notwendigkeit von Enteignungen im weiteren Verfahren müsse gut und frühzeitig diskutiert wer- den. Zuständigkeiten und rechtliche Fragen seien zu klären, um lange Verzöge- rungen durch Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bei Fragen melden Sie sich gerne unter: orga.forum.endagersuche@base.bund.de oder +49 30 184321 - 0 3
„Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ Stellungnahme des ARL-Arbeitskreises "Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland - Zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung" ans Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 03.12.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat am 26.09.2024 die Konsultationsfassung zum Konzept „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ veröffentlicht. Im Beteiligungskonzept werden Maßnahmen vorgestellt, welche zu einem gelingenden Start der Regionalkonferenzen beitragen sollen. Das Konzept stellt eine grundsätzlich nachvollziehbare Vorgehensweise dar. Es setzt sich aus einem vielfältigen Maßnahmenbündel zusammen und adressiert unterschiedliche Zielgruppen. Von der Möglichkeit der Beratung machen wir seitens des Arbeitskreises „Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland – Zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung“ der ARL – Akademie für Raum-entwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft dankend Gebrauch. Wir beschäftigen uns im ARL-Arbeitskreis mit Fragen der Governance, mit Narrativen der Endlagerung, mit Fragen der Akzeptanz in Beteiligungsverfahren sowie raumplanerischen Instrumenten im Standortauswahlverfahren (bspw. der Sozioökonomischen Potenzialanalyse, §16 StandAG). Wir bearbeiten diese Themen im breiteren Kontext der Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung im Standortauswahlverfahren. Basierend auf dem beruflichen Hintergrund und der wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungen unserer Arbeitskreismitglieder in Raumplanung und Regionalentwicklung respektive Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren erlauben wir uns die nachfolgenden Anmerkungen und Anregungen. Hinsichtlich der Konzeptausarbeitung und Formatentwicklung für die Öffentlichkeits- beteiligung regen wir an, • • der Richtschnur eines transparenten Verfahrens noch stärker Rechnung zu tragen, indem das Thema qualitätsvolle Dokumentation der Maßnahmen bzw. des Maßnahmenoutputs bereits früh mitgedacht und schriftlich (bspw. unter 5. Evaluation) aufgegriffen wird, die Erfahrungen des Forums Endlagersuche und des Planungsteams Forum Endlagersuche zur Selbstorganisation (z. B. Antragsverfahren, Ressourcenbedarf) in die • • • • Regionalkonferenzen einfließen zu lassen und hierzu ein Übergangsformat zwischen Maßnahme 4.1 und den Regionalkonferenzen zu ermöglichen, die Zielgruppe Junge Generation (vgl. Maßnahme 4.19) weiterreichend anzusprechen und eine Jugendbeteiligung auf Augenhöhe im Kontext von generationen- übergreifenden Veranstaltungen zu verfolgen. Hierbei wird die emotionale Ansprache, die spielerische Ansprache sowie das Antreffen an Jugendorten sowie im digitalen Raum angeregt. zu klären, wie die nationale interessierte Öffentlichkeit (inkl. der Zwischenlager- gemeinden jenseits des Rates der Regionen) in das Fortschreiten des Verfahrens als Dialogpartner einbezogen wird, erste Foren des Austausches zwischen den verschiedenen Zielgruppen und dem Expert:innenpool Endlagersuche (Kap. 4.11) früh vorzubereiten und dabei auch Expert:innen aus der Raumplanung einzubinden, die Verschränkung der dargestellten Beteiligungsmaßnahmen mit den gesetzlich nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) und im Kontext von Aarhus- und Espoo-Konvention (hier insbesondere dem Kiew Protokoll) vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits jetzt genauer zu definieren und auszugestalten. Dabei ist es, wie bereits von Neugebauer et al. 2022 1 beschrieben, von äußerster Bedeutung die Frage der Betroffenheit im Kontext des UVPGs und bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umwelt- prüfung (SUP) zu definieren und dabei der zugrundeliegenden Zielsetzung der EU- Richtlinie 2001/42/EG Rechnung zu tragen. Dies ist insbesondere im Kontext der angestrebten Beschleunigung im Verfahren von großer Relevanz. Die integrative und dialogische Ausgestaltung (Kap. 2 in BASE, Strategie für die Ausgestaltung der Beteiligung bei der Endlagersuche, Mai 2024) ist bei all diesen Maßnahmen von besonderer Bedeutung und fördert die Bildung von Vertrauen. Im Konzept sind u.E. noch weitere Fragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Fragen der Raumentwicklung, zu beachten, z. B. • • wie die Bedeutung unterschiedlicher Raumverständnisse und Raumbegriffe im Standortauswahlverfahren, insb. zum Standortregionenbegriff, mit den jeweiligen Auswirkungen auf Betroffenheit und Akzeptanz berücksichtigt werden sollen, welche Rolle bereits bestehende Kooperationen und Netzwerke der Regionalentwicklung bei der Bildung der Regionalkonferenzen spielen sollen. Außerdem wird in der Zukunft u. E. zu beachten sein, wie sich das Konzept in den Kontext des Standortauswahlverfahrens einfügt. Hierzu seien folgende Stichworte genannt: Neugebauer, Last, Köppel (2022). 1 Million Jahre in die Zukunft – Umweltprüfung für die Endlagersuche hochradi-oaktiver Abfälle in Deutschland. UVP-report 36 (2): 70-80, DOI 10.17442/uvp-report.036.09. 1 • Rolle der Regionalkonferenzen bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (vgl. § 39 UVPG), Zeitliches Ineinandergreifen der Beteiligungsformate des BASE bspw. mit Nachprüfauftrag der Regionalkonferenz (vgl. §10 Abs. 5 StandAG) und Arbeitsschritte der BGE (bspw. Sozioökonomische Potenzialanalyse, vgl. §16 Abs. 1, Abs. 4 StandAG. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass das vorliegende Konzept „Auf dem Weg zu den Standortregionen“ u. E. noch nicht die Position des BASE hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des § 10 Abs. 2 StandAG erläutert („Die Vollversammlung besteht aus Personen, die in den kommunalen Gebiets-körperschaften der jeweiligen Standortregionen oder unmittelbar angrenzenden kommunalen Gebietskörperschaften nach dem Bundesmeldegesetz angemeldet sind …“). Die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG wirkt sich jedoch auf das formulierte Ziel „Gelingender Start der gesetzlichen Formate“ aus. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, ob die Formulierung „unmittelbar angrenzenden“ (im Zitat oben) bereits einen raumplanerisch hinreichenden Kreis umfasst. Auch im Hinblick auf die Berücksichtigung angrenzender kommunaler Gebietskörperschaften in den Regionalkonferenzen bestehen u. E. derzeit noch offene Fragen: • • • Wie wirkt sich die Umsetzung aufgrund sehr unterschiedlicher Kreis- bzw. Gemeindegrößen auf die jeweilige Anzahl der Stimmberechtigten und damit die Größe der Regionalkonferenzen aus? Wie wird mit komplexen Zuschnitten von Landkreis- und Gemeindegrenzen umgegangen? Zur Erläuterung: Es gibt Landkreise oder Gemeinden, die als unmittelbare Nachbarn über einen schmalen Korridor andere nicht unmittelbar benachbarte Landkreise oder Gemeinden von der Beteiligung ausschließen würden, deren Gebiet jedoch teils näher an der Standortregion läge als das Gesamtgebiet des/der unmittelbar benachbarten Landkreises/Gemeinde. Wird die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG durch das BASE ebenfalls öffentlich konsultiert? Anzahl, Größe und Zuschnitt der durch die BGE vorzuschlagenden Standortregionen sowie Variationen der Größe wirken sich auf jegliche Betrachtungen zur Betroffenheit und Beteiligung in der Standortauswahl und in der zu integrierenden Strategische Umweltprüfung gemäß Anlage 5 Nr. 1.15 UVPG aus. Daher sollten die Ziele hinsichtlich Anzahl, Größe und Zuschnitt der Standortregionen zwischen den beteiligten Organisationen (BMUV, BGE, BASE) nach Möglichkeit frühzeitig geklärt werden. Solange hierzu Ungewissheiten bestehen, könnte die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG mit unterschiedlichen Annahmen geprüft werden. Und schließlich: Aus Sicht der ARL sollte das vorliegende Konzept „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen“ auch Formate enthalten, die die Bevölkerung und Behörden der kommunalen Gebietskörperschaften auf die Durchführung der Wahl der Vertreter:innen der Regionalkonferenzen vorbereitet. Zur Erläuterung: Die Vertreter:innen der Regional-
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 52 |
| Land | 15 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 31 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 20 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 35 |
| offen | 33 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 68 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 23 |
| Keine | 38 |
| Webseite | 13 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 28 |
| Lebewesen und Lebensräume | 38 |
| Luft | 20 |
| Mensch und Umwelt | 68 |
| Wasser | 19 |
| Weitere | 60 |