Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer Querungsstellen. Querungsstellen sollen das Überqueren von Straßen sicherer machen und erleichtern. Mögliche Querungshilfen können je nach örtlichen Gegebenheiten Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder auch Lichtsignalanlagen (Ampeln) sein. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer Querungsstellen. Querungsstellen sollen das Überqueren von Straßen sicherer machen und erleichtern. Mögliche Querungshilfen können je nach örtlichen Gegebenheiten Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder auch Lichtsignalanlagen (Ampeln) sein. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
Die Fußverkehrsstrategie der Landeshauptstadt Dresden (V1338/21) wurde am 25. Juni 2022 durch den Stadtrat beschlossen. Ziel dieser Strategie ist es, den Fußverkehr zu fördern und dessen Bedeutung durch qualitativ hochwertige Fußverkehrsanlagen und attraktiv gestaltete öffentliche Räume zu steigern sowie die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß unterwegs sind, zu erhöhen. Sie beinhaltet u.a. das Fachkonzept zur Anlage neuer Querungsstellen. Querungsstellen sollen das Überqueren von Straßen sicherer machen und erleichtern. Mögliche Querungshilfen können je nach örtlichen Gegebenheiten Mittelinseln, Fußgängerüberwege oder auch Lichtsignalanlagen (Ampeln) sein. Die Maßnahmen des Konzeptes sind einer von vier Prioritäten zugeordnet. Entsprechend ihrer Priorisierung sollen die Maßnahmen der Priorität 1 bis 3 nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen der Priorität 4 wurden im Beteiligungsprozess benannt, hier sieht die Stadtverwaltung derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf. Bereits realisierte Maßnahmen des Konzeptes sind ebenso dargestellt.
Grundlage für die Erweiterte Blockkarte (EBK) sind die Nettoblöcke der Basisblockkarte (BBK) des Amtes für Geodaten und Kataster. Um die Bildung von Splitterflächen bei der EBK zu vermeiden, wurden Blöcke der BBK mit einer Fläche kleiner 100 m² dem Nachbarblock mit der längsten gemeinsamen Trennlinie zugeschlagen. Verkehrsinseln mit einer Fläche kleiner 50 m² wurden eliminiert. Traten innerhalb eines Basisblocks der BBK Teilgebiete unterschiedlicher Nutzungsarten mit mindestens 5000 m² auf, so wurden Teilblöcke abgegrenzt. Die EBK besteht aus ca.15600 Teilblockflächen.
Grundlage für die Erweiterte Blockkarte (EBK) sind die Nettoblöcke der Basisblockkarte (BBK) des Amtes für Geodaten und Kataster. Um die Bildung von Splitterflächen bei der EBK zu vermeiden, wurden Blöcke der BBK mit einer Fläche kleiner 100 m² dem Nachbarblock mit der längsten gemeinsamen Trennlinie zugeschlagen. Verkehrsinseln mit einer Fläche kleiner 50 m² wurden eliminiert. Traten innerhalb eines Basisblocks der BBK Teilgebiete unterschiedlicher Nutzungsarten mit mindestens 5000 m² auf, so wurden Teilblöcke abgegrenzt. Die EBK besteht aus ca.15600 Teilblockflächen.
Grundlage für die Erweiterte Blockkarte (EBK) sind die Nettoblöcke der Basisblockkarte (BBK) des Amtes für Geodaten und Kataster. Um die Bildung von Splitterflächen bei der EBK zu vermeiden, wurden Blöcke der BBK mit einer Fläche kleiner 100 m² dem Nachbarblock mit der längsten gemeinsamen Trennlinie zugeschlagen. Verkehrsinseln mit einer Fläche kleiner 50 m² wurden eliminiert. Traten innerhalb eines Basisblocks der BBK Teilgebiete unterschiedlicher Nutzungsarten mit mindestens 5000 m² auf, so wurden Teilblöcke abgegrenzt. Die EBK besteht aus ca.15600 Teilblockflächen.
Der Datensatz enthält Fußgängerüberwege (VZ Nr. 293) gemäß lfd. Nr. 66 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO in der räumlichen und organisatorischen Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten und haftet nicht für Ansprüche Dritter, insbesondere aus der gesetzlichen Haftpflicht, die durch oder infolge der Übernahme oder Verwendung der vorliegenden Geodaten entstehen. Aus der Veröffentlichung der Daten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz entstehen keinerlei Ansprüche an die Rechtssicherheit der Daten. Der Datensatz beruht weitgehend auf einer Erfassung aus Befahrungsbildern aus dem Jahr 2023 mit punktuellen Aktualisierungen aus Befahrungsbildern des Jahres 2025 sowie Nachträgen aus aktuellen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Der Datensatz wird regelmäßig aktualisiert. Die Verortung erfolgt mittig bezogen auf die Gesamtfläche der Markierung. Bei Fußgängerüberwegen, die durch eine oder mehrere Verkehrsinseln unterbrochen sind, wird nur ein Überweg gezählt und die Verortung erfolgt mittig bezogen auf die Gesamtfläche der Fahrbahnquerung.
Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein hat ein Abstimmungsverfahren für den Ausbau der K 69 in der Ortsdurchfahrt Leudersdorf – Üxheim und freie Strecke durchgeführt. Die Planung sieht vor, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Kreisstraße K 69 in der Ortsdurchfahrt Leudersdorf (Kapellen-/Lindenstraße) sowie die freie Strecke zwischen Leudersdorf und Üxheim (Linden-/Kirchstraße) auf einer Länge von insgesamt ca. 895 m auszubauen. Der Ausbau beginnt in der Ortsdurchfahrt Leudersdorf, am Ende der Kapellenstraße, ca. 20 m südwestlich vor der Einmündung Lindenstraße und endet mit dem Ausbau des Knotenpunktes der K 69/74 vor der Ortsdurchfahrt Üxheim. Im Rahmen der Ausbaumaßnahme wird der Einmündungsbereich zur K 74 (Lindenstraße) auf einer Länge von 20 m neu angeschlossen. Die Einmündungsbereiche werden an den neuen Straßenkörper angepasst und optimiert. Weiterhin ist am Ortsende von Leudersdorf die Erschließung einer neuen Einmündung sowie die Erneuerung und Optimierung des vorhandenen Geh-/Radweges entlang der freien Strecke der K 69 vorgesehen. Der Ausbau erfolgt überwiegend mit einer Regelfahrbahnbreite von 5,50 m. Zusätzlich soll der Gehweg einseitig mit einer Mindestbreite von 1,50 m ausgebaut werden. Zur Verkehrsberuhigung sieht die Planung die Anlage eines Rechts-Links-Versatzes am Ortseingang aus Richtung Üxheim vor. Die vorhandene Bushaltestelle soll beidseitig mit Haltestellenkaps mit verengter Fahrbahn optimiert und barrierefrei ausgebaut werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sieht die Planung im Bereich der Bushaltestelle eine Querungsstelle ohne Mittelinsel vor. Zwei weitere Querungsstellen mit Mittelinsel sind im Bereich des Knotenpunktes K 74/ K 69 geplant. Für den Einmündungsbereich K 74 / K 69 ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für die Fahrtrichtung nach Nollenbach geplant. Die Planungsmaßnahme liegt im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Gerolstein, Landkreis Vulkaneifel.
Kartierregeln Eine ausführliche Beschreibung der Kartierregeln ist in der Gesamtdokumentation 2020 im Teil II zu finden (SenSW 2021). An diese Stelle sollen die wichtigen Kartierregeln stichpunktartig als Übersicht dargestellt werden. Mindestgröße: ISU-Blockteilflächen werden nur ab einer Mindestgröße von 1 ha und Mindestbreite von 20 m gebildet. Innerhalb eines Blocks mit unterschiedlichen Nutzungen, die unterhalb der Erfassungsgrenze von 1 ha liegen, wird nach dem Dominanzprinzip entschieden, d. h. die Nutzung, die den größeren Flächenanteil einnimmt, wird kartiert. In Ausnahmefällen, z. B. zur Abbildung besonders schutzwürdiger Bodengesellschaften oder zur Abgrenzung von Bahnflächen, darf von der Mindestgröße abgewichen werden. Neue Block(teil)schlüssel: Bei Bildung einer neuen zusätzlichen Blockteilfläche wird dieser der jeweils nächsthöhere noch nicht vergebene Blockteilschlüssel zugewiesen. Die verkleinerte Blockteilfläche mit der alten Nutzung behält den alten Schlüssel. Zusammenlegung Blockteilflächen: Im Falle der Zusammenlegung von Block(teil)flächen behält die Fläche einen der alten Blockteilschlüssel, meist den der größeren Fläche oder den der Fläche, deren Nutzungsattribute beibehalten werden. Abweichungen zwischen ISU- und RBS-Block: Bei starken Unstimmigkeiten der RBS-Blockgrenzen wird Rücksprache mit dem AfS gehalten und es erfolgte eine Korrektur des betreffenden RBS-Blockes. Verkehrsbegleitgrün : Verkehrsbegleitgrün entlang von Straßen ist nicht Teil der Straßenfläche, sondern soll im angrenzenden ISU-Block enthalten sein. Abgrenzung Straßenland : Alle Flächen der ALKIS-Kategorien „Klassifizierung nach Straßenrecht“‘ und der LGV-Kategorie „Tiefbau des Bezirks“ gelten nach den AfS-Regeln als Block-externe Flächen, sind in der ISU-Karte jedoch Teil der Blöcke. Dies betrifft z. B. größere, an das Straßenland angrenzende Parkplätze. Flächendifferenzierungen innerhalb des Straßenlandes wie Mittelstreifen und Mittelinseln werden in der RBS-Geometrie nicht erfasst. Wege : Parkwege sind generell Teil der Parkfläche und werden nicht dem Straßenland zugeordnet. Größere Waldwege, die bereits als Teil der Klasse Straßenland abgegrenzt sind und gleichzeitig keine Grenze eines RBS-Blockes darstellen, sollen so belassen werden. Für Bürgersteige soll eine möglichst differenzierte Abgrenzung auf Grundlage von (nichtbelaubten) Luftbildern und dem Geodatensatz der Straßenbefahrungsdaten durchgeführt werden. Neue Nutzung im Luftbild noch nicht erkennbar: Es sind nur die auf dem Luftbild zu erkennenden existierenden Nutzungen bzw. Baustellen in die neuen Blöcke einzutragen. Baulichkeiten, die geplant sind, aber noch nicht existieren, werden nicht abgebildet. Brücken : Schienenstränge werden durchgängig abgebildet. Im Fall von Autobahnbrücken wird die unter der Brücke liegende Nutzung kartiert. Beachtung von Grenzen der Bodengesellschaften : Die Beibehaltung von Bodengesellschaftsgrenzen im besiedelten Bereich spielt eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist hier eine exakte Abgrenzung der im Luftbild sichtbaren Nutzung. Der Datenbestand der Block- und Blockteilflächen wurde im Zuge der Fortschreibung sowohl auf Ebene der Geometrie als auch der Sachdaten (Attribute WOZ, GRZ, TYP) geändert. Um diese Änderungen detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren, wurde dieselbe Methode zur Dokumentation der Änderungen angewendet wie bei den Kartierungen 2021, 2022 und 2023 (siehe SenStadt 2023), die geringfügig abgewandelt wurde (siehe Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Das Vorgehen zur Dokumentation beruht auf dem block(teil)flächenbezogenen Erfassen verschiedener Attribute, die als numerische Felder oder Textfelder im Geodatensatz der ISU-Block(teil)flächenkarte erstellt werden. Die Dokumentation wird sowohl für alle Flächen durchgeführt, die geändert wurden, als auch für diejenigen, die nur überprüft, jedoch nicht geändert wurden. So kann der Prüf- und Entscheidungsprozess auch für die kommenden Fortschreibungen transparent nachvollzogen werden. Das Vorgehen der Dokumentation im Zuge der Fortschreibung sowie alle dafür verwendeten Attribute werden im Folgenden erläutert. Die Attribute wurden im Vergleich zur Fortschreibung 2020 geringfügig angepasst bzw. die Zahlencodes neu vergeben (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 10). Die wichtigen Änderungen werden nachfolgend beschrieben. Im Attribut [anpassgeo] werden mit den Zahlencodes 1-4 nun 4 verschiedene Fälle unterschieden: Weder Geometrie noch Block(teil)schlüssel wurden geändert, Geometrie und Block(teil)schlüssel wurden geändert, nur die Geometrie wurde geändert oder nur der Block(teil)schlüssel wurde geändert. Im Attribut [anpassnutz] werden nicht mehr 3, sondern nur noch 2 Fälle unterschieden. Der bisher verwendete Zahlencode 3 fällt weg. Für den bisher mit diesem Code markierten Fall, dass eine kleinere Blockteilfläche in eine größere Blockteilfläche integriert wird, werden die alten Nutzungsattribute der kleinen Blockteilfläche nicht dokumentiert und es wird der Code 1 (= Nutzung nicht geändert) vergeben. Die grundlegenden Regeln zur Dokumentation von Änderungen blieben bestehen. Die Datenformatbeschreibung stellt alle Attribute dar, die zur Dokumentation der Änderungen in der Geodatenbank erstellt wurden und an jeder ISU-Block(teil)fläche hängen. Die Dokumentationsattribute der vergangenen Fortschreibung bleiben auch im Geodatensatz erhalten und sind hilfreich für die Nachvollziehbarkeit der Änderungshistorie. Als Grundlage für die Fortschreibung wurde die Blockkarte ISU5 (1 : 5.000, Raumbezug Umweltatlas 2021, 2022, 2023, 2024) mit Stand 31.12.2021, 31.12.2022 und 31.12.2023 verwendet. Als Informationsgrundlage zur Überprüfung der Realnutzung im Luftbild wurden Datengrundlagen zu verschiedenen Fachthemen genutzt. Im Vorfeld der Bearbeitung wurden diese Datensätze im Hinblick auf Aktualität und Verwendbarkeit geprüft. Mithilfe dieser Datensätze wurden die Prüfflächen für die Nutzungsüberprüfung durch Selektionen und Verschneidungen mit dem ISU5-Datensatz abgeleitet. Die Arbeitsschritte zur Zusammenstellung der Prüfflächen sind im Folgenden dargestellt: Neue Bebauung : Selektion aller Block(teil)flächen aus den Baufertigstellungsdaten, für die eine Baufertigstellung (Nicht-Wohngebäude und Wohngebäude) von mehr als 2 Gebäuden im entsprechenden Jahr erfasst wurde. Selektion aller Block(teil)flächen, die von den Flächen aus dem Wohnungsbauflächen-Informationssystem mit dem Status „realisiert“ oder „in Realisierung“ und einem Realisierungsjahr „2022“, „2023“, „2024“, „2025“ oder „keine Angabe“ zu mehr als 20 % abgedeckt sind. Grünanlagenbestand (GRIS) : Verschneidung des „Grünanlagenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, Identifizierung aller Flächen, die zu >40 % von den GRIS-Flächen abgedeckt sind, aber keine Nutzung GRZ = 100, 110, 130, 140, 150 oder 190 aufweisen. Es wurden alle Flächen von der Prüfung ausgenommen, die bereits im Zuge der vergangenen Fortschreibung hinsichtlich der Grünnutzung geprüft wurden. Kleingartenbestand: Verschneidung des „Kleingartenbestands“ mit den ISU-Block(teil)flächen, bei Flächen, die eine Fläche >50 m2 aufweisen. Merkposten : Selektion aller Block(teil)flächen, für die im Rahmen der Fortschreibung 2020 in den Dokumentationsattributen notiert wurde „neue Nutzung unklar“ oder „TYP = 98 (Baustelle)“ oder „neue Bebauung noch nicht in Bau“ sowie Selektion aller weiteren seit der vergangenen Fortschreibung gesammelten Merkposten. Aktualisierte Bodengrenzen: Die betroffenen Block(teil)flächen zur Anpassungen der Blockteilflächengrenzen aufgrund aktualisierter Bodengrenzen wurden ausgewählt. Eine Überprüfung der Flächen mit Kleingartennutzung wurde im Rahmen der Fortschreibung 2023 nicht durchgeführt, da kein aktualisierte Datensatz zum Kleingartenbestand vorlag. Die Geometrie der ISU5-Karte basiert auf den durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) definierten statistischen Blöcken des RBS. Die geometrische Ausprägung der Haupt- und Metablöcke der ISU5-Karte orientiert sich weitestgehend an den RBS-Blöcken. An vielen Stellen treten kleinere Abweichungen des Grenzverlaufes auf, die oft einer exakteren Nutzungsabgrenzung dienlich sind. Der 6-stellige RBS-Blockschlüssel ist in die Struktur des 16-stelligen Block- und Blockteilflächenschlüssels der ISU5 an den Stellen 4-9 integriert. Die Blöcke des RBS werden laufend durch das AfS fortgeschrieben. Insbesondere in Gebieten mit neuer oder veränderter Bebauung werden die bestehenden RBS-Blöcke angepasst oder neue Blöcke definiert. Alle zwischen dem 01.01.und 31.12.eines Jahres durch das AfS neu definierten oder geänderten Blöcke wurden im Rahmen der Fortschreibung in die ISU5-Blockkarte eingearbeitet. Dazu wurden die Geometrien der neuen Blöcke abgegrenzt, der neue Hauptblockschlüssel übernommen sowie die Nutzungsattribute überprüft und ggf. angepasst. Neue Blöcke werden durch das AfS oft in Gebieten definiert, in denen eine Nutzungsänderung stattgefunden hat. Alle Block(teil)flächen, für die mindestens ein Prüfgrund festgestellt wurde, wurden im Luftbild hinsichtlich einer Nutzungsänderung / Nutzungskorrektur geprüft. Im Falle eines Änderungsbedarfs, wurde die Geometrie und / oder der Schlüssel und / oder die Nutzungsattribute aktualisiert und die Änderung in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Zur Identifizierung der Realnutzung wurden neben den Orthophotos auch die in Abb.1 beschriebenen Fachdatensätze verwendet. Auch Straßenabschnitte wurden im Zuge der Fortschreibung überprüft und ggf. geändert. Bei Anlage eines neuen Straßenabschnittes wurde ein neuer eindeutiger Straßen-Schlüssel vergeben sowie der Straßenabschnitt mithilfe des Datensatzes „Übergeordnetes Straßennetz“ einer der beiden Kategorien „Straße des übergeordneten Straßennetzes“ oder „Sonstige Straße“ zugeordnet. Auch für die Straßenabschnitte wurden Änderungen in den Dokumentationsattributen dokumentiert. Nach Abschluss der Fortschreibung wurden die Nutzungsattribute hinsichtlich der zulässigen Kombinationen überprüft (vgl. Gesamtdokumentation 2020, Kap. 8.1) sowie noch einmal eine topologische Prüfung durchgeführt. Nach Prüfung der Prüfflächen wurde im Zuge der jährlichen Fortschreibung in einem separaten Arbeitsprozess die ISU-Block(teil)grenzen an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen angepasst. Nach Abschluss dieses Verfahrens liegen die ISU-Block(teil)flächengrenzen exakt über den ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen.
In der Karte wird der Grad der Versiegelung , d. h. die Bedeckung der Erdoberfläche mit undurchlässigen Materialien in % der Bezugsfläche (Block(teil)fläche oder Straßenabschnitt) dargestellt. Insgesamt betrachtet nimmt der Grad der Versiegelung insbesondere auf den Block(teil)flächen von der Innenstadt in Richtung Stadtrand ab, da die Bebauung zum Stadtrand hin lockerer wird und der Stadtrand entweder völlig unbebaut (Wald, Landwirtschaftsflächen) oder von Einzelhausgebieten geprägt ist. Ausnahmen hiervon sind die gewachsenen Zentren der bis 1920 selbständigen Städte wie Spandau und Köpenick. Sie sind zu etwa 60 %, in den Kernbereichen bis über 90 % versiegelt. Die ausgedehnten Großsiedlungsgebiete am Stadtrand wie Marzahn, Hellersdorf und Hohenschönhausen oder die Gropiusstadt in Neukölln sowie die Thermometersiedlung in Lichterfelde sind zwischen 50 % und über 80 % versiegelt. Auch Gewerbegebiete am Stadtrand wie in Steglitz an der Goerzallee oder an der Landsberger Straße in Mahlsdorf fallen durch eine starke Versiegelung von über 70 % auf. Die folgende Tabelle 4 zeigt die durchschnittlichen Versiegelungsgrade von 2021 pro Flächentyp . Die **höchsten Gesamtversiegelungsgrade* weisen die Flächentypen „Dichte Blockbebauung, geschlossener Hinterhof, 5- bis 6-geschossig” mit 85,4 %, „Kerngebiet” mit 85,7 % und „Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, dichte Bebauung” mit 88,4 % auf. Die niedrigsten Versiegelungsgrade mit unter 1 % haben die Flächentypen „Wald”, „Landwirtschaft” und „Brachfläche“ zu verzeichnen. Ein wesentlicher Anstieg des Versiegelungsgrades (ca. 6 %, 282 ha) ist im Flächentyp „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ zu verzeichnen. Hier wurden in den letzten Jahren in zahlreichen Blöcken Neubauprojekte fertiggestellt (z. B. in der Europacity nördlich des Hauptbahnhofs oder an der Rummelsburger Bucht). Zur besseren Übersicht werden die Versiegelungsgrade auch für die jeweiligen Flächennutzungen (ISU-Nutzungskategorien) zusammengefasst (vgl. Tabelle 5). Wohngebiete haben einen durchschnittlichen Versiegelungsgrad von 43,4 %. Den höchsten mittleren Versiegelungsgrad weisen mit 85,7 % die Kerngebiete auf, die niedrigsten treten mit unter 1 % bei “Wald”, „Grünland“, “Ackerland” und „Brachfläche“ auf. Die Block(teil)flächen Berlins (ohne Straßen und Gewässer) sind durchschnittlich zu 29,7 % versiegelt. Davon entfallen 15,3 % auf die bebaut versiegelten Flächen und 14,4 % auf die unbebaut versiegelten Flächen. Inklusive Gewässer und Straßenland ist Berlin zu 33,9 % versiegelt . Davon entfallen 12,7 % auf die bebaut versiegelten Flächen und 12,0 % auf die unbebaut versiegelten Flächen. Bei 9,3 % der Berliner Stadtfläche handelt es sich um versiegelte Straßen. Berlin ist also zu einem Drittel seiner Gesamtfläche versiegelt. Die Gesamtversiegelung besteht wiederum zu etwa je einem Drittel aus Gebäuden, aus Straßen und aus unbebaut versiegelten Flächen. Versiegelung der Bezirke Treptow-Köpenick ist mit 22,4 % der am geringsten versiegelte Bezirk, während Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte mit 68,1 % bzw. 63,6 % die höchsten Versiegelungsgrade aufweisen. Auch der Anteil der bebauten Fläche an der Bezirksfläche ist in diesen Bezirken am höchsten. Die stark versiegelten Straßenbeläge der Belagsklassen 1 und 2 (z. B. Asphalt, Beton, Plattenbeläge und Großpflaster) nehmen etwa zwei Drittel (6.417 ha) des gesamten Straßenraumes ein. Weniger stark versiegelte Belagsarten der Gruppen 3 und 4 (z. B. Klein- und Mosaikpflaster oder Rasengittersteine) sind nur auf etwa 11 % (1.110 ha) des Straßenraumes zu finden. Der unversiegelte Anteil des Straßenraumes, bestehend aus Mittelinseln, begrünten Seitenstreifen oder unversiegelten Straßen, Kleingarten- oder Forstwegen, ist mit einem Prozentanteil von 13,5 % (1.311 ha) vertreten. In den Innenstadtbezirken „Mitte“, „Friedrichshain-Kreuzberg“ und „Charlottenburg-Wilmersdorf“ ist die Versiegelung des Straßenraums besonders hoch. Die Belagsklassen 1-4 (Graustufen) nehmen hier 85 % und mehr ein. Der unversiegelte Grünanteil des Straßenraums ist dafür in den Außenbezirken der Stadt mit über 10 % viel größer als in den Innenstadtbereichen. Besonders fällt hier der Bezirk „Marzahn-Hellersdorf“ mit einem unversiegelten Anteil von über 25 % auf. Die hohen Anteile der unversiegelten Fläche in den Außenbezirken lassen sich durch breitere Straßen erklären, die häufig Straßenbegleitgrün besitzen sowie die größere Anzahl von unversiegelten Straßen und Gehwegen sowie Gartenwegen in den vermehrt am Stadtrand auftretenden Kleingartenanlagen, soweit diese außerhalb der Block(teil)fläche liegen. Die Versiegelung der Block(teil)flächen wird über die oben genannte Methode ausgewertet. Ein direkter Vergleich zwischen den Versiegelungswerten von 1990 und 2001 auf der einen und 2005, 2011, 2016 bzw 2021 auf der anderen Seite kann aufgrund der verschiedenen Erhebungsmethoden nur bedingt durchgeführt werden. Aus den Werten kann keine Veränderung der versiegelten Fläche über den gesamten Zeitraum abgeleitet werden (vgl. Tab. 6). 2001 betrug der Versiegelungsgrad Berlins 34,7 % (einschl. Straßen und Gewässern). Diese Daten gehen zum Teil auf Auswertungen von Satellitenbildern und weiteren Quellen aus den 80er Jahren zurück und bezogen sich nur auf West-Berlin. Diese Kartierungen wurden 1990 mittels Luftbildern und topographischen Karten auf das Gebiet von Ost-Berlin erweitert und 2001 teilweise aktualisiert. Bei diesen Arbeiten wurden z. T. auch nutzungsspezifische Pauschalwerte angenommen. Die Erfassungsmethode war insgesamt uneinheitlich. Mit den Kartierungen 2005, 2011, 2016 und 2021 liegen nun nach einem flächendeckend einheitlichen, automatisierten und wesentlich verbesserten Verfahren gewonnene Datensätze vor. Es muss jedoch weiterhin beachtet werden, dass durch die Verfügbarkeit verbesserter Datengrundlagen (für 2021 vor allem die seit 2019 bereitstehenden Straßenbefahrungsdaten) auch bei gleichbleibender Auswertungsmethode keine vollständige Vergleichbarkeit der Jahrgänge besteht. In Tabelle 6 sind erstmals nicht die in den jeweiligen Jahren ermittelten Versiegelungswerte eingetragen worden, sondern bereinigte Werte , die durch Rückschlüsse aus den verbesserten Datengrundlagen rückwirkend zugewiesen werden konnten. Der Versiegelungsgrad für Berlin beträgt im Jahre 2021 33,9 % (30.246 ha) und hat damit bezogen auf die Stadt Berlin rein rechnerisch gegenüber dem 2016 veröffentlichten Wert nur um 54 ha zugenommen. Diese geringe Erhöhung spiegelt jedoch nicht die wahre Entwicklung wider und muss um zwei Aspekte korrigiert werden. Zum einen wurde im Straßenland durch eine verbesserte Datengrundlage eine real nicht vorhandene Verminderung der Versiegelung ermittelt, zum anderen bedarf der berechnete Zuwachs an bebaut versiegelter Fläche seit 2016 ebenfalls einer Korrektur, da nur rund die Hälfte, also etwa 230 ha, auf realen Neubau zurückgeführt werden kann. Berücksichtigt man diese Randbedingungen, dann sind rund 550 ha Fläche (ca. 230 ha bebaut und ca. 330 ha unbebaut versiegelt) als zusätzliche Gesamtversiegelung im Bereich der Block(teil)flächen zu addieren. In der Summe ergibt sich damit eine Zunahme der Versiegelung zwischen 2016 und 2021 um real ca. 0,5 % . Im Einzelnen stellen sich die Entwicklungen wie folgt dar: Vor allem die bebaut versiegelten Flächen haben seit seit 2005 kontinuierlich zugenommen. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus Bauaktivitäten. Ein Teil der seit 2011 neu erfassten bebaut versiegelten Fläche ist jedoch auch auf die verbesserte Datengrundlage des Gebäudebestandes, zurückzuführen. Insgesamt hat dadurch eine realere Abgrenzung der Anteile zwischen den bebaut und unbebaut versiegelten Flächen stattgefunden. Für die unbebaut versiegelte Fläche ergibt sich ein etwas anderes Bild. Die scheinbare Abnahme um 2,8 % zwischen 2001 und 2005 kann einerseits daran liegen, dass in den alten Kartierungen einige Grün- und Freiflächen-Kategorien (z. B. Wälder und Landwirtschaft) mit Pauschalwerten der unbebaut versiegelten Fläche belegt wurden, die nach heutigen Erkenntnissen zu hoch angesetzt waren. Da diese Flächen einen großen Anteil am Stadtgebiet haben, wurde der Versiegelungsgrad der unbebaut versiegelten Fläche insgesamt überschätzt . Andererseits wurde mit der Interpretation der Satellitendaten die unbebaut versiegelte Fläche im neuen Verfahren eher unterschätzt . Diese Annahmen sind eher plausibel, als dass tatsächlich ein Rückgang der versiegelten Fläche im Stadtgebiet stattgefunden hat. Seit 2016 ist der Anteil der unbebaut versiegelten Fläche leicht gestiegen, was insbesondere auf eine stärkere Versiegelung in Gewerbe- und Mischgebieten zurückgeführt werden kann. Hinsichtlich der Erfassung der versiegelten Straßenfläche konnten die im Jahr 1990 vorliegenden groben Schätzwerte erst im Jahr 1997 durch Werte der damaligen Straßenbauverwaltung ersetzt werden. Diese wurden auch für die Auswertungen von 2001 verwendet. Für die Versiegelungskartierungen von 2005 und 2011 wurden Straßenversiegelungsgrade pro Bezirk mit dem Stand 2006 auf die Gesamtstadt angewendet (Gerstenberg & Goedecke 2013). Eine leichte Erhöhung des durch Straßen verursachten Versiegelungsgrades durch Tiefbaumaßnahmen vor allem im Ostteil der Stadt erscheint durchaus plausibel. Im Rahmen der Versiegelungskartierung 2021 wurden erstmals die flächenscharfen Straßenbefahrungsdaten verwendet, um aus dem dort erfassten Materialattribut die Versiegelung der Straßenbeläge differenziert zu erfassen. Durch diese Methodenänderung ist der gesunkene Versiegelungsgrad des Straßenraums zu erklären, der keine reale Abnahme des Straßenversiegelungsgrades darstellt. Vielmehr wird durch die neue Kartierungsmethode, die nicht mehr auf durchschnittlichen Versiegelungsgraden aus der Straßenstatistik beruht, die Realität deutlich differenzierter abgebildet. In Tabelle 6 wurde daher der 2021 ermittelte Versiegelungsgrad rückwirkend für 2011 und 2016 übernommen. Veränderungskartierung der Versiegelung zwischen 2016 und 2021 Die wiederholte Anwendung des Verfahrens 2021 ermöglicht auch einen Vergleich der Versiegelung auf Block(teil)flächenebene. In Abbildung 6 ist die Veränderungskartierung zwischen 2016 und 2021 dargestellt (das Karten-Ergebnis steht auch als PDF-Dokument zur Verfügung). Es werden Block(teil)flächen mit einer Veränderung größer 10 % des Versiegelungsgrades im Vergleich beider Zeitstände dargestellt. In die Bilanzierung der Gesamtfläche und für alle Auswertungen (vgl. Tabellen 4, 5, 6) sind jedoch auch Veränderungen unterhalb von 10 % mit eingegangen. Nachfolgend werden einige auffällige Beispiele beschrieben, die auch die teils sehr individuellen Gründe für kartierte Unterschiede im Versiegelungsgrad von Flächen zwischen 2016 und 2021 verdeutlichen. Auf 345 Block(teil)flächen wurde eine Veränderung des Versiegelungsgrades von 10-20 % festgestellt. Hier handelt es sich in vielen Fällen um Nachverdichtungen des bereits existierenden Gebäudebestandes bzw. Fertigstellung von großflächigen Bauprojekten, die 2016 bereits teilweise fertiggestellt waren. Häufiger betroffen sind hier die Flächentypen „Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten“ 22), „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“ (23), „Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, geringe Bebauung“ (30) und „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (73). Auffällig ist weiterhin, dass etwa 50 Flächen des Typs „Park / Grünfläche“ (53) eine Steigerung des Versiegelungsgrades von 10-20 % aufweisen. Auf diesen Grünflächen wurden entweder zusätzliche stärker versiegelte Flächen, z. B. Spielplätze, angelegt (etwa im Kiezpark Schönagelstraße in Marzahn oder am Alarichplatz in Tempelhof) oder der NDVI hat sich durch weniger vitale Vegetation so stark geändert, dass dies zu einem Einfluss auf die Versiegelungsklassen geführt hat (z. B. Park an der Spree oder am Lützowplatz). Bei einer Änderung des Versiegelungsgrad von über 30 % handelt es sich meist um Block(teil)flächen, die zu einem überwiegenden Teil oder komplett neu bebaut wurden. Auffällige große Neubauprojekte sind beispielsweise die bereits erwähnte Europacity nördlich des Hauptbahnhofs, neue Gewerbe- und Wohnbebauung in Mahlsdorf und Adlershof, die Gartenstadt Karlshorst, neue Geschosswohnungs-bauten an der Spandauer Seebrücke oder das Tesla-Center. Auch neu errichtete Interimsgebäude wie beispielsweise die Gemeinschaftsunterkunft an der Wollenberger Straße (Lichtenberg) fallen durch einen gesteigerten Versiegelungsgrad auf, wobei diese Gebäude nicht im Gebäudebestand geführt werden und daher auf diesen Flächen der unbebaut versiegelte Anteil gestiegen ist. Eine starke Absenkung des Versiegelungsgrades um mehr als 30 % geht meist ebenfalls auf Bautätigkeiten zurück, da die betroffenen Flächen nach Abriss vorübergehend komplett entsiegelt sind (z. B. An der alten Gärtnerei in Britz oder am Blockdammweg). Für den Fall, dass bereits erste Bautätigkeiten im Luftbild zu erkennen sind, steigt der unbebaut versiegelte Anteil, da die neuen Gebäude noch nicht in der Gebäudedatengrundlage geführt werden. Folgende Block(teil)flächen werden aufgrund einer eingeschränkten Vergleichbarkeit nicht in der Karte dargestellt, die Information kann aber den Sachdaten entnommen werden (564 Flächen): Pseudoveränderung, Nicht-Blockflächenanteil >10 %: Bei 36 Flächen hat sich zwischen 2015 und 2020 die ISU-Blockgeometrie so geändert, dass mehr als 10 % der Fläche von 2020 im Jahr 2015 noch im Straßenraum lagen, wodurch Pseudoveränderungen in der Versiegelungskartierung auftreten. Pseudoveränderung, verbesserte Datengrundlage, Gebäude: Die verbesserte Datengrundlage zum Gebäudebestand (NOT-ALKIS) hat bei 24 Block(teil)flächen nicht zu realen, sondern zu Pseudoveränderungen geführt. Dies betrifft vor allem Kleingartenanlagen und Einfamilienhausgebiete. Pseudoveränderung, Gleis: Die verbesserte Datengrundlage zu Bahngleisen (K5) sowie unterschiedliche Ausprägungen der schmalen Gleisgeometrien in den Rasterauswertungen 2016 und 2021 haben bei 234 Block(teil)flächen zu Pseudoveränderungen geführt. Pseudoveränderung, Phänologie: Die unterschiedlichen Aufnahmezeitpunkte der für die Versiegelungskartierungen 2016 und 2021 verwendeten Satellitenbildszenen begründen eine unterschiedliche Ausprägung der Vegetation. Für 2021 wurde eine Szene vom 7. Juni verwendet, in der die Vegetation an einigen Stellen fortgeschrittener entwickelt ist als in der Szene vom 02. Mai 2016. Da der Versiegelungsgrad der unbebaut versiegelten Flächen für einige Flächentypen aus dem NDVI abgeleitet wird, geht mit einer augeprägteren Vegetation ein gesunkener Versiegelungsgrad einher, der keine reale Nutzungsänderung darstellt und auf 101 Flächen zu einer Pseudoveränderung führte. Pseudoveränderung, Korrektur der Auswertung von 2016: Auf 28 Flächen wurden fehlerhafte Kartierungen in der Auswertung 2016 bemerkt, die in der aktuellen Kartierung korrigiert wurden und auf den entsprechenden Flächen zu Pseudoveränderungen geführt haben. Pseudoveränderung, Korrektur der Nutzung 2015: Auf 106 Flächen wurden die Nutzungsattribute korrigiert, ohne dass eine tatsächliche Nutzungsänderung seit 2015 stattgefunden hat. Die Änderung der Grünnutzung oder des Flächentyps führte auf diesen Flächen zu einer anderen Zuweisungsmethode des Versiegelungsgrades im Rahmen der Kartierung. Beispielsweise wird für Brachflächen pauschal eine Versiegelung von 0 % für alle Flächen mit einem Vegetationsgrad von > 5 % angenommen. Für Parkflächen wird dagegen der Vegetationsgrad je nach Ausprägung in einen abgestuften Versiegelungsgrad umgewandelt ( vgl. Abschlussbericht , NDVI-Kategorien). Pseudoveränderung, Gebäudedatengrundlage 2021 fehlerhaft: Insbesondere auf Block(teil)flächen mit Bahnnutzung kam es in 35 Fällen zu Pseudoveränderungen auf Grund einer fehlerhaften Gebäudedatengrundlage für 2021. Die Ursache liegt hier u. a. in der Tatsache, dass einige Bahnhofsgebäude im ALKIS-Gebäudedatensatz nicht geführt werden und die NOT-ALKIS-Gebäude nicht für Flächen mit Bahnnutzung verwendet werden. (das Ergebnis steht auch als PDF-Dokument zur Verfügung)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2 |
| Kommune | 6 |
| Land | 84 |
| Weitere | 8 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| Text | 44 |
| Umweltprüfung | 39 |
| unbekannt | 10 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 72 |
| Offen | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 94 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Dokument | 50 |
| Keine | 13 |
| Webdienst | 8 |
| Webseite | 37 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 28 |
| Lebewesen und Lebensräume | 94 |
| Luft | 25 |
| Mensch und Umwelt | 94 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 94 |