2024 (aktuell) Wo wird Berlins Luft gemessen? Das Berliner Luftgütemessnetz besteht aus zahlreichen Messstationen im gesamten Stadtgebiet. Sie erfassen rund um die Uhr die Luftqualität an verkehrsreichen Straßen, in Wohngebieten und am Stadtrand. Die gesammelten Daten zeigen, wo Maßnahmen wirken und wo noch nachgebessert werden muss. Für eine gesündere Stadt – heute und in Zukunft Hier finden Sie einen Überblick über die Entwicklung der Berliner Luftqualität – anschaulich dargestellt mittels Karten und Tabellen. Die Inhalte dieses Jahrgangs sind aktuell. Emissionskataster Informationen zur Luftqualität Berliner Luftgütemessnetz Kfz-Verkehr: Verkehrsmengen Emissionskataster Hausbrand: Versorgungsbereiche Gebäudewärme / Überwiegende Heizungsarten Stadtstruktur / Stadtstruktur – Flächentypen differenziert Einwohnerdichte Emissionskataster Gesamtemissionen + Industrie: Stadtstruktur / Stadtstruktur – Flächentypen differenziert Industrie- und Gewerbeanlagen Emissionskataster
Dieser Datensatz enthält den Standort der Radverkehrszählsäule An der Gurlittinsel. Er enthält die Tagesganglinie vom Vortag, die Wochenganglinie der Vorwoche und die Jahresganglinie des aktuellen Jahres sowie verschiedene statistische Werte. In den Geoportalen der FHH können zusätzlich alle Daten seit Aufzeichnungsbeginn als csv-Datei heruntergeladen werden. In den Portalen können über das GFI außerdem die Stundenwerte der letzten Woche, die Tageswerte des letzten Jahres und die Wochenwerte seit Beginn der Aufzeichnungen angezeigt und miteinander verglichen werden.
Dieser Wep Map Service (WMS) stellt die Straßen und Wege Hamburgs mit verschiedenen Merkmalen dar. Das Straßen- und Wegenetz wird in der Hamburger Straßeninformationsbank (HH-SIB) in einem Knoten-Kanten-Modell gehalten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf
Szenarienrechnung zur Wirkung ausgewählter Maßnahmen Die Modellierung der emissions- und immissionsseitigen Wirkung von Maßnahmen wurde aufbauend auf der Trendprognose ohne Maßnahmeneinfluss für das Jahr 2020 durchgeführt. Die Auswahl der Maßnahmen im Straßenverkehr konzentriert sich auf die Reduzierung der NO 2 -Belastung an Straßen. Untersucht wurden Maßnahmen, für die eine emissionsmindernde Wirkung stadtweit oder zumindest für einen großen Teil der Straßenabschnitte zu erwarten ist, an denen Grenzwertüberschreitungen auftreten. Außerdem mussten geeignete Modelle für die Berechnung der Wirkung verfügbar sein. Für einige Maßnahmen wurden mehrere Szenarien definiert, um abzuschätzen, welcher Maßnahmenumfang für die Einhaltung der Grenzwerte notwendig ist und wie unverhältnismäßige Belastungen vermieden werden können. Einige der Maßnahmen wurden daher unabhängig von der konkreten Umsetzbarkeit für die Modellierung sehr umfassend formuliert, z.B. zur Parkraumbewirtschaftung. Dies dient dazu, zunächst das mögliche Minderungspotenzial auszuloten. Die Aufnahme einer Maßnahme in die Szenarien oder der gewählte Durchführungsumfang ist noch keine Entscheidung, ob diese Maßnahme so in den Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans aufgenommen wird. Hierfür müssen neben der Wirksamkeit weitere Aspekte wie die Verhältnismäßigkeit und Finanzierbarkeit sowie die technische, rechtliche und administrative Umsetzbarkeit gegeben sein. Szenario 7 „Fahrzeugtechnik“: – Nachrüstung von Dieselfahrzeugen Verbesserungen bei der Fahrzeugtechnik sind geeignet, um den Schadstoffausstoß in der gesamten Fahrzeugflotte zu vermindern. Diese Emissionsminderungen sind einerseits erreichbar mit einem Austausch von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoß durch emissionsarme Fahrzeuge wie Elektro- oder Elektro-Hybridfahrzeuge, Fahrzeuge mit Erdgasantrieb oder Dieselfahrzeuge mit niedrigen realen NO x -Emissionen. Weitere Emissionsminderungen können durch Nachrüstungen von Bestandsfahrzeugen mit zusätzlichen Abgasreinigungssystemen (Hardware-Nachrüstung) erreicht werden. Für das Szenario „Fahrzeugtechnik“ wurden die in Tabelle 2 zusammengefassten Annahmen zum Fahrzeugaustausch und zur Hardware-Nachrüstung getroffen. Da die Szenarien im Herbst 2018 berechnet wurden, konnten die Anforderungen an die Hardware-Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen des BMVI noch nicht berücksichtigt werden. Die vom BMVI am 28.12.2018 veröffentlichten „Technischen Anforderungen an Stickoxid (NO x )-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an Pkw und Pkw-ähnlichen Fahrzeugen (NO x MS-Pkw)“ konnten dabei nicht berücksichtigt werden. In diesen Anforderungen wird kein Wirkungsgrad, sondern ein Emissionswert von 270 mg/km bezogen auf den Durchschnitt einer so genannten RDE-Messfahrt vorgeschrieben. Dabei werden Messungen der Abgasemissionen im realen Straßenverkehr vorgenommen (real driving emissions). Für das verwendete Emissionsmodell, das auf den Emissionsfaktoren des vom Umweltbundesamt empfohlenen Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA) basiert, ist eine derartige Angabe nicht direkt verwendbar, da im HBEFA Emissionsangaben nach Verkehrssituationen differenziert werden. Für die Hardware-Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wurde ausgehend von den Erfahrungen mit der Entwicklung der Nachrüstung von Linienbussen in Berlin ein Wirkungsgrad von 70 % angenommen. Für schwere Nutzfahrzeuge über 7,5 t wurde entsprechend der Förderrichtlinie des BMVI für die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen ein Wirkungsgrad von 85 % verwendet. Für Busse wurden keine Nachrüstungen oder Ersatzbeschaffungen für 2020 angenommen, da die Nachrüstung der BVG-Busse bereits in der Trendprognose 2020 berücksichtigt wurde. Aus den angenommenen Quoten der nachgerüsteten Fahrzeuge und dem Wirkungsgrad ergeben sich Korrekturfaktoren für die Emissionsfaktoren des HBEFA mit Werten zwischen 0,51 und 0,93. Das entspricht Emissionsminderungen für die einzelnen Fahrzeugschichten zwischen 7 % und 49 %. Durch den Austausch von Diesel-Pkw Euro 4 durch Euro 6d-TEMP ändern sich die entsprechenden Flottenanteile bei der Emissionsbestimmung. Emissionsberechnung Die Ermittlung der Emissionen erfolgte analog zur Berechnung für das Prognosejahr „Trend 2020“. Abweichend von der Trendprognose wurde jedoch das Software-Update nicht berücksichtigt, da derzeit nicht abschätzbar ist, wie Software-Updates und Hardware-Nachrüstungen kombiniert werden. Dies kann zur Überschätzung der Emissionen führen. Auf Basis der angepassten Flottenzusammensetzung und der Korrekturfaktoren durch die Nachrüstung für die Emissionsfaktoren wurden die abschnittsbezogenen Emissionen berechnet. In Tabelle 3 sind die Emissionsbilanzen für den Kfz-Verkehr mit der angepassten Flotte für Berlin für die Prognose 2020 und das technische Szenario sowohl für die Gesamtemissionen NO X und die NO 2 Direktemissionen als auch für Emissionen differenziert nach Fahrzeugart mit Angabe des relativen Unterschiede zwischen beiden Berechnungen dargestellt. Mit den Nachrüstungen und dem Ersatz älterer Fahrzeuge können unter den oben beschriebenen Annahmen die NO x -Emissionen des Kfz-Verkehrs in der Summe um 405 t/a oder 9,5 % reduziert werden, die Direktemissionen von NO[∫2~] sinken um 137 t/a, das entspricht einer Minderung von 13,5 %. Die höchsten NO x -Emissionsminderungen ergeben sich für die leichten Nutzfahrzeuge mit 22,6 %, während bei den Pkw die NO x -Emissionen nur um 7,6 % sinken. Wirkung auf die NO 2 -Belastung in Straßen Basis für die Berechnung der NO 2 -Gesamtbelastung der einzelnen Straßenabschnitte ist die Berechnung der Immissionsbelastung in Berlin für das Prognosejahr 2020. Für das Szenario „Fahrzeugtechnik“ wurde nur die Wirkung auf die lokale Verkehrsemission und damit die lokale Zusatzbelastung je Abschnitt ermittelt. Die zur Berechnung der Gesamtbelastung benötigte Vorbelastung wurde unverändert aus den Berechnungen für das Prognosejahr 2020 übernommen. Da sich die Emissionsminderung durch verbesserte Fahrzeugtechnik auch auf die NO 2 -Vorbelastung des städtischen Hintergrunds auswirkt, wird die NO 2 -Gesamtbelastung durch das verwendete Verfahren etwas überschätzt. Im Ergebnis sinkt im Szenario „Fahrzeugtechnik“ die NO 2 -Immission an den Hauptverkehrsstraßen mit kritischen NO 2 -Konzentrationen über 36 µg/m³ in der Trendprognose 2020 im Mittel um 1,9 µg/m³ mit einer maximalen Minderung von 3,9 µg/m³ in der Leipziger Straße und einer minimalen Minderung von 1,0 µg/m³ in der Turmstraße. Die Anzahl der Abschnitte mit einem NO 2 -Jahresmittelwert über 36,0 µg/m³ geht von 117 Abschnitten mit einer Gesamtlänge von 14,6 km in der Prognose 2020 auf 78 Abschnitte mit einer Länge von 10,1 km zurück. Die Zahl der Straßenabschnitte mit Überschreitungen des NO 2 -Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ sinkt von 31 auf 17 Straßenabschnitte. Die Länge der betroffenen Abschnitte reduziert sich von 3,5 auf 1,7 km, an denen noch ca. 1.800 Menschen von NO 2 -Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Szenario 5 und 6: „Förderung des Umweltverbundes“ Mit einer Verlagerung von Pkw-Fahrten auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) können Emissionen im Kfz-Verkehr vermieden werden. Ziel der Berliner Verkehrspolitik ist es, den Anteil des Umweltverbundes weiter zu steigern. Hierfür steht eine Vielzahl von Maßnahmen von der Verbesserung der Infrastruktur bis hin zu Kommunikationskampagnen zur Verfügung. Die Komplexität der Maßnahmen lässt sich in Modellen jedoch nur sehr eingeschränkt bewerten. Um ein Szenario „Umweltverbund“ berechnen zu können, wurden einige ausgewählte Maßnahmen zusammengestellt und Annahmen zu preislichen Anreizen und Auswirkungen auf Reisezeiten getroffen. Damit konnte mit dem Verkehrsmodell für Berlin die Verlagerung von Fahrten vom Pkw auf den Umweltverbund und die resultierenden Verkehrsstärken geschätzt werden. Diese bilden die Basis für die Berechnung der Emissionen und des lokalen NO 2 -Zusatzbeitrags an Hauptverkehrsstraßen. Für das Szenario „Umweltverbund“ wurden folgende Annahmen getroffen: Reduzierung des Preises für ein Jobticket im ÖPNV auf 50 Euro, Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs entsprechen einer Beschleunigung des Radverkehrs um 2 km/h, Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung der Gebühren. Das Szenario „Umweltverbund“ wurde in zwei Varianten berechnet, deren Unterschied die Parkraumbewirtschaftung betreffen. In Variante 1 wird eine Parkraumbewirtschaftung für 50 % der Fläche innerhalb des inneren S-Bahn-Ringes ohne Veränderung der Parkgebühren angenommen („PB 50“). Mit Variante 2 wird ein Maximalszenario modelliert, das eine vollständige Parkraumbewirtschaftung innerhalb des inneren S-Bahn-Ringes mit Parkgebühren von drei Euro statt bisher ein bis drei Euro („PB 100“) pro Stunde vorsieht. Die Annahmen zum ÖPNV und zum Radverkehr blieben jeweils unverändert. Emissionsberechnung Die Ermittlung der Emissionen erfolgte analog zur Berechnung für das Prognosejahr 2020 ohne Maßnahmen (jedoch mit Software-Update). Auf Basis der geänderten Verkehrszahlen wurden die abschnittsbezogenen Emissionen berechnet. Die Fahrleistungsdaten für die Verkehrsmengen im Hauptstraßennetz, wie sie in der Emissionsberechnung verwendet wurden, sind in Tabelle 4 den Fahrleistungen der Prognose 2020 mit Angabe der relativen Unterschiede gegenübergestellt. Da der Umweltverbund keinen Güterverkehr aufnehmen kann, ergeben sich für Nutzfahrzeuge keine Änderungen. Es zeigt sich, dass nur mit einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung bei höheren Parkgebühren eine wirksame Reduzierung der Fahrleistung um knapp 10 % erreicht werden kann. Das Szenario PB 50 führt dagegen trotz Fördermaßnahmen für den Umweltverbund nur zu knapp 2 % geringeren Fahrleistungen. In Tabelle 5 sind die Emissionsbilanzen für die Szenarien zur Förderung des Umweltverbundes den Emissionen der Trend-Prognose 2020 gegenübergestellt. In der Summe über alle Hauptverkehrsstraßen können mit der Variante „PB 50“, d.h. mit der milden Form der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung die NO x -Emissionen um ca. 1 % oder 45 t/a gesenkt werden. Nur mit der Variante „PB 100“ ergeben sich deutlichere Emissionsminderungen von circa 6,5 % oder 279 t/a. Wirkung auf die NO 2 -Belastung in Straßen Auf der Basis der Emissionen des lokalen Kfz-Verkehrs wurde für jeden Straßenabschnitt die lokale Zusatzbelastung berechnet. Die zur Berechnung der Gesamtbelastung benötigte Vorbelastung wurde unverändert aus den Berechnungen für das Prognosejahr 2020 übernommen. Im Ergebnis sinkt die NO 2 -Belastung an den Hauptverkehrsstraßen mit kritischen NO 2 -Konzentrationen über 36 µg/m³ (bezogen auf die Trendprognose 2020) bei der Variante „PB 50“ im Mittel um lediglich 0,4 µg/m³ mit einer Spannweite von 0 bis 1,5 µg/m³. Die höchste Minderung wurde für die Reinhardstraße berechnet. Mit der Variante „PB 100“ sind deutlichere Verbesserungen der Luftqualität erreichbar. Die NO 2 -Jahresmittelwerte sinken um 0,5 bis 4,2 µg/m³ mit einer mittleren Minderung von 2,3 µg/m³. Die höchste Minderung ergab sich für die Lietzenburger Straße zwischen Pfalzburger Straße und Uhlandstraße. Im Vergleich zur Prognose 2020 sinkt die Zahl der Straßenabschnitte mit Überschreitungen des NO 2 -Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ von 36 auf 34 Abschnitte für die Variante „PB 50“ und auf 32 Abschnitte für die Variante „PB 100“. Die Länge der betroffenen Abschnitte reduziert sich von 3,9 auf 3,8 bzw. 2,2 Kilometer. Die Anzahl der Abschnitte mit einem NO 2 -Jahresmittelwert über 36 µg/m³ geht in der Variante „PB 50“ von 124 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 15,3 km in der Prognose 2020 auf 114 Abschnitte mit einer Länge von 14,1 km bzw. bezogen auf die Variante „PB 100“ auf 73 Abschnitte mit einer Länge von 8,8 km zurück. Szenario 1 bis 4: „Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge“ Die oben dargestellten Wirkungsuntersuchungen für verschiedene Maßnahmen haben gezeigt, dass diese trotz teilweise ambitionierter Annahmen nicht ausreichen, um an allen Straßenabschnitten eine schnelle Einhaltung des NO 2 -Grenzwertes zu erreichen. Daher wurde für alle Straßenabschnitte, die in der Trendprognose 2020 noch NO 2 -Jahresmittelwerte über 40 µg/m³ prognostizierten, die Wirkung von Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge auf einzelnen Straßenabschnitten modelliert. Flächenhafte, über die Anforderungen der bestehenden Umweltzone hinausgehende Fahrverbote oder streckenbezogenen Fahrverbote für Fahrzeuge mit Otto-Motoren wurden nicht geprüft, da diese gemäß des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 9.10.2018 nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig sind. Für die streckenbezogenen Diesel-Fahrverbote wurden folgende Szenarien mit unterschiedlicher Eingriffstiefe geprüft: Szenario 1: Durchfahrtverbot für Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und älter. Dies betrifft 16,3 % der in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden Pkw. Szenario 2: Durchfahrtverbot für alle Diesel-Fahrzeuge mit Ausnahme der Linienbusse und der Motorräder der Abgasstufen Euro 5 / V und älter. Dies betrifft bezogen auf die Flotte von 2020: 16,3 % der Pkw, 70,4 % der leichten Nutzfahrzeuge ( < = 3,5 t), 39,6 % der schweren Nutzfahrzeuge ( > 3,5 t) und 51,9 % der Reisebusse. Szenario 3: Durchfahrtverbot für Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 6c und älter. Dies betrifft 35,3 % der in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden Pkw (Diesel-Pkw der Euro-Norm 6d-TEMP und 6d sind vom Durchfahrtverbot ausgenommen). Szenario 4: Durchfahrtverbot für schwere Nutzfahrzeuge ( > 3,5 t) der Abgasstufen Euro V und schlechter. Dies betrifft 39,6 % der in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden schweren Nutzfahrzeuge. Die in Berlin 2020 voraussichtlich verkehrenden Fahrzeuge wurden anhand der 2014 ermittelten Fahrzeugflotte und anhand der bundesweiten Flottenentwicklung bis 2020 berechnet. Für alle Szenarien wurde eine Einhaltequote von 80 % angenommen, d.h. dass 20 % der vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeuge weiterhin durch die Abschnitte mit Durchfahrtverbot fahren, insbesondere auf der Grundlage von Ausnahmereglungen, aber auch aufgrund der Nichtbeachtung des Fahrverbots. Diese Quote wurde aus Modellierungen anderer Luftreinhaltepläne (Stuttgart, Hamburg) übernommen. Die Straßenabschnitte, die laut Modellierung in 2020 noch NO 2 -Werte von über 40,0 µg/m³ aufweisen werden und für die die Wirkung von Durchfahrtverboten entsprechend der vier Szenarien untersucht wurde, sind in der folgenden Tabelle 6 aufgelistet. Verkehrliche Wirkung Die Wirkung der Durchfahrtverbote auf die Verkehrsströme wurde ausgehend von Verkehrsdaten der Trendprognose 2020 mit dem Berliner Verkehrsmodell bestimmt. Berechnet wurde die Verlagerung der vom Durchfahrtverbot betroffenen Fahrzeuge auf Ausweichrouten sowie die Verlagerung von nichtbetroffenen Fahrzeugen in die frei werdenden Kapazitäten der Abschnitte mit Durchfahrtverbot. Für die Fahrverbotsszenarien werden Verkehrsströme für das gesamte Netz differenziert für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge angegeben. Dabei wird berücksichtigt, wo die Fahrzeuge noch fahren dürfen. So werden für jede Strecke zum einen die Belegungen mit den Fahrzeugen angegeben, die zur Gruppe der nicht vom Fahrverbot betroffenen emissionsärmeren Fahrzeuge gehören und zum anderen diejenigen, die zur Gruppe der vom Fahrverbot betroffenen höher emittierenden Fahrzeuge gehören. Neben den Veränderungen der Verkehrsströme auf Hauptverkehrsstraßen wurden auch Effekte auf Nebenstraßen berücksichtigt. In der Bilanz ergeben sich nicht nur Veränderungen der Verkehrsströme in der unmittelbaren Umgebung der Verbotsstrecke, sondern auch großräumig im Straßennetz durch weiträumige Umfahrungen. Bei allen Szenarien treten auch Zunahmen der Verkehrsbelastungen im Nebennetz auf, die den Bemühungen um Verkehrsberuhigung entgegenstehen. Für die Mehrzahl der Straßen liegen die Zu- oder Abnahmen der Verkehrsmengen zwischen 25 und 250 Fahrzeuge pro Tag. Es gibt aber auch einige Straßenzügen, bei denen die Veränderungen 500 Fahrzeuge pro Tag übersteigen. Bezogen auf die gesamte Verkehrsmenge pro Tag liegen die Zu- und Abnahmen abschnittsbezogen in der Regel deutlich unter 10 %. Emissionsberechnung Die Ermittlung der Emissionen erfolgte für die Gruppen der vom Fahrverbot betroffenen und nicht betroffenen Fahrzeuge getrennt mit den jeweiligen Vorgaben der Szenarien für die Flottenzusammensetzungen. Die für beide Gruppen getrennt ermittelten Emissionen wurden abschnittsweise zu einer Gesamtemission aufsummiert. Die abschnittsbezogenen Emissionen für den Prognosenullfall 2020 und die 4 Szenarien sind für die ausgewählten Abschnitte (vgl. Tabelle 6) in Tabelle 7 aufgeführt. Es ist überwiegend eine deutliche Reduzierung der NO x -Emissionen zu beobachten. Die mittleren Emissionsminderungen liegen je nach Szenario zwischen 4,9 und 34,5 %. In den ausgewählten Abschnitten mit NO 2 -Grenzwertüberschreitung, für die die Wirkung streckenbezogener Fahrverbote ermittelt wurde, sinken die NO x -Emissionen für das reine Diesel-Pkw-Durchfahrtverbot (Szenario 1) um 7 bis gut 31 %, d.h. im Mittel um 14 %. Wird das Fahrverbot auf Diesel-Pkw mit Euro 6 a-c (Szenario 3) ausgedehnt, für die keine Anforderungen an die Real-Emissionen gelten, steigt die Emissionsminderung im Mittel auf gut 18 % mit einer maximalen Emissionsminderung um 32 %. Da jedoch bei diesem Szenario mehr als doppelt so viele Fahrzeuge vom Fahrverbot betroffen sind, entstehen größere Kapazitätsspielräume, die durch zulässige Fahrzeuge, u.a. auch durch Nutzfahrzeuge, aufgefüllt werden. Dies führt in einigen Straßenabschnitten wie der Brückenstraße dazu, dass die Emissionsminderungen bei Szenario 3 kleiner sind als bei Szenario 1. Die größte Wirkung erzielt Szenario 2 mit einem Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5. Hier liegen die Emissionsminderungen zwischen 22 % und 46 % bei einer mittleren Minderung von 35 %. Im Szenario 4, in dem nur Lkw bis einschließlich Euro V unter das Fahrverbot fallen, sind die Abnahmen deutlich geringer und im Abschnitt Dorotheenstraße nehmen die NO x -Emissionen sogar leicht zu. Wirkung auf die NO 2 -Belastung in Straßen Basis für die Berechnung der Gesamtbelastung ist die Berechnung der Immissionsbelastung in bebauten Straßen des Hauptstraßennetzes in Berlin für das Trend-Prognosejahr 2020. Für alle vier Szenarien wurde die Wirkung auf die lokale Zusatzbelastung im Abschnitt ermittelt. Die zur Berechnung der Gesamtbelastung benötigte Vorbelastung wurde unverändert aus den Berechnungen für das Prognosejahr 2020 übernommen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der vier berechneten Szenarien gibt die folgende Tabelle 8. Als wirksamstes Szenario erweist sich das Fahrverbot für alle Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V (Szenario 2). Bis auf die Leipziger Straße wird an allen geprüften Streckenabschnitten der NO 2 -Grenzwerte von 40 µg/m³ eingehalten. An der Leipziger Straße zwischen Wilhelmstraße und Bundesratsgebäude kann der NO 2 -Werte von über 60 µg/m³ bei Anwendung des Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 / V auf 45,5 µg/m³ im Jahresmittel gesenkt werden, zwischen Charlottenstraße und Friedrichstraße von 55,6 µg/m³ auf 41,7 µg/m³. Gleichzeitig steigt jedoch an der Invalidenstraße aufgrund des Ausweichverkehrs der prognostizierte NO 2 Jahresmittelwert von 39,4 µg/m³ auf 41,6 µg/m³ und an Turmstraße von 39,3 µg/m³ auf 41,2 µg/m³, was einer NO 2 -Grenzwertüberschreitung gleichkommt. Juristisch gilt der Grenzwert als eingehalten, wenn der ermittelte Jahresmittelwert unterhalb von 40,5 µg/m³ liegt. Ein Fahrverbot für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 5 (Szenario 1) sowie ein Fahrverbot für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 6c (Szenario 3) reicht hingegen für 11 bzw. 10 Straßenabschnitte nicht aus, um NO 2 -Werte von unter 40 µg/m³ zu gewährleisten. Zudem zeigt sich, dass durch diese Fahrverbote Verkehrsverlagerungen in die umliegenden Straßen dazu führen, dass an 5 bzw. 8 Straßenabschnitten, an denen ohne Fahrverbote die NO 2 -Werte unter 40 µg/m³ lagen, nun dort Werte über 40 µg/m³ prognostiziert werden. Ein Fahrverbot nur für schwere Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen bis einschließlich Euro V (Szenario 4) an Streckenabschnitten, an denen laut Trend-Szenario für 2020 NO 2 -Werte über 40 µg/m³ vorhergesagt werden, führt zu der geringsten NO 2 -Reduzierung im Vergleich zu den 3 anderen Fahrverbotsszenarien. Zudem käme es aufgrund dieses Fahrverbots an der Invalidenstraße zu einer erstmaligen NO 2 -Überschreitung des Jahreswertes von 40 µg/m³, da vermehrt vom Fahrverbot betroffene Lkw diese Umfahrungsstrecke wählen würden. Neben der Minderung der NO 2 -Belastung in den Straßen mit Durchfahrtverboten führen jedoch die Ausweichverkehre an einigen Straßen auch zu neuen Überschreitungen des Jahresgrenzwertes von 40 µg/m³. Diese Abschnitte sind in der folgenden Tabelle 9 zusammengestellt. Für Abschnitte, bei denen neue Grenzwertüberschreitungen auftreten, müssen ebenfalls Maßnahmen zur Einhaltung des Luftqualitätsgrenzwertes ergriffen werden.
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LDEN ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen. Umgebungslärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) bzw. dem Sechsten Teil "Lärmminderungsplanung" im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Berechnungsvorschrift bis Ende 2018: VBUS, ab 2019: BUB. Der Lärmindex LNight ist ein Maß für die durchschnittliche Lärmbelastung in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Zu kartieren sind alle Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, das sind Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (entspricht 8200 Kfz/Tag). Datenbasis: Verkehrsdaten der Straßenbauverwaltung, teilweise ergänzt durch Angaben von Kommunen.
Planungsphase Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (ÖBS) befindet sich im Stadtbezirk Pankow, Ortsteil Französisch Buchholz und überführt die Bucher Straße über je 2 S-Bahn und Fernbahngleise der Deutsche Bahn (DB) AG. Über Rampen / Dammbauwerke grenzt die ÖBS in südöstlicher Richtung an die Straße Am Brendegraben sowie an die Hauptanschlussstelle (HAS) Bucher Straße der A 114 und in nordwestlicher Richtung an die LSA (Lichtsignalanlagen) gesteuerte Pankgrafenstraße. Die Bucher Straße / Hobrechtsfelder Chaussee ist mit 23.000 Kfz/Werktag im Querschnitt (Stand 03/2014) verkehrlich belastet und nimmt nördlich der A 114 eine übergeordnete Verbindungsfunktion (Stufe ll) für die Ortsteile Französisch Buchholz, Karow und Buch wahr. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Die östliche Bucher-Straßen-Brücke (BW 19209, kurz ÖBS) überquert im Zuge der Bucher Straße die Gleisanlagen der DB AG (Fernbahnstrecke 6087 und S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]). Das Brückenbauwerk wurde 1974 mit vorgespannten Fertigteilträgern errichtet. Bei der Herstellung der Fertigteile wurde Hennigsdorfer Spannstahl der Sorte St140/160 verwendet. Der verwendete ölschlussvergütete Spannstahl des VEB(Volkseigener Betrieb) Stahl- und Walzwerks Hennigsdorf gilt als stark gefährdet gegenüber wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion. Durch regelmäßige Brückenprüfungen konnten schwerwiegende Schäden am Brückenbauwerk festgestellt werden, welche in Summe zu einer schlechten Zustandsnote des Bauwerks geführt haben. Neben der Verkehrssicherheit ist die Situation im Berliner Nordost-Raum und den angrenzenden Brandenburgischen Landkreisen geprägt von einer ständigen Zunahme der Stadt-Umland-Verflechtungen. Dieser Zuwachs ergibt sich u. a. durch anhaltende Suburbanisierungsprozesse sowohl bezogen auf die Wohnbevölkerung als auch auf gewerbliche Standorte und zudem infolge verändertem Verkehrsverhalten. Der nordöstliche Verflechtungsraum, speziell der Bezirk Pankow von Berlin ist auch bezogen auf die Entwicklung neuer Flächen für Wohn- und Gewerbegebiete besonders aktiv. Da diese Prozesse noch nicht abgeschlossen sind, muss mit weiteren Zuwächsen im Verkehr gerechnet und damit grundsätzlich eine Zunahme der Verkehrsbelastung gegenüber den heutigen Bestandszahlen prognostiziert werden. Zur Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit und der verkehrstechnischen Leistungsfähigkeit ist es zwingend erforderlich, die östliche Bucher-Straßen-Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. Im Planungsprozess des Ersatzneubaus ist neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch die Verkehrsentwicklung zu berücksichtigen. Damit der Ersatzneubau dem zukünftigen Verkehrsaufkommen der östl. Bucher Straße gerecht werden kann, ist vorgesehen, den neuen Straßenquerschnitt der östlichen Bucher-Straßen-Brücke auf drei Fahrbahnstreifen à 3,25 m mit beidseitig anschließenden Gehweganlagen à 2,00 m sowie Radwegen einschl. Sicherheits-, Beleuchtungsstreifen à 3,00 m zu erweitern. Der neue Straßenquerschnitt wird von der Straße Am Brendagraben bis zur Pankgrafenstraße geführt. Nördlich der östlichen Bucher-Straßen-Brücke ist zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Berliner S-Bahnnetz eine Wendeanlage mit Abstellkapazitäten zu errichten. Weiterhin ist es erforderlich, einen zusätzlichen S-Bahnhof im Bereich der Brücke zu errichten, um den Bedarf aus dem Flächennutzungsplan sowie der Bedarfsplanung des Berliner Nahverkehrs gerecht zu werden. Der S-Bahnhof wird durch Zugänge auf dem Brückenbauwerk mit einer Bushaltestelle auf, vor oder hinter der Brücke an das Straßennetz angeschlossen. Voraussichtliche Bauzeit: noch in Planung Das Brückenbauwerk besteht aus einem Überbau, weshalb es erforderlich wird zunächst eine Behelfsumfahrung zu errichten, um den Verkehr auf der Bucher Straße aufrecht zu erhalten. Im Nachgang der Errichtung der Behelfsbrücke erfolgt der Rückbau des Bestandsbauwerkes inklusive 30 m Rampe und der Bau des Ersatzneubaus. Der Ersatzneubau überspannt stützenfrei mit rund 60 m die zweigleisige S-Bahnstrecke 6009 (S-Bahnlinie S 8 [S Zeuthen/Grünau S Hohen Neuendorf]), den Bahnhof Bucher Straße mit weiteren zwei Gleisen sowie die Fernbahnstrecke 6087 (Regionalexpresslinie RE 5 [Rostock/Stralsund Lutherstadt Wittenberg/Falkenberg (Elster)], Regionalbahnlinie RB 12 [Templin Berlin-Lichtenberg]). Neben der Verlängerung der lichten Weiten um ca. 30 m aufgrund des neuen Bahnhofs unterhalb der Brücke, ist es erforderlich, das Brückenbauwerk und die Rampen für den neuen Regelquerschnitt um rund 10 m zu verbreitern. Die Gradiente der Bauwerke wird an den Bestand angepasst und für den zukünftigen Verkehr optimiert, um allen Verkehrsteilnehmern eine möglichst angenehme Nutzung zu ermöglichen. Ergänzend zu den Verbreiterungen der Verkehrswege wird eine Straßenbeleuchtung für den gesamten Streckenabschnitt vorgesehen. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist nach dem aktuellen Planungsstand für das Jahr 2026 vorgesehen. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der Bucher Straße wird vor Beginn der Rückbauarbeiten eine Behelfsbrücke errichtet, um eine Umfahrungsstrecke einzurichten. Ziel und Inhalt der Planungsaufgabe ist es, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Konkrete Angaben zur Verkehrsführung können erst nach Abschluss der Vorplanung erfolgen.
Die Emissionen von Luftschadstoffen werden in Berlin seit 1979 in regelmäßigen Abständen ermittelt und als Basis für Ausbreitungsrechnungen zur Luftreinhalteplanung genutzt. Die europäischen Luftqualitätsgrenz- und Zielwerte für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Benzol, Kohlenmonoxid, für die sehr kleinen Partikel (PM 2,5 ) und für Schwermetalle im Feinstaub (PM 10 ) werden in Berlin bereits sicher eingehalten. Dagegen werden die Tagesmittelgrenzwerte für Feinstaub (PM 10 ) und der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) in Hauptverkehrsstraßen – trotz umgesetzter Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2011–2017 – teils deutlich überschritten. Das Emissionskataster basiert auf dem Betrachtungszeitraum 2015 und berücksichtigt die Emissionen der relevanten Luftschadstoffe, die vor allem für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans notwendig sind. Es werden folgende Verursachergruppen betrachtet: Bild: fuxart - Fotolia.com Industrie Das Emissionskataster Industrie basiert auf den Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und der 11. BImSchV, die von den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen für das Jahr 2012 und 2016 abgegeben wurden. Weitere Informationen Bild: Melica / Depositphotos.com Hausbrand / Kleingewerbe Die Quellgruppe Hausbrand beschreibt die Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen für Berlin. Den Hauptteil der nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen bilden die Haushalte sowie Feuerungsanlagen öffentlicher Einrichtungen und gewerblicher Unternehmen. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Kfz-Verkehr Für die Berechnung der Emissionen des Kfz-Verkehrs sind Daten zur Verkehrsmenge und Fahrleistung, Flottenzusammensetzung (Fahrzeugart und Emissionsstandard), Verkehrssituation (Geschwindigkeit, Stauanteil) und zum Betriebszustand des Motors (Kaltstartanteile) notwendig. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sonstige Quellen Sonstige Quellen von Emissionen sind Schienen-, Schiffs-, Flug- und Off-road-Verkehr sowie Emissionen von Baustellen. Weitere Informationen Karten Langjährige Entwicklung der Emissionen Karte Verkehrsbedingte Emissionen 2015 Datenbereitstellung: Die Emissionsdaten stehen auf Anfrage in Form von Shape-Dateien zur Verfügung.
Das Berliner Luftgütemessnetz (BLUME) Die Luftverunreinigung in Berlin wird seit 1975 – zunächst im Westteil der Stadt – kontinuierlich durch das Berliner Luftgütemessnetz (BLUME) der jeweils für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung überwacht. Dabei wurden anfangs einzelne automatische Messgeräte in öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen, Ämtern) betrieben. Ab Mitte der 80er Jahre wurden diese Einzelmessstellen im Westteil der Stadt nach und nach in Messcontainern zusammengeführt. Ab 1990 wurden die im Ostteil Berlins ab Ende der 1980er betriebenen automatischen SO 2 -Geräte durch Messcontainer ersetzt und zum Teil durch Umsetzen von Containern aus dem Westteil der Stadt erweitert. 1995 bestand das Messnetz aus 45 Stationen im gesamten Stadtgebiet, die im Wesentlichen in einem 4 km-Raster hauptsächlich im städtischen Hintergrund angeordnet waren. Aufgrund der seit 1990 verminderten Luftbelastung wurde das Messnetz in den 2000er Jahren einerseits verkleinert. Andererseits wird das Messnetz seit Mitte der 1990er Jahre durch weitere Messungen ergänzt: In Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen, in denen aus Platzgründen keine Messcontainer betrieben werden können, kommen kleine Probenahmegeräte (Ruß- und Benzol-Immissionssammler = RUBIS) sowie Passivsammler zum Einsatz. Diese Sammler sind an Straßenlaternen befestigt, um die Luftbelastung mit elementarem- und organischem Kohlenstoff (EC und OC) und Benzol bzw. mit Stickstoffoxiden in zweiwöchiger Auflösung zu messen. Aktuell (Stand Dezember 2024) besteht das Netz aus 16 ortsfesten Messstationen zur Überwachung der Luftgüte gemäß 39. BImSchV, die strategisch über das Stadtgebiet verteilt sind. Dabei wurden die Standorte so gewählt, dass sowohl hochbelastete Verkehrspunkte als auch Wohngebiete und der Stadtrand repräsentativ erfasst werden. Von den 16 Stationen befinden sich sechs an stark befahrenen Straßen, fünf im innerstädtischen Hintergrund (Wohn- und Gewerbegebieten) und fünf im Stadtrand- und Waldbereich. Diese Vielfalt an Messpunkten ermöglicht es, verschiedene räumliche Einflussfaktoren auf die Luftqualität zu ermitteln und die Schadstoffsituation in Berlin gut abzubilden. Die automatischen Messungen an den stationären Messstellen liefern kontinuierlich 5-Minuten-Werte . Diese Messdaten werden zur Messnetzzentrale übertragen und dort zu Stunden-, Tages- und Jahreswerten verdichtet. Die automatischen Messungen umfassen unter anderem: Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid (mit dem Chemolumineszenzverfahren) an allen Stationen, Partikel der PM 10 - und PM 2,5 -Fraktion (durch Messung der Lichtstreuung), Ozon (durch UV-Strahlungsabsorption), Kohlenmonoxid (durch Infrarotstrahlung). Die Messungen von Schwefeldioxid (SO 2 ) wurden zum 01.06.2020 eingestellt, da die Konzentrationen in den letzten Jahren stark gesunken sind und die Messwerte überwiegend unter der Nachweisgrenze liegen. Im Jahr 2022 wurden ebenfalls die automatischen Messungen von Benzol eingestellt. Die Erhebung von Benzol erfolgt nun durch eine Probenahme mit RUBIS-Geräten und einer anschließenden Analyse im Labor. Neben den automatischen Messungen kommen in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen die bereits erwähnten Passivsammler und RUBIS-Probenahmegeräte zum Einsatz. Diese Geräte liefern keine hochfrequenten Messwerte, sondern werden alle zwei Wochen im Labor ausgewertet. Die Laborwerte werden nach Abschluss der Qualitätsprüfung als Jahresdatensatz veröffentlicht. Diese Messungen erfolgen an insgesamt: 21 Stellen, an denen die Belastung mit elementarem und organischem Kohlenstoff (EC und OC) gemessen wird, Ca. 30 Stellen, an denen Stickstoffoxide erfasst werden und 6 Standorten, an denen Benzol über Aktivkohleröhrchen gesammelt wird. Zusätzlich werden an zwei bis vier Stationen in der PM 10 -Fraktion Schwermetalle und Benzo[a]pyren ermittelt, ebenfalls durch Laboranalyse. Aktuelle stündliche Messdaten aus den automatischen Stationen sind über den Webauftritt des Berliner Luftgütemessnetzes zugänglich. Dort können sowohl aktuelle Daten als auch Archivdaten eingesehen und weiter genutzt werden. Zudem sind die automatisch erhobenen Daten auch per App abrufbar. Zukünftig sollen auch die Ergebnisse aus den Laboranalysen auf der Webseite abrufbar sein. Weitere und monatlich aktualisierte Informationen werden zusätzlich zu den jährlichen Updates der Umweltatlaskarte veröffentlicht.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 385 |
| Europa | 9 |
| Kommune | 38 |
| Land | 504 |
| Weitere | 25 |
| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 96 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 7 |
| Förderprogramm | 297 |
| Hochwertiger Datensatz | 9 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 2 |
| Text | 408 |
| Umweltprüfung | 25 |
| unbekannt | 109 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 357 |
| Offen | 474 |
| Unbekannt | 27 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 843 |
| Englisch | 58 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 20 |
| Bild | 48 |
| Datei | 32 |
| Dokument | 263 |
| Keine | 262 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 36 |
| Webseite | 348 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 599 |
| Lebewesen und Lebensräume | 801 |
| Luft | 702 |
| Mensch und Umwelt | 858 |
| Wasser | 428 |
| Weitere | 848 |