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Fußgängerüberwege Hamburg

Der Datensatz enthält Fußgängerüberwege (VZ Nr. 293) gemäß lfd. Nr. 66 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO in der räumlichen und organisatorischen Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten und haftet nicht für Ansprüche Dritter, insbesondere aus der gesetzlichen Haftpflicht, die durch oder infolge der Übernahme oder Verwendung der vorliegenden Geodaten entstehen. Aus der Veröffentlichung der Daten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz entstehen keinerlei Ansprüche an die Rechtssicherheit der Daten. Der Datensatz beruht weitgehend auf einer Erfassung aus Befahrungsbildern aus dem Jahr 2023 mit punktuellen Aktualisierungen aus Befahrungsbildern des Jahres 2025 sowie Nachträgen aus aktuellen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen. Der Datensatz wird regelmäßig aktualisiert. Die Verortung erfolgt mittig bezogen auf die Gesamtfläche der Markierung. Bei Fußgängerüberwegen, die durch eine oder mehrere Verkehrsinseln unterbrochen sind, wird nur ein Überweg gezählt und die Verortung erfolgt mittig bezogen auf die Gesamtfläche der Fahrbahnquerung.

K 19, Ausbau der OD Erzenhausen

Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern führt ein Abstimmungsverfahren für die oben genannte Maßnahme durch. Die geplante Baumaßnahme umfasst den kompletten Ausbau der K 19 in Erzenhausen, beginnend im Südwesten der Ortsdurchfahrt bis zum Ortsausgang im Südosten. Umfang der Maßnahmen: • Verkehrsgerechter Ausbau der K 19 (inkl. Entwässerungseinrichtungen) auf einer Ausbaulänge von ca. 952 m • Teilweise Verbreiterung des Gehweges zur Entschärfung von Gefahren punkten • Aufwertung bzw. Hervorheben von bestimmten Bereichen durch Farbgestaltung (z.B. eingefärbter Asphalt) • Veränderung der Bushaltestellen hin zur Barrierefreiheit • Errichtung einer Querungshilfe für den Radverkehr in Verbindung mit einer Verschwenkung (Fahrbahnteiler) der Fahrbahn aus Richtung Weilerbach kommend Der Streckenabschnitt liegt im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Weilerbach im Landkreis Kaiserslautern.

Schwerpunkte

Auf Grundlage der Leitthesen wurden für unterschiedliche Stadttypologien (Freiraum, Verkehrsknoten, Stadtplatz) an ausgewählten Schwerpunktbereichen sowie für Schwerpunktthemen exemplarische Maßnahmen für die Berliner Mitte aufgezeigt: Schwerpunkt Freiraum: Spreeufer Schwerpunkt Verkehrsknoten: Spittelmarkt Schwerpunkt Stadtplatz: Checkpoint Charlie Schwerpunkt Reisebusverkehr Schwerpunkt Gewerbetreibende Das Spreeufer zwischen Regierungsviertel, Friedrichstraße und Museumsinsel ist ein zentraler Ort, der Kultur und Politik räumlich miteinander verbindet. Trotz seiner prominenten Lage fehlt es hier an Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und attraktiver Begrünung. Die Auswahl dieses Schwerpunktbereichs bietet die Chance, lebendige, zugängliche und grüne Aufenthalts- und Bewegungsräume entlang des Spreeufers zu entwickeln. In der Karte sind mögliche Maßnahmen für das Spreeufer dargestellt. Dazu gehören: Gestaltung des Spreeufers als durchgängige und attraktive Achse für den Fuß- und Radverkehr Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Umgestaltung des Straßenraums (Begrünung, Beschattung, barrierefreie Wege), z. B. Am Kupfergraben, Am Weidendamm Mehr Platz für zu Fuß Gehende und Grünraum durch Neuaufteilung des Straßenraums (vor allem im südlichen Bereich) Entwicklung eines übergeordneten Stellplatzkonzepts für Reisebusse und effizientere Nutzung von Stellplätzen durch digitale Buchungsmöglichkeiten (siehe Abschnitt zu Reisebusverkehr weiter unten) Schaffung barrierefreier Übergänge, z. B. Spreebrücke am Bahnhof Friedrichstraße Sanierung der Ufermauern Sanierung und Neugestaltung der Ebertbrücke Der Spittelmarkt ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt, an dem verschiedene Verkehrsarten aufeinandertreffen. Die U-Bahnstation, die Radvorrangroute von der Niederwallstraße sowie die stark befahrene Leipziger Straße machen den Ort zu einem Verkehrsraum mit hoher Nutzungsdichte. Gleichzeitig ist die Aufenthaltsqualität gering und die Querungmöglichkeiten für zu Fuß Gehende und Radfahrende nicht optimal. Durch die Lage am Spreeufer und die vorhandenen, für eine Umgestaltung geeigneten Freiflächen ergibt sich ein hohes Aufwertungspotential mit Blick auf Aufenthaltsqualität und Klimaanpassung. Der Spittelmarkt soll als multimodaler und attraktiver Stadtraum neu geordnet werden. Folgende Maßnahmen bieten sich hierfür an (siehe Karte): Schaffung neuer Übergänge für den Fuß- und Radverkehr, z. B. verbesserte Verbindung zwischen Wall- und Niederwallstraße Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Begrünung, Beschattung (insbesondere Baumpflanzungen), Mobiliar, gegebenenfalls Wasserelemente; Stärkung des gestalterischen Bezugs zum Spreeufer Aufwertung der Seydel- und Kurstraße für den Radverkehr Neuorganisation des Fuß- und Radverkehrs am U-Bahnhof und Einrichtung neuer Fahrradabstellanlagen Abstimmung unterschiedlicher Planungsvorhaben (Gertraudenbrücke, Leipziger Straße, Mühlendammbrücke) ermöglicht einen ganzheitlichen Blick und damit eine integrierte Gestaltung Der Checkpoint Charlie ist einer der bekanntesten Orte Berlins und zieht jährlich rund vier Millionen Gäste an. Die aktuelle Gestaltung wird dieser Bedeutung nicht gerecht: Die Kreuzung ist insbesondere durch touristischen Busverkehr unübersichtlich, konfliktbehaftet und bietet wenig hochwertigen Raum für Aufenthalt, Erinnerung und städtebauliche Qualität. Dieser Ort steht exemplarisch für die Herausforderung, touristische Anziehungspunkte als lebenswerte Stadtplätze mit einer hohen Qualität an Sicherheit, Aufenthalt, Klimaresilienz und unter dem Erhalt des historischen Bezuges zeitgemäß zu gestalten. Mit folgenden Maßnahmen könnte der Checkpoint Charlie entsprechend umgestaltet werden (siehe Karte). Sie sollen in einem für 2026 geplanten freiraumplanerischen Wettbewerb Berücksichtigung finden. Zentraler Platz als Bildungs- und Erinnerungsort mit mehr Raum für Fußverkehr, Aufenthalt und Begrünung Verkehrsberuhigung in der Friedrichstraße mit angepasstem Belag Zimmerstraße wird zur Fahrradstraße ausgestaltet und die Gehwege sowie Aufenthaltsflächen verbreitert Verlegung der Reisebusparkstände in die Kochstraße Multifunktionsstreifen, z. B. mit Begrünung, Sharing-Angeboten, Radabstellanlagen und Lieferflächen Aufwertung der Mittelinseln für bessere Aufenthalts- und Fotomöglichkeiten Klimaanpassung (z. B. durch Begrünung, Versickerung von Regenwasser) Neue Haltestellenschilder und Abfahrtspläne für Hop-on-Hop-off-Busse leiten Touristenströme und verhindern Falschparken. In der Berliner Mitte spielt Tourismus bereits heute eine wichtige Rolle und wird zukünftig noch an Bedeutung gewinnen. Dementsprechend wird auch der Reisebusverkehr (Gelegenheits- und Linienverkehr, Stadtrundfahrten) deutlich zunehmen. Schon jetzt zeigen sich deshalb massive Flächenkonflikte. Aufgrund des hohen Entwicklungspotentials hinsichtlich dieses thematischen Schwerpunktes wurden in den Beteiligungsformaten gezielt Akteure aus der Tourismus- und Reisebusbranche einbezogen. Stellplätze Um den zunehmenden Konflikten an touristischen Hotspots durch erhöhten Reisebusverkehr zu begegnen, muss das Stellplatzkonzept für Reisebusse verbessert werden. Oftmals werden die Stellplätze über die zulässige Nutzungsdauer hinaus und somit nicht effektiv benutzt. Zudem bestehen Flächenkonflikte hinsichtlich der Aufwertung und Nutzung des öffentlichen Raums. Die bereits bestehenden Hop-on-Hop-off-Haltestellen sollen mit einem Haltestellenschild besser gekennzeichnet werden. Maßnahmen Dezentrale Langzeit-Reisebusstellplätze Verlegung von Reisebusstellplätzen Einrichtung neuer Masten für Hop-on-Hop-off-Haltestellen Im Sinne der Smart Mobility kann der ruhende Verkehr in Städten durch den Einsatz eines digitalisierten Betriebs der Halteflächen effizienter organisiert und die begrenzten Kapazitäten besser genutzt werden. Dies wäre in der Innenstadt auch für Reisebusstellplätze denkbar. Die Umsetzung ist von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel abhängig. Maßnahmen Digitales Informations- und Beleuchtungssystem für Reisebusstellplätze (z. B. Smart Parking) Räumliche Kennzeichnung von Reisebusstellplätzen und Ausstattung mit Parksensoren Neben der technischen Ausstattung spielt auch die Organisation der Stellplätze eine entscheidende Rolle für einen zukunftsfähigen Reisebusverkehr. Während Ladeinfrastruktur die Grundlage für den Einsatz von Elektrobussen schafft, sorgt eine durchdachte Bewirtschaftung für Ordnung, Effizienz und eine faire Nutzung. So können Engpässe vermieden und die Aufenthaltsqualität für Fahrpersonal und Fahrgäste verbessert werden. Maßnahmen Ausstattung der Reisebusstellplätze mit Ladeinfrastruktur Etablierung der Bewirtschaftung von Reisebusstellplätzen Gewerbetreibende wurden im Prozess als wichtige Akteursgruppen in der Berliner Mitte einbezogen. Dabei wurden unter anderem die gewerbespezifischen Herausforderungen und Bedarfe diskutiert und gesammelt. Diese Anregungen flossen in die Konzeption der Maßnahmen mit ein. Eine zentrale gewerbespezifischen Anforderung ist eine gute Erreichbarkeit der Geschäfte für den Lieferverkehr sowie eine verbesserte Parksituation sowohl für Kundinnen und Kunden als auch die Gewerbetreibenden selbst. Außerdem sollten die E-Mobilität sowie die Nutzung von Sharing-Angeboten gefördert und die Infrastruktur entsprechend angepasst werden. Maßnahmen Tempo 30 in der Friedrichstraße Digitales Parkleitsystem und effektive Nutzung der Parkhäuser Klare Beschilderung für Lieferverkehr und Kennzeichnung von Ladezonen Ausbau von E-Ladesäulen und Sharing Angeboten Um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, muss der öffentliche Raum attraktiver gestaltet werden. Die Flächen sollen so modifiziert werden, dass sie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen. Darüber hinaus können bürokratische Abläufe optimiert und somit die Gewerbetreibenden entlastet werden. Maßnahmen Nutzung von Entsiegelungs- und Begrünungspotentialen Beleuchtungskonzepte Schaffung von (hochwertigen) Sitzmöglichkeiten und Spielflächen (z. B. Mittelstreifen Unter den Linden) Die Friedrichstraße verbindet mehrere innerstädtische Quartiere und stellt eine wichtige Erschließungsachse für Gewerbe, Handel, Kultur- und Verwaltungseinrichtungen dar. Dieser wichtigen Bedeutung wird sie aufgrund ihres Erscheinungsbildes allerdings momentan nicht gerecht. Um die Anforderungen aller Nutzungen miteinander zu vereinen, plant die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine Revitalisierung der Friedrichstraße zwischen Unter den Linden und Schützenstraße. In einem entsprechenden Konzept werden unter anderem breitere Gehwege und mehr Raum für Begrünung als mögliche Maßnahmen für mehr Aufenthaltsqualität und Klimaanpassung vorgeschlagen. Die beiden Bilder der Friedrichstraße auf diesem Plakat stellen Visualisierungen dieses Konzepts dar.

K 145, Ausbau der Kreisstraße Nr. 145 Ortsdurchfahrt Staudt, 2. Bauabschnitt

Die K 145 im Westerwaldkreis stellt die Verbindung des Mittelzentrums Wirges mit der B 255 dar. Gemäß Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN) hat sie die Einordnung der Verbindungsstufe III. Staudt liegt in der Verbandsgemeinde Wirges. Die K145 hat für eine Straße mit dieser Funktion eine sehr hohe Verkehrsbelastung. Der hier bearbeitete Bereich umfasst die K 145 im Bereich von VNK 5512 025 NNK 5513 116 von Stat. 0+000 bis Stat. 0+575 bzw. Bau-km 0+510 bis Bau-km 1+080 mit einer Gesamtlänge von rund 575 m. Es handelt sich um die Ortsdurchfahrt Staudt, II. Bauabschnitt (BA). Die K 145 befindet sich in einem schlechten Zustand; Schlaglöcher, Risse und Unebenheiten; was auch die Zustandserfassungen von 2011 und 2016 wiederspiegeln. Zur Herstellung des Straßenkörpers wird eine Vollsperrung benötigt. Die Umleitung erfolgt über die umliegenden Kreis- und Landesstraßen. Der Landesbetrieb Mobilität Diez überplant im Auftrag des Westerwaldkreises die Straße, Kostenträger ist der Westerwaldkreis. Die Ortsgemeinde baut die Nebenanlagen mit aus, die Verbandsgemeindewerke (VG-Werke) erneuern Kanal- und Wasserleitung. Die Länge des zweiten Bauabschnitts beträgt rund 575 m. Die K 145 verläuft größtenteils innerorts. Vor der Ortslage aus Richtung B 255 kommend wird eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme (GDM) zwischen Bau-km 1+030 und Bau-km 1+080 von 50 m Länge und eine Breite der Mittelinsel von 8,78 m und bei Bau-km 0+815 eine ungesicherte Überquerungshilfe errichtet. Die GDM wird auch als ungesicherte Querungsstelle genutzt. Beide Querungsstellen sind auf Wunsch der Ortsgemeinde entstanden, um den Fußgängern ein Überqueren zu erleichtern auf Grund der hohen Verkehrsbelastung. Die K 145 wird 6,50 m breit geplant mit beidseitigen 1,50 m breiten Gehwegen. Der Ausbau erfolgt im Vollausbau. Die vollständigen Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen\ Baurecht\ Straßenrechtliche Planfeststellung\ Planfeststellungsverfahren\ Kreisstrassen" eingesehen werden.

Ausbau der K 139 (Iltener Straße) in der Ortsdurchfahrt Lehrte

Die Iltener Straße soll grundsaniert bzw. umgestaltet werden. Dabei sollen die vorhandenen Verkehrsräume zugunsten des nicht motorisierten Verkehrs neu aufgeteilt werden. Einmündungen werden zum Teil verkleinert. Ein Knotenpunkt wird zum Kreisverkehr umgestaltet. Es entstehen Mittelinseln als Querungshilfen. Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut.

Ersatzneubau der Elsenbrücke

Weitere Anpassung der Verkehrsführung im Bereich der Elsenbrücke: Pressemitteilung vom 22.10.2025 Ausführungsphase Die Elsenbrücke in Berlin wurde im Jahr 1968 als Straßenbrücke eröffnet. Sie verbindet die beiden Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick miteinander. Die Namensgebung erfolgte nach der Elsenstraße, die in der früheren Straßenführung bis an die Brücke heranführte. Auf der Friedrichshainer Seite läuft die Elsenbrücke auf die Kreuzung der Stralauer Allee, dem Markgrafendamm und der Straße Alt-Stralau zu. Die Brücke liegt auf dieser Seite im Bereich des ehemaligen “Osthafen Berlin”. Hierbei lag das ehemalige Kraftwerk des Hafens auf der Ostseite und der Rest des Hafens auf der Westseite. Im Bezirk Treptow-Köpenick mündet die Elsenbrücke in die Straßenverbindung “An den Treptowers” und verläuft weiter auf der Elsenstraße. Der Straßenzug kreuzt dabei beidseitig die Puschkinallee. Die Baumaßnahme untergliedert sich in vier wesentliche Hauptbauphasen: 1. Bauabschnitt Abriss südöstliche Bestandsbrücke 2. Bauabschnitt Herstellung einer Behelfsbrücke 3. Bauabschnitt Abriss südwestliche Bestandsbrücke und Herstellung westlicher Ersatzneubau 4. Bauabschnitt Rückbau Behelfsbrücke und Herstellung südöstlicher Ersatzneubau Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Die Dreifeld-Konstruktion aus Spannbeton besteht aus zwei parallel errichteten, getrennten Brückenüberbauten. Die Länge beträgt ca. 187,20 Meter. Das größte Feld überspannt dabei 65 Meter und liegt in der lichten Höhe ca. 4,25 Meter über dem Wasserspiegel. Die beiden Anschlussfelder überbrücken jeweils ca. 45 Meter. Die Querschnittsbreite beider Brückenüberbauten liegt bei 34,40 Meter. Aus konstruktionstechnischer Sicht handelt es sich um eine gevoutete Balkenbrücke. Im Zuge der turnusmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen am Bestandsbauwerk wurden im Sommer 2018 umfangreiche Schäden festgestellt, welche zum einen die Standsicherheit der Brücke und zum anderen die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Die Ursache ist auf eine Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahls und einen hohen Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des Bestandsbauwerkes, der Wertung von Laboruntersuchungen und Schadensbildern von anderen Brückenmaßnahmen sowie rechnerischer FEM-Modelle empirisch belegt werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik. Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert. Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar. Die Ergebnisse der Auswertungen belegen, dass der südöstlich gelegene Überbau nicht instandgesetzt werden kann. Der baugleiche Südwestteil muss infolgedessen ebenfalls rückgebaut werden. Voraussichtliche Bauzeit: 2020 bis 2028 Der 1. Bauabschnitt und 2. Bauabschnitt wurde erfolgreich abgeschlossen. Aktuell erfolgen die Bauleistungen im 3. Bauabschnitt . Zum 3. Bauabschnitt gehören die Leistungen zum halbseitigen Abriss der südwest- und nordwestlichen Widerlager, der Bestandspfeiler in der Wasserstraße und der Ersatzneubau der Elsenbrücke Teilbauwerk Nordwest TP2. Zum Bautenstand Stand Juni 2025 Als Baumaßnahme im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau erfolgte parallel zu den Arbeiten am Brückenneubau die Erneuerung einer Trinkwasserleitung der Berliner Wasserbetriebe auf der Straße An den Treptowers im Bereich zwischen Martin-Hoffmann-Straße und dem südlichen Bestandswiderlager des Brückenbauwerks Nordost. Diese Bauleistungen wurde erfolgreich abgeschlossen. Diese Arbeiten wurden parallel zu den Brückenbauarbeiten im 3. Bauabschnitt ausgeführt um einen erneuten Aufbruch im Straßenbereich nach Inbetriebnahme der Brücke zu vermeiden. Voraussetzung für diese Arbeiten war eine Umstellung der Verkehrsführung, welche im Februar 2024 im Rahmen einer Brückenvollsperrung hergestellt wurde. Da die Leistungen abgeschlossen sind, wurde die Verkehrsumstellung wieder zurückversetzt sodass eine mehrspurige Verkehrsführung wiedergegeben ist. Abschließend erfolgt nunmehr die Wiederherstellung der Mittelinsel der Straße An den Treptowers, um den Urzustand wiederherzustellen. Als Überführung für den Fahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr dient weiterhin die bestehende Behelfsbrückenkonstruktion, die im 2. Bauabschnitt errichtet wurde und bereits in 01/2022 in Betrieb genommen wurde. Die durchgehende Verbindung zwischen den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick wird so gewährleistet. Die beiden Behelfsbrücken werden turnusmäßig kontrolliert und einer Wartung unterzogen. Im Zuge der ca. halbjährlichen Bauwerksprüfung wird es auch weiterhin zu kurzzeitigen Verkehrseinschränkungen kommen. Stand Ersatzneubau Nach dem halbseitigen Abbruch der Widerlager Nord und Süd im Frühjahr 2024 wurde zwischenzeitlich die Errichtung der tiefgegründeten Widerlager des Ersatzneubaus des Teilbauwerkes Nordost der Elsenbrücke abgeschlossen. Hierzu erfolgte die Herstellung einer Tiefgründung mit Bohrpfählen bis zu 15,70 m, auf deren eine Pfahlkopfplatte angeordnet wurde. Auf diesen erfolgte die Errichtung der jeweiligen Widerlager. Die Baugruben der Brückenpfeiler, innerhalb welcher der Abbruch der Bestandspfeiler sowie die Errichtung der neuen Brückenpfeiler erfolgte, bestehen aus in die Flusssohle eingebrachten Spundwandprofilen und einer nach unten abdichtenden Bodenverfestigung im Düsenstrahlverfahren. Da die damalige Gründung der bestehenden Brückenpfeiler abweichend von der Bestandsunterlage errichtet wurde, mussten zusätzliche Ertüchtigungen mittels zusätzlichen Kernbohrungen und umfangreichen Injektionsabdichtungen vorgenommen werden, um die Standsicherheit der Behelfsbrücken zu gewährleisten und um die für die Herstellung der Baugruben der Pfeiler erforderliche Dichtheit zu ermöglichen. Hierbei wurden zudem zahlreiche Störkörper vorgefunden und beseitigt. Die nicht vorgesehenen Abweichungen führten zu zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf. Um die Baugruben gegen Abprall abzusichern wurden 10.000 Tonnen Wasserbausteine in die Spree eingebracht. Der anschließende Rückbau des nördlichen und südlichen Bestandsbrückenpfeilers in der Spree konnte innerhalb der planmäßigen wasserdichten Baugrube erfolgreich abgeschlossen werden. Dann erfolgte die Herstellung der Fundamente der neuen Brückenpfeiler. Die Herstellung des aufgehenden Brückenpfeilers schloss sich direkt an die Fundamentfertigstellung an. Hierfür wurde eigens dafür angefertigte Schalelemente hergestellt. Die Stahlbauteile des Brückenmittelteils wurden zu Jahresbeginn planmäßig auf die Großbaustelle an der Elsenbrücke antransportiert. Mittels 500 Tonnen-Mobilkran erfolgte der Einhub der einzelnen Stahlbauteile vom neu hergestellten Widerlager Nord auf das unterhalb des Widerlagers befindliche Baufeld. Von hier erfolgte der Zwischentransport mittels Modulfahrzeugen mit eigenem Antrieb (SPMT) auf die eigens für die Stahlbauvormontage eingerichtete Fläche (Vormontagefläche) im Baufeld. Hier werden die einzelnen Stahlbauteile des Brückenmittelteils ausgerichtet und verschweißt. Innerhalb einer Einhausung wird darüber hinaus der Korrosionsschutz sowie die Deckbeschichtung auf die Stahlbauteile aufgebracht. Im Anschluss werden noch die zahlreichen Abhängekonstruktionen und die Leerrohre für die Versorgungsleitungen montiert. Die landseitige Montage der Stahlbauteile zwischen Widerlager und Pfeiler erfolgt sowohl im nördlichen als auch im südlichen Baufeld auf sogenannten Verschubbahnen, deren Aufbau erfolgte ab dem 2. Quartal. Nach dem Aufbau der Verschubahnen werden die Stahlbauteile des neuen Brückenüberbaus sukzessive mittels Schwerlastransporten auf die Baustelle geliefert und mittels Mobilkran von den jeweiligen Widerlagern auf die Verschubbahnen eingehoben. Nach dem Verschweißen des eingehobenen Stahlbauteils wird dieses auf der Verschubbahn in Richtung Pfeiler verschoben, um den Platz für das nächste Stahlbauteil freizumachen. Dieser Vorgang wird sukzessive wiederholt bis alle Stahlbauteile von den Widerlagern bis über die Pfeiler hinaus montiert sind. Vorausschau Ersatzneubau Nach Fertigstellung der landseitige Stahlbauüberbaute Nord und Süd wird das im Baufeld vormontierte Mittelteil des Brückenüberbaus in der zweiten Jahreshälfte auf einer Schwimmeinheit (Ponton) umgelagert und mit einem Verschubboot in Position gefahren, um dieses mittels an den landseitigen Stahlüberbauten befestigter Litzenheber in die geplante Lage hochzuziehen, anschließend mit den landseitigen Brückenteilen zu verschweißen und damit den Stahlbauüberbau zu vervollständigen. Für das Einschwimmen und Hochziehen des Brückenmittelteils wird die Bundeswasserstraße „Spree“ vollgesperrt. Hierzu erforderliche Abstimmungen mit den Verantwortlichen finden regelmäßig statt. Nachdem der Ersatzneubau vollständig ausgestattet ist, soll die Inbetriebnahme des Überbaues voraussichtlich zum Ende dieses Jahres erfolgen. Die Spreequerung im Bereich der Elsenbrücke soll planmäßig über die gesamte Bauzeit aufrechterhalten werden. Mit den danebenliegenden Behelfsbrücken stehen in beide Fahrtrichtungen jeweils ein Fahrstreifen und ein Radfahrstreifen zur Verfügung. Der Fußverkehr kann die an der östlichen Behelfsbrücke angehängte Gehwegkonstruktion nutzen, die vom bestehenden Gehweg auf der Seite der Halbinsel Stralau bzw. Treptower Park erreicht werden kann. Zudem kann der Fußverkehr auch über die naheliegende Parkwegbrücke die Spree queren. Nach Fertigstellung des ersten Teilbauwerkes (TBW-Nordwest voraussichtlich Ende 2025) können bis auf weiteres je Richtung drei Fahrstreifen zur Verfügung gestellt werden. Hierbei wird der Verkehr Richtung Friedrichshain über die Behelfsbrücken und der Verkehr Richtung Treptow über das neue Teilbauwerk Nordwest geführt werden. Rad- und Fußverkehrsanlagen werden beidseitig nutzbar sein. Bauwerksdaten zum Bestandsbauwerk Eröffnung: 1968 Längste Spannweite: 65,00 m Längste Stützweite: 65,00 m Gesamtlänge: 187,20 m Gesamtstützweite: 155,00 m Breite je Überbau: 17,20 m Konstruktion: Dreifeld-Spannbetonbrücke in zwei getrennten Brückenüberbauten Weitere Informationen zur Bauweise: 2 Hohlkästen je Teilbauwerk mit 4 Stegen á 45 cm Stegbreite 1 Spannkasten je Steg mit 532 Drähten á 35 mm im Durchmesser, Hennigsdorfer Spannstahl St140/160 mit einer Nennspannkraft von 1.600 t Gesamtkosten Gesamtkosten für das Land Berlin: ca. 97,7 Mio. Euro Die Baumaßnahme wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.

B 188, Knoten Fischbeck - Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg, 3. Planungsabschnitt, K 1474 - Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt plant den Ausbau der B 188 im Zuge des Ausbaus der B 188 im Abschnitt von Fischbeck bis zur Landesgrenze Sachen-Anhalt/Brandenburg. Dieser Gesamtabschnitt ist unterteilt in verschiedene Planungsabschnitte. Gegenständlich für diese Planung ist der 3. Abschnitt von der K 1474 bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg. Baubeginn ist in Sachsen-Anhalt an NK 3438 002 Stat. 3,636, Bauende in Brandenburg an NK 3439 014 Stat. 2,115. An der Landesgrenze befindet sich der NK 3438 018 Stat. 1,557 (ST) der auch dem NK 3439 001 (LGr.) und dem NK 3439 014 St. 2,230 entspricht. Grenzübergreifend werden 115,113 m auf der B 188 im Abschnitt 100 von NK 3439 014 von Stat. 2,230 bis Stat. 2,115 lagemäßig angeglichen. Die Planung umfasst die Deckenerneuerung und Verbreiterung der B 188, den Ausbau des Knotenpunktes B 188/K 1474 und die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges. Der Radweg beginnt in der Ortslage Wuster Damm an dem aus Wuster Siedlung kommenden Altmarkrundkurs und verläuft westlich der K 1474 bis zur B 188. Im Knoten erfolgt eine Querung der K 1474 über eine Mittelinsel. Ab hier verläuft der Radweg nördlich der B 188 bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt/Brandenburg, wo dieser auf brandenburgischem Gebiet weitergeführt wird.

Grundhafte Erneuerung und Umgestaltung der Straße Unter den Linden von Pariser Platz bis Schloßbrücke

Planungsphase Der Straßenzug Unter den Linden soll mit einem grundlegenden Umbau seine Bedeutung als attraktiver Hauptstadtboulevard Berlins zurückgewinnen. Seit den 1950er Jahren gab es keine umfassenderen Ideen für die Weiterentwicklung des Boulevards im Herzen des historischen Berlins. Mit neuer Zielrichtung starten im Herbst 2023 die Planungen für die Verkehrsanlage. Um die Mittelpromenade vorgezogen aufzuwerten, wurde die Entwurfsplanung der Freianlagen initiiert. Zentrale Vision ist es, einen öffentlichen Raum mit höherer Aufenthaltsqualität und mehr Verkehrssicherheit für alle zu schaffen. Zusätzlich soll er den Anforderungen aus dem Klimawandel Rechnung tragen. Im Fokus der mehrere Jahre dauernden Umgestaltung steht der etwa 770 Meter lange Abschnitt zwischen Wilhelm- und Universitätsstraße. Das Vorhaben Der Bau Zahlen und Daten Unter den Linden war in der Geschichte Berlins stets mehr als nur ein Verkehrsweg. Der Boulevard spiegelt seit seiner Entstehung im 16. Jahrhundert immer auch das Selbstverständnis Berlins wider. Während früher der Adel die Prachtstraße nach seinen Bedürfnissen anlegte, dominierte später der motorisierte Verkehr große Teile der Fläche im Herzen des historischen Berlins und tut dies bis heute. Berlin hat mit dem Mobilitätsgesetz festgelegt, dem Umweltverbund aus öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Fuß- und Radverkehr mehr Bedeutung zu verschaffen und das Straßengrün zu stärken. Das Selbstverständnis Berlins hat sich erneut verändert: mit dem grundhaften Neubau der Straße Unter den Linden soll ein Ort entstehen, wo die Aufenthaltsqualität für alle im öffentlichen Raum deutlich zunimmt und in dem zu Fuß gehende, Spazierende und Radfahrende unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit ihren Platz finden. Es wird angestrebt, dass dieser Straßenabschnitt als gewidmete Bundesstraße aufgegeben wird. Die Modernisierung des Boulevards findet in mehreren Phasen statt. Projektstart mit einer Referenzfläche auf der Mittelpromenade zwischen Pariser Platz und Wilhelmstraße: Für die langfristig geplante gestalterische und ökologische Aufwertung der Mittelpromenade – auch mit Fokus auf den aktuellen Baumzustand der Linden – ist 2021 eine grüne Beispielfläche in Höhe Hotel Adlon realisiert worden. Gegenstand ist die hochwertige Einfassung der Baumbeete in Verbindung mit Staudenpflanzungen und einem digital gesteuerten Bewässerungssystem. Die bepflanzte Referenzfläche vor dem Hotel Adlon zeigt, wie die neue Grüngestaltung des Mittelstreifens aussehen kann. Weitere Informationen Erste Phase mit deutlichen Verbesserungen, für den Bus- und Radverkehr: Von Herbst 2021 bis Juni 2023 wurde der Straßenbelag in Abschnitten erneuert und die Fahrbahnen neu markiert. Im Zuge dessen erfolgte eine neue Aufteilung des Straßenraums unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Mobilitätsgesetz mit je einem Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr, den Busverkehr und den Radverkehr. So wurde erreicht, dass der Straßenraum viel gleichmäßiger verteilt ist. Zweite Phase mit einer grundhaften baulichen Erneuerung des Straßenraumes: Wir setzen die 2021 gestartete Debatte innerhalb der Stadtgesellschaft zur grundhaften Neugestaltung des Boulevards fort. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in unmittelbarer Nähe von Kultureinrichtungen, der Humboldt-Universität und anderen Institutionen zu verbessern, so Handel, Gastronomie und Hotellerie zu unterstützen und Unter den Linden zu einem attraktiven Ort für Einheimische und Besucherinnen und Besucher zu machen. Schritt (1): Als vorgezogener erster Bauabschnitt ist die Neugestaltung der zum Teil baumlosen Mittelpromenade geplant. Dieser Abschnitt kann unabhängig von der verkehrlichen Querschnittsdiskussion umgesetzt werden. Aufgrund der geringen Vitalität und zu erwartenden geringen Lebensdauer des Altbaumbestandes ist der Ersatz und die Entwicklung einer neuen, gesunden und klimaangepassten Baumallee aus Silberlinden zentraler Bestandteil der Maßnahme. Darüber hinaus werden die lückenhaften und stark verdichteten Rasenflächen durch hochwertige Pflanzbeete mit einer attraktiven, reich blühenden, artenreichen und insektenfreundlichen Bepflanzung ersetzt. Zum Schutz ist eine erhöhte Umgrenzung aus Granitelementen vorgesehen. Durch das geplante dezentrale Regenwassermanagement wird das anfallende Regenwasser der Mittelpromenade direkt in die Baumbeete eingeleitet. So kann das Regenwasser sowohl den Pflanzen als auch zur Verdunstung mit Abkühlungseffekten dienen. Das entspricht dem Schwammstadtprinzip. Zusätzlich wird für Trockenperioden eine digital gesteuerte Bewässerungsanlage eingebaut. Die im April 2024 für die gesamte Mittelpromenade abgeschlossene Entwurfsplanung erfolgte optisch adäquat zur Gestaltung der Mittelinsel vor dem Hotel Adlon. Mit der Genehmigung der Bauplanungsunterlage (Entwurfsplanung) im Dezember 2024 und der Zusage des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus von Berlin im Juni 2025 zur Finanzierung wurden die Voraussetzungen für die Fortführung der Planung und die Realisierung erzielt. Der Baubeginn ist aktuell für das 2. Quartal 2026 avisiert. Seit 2020 waren Verbände, Behörden und die Öffentlichkeit involviert. Mit einer iterativen Baurealisierung wird gesichert, dass im Zuge des Gesamtbauvorhabens in der Straße immer die namensgebenden Linden präsent sind. Schritt (2): Die Verkehrsanlagenplanung ist im Dezember 2023 gestartet. Die öffentlichen Verkehrsflächen zwischen den Gebäuden und der Mittelpromenade, die sich von der Wilhelmstraße bis zur Universitätsstraße erstrecken, werden im Rahmen dieser Planung neu konzipiert. Im Focus steht insbesondere die Verbreiterung der Gehwege. Die Neuaufteilung der Flächen für den Rad- und Kfz-Verkehr erfolgt unter Berücksichtigung der Interessen des ÖPNV-/ Wirtschafts-/ Rad- und Individualverkehrs. Besonderes Augenmerk liegt auf einer dem Boulevard angemessenen hochwertigen Gestaltung der öffentlichen Räume. Im Rahmen der Vorplanung werden zur Querschnittsgestaltung Varianten planerisch konzipiert und Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Die Auswahl einer Vorzugsvariante erfolgt unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und maßgebender Akteure sowie unter Berücksichtigung von Hinweisen und Empfehlungen der 2021 durchgeführten Umfrage auf mein.berlin.de. Im 4. Quartal 2025 wird die Vorzugsvariante auf geeignete Weise der Öffentlichkeit präsentiert.

Bau von Querungshilfen für Fußgängerinnen und Fußgänger

Ausführungsphase Fußgängerinnen und Fußgänger sind auf Querungshilfen in Form von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen), Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen angewiesen, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. In der Regel liegt die Errichtung von Querungshilfen in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Zur Beschleunigung der Umsetzung offener Maßnahmen hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angeboten, die Bezirksämter bei der Baudurchführung zu unterstützen. Das Vorhaben Der Bau Zahlen und Daten Voraussetzung für die Übernahme der Leistung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) ist die Zustimmung der einzelnen Bezirke sowie das Vorliegen der entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAO). In einem ersten Paket haben die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow und Reinickendorf der Übernahme der zentralen Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung von ca. 40 Maßnahmen zugestimmt. Ziel ist es, durch die Bündelung von Planungsleistung, Ausschreibung, Vergabe und Baudurchführung Zeit und Kosten zu sparen sowie die Attraktivität für Mittelständische Bauunternehmen zu erhöhen. Dazu wurde 2021 ein erstes Maßnahmenpaket mit 40 Einzelmaßnahmen beschlossen und in 5 Baulose aufgeteilt. Der damit verbundene Umbau von Beleuchtungsanlagen erfolgte in 3 Baulosen. Die Baukosten werden durch das Programm „Fußgängerquerungshilfen – Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende“ zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (§ 50 MobG BE) vom Land Berlin finanziert. Die Investitionssumme aller Baumaßnahmen im ersten Paket beträgt ca. 3,5 Millionen Euro. Beruhend auf den durchweg positiven Erfahrungen bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen im ersten Paket begann im Juni 2023 die Planung/ Vorbereitung eines zweiten Maßnahmenpaketes mit ca. 180 Einzelmaßnahmen in allen Berliner Bezirken. Im September 2023 wurden dazu die ersten 15 Einzelvereinbarungen zwischen SenMVKU und dem Bezirk Lichtenberg unterzeichnet. Im Oktober 2023 folgten weitere 6 Einzelvereinbarungen mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Bis Ende Oktober 2023 wurden weitere Einzelvereinbarungen mit den Bezirken Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte abgeschlossen. Insgesamt wurden so ca. 100 weitere Einzelmaßnahmen zwischen den Bezirken und dem Land Berlin vertraglich vereinbart. Maßnahmenpaket 1 Voraussichtliche Bauzeit: Baubeginn: Q3/2021, Bauende: Q2/2025 Im Zeitraum von 02.2021 bis 03.2025 wurden 45 Maßnahmen in Form von Gehwegvorstreckungen, Mittelinseln und Fußgängerüberwegen bearbeitet. Baubeginn war im September 2021. Die Baulose 1 und 2 wurden 2022 abgeschlossen. Für Los 3 erfolgte der Baubeginn im Dezember 2022 (Bauende Mai 2024), Los 4 folgte im Mai 2023. Im August 2023 wurden die Planungsleistungen für das Maßnahmenpaket 1 abgeschlossen. Ab Oktober 2023 erfolgten die Ausschreibung und Vergabe von Los 5. Baubeginn war Anfang 2024. Bisher wurden ca. 44 Querungshilfen an die Bezirke übergeben. Mit einem Bauende der Maßnahmen aus Paket 1 ist voraussichtlich Mitte 2025 zu rechnen. Maßnahmenpaket 2 Voraussichtliche Bauzeit: Baubeginn: Q1/2024, Bauende: Q4/2028 Entsprechend den bisher vorliegenden Einzelvereinbarungen werden zurzeit weitere ca. 100 Einzelmaßnahmen „Fußgängerquerungshilfen – Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende“ geplant. Ein erstes Paket (Los 6) mit 7 Einzelmaßnahmen in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Pankow wurde im Februar 2024 beauftragt. Ein zweites Paket mit 10 Einzelmaßnahmen (Los 7) wurde im Juli 2024 beauftragt. Die Planung und Ausschreibung weiterer Baulose sowie die Ausschreibung von Planungsleistungen (24 Einzelmaßnahmen) und Leistungen zur Bauüberwachung/ Bauoberleitung (33 Einzelmaßnahmen) erfolgte ebenfalls im Juli 202 . Im März 2025 erfolgte die Ausschreibung der Baulose 8 und 9 mit insgesamt 13 Einzelmaßnahmen. Die Planung / Vorbereitung der Baulose 11 – 14 erfolgt sukzessive. Bereits ab September 2024 konnten erste Maßnahmen aus Los 6 an die Bezirke Lichtenberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow übergeben werden. Beendet Zurzeit in Ausführung Zurzeit in Planung/ Ausschreibung Vorplanung Bezirk Lichtenberg Massower Straße 42-44 (Maßnahmenpaket 1) Rummelsburger Straße/ Volkradstraße (Maßnahmenpaket 1) Rolandseck/ Waldowallee (Maßnahmenpaket 2) Sewanstraße östlich der Bernhard-Grzimek-Schule (Maßnahmenpaket 1) Genslerstraße/ Werneuchener Straße (Maßnahmenpaket 2) Große-Leege-Straße/ Gärtnerstraße (Maßnahmenpaket 2) Waldowstraße/ Konrad-Wolf-Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Marzahn-Hellersdorf Jaques-Offenbach-Platz (Maßnahmenpaket 1) Poelchaustraße/ Langhoffstraße (Maßnahmenpaket 1) Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee (Maßnahmenpaket 1) Bezirk Mitte Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke (Maßnahmenpaket 1) Hannah-Arendt-Straße/ Gertrud-Kolmar-Straße (Maßnahmenpaket 1) Berolinastraße 8 (Maßnahmenpaket 1) Michaelkirchplatz/ Legiendamm (Maßnahmenpaket 1) Grenzstraße/ Neue Hochstraße (Maßnahmenpaket 1) Hussitenstraße 24 (Maßnahmenpaket 1) Usedomer Straße (3 Stück) zwischen Wattstraße und Hussitenstraße (Maßnahmenpaket 1) Hussitentraße/ Usedomer Straße (Maßnahmenpaket 1) Beusselstraße zwischen Zwinglistraße und Erasmusstraße (Maßnahmenpaket 1) Neustädtische Kirchstraße südlich Reichstagufer (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Pankow Piesporter Straße/ Feltmannstraße (Maßnahmenpaket 1) Hauptstraße/ Goethestraße (Maßnahmenpaket 1) Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße (Maßnahmenpaket 1) Dunckerstraße/ Stargarder Straße (Maßnahmenpaket 1) Buchholzer Straße/ Charlottenstraße (Maßnahmenpaket 1) Quickborner Straße/ Uhlandstraße (Mauerweg) (Maßnahmenpaket 1) Gwv Grunowstraße 18 (Maßnahmenpaket 1) Alt-Karow/ Frundsbergstraße (Maßnahmenpaket 1) Brehmestraße/ Heynstraße/ Maximilianstraße (Maßnahmenpaket 2) Schönerlinder Straße/ Hans-Schumacher-Straße (Maßnahmenpaket 1) Roelckestraße 60 (Maßnahmenpaket 1) Tiroler Straße/ Toblacher Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Reinickendorf Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße (Maßnahmenpaket 1) Buddestraße/ Königsweg (Maßnahmenpaket 1) Dianastraße 44-46 (Maßnahmenpaket 1) Berliner Straße 105 (Maßnahmenpaket 1) Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße (Maßnahmenpaket 1) Pankower Allee/ Semkensteig (Maßnahmenpaket 1) Quickborner Straße 66 (Maßnahmenpaket 1) Humboldtstraße/ Lindauer Allee (Maßnahmenpaket 1) Gwv Schönfließer Straße/ Zeltinger Straße (Maßnahmenpaket 1) Alt-Wittenau-Gorkistraße/ Rosentreterpromenade (Maßnahmenpaket 1) Sandhauser Straße/ Rallenweg (Maßnahmenpaket 1) Hermsdorfer Damm 34 (Maßnahmenpaket 1) Bezirk Steglitz-Zehlendorf Drakestraße/ Margretenstraße-Knesebeckstraße (Maßnahmenpaket 1) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Leibnizstraße/ Pestalozzistraße (Südseite) (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Alte Jakobstraße/ Franz-Künstler-Straße (Maßnahmenpaket 2) Blücherstraße 42 (Maßnahmenpaket 2) Mühsamstraße/ Eckertstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Lichtenberg Werneuchener-Str./ Küstriner Str (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Mitte Hannoversche Straße/ Hessische Straße (Maßnahmenpaket 1) Huttenstraße 12 (Maßnahmenpaket 2) Huttenstraße/ Ufnaustraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Pankow Blankenfelder Straße/ Chatronstraße (Maßnahmenpaket 2) Wiltbergstraße/ Ludwig-Hoffmann-Quartier (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Dudenstraße/ Burgherrenstraße (Maßnahmenpaket 2) Alexandrinenstraße 15 (Maßnahmenpaket 2) Marchlewskistraße/ Hildegard- Jadamowitz-Straße (Maßnahmenpaket 2) Adalbertstraße 73 (Maßnahmenpaket 2) Wühlischstraße/ Gryphiusstr (Maßnahmenpaket 2) Friedenstraße/ Platz der Vereinten Nationen (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf Quedlinburger Straße/ Darwinstraße (Maßnahmenpaket 2) Quedlinburger Straße/ Goslaer Ufer (Maßnahmenpaket 2) Heckerdamm/ Bernhard-Lichtenberg-Straße (Maßnahmenpaket 2) Heckerdamm/ Geitelsteig (Maßnahmenpaket 2) Tempelhof- Schöneberg Wünsdorfer Straße/ Blohmstraße (Maßnahmenpaket 2) Treptow- Köpenick Dammweg Höhe Mauerweg (Heidekampgraben) (Maßnahmenpaket 2) Schönefelder Chausse/ Gerosteig (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Eisenzahnstraße/ Hohenzollerndamm (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Lichtenberg Große-Leege-Straße/ Werneuchener Straße (Maßnahmenpaket 2) Wustrower Straße/ Prerower Platz (Maßnahmenpaket 2) Robert-Uhrig-Str._Massower Str (Maßnahmenpaket 2) Rudolff-Seiffert-Str.4-6 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Mitte Schulzendorfer Straße/ Kunkelstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Görlitzer Straße/ Skalitzer Straße (Maßnahmenpaket 2) Lausitzer Straße/ Skalitzer Straße (Maßnahmenpaket 2) Möckernstraße/ Obentrautstraße (Maßnahmenpaket 2) Reichenberger Straße/ Lausitzer Straße 2 (Maßnahmenpaket 2) Wriezener Bahnhof 20 (Maßnahmenpaket 2) Manteuffelstraße/ Muskauer Straße (Maßnahmenpaket 2) Lebuser Straße/ Ecke Palisadenstraße (Maßnahmenpaket 2) Manteuffelstraße/ Wrangelstraße (Maßnahmenpaket 2) Alexandrinenstraße 12 (Maßnahmenpaket 2) Admiralstraße/ Kohlfurter Straße (Maßnahmenpaket 2) Alte Jakobstraße/ Ritterstraße 2 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Steglitz Zehlendorf Ahlener Weg 1/ Lippstädter Straße (Maßnahmenpaket 2) Dahlemer Weg/ Mörchinger Straße (Maßnahmenpaket 2) Finckensteinallee/ Baseler Straße (Maßnahmenpaket 2) Finckensteinallee/ Potsdamer Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Treptow-Köpenick Buntzelstraße/ Zur Gartenstadt (Maßnahmenpaket 2) Müggelheimer Damm 101 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Neukölln Emser Str. / Ilsestr. (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Tempelhof-Schöneberg Waldsassener Straße/ Tirschenreuter Ring (Maßnahmenpaket 2) Großgörschenstraße bei Steinmetzstraße (Maßnahmenpaket 2) Goßlerstraße bei Hertelstraße (Maßnahmenpaket 2) Schwalbacher Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburger Ufer (Maßnahmenpaket 2) Holtzendorffstraße/ Friedbergstraße (Maßnahmenpaket 2) Wiesbadener Straße/ Johannisberger Straße (Maßnahmenpaket 2) Wiesbadener Straße/ Sodener Straße (Maßnahmenpaket 2) Westfählische Straße 15 (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Lichtenberg Giselastraße/ Leopoldstraße (Maßnahmenpaket 2) Rüdigerstraße/ Wotanstraße (Maßnahmenpaket 2) Simon-Bolivar-Straße/ Goeckestraße (Maßnahmenpaket 2) Werneuchener Straße 15 (Maßnahmenpaket 2) Wönnichstraße/ Lückstraße (Maßnahmenpaket 2) Franz-Jacob-Straße/ Max-Brunnow-Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Mitte Brückenstraße/ Märkisches Ufer (Maßnahmenpaket 2) Dresdener Straße 31 (Maßnahmenpaket 2) Linienstraße 94 (Maßnahmenpaket 2) Nordbahnstraße/ Wilhelm-Kuhr-Straße (Maßnahmenpaket 2) Schiffbauerdamm/ Albrechtstraße (Maßnahmenpaket 2) Wallstraße/ Inselstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Pankow Blankenburger Chaussee 37A/ Beuthener Straße (Maßnahmenpaket 2) Börnestraße/ Langhansstraße (Maßnahmenpaket 2) Falkenberger Straße/ Gartentraße (Maßnahmenpaket 2) Pistoriusstraße 31/ Mirbachplatz (Maßnahmenpaket 2) Roelckestraße/ Charlottenburger Straße (Maßnahmenpaket 2) Roelckestraße/ Streustraße (Maßnahmenpaket 2) Roelckestraße/ Lehderstraße (Maßnahmenpaket 2) Schivelbeiner Straße/ Seelower Straße (Maßnahmenpaket 2) Thulestraße/ Talstraße (Maßnahmenpaket 2) Maximilianstraße/ Brixener Straße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Steglitz Zehlendorf Mariannenstraße/ Georgenstraße (Maßnahmenpaket 2) Lorenzstraße/ Jägerstraße (Maßnahmenpaket 2) Körnerstraße/ Kniephofstraße (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Tempelhof-Schöneberg Boelckestraße/ Badener Ring (Maßnahmenpaket 2) Marienfelder Allee 128 – in Höhe Friedhof (Maßnahmenpaket 2) Monumentenstraße 13 (Maßnahmenpaket 2) Passauer Straße (Maßnahmenpaket 2) Waldsassener Straße/ Tirschenreuter Ring (Maßnahmenpaket 2) Großgörschenstraße bei Steinmetzstraße (Maßnahmenpaket 2) Goßlerstraße bei Hertelstraße (Maßnahmenpaket 2) Schwalbacher Straße (Maßnahmenpaket 2) Dardanellenweg östlich am Hellespont (Maßnahmenpaket 2) Bezirk Treptow-Köpenick Dammweg/ E.-Lodemann-Straße (Maßnahmenpaket 2) Kiefholzstraße 71/ Puderstraße (Maßnahmenpaket 2) Kiefholzstraße/ Hänselstraße (Maßnahmenpaket 2) Köpenicker Straße 43 nördlich Semmelweisstraße (Maßnahmenpaket 2) Neue Krugallee 174 (Maßnahmenpaket 2) Neue Krugallee/ Willi-Sänger-Straße (Maßnahmenpaket 2) Schönefelder Chaussee/ Landschaftspark/LM16 (Maßnahmenpaket 2) Fürstenwalder Allee/ Fichtenauer Straße (Maßnahmenpaket 2)

Ausbau Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen

Die Regierung von Schwaben führt auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Augsburg für den Ausbau der Staatsstraße 2036 zwischen Heretsried und Holzhausen ein Planfeststellungs-verfahren durch. Die Planunterlagen beinhalten die bestandsorientierte Erneuerung des Abschnitts 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 der Staatsstraße 2036 unter weitgehender Inanspruchnahme der bereits bestehenden Fahrbahntrasse. Die etwa 3,2 km lange Ausbaustrecke beginnt östlich von Heretsried an der Einmündung der Kreisstraße A 5 und endet westlich von Holzhausen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses wird die Staatsstraße in diesem Abschnitt auf eine Fahrbahnbreite von 6,5 Metern zuzüglich 1,50 Meter breiten Banketten auf beiden Fahrbahnseiten ausgebaut. Modifizierungen, insbesondere Abflachungen in Kurvenbereichen, sollen künftig auch die Sichtverhältnisse wesentlich verbessern. Aus diesem Grund rückt die Plantrasse im westlichen Bereich vom Bestand etwas nach Süden ab; soweit es die Verkehrssicherheit zulässt, orientiert sich das Vorhaben am Straßenbestand und der vorhandenen Topographie. Zum besseren Schutz querender Fußgänger und Radfahrer ist zudem an drei Stellen der Einbau von Mittelinseln vorgesehen. Für das Vorhaben einschließlich der Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Rettenbergen (Stadt Gersthofen), Gablingen und Lützelburg (jeweils Gemeinde Gablingen), Horgauergreut (Gemeinde Horgau), Neumünster (Gemeinde Altenmünster), Wollbach (Markt Zusmarshausen), Heretsried (Verwaltungsgemeinschaft Welden) und Hainhofen (Stadt Neusäß) beansprucht.

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