Zeichentrenner ist Komma, Zeichensatz ist UTF-8. *seit dem Jagdjahr 2014/15 sind gemäß oben genannter LVO nur noch Hähne jagdbar. Hennen sind ganzjährig geschont. **Nonnengänse: Jagdzeit 01.10.-15.01. Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung und lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg außerhalb von Europäischen Vogelschutzge-bieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein. Die erlegten Nonnengänse sind in den Wildnachweisungen gesondert zu erfassen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/Jahresbericht_zur_biologischen_Vielfalt_2021.pdf
Zeichentrenner ist Komma, Zeichensatz ist UTF-8. *seit dem Jagdjahr 2014/15 sind gemäß oben genannter LVO nur noch Hähne jagdbar. Hennen sind ganzjährig geschont. **Nonnengänse: Jagdzeit 01.10.-15.01. Mit der Maßgabe, dass die Jagd nur zur Vergrämung und lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg außerhalb von Europäischen Vogelschutzge-bieten und nur zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen durchgeführt werden darf. Die Notwendigkeit zur Abwehr erheblicher Schäden auf Grünlandkulturen muss zuvor durch einen anerkannten Sachverständigen festgestellt worden sein. Die erlegten Nonnengänse sind in den Wildnachweisungen gesondert zu erfassen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Downloads/Jahresbericht_zur_biologischen_Vielfalt_2021.pdf
Der Steinmarder ( Martes foina ) gehört zur Gruppe der „Marderartigen“. Er ist etwa so lang wie eine Katze, aber schlanker, flacher und leichtfüßiger. Mit Schwanz (Rute) misst er etwa 65 bis 70 cm und wiegt ca. 1,5 kg. Auffälligstes Merkmal ist sein weißer Kehlfleck, der bis auf die Vorderläufe hinab gegabelt ist. Das Fell des Steinmarders schimmert kakaofarben, die Rute ist lang und struppig. Der Steinmarder ist vor allem in Süd- und Mitteleuropa, auf den meisten Mittelmeerinseln und in Teilen Südasiens verbreitet. Bevorzugte Lebensräume sind neben Wald und Feld vor allem Dörfer und Städte. Da in besiedelten Gebieten Unterschlupfe wie Ställe, alte Gemäuer, Holzstöße und Steinhaufen kaum noch zu finden sind, sucht er bevorzugt auch Wohnhäuser auf. Bis zum zweiten Weltkrieg war der Steinmarder auf Grund des hohen Fellpreises fast ausgerottet. In den Nachtstunden, wenn er auf Nahrungssuche geht, wird der Steinmarder aktiv. Die nächtlichen Erkundungszüge sind sehr ausgedehnt. Der Steinmarder legt dabei im Durchschnitt mehr als 8 km zurück. Nur während der Paarungszeit (Ranz) und in der Zeit der Jungenaufzucht kann er auch am Tag außerhalb seines Unterschlupfes angetroffen werden. Bei seinen Streifgängen meidet er freies Gelände. Bei der Nahrungswahl ist der Steinmarder nicht wählerisch und anpassungsfähig. Neben Kleinsäugern, wie Wühlmausarten, Wald- und Gelbhalsmaus, Wanderratten, Hausmäusen und gelegentlich auch Spitzmäusen liebt er Früchte, wie Äpfel, Birnen, Pflaumen, Kirschen und Beeren. Allerdings sind auch Vögel und deren Gelege nicht vor ihm sicher. Verschiedene Singvogelarten wie Drossel, Amsel und Haussperling aber auch Tauben und vereinzelt Haushühner konnten als Nahrung nachgewiesen werden. Weitere Nahrungsbestandteile sind Regenwürmer, Insekten, Aas und menschliche Hausabfälle. Die Paarungszeit des Steinmarders fällt in den Zeitraum von Ende Juni bis Mitte August. Erst im März, seltener im April, werden zwei bis vier sehr unterentwickelte Junge geboren. Steinmarderwelpen sind Nesthocker, die nach ca. 5 Wochen die Augen öffnen und bis zu 8 Wochen gesäugt werden müssen. Das Nest verlassen sie frühestens nach 8 Wochen, um unter Anleitung der Mutter, die Umgebung zu erkunden und zu spielen. Erst im Spätsommer werden die Jungen selbstständig und teilen dann oft noch bis zum folgenden Frühjahr das Streifgebiet der Mutter. Ist zu vermuten, dass sich ein Steinmarder als Untermieter in ein Haus eingeschlichen hat, sollte zunächst einmal feststellt werden, ob es sich wirklich um einen Marder oder um andere Tiere, wie Mäuse, Waschbären oder Katzen handelt. Dabei können die verschiedenen Spuren verglichen werden. Der Marder hinterlässt wurstartigen Kot (Losung), der etwa 8–10 cm lang, und 1–2 cm dick ist und in einer gedrehten Spitze endet. Oft ist er mit Beuteresten versetzt und besteht aus dicht zusammengedrehten Haaren, Federn oder Obstkernen. Findige Fährtenleser können bisweilen in trockenem Sand oder Staub auch Pfotenabdrücke des Steinmarders finden. Diese haben in etwa die Größe von Katzenpfoten, unterscheiden sich jedoch sehr deutlich darin, dass im Pfotenabdruck des Steinmarders 5 Zehen und Nägel zu erkennen sind. Etwas ausgestreutes Mehl auf dem Dachboden erleichtert dabei die Spurenerkennung. Gab es früher vor allem das Problem mit Einbrüchen des Marders in Hühnerställe, sind heute nächtlich polternde „Dachmarder“ oder kabelbeißende „Automarder“ ein Ärgernis. Der Steinmarder richtet sich gerne direkt über unseren Köpfen auf den Dachböden von Wohnhäusern ein. Meistens bleibt die Anwesenheit des Steinmarders unbemerkt, es sei denn, er macht mit Geräuschen auf sich aufmerksam. Besonders während der Aufzucht des Nachwuchses und später zur Paarungszeit, im Zeitraum von April bis September, können Lärmstörungen durch die nachtaktiven Tiere auftreten. Auch kann der von Kot, Urin oder Beuteresten ausgehende Geruch stören. Richtet der Steinmarder keine Schäden an, kann man sich mit ihm arrangieren. Dabei muss man allerdings die Verhaltensweisen des Marders beachten: Steinmarder sind wie Katzen sehr reinliche Tiere, die neben einem Schlafplatz auch eine separate Speisekammer und Toilette einrichten. Da sie immer wieder die gleiche Stelle als Toilette benutzen, empfiehlt es sich, an den Kotplätzen eine wasserdichte Auflage auszubreiten, die verhindert, dass Urin in den Boden eindringt. Das Auslegen von Zeitungspapier hilft, den Kot rasch zu beseitigen. Hierbei ist zu beachten, dass auf der neuen Zeitungsunterlage etwas Kot zurückgelassen wird, damit der Steinmarder seine Toilette wiederfindet. Auch herumliegende Beutereste können hin und wieder entfernt werden. Probleme können auch auftreten, wenn sich Steinmarder an der Dachisolierung zu schaffen machen. Schäden an Isolationsmaterialien lassen sich durch reißfeste Auflagen oder Abdeckungen vermeiden. Antennenkabel sollten vorsichtshalber an der Wand entlang verlegt oder mit festem Material ummantelt werden, damit der Steinmarder nicht hineinbeißen kann. Um den Steinmarder aus dem Haus zu bekommen, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Aussperren oder Vergrämen. Der Wegfang des Tieres nützt in der Regel nichts, da das Revier von einem anderen Marder besetzt wird. Auch die Jagd wirkt sich nicht wirklich regulierend auf die Steinmarderpopulation aus. Zuverlässig und dauerhaft lässt sich der Steinmarder vom Dachboden nur fernhalten wenn es gelingt ihn auszusperren. Hierzu müssen alle Einstiegsmöglichkeiten gefunden und z. B. mit einem stabilen Brett, Maschendraht oder ähnlichem verschlossen werden. Als Einschlupfmöglichkeiten dienen Mauerlöcher, Belüftungsschlitze, defekte Dachfenster, lockere Dachziegel oder ähnliches. Um herauszufinden, wie der Marder ins Gebäude kommt, sollten um das Haus und um die in der Nähe stehenden Bäume geharkte Sandflächen angelegt werden. Die nun sichtbaren Spuren zeigen den Weg des Tieres. Klettert das Tier an der Wand hoch, um aufs Dach zu gelangen, kann der Aufstieg mit Verblendungen aus glattem Material verhindert werden. Springt der Steinmarder vom Nachbarhaus oder von einem Baum aus aufs Dach, bleibt nur das Verschließen der Löcher. Mögliche Eingänge sind bereits handgroße Öffnungen oder Dachziegel, die der Marder hochdrücken kann. Um den Marder auf dem Dachboden nicht einzuschließen, darf der Zugang nur nachts, wenn der Marder auf der Jagd ist, versperrt werden. Etwas Lärm vorher sollte dem Tier Gelegenheit zur Flucht geben, denn sperrt man den Marder ein statt aus, kann bei seinen Befreiungsversuchen allerlei zu Bruch gehen. Im Frühjahr, von März bis Juni, dürfen Aussperrungen grundsätzlich nicht erfolgen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass man eine Mutter von ihren Jungen trennt. Ein qualvoller Hungertod der Jungtiere und unangenehmer Verwesungsgeruch wären die Folge. Beim Vergrämen von Steinmardern wird der Aufenthalt für das Tier so unangenehm wie möglich gestaltet. Da Steinmarder keinen Lärm mögen, kann lautes Herumpoltern oder ein laufendes Radio in den Morgenstunden bewirken, dass er lieber ein ruhigeres Tagesversteck aufsucht. Außerdem fühlt sich der Marder durch Umräumaktionen auf dem Dachboden gestört. Der Erfolg der Vergrämung hängt dabei in erster Linie vom Überraschungseffekt ab. Steinmarder nutzen auf deckungsarmen Straßen Motorräume von Kraftfahrzeugen als Unterschlupf. Die PKW dienen als Rastplatz, als Versteck für Nahrung oder als Spielplatz für Jungtiere. Das bleibt oft unbemerkt, da die meisten Marderbesuche glimpflich verlaufen und keine Schäden zur Folge haben. Das Zerbeißen von Kühlschläuchen, Kabeln und ähnlichem lässt sich auf drei für den Marder typische Verhaltensweisen zurückführen: auf das „Erkundungsverhalten“, das „Spielverhalten“ und das so genannte „aggressive Beißen“. Wie wir Menschen interessieren sich Marder für alles Unbekannte und erkunden interessant erscheinende Gegenstände durch Beschnuppern und Zerbeißen. Auch durch das „Spielverhalten“, das besonders bei Jungtieren sehr ausgeprägt ist, wird der eine oder andere Schaden verursacht. Die Hauptursache für gravierende Schäden im Motorraum stellt jedoch das „aggressive Beißen“ dar, was als Folge der Verteidigung seines Reviers gewertet werden kann. Durch den Geruch eines vermeintlichen Rivalen provoziert, lenkt der Marder sein aggressives Verhalten auf Zündkabel und Kühlschläuche um. Deswegen treten diese Probleme oft dann auf, wenn Fahrzeuge an Reviergrenzen geparkt werden oder bei Parkplatzwechseln zwischen verschiedenen Marderrevieren. Die meisten Marderschäden treten im Frühjahr vor der Paarungszeit auf, weil zu dieser Zeit die Revierkämpfe zwischen den Männchen ausgetragen werden und die Tiere sehr aggressiv auf die Duftspur eines Rivalen reagieren. Als wirksamstes Abwehrmittel von Marderschäden gelten Sicherungssysteme nach dem Weidezaunprinzip. Elektroden können im Motorraum verteilt werden, wobei zu beachten ist, dass der Marder diese bei seinem Besuch auch berührt. Er bekommt dann einen leichten Schlag und flüchtet. Im Handel erhältlich sind auch Geräte, die für den Menschen nicht hörbare Ultraschalltöne erzeugen, um Marder dauerhaft fernzuhalten. Diese Geräte sind jedoch nur bedingt zu empfehlen, da sie sich auch auf Haustiere, wie Hunde und Katzen negativ auswirken. Mechanische Schutzvorrichtungen sind preisgünstiger aber aufwendiger im Einbau. Gefährdete Kabel können dadurch geschützt werden, dass man im Autozubehörhandel erhältliche Wellrohr-Schutzschläuche aus hartem Kunststoff über sie streift. Um den Steinmarder am Eindringen in den Motorraum zu hindern kann man auch ein ca. 1 m² großes Stück Maschendraht auf den Boden unter den Motorraum legen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass der nächtliche Besucher sich daran gewöhnt und trotz Maschendraht in den Motorraum eindringt. Als weitere Abwehrmethoden gelten Antimardersprays, Mottenkugeln, Hunde- und Menschenhaare oder Urin. Der Steinmarder kann auch Hühner erbeuten. Normalerweise bevorzugt er deutlich kleinere Tiere. Die Eier der Hühner stellen jedoch eine beliebte Beute dar, die sich auch hervorragend zur Vorratshaltung eignet. In Verstecken werden sie oft für „schlechte Zeiten“ aufbewahrt. Geraten Hühner in Panik, löst das aufgeregte Geflatter den Beutetrieb beim Marder aus, so dass dieser so lange reflexartig zubeißt, bis alle Hühner tot sind. Sind die Hühner an den Marder gewöhnt und bleiben ruhig auf ihrer Stange sitzen, passiert ihnen nichts. Vorsichtshalber sollten Hühnerbesitzer darauf achten, dass ihre Hühnerställe marderdicht sind und abends verschlossen werden, denn ein gut gesicherter Hühnerstall bietet den besten Marderschutz. Immer wieder werden Jungtiere in ihren Verstecken entdeckt. Häufig nehmen Unwissende solche anscheinend mutterlosen Findelkinder an sich. Für die betroffenen Jungtiere ist das kein guter Start ins Leben, da sie in der menschlichen Obhut keine natürliche Entwicklung durchlaufen können. Es fehlt ihnen das Vorbild der Mutter. Junge Steinmarder sollen unbedingt an Ort und Stelle bleiben, auch wenn Sie bereits angefasst oder sogar hochgenommen wurden. Das Muttertier hat dann die Möglichkeit, sie abzuholen und umzusiedeln. Am nächsten Morgen sind die Tiere im Allgemeinen verschwunden. Aus ökologischen Erwägungen und aus Sicht des Naturschutzes ist die Aufzucht junger Steinmarder nicht sinnvoll. Die Steinmarder-Dichte in Deutschland ist hoch, alle geeigneten Reviere dürften bereits besetzt sein. Jungtiere haben es da grundsätzlich schwer, Fuß zu fassen. Eine misslungene Aufzucht muss unbedingt vermieden werden. In der Stadt verursacht neben der natürlichen Jungensterblichkeit der Straßenverkehr die meisten Steinmarderverluste. Jungmarder werden auch von Füchsen gefangen. Außerdem verenden in urbanen Bereichen viele Marder durch gezielte Vergiftungsaktionen oder durch die Aufnahme vergifteter Mäuse und Ratten. Bei ernsthaften Problemen, wenn nur noch der Fallenfang in Frage kommt, ist ein Antrag an die Jagdbehörde zu stellen, die für die Ausnahmegenehmigungen zuständig ist. Steinmarder haben Schonzeiten und ihnen darf nur von Jagdscheininhabern nachgestellt werden. Bei eventuellen Schäden durch Wildtiere außerhalb der Jagdbezirke besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden liegt in der Verantwortung der Eigentümer selbst. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten; nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldbuße erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdGBln). Stiftung Unternehmen Wald Deutschland: Baum- und Steinmarder
Die Planänderungen betreffen im Wesentlichen gegenüber der bisherigen Planung die Ausführung der ursprünglich geplanten Freileitung als Erdkabel auf einer Länge von 12,8 km. Die ursprünglich geplante Freileitungstrasse von 59 km verkürzt sich auf ca. 44,2 km. Der bisherige nördliche Freileitungsabschnitt endet an der geplanten Kabelübergangsanlage Nord nördlich der Ortschaft Lesse mit Mast A048N. Der neu geplante Erdkabelabschnitt beginnt an der Kabelübergangsanlage Nord, umgeht die Ortschaft Lesse im Westen und verläuft weiter nach Süden. Im Bereich der Ortschaft Burgdorf ist eine Richtungsänderung nach Südosten vorgesehen. Der Nordasselgraben wird gequert und der Erdkabelabschnitt verläuft im Weiteren nördlich der BAB A39 entlang des Wiesenwegs und umgeht nördlich die Ortschaft Westerlinde. Zwischen den Ortschaften Westerlinde und Wartjenstedt verläuft das Erdkabel nach Süden, quert die BAB A39 und umgeht den Bockernberg im Westen. Im weiteren Verlauf westlich der Ortschaft Rhene quert das Erdkabel die Bereiche der B6, DB Strecke 1773 sowie die Innerste mit den anschließenden Überschwemmungsgebieten. Der Verlauf des Erdkabels erfolgt weiter in südlicher Richtung, entlang am Osthang des Dehnbergs westlich der K52 und endet an der geplanten Kabelübergangsanlage Süd, die sich im Landkreis Hildesheim zur Grenze des Landkreises Wolfenbüttel zwischen den Ortschaften Binder und Holle befindet. Die südliche Freileitungstrasse beginnt an der Kabelübergangsanlage Süd mit Mast A085N und geht in die ursprünglich geplanten Verlauf der Freileitung über. Ferner sind auf der Freileitungstrasse Mastverschiebungen geplant, die u.a. durch den Erörterungstermin bedingt anzupassen waren. Die Vorhabensträgerin hat aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens abgegebenen Äußerungen der Einwender und Träger öffentlicher Belange eine 2. Planänderung (Deckblatt GRÜN) in dem Verfahren beantragt. Die Neuplanung stellt sich im Wesentlichen gegenüber der bisherigen Planung wie nachstehend benannt dar: • Im Bereich Lesse wird die Kabelübergangsanlage (KÜA) Nord um ca. 470 m in west-südwestlicher Richtung verschoben. • Um den Anschluss der Freileitung an den neuen KÜA-Standort Nord zu realisieren, wird der Mast A047 in Richtung des neuen KÜA-Standortes verschoben und zwischen diesem und der KÜA ein neuer Mast A048 ergänzt. Außerdem erfolgen kleinere Anpassungen an Mast A046 sowie an mehreren Arbeits- und Seilzugflächen zwischen Mast A046 und dem neuen KÜA-Standort. Durch die Änderungen am Mast A047 und dessen Verschiebung in die Leitungsachse der jetzigen 220-kV-Bestandsleitung LH-10-2027 ist eine statische Ertüchtigung des 220-kV-Mastes 081 nicht mehr erforderlich. • Infolge der Verschiebung der KÜA-Nord wird der Verlauf des Kabelgrabens teilweise an die Flurstücksgrenzen angepasst. • Auf die zum Schutz eines Weidengehölzes ursprünglich geplante Unterquerung des Sangebaches mittels Spülbohrung wird verzichtet. Der Sangebach wird nun westlich des Gehölzes in offener Bauweise gequert. • Nordöstlich Westerlinde wird eine Spülbohrung ergänzt, um die Kreisstraße K56 sowie drei Gräben zu unterqueren. • Die ursprünglich im Bereich der vorstehend erwähnten neuen Spülbohrung geplante Cross-Bonding-Muffe wird um ca. 130 m in Richtung Westerlinde verschoben. • Die Erdkabeltrasse wird im östlichen Bereich des Wiesenwegs bei Westerlinde um ca. 70 m nach Norden verschoben. • Darüber hinaus werden Maßnahmenflächen und deren Umfang geändert, gesicherte Kompensationsflächen (u. a. Umsiedlung, Aufforstung) benannt und Vergrämungsmaßnahmen angepasst. Jeder privat Betroffene, die Träger öffentlicher Belange und die Vereinigungen sind über die Änderung gem. § 73 Abs. 8 VwVfG benachrichtigt worden und haben die Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe zu äußern.
Die Vorhabenträgerin, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes SH gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Diese Entscheidung erfolgt mittels eines Planfeststellungsbeschlusses. Zweck der Planfeststellung ist es, alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den Behörden sowie den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend zu regeln. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Projekt, für das nach Ziff. 19.2.1 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen wäre. Die ETL 180 gehört jedoch zu den Vorhaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 i.V.m. Nr. 1.3 der Anlage des LNGG, für die gemäß § 4 LNGG unter bestimmten Voraussetzungen das UVPG nicht anzuwenden ist. Die Planfeststellungsbehörde sieht die in § 4 LNGG und Art. 2 Abs. 4 der UVP-Richtlinie genannten Voraussetzungen eines Ausnahmefalls zur Abwendung einer Krise der Gasversorgung für dieses Vorhaben als erfüllt an, so dass die Regelungen des UVPG nicht anzuwenden sind. Die Vorhabenträgerin hat bereits angekündigt, im Laufe des Planfeststellungsverfahrens einen Antrag auf Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns gemäß § 44c EnWG zu stellen, der nach derzeitigem, insofern noch vorläufigen Planungsstand voraussichtlich insbesondere folgende Vorhabenteile umfassen wird: Gehölzeinschlag, Anbringen von Fledermauskästen, Anbringen von Nistkästen für Brutvögel, Aufstellung Amphibienzäune, Ausbau/Ertüchtigung von Zuwegungen, Beweissicherung von Straßen und Wegen, Vergrämungsmaßnahmen (z.B. durch Aufstellen von Vergrämungsstäben, intensives Mähen, Abzug von Mutterboden), Setzen von Grundwassermesspegeln, Analytik des Grundwassers (aus Grundwasserpegeln) im Trassenbereich sowie von Oberflächengewässern, Durchführung Beweissicherungsmaßnahmen, HDD-Bohrungen (insbesondere längere Querungen), Mikrotunnel. Anmerkungen hierzu wird die Planfeststellungsbehörde ebenfalls innerhalb der unten als Einwendungsfrist genannten Zeitspanne (bis 01.08.2022) entgegennehmen. Das Gesamtvorhaben hat die Anbindung der am Standort Brunsbüttel geplanten LNG-Kapazitäten an das Gasfernleitungsnetz zum Gegenstand. Das Vorhaben umfasst in seinem 1. Abschnitt die Verlegung der o. g. Leitung vom geplanten landgebundenen LNG-Terminal in Brunsbüttel bis zu der Anbindestelle an die Bestandsleitungen des Gasfernleitungsnetzes östlich von Haseldorf, die Errichtung aller für den Betrieb erforderlichen ober- und untertägigen Anlagen sowie den Betrieb der Leitung und der zugehörigen Nebenanlagen. Dazu gehören insbesondere • die Gasleitung mit einer Länge von ca. 54 km und einem Nenndurchmesser von 800 mm (DN 800) mit den zugehörigen Kommunikationskabeln, • die Station Brunsbüttel (inkl. mobile Molchstation) mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die Station Haseldorf (inkl. mobile Molchstation) mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die drei Schieberplätze Beidenfleth, Horst und Kurzenmoor mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung, • die erforderlichen Anodenfelder, Schilder- und Messpfähle mit den zugehörigen Erdkabeln für die Stromversorgung sowie Tiefenerder, • die erforderlichen Schutzstreifen sowie Wegerechte für die dauerhafte Unterhaltung der über- und untertägigen Anlagen. Der Antrag umfasst ebenfalls die bauzeitlich erforderlichen Anlagen, insbesondere • Arbeitsstreifen mit einer Regelbreite von ca. 35 m (Ausnahmen: 40 m in Be-reichen tiefer Grüppen sowie max. 21 m in ökologisch sensiblen Bereichen), • bauzeitliche Zufahrten über vorhandene und teilweise zu befestigende Straßen und Wege sowie temporär herzustellende Wege ins Baufeld, • Umschlagplätze. Geplant ist eine in der Erde verlegte Rohrleitung mit einer Regelverlegetiefe von 1,20 m Erdüberdeckung bzw. 1 m Mindestüberdeckung), die überwiegend in offener Grabenbauweise errichtet werden soll. Dabei werden zahlreiche Gewässer und Verkehrswege gequert. Inhalt und Lage der genannten sowie ggf. nicht ausdrücklich erwähnter Maßnahmenteile sind aus den Planunterlagen ersichtlich. Das Vorhaben erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinde Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen, der Gemeinden Büttel, Landscheide, Sankt Margarethen, Nortorf, Dammfleth, Beidenfleth, Hodorf, Bahrenfleth, Neuenbrook, Krempe, Grevenkop, Süderau, Sommerland, Horst (Holstein), Kiebitzreihe und Altenmoor im Kreis Steinburg sowie der Gemeinden Raa-Besenbek, Seester, Groß Nordende, Uetersen, Neuendeich, Moorrege, Haselau, Haseldorf, Hetlingen und Heist im Kreis Pinneberg. Weder die Errichtung und der Betrieb von LNG-Terminals in Brunsbüttel noch dafür vorgesehene Hafenausbauten sind Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens, sondern jene Anlagen unterliegen gesonderten Zulassungsverfahren. Gleiches gilt für den geplanten 2. Abschnitt des Gesamtvorhabens in Gestalt der Anbindung des in Brunsbüttel geplanten Standortes einer schwimmenden LNG-Anlage (Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das Gasfernleitungsnetz über eine etwa 2 km lange Verbindungsleitung zwischen der ETL 180 (1. Abschnitt) und der ETL 185, mittels derer die FSRU kurzfristig an das Verteilnetz angeschlossen wird. Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 22.03.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die festgestellten Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden. Im Zuge der nun begonnenen Bauausführung und der dabei durchgeführten Abstimmung und Planung hat die Vorhabenträgerin neue Erkenntnisse gewonnen, die eine Anpassung der festgestellten Planung erfordern. Mit Schreiben vom 17.04.2023 hat sie daher beim AfPE eine Planänderung vor Fertigstellung gem. § 43d EnWG i. V. m. § 76 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die beantragte Planänderung umfasst die folgenden Maßnahmen: 1. Verlängerung des Mikrotunnels 03 (Gemarkung Altenmoor) 2. Anpassung von Arbeitsbereichen entlang der gesamten Baustelle 3. Durchführung von Entlastungsbohrungen für zwei Unterquerungen mittels Horizontalspülbohrverfahren (HDD 2/Gemarkung St. Margarethen und HDD 6/Gemarkung Grevenkop) 4. Änderung der Gebäude für Technik an den Stationen Beidenfleth, Horst, Kurzenmoor und Haseldorf 5. Errichtung einer zusätzlichen Tiefenanode (Gemarkung Bahrenfleth) 6. Änderung Zuwegung Scheedeweg und Errichtung einer temporären Behelfsbrücke über die Deichwettern (Gemarkung Kurzenmoor) 7. Eingriffsermittlung für die zusätzlichen bau- und anlagenbedingten Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Eine genaue Beschreibung der Änderungsmaßnahmen können Sie den eingereichten Planänderungsunterlagen entnehmen, die Ihnen auf dieser Internetseite zum Download zur Verfügung stehen. Mit dem Änderungsbescheid vom 05.05.2023 sowie dem Planänderungsbeschluss vom 17.05.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die geänderten Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover, hat mit Schreiben vom 11.08.2023 eine weitere Änderung der mit Beschluss vom 22.03.2023 festgestellten Pläne beantragt. Die beantragte Planänderung umfasst Anpassungen im Rahmen der Wasserhaltungsmaßnahmen (insb. Änderungen der Wasserentnahmemengen und der Einleitmengen), Umtrassierung der Leitung und Änderung von Fremdleitungsquerungen im Bereich von km 5+070 bis 5+210 (Gemeinde Landscheide). Mit dem Planänderungsbeschluss vom 08.09.2023 (Az.: AfPE L - 667-PFV Erdgas LNG Brunsbüttel-Hetlingen) hat das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - (AfPE) die geänderten Pläne für das o.g. Bauvorhaben festgestellt. Die Unterlagen können auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.
Maßnahmen zur Vergrämung von Saatkrähen, mögliche weitere Maßnahmen, Zusammenarbeit zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Aurich/ Leer – Auf Teilflächen des Holter Hammrichs bei Potshausen bietet sich Spaziergängern und Radfahrern derzeit ein seltsames Bild: Nahe des Schöpfwerkes am Holter Sieltief wurden an einigen Stellen zahlreiche Holzpflöcke in den Boden gerammt, an denen lange Trassierbandstreifen oder sogar Luftballons im Wind wehen. "Was aussieht wie Baugrundmarkierungen oder Reste eines Kindergeburtstages sind jedoch so genannte optische Vergrämungsmaßnahmen, die verhindern sollen, das früh brütende Vögel wie der Kiebitz hier ihr Brutgeschäft beginnen", erklärt Peter Pauschert von der Betriebsstelle Aurich des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz). Hintergrund: Im Auftrag des Leda-Jümme-Verbandes entsteht im Holter Hammrich ein Entlastungspolder, der bei Hochwasser auf einer Fläche von rund 230 Hektar bis zu vier Millionen Kubikmeter Wasser aufnehmen kann. Dies verbessert den Schutz der Orte Rhauderfehn und Ostrhauderfehn und entlastet zudem auch die Deiche und Polder im oberen Leda-Jümme-Gebiet. "Sobald die Witterung es zulässt, werden auf den markierten Flächen die Kleientnahme und die Arbeiten an der neuen Deichtrasse wieder aufgenommen. Das würde Küken und Gelege in diesen Bereichen extrem gefährden", ergänzt Pauschert, dessen Behörde mit der ökologischen Baubegleitung betraut wurde. "Die auffälligen Markierungen sollen dafür sorgen, dass die Tiere auf andere Flächen des Hammrichs ausweichen". Als wichtiger Vogellebensraum im Leda-Jümme-Gebiet wird der Holter Hammrich derzeit von vielen Wasser- und Wiesenvögeln aufgesucht. Im Zuge der Baumaßnahmen soll dieser Biotop weiter aufgewertet werden. Unter anderem ist vorgesehen, den Leyßer Hammrich – eine 143 Hektar große Fläche innerhalb des Polders – im Winter teilweise zu überstauen, um einen Lebensraum für Brut- und Rastvögel zu schaffen. Des Weiteren entstehen im "Alten Tief" auf rund 80 Hektar ganzjährig hohe Wasserstände mit Flachwasserzonen, Röhrichten und Auenlandschaften. Der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist für 2010 vorgesehen, die Kosten belaufen sich auf circa 5,5 Millionen Euro.
Nacktschnecken umweltschonend aus dem Garten vertreiben Welche Maßnahmen gegen Nacktschnecken im Garten helfen Schaffen Sie Rückzugsräume für die Fressfeinde der Schnecken. Stellen Sie Bierfallen innerhalb des Schneckenzauns auf. Sammeln und entsorgen Sie die Schnecken. Kaufen Sie spezielle Fadenwürmer, die auf Schneckenjagd gehen. Verzichten Sie möglichst auf Schneckenkorn. Gewusst wie Mit erstaunlichem Appetit fressen sich manche Nacktschneckenarten durch den Garten. Trotzdem sollten Sie nicht sofort zu chemischen Mitteln greifen. Auch nützliche Schneckenarten und andere Tieren könnten geschädigt werden. Es gibt ein Bündel von wirkungsvollen vorbeugenden Maßnahmen. So locken Sie die Fressfeinde der Schnecken an: Nacktschnecken stehen ganz oben auf der Speisekarte vieler Tiere. Wo sich Igel, Eidechsen, Kröten und Vögel wohlfühlen, haben es Nacktschnecken nicht leicht. Gestalten Sie Ihren Garten möglichst naturnah, so entsteht ein Gleichgewicht zwischen Schädlingen und Nützlingen. Schaffen Sie Refugien aus Totholz - und Blätterhaufen, gemischten Blüten- und Wildobsthecken, einer Trockenmauer oder einem kleinen Teich. Verzichten Sie möglichst auf chemische Pflanzenschutzmittel . Hier finden Sie weitere Informationen zu wichtigen Nützlingen. Auf Schnecken spezialisierte Fadenwürmer: Über den Fachhandel und das Internet können Sie winzige Fadenwürmer (parasitäre Nematoden) der Art Phasmarhabditis hermaphrodita kaufen. Sie sind für Menschen und Haustiere vollkommen ungefährlich, dafür befallen sie Nacktschnecken, um sich in ihrem Inneren zu vermehren. Das mag etwas unheimlich klingen, ist aber sicher, unkompliziert und gegen einige Schneckenarten sehr effektiv. Zu beachten ist, dass diese Fadenwürmer auch nützliche Schneckenarten aus der Familie der Schnegel befallen können. Tigerschnegel zum Beispiel jagen und fressen andere Nacktschnecken, befallen aber keine lebenden Pflanzen. Deshalb sollten Nematoden auch nur im Notfall zum Einsatz kommen. Barriere-Methoden, regelmäßiges Absammeln, der Einsatz von Nützlingen oder auch die Haltung von Laufenten sind die bessere Wahl! Nacktschnecken mögen es feucht: Legen Sie Ihr Beet deshalb möglichst sonnig an. Gießen Sie Ihre Pflanzen punktuell, am besten morgens. Sand oder Sägespäne zwingen die Weichtiere, besonders viel Schleim zu bilden. So hindern Sie die Tiere am Vorankommen. Verzichten Sie darauf, Asche zu streuen, da sie Schwermetalle enthalten kann. Schutz für junge Pflanzen: Manche Nacktschnecken haben eine Schwäche für frisches Grün. Jungpflanzen sind besonders zart und daher auch besonders gefährdet. Kaufen oder basteln Sie einen Schneckenkragen aus Kunststoff, so schützen Sie auch junge Sonnenblumen vor den gefräßigen Weichtieren. Ziehen Sie Jungpflanzen auf der Fensterbank oder im Gewächshaus vor. Arion lusitanicus Die Spanische Wegschnecke (Arion lusitanicus) ist der häufigste und bekannteste Schädling unter den Nacktschnecken. Quelle: Ekko | www.wikimedia.org | Iberian wood snail | https://creativecommons.org/licenses/by/2.5/deed.en Die Spanische Wegschnecke (Arion lusitanicus) ist der häufigste und bekannteste Schädling unter den Nacktschnecken. Arion distinctus Die Gartenwegschnecke (Arion distinctus) gehört ebenfalls zu den Schadschnecken. Quelle: Michal Maňas snek01 | www.wikimedia.org | English: Arion distinctus Locality Czech Republic Moravia Olomouc - Bělidla garden 17 October 2004 | https://creativecommons.org/licenses/by/2.5/deed.en Die Gartenwegschnecke (Arion distinctus) gehört ebenfalls zu den Schadschnecken. Deroceras reticulatum Auch die Genetzte Ackerschnecke (Deroceras reticulatum) fällt aus Gärtnersicht oft negativ auf. Quelle: Joseph Berger | www.wikimedia.org | Deroceras reticulatum United States Colorado Lakewood | https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/us/deed.en Auch die Genetzte Ackerschnecke (Deroceras reticulatum) fällt aus Gärtnersicht oft negativ auf. Mittelmeerschnegel Gelegentlich tritt auch der Mittelmeerschnegel (Deroceras panormitanum) als Schädling auf. Quelle: J.M.C.Hutchinson | www.wikimedia.org | The terrestrial slug Deroceras panormitanum sensu strictu Shows part of sole | http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en Gelegentlich tritt auch der Mittelmeerschnegel (Deroceras panormitanum) als Schädling auf. Hellbraune Wegschnecke, Arion subfuscus, Familie: Arionidae (Ulm, Ringingen) Kein Schädling: Die Braune Wegschnecke (Arion fuscus). Quelle: H. Krisp | www.wikimedia.org | Hellbraune Wegschnecke Arion subfuscus Familie Arionidae Fundort Süddeutschland Ulm Ringingen | https://creativecommons.org/licenses/by/3.0 Kein Schädling: Die Braune Wegschnecke (Arion fuscus). Gelbstreifige Wegschnecke Die Gelbstreifige Wegschnecke (Arion fasciatus) ist im Garten anzutreffen, aber kein Schädling. Quelle: Paul Morris from USA | www.wikimedia.org | Arion fasciatus the orange-banded arion Massachusetts | http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0 Die Gelbstreifige Wegschnecke (Arion fasciatus) ist im Garten anzutreffen, aber kein Schädling. Wurmschnegel Der Wurmschnegel (Boettgerilla pallens) vertilgt unter anderem Eier von Nacktschnecken. Quelle: Jozef Grego |www.wikimedia.org | Boettgerilla pallens Locality Slovakia Plešivec in garden near railway station Date: 28 March 1997 | https://en.wikipedia.org/wiki/en:public_domain Der Wurmschnegel (Boettgerilla pallens) vertilgt unter anderem Eier von Nacktschnecken. Große Glanzschnecke Die Große Glanzschnecke (Oxychilus draparnaudi) frisst Schneckeneier und junge Nacktschnecken. Quelle: Michal Maňas User:Snek01 | www.wikimedia.org | Photo of right side of Oxychilus draparnaudi Locality garden Olomouc the Czech Republic | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5 Die Große Glanzschnecke (Oxychilus draparnaudi) frisst Schneckeneier und junge Nacktschnecken. Ein selbstgebautes oder gekauftes Igelhaus dient den stacheligen Gesellen als Schlafplatz. Quelle: etfoto / Fotolia.com Bierfallen sind besonders wirksam: Um auch unterirdisch lebende Schnecken einzufangen, locken Sie sie mit Bier an. Füllen Sie die Becher alle zwei Tage zur Hälfte und graben sie in den Boden ein. Der Geruch lockt die Nacktschnecken an, sie ertrinken in der Flüssigkeit. Leider lässt sich nicht vermeiden, dass auch Nützlinge, wie etwa Spinnen, in der Falle landen. Lassen Sie die Becher ein bis zwei Finger breit aus dem Boden herausschauen, um den Beifang zu reduzieren. Bierfallen sind aber nur innerhalb eines Schneckenzauns sinnvoll, da sie in offenen Beeten zusätzliche Schnecken aus der Umgebung anlocken. Widerstandsfähige Pflanzen: Es gibt Kräuter, Blüten- und Gemüsepflanzen, an die Schnecken kaum rangehen. Das gilt zum Beispiel für Bartnelken, Ringelblumen und Fingerhut, für Gemüsepflanzen, wie etwa Tomaten oder Kartoffeln, und für Kräuter – zum Beispiel für Rosmarin, Salbei und Thymian. Was Sie noch tun können: Pflanzen Sie Ihr Gemüse nicht jedes Jahr am gleichen Platz an. So verhindern Sie, dass die Schnecken sich dort dauerhaft ansiedeln. Sammeln Sie die Schnecken ein. Sie finden sie morgens an Brettern, Steinen und großen Pflanzenblättern. Entsorgen Sie die Tiere nicht lebend in der Mülltonne, im Sommer ersticken sie in dort qualvoll. Ist es kühler, kriechen sie selbst durch millimetergroße Öffnungen wieder aus der Tonne heraus. Wer als akute Notfallhilfe unbedingt zu Schneckenkorn greifen möchte, sollte Produkte mit dem Wirkstoff Eisen-III-Phosphat verwenden. Der schadet der Umwelt am wenigsten. Auch durch den Anbau von Mischkulturen lassen sich Schnecken von sensiblen Pflanzen vergrämen. Randbepflanzungen mit Rainfarn, Ysop und Kerbel halten die Schnecken von den Beeten fern. Pflanzt man zum Beispiel die bei Schnecken sehr beliebten Tagetes, fressen sie eher diese als das Gemüse. Gegen Nacktschnecken widerstandsfähige Pflanzen: Schafgarbe Quelle: tsach / Fotolia.com Gegen Nacktschnecken widerstandsfähige Pflanzen: Eisenhut Quelle: Xaver Klaussner / Fotolia.com Gegen Nacktschnecken widerstandsfähige Pflanzen: Akelei Quelle: perlphoto / Fotolia.com Gegen Nacktschnecken widerstandsfähige Pflanzen: Gänsekresse Quelle: salita2010 / Fotolia.com Gegen Nacktschnecken widerstandsfähige Pflanzen: Sterndolde Quelle: zwoffel / Fotolia.com Gegen Nacktschnecken widerstandsfähige Pflanzen: Bergenie Quelle: M. Schuppich / Fotolia.com Gegen Nacktschnecken widerstandsfähige Pflanzen: Elfenblume Quelle: E. Schittenhelm / Fotolia.com Gegen Nacktschnecken widerstandsfähige Pflanzen: Iris Quelle: Christian Müller / Fotolia.com Gegen Nacktschnecken widerstandsfähige Pflanzen: Woll-Ziest Quelle: kazakovmaksim / Fotolia.com Gegen Nacktschnecken widerstandsfähige Pflanzen: Immergrün Quelle: mallivan / Fotolia.com Hintergrund Umweltsituation: Es gibt rund 400 Landschneckenarten in Deutschland, nur wenige davon richten einen nennenswerten Schaden an: die Spanische Wegschnecke (Arion lusitanicus), die Gartenwegschnecke (Arion distinctus/A. hortensis) und die Genetzte Ackerschnecke (Deroceras reticulatum). Der Einsatz von Schneckenkorn gefährdet das Überleben aller Schneckenarten, auch wenn die meisten zugelassenen Produkte nur gegen Nacktschnecken verwendet werden dürfen. Aufgenommen wird das Mittel aber auch von Schneckenarten, die keine Schäden im Hobbygarten verursachen und für ein funktionierendes Ökosystem unverzichtbar sind. Selbst unter Naturschutz stehende Arten wie die Weinbergschnecke sind gefährdet. Produkte mit dem Wirkstoff Metaldehyd können in der Umwelt Schäden verursachen. Fressen Vögel oder Säugetiere Schnecken, die zuvor Schneckenkorn mit diesem Wirkstoff aufgenommen haben, können auch sie sich dadurch vergiften. Zudem enthalten die Fraßköder Mehl oder ähnliche Substanzen mit Nährwert. Dadurch steigt die Gefahr, dass Vögel und Kleinsäuger das Granulat fressen – insbesondere, wenn das alternative Futterangebot im Garten gering ist. So nehmen vor allem kleine Vögel eine Dosis Metaldehyd auf, an der unter Versuchsbedingungen im Zulassungsverfahren die Hälfte aller Tiere stirbt. Gesetzeslage: Wer sich selbst Anti-Schnecken-Mittel zusammenbraut, handelt gegen das Gesetz. Das gilt zum Beispiel auch für Pflanzenschutzmittel aus Kaffee- oder Chili-Sud. Sie können auch Nützlinge und sogar die behandelten Pflanzen in Mitleidenschaft ziehen. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet ausdrücklich den Einsatz von Präparaten, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. So dürfen Hobby-Gärtner*innen auch kein Salz streuen, um Schnecken zu bekämpfen. Erlaubt sind hingegen Pflanzenstärkungsmittel wie Brennnesselauszüge oder Knoblauchsud. Neben den gängigen Anti-Schnecken-Produkten, die es zu kaufen gibt, durften Hobby-Gärtner*innen bis zum Herbst 2014 auch Schneckenkorn mit dem Wirkstoff Methiocarb einsetzen. Dieser ist mittlerweile in allen EU-Ländern verboten. Noch vorhandene Reste landen als Sondermüll in den örtlichen Sammelstellen. Methiocarb stört die Nahrungskette im Garten besonders stark. In Kleinnagern wurden so hohe Konzentrationen nachgewiesen werden, dass sich daraus auch ein Risiko für Eulen und Greifvögel ableiten ließ. In toten Wacholderdrosseln und Rotkehlchen fanden sich ebenfalls Rückstände von Methiocarb. Daher ist der Wirkstoff nicht mehr gegen Schnecken zugelassen. Weitere Informationen finden Sie hier: Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen ( UBA -Themenseite)
In unserer vernetzten Welt reisen oft Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere mit. Dadurch können sie sich schneller denn je neue Lebensräume erschließen. Den Park am Gleisdreieck etwa prägen viele solche Exoten. Manche dieser Arten sind besser als heimische auf die Herausforderungen des Klimawandels eingestellt. Einige bislang nicht heimische Baumarten überstehen zum Beispiel lange Trockenheit recht gut. Dadurch können sie die Stadt auch künftig an heißen Tagen durch Schatten und Verdunstung kühlen. Ein kleiner Teil der neuen Arten gilt jedoch als invasiv: Ihre starke Ausbreitung gefährdet die biologische Vielfalt. Weil sie extrem schnell wachsen und sich vegetativ oder durch Schleuderfrüchte verbreiten, können etwa das Drüsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich rasch große Bestände bilden und sich sogar durch Gartenabfälle ausbreiten. Seit 2015 gibt es eine rechtsverbindliche EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bestimmte Arten nicht mehr zu handeln, zu transportieren und sie vor allem nicht freizusetzen, ihre Ausbreitung zu überwachen und wo möglich zu verhindern. Derzeit sind 66 Arten in der EU-Verordnung als invasiv aufgenommen; 17 davon haben sich in Berlin etabliert. Gegen diese Arten ergreift Berlin im Einzelfall Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Wird eine neue Art entdeckt, sind sofortige Maßnahmen Pflicht, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Waschbär zum Beispiel ist so verbreitet, dass es mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich sein wird, ihn zurückzudrängen. Umso mehr gilt es, auf die Umweltbedingungen einzuwirken. Bürgerinnen und Bürger können sich beraten lassen, was sie in Haus und Garten tun können, um Einbrüche von Waschbären zu verhindern. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Waschbärpopulation in Berlin zu verringern, denn die Stadt bietet den Tieren reiche Nahrung und viele Unterschlupfe. Eine ganze Reihe invasiver Arten lebt unter Wasser. Ihre Verbreitung hat die Senatsverwaltung 2020 untersuchen lassen. Ein Problem sind Krebsarten, die als Allesfresser das natürliche Artenspektrum in Gewässern stören und den Laich der ohnehin seltener werdenden Amphibien fressen. Damit sie sich nicht (oder doch deutlich langsamer) ausbreiten, werden die Krebse in Reusen gefangen. Im Groß Glienicker See gingen bei Probefischungen Kamber- und Marmorkrebse ins Netz. Im Tiergarten und im Britzer Garten werden Rote Amerikanische Sumpfkrebse regelmäßig mit Reusen abgesammelt. Dabei kommen solche Mengen zusammen, dass die Art in der Nahrungskette der Berlinerinnen und Berliner gelandet ist: In einigen Restaurants steht sie als „Berliner Hummer“ auf der Speisekarte. Schützen Sie die biologische Vielfalt, indem Sie keine Tiere aussetzen und Gartenabfall nicht in der freien Landschaft entsorgen! Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen oft unbedacht in die Natur und breiten sich dann aus. Sie lassen sich nur durch gezielte Pflegemaßnahmen wie konsequente Mahd, Entnahme bis hin zur Rodung verdrängen. Haus und Garten vor dem Waschbären zu sichern, ist ebenfalls wichtig. Deshalb sollten Sie Abfalltonnen unzugänglich aufbewahren, Gebäude und Dach kontrollieren und Schlupflöcher verschließen. Elektrozäune auf dem Dach helfen, Waschbären zu vergrämen! Mehr Infos zum Schutz vor Waschbären Artenschutz – Invasive Arten BfN über Neobiota und invasive Arten Unionsliste invasiver Arten
Hannover – Die Bestände der Saatkrähe (Corvus frugilegus) in Niedersachsen haben sich in den vergangenen 40 Jahren deutlich erholt: Nach einem historischen Tiefstand mit weniger als 2.000 Paaren in den frühen 70er-Jahren leben mittlerweile wieder rund 22.000 Paare dieser Vögel zwischen Ems und Elbe. In seiner neuen Broschüre „Die Saatkrähe als Brutvogel in Niedersachsen“ thematisiert der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) neben dem Vorkommen auch das Verhalten und die Lebensraumansprüche der Tiere und spart dabei auch Konflikte nicht aus. „In den Städten und Dörfern fühlen sich viele Bewohner durch die Lautäußerungen und Hinterlassenschaften der Saatkrähen gestört und wollen sie am liebsten wieder loswerden“, weiß Dr. Markus Nipkow, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN und einer der Autoren des Heftes. „Die Vögel lernen schnell, dass sie in menschlichen Siedlungen vor Verfolgungen sicher sind. Parallel dazu haben großflächige Veränderungen in der Landwirtschaft – insbesondere der Verlust von Grünland – in den vergangenen Jahrzehnten zu einer regelrechten „Landflucht“ der Saatkrähen geführt“, ergänzt der Experte. Neben der Problembeschreibung beleuchtet die knapp 50-seitige Publikation auch bisherige Maßnahmen zur Schadensminderung auf deren Wirksamkeit und entwickelt ein Konzept, das bei Konflikten mit Saatkrähen ein möglichst einheitliches und effizientes Vorgehen ermöglichen soll. „Im Mittelpunkt des Konzeptes steht dabei die Vermittlung von Kenntnissen über die Art, denn Konflikte sind dauerhaft nur zu lösen, wenn die Bevölkerung die Vögel auch als Teil ihrer Umwelt akzeptiert“, erklärt Autor Thorsten Krüger. Dort, wo eine Saatkrähenkolonie nicht oder nur schwer tolerierbar ist, z.B. in der Nähe von Flugplätzen, Krankenhäusern oder Schulen, hat es sich bewährt, unter Einbeziehung der Bevölkerung mögliche Alternativstandorte für die Kolonie zu ermitteln und ggf. herzurichten, bevor die Vögel nach den Maßgaben der Naturschutzgesetze vom ungeeigneten Standort vergrämt und an einen konflitkfreien Standort umgesiedelt werden. „Eine Vergrämung ohne Bereitstellung von geeigneten Alternativen würde das Problem meistens nur auf andere ungeeignete Standorte verlagern“, erläutert Krüger. Am besten sei es daher, den Tieren in der freien Landschaft wieder ungestörte Nist- und Brutmöglichkeiten zu schaffen und zu erhalten, da dies das Konfliktpotential automatisch reduzieren würde. Die Broschüre „Die Saatkrähe als Brutvogel in Niedersachsen“ ist als Heft 1/ 2015 in der Reihe „Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen“ erschienen und für vier Euro zuzüglich Versandkostenpauschale beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) erhältlich. Bestelladresse: NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim – Naturschutzinformationen – Postfach 91 07 13, 30427 Hannover, Telefon: 0511/ 30 34 – 33 05 oder per E-Mail unter naturschutzinformation@nlwkn-h.niedersachsen.de . Internet: www.nlwkn.niedersachsen.de
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