Informationen über die reale Flächennutzung werden im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) auf der Grundlage eines einheitlichen räumlichen Bezugssystems verwaltet und bearbeitet. Als räumliches Bezugssystem dient die Blockkarte 1 : 5.000 des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU5), die wiederum auf der Blockkarte des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) basiert. Der einzelne statistische Block wird in der Regel durch Straßen begrenzt. Die Nummerierung und Abgrenzung der Blöcke werden vom AfS im Räumlichen Bezugssystem des Landes Berlin geführt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021b). Die Blöcke des RBS können in der Blockkarte des ISU weiter unterteilt werden. Die kleinste Bezugsfläche wird hier von den Blockteilflächen gebildet, die bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks abgegrenzt werden. Die Mindestgröße der Teilblöcke beträgt 1 ha, das heißt, eingestreute Nutzungen unterhalb dieser Größenordnung werden der überwiegenden Nutzung auf der Fläche untergeordnet. Die Blockteilflächen sind nicht Bestandteil des statistischen Blocksystems des RBS, sondern werden ausschließlich in der Blockkarte des ISU geführt. Insgesamt werden so 26.378 Block- und Blockteilflächen erfasst (Stand 31.12.2020). 13.259 dieser Flächen entsprechen den statistischen Blöcken des Amtes für Statistik, 3.315, vor allem große und unbebaute Blöcke des RBS, wurden in 13.119 Blockteilflächen des ISU unterteilt. Abweichungen zwischen RBS-Blöcken und ISU-Blockflächen treten insbesondere am Übergang zum Straßenland auf. Alle Flächen, unabhängig von ihrer realen Nutzung, die der rechtlichen Festlegung als „Klassifizierung nach Straßenrecht“ unterliegen, werden in der RBS-Systematik als block-externe Flächen angesehen. Dabei kann es sich im Einzelfall auch um Flächen abseits vom eigentlichen Straßenverlauf, so etwa um Grünflächen, Parkplätze und sogar Gebäude handeln, soweit sie auf gewidmetem Straßenland liegen. Ebenso werden zum Beispiel Mittelinseln oder -streifen, selbst wenn sie sehr großflächig sind, generell nicht erfasst. Diese Nicht-Erfassung von Mittelinseln und -streifen ist seit mehreren Jahren eine Abkehr von der ursprünglichen Systematik, bei der die Mittelstreifen als eigene Blöcke geführt wurden. Das einheitliche Bezugssystem des ISU ermöglicht eine eindeutige räumliche Identifikation aller block- und blockteilflächenbezogen Sachdaten. Über einen gemeinsamen Schlüssel, der unter anderem Bezirks-, Block- und Blockteilflächennummern enthält, werden diese Daten dem räumlichen Bezugssystem zugeordnet und können mit weiteren Sachdaten, etwa dem Einwohnerdatenbestand , im ISU verbunden werden. Die Umweltatlaskarten „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) und „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) erfassen die reale Flächennutzung Berlins anhand von 22 verschiedenen Kategorien , die in den folgenden Abschnitten näher beschrieben werden. Das Vorgehen zur Bildung der Teilblockebene in der Karte ISU5 sowie zur Bestimmung der einzelnen Nutzungskategorien wird ausführlich im Bericht zur Dokumentation der Kartiereinheiten und der Aktualisierung des Datenbestandes 2020 (SenStadtWohn 2021a) dargelegt. Die Karten „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) und „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung. Für Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gewerbe- und Industrienutzungen, Mischnutzungen mit gewerblichem Charakter sowie Verkehrsflächen ist die gleichzeitige Kartierung bestimmter Nutzungen der Grün- und Freiflächenkategorien möglich, um ggf. einen ungewöhnlich vegetationsgeprägten Charakter einzelner Flächen mit erfassen zu können. Neben der tatsächlichen Nutzung werden diese Flächen also noch in der Art ihrer Vegetationsbedeckung charakterisiert. Daher ergeben sich für einzelne Flächen dieser Nutzungen Überschneidungen – sogenannte Doppelnutzungen – in beiden Karten. Z.B. wird ein Sportplatz in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 als Sportnutzung dargestellt, ein Mittelstreifen kann zugleich als Verkehrsfläche (Karte 06.01) und als Brache (Karte 06.02) aufgenommen werden. Für andere Nutzungen sind Doppelnutzungen nicht zulässig, da die bauliche Nutzung per Definition entweder aufgrund ihrer hohen Nutzungsintensität eine gleichzeitige Grünnutzung ausschließt (z. B. Kerngebietsnutzung) oder bereits potenziell einen hohen Grün- oder Freiflächenanteil einschließt (z. B. Wochenendhäuser und kleingartenähnliche Nutzungen). Beispiele für die Verwendung von Doppelnutzungen sind: die Erfassung stadtökologisch relevanter Bestände von Ruderalvegetation oder waldartiger Bestände auf extensiv genutzten Verkehrsflächen, Gewerbe- oder Ver- und Entsorgungs-standorten, die Erfassung von Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen, die gleichzeitig den Charakter einer Grünnutzung aufweisen, wie z. B. Bezirksgärtnereien, die Freilandversuchsflächen der Universitäten, Sportplätze oder die Erfassung linear ausgeprägter Vegetationsbestände entlang von Bahnstrecken und Straßen. Die Kartierregeln für Doppelnutzungen werden ausführlich im Bericht zur Dokumentation der Kartiereinheiten und der Aktualisierung des Datenbestandes 2020 (SenStadtWohn 2021a) dargelegt. Da in vielen Anwendungen nur eine Nutzungsinformation pro Fläche verarbeitet werden kann oder soll, ist es notwendig, die Informationen der beiden Nutzungskartierungen auch in aggregierter Form anzubieten. Für die meisten Anwendungen im Umweltbereich ist dabei die Grün- und Freiflächennutzung von besonderem Interesse, da diese die ökologischen Eigenschaften der Fläche prägt (z. B. bezüglicher der Vegetationsstruktur und des Verdunstungsverhaltens). Andere stadtplanerisch orientierte Anwendungen sind eher an der baulichen Nutzung interessiert (z. B. beim Vergleich der realen Nutzung mit der nach Flächennutzungsplan geplanten Nutzung oder bei der Beurteilung von Betroffenen hinsichtlich der Auswirkungen von Lärm). Daher erfolgt seit 2010 die Darstellung der Nutzung zusätzlich in den beiden Karten „Reale Nutzung“ (06.01.1) und „Reale Nutzung und Vegetationsbedeckung“ (06.02.01), in denen sowohl die Nutzungen der Karte 06.01 als auch diejenigen der Karte 06.02 zusammen abgebildet werden. In Karte 06.01.1 wird bei auftretender Doppelnutzung (z. Z. 1.926 Fälle) die bauliche Nutzung angegeben, d. h. es erfolgt eine Darstellung mit Bauvorrang . Dagegen erfolgt in Karte 06.02.1 die Darstellung mit Grünvorrang , wodurch bei auftretender Doppelnutzung die Grün- und Freiflächennutzung angegeben wird. Da für die Bilanzierung der Flächenanteile der einzelnen Kategorien am Stadtgebiet jede Fläche nur einmal berücksichtigt werden darf, ist auf diese Weise gewährleistet, dass – je nach Zielsetzung der Auswertung – der Flächenanteil getrennt berechnet werden kann. Aktualisierung der Block(teil)flächenkarte Berlin 1 : 5.000 (ISU5) Die zwischen 2015 und 2020 veränderten Blockabgrenzungen einschließlich der aktuellen Flächenschlüssel des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurden in die Geometrie der ISU5 übernommen. Für alle neu entstandenen Blöcke wurde eine Nutzungskartierung mit Hilfe von Luftbildern und weiteren Unterlagen (siehe Datengrundlagen) durchgeführt. Dabei wurde entsprechend der Darstellungs- und Differenzierungssystematik der Nutzungs- und Flächentypisierung des Umweltatlas bei Bedarf eine weitere Unterteilung der Blockfläche in Blockteilflächen vorgenommen, um verschiedene Nutzungsarten oder Flächentypen voneinander abzugrenzen. Plausibilitätsprüfung und Abgleich mit verschiedenen Geodatenbeständen Neben der geometrischen Aktualisierung der Block(teilflächen)karte ISU5 von Berlin lag der Fokus der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2020 in der Überprüfung der Flächennutzungen und Flächentypen des gesamten Datenbestandes anhand von Geodatenbestände, die in den letzten Jahren bei den Senatsverwaltungen und anderen Stellen für verschiedene Fachaufgaben aufgebaut wurden (siehe Datengrundlagen). Die Regeln zur Zulässigkeit von Kombinationen verschiedener Flächennutzungen und Flächentypen wurden in diesem Zuge geringfügig überarbeitet und anhand dieser Regeln wurden Plausibilitätsprüfungen für den gesamten Datenbestand durchgeführt (SenStadtWohn 2021a). Die verschiedenen Fachdatenbestände lagen entweder bereits als Block(teil)flächendaten des ISU vor oder konnten mit der ISU-Block(teil)flächenkarte verschnitten und verglichen werden und lieferten auf diese Weise Anhaltspunkte dafür, wo im Einzelfall die Nutzungsangaben überprüft werden mussten. Z. B. wurden anhand der vorhandenen Daten zur Grundflächenzahl (GRZ) die Zuordnung der Blöcke der Flächentypen Gewerbe- und Industriegebiet mit dichter bzw. mit geringer Bebauung überprüft. Die GRZ gibt den Anteil der mit baulichen Anlagen überdeckten Fläche im Verhältnis zum Baugrundstück an (vgl. § 19 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO)). Daher wurde geprüft, ob Gewerbe- und Industriegebiete entsprechend ihrer Definition (geringe / dichte Bebauung) eine GRZ größer oder kleiner als 0,5 (was einer Überbauung von mehr oder weniger als 50 % entspricht) aufweisen. Im Zuge der Fortschreibung der Block(teil)karte ISU5 auf den Stand 31.12.2020 wurden erstmals Nachverdichtungen und daraus folgende veränderte Typzugehörigkeiten für die Flächentypen der Wohn-, Misch- und Gewerbenutzungen untersucht. Weiterhin wurden als neue, wertvolle Datengrundlage die Daten des Wohnungsbauflächen-Informationssystems (WoFIS) verwendet, aus denen geplante und realisierte städtebauliche Wohnprojekte ab 50 Wohneinheiten flurstücksscharf hervorgehen. Aktualisierungsumfang Die aktualisierte Block(teil)karte ISU5 besteht insgesamt aus 26.378 Flächen inkl. Gewässer: davon sind 13.259 Hauptblöcke und 13.119 Teilblöcke. Insgesamt wurden 18.862 Flächen mit einer baulichen Nutzung kartiert und 9.442 mit einer Grün- und Freiflächennutzung einschließlich der 729 Gewässerflächen. 1.926 Flächen weisen demnach eine Doppelnutzung auf. Es erfolgten umfangreiche Überprüfungsarbeiten. In diesem Kontext wurden auch Flächen identifiziert, die in mehr als einer dieser Überprüfungen vorhanden waren sowie Flächen, die neben Überprüfungsflächen lagen und deswegen mit überprüft wurden. Somit ergibt sich eine Gesamtfortschreibung von insgesamt 5.846 Flächen, die hinsichtlich ihrer Geometrie oder Nutzung überprüft wurden. 596 Block(teil)flächen wurde ein neuer Schlüssel zugewiesen und 506 Block(teil)flächen wurden aufgelöst. Für 2.350 Block(teil)flächen wurden die Nutzungsattribute geändert und für 2.882 Flächen die Geometrie. Diese Überarbeitung umfasste etwa 16.036 ha oder 20,2 % der Gesamtblockfläche (ohne Straßenflächen). Unabhängig von der Nutzungsüberprüfung wurden auf Grund der Fortschreibung der Statistischen Blöcke des RBS 301 Hauptblöcke neu angelegt und nachfolgend als Ergebnis der Nutzungsüberprüfung dieser Blöcke 72 Teilblöcke neu gebildet. In 2.125 Fällen wurden die Grenzen von Blockteilflächen und in 993 Fällen von Blockflächen geometrisch angepasst, um Nutzungen exakter abzugrenzen. Weiterhin wurden 1.103 neue Blockteilflächen gebildet, um die Realnutzungen differenzierter abzubilden. Erstmals wurden die Prüfung, Änderungen und Änderungsgründe in der Geodatenbank an jeder geprüften Fläche dokumentiert. Eine ausführliche Dokumentation, die neben dem Bericht zur aktuellen Fortschreibung der Realnutzungs- und Stadtstrukturkartierung auch eine Darstellung der konzeptionellen Grundlagen, eine Kartieranleitung sowie eine umfassende Beschreibung aller Kartiereinheiten enthält, kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/nutzungen_stadtstruktur_2020.pdf (SenStadtWohn 2021a).
ID: 5443 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: In dem Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2021 wurde u. a. die Anpassung der Vorhäfen genehmigt. Im Zuge der Sanierung der Kleinen Schleuse wurde festgelegt, dass die an die Fahrrinne anschließenden Unterwasserböschungen mit einer Böschungsneigung von ca. 1:3 bis ca. 1:2 zu erstellen sind, die teilweise befestigt werden müssen. Aufgrund der aus der Verbreiterung der Mittelmauer und dem daraus u. a. entstandenen Erfordernis der Herstellung einer Fahrwassertiefe von 10 m, hat sich für die fördeseitige Böschung der Mittelinsel zwischen Nord-Ostsee-Kanal-km 97,2 bis 98,6 die Notwendigkeit ergeben, eine steilere Böschungsneigung umzusetzen. Daher soll nunmehr der Bau der bestehenden Böschung unter Wasser mit einem Verhältnis von 1:3 und über Wasser mit einem Verhältnis von 1:2 vorgenommen werden. Dieses erfordert eine Anpassung der Vorhabengrenze, die sich parallel zur bisherigen Vorhabengrenze 20 m nach Süden verschieben würde. Ort des Vorhabens: Kiel-Holtenau Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß §14 WaStrG Abschlussdatum: 06.02.2026 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Schleuseninsel 2 24159 Kiel Deutschland Homepage: https://www.kuestendaten.de Organisationseinheit: Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Dokument Dokument Bekanntmachung gem § 5 Abs. 2 UVPG, fördeseitige Böschung_clean.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.kuestendaten.de
ID: 5441 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: In dem Planfeststellungsbeschluss wurde u. a. die Anpassung der Vorhäfen genehmigt. Im Zuge der Sanierung der Kleinen Schleuse wurde festgelegt, dass die an die Fahrrinne anschließenden Unterwasserböschungen mit einer Böschungsneigung von ca. 1:3 bis ca. 1:2 zu erstellen sind, die teilweise befestigt werden müssen. Aufgrund der aus der Verbreiterung der Mittelmauer und dem daraus u. a. entstandenen Erfordernis der Herstellung einer Fahrwassertiefe von 10 m, hat sich für die Böschung des binnenseitigen Vorhafens der Mittelinsel jedoch die Notwendigkeit ergeben, eine steilere Böschungsneigung umzusetzen, da der Abstand der Böschung zur Fahrrinne nunmehr für eine Schrägböschung über die gesamte Höhe zu klein ist. Daher ist vorgesehen, anstatt einer Böschung eine Uferbefestigung als Kaimauer in Spundwandbauweise mit Kopfbalken zu erstellen. Des Weiteren soll dort eine zusätzliche temporäre Anlegestelle für Schuten als Umschlagstelle für Massengut zur Optimierung der Transportwege eingerichtet werden. Ort des Vorhabens: Kiel-Holtenau Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß §14 WaStrG Abschlussdatum: 06.02.2026 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Schleuseninsel 2 24159 Kiel Deutschland Homepage: https://www.kuestendaten.de Organisationseinheit: Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.kuestendaten.de
Der Datensatz enthält Fußgängerüberwege (VZ Nr. 293) gemäß lfd. Nr. 66 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO in der räumlichen und organisatorischen Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten und haftet nicht für Ansprüche Dritter, insbesondere aus der gesetzlichen Haftpflicht, die durch oder infolge der Übernahme oder Verwendung der vorliegenden Geodaten entstehen. Aus der Veröffentlichung der Daten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz entstehen keinerlei Ansprüche an die Rechtssicherheit der Daten. Der Datensatz beruht weitgehend auf einer Erfassung aus Befahrungsbildern aus dem Jahr 2023 mit punktuellen Aktualisierungen aus Befahrungsbildern des Jahres 2025 sowie Nachträgen aus aktuellen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Der Datensatz wird regelmäßig aktualisiert. Die Verortung erfolgt mittig bezogen auf die Gesamtfläche der Markierung. Bei Fußgängerüberwegen, die durch eine oder mehrere Verkehrsinseln unterbrochen sind, wird nur ein Überweg gezählt und die Verortung erfolgt mittig bezogen auf die Gesamtfläche der Fahrbahnquerung.
1. Auskunft über die angewendeten Regeln für die Festlegung der Beschilderung auf der Mittelinsel des Fußgängerüberweges in der Sickingenstraße / Ecke Rostocker Str. in 10553 Berlin-Moabit. (Die Beschilderung besteht aus Zeichen 350, 222 und 626). 2. Eine Stellungnahme dazu, weshalb die folgende Festlegung aus der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dabei nicht berücksichtigt wurde: "Zu Zeichen 350 Fußgängerüberweg Das Zeichen darf nicht in Kombination mit anderen Zeichen aufgestellt werden" 3. Eine Stellungnahme dazu, ob eine mögliche Sichtbehinderung durch die Beschilderung geprüft wurde, insbesondere die eingeschränkte Sicht auf den Gegenverkehr beim Linksabbiegen aus der Sickingen- in die Rostocker Straße.
Die geplante Ausbaulänge des Radweges beträgt ca. 870 m (ca. 830 m links und ca. 40 m rechts). Der Ausbau erstreckt sich von NK 5212219 bis NK 5213134 von Station 2,041 bis Station 2,915. Straßenbaulastträger ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Ausbaubreite soll links 2,50 m und rechts ca. 1,60 m als Einfahrschleuse in die B 62 betragen. Es ist Vollausbau vorgesehen. Der Radweg liegt überwiegend außerorts (bis etwa Bau-km 0+809), die letzten ca. 61 m innerhalb der OD (ca. 21 m links und 40 m rechts). Zur Entwässerung wird zwischen dem 1,00 m (in Dammquerlage 1,50 m) breiten Bankett der B 62 und dem 0,50 m breiten Bankett des Radweges ein i.d.R. 2,00 m breiter Grünstreifen angelegt, der aus einer 1,00 m bis 1,50 m breiten Mulde und einem Böschungs-/Angleichungsstreifen besteht. Im Bereich der Dammlage um Bau-km 0+480 entfällt die Mulde. Auf den ersten 30 m und den letzten 280 m ist der Radweg nur durch einen ca. 50 m breiten Sicherheitsstreifen mit einer Bordanlage von der B 62 getrennt. Die Fahrbahn der B 62 wird bis Bau-km 0+768 zum nordöstlich geplanten Radweg hin verbreitert, so dass sie bis Bau-km 0+543 eine Grundbreite von 6,50 m zzgl. erforderlicher Kurvenverbreiterung erreicht. Ab Bau-km 0+543 kommt der Radweg wegen der vorhandenen Bebauung unmittelbar hinter einer Bordanlage zu liegen: die B 62 wird hier auf ca. 6 20 m verbreitert, zusätzlich wird noch eine ca. 30 cm breite Rinne angelegt. Von Bau-km 0+768 bis zum Bauende wird die B 62 auf einer Länge von ca. 103 m umgebaut. Sie erhält um Bau-km 0+820 eine ca. 12 m lange und bis zu 2,55 m breite Mittelinsel mit einer 4,0 m breiten Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger. Diese Mittelinsel übernimmt auch die Funktion einer Verkehrsberuhigung im Ortseingangsbereich. Unmittelbar nach der Mittelinsel wird die vorh. "Dasbergstraße" wieder an die B 62 angeschlossen. Die überdimensionierte Einfahrtsöffnung am Fahrbahnrand der B 62 mit ca. 36 m wird dabei zugunsten von Grünflächen zurückgebaut. Neben dem nördlichen Fahrbahnrand dieser Gemeindestraße wird der vorhandene Gehweg bis zum Ende des Radweges verlängert. Die Fußgänger aus der Ortslage können so die geplante Querung mitbenutzen und erhalten auf der südwestlichen Seite Anschluss an einen vorhandenen unbefestigten Fußweg. Der nordwestlich der B 62 im Zweirichtungs-Verkehr geführte Radweg erhält hier mittels Ein- und Ausfahrschleusen eine normgerechte Auflösung im markierten Radfahr- und Schutzstreifen innerhalb des B 62-Fahrbahnquerschnittes. Die Verbreiterung der Fahrbahnbreite der B 62 auf mindestens 6,50 m ermöglicht einen sicheren Begegnungsverkehr. Die Trennung der verschiedenen Verkehrsarten (Radfahrer und KFZ) führt zusätzlich zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit, da Überholvorgänge und Stopp-, anfahr- und Rangiervorgänge verringert werden. Die geplante Mittelinsel ermöglicht Radfahrern und Fußgängern ein sicheres Kreuzen der Bundesstraße. Zudem bewirkt sie eine Geschwindigkeitsreduzierung mit verkehrsberuhigender Wirkung im Ortseingangsbereich.
Alle Informationen über die reale Flächennutzung werden im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) verwaltet und bearbeitet. Es ermöglicht eine graphische Datenverarbeitung der Sachdaten auf Grundlage eines einheitlichen räumlichen Bezugssystems . Als räumliches Bezugssystem dient eine digitale topographische Grundkarte im Maßstab 1:50 000, die Arbeitskarte ISU50 des ISU. Darin ist der einzelne statistische Block, der in der Regel durch Straßen begrenzt wird, mit seiner Blocknummer dargestellt. Die Nummerierung und Abgrenzung der Blöcke werden vom Statistischen Landesamt geführt. Die kleinste Bezugsfläche wird von den Blockteilflächen gebildet, die bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks abgegrenzt wurden. Das einheitliche Bezugssystem ermöglicht eine eindeutige räumliche Identifikation aller Sachdaten. Über einen gemeinsamen Schlüssel, der unter anderem Bezirks-, Block- und Blockteilflächennummern enthält, werden diese Daten dem räumlichen Bezugssystem zugeordnet. Straßen haben im räumlichen Bezugssystem des ISU keine Fläche und sind somit datentechnisch nicht ansprechbar. Der Straßenverlauf ergibt sich durch die Grenzen der einzelnen statistischen Blöcke. Die Daten der realen Flächennutzung sind in einer Nutzungsdatei gespeichert. Diese Datei enthält zusätzlich zur Angabe der realen Flächennutzung eines Blocks bzw. einer Blockteilfläche weitere Informationen über die Flächengröße, den Flächentyp, den Versiegelungsgrad, die Verteilung unterschiedlich durchlässiger Oberflächenbeläge sowie vertiefende Informationen zu Mischgebieten und Brachflächen. Aktualisierung der digitalen Arbeitskarte des ISU Die Digitale Grundkarte Berlin 1:50.000 (ISU50) und die dazu gehörige Datenbank (Stand 1990) wurden mit Hilfe der angegebenen Grundlagendaten in folgenden Arbeitsschritten aktualisiert. Nach der graphischen Überlagerung mit der “Digitalen Grundkarte Berlin 1:5.000” und den entsprechenden Luftbildern wurden die seit 1990 veränderten Blockabgrenzungen einschließlich der aktuellen Flächenschlüssel des Statistischen Landesamtes Berlin (Stand 2000) im Darstellungsduktus der Digitalen Grundkarte Berlin 1:50.000 (ISU50) übernommen. Entsprechend der Darstellungssystematik der Nutzungs- und Flächentypisierung des Umweltatlas wurde eine weitere Unterteilung der Blockfläche in Blockteilflächen vorgenommen. Dies geschah in den Fällen, in denen die aktuelle Nutzung innerhalb eines statistischen Blockes in wesentlichen Flächenanteilen sowohl aus baulichen als auch aus Freiraum-Nutzungen bestehen. Diesen Block-Teilflächen wurden in der Grafik-Datenbank ein eindeutiger Teilflächen-Schlüssel und in der Sachdatenbank der entsprechende Nutzungs- und Flächentyp zugewiesen. Insgesamt wurden 3.885 neue Block/Blockteilflächen gebildet. Diese wurden anhand der bei SenStadt IA 1 geführten digitalen Karte “Flächen mit gesamtstädtischen Veränderungspotentialen” bezüglich der Hauptnutzungsarten (Wohnen, Gemeinbedarf, Dienstleistung, Einzelhandel, Gewerbe, Technische Infrastruktur, Parlament und Regierung, Grünflächen u.a.) überprüft und gegebenenfalls die Blockflächenunterteilung angepasst. Kategorien der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen Das Vorgehen bei der Bestimmung der einzelnen Nutzungskategorien wird ausführlich im Text zur Ausgabe 1995 im Kapitel Methode dargelegt. Die Kategorien Wohnen, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbe-/Industriegebiet sind über den Anteil der zum Wohnen genutzten Flächen im Verhältnis zu den durch Handel/Dienstleistungen und produzierendem Gewerbe genutzten Flächen definiert (vgl. Tab. 1). Ein Wohngebiet ist durch Wohnnutzung und der zum Wohnen benötigten Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsunternehmen (Reinigungen, Gaststätten, Schulen u.ä.) charakterisiert. Der Flächenanteil der Wohnnutzung ist gegenüber Handel und Dienstleistung sowie Gewerbe mit 75 % – 100 % dominant. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen (vgl. Karte 06.07, SenStadtUm 1995). Im Erscheinungsbild ähnelt das Mischgebiet I dem Wohngebiet. Jedoch ist die Wohnnutzung stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.) und kleingewerblichen Betrieben in Fabriketagen und Hinterhöfen durchsetzt. In der Regel dominiert die Wohnnutzung mit bis zu 75 %. Sie kann aber zugunsten von Handel- und Dienstleistung bzw. Kleingewerbe bis auf 10 % zurückgehen. Die Belastung durch die gewerbliche Nutzung auf benachbarte Wohnnutzung ist insgesamt gering. Dieser Kategorie wurden auch größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten zugeordnet. Das Mischgebiet II ist durch einen hohen Anteil an produzierendem Gewerbe mit entsprechenden Gebäudekomplexen und Lagerplätzen geprägt. Zum Wohnen wird in der Regel ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche genutzt. Sie kann in Ost-Berlin bis auf 10 % zurückgehen. Das Erscheinungsbild ähnelt dem eines Gewerbegebietes. Es muß von einer starken Störung der Wohnnutzung durch Lärm und Emissionen ausgegangen werden. Im Kerngebiet dominieren mit 70 – 100 % die Büro- und Geschäftszentren der Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Der Wohnanteil ist mit maximal 30 % sehr gering. Geschäfts- und Einkaufsstraßen sind in der Regel nicht als Kerngebiet erfasst, da aus Darstellungsgründen für die Nutzungszuweisung der gesamte Block und nicht nur eine Straßenseite berücksichtigt wurde (z.B. Wilmersdorfer Straße). Speziell im Bezirk Mitte können öffentliche, überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften und andere vergleichbare Nutzungen, die in der Regel der Kategorie Gemeinbedarf zugeordnet werden, unter der Kategorie Kerngebiet erfasst sein, da diese Einrichtungen in der Flächennutzungskarte des Bezirks als Kerngebiete ausgewiesen wurden (vgl. Kategorie Gemeinbedarf). Kennzeichnend für ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet sind große Industriegebäude sowie Lagerhallen und -plätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal 30 % in den Hintergrund. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als sehr hoch einzuschätzen. Die Kategorie Gewerbe-/Industriegebiet umfasst auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Eisenbahnflächen sowie eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.). Als Standorte von Gemeinbedarfsflächen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung, Post sowie Sicherheit und Ordnung, außerdem Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Schulen, Sportanlagen, Jugendfreizeit- und Seniorenheime und konfessionelle Einrichtungen, z.B. Kirchen. Sondernutzungsflächen sind Bauflächen mit besonderer Zweckbestimmung, wie das Olympiastadion und das Messegelände. Die Standorte von Ver- und Entsorgungsflächen umfassen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Entwässerungswerke, Einrichtungen der Stadtreinigung und der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe inklusive der Betriebshöfe sowie Hafenanlagen, zentrale Markthallen (Großmarkt, Blumenmarkt, Schlachthof) und sonstige Versorgungseinrichtungen. Zu den Verkehrsflächen zählen die durch den Kfz- oder Bahnverkehr in Anspruch genommenen Flächen ohne das Straßenland. Weiter gehören Verkehrsinseln und Flugplätze zu den Verkehrsflächen. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfasst, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem ha bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohngebieten) liegen, wurden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsfläche werden weiter Gleisanlagen und Rangieranlagen der S- und Fernbahn geführt, außerdem die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt oder als Hochbahn verlaufenden U-Bahnabschnitte sowie Straßenbahnflächen. Mittelstreifen wurden dann der Verkehrsfläche zugeordnet, wenn sie entsprechend ihrer Nutzung als Kfz-Parkplatz einzustufen sind. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Eisenbahnflächen werden nicht als Verkehrsfläche geführt (vgl. Kategorie Gewerbegebiet). Ein Wochenendhausgebiet unterscheidet sich von einer Kleingartenanlage oder einem Wohngebiet in seinem äußeren Erscheinungsbild kaum. Bereits im Umweltatlas Berlin von 1985 ausgewiesene Wochenendhausgebiete wurden für die westlichen Stadtbezirke übernommen. Für die östlichen Stadtbezirke wurde eine Fläche nur dann der Kategorie Wochenendhausgebiet zugeordnet, wenn es sich weder um ein Wohngebiet noch eine Kleingartenanlage handelt (vgl. auch Nutzungskategorie Kleingärten in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand). Als Baustelle wurden Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem, von Baustellenfahrzeugen zerwühltem Boden, eingeordnet. Oft sind schon die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen. Kategorien der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand Die Kategorie Wald umfasst alle Waldflächen der Berliner Forsten sowie waldartige Bestände außerhalb der Berliner Forsten, die auf dem Luftbild eindeutig als geschlossener Waldbestand zu erkennen sind. Zu den Wäldern gehören auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder. Als Gewässer werden die natürlichen Gewässer – Flüsse, Seen, Pfuhle – sowie Kanäle und Wasserbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt. Zur Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder. Unter Acker werden die Flächen geführt, die aus dem Luftbild als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden; im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch durch Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Als Park bzw. Grünfläche gelten die im Grünflächenverzeichnis von SenStadt geführten Anlagen, weiter Stadtplätze mit einer Versiegelung von weniger als 30 % und als Grünfläche genutzte Mittelstreifen. Außerdem wurden Spielplätze sowie der Botanische Garten, der Zoologische Garten, der Tierpark Friedrichsfelde, der Schloßpark Charlottenburg u.ä. der Kategorie Park/Grünfläche zugeordnet. Grünanlagen auf Gemeinbedarfstandorten, beispielsweise um Krankenhäuser, wurden nicht separat abgegrenzt. Stadtplätze und Promenaden dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä.. Sie enthalten in der Regel in ihrem Namen das Wort “Platz”, wie Alexanderplatz. Gegenüber Grünanlagen werden sie durch ihren höheren Versiegelungsgrad abgegrenzt, der bei Stadtplätzen wie auch bei Promenaden 30 % und mehr beträgt. Als Promenade gelten auch stärker als 30 % versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Als Friedhof werden zur Bestattung genutzte Flächen geführt. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten war die von SenStadt geführte Karte und Liste der Berliner Kleingartenkolonien. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung auf gepachtetem Gelände erfasst. Zwischen 1990 und 2000 bebaute Kleingartenflächen wurden der Geo-Datenbank “Flächen mit gesamtstädtisch bedeutenden Veränderungspotenzialen” entnommen. Brachflächen sind zur Zeit nicht genutzte oder gepflegte Flächen, auf denen sich ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten. Auch vegetationslose Flächen, wie Sandstrände, gehören in diese Kategorie. Ferner wurden einzelne künstliche Regenrückhaltebecken, Abgrabungen, Aufschüttungen und Feuchtgebiete dieser Kategorie zugeordnet. Als Campingplatz werden Flächen geführt, die zum gelegentlichen Wohnen in mobilen Unterkünften, z.B. Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, genutzt werden. Hierzu zählen auch Zeltplätze sowie Dauercampingplätze. Zur Kategorie Sportanlage/Freibad gehören neben Sportanlagen, Freibädern und Strandbädern auch Reitplätze und Wassersportgebiete. Die Wassersportgrundstücke sind charakterisiert durch kleinere Werften, Bootshallen, Klubhäuser, Parkplätze etc. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) wurden der Kategorie Gewerbegebiet der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen zugewiesen. Als Baumschule bzw. Gartenbau sind Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen und Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien außer Flächen mit reiner Hallenbebauung verzeichnet. Die Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen und 06.02 Grün- und Freiflächenbestand ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung. Überschneidungen ergeben sich bei Standorten von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, bei Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bei Gewerbe- und Industriegebieten und bei Verkehrsflächen. Flächen dieser Kategorien sind z.T. auch in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand dargestellt, wenn ihr Charakter unabhängig von der Nutzung eher dem einer Grün- bzw. Freifläche entspricht. Ein Sportplatz wird z.B. in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 als Sportplatz dargestellt, ein Mittelstreifen kann zugleich als Verkehrsfläche (Karte 06.01) und als Brache (Karte 06.02) aufgenommen werden. Kirchen auf Stadtplätzen werden in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 je nach Versiegelungsgrad als Park/Grünfläche bzw. Stadtplatz/Promenade geführt Insgesamt betrifft die Darstellung von Doppelnutzungen etwa 750 Flächen mit einer Gesamtfläche von fast 30 km 2 .
Die Aktualisierung und Erweiterung der Umweltatlaskarten erfolgte in den drei Arbeitsschritten: Überarbeitung der Flächennutzungssystematik, Ermittlung und Aktualisierung der realen Flächennutzung sowie Aktualisierung der digitalen Arbeitskarte des UIS Berlin. Überarbeitung der Flächennutzungssystematik Für beide Stadthälften mußte eine einheitliche Systematik erarbeitet werden, in der vorhandene Mängel beseitigt und der speziellen Ost-Berliner Datengrundlage Rechnung getragen werden sollte. Gegenüber der alten Systematik sind die Kategorien Verkehrsfläche, zu der jetzt auch Flugplätze und Hafenanlagen gehören, die Kategorien Baustelle und Stadtplatz/Promenade hinzugekommen. Die früher eigene Kategorie Wassersportgebiete wird jetzt unter Sportplatz/Freibad mitgeführt. Kategorien der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen Die Kategorien Wohnen, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbe-/Industriegebiet sind über den Anteil der zum Wohnen genutzten Flächen im Verhältnis zu den durch Handel/Dienstleistungen und produzierendem Gewerbe genutzen Flächen definiert (vgl. Tab. 1). Auf Grund der unterschiedlichen Datengrundlagen sind die Kategorien Wohngebiet, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbegebiet für den West- und den Ostteil der Stadt nicht direkt miteinander vergleichbar. Für West-Berlin erfolgte die Bestimmung der Nutzungskategorien rechnerisch über die Bruttogeschoßflächenanteile der STU und der Stadtplanungsdatei. Da für Ost-Berlin keine entsprechenden Bruttogeschoßflächenangaben existieren, schätzten die Bezirksämter die Flächenanteile der zum Wohnen oder durch Handel/Dienstleistung bzw. Gewerbe genutzten Flächen mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Daten und ordneten sie entsprechend dieser geschätzten Nutzungsanteile in die Systematik der Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) ein. Dabei verwendeten die einzelnen Bezirke bei der Abgrenzung der Nutzungskategorien unterschiedliche Prozentanteile. Entsprechend mußten die Kategorien der Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) zur Übertragung in die Systematik der Karte 06.01 (vgl. Tab. 1) neu bewertet und eingeordnet werden. Da in den Flächennutzungskarten der Bezirke Mischgebiete in der Regel nicht differenziert in Typ I und II dargestellt sind, wurde zur Abgrenzung der Mischgebietstypen I und II zusätzlich die Baustruktur herangezogen. Zeigte das Luftbild für ein Mischgebiet eine überwiegend gewerbliche Baustruktur, wurde es als Mischgebiet II ausgewiesen. Entsprach die Baustruktur der typischen Baustruktur West-Berliner Mischgebiete des Typs I, wurde es auch als solches eingestuft. Diese Vorgehensweise bedingt, daß in der Kategorie Mischgebiet I in Ost-Berlin auch Flächen erfaßt sein können, die einen hohen Anteil an kleingewerblichen Betrieben aufweisen. Da von ihnen ebenso wie von Handels- und Dienstleistungsunternehmen eine relativ geringe Belastung auf angrenzende Wohnnutzungen ausgeht, ist die Differenzierung der Mischgebiete Ost-Berlins anhand der Baustruktur trotz aller Unsicherheiten sinnvoll. Ein Wohngebiet ist durch Wohnnutzung und der zum Wohnen benötigten Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsunternehmen (Reinigungen, Gaststätten, Schulen u.ä.) charakterisiert. Der Flächenanteil der Wohnnutzung ist gegenüber Handel und Dienstleistung sowie Gewerbe mit 75 % – 100 % dominant. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen (vgl. Karte 06.07, SenStadtUm 1995). Im Erscheinungsbild ähnelt das Mischgebiet I dem Wohngebiet. Jedoch ist die Wohnnutzung stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.) und kleingewerblichen Betrieben in Fabriketagen und Hinterhöfen durchsetzt. In der Regel dominiert die Wohnnutzung mit bis zu 75 %. Sie kann aber zugunsten von Handel- und Dienstleistung bzw. Kleingewerbe bis auf 10 % zurückgehen. Die Belastung durch die gewerbliche Nutzung auf benachbarte Wohnnutzung ist insgesamt gering. Dieser Kategorie wurden auch größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten zugeordnet. Das Mischgebiet II ist durch einen hohen Anteil an produzierendem Gewerbe mit entsprechenden Gebäudekomplexen und Lagerplätzen geprägt. Zum Wohnen wird in der Regel ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche genutzt. Sie kann in Ost-Berlin bis auf 10 % zurückgehen. Das Erscheinungsbild ähnelt dem eines Gewerbegebietes. Es muß von einer starken Störung der Wohnnutzung durch Lärm und Emissionen ausgegangen werden. Im Kerngebiet dominieren mit 70 – 100 % die Büro- und Geschäftszentren der Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Der Wohnanteil ist mit maximal 30 % sehr gering. Geschäfts- und Einkaufsstraßen sind in der Regel nicht als Kerngebiet erfaßt, da aus Darstellungsgründen für die Nutzungszuweisung der gesamte Block und nicht nur eine Straßenseite berücksichtigt wurde (z.B. Wilmersdorfer Straße). Speziell im Bezirk Mitte können öffentliche, überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften und andere vergleichbare Nutzungen, die in der Regel der Kategorie Gemeinbedarf zugeordnet werden, unter der Kategorie Kerngebiet erfaßt sein, da diese Einrichtungen in der Flächennutzungskarte des Bezirks als Kerngebiete ausgewiesen wurden (vgl. Kategorie Gemeinbedarf). Kennzeichnend für ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet sind große Industriegebäude sowie Lagerhallen und -plätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal 30 % in den Hintergrund. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als sehr hoch einzuschätzen. Die Kategorie Gewerbe-/Industriegebiet umfaßt auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Eisenbahnflächen sowie eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.). Als Standorte von Gemeinbedarfsflächen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung, Post sowie Sicherheit und Ordnung, außerdem Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Schulen, Sportanlagen, Jugendfreizeit- und Seniorenheime und konfessionelle Einrichtungen, z.B. Kirchen. Sondernutzungsflächen sind Bauflächen mit besonderer Zweckbestimmung, wie das Olympiastadion und das Messegelände. Die Standorte von Ver- und Entsorgungsflächen umfassen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Entwässerungswerke, Einrichtungen der Stadtreinigung und der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe inklusive der Betriebshöfe sowie Hafenanlagen, zentrale Markthallen (Großmarkt, Blumenmarkt, Schlachthof) und sonstige Versorgungseinrichtungen, z.B. Sendeanlagen. Zu den Verkehrsflächen zählen die durch den Kfz- oder Bahnverkehr in Anspruch genommenen Flächen ohne das Straßenland. Weiter gehören Verkehrsinseln und Flugplätze zu den Verkehrsflächen. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfaßt, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem ha bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohngebieten) liegen, wurden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsfläche werden weiter Gleisanlagen und Rangieranlagen der S- und Fernbahn geführt, außerdem die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt oder als Hochbahn verlaufenden U-Bahnabschnitte sowie Straßenbahnflächen. Mittelstreifen wurden dann der Verkehrsfläche zugeordnet, wenn sie entsprechend ihrer Nutzung als Kfz-Parkplatz einzustufen sind. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Eisenbahnflächen werden nicht als Verkehrsfläche geführt (vgl. Kategorie Gewerbegebiet). Ein Wochenendhausgebiet unterscheidet sich von einer Kleingartenanlage oder einem Wohngebiet in seinem äußeren Erscheinungsbild kaum. Bereits im Umweltatlas Berlin von 1985 ausgewiesene Wochenendhausgebiete wurden für die westlichen Stadtbezirke übernommen. Für die östlichen Stadtbezirke wurde eine Fläche nur dann der Kategorie Wochenendhausgebiet zugeordnet, wenn es sich weder um ein Wohngebiet noch eine Kleingartenanlage handelt (vgl. auch Nutzungskategorie Kleingarten in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand). Als Baustelle wurden Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem, von Baustellenfahrzeugen zerwühltem Boden, eingeordnet. Oft sind schon die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen. Kategorien der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand Die Kategorie Wald umfaßt alle Waldflächen der Berliner Forsten sowie waldartige Bestände außerhalb der Berliner Forsten, die auf dem Luftbild eindeutig als geschlossener Waldbestand zu erkennen sind. Zu den Wäldern gehören auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder. Als Gewässer werden die natürlichen Gewässer – Flüsse, Seen, Pfuhle – sowie Kanäle und Wasserbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt. Zur Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder. Unter Acker werden die Flächen geführt, die aus dem Luftbild als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden; im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch durch Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Als Park bzw. Grünfläche gelten die im Grünflächenverzeichnis von SenStadtUm geführten Anlagen, weiter Stadtplätze mit einer Versiegelung von weniger als 30 % und als Grünfläche genutzte Mittelstreifen. Außerdem wurden Spielplätze sowie der Botanische Garten, der Zoologische Garten, der Tierpark Friedrichsfelde, der Schloßpark Charlottenburg u.ä. der Kategorie Park/Grünfläche zugeordnet. Grünanlagen auf Gemeinbedarfstandorten, beispielsweise um Krankenhäuser, wurden nicht separat abgegrenzt. Stadtplätze und Promenaden dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä.. Sie enthalten in der Regel in ihrem Namen das Wort “Platz”, wie Alexanderplatz. Gegenüber Grünanlagen werden sie durch ihren höheren Versiegelungsgrad abgegrenzt, der bei Stadtplätzen wie auch bei Promenaden 30 % und mehr beträgt. Als Promenade gelten auch stärker als 30 % versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Als Friedhof werden zur Bestattung genutzte Flächen geführt. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten war die von SenStadtUm geführte Karte und Liste der Berliner Kleingartenkolonien. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung auf gepachtetem Gelände erfaßt. Brachflächen sind zur Zeit nicht genutzte oder gepflegte Flächen, auf denen sich ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten. Auch vegetationslose Flächen, wie Sandstrände, gehören in diese Kategorie. Ferner wurden einzelne künstliche Regenrückhaltebecken, Abgrabungen, Aufschüttungen und Feuchtgebiete dieser Kategorie zugeordnet. Als Campingplatz werden Flächen geführt, die zum gelegentlichen Wohnen in mobilen Unterkünften, z.B. Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, genutzt werden. Hierzu zählen auch Zeltplätze sowie Dauercampingplätze. Zur Kategorie Sportanlage/Freibad gehören neben Sportanlagen, Freibädern und Strandbädern auch Reitplätze und Wassersportgebiete. Die Wassersportgrundstücke sind charakterisiert durch kleinere Werften, Bootshallen, Klubhäuser, Parkplätze etc. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) wurden der Kategorie Gewerbegebiet der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen zugewiesen. Als Baumschule bzw. Gartenbau sind Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen und Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien außer Flächen mit reiner Hallenbebauung verzeichnet. Die Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen und 06.02 Grün- und Freiflächenbestand ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung. Überschneidungen ergeben sich bei Standorten von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, bei Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bei Gewerbe- und Industriegebieten und bei Verkehrsflächen. Flächen dieser Kategorien sind z.T. auch in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand dargestellt, wenn ihr Charakter unabhängig von der Nutzung eher dem einer Grün- bzw. Freifläche entspricht. Ein Sportplatz wird z.B. in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 als Sportplatz dargestellt, ein Mittelstreifen kann zugleich als Verkehrsfläche (Karte 06.01) und als Brache (Karte 06.02) aufgenommen werden. Kirchen auf Stadtplätzen werden in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 je nach Versiegelungsgrad als Park/Grünfläche bzw. Stadtplatz/Promenade geführt (vgl. Tab. 2). Ermittlung und Aktualisierung der realen Flächennutzung Die zur Verfügung stehenden Karten wurden untereinander verglichen und mit den Luftbildern auf Veränderungen hin überprüft. Wichtigste Kartengrundlagen zur Aktualisierung und Ermittlung waren für West-Berlin die Karten der nutzungshomogenen Blockteilflächen, Stand 1989, Maßstab 1:4 000 und für Ost-Berlin die Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand), Stand 1990/91, Maßstab 1:5 000. Mit nutzungshomogenen Blockteilflächen von Grundstücksgröße bis hin zur Blockgröße ist die Nutzung sehr differenziert dargestellt. Dadurch konnte die Zuordnung zu den einzelnen Kategorien gut nachvollzogen und entsprechend der hier verwandten Systematik durchgeführt werden. Bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks wurden nutzungshomogene Blockteilflächen abgegrenzt. Aus Darstellungsgründen beträgt die Mindestgröße 1 ha und die Mindestbreite 20 m. In Einzelfällen wurden bei gegensätzlicher Nutzung (z.B. Grünfläche und Wohnblock) Teilflächen mit weniger als 1 ha aber mindestens 7 000 m 2 abgegrenzt. Da in den Karten der nutzungshomogenen Blockteilflächen und den Flächennutzungskarten der Bezirke (Bestand) auch Flächen unter der Mindestgröße von 1 ha dargestellt sind, mußten sie zu größeren Blockteilflächen zusammengefaßt werden. Handelte es sich um nutzungshomogene Blockteilflächen, die über die Anteile von Wohnen, Handel/Dienstleistung und Gewerbe/Industrie definiert waren, wurden die jeweiligen Grundstücksflächenanteile der verschiedenen Blockteilflächen geschätzt und entsprechend den Nutzungsanteilen in die Kategorien der Tabelle 1 neu eingeordnet. Mußten nutzungshomogene Blockteilflächen zusammengefaßt werden, die nach sehr unterschiedlichen Kriterien definiert sind, z.B. Wohnfläche und Gemeinbedarfsfläche, wurde nach dem Dominanzprinzip verfahren: Flächennutzungen mit geringerer Größe wurden der vorherrschenden Nutzungskategorie zugeschlagen. Die Informationen der benutzten Kartengrundlagen wurden an Hand der Luftbilder überprüft. Insbesondere der Freiflächenbestand konnte mit Hilfe der Luftbilder sehr gut aktualisiert werden. Auch strukturelle Veränderungen, wie Neubebauung und -begrünung und der Verlauf von Grenzlinien nutzungshomogener Blockteilflächen, konnten festgestellt und entsprechend korrigiert werden. Nutzungsänderungen ohne Veränderung der Baustruktur, beispielsweise die Umnutzung eines Wohngebietes in ein Mischgebiet, ließen sich nur aus den Karten, aber nicht aus den Luftbildern entnehmen. Zur Abgrenzung und Überprüfung der Mischgebiete in Ost-Berlin wurde zusätzlich die Karte Flächennutzung Bestand (Berlin und Umland) aus dem Jahr 1990 herangezogen. Für die Überprüfung der Gewerbegebiete Ost-Berlins wurde die Karte der Gewerbeflächenuntersuchung des ISA verwandt. Der topographische Stadtplan wurde zur Bestimmung von Gemeinbedarfs- und Sondernutzungsstandorten und von Ver- und Entsorgungseinrichtungen Ost-Berlins benutzt. Aktualisierung der digitalen Arbeitskarte des UIS Alle Informationen über die reale Flächennutzung werden im UIS verwaltet und bearbeitet. Es ermöglicht eine graphische Datenverarbeitung der Sachdaten auf Grundlage eines einheitlichen räumlichen Bezugssystems . Als räumliches Bezugssystem dient eine digitale topographische Grundkarte im Maßstab 1:50 000, die Arbeitskarte des UIS . Darin ist der einzelne statistische Block, der in der Regel durch Straßen begrenzt wird, mit seiner Blocknummer dargestellt. Die Nummerierung und Abgrenzung der Blöcke werden vom Statistischen Landesamt geführt. Dem neuesten Stand entsprechend wurden die statistischen Blöcke der digitalen Arbeitskarte im Rahmen der Bearbeitung der realen Flächennutzung für den Westteil der Stadt aktualisiert und für den Ostteil der Stadt erstmals digitalisiert. Die kleinste Bezugsfläche wird von den Blockteilflächen gebildet, die bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks abgegrenzt wurden. Das einheitliche Bezugssystem ermöglicht eine eindeutige räumliche Identifikation aller Sachdaten. Über einen gemeinsamen Schlüssel, der unter anderem Bezirks-, Block- und Blockteilflächennummern enthält, werden diese Daten dem räumlichen Bezugssystem zugeordnet. Straßen haben im räumlichen Bezugssystem des UIS keine Fläche und sind somit datentechnisch nicht ansprechbar. Der Straßenverlauf ergibt sich durch die Grenzen der einzelnen statistischen Blöcke. Die Daten der realen Flächennutzung sind in der Nutzungsdatei gespeichert. Diese Datei enthält zusätzlich zur Angabe der realen Flächennutzung eines Blocks bzw. einer Blockteilfläche weitere Informationen über die Flächengröße, den Flächentyp, den Versiegelungsgrad, die Verteilung unterschiedlich durchlässiger Oberflächenbeläge sowie vertiefende Informationen zu Mischgebieten und Brachflächen.
Berlin muss eine Stadt sein, die für alle funktioniert, besonders für die Schwächsten. Gute Rahmenbedingungen für den Fußverkehr als einkommensunabhängige Fortbewegung stärken die soziale Gerechtigkeit und ermöglichen die selbstständige Mobilität aller. Seit 2001 fördert der Senat im sogenannten „Querungshilfen-Programm“ den Bau von Fußgängerüberwegen (FGÜ), Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen (zusammen: Querungshilfen) mit einem eigenen Finanzierungsprogramm, um insbesondere die Verkehrssicherheit zu verbessern. Bislang wurden hieraus an mehr als 840 Standorten Querungsanlagen finanziert. Ein Teil der Querungshilfen wird als Doppelquerung gebaut. Diese zeichnet sich durch unterschiedliche Bordhöhen aus: Der Bereich mit 6 cm Bordhöhe ist für blinde und sehbehinderte Menschen mit Langstock gut ertastbar. Für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator ist der ebenerdig abgesenkte Bordstein komfortabel nutzbar. Ob und wo neue Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fußgänger eingerichtet werden können, wird in der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ geprüft. Die Arbeitsgruppe wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geleitet. Daran beteiligt sind außerdem die Bezirksämter, die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei. Gemeinsam bewerten die beteiligten Stellen die örtlichen Gegebenheiten und stimmen das weitere Vorgehen ab. So können Entscheidungen fachlich fundiert und gemeinsam getroffen werden. In der Regel liegt die Errichtung von Querungshilfen in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Zur Beschleunigung der Umsetzung offener Maßnahmen unterstützt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Bezirksämter bei einigen Standorten in der Baudurchführung. Alle bereits umgesetzten Querungshilfen zwischen 2020 bis 2025 können Sie in nachfolgender Tabelle einsehen. Haben Sie einen Standortvorschlag für eine neue Querungshilfe? Senden Sie diesen gerne an untenstehende E-Mail-Adresse. Bei Anfragen bitte folgende Informationen mitliefern: Straße mit genauer Hausnummer bzw. Querstraße Ggf. mit Begründung und/oder Benennung einer sensiblen Einrichtung in der Nähe (Kita, Schule) E-Mail: querungsstellen@SenMVKU.berlin.de
Alle Informationen über die reale Flächennutzung werden im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) verwaltet und bearbeitet. Es ermöglicht eine graphische Datenverarbeitung der Sachdaten auf Grundlage eines einheitlichen räumlichen Bezugssystems . Als räumliches Bezugssystem der Ausgabe 2008 dient die Digitale Karte von Berlin 1:5.000 (ISU5) des ISU (Informationssystem Stadt und Umwelt). Diese Blockkarte unterscheidet sich von der für alle vorangegangenen Ausgaben verwendeten Blockkarte ISU 50 (generalisierte Übersichtskarte für den Maßstab 1:50.000) durch ihre höhere, dem Maßstab 1:5.000 entsprechende Lagegenauigkeit. Der einzelne statistische Block wird, wie auch in der ISU 50, in der in der Regel durch Straßen begrenzt. Die Nummerierung und Abgrenzung der Blöcke werden vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg geführt. Die kleinste Bezugsfläche wird von den Blockteilflächen gebildet, die bei unterschiedlicher Flächennutzung innerhalb eines statistischen Blocks abgegrenzt werden. Das einheitliche Bezugssystem ermöglicht eine eindeutige räumliche Identifikation aller Sachdaten. Über einen gemeinsamen Schlüssel, der unter anderem Bezirks-, Block- und Blockteilflächennummern enthält, werden diese Daten dem räumlichen Bezugssystem zugeordnet. Aktualisierung der Digitalen Karte Berlin 1:5.000 (ISU5) Für die von einer externen Auftragnehmerin durchgeführte Aktualisierung der Ausgabe 2008 wurden mit Hilfe von Luftbildern und Ortsbegehungen Veränderungen der Flächennutzung zwischen 2001 und 2005 erfasst. Die zwischen 2002 und 2005 veränderten Blockabgrenzungen einschließlich der aktuellen Flächenschlüssel des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurden in die Geometrie der ISU5 übernommen. Entsprechend der Darstellungssystematik der Nutzungs- und Flächentypisierung des Umweltatlas wurde eine weitere Unterteilung der Blockfläche in Blockteilflächen vorgenommen. Dies geschah in den Fällen, in denen die aktuelle Nutzung innerhalb eines statistischen Blockes in wesentlichen Flächenanteilen sowohl aus baulichen als auch aus Freiraum-Nutzungen bestehen. Diesen Block-Teilflächen wurden in der Grafik-Datenbank ein eindeutiger Teilflächen-Schlüssel und in der Sachdatenbank der entsprechende Nutzungs- und Flächentyp zugewiesen. Insgesamt wurden so 806 neue Block/Blockteilflächen gebildet. Ferner wurden 2007 sämtliche Bahnflächen aktualisiert und insgesamt 696 Bahn- und Gleisflächen abgegrenzt. Kategorien der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen Das Vorgehen bei der Bestimmung der einzelnen Nutzungskategorien wird ausführlich im Text zur Ausgabe 1995 im Kapitel Methode dargelegt. Die Kategorien Wohnen, Mischgebiete, Kerngebiet und Gewerbe-/Industriegebiet sind über den Anteil der zum Wohnen genutzten Flächen im Verhältnis zu den durch Handel/Dienstleistungen und produzierendem Gewerbe genutzen Flächen definiert (vgl. Tab. 1). Ein Wohngebiet ist durch Wohnnutzung und der zum Wohnen benötigten Infrastruktur, wie Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsunternehmen (Reinigungen, Gaststätten, Schulen u.ä.) charakterisiert. Der Flächenanteil der Wohnnutzung ist gegenüber Handel und Dienstleistung sowie Gewerbe mit 75 %-100 % dominant. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen. Im Erscheinungsbild ähnelt das Mischgebiet I dem Wohngebiet. Jedoch ist die Wohnnutzung stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.) und kleingewerblichen Betrieben in Fabriketagen und Hinterhöfen durchsetzt. In der Regel dominiert die Wohnnutzung mit bis zu 75 %. Sie kann aber zugunsten von Handel- und Dienstleistung bzw. Kleingewerbe bis auf 10 % zurückgehen. Die Belastung durch die gewerbliche Nutzung auf benachbarte Wohnnutzung ist insgesamt gering. Dieser Kategorie wurden auch größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten zugeordnet. Das Mischgebiet II ist durch einen hohen Anteil an produzierendem Gewerbe mit entsprechenden Gebäudekomplexen und Lagerplätzen geprägt. Zum Wohnen wird in der Regel ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche genutzt. Sie kann in Ost-Berlin bis auf 10 % zurückgehen. Das Erscheinungsbild ähnelt dem eines Gewerbegebietes. Es muss von einer starken Störung der Wohnnutzung durch Lärm und Emissionen ausgegangen werden. Im Kerngebiet dominieren mit 70 – 100 % die Büro- und Geschäftszentren der Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Der Wohnanteil ist mit maximal 30 % sehr gering. Geschäfts- und Einkaufsstraßen sind in der Regel nicht als Kerngebiet erfasst, da aus Darstellungsgründen für die Nutzungszuweisung der gesamte Block und nicht nur eine Straßenseite berücksichtigt wurde (z.B. Wilmersdorfer Straße). Speziell im Bezirk Mitte können öffentliche, überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften und andere vergleichbare Nutzungen, die in der Regel der Kategorie Gemeinbedarf zugeordnet werden, unter der Kategorie Kerngebiet erfasst sein, da diese Einrichtungen in der Flächennutzungskarte des Bezirks als Kerngebiete ausgewiesen wurden (vgl. Kategorie Gemeinbedarf). Kennzeichnend für ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet sind große Industriegebäude sowie Lagerhallen und -plätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal 30 % in den Hintergrund. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als sehr hoch einzuschätzen. Die Kategorie Gewerbe-/Industriegebiet umfasst auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Eisenbahnflächen sowie eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.). Als Standorte von Gemeinbedarfsflächen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung, Post sowie Sicherheit und Ordnung, außerdem Kindertagesstätten, Kinderspielplätze, Schulen, Sportanlagen, Jugendfreizeit- und Seniorenheime und konfessionelle Einrichtungen, z.B. Kirchen. Sondernutzungsflächen sind Bauflächen mit besonderer Zweckbestimmung, wie das Olympiastadion und das Messegelände. Die Standorte von Ver- und Entsorgungsflächen umfassen Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Entwässerungswerke, Einrichtungen der Stadtreinigung und der öffentlichen Nahverkehrsbetriebe inklusive der Betriebshöfe sowie Hafenanlagen, zentrale Markthallen (Großmarkt, Blumenmarkt, Schlachthof) und sonstige Versorgungseinrichtungen. Zu den Verkehrsflächen zählen die durch den Kfz- oder Bahnverkehr in Anspruch genommenen Flächen ohne das Straßenland. Weiter gehören Verkehrsinseln und Flugplätze zu den Verkehrsflächen. Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfasst, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem ha bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohngebieten) liegen, wurden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet. In der Kategorie Verkehrsfläche werden weiter Gleisanlagen und Rangieranlagen der S- und Fernbahn geführt, außerdem die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt oder als Hochbahn verlaufenden U-Bahnabschnitte sowie Straßenbahnflächen. Mittelstreifen wurden dann der Verkehrsfläche zugeordnet, wenn sie entsprechend ihrer Nutzung als Kfz-Parkplatz einzustufen sind. Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Eisenbahnflächen werden nicht als Verkehrsfläche geführt (vgl. Kategorie Gewerbegebiet). Ein Wochenendhausgebiet unterscheidet sich von einer Kleingartenanlage oder einem Wohngebiet in seinem äußeren Erscheinungsbild kaum. Bereits im Umweltatlas Berlin von 1985 ausgewiesene Wochenendhausgebiete wurden für die westlichen Stadtbezirke übernommen. Für die östlichen Stadtbezirke wurde eine Fläche nur dann der Kategorie Wochenendhausgebiet zugeordnet, wenn es sich weder um ein Wohngebiet noch eine Kleingartenanlage handelt (vgl. auch Nutzungskategorie Kleingärten in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand). Als Baustelle wurden Flächen mit typischem Baustellencharakter, in der Regel offenem, von Baustellenfahrzeugen zerwühltem Boden, eingeordnet. Oft sind schon die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen. Kategorien der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand Die Kategorie Wald umfasst alle Waldflächen der Berliner Forsten sowie waldartige Bestände außerhalb der Berliner Forsten, die auf dem Luftbild eindeutig als geschlossener Waldbestand zu erkennen sind. Zu den Wäldern gehören auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder. Als Gewässer werden die natürlichen Gewässer – Flüsse, Seen, Pfuhle – sowie Kanäle und Wasserbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt. Zur Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder. Unter Acker werden die Flächen geführt, die aus dem Luftbild als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden; im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch durch Saat, Düngung und Ernte bearbeitet. Als Park bzw. Grünfläche gelten die im Grünflächenverzeichnis von SenStadt geführten Anlagen, weiter Stadtplätze mit einer Versiegelung von weniger als 30 % und als Grünfläche genutzte Mittelstreifen. Außerdem wurden Spielplätze sowie der Botanische Garten, der Zoologische Garten, der Tierpark Friedrichsfelde, der Schlosspark Charlottenburg u.ä. der Kategorie Park/Grünfläche zugeordnet. Grünanlagen auf Gemeinbedarfstandorten, beispielsweise um Krankenhäuser, wurden nicht separat abgegrenzt. Stadtplätze und Promenaden dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä.. Sie enthalten in der Regel in ihrem Namen das Wort “Platz”, wie Alexanderplatz. Gegenüber Grünanlagen werden sie durch ihren höheren Versiegelungsgrad abgegrenzt, der bei Stadtplätzen wie auch bei Promenaden 30 % und mehr beträgt. Als Promenade gelten auch stärker als 30 % versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Als Friedhof werden zur Bestattung genutzte Flächen geführt. Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten war die von SenStadt geführte Karte und Liste der Berliner Kleingartenkolonien. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung auf gepachtetem Gelände erfasst. Nach 2000 bebaute Kleingartenflächen wurden der Geo-Datenbank “Flächen mit gesamtstädtisch bedeutenden Veränderungspotenzialen” entnommen. Brachflächen sind zur Zeit nicht genutzte oder gepflegte Flächen, auf denen sich ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten. Auch vegetationslose Flächen, wie Sandstrände, gehören in diese Kategorie. Ferner wurden einzelne künstliche Regenrückhaltebecken, Abgrabungen, Aufschüttungen und Feuchtgebiete dieser Kategorie zugeordnet. Als Campingplatz werden Flächen geführt, die zum gelegentlichen Wohnen in mobilen Unterkünften, z.B. Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen, genutzt werden. Hierzu zählen auch Zeltplätze sowie Dauercampingplätze. Zur Kategorie Sportanlage/Freibad gehören neben Sportanlagen, Freibädern und Strandbädern auch Reitplätze und Wassersportgebiete. Die Wassersportgrundstücke sind charakterisiert durch kleinere Werften, Bootshallen, Klubhäuser, Parkplätze etc. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) wurden der Kategorie Gewerbegebiet der Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen zugewiesen. Als Baumschule bzw. Gartenbau sind Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen und Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien außer Flächen mit reiner Hallenbebauung verzeichnet. Die Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen und 06.02 Grün- und Freiflächenbestand ergänzen sich zu einer flächendeckenden Darstellung der realen Flächennutzung. Überschneidungen ergeben sich bei Standorten von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, bei Ver- und Entsorgungseinrichtungen, bei Gewerbe- und Industriegebieten und bei Verkehrsflächen. Flächen dieser Kategorien sind z.T. auch in der Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand dargestellt, wenn ihr Charakter unabhängig von der Nutzung eher dem einer Grün- bzw. Freifläche entspricht. Ein Sportplatz wird z.B. in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 als Sportplatz dargestellt, ein Mittelstreifen kann zugleich als Verkehrsfläche (Karte 06.01) und als Brache (Karte 06.02) aufgenommen werden. Kirchen auf Stadtplätzen werden in der Karte 06.01 als Gemeinbedarfsstandort und in der Karte 06.02 je nach Versiegelungsgrad als Park/Grünfläche bzw. Stadtplatz/Promenade geführt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 5 |
| Kommune | 2 |
| Land | 78 |
| Weitere | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| Text | 45 |
| Umweltprüfung | 42 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 74 |
| Offen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 91 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 3 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 52 |
| Keine | 15 |
| Webseite | 32 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 25 |
| Lebewesen und Lebensräume | 91 |
| Luft | 27 |
| Mensch und Umwelt | 91 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 91 |