Ein wesentliches Ziel dieses Forschungsprojekts ist die fachliche Unterstützung von UBA bei der Überarbeitung der rechtlichen Arbeitshilfen für Beschaffende - insbesondere das Rechtsgutachten, der Bericht zu den Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung und der Schulungsskripte. Hierbei gilt es, Neuerungen vergaberechtlicher Art einzuarbeiten. Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung bei der Erarbeitung von fachlichen und rechtskonformen Vorschlägen für beispielsweise neue Verwaltungsvorschriften oder andere Vorschriften - auch auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll geprüft werden, welche weiteren verpflichtende Vorgaben helfen können, um verbleibende Unsicherheiten in der Auslegung des EU-Vergaberechts auszuräumen und einen noch weitergehenden Umwelt-/Arbeitnehmerschutz zu ermöglichen. Ein drittes Ziel besteht in der Multiplikation der rechtlichen Bestimmungen unter Beschaffenden.
Ziel ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung an Umwelt- und Klimaschutz. Das Umweltbundesamt bietet zur Umsetzung dieses Ziels auf seiner Beschafferwebsite www.beschaffung-info.de umfangreiche Informationen und Arbeitshilfe für Beschaffungsstellen an, um bei der Umsetzung einer umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung in der Praxis zu unterstützen. Die Inhalte der Website werden kontinuierlich aktualisiert. Aufgaben im Rahmen des Projektes umfassen daher die wissenschaftliche Begleitung der Prozesse auf nationaler Ebene (z.B. Allianz f. nachhaltige Beschaffung) und europäischer Ebene (z.B. GPP Advisory Group) und damit im Zusammenhang stehende Projekte (z.B. Aufbereitung neuer Fragestellungen der umweltfreundlichen Beschaffung, Mitwirkung bei Entwicklung & Überarbeitung von EU-GPP-Kriterien); die Beantwortung rechtlicher Fragen zur umweltfreundlichen Beschaffung sowie die Einarbeitung neuer Rechtsprechung zur Einbeziehung von Umweltaspekten in Vergabeverfahren nach der Vergaberechtsreform in Veröffentlichungen des UBA (z.B. Rechtgutachten, Schulungsskripte). Weithin sind konkrete rechtliche Fragestellungen (z.B. in Bezug auf die Beschaffung treibhausgasneutraler Leistungen) sowie Methoden und Tools zur Bestimmung der Klimarelevanz (§ 13 Klimaschutzgesetz) zu erarbeiten. Das bestehende LCC-Tool des UBA ist zu aktualisieren und um weitere Produktgruppen zu erweitern; neue Ausschreibungsempfehlungen sind zu entwickeln bzw. vorhandene weiterzuführen sowie auf Praxistauglichkeit hin zu prüfen. Die Schulungsskripte sind anzupassen und ggf. neue Themen aufzugreifen. Die Guten Praxisbeispiele sowie die Datenbank Umweltkriterien sind zu aktualisieren. Die UBA-Arbeitshilfen und Möglichkeiten in der Praxis umweltfreundlich zu beschaffen, sind, u.a. anhand einer Fallstudie, in der eine Kommune bei der Ausgestaltung ihrer umweltfreundlichen Beschaffungspraxis eng begleitet und unterstützt wird, darzustellen.
Die öffentliche Hand kauft jährlich Waren und Dienstleistungen für einen dreistelligen Milliardenbetrag ein. Diese erhebliche Nachfragemacht lässt sich bewusst nutzen, um Umweltbelastungen zu reduzieren, das Angebot umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen zu verbessern oder die Markteinführung innovativer umweltfreundlicher Produkte gezielt zu unterstützen.Dieser Flyer gibt einen Überblick, welche Vorteile eine umweltfreundliche Beschaffung bietet, wie sie in der Praxis umgesetzt werden kann und wo weiterführende Informationen angeboten werden. Hinweis: Falls ein Ausdruck der Inhalte erforderlich ist, empfehlen wir für eine bessere Übersichtlichkeit das Factsheet zu nutzen.
Im Jahr 2008 hat das Umweltbundesamt in einem Rechtsgutachten die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2004 in deutsches Recht untersuchen lassen. In den Jahren 2012, 2014, 2017, 2019 und 2020 fanden Aktualisierungen des Rechtsgutachtens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung statt. Mit der letzten Aktualisierung 2020 wurden insbesondere die Neuregelungen zur umweltfreundlichen Beschaffung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), im Bundesklimaschutzgesetz (KSG) und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) berücksichtigt. Mit der jetzigen Überarbeitung bzw. Aktualisierung finden die neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima), das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG), das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit in seiner Weiterentwicklung 2021, die Änderung des § 13 Bundesklimaschutzgesetzes sowie ein Exkurs zum Thema "Forderung von Mitgliedschaften im Vergabeverfahren" Eingang in das Gutachten. Ziel des Rechtsgutachtens ist es, neben der wissenschaftlichen Analyse, insbesondere auch Praktiker*innen und strategischen Entscheider*innen in öffentlichen Beschaffungsstellen Handlungsempfehlungen für umweltfreundliche öffentliche Beschaffungen zu geben. Quelle: Forschungsbericht
Wissenschaftliche Begleitung der Prozesse auf nat. & europ. Ebene - Gremienarbeit auf nationaler (z.B. Allianz f. nachhaltige Beschaffung) und int. Ebene (z.B. GPP Advisory Group) und damit im Zusammenhang stehende Projekte und Aufgaben (z.B. Aufbereitung neuer Fragestellungen der umweltfreundlichen Beschaffung, Mitwirkung bei Entwicklung & Überarbeitung von EU-GPP-Kriterien)rechtliche Fragen zur umweltfreundlichen Beschaffung - Die Rechtsprechung zur Umsetzung von Umweltaspekten im Vergabeverfahren nach der Vergaberechtsreform in der Beschaffungspraxis sind in Veröffentlichungen des UBA (z.B. Rechtgutachten, Schulungsskripte) einzuarbeiten. Weitere Änderungen im Vergaberecht wie möglicherweise eine Integration der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in das aktuelle Rechtssystem sind ebenfalls zu berücksichtigen. Erarbeitung von Ausschreibungsempfehlungen - Neue Ausschreibungsempfehlungen entwickeln bzw. vorhandene weiterführen sowie auf Praxistauglichkeit prüfen Weiterentwicklung LCC-Tool - Bestehende LCC-Tool des UBA aktualisieren und um weitere Produktgruppen erweitern Weiterentwicklung www.Beschaffung-Info.de - Die wissenschaftliche Erkenntnisse sind für die Praxis entsprechend aufzubereiten und zu veröffentlichen. Inhalte sind insbesondere die Guten Praxisbeispiele und die Datenbank Umweltkriterien. Multiplikation der Umweltfreundlichen Beschaffung in der Praxis - Bessere Kommunikation der UBA-Arbeitshilfen und der Möglichkeiten umweltfreundlich zu beschaffen in der Praxis. Dafür könnten die im vorangegangenen Vorhaben (FKZ 3717373150) erarbeiteten Maßnahmen des Kommunikationskonzepts umgesetzt werden, wie bspw. eine Veranstaltungsreihe in Zusammenarbeit mit den Bundesländern oder Entwicklung eines Erklärfilms. Schulungen zur Umweltfreundlichen Beschaffung- Entwicklung eines Schulungskonzeptes, inkl. Schulungsunterlagen (ggf. Online-Tool) und Durchführung von Schulungen. Workshops/Fachgespräch-Austausch mit Beschaffungsstellen zu wissenschaftlichen Erkenntnissen & Trends.
Aufgabenbeschreibung: Das UFOPLAN-Vorhaben soll das UBA in den nachstehenden Aufgabenbereichen wissenschaftlich unterstützen. - Wissenschaftliche Begleitung der Prozesse auf nationaler und europäischer Ebene. Das UBA ist sowohl auf nationaler (z.B. Allianz für nachhaltige Beschaffung) als auch auf internationaler Ebene (z. B. Green Public Procurement Advisory Group) in mehrere Gremien eingebunden und hat in diesem Zusammenhang verschiedene Projekte und Aufgaben (z. B. Mitwirkung bei Entwicklung und Überarbeitung von GPP-Kriterien auf europäischer Ebene) wahrzunehmen, die wissenschaftlich zu begleiten sind. - Rechtliche Fragen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung. Die im Zuge der Vergaberechtsreform beschlossenen Neuregelungen (sowohl im Ober- als auch im Unterschwellenbereich) sind in entsprechende Veröffentlichungen des UBA (z. B. Leitfäden, Rechtsgutachten, Schulungsskripte) einzuarbeiten. Ebenfalls sind die Landesregelungen auf diesem Gebiet auf ihre Aktualität zu prüfen und entsprechend einzupflegen. - Erarbeitung von Ausschreibungsempfehlungen. Es sind neue Ausschreibungsempfehlungen zu entwickeln bzw. vorhandene weiterzuführen. Diese sollen die Beschafferinnen und Beschaffer bei konkreten Ausschreibungen von Produkten und Dienstleistungen unterstützen. - Weiterentwicklung des LCC-Tools. Das bereits bestehende LCC-Tool des UBA ist um weitere Produktgruppen zu erweitern. Darüber hinaus ist zu analysieren, ob die ökologische Bewertung um eine ökonomische Bewertung der Umwelteinflüsse ergänzt werden kann bzw. sollte. - Weiterentwicklung der Website www.Beschaffung-Info.de. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind für die Praxis entsprechend aufzubereiten und zu veröffentlichen.
In dem Vorhaben soll in der ersten Stufe der jetzige Einfluss, den Umweltanforderungen in der oeffentlichen Auftragsvergabe auf die Minimierung globaler Umwelteffekte haben, untersucht werden. Zusaetzlich sollen die potentiellen Umwelteffekte ausgelotet werden. Dieser Beitrag ist insbesondere im Kontext nationaler Aktionsprogramme der Bundesregierung (z.B. nationales Klimaschutzprogramm) zu bewerten. Nach Auslotung der moeglichen Umwelteffekte sollen in der zweiten Stufe die vorzuschlagenden Umweltkriterien einer Rechtspruefung unterzogen werden. Ausgangspunkt soll die eingehende Untersuchung der derzeitigen Rechtslage sein. Dabei sind u.a. die EG-rechtlichen Vorgaben, die verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte und Moeglichkeiten und Grenzen des Haushalts-, des Wettbewerbs - und des internationalen Handelsrechts mit einzubeziehen. Zu untersuchen ist ferner die derzeitige Beschaffungspraxis in Bezug auf vergabefremde Kriterien. Schliesslich sollen Vorschlaege zur Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens gemacht werden, unter Beachtung des Richtlinienentwurfs der Europaeischen Kommission zur Vergabe oeffentlicher Lieferauftraege, Dienstleistungsauftraege und Bauauftraege (KOM(2000)275) und des RL-Entwurfs zur Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung (KOM(2000)276). Parallel zu Stufe 1 und 2 soll der EG-Rechtssetzungsprozess aktiv begleitet und Erfahrungen in ausgewaehlten Mitgliedstaaten der EU mit ausgewertet werden. Das Gutachten ist in deutscher und englischer Sprache vorzulegen. Vor Vergabe GI5 beteiligen.
Im April vergangenen Jahres trat das reformierte Vergaberecht für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte in Kraft. Das aktualisierte „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ des Umweltbundesamtes geht auf die neuen rechtlichen Regelungen ein und zeigt auf, wie bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf Umweltkriterien geachtet werden kann. Ziel der vorliegenden Aktualisierung des Rechtsgutachtens ist es, die im Rahmen der Gesetzesnovelle 2016 durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung eingeführten Änderungen aufzunehmen. Dabei liegt der Fokus auf den Vorschriften zur umweltfreundlichen Beschaffung.
Nach der im vergangenen Jahr erfolgten Reform der EU-weiten Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte wird nun die Vergabe öffentlicher Aufträge auf nationaler Ebene unterhalb der EU-Schwellenwerte reformiert: Am 7. Februar 2017 ist die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Das neue Regelwerk soll im Frühjahr 2017 in Kraft treten und die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1) ersetzen. Dafür müssen die maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder auf die neue UVgO Bezug nehmen. Die UVgO folgt strukturell der neuen Vergabeverordnung (VgV), sodass sich öffentliche Auftraggeber wie auch die Unternehmen bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen an einer ähnlichen Regelungsstruktur orientieren können und teils auch inhaltlich ähnliche Regeln beachten müssen. So wurden nun in der UVgO diverse Regelungen zur Berücksichtigung von Umweltaspekten integriert, die bereits für den Oberschwellenbereich gelten. Dazu zählt insbesondere die Möglichkeit zur Forderung von Gütezeichen als Nachweis (§ 24 UVgO).
Die Betreiber von kommunalen Infrastruktursystemen der Wasserver- und Abwasserentsorgung stehen infolge des Klimawandels, steigender Energiekosten und demographischen Wandels vor großen Herausforderungen. Zeitgleich gibt es eine Reihe neuartiger Systemlösungen, die aufgrund sozialer und institutioneller Barrieren sowie schwieriger Entscheidungsfindungsprozesse noch nicht flächendeckend umgesetzt werden. Ziel von netWORKS 3 ist es, Kommunen und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung neuartiger Systemlösungen zu unterstützen. Diese zielen vor allem auf die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und auf eine nachhaltige Wassernutzung und Abwasserbehandlung. Dazu gehören beispielsweise die Wärmerückgewinnung aus Abwasser, die Aufbereitung von Grauwasser und Regenwasser für die Toilettenspülung oder der Weiterbetrieb sehr alter Kanalnetze unter veränderter Nutzung. In ausgewählten Wohngebieten in Frankfurt am Main und Hamburg werden die verschiedenen neuen Systemlösungen simuliert, bewertet und in einem Frankfurter Gebiet auch umgesetzt. Die in den Modellregionen und den einzelnen Arbeitspaketen gewonnenen Ergebnisse fließen in eine integrierte Bewertung ein, aus der heraus dann Aussagen zur Übertragbarkeit auf andere Kommunen und deren Wasserwirtschaft getroffen werden. In diesem Rahmen leitet das Difu das Arbeitspaket zu den 'Spielräumen siedlungswasserwirtschaftlicher Akteure' und widmet sich hier der Analyse von Geschäftsmodellen kommunaler Infrastrukturbetreiber und dem Rechtsrahmen. Neue Dienstleistungsstrategien in Verbindung mit neuen technischen Optionen und interkommunalen Allianzen machen die dynamischen Entwicklungen in der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunalwirtschaft deutlich. Dies betrifft vor allem die lokale Energieversorgung, hingegen verfolgen die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung noch eher traditionelle Geschäftsmodelle. Mit neuartigen Systemlösungen dürften jedoch auch in der Siedlungswasserwirtschaft neue unternehmerische Strategien verbunden sein, die das Difu systematisch analysiert und Handlungsempfehlungen für Transformationsstrategien entwickelt. In der Analyse des Rechtsrahmens gilt es, neuartige technische Lösungen im bestehenden Recht zu verorten. Dies schließt die Auseinandersetzung mit Fragen, die sich in der Rechtspraxis stellen werden, ein. Hieraus können sich Empfehlungen für die Gesetzgebung auf Bundes- oder Landesebene sowie zur Anpassung vorhandener Verfahren, Standards und Normen ergeben. Im Fokus stehen insbesondere das Wasser- und Abwasserecht mit den angrenzenden Gebieten des Energie- und Abfallrechts, das Gebührenrecht, das Beihilfe- und Vergaberecht, die Behördenstruktur und mögliche Kooperationsformen mit anderen Akteuren wie Wohnungsbauunternehmen und Energieversorgern. Ferner liegt die Integration, Verallgemeinerung und Kommunikation der Ergebnisse des Gesamtvorhabens in der Verantwortung des Difu.
Origin | Count |
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Bund | 13 |
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