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RSD-Abgasmessung

Wieviel Schadstoffe kommen wirklich aus dem Auspuff? Welche Fahrzeuge tragen besonders zu den Schadstoffbelastungen an Straßen bei? Lassen sich mit Modellen, die in der Luftreinhaltung verwendet werden, die Kfz-Emissionen realistisch berechnen? Um diese Fragen besser beantworten zu können, wurden in Berlin erstmals Schadstoffmessungen direkt in der Abgasfahne von Fahrzeugen im Straßenverkehr mit dem Verfahren „Remote Sensing Detection (RSD)“ durchgeführt. Der wissenschaftliche Bericht zu der RSD-Abgasmessung steht hier zum Download bereit: Die umfangreichen Daten zu dem Bericht können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Annette.Rauterberg-Wulff@senmvku.berlin.de . Die Abgasmessungen mit kombinierter Kennzeichenerfassung fanden im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 8. November 2019 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Gemessen wurde an der Sonnenallee (Neukölln) stadteinwärts zwischen Mareschstraße und Thiemannstraße sowie Am Seegraben (Alt-Glienicke) stadtauswärts am Abzweig zur A 117. Um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu messen, wurde quer über die Straße eine Lichtschranke aus infrarotem und ultraviolettem Licht installiert und die Schwächung des Lichtstrahls durch die Schadstoffe gemessen. Diese Lichtabsorption ist umso größer, je mehr Schadstoffe in der Abgasfahne sind. Es handelt sich damit um eine berührungslose Fern-Messung (englisch auch als Remote Sensing Detection oder RSD bezeichnet) ohne störende Eingriffe am Fahrzeug oder in die Fahrweise. Neben der Konzentration von Stickstoffoxiden im Abgas wird auch der Ausstoß von Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Partikeln sowie die Geschwindigkeit und Beschleunigung der Fahrzeuge gemessen. Damit kann der Schadstoffausstoß in Abhängigkeit vom momentanen Kraftstoffverbrauch und der Fahrweise für die verschiedenen Fahrzeuggruppen ausgewertet werden. Wichtig für die Auswertungen sind zudem Daten zum Fahrzeug, d. h. zur Art des Fahrzeugs (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse), zur Antriebsart (Otto-, Dieselmotor, weitere Antriebe), zu seinem Gewicht und zur Abgasnorm, z.B. für einen Vergleich mit Emissionsgrenzwerten. Die Fahrzeugdaten wurden anhand der erfassten Kennzeichen ermittelt. Die Untersuchung ist Teil eines Projektes zur Erarbeitung eines Informationssystems zur aktuellen Luftqualität an Straßen (AkLuSt Berlin). Dieses Projekt wird aus dem “Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020” des Bundes mit einer Fördersumme von insgesamt 155.295 Euro gefördert. Gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgte im Rahmen der Förder­richtlinie “Digitalisierung kommunaler Verkehrs­systeme”.

Ressortforschungsplan 2023, Naturschutzfachliche bundesweite Waldpotenzialkarte für die vorgelagerte Planung; Erstellung einer bundesweiten Karte bzw. GIS-Anwendung, die auf Basis von Fernerkundungsdaten und einer darauf beruhenden Baumartenerkennung eine naturschutzfachliche Bewertung von Wäldern für die vorgelagerte Planung bereitstellt

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben

Verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben Beitrag des BASE auf der Dialogveranstaltung der BGZ Anfang 28.01.2025 Redner Dr. Christoph Bunzmann, Abteilungsleiter Genehmigungsverfahren Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben läuft im Jahr 2034 aus. Eine verlängerte Zwischenlagerung wird notwendig, da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle benannt sein wird. Das BASE hält es für notwendig und möglich, einen sicheren Endlagerstandort bis etwa 2050 zu identifizieren und arbeitet derzeit mit den anderen verantwortlichen Akteuren daran, die Suche nach einem geeigneten Standort dementsprechend und sicherheitsgerichtet zu beschleunigen. Die BGZ plant derweil, den weiteren Verbleib der CASTOR-Behälter in Gorleben 2026 beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zu beantragen und damit das formale Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz zu starten. Vorlaufend zum Genehmigungsverfahren zur verlängerten Zwischenlagerung hat die BGZ beim BASE die Einleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Bei einer Dialogveranstaltung der BGZ am 28.01.2025 in Hitzacker wurde die Öffentlichkeit über die Randbedingungen des Verfahrens informiert. In Vertretung des BASE als zuständige Genehmigungsbehörde erläuterte der Leiter der Genehmigungsabteilung, Christoph Bunzmann, die Inhalte, die Detailtiefe und die zu verwendenden Methoden der Untersuchungen im Rahmen der UVP. – Es gilt das gesprochene Wort – Sehr geehrte Damen und Herren, die Aufgabe ist klar, und sie braucht eine Menge Durchhaltevermögen: Die hochradioaktiven Abfälle , die heute in Gorleben und an anderen Standorten gelagert werden, müssen zügig und sicher in tiefen geologischen Schichten eingelagert werden. Bis dahin ist eine sichere Zwischenlagerung und ein sicherer Transport entscheidend, um die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten. Diese Aufgabe bearbeiten die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ), die Gesellschaft für Zwischenlagerung ( BGZ ), das Entsorgungswerk für Nuklearanlagen ( EWN ), die atomrechtliche Aufsicht im Land, Forschungsinstitute, Beratungsgremien und wir, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ). Es sind Ingenieurinnen, Wissenschaftler, Juristinnen, Beteiligungsexperten, Verwaltungsfachleute und Menschen vieler anderer Fachrichtungen, die hier ihren Beitrag leisten. Und sie tun das mit viel Fachwissen und Erfahrung, klaren Aufgaben, und unter Beteiligung von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger. Die Akteure und ihre Rollen Ein solches Großprojekt mit so vielen Akteuren braucht klare Struktur, um zu gelingen. Dazu leisten verschiedene Akteure ihren Beitrag, von denen ich vier hier kurz nennen möchte: Das Bundesumweltministerium erstellt mit dem nationalen Entsorgungsprogramm eine übergreifende Planung für die nukleare Entsorgung. Das Programm wurde vor kurzem im Entwurf überarbeitet, dazu wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, danach soll das Kabinett die aktualisierte Planung dieses Jahr beschließen. Im Umweltministerium liegt auch die Fachaufsicht über das BASE , und – getrennt davon – die Beteiligungsverwaltung der BGZ . Die BGZ hat ihr Forschungsprogramm und ihren Plan für die Beteiligung und die Nachweisführung im Genehmigungsverfahren vorgestellt. Die atomrechtliche Aufsicht hier in Niedersachsen liegt beim Umweltministerium. Sie prüfen, ob der Betrieb sicher läuft und haken bei offenen Fragen genau nach. Insbesondere achten sie darauf, dass die Anforderungen der Genehmigung und atomrechtliche Regeln eingehalten werden. Dazu führen sie Inspektionen vor Ort durch und prüfen Dokumente. Alle zehn Jahre führen sie mit der periodischen Sicherheitsüberprüfung eine Gesamtbewertung des sicheren Betriebs durch. Und auch wir, das BASE als Genehmigungsbehörde, haben für die Aufgaben der Zwischenlagerung unsere Strukturen, die ich nun kurz vorstellen will. Das BASE als Akteur der nuklearen Entsorgung Die Aufgaben des BASE umfassen Fragen der nuklearen Sicherheit in den Bereichen des Betriebs von Kernkraftwerken, bei der Zwischenlagerung , bei Transporten, bei der Endlagerung und bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Für das anstehende Genehmigungsverfahren sind die Forschung, die Entwicklung der Anforderungen an die Sicherheit, der Ablauf des Genehmigungsverfahrens und schließlich die Umweltverträglichkeitsprüfung besonders relevant. Darauf werde ich im Folgenden weiter eingehen. Das BASE hat ein Forschungsprogramm erarbeitet, das sich intensiv mit der sicheren Zwischenlagerung sowie dem Transport radioaktiver Abfälle befasst. Die aktuelle Fassung wurde letzten August in Berlin konsultiert, vielen Dank an alle, die sich daran beteiligt haben. Was sichere Zwischenlagerung ist, bestimmt das Atomgesetz erst einmal abstrakt. Es macht deutlich, dass ein sehr hoher Anspruch an die technische Sicherheit zu stellen ist und dass der Betreiber und die Sicherheitsbehörden in einem sogenannten integrierten Sicherungs- und Schutzkonzept gemeinsam dafür sorgen müssen, dass auch Angriffe auf ein Zwischenlager keine schwerwiegenden Konsequenzen für die Bevölkerung haben. Deswegen ist es entscheidend, dass konkrete Regeln für die Sicherheit und die Sicherung entwickelt werden. Das machen die zuständigen Behörden, also das Bundesumweltministerium, das Innenministerium, das BASE , weitere Bundesbehörden und die zuständigen Länderbehörden. Diese Regeln definieren die Aufgabe der BGZ : Ihre Planungen für die längere Zwischenlagerung erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn diese Regeln erfüllt sind. Das BASE nimmt in den regelmäßigen und fortlaufenden Weiterentwicklungen dieser Regeln eine wichtige Rolle ein, auf der Grundlage unseres Fachwissens und der Erfahrung aus den Genehmigungsverfahren. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung Damit kommen wir zum Kern der heutigen Veranstaltung, nämlich dem angekündigten Genehmigungsverfahren und der Umweltverträglichkeitsprüfung als Teil davon: Den Startpunkt bildet die Beantragung eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die BGZ – die Zeitpläne dazu wurden heute von der BGZ vorgestellt. Damit signalisiert die BGZ, dass sie ihr Vorhaben nach ihrer Auffassung genau beschreiben und Nachweise erbringen kann, dass dieses Vorhaben den Sicherheitsanforderungen entspricht. Das BASE wird dieses atomrechtliche Genehmigungsverfahren transparent und ergebnisoffen lenken, entsprechend den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Das Genehmigungsverfahren hat drei wichtige Funktionen, die alle drei in einer Entscheidung über den Antrag zum Abschluss des Verfahrens zusammenwirken: Die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden, verbunden mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Prüfung sowie Bewertung der Sicherheit. 1. Prüfung und Bewertung der Sicherheit Die Prüfung und Bewertung der Sicherheit fußt auf einer genauen Prüfung der Nachweise der BGZ . Wie die BGZ diese Nachweise anhand der geltenden Regelungen führt, ist dabei ihr überlassen. Meist führen diese Arbeiten zu Klärungsbedarfen und zu Nachforderungen der Prüferinnen und Prüfer, dazu werden Zwischenbewertungen erstellt und in verschiedenen Besprechungsformaten diskutiert. Es wird voraussichtlich Jahre dauern, bis in diesem Verfahren eine abschließende Bewertung der Sicherheit erfolgt ist. 2. Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit Die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stellt in Vorbereitung auf diese Prüfung zusätzlich und komplementär zu der Expertise der Genehmigungsbehörde sicher, dass in dieser Prüfung alle relevanten Aspekte in den Blick genommen werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird eingeleitet, indem Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. In diesen wird das Vorhaben der BGZ und die möglichen Auswirkungen verständlich beschrieben. Sowohl mögliche Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens, wie auch denkbare Auswirkungen von Störfällen sind dabei Thema. Auf dieser Grundlage sind Sie, die interessierte Öffentlichkeit, eingeladen, Einwendungen zu formulieren. Das können Fragen zum Vorgehen oder Zweifel an der Anforderungsgerechtigkeit des Vorgehens sein. Wir werden rechtzeitig und konkret zu dieser Beteiligungsmöglichkeit informieren. Die eingebrachten Einwendungen werden dann Gegenstand eines Erörterungstermins. Wir haben mit der BGZ vereinbart, dass dieser maximal ein Jahr nach Antragstellung stattfinden soll. Das ist eine Beschleunigung gegenüber früheren Verfahren. Dafür beschneiden wir aber nicht die Zeit, in der Sie Stellung nehmen können – vielmehr sollen dafür die notwendigen Unterlagen sehr frühzeitig im Verfahren vorliegen. Der Erörterungstermin wird nach den Regeln des Verfahrensrechts geführt und ist daher eine sehr formelle Angelegenheit. Er soll sicherstellen, dass wir als Genehmigungsbehörde alle Einwendungen in ihrem Kern verstanden haben und sie damit bei der Prüfung und Bewertung richtig berücksichtigen können. Wenn eine Genehmigung erteilt wird, dann werden wir darin darstellen, wie wir mit den Einwendungen umgegangen sind. 3. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP ) Die Umweltverträglichkeitsprüfung schließlich erfolgt auf der Grundlage des Rechts der Europäischen Union und dessen Umsetzung in deutsches Recht. Es geht – wie die BGZ schon erläutert hat – darum, alle Auswirkungen auf den Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen systematisch darzustellen und diese zu bewerten. Dabei übernehmen wir als BASE die Federführung und arbeiten intensiv mit allen betroffenen Behörden zusammen. Ziel sind eine gemeinsame Sachgrundlage und gemeinsame Entscheidungen. Am Ende muss aber jede Behörde selbst feststellen, was die für ihre Aufgabe relevanten Umweltauswirkungen sind. Da eine gründliche Erfassung des Ist-Zustands Zeit kostet, will die BGZ dieses Verfahren bereits jetzt eröffnen. Das ist möglich, weil hier nicht der atomrechtliche Antrag, sondern das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz die Handlungsgrundlage darstellt. Einen entsprechenden Antrag hat die BGZ gestellt. Wir klären derzeit noch formelle Fragen im Hinblick auf ein solches vorgezogenes UVP -Verfahren – wir beginnen diese beiden Verfahren zum ersten Mal getrennt, und wollen das gründlich und richtig machen. Als ersten Schritt nach Einleitung des UVP -Verfahrens werden wir den Untersuchungsrahmen für dieses Vorhaben festsetzen, damit die BGZ so früh wie möglich ein Signal bekommt, ob die eingeleiteten Arbeiten und Untersuchungen zielführend sind. Fazit Wir starten mit diesem Antrag in einen notwendigen nächsten Schritt der nuklearen Entsorgung. Das übergeordnete Ziel des Atomgesetzes wird erreicht, wenn die Zwischenlagerung als Brücke bis zur Endlagerung sicher ist, und sie zu einem Ende gebracht wird, indem die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten zügig erfolgt. Die behördlichen Verfahren dienen dabei der Sache und den Menschen. Durch sie wird Sicherheit garantiert und für alle Bürgerinnen und Bürger transparent, dass Betreiber und Behörden ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen. Erlauben sie mir zum Abschluss noch einen Ausblick über das Verfahren hinaus: Wir wissen, dass es einen Wunsch nach Information und Dialog zu diesen Themen gibt, auch über das Genehmigungsverfahren hinaus. Dazu werden wir ein Konzept vorlegen und auf dieser Grundlage differenzierte Angebote machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Entwicklung eines EDV-unterstuetzten Entscheidungsinstruments zur Standortvorauswahl von Kernenergieanlagen

Auswahl von Standorten fuer Kernenergieanlagen und Einzelstandortbewertung unter besonderer Beruecksichtigung des nuklearspezifischen Risikos. Entwicklung eines bundeseinheitlichen EDV-unterstuetzten Verfahrens zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens. Erfassung und nutzwertanalytische Verarbeitung von Standortdaten.

LNG-Terminal Wilhelmshaven - Betrieb einer FSRU durch die Fa. Uniper Global Commodities SE - Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern in die Jade

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Hierzu plant die Uniper Global Commodities SE (im Folgenden kurz „Uniper“), Holzstraße 6, 40211 Düsseldorf, den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde. Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von LNG hat Uniper beim NLWKN die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrages ist die Einleitung der beim Betrieb der FSRU anfallenden Abwässer in einer Menge bis zu 7,02 m³/s, 25.269 m³/h, 530.095 m³/d und 177.780.775 m³/a in die Jade. Für die Zulassung dieser Gewässerbenutzungen ist das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.

Gesamtprozessanalyse der Realisierung von Schieneninfrastrukturprojekten

Entwicklung und Monitoring saisonaler Wärme- und Kältespeicherung zur Demonstration eines Aquiferspeichers in Deutschland, Vorhaben: Technische, wirtschaftliche und genehmigungsrechtliche Machbarkeit

Entwicklung und Monitoring saisonaler Wärme- und Kältespeicherung zur Demonstration eines Aquiferspeichers in Deutschland, Vorhaben: Modellierung, Monitoring und Wissenstransfer

BASE-Präsident Christian Kühn und Bundesumweltminister Carsten Schneider zum Start des 4. Forum Endlagersuche

BASE-Präsident Christian Kühn und Bundesumweltminister Carsten Schneider zum Start des 4. Forum Endlagersuche „Lernfähigkeit ist der Schlüssel für Vertrauen in die Endlagersuche” Anfang 21.11.2025 Redner Christian Kühn, Präsident des BASE & Carsten Schneider, Bundesumweltminister Christian Kühn , Präsident des BASE , begrüßte am 21. November 2025 die Teilnehmenden des 4. Forum Endlagersuche in Hannover. Im Fokus standen die jeweiligen Arbeitsstände der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) und weitere relevante Fragen des Standortauswahlverfahrens bei der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Kühns Überzeugung: „Hier wollen wir zeigen, dass die Endlagersuche kein technokratischer Verwaltungsakt ist, sondern ein gesellschaftlicher Prozess, getragen von Dialog und Diskussion, von Transparenz, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung.” – Es gilt das gesprochene Wort – Liebe Kolleginnen und Kollegen © BASE/bundesfoto/Kurc aus dem NBG , der BGE , der BGZ , aus den Ländern und den Kommunen, aus der Wissenschaft, aus Politik und Zivilgesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem BASE , liebe Mitglieder des PFE , nach einer erneut intensiven Zeit der Planung und Vorbereitung, nach vielen Diskussionen oder zahllosen Videokonferenzen geht es heute endlich los, mit dem 4. Forum Endlagersuche – an einem für die Endlagersuche besonderen Ort, hier in Hannover, mitten in Niedersachsen. Als Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, freue ich mich sehr, Sie heute alle hier begrüßen zu können! Dass wir uns heute hier versammeln, ist weit mehr als eine praktische organisatorische Entscheidung gewesen – es ist ein symbolisches Zeichen . Niedersachsen ist wie kein anderes Bundesland mit der Geschichte der Endlagerung radioaktiver Abfälle verbunden. Hier, in diesem Land, wurde über Jahrzehnte gestritten, demonstriert, geforscht und gerungen – um Sicherheit, um Verantwortung und um Vertrauen . Orte wie Gorleben, die Schachtanlage Asse oder der Schacht Konrad sind tief eingebrannt in das kollektive Gedächtnis Niedersachsens – der ganzen Republik. Gerade deshalb ist Hannover für das 4. Forum ein symbolischer Ort. Hier treffen sich heute jene, die aus der Geschichte der nuklearen Entsorgung lernen wollen , um Zukunft zu gestalten . Hier wollen wir zeigen, dass die Endlagersuche kein technokratischer Verwaltungsakt ist, sondern ein gesellschaftlicher Prozess, getragen von Dialog und Diskussion, von Transparenz, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung. Videogrußbotschaft von Bundesumweltminister Carsten Schneider an die Teilnehmenden des 4. Forum Endlagersuche © BMUKN Dass wir hier in Hannover das 4. Forum durchführen, steht symbolisch auch für einen politisch-kulturellen Wandel: vom Konflikt zum Gespräch, von der Konfrontation zur Kooperation, vom Verschweigen zur Transparenz, zur offenen Auseinandersetzung mit Verantwortung, die über Generationen reicht. Hannover ist aber nicht nur ein symbolischer Ort, sondern auch der Geburtsort einer der größten deutschen politischen Philosophinnen und bedeutendsten politiktheoretischen Denkerinnen des 20. Jahrhunderts – Hanna Ahrendt – hier in Hannover in der Stadtbibliothek gibt es einen ihr gewidmeten Gedenkraum, den es sich lohnt zu besuchen – vielleicht finden Sie ja am Rande des Forums noch Zeit. Ahrendts Theorie ist nicht nur brandaktuell, sondern auch für unser Verfahren von großem Nutzen. Hanna Ahrendt wurde 1906 hier in Hannover-Linden geboren. Sie versteht Politik – allen voran – als gemeinsames Handeln. Von Ihr stammt das Zitat: „Wenn Menschen sich um eine Idee versammeln und gemeinsam handeln, dann dürfen wir Wunder erwarten.“ Ob wir an diesem Wochenende Wunder erwarten dürfen, vermag ich nicht zu sagen. Ich empfinde es aber als Wunder, dass wir hier in Niedersachsen, in dieser schönen Halle, heute über die Suche nach einem Endlager auf Augenhöhe sprechen können – zwischen Zivilgesellschaft, Behörden, Bürgerinitiativen, Wissenschaft, Politik, Umweltverbänden, zwischen BGE , BASE , NBG . Dies wäre vor wenigen Jahren, vor wenigen Jahrzehnten undenkbar gewesen. Es ist viel erreicht worden – im gemeinsamen Handeln – in den letzten nicht mal 10 Jahren. Die Idee, die uns hier eint, ist die Suche nach einem tiefen geologischen Endlager für Deutschland. Die Idee in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren die Generationenaufgabe der Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Kernreaktoren zu lösen und das in einem wissenschaftsbasierten, partizipativen, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren. Dafür braucht es sicher kein Wunder – aber gemeinsames Handeln im Sinne Arendts – als einen gemeinsamen politischen – gesellschaftlichen Kraftakt – einen Konsens des gemeinsamen Handelns. Lernendes und selbsthinterfragendes Verfahren im Gesetz – Warum dieser Anspruch – Vertrauen : Wenn ich in das StandAG blicke, ist es der Ausdruck dieses politischen gesellschaftlichen Konsenses. Und manchmal denke ich, was für eine Mammutaufgabe und was für ein großer Anspruch – nicht nur ein wissenschaftsbasierter, partizipativer, transparenter, sondern auch noch lernend und selbsthinterfragend! Es gibt kein Infrastrukturprojekt in Deutschland, an das je ein ähnlich hoher Anspruch formuliert worden wäre! Dass uns dieses Lernende Verfahren so explizit in den gesetzlichen Auftrag hineingeschrieben wurde, liegt daran, dass die deutsche Entsorgungspolitik diese Selbstverständlichkeit in den Augen der Öffentlichkeit – insbesondere hier in Niedersachsen – in der Vergangenheit zu oft missachtet hat . Das hat zweifellos Vertrauen zerstört – das wir uns heute erst wieder mühsam zurück erarbeiten müssen. Den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für die hochradioaktiven Abfälle zu finden – wird nur durch gemeinsames Lernen – Handeln – möglich sein. Nun welche Anforderungen stellt das lernende Verfahren an das BASE als Behörde – mit der Zuständigkeit für Aufsicht und Beteiligung im Standortauswahlverfahren? Dazu habe ich zwei kurze Punkte heute mitgebracht – die mir für das Forum Endlagersuche von Interesse scheinen: 1.) Lernfähigkeit zu zeigen, ist der Schlüssel für Vertrauen in die Endlagersuche Wie ich schon angesprochen habe: Mit der Vorgeschichte der nuklearen Entsorgung in Deutschland sind die Menschen nicht automatisch davon überzeugt, dass es diesmal anders laufen wird . Diesen Nachweis , dass man dem Standortauswahlverfahren Vertrauen entgegenbringen kann, werden wir aktiv führen müssen . Dieser Vertrauensnachweis ist eine Bringschuld der verantwortlichen Akteure. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Endlagerentscheidung und des langen Wegs dorthin, der noch vor uns liegt, hängt wesentlich davon ab, ob das Verfahren lernfähig, offen und anpassungsfähig ist. Berechtigte Einwände, neue Erkenntnisse müssen sich im Verfahren wiederfinden. Konkretes Beispiel: Die aktuelle Debatte zur Beschleunigung der Endlagersuche. Das BASE hat seine Vorschläge zur Optimierung Anfang dieses Jahres gemacht. Aus meiner Sicht ein notwendiges Lernen, um Akzeptanz dauerhaft zu erhalten und Generationengerechtigkeit sicher zu stellen. Die Debatte um Beschleunigung bzw. Optimierung ist Ausdruck eines lernenden Verfahrens. Es ist kein Defizit, sondern lernendes Verfahren. Das bringt mich zu meinem zweiten Punkt: 2.) Wirksame Beteiligung ist eine elementare Voraussetzung für ein lernendes Verfahren Ein wirklich lernendes Verfahren muss am Ende auch Mitwirkung ermöglichen – Resonanz würde der Soziologe Hartmut Rosa sagen. Erst Beteiligung schafft eine kollektive Verantwortung für das Thema über Jahrzehnte und sorgt für den Erhalt des gesellschaftlichen Konsenses und Akzeptanz für die Betroffenen. Die Perspektiven und das Wissen aus Öffentlichkeit, Zivilgesellschaft und betroffenen Regionen müssen frühzeitig und wirksam eingebunden werden. Je weiter das Verfahren zu einer konkreten Betroffenheit einzelner Regionen fortschreitet, desto stärker wird der Erfolg davon abhängen, dass wir es auch gemeinsam mit den Betroffenen gestalten. Das zentrale Format dafür werden in den kommenden Jahren die Regionalkonferenzen sein: Die BGE wird 2027 einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE übermitteln. Das BASE wird diesen Vorschlag prüfen und in jeder der vorgeschlagenen Regionen eine Regionalkonferenz einrichten, die dann in Eigenverantwortung ihre Arbeit gestaltet und die weitere Erkundung der möglichen Standorte begleitet. Hanna Ahrendt betont in Ihren Schriften die Bedeutung von lokalen Räumen für gemeinsames Handeln . Der öffentliche Raum des Stadtstaates – der Polis – ist für Arendt der ideale Ort für politisches Handeln, wo Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen, um ihre Angelegenheiten zu diskutieren und zu regeln. Das werden in unserem Verfahren die Regionalkonferenzen sein – unsere Polis. Hier – im Lokalen – wird es sich entscheiden, ob wir erfolgreich sind. Das gesetzliche Mandat der Regionalkonferenzen ist hier bewusst offen und breit formuliert worden. Wir gehen hier hinein mit der Haltung: Beteiligung in der Selbstorganisation von Regionen zu ermöglichen. Wir werden die Regionalkonferenzen nicht erfolgreich durchführen können, wenn wir die lokalen Verantwortungsträger:innen, die lokale Zivilgesellschaft und engagierte Bürger:innen nur beteiligen . Wir werden die Regionalkonferenzen mit diesen gemeinsam aufbauen und gestalten . Nur die Akteure vor Ort haben das lokale Wissen und das Können – z. B. die Netzwerke, das Ansehen, das Vertrauen der Menschen – um die Regionalkonferenzen zu etwas zu machen, das für die Menschen vor Ort nicht einfach nur ein „UFO aus Berlin“ sein wird, sondern die Polis, von der Ahrendt spricht. Zum Schluss: Lernen benötigt Debatte – und diese Debatte führen wir hier auf dem Forum an diesem Wochenende. Ohne die vielen Helfer wäre dieses Forum nicht möglich gewesen. Danke an die Teams des Orgabüros, der Abteilung B und Z im BASE , an alle Kolleginnen und Kollegen des BASE , die dies alles ermöglicht haben. Ich möchte mich besonders herzlich bei allen Mitgliedern des PFE für ihr Engagement und für ihre intensive Arbeit für die Vorbereitung dieses Forums bedanken. Ich kann nur erahnen, wie viel Kraft, Schweiß und Energie es kostet, dieses Forum auf die Beine zu stellen. Man bekommt in der Öffentlichkeit nicht immer nur Applaus für sein Engagement. Ich denke, Sie vom PFE haben sich an dieser Stelle einen großen Applaus verdient! Und nun wünsche ich uns allen ein lehr- und erkenntnisreiches Forum voller ergiebiger Gespräche und persönlicher Begegnungen hier in Hannover. Zum Thema Forum Endlagersuche

Nordrhein-Westfalen ist bundesweit Vorreiter beim Windenergieausbau – Ausbaudynamik hält auch in 2025 an

Noch nie hat ein Bundesland in einem Jahr so viele Windenergieanlagen genehmigt wie Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 2024. Dieser Aufwärtstrend setzt sich auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 unvermindert fort: Zum Stichtag 31. März wurden 248 Anlagen mit einer geplanten Leistung von mehr als 1.500 Megawatt genehmigt. Das entspricht bereits jetzt der zusammen gerechneten genehmigten Leistung der Jahre 2019 bis 2021. Eine aktuelle Auswertung des LANUK NRW zeigt: Nordrhein-Westfalen liegt klar auf Kurs, sein selbst gestecktes Ziel von 1.000 neuen Windrädern bis zum Ende der Legislaturperiode nicht nur zu erreichen, sondern sogar zu übertreffen. Seit dem Sommer 2022 sind 401 Windenergieanlagen installiert worden. Hinzu kommen vorliegende Genehmigungen über weitere insgesamt 1.077 Anlagen, die bis Mai 2027 in Betrieb genommen werden können. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der Ausbau ist keine Symbolpolitik – er ist ein handfestes Zukunftsprogramm. Für eine bezahlbare, sichere und unabhängige Energieversorgung, für wirtschaftliche Perspektiven. Wir zeigen, dass ambitionierter Klimaschutz auch ökonomisch sinnvoll ist: Er schafft Arbeitsplätze, sichert Wertschöpfung vor Ort und macht uns unabhängig von fossilen Importen. Deshalb investieren wir mit voller Überzeugung in Windenergie. Wer politische Verantwortung übernimmt, darf nicht nur an die nächsten Umfragen, sondern muss auch an die nächsten Generationen denken. In Nordrhein-Westfalen setzen wir genau darauf. Mit Erfolg: 2022 sind wir damit gestartet, die Rahmenbedingungen für 1.000 neue Windenergieanlagen in fünf Jahren zu schaffen. Nun zeigt sich: Wir können bereits jetzt davon ausgehen, dieses ehrgeizige Ziel sogar zu übertreffen.“ Umweltminister Oliver Krischer: „Es ist nicht nur gelungen, die Zahl der genehmigten Anlagen mehr als zu verdoppeln, sondern auch die Verfahren zu beschleunigen. Hier zeigen die vielfältigen Anstrengungen von Bund und Land zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren ihre Wirkung. Diesen Erfolg verdanken wir der guten Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen, insbesondere aber auch dem Engagement der Landkreise und kreisfreien Städte als Genehmigungsbehörden vor Ort. Die Genehmigungen sind Meilensteine für den Ausbau der Windenergie auf dem Weg zur Klimaneutralität.“ Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen (Stand 1. April 2025) Zubauprognose im Detail Im Koalitionsvertrag hatten die regierungstragenden Fraktionen vereinbart, den Bau von 1.000 neuen Windenergieanlagen bis zum Ende der Legislaturperiode zu ermöglichen. Laut Angaben aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden in Nordrhein-Westfalen seit Beginn der Legislaturperiode 401 Windenergieanlagen in Betrieb genommen. Für weitere 1.077 Anlagen sind Genehmigungen registriert worden, für die durch die jeweiligen Projektierer eine geplante Inbetriebnahme bis Mitte 2027 angegeben wird. Demnach ist davon auszugehen, dass weit mehr als 1.000 neue Anlagen in dieser Legislaturperiode installiert werden. Der beschleunigte Ausbau der Windenergie gelingt nur mit guter Abstimmung auf allen Ebenen. Um die notwendige Akzeptanz zu sichern, steuert die Regionalplanung den Ausbau der Windenergie in den einzelnen Landesteilen. Die kommunal besetzten Regionalräte entscheiden über die Ausweisung von geeigneten Windenergiebereichen und stellen den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen vor Ort sicher. Mit der Konzentration des Ausbaus auf die regionalplanerisch definierten Windenergiebereiche wird ein ambitionierter und zugleich akzeptanzgesicherter Ausbau sichergestellt. Zum Hintergrund Aktuelle Zahlen zur Zubauprognose, den Genehmigungsverfahren und weitere Daten rund um den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen sind auf den Seiten des Energieatlas des Landes veröffentlicht: www.windenergiemonitoring.nrw.de/ . Einen Überblick über die Beschleunigung des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.windenergieausbau.nrw.de sowie www.energieatlas.nrw.de/site/wind . Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

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