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Umweltvertraeglicher Nahverkehr im Landkreis Calw

Der Landkreis Calw ist traditionell gepraegt vom Kur- und Ferientourismus und steht in juengster Zeit unter starkem Naherholungsdruck aus dem Verdichtungsraum Stuttgart. Das oestliche Kreisgebiet entwickelt sich zunehmend zum Wohngebiet fuer den Verdichtungsraum. Untersuchungen im Landkreis zeigten, dass der Individualverkehr die groessten Belastungen fuer Natur und Umwelt in den Bereichen Fremdenverkehr und Naherholung hervorbringt. Deshalb wurden konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Schadstoffsituation im Verkehrsbereich angesetzt. Ein Nahverkehrssystem, das den Individualverkehr tatsaechlich einschraenken kann, muss nicht nur Befoerderungsmoeglichkeiten anbieten, sondern muss fuer die Nutzer so attraktiv sein, dass sie zum Umsteigen auf oeffentliche Verkehre motiviert werden. Die OEPNV-Planung der Kommunalentwicklung fuer den Landkreis Calw kombiniert drei Elemente: 1. Werktagsverkehre, die fuer alle Lebensbereiche (Arbeit, Freizeit, Ausbildung, Versorgung) nutzbar sind (Liniennetz, Tarifsystem, Verkehrsgemeinschaft). 2. Freizeitverkehre, die gleichzeitig neue Freizeitaktivitaeten eroeffnen (Wandern, Skiwandern mit dem Bus, Strecken statt Rundwege, themenorientierte Wanderungen). 3. Begleitmassnahmen im Bereich Haltestellenumfeld und Ortsbildgestaltung.

VBB-Begleitservice geht weiter – SenMVKU dankt allen Beteiligten

Der VBB-Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste kann in seiner jetzigen Form weitergeführt werden. Dafür hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die entsprechenden finanziellen Weichen gestellt. Damit können auch weiterhin Begleitungen im ÖPNV uneingeschränkt täglich zwischen 7:00 und 22:00 ermöglicht werden. Bislang wurden 35 der insgesamt 79 Stellen des Begleitservice über das Pilotprojekt „Solidarisches Grundeinkommen“ finanziert, das planmäßig in diesem Jahr endet. Gemeinsam ist es nun gelungen, alle Stellen erhalten zu können. Für viele mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf ihren Fahrten in Bus und Bahn auf Hilfe angewiesen sind, kann damit das Angebot von bis zu 100 Begleitungen pro Tag durch das Team des VBB-Begleitservice aufrechterhalten werden. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt : „Das ist eine gute Nachricht für die vielen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die in Berlin beim Benutzen des ÖPNV auf Unterstützung angewiesen sind. Ich bedanke mich bei Senatsverwaltung für Finanzen und beim VBB für die konstruktive Zusammenarbeit, diese für viele unverzichtbare Hilfe auch weiterhin ermöglichen zu können. Wir werden auch weiterhin alles dafür tun, Barrieren für mobilitätseingeschränkte Menschen im Berliner ÖPNV beiseite zu räumen.“ Stefan Evers, Senator für Finanzen : „Der VBB-Begleitservice ist ein bewährtes Angebot, das vielen Menschen den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr erleichtert. Ich freue mich, dass es uns gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Mobilität und dem VBB gelungen ist, auch künftig eine verlässliche Finanzierung sicherzustellen. So bleibt eine wichtige soziale Infrastruktur erhalten und die Weiterbeschäftigung der bisherigen Beschäftigten möglich.“

Einzugsbereiche von HVV-Haltestellen Hamburg

Der Datensatz enthält die Einzugsbereiche von Haltestellen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) im Hamburger Stadtgebiet. Der Einzugsbereich (Realfußwegdistanz) von Fernverkehr, Regionalbahn (RE/RB/AKN), S-Bahn und U-Bahn beträgt 720 m um die Haltestellen, der Einzugsbereich von Bushaltestellen beträgt 480 m um die Haltestellen. Für die zugehörigen Haltestellen ist der Haltestelleneingang bzw. der Bahnsteigzugang maßgeblich. Bei großen Haltestellen gibt es entsprechend z.T. mehrere Haltestellenbereiche je Haltestelle. Der Datensatz enthält zudem verschiedene Attribute, wie z.B. den zugehörigen Haltestellennamen, die HaltestellenID, die Art des Transportmittels, die jeweiligen anfahrenden Liniennummern, die Anzahl der anfahrenden Linien (nur bei den Haltestellen), die Anzahl der Anfahrten pro Tag (nur bei den Haltestellen) und die Anzahl der erschlossenen Einwohner (nur bei den Einzugsbereichen). Der Datensatz wird vom HVV bereitgestellt und jährlich im Laufe des Frühjahrs auf den aktuellen Jahresfahrplan aktualisiert. Quellen für die Auswertung der Einzugsbereiche: Haltestellen des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans Fahrplandaten des HVV mit dem Stand des jeweiligen Jahresfahrplans zugrundeliegendes Fußwegenetz: OSM Aufbereitung aus 2020 zugrundeliegende Einwohnerdaten: Adressdaten aus Melderegister, Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Stand 31.12.2021

Steigerung der Attraktivität klimaschonender Mobilitätsangebote in ländlichen Regionen Brandenburgs durch eine kundenorientierte Vernetzung von klassischem ÖV, Rufbussen/On-Demand-Verkehren, B+R sowie digitalen Angeboten der ersten/letzten Meile

Aktionsprogramm: Modellvorhaben der Raumordnung (MORO), Erreichbarkeiten und Mobilitätsansprüche innerhalb großräumiger Verantwortungsgemeinschaften

Im Rahmen des Projektes werden die Erreichbarkeiten und Mobilitätsansprüche in Metropolregionen in Deutschland untersucht. Das Ziel ist die Ableitung von Empfehlungen aus regional- und raumplanerischer Sicht für die Weiterentwicklung und Anpassung der Verkehrssysteme insbesondere im Regional- und Fernverkehr. Ausgangslage: Die Leitbilder der Raumentwicklung in Deutschland verfolgen den strategischen Ansatz der vernetzten 'großräumigen Verantwortungsgemeinschaften' zwischen Städten, Metropolen und ländlichen Wachstumsregionen sowie peripheren und strukturschwachen Regionen. Die im Leitbild 'Wachstum und Innovation' dargestellten Verflechtungsräume erstrecken sich weit über das engere Stadt-Umland oder die Kooperation von benachbarten Städten hinaus und überschreiten administrative Grenzen. Ziel: Gegenstand der MORO-Studie ist die Untersuchung der verkehrlichen Vernetzung zur Wahrnehmung der gemeinsamen großräumigen Verantwortung in metropolitanen Großregionen. Zu klären ist, welche passfähigen Netzkonzeptionen, Achsenkonzepte sowie Verkehrsverbünde vorliegen und inwiefern die heute vorhandenen An- oder Verbindungen der raumordnerischen Vorstellung großräumiger Verantwortungsgemeinschaften gerecht werden. Als Bewertungsmaßstab sollen die 'Richtlinien für integrierte Netzgestaltung' (RIN) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen dienen. Darin sind Planungshilfen für die integrierte Verkehrsnetzplanung vorgegeben, die Aspekte der Raum- und Umweltplanung einbeziehen. Es soll überprüft werden, inwieweit die Ergebnisse der RIN-Bewertung in Einklang gebracht werden können mit der künftigen Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz. Die Auswertungsmethode der Phase I beinhaltet die Anwendungen der RIN und führt eine vergleichende Bewertung der Netzqualitäten von großräumigen Verantwortungsgemeinschaften durch. Ziel der Untersuchung ist die Ableitung von Empfehlungen aus regional- und raumplanerischer Sicht für die Weiterentwicklung und Anpassung der Verkehrssysteme insbesondere im Regional- und Fernverkehr.

Wechselwirkungen von Spurenmetallen mit gelösten organischen Stoffen und Kolloiden in den Mündungsgebieten des Amazonas und des Rio Pará und der zugehörigen Flussfahnen als Schlüsselprozesse für den Spurenmetallfluss in den Atlantik

Die Flusssysteme Amazonas und Rio Pará tragen das größte Volumen an Süßwasser in den Ozean ein und bilden eine wichtige Schnittstelle für den Eintrag von Spurenmetallen und gelösten organischen Stoffen (DOM) vom Land in den Ozean. Neben der Bedeutung des Amazonas für den globalen Spurenmetallhaushalt des Ozeans hat sein Mikronährstoff-Eintrag auch einen großen Einfluss auf die biologische Produktivität der Küsten- und Schelfregion und darüber hinaus. Das Hauptziel des vorgeschlagenen Projekts ist es, die Rolle der chemischen Speziation und der physiko-chemischen Größenfraktionierung von Spurenmetallen im Mischungskontinuum dieser Flüsse zum Atlantik zu verstehen. Wir werden die Wechselwirkungen von Spurenmetallen mit DOM und Kolloiden in der Wassersäule und den Oberflächensedimenten der Amazonas- und Pará-Mündung und der damit verbundenen Mischungsfahne sowie des Mangrovengürtels mit Grundwassereintrag südöstlich des Rio Pará untersuchen. Basierend auf Proben, die während der Forschungsfahrt M147 in der Hochwasserperiode 2018 genommen wurden, und vorläufigen Daten, die in unserem Labor erzeugt wurden, werden wir Veränderungen der Spurenmetallverteilungen und -speziationen in der Amazonas-Region entlang der Salzgradienten untersuchen. Um zu beurteilen, was die chemische und physikalische Speziation und den Transport von Spurenmetallen im Ästuar und in der Abflussfahne kontrolliert, werden wir uns auf drei verschiedene Prozesse konzentrieren: • Größenfraktionierung, Sorption und Entfernung von Spurenmetallen: Sorption von Spurenmetallen an Flusspartikeln und Ausfällung durch Koagulation von Kolloiden und Größenfraktionierung; wie verändert sich die Assoziation von Spurenmetallen mit verschiedenen löslichen, kolloidalen und partikulären Fraktionen entlang des Salzgehaltsgradienten?• Lösungskomplexierung: Bildung von löslichen metall-organischen Komplexen; wie verstärkt dieser Prozess den Metalltransport durch Konkurrenz mit Sorption an Kolloiden und Ausfällung? • Akkumulation von Spurenmetallen in Sedimenten: wie wirken die Sedimente als Senke und Quelle von Spurenmetallen, und können Oberflächensediment und Porenwasser zu den Spurenmetallflüssen in der Region beitragen? Zusätzlich zu den voltammetrischen und ICP-MS-Analysen der M147-Proben werden wir eine systematische Untersuchung des Mischungsverhaltens verschiedener Elementgruppen (konservativ, partikel-reaktiv und organisch-komplexiert) durchführen, indem wir Labor-Mischungsexperimente mit Meer- und Flusswasser-Endgliedern durchführen, die während der anstehenden Fahrt M174 im Amazonasgebiet genommen werden. Damit erwarten wir, ein ganzheitliches Bild der komplexen Prozesse der Spurenmetall-Biogeochemie und der Elementflüsse in diesem größten Mündungssystem der Welt zu erhalten. Dieses Wissen wird auch wichtig sein, um mögliche Auswirkungen in diesem Gebiet aufgrund der anhaltenden anthropogenen Einflüsse in dieser Region und der sich ändernden klimatischen Bedingungen vorherzusehen.

Tarifangebot für Azubis soll besser werden

Seit September 2019 gibt es im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) das preisgünstige VBB-Abo Azubi, das von Zuschüssen der beiden Länder Berlin und Brandenburg in Höhe von fast 20 Millionen Euro/Jahr getragen wird. Das Ticket war zu seiner Einführung ein attraktives und günstiges Angebot für Auszubildende im VBB. Es erlaubt die Nutzung des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin und Brandenburg. Der Preis beträgt (unter Berücksichtigung der anstehenden Tarifanpassung zum 1.1.2025) 37,10 Euro/Monat. Die meisten bestehenden Verträge wurden zwischen August und Oktober geschlossen und laufen dementsprechend noch bis Spätsommer/Herbst 2025. Mit der Einführung des Deutschlandtickets und des Deutschlandtickets Job im Mai 2023 hat sich seine Attraktivität allerdings deutlich verändert. Die Nutzerzahl des VBB-Abo Azubi ist seit Einführung des Deutschlandtickets um fast die Hälfte zurückgegangen. Bereits jetzt kann der ÖPNV nicht nur im VBB, sondern in ganz Deutschland auch von vielen Azubis mit einem Deutschlandticket Job ab 01.01.2025 für maximal 40,60 Euro/Monat genutzt werden (abhängig von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses). Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, den aktuellen Vertrag zum VBB-Abo Azubi zum 31.12.2024 auslaufen zu lassen. Da es sich um einen gemeinsamen Vertrag der Länder Berlin und Brandenburg handelt, wird nun gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem VBB ein Nachfolgeangebot auf Grundlage des Deutschlandtickets erarbeitet werden, das zeitnah umgesetzt werden soll. Ziel dabei ist es, Auszubildenden ein vergleichbares Angebot machen zu können wie Studierenden. Damit sollen einerseits Haushaltsmittel effizienter eingesetzt werden können, andererseits soll es so ein noch attraktiveres Angebot für Azubis geben.

Ab 1. Januar 2025: Deutschland-Ticket gilt auf allen Busverbindungen im Nahverkehr von und nach Luxemburg

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft • TicketDeLux • das günstigste Abo für Beruf und Freizeit • entdecke die Nachbarschaftsregion • bürgernahes Angebot für Pendler • besseres betriebliches Mobilitätsmanagement • Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft Ein Ticket – alles drin! Bisher galt dies vor allem für den bundesweiten Nahverkehr in Deutschland und die Kooperation zwischen der Deutschen Bahn und der luxemburgischen CFL. Pünktlich zum Jahreswechsel 2024-2025 wird das Deutschland-Ticket nun auch auf allen grenzüberschreitenden Bus-Linien im Nahverkehr (also der Fernverkehr wie der „Saarbrücken-Express“ ausgeschlossen) im Rahmen eines Pilotprojekts, das bis Mitte 2026 durchgeführt wird, anerkannt. Davon profitieren nicht nur die über 50.000 deutsch-luxemburgischen Grenzgänger und Grenzgängerinnen auf ihrem Weg zu Arbeit, sondern alle Menschen im Oberen Moseltal und darüber hinaus. Unternehmen können sich zudem arbeitnehmerfreundlich aufstellen, indem sie das günstige und umweltschonende Angebot unbürokratisch als Job-Ticket zusätzlich mitfinanzieren. Ein deutlicher Mehrwert gegenüber den bisherigen Tarifangeboten ist dabei, dass das Deutschland-Ticket auch in der Freizeit genutzt werden kann. Gemeinsam mit den Projektpartnern, dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, dem saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und dem luxemburgischen Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten sowie den Verkehrsverbünden Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und Saarländischer Verkehrsverbund (SaarVV) wird dies nun durch das Entwicklungskonzept Oberes Moseltal (EOM) ermöglicht. Das EOM-Projekt „TicketDeLux“ wird mit 246.740 Euro des europäischen Kooperationsprogramms „Interreg Großregion 2021 – 2027“ gefördert. Ab dem 1. Januar 2025 kann man mit nur einem Ticket, dem Deutschland-Ticket und in Kombination mit dem seit 2020 bereits „kostenlosen“ Nahverkehr in Luxemburg, die Nachbarschaftsregion entdecken. Dieses Pilotprojekt hat eine Laufzeit von 17 Monaten. www.ticket-de-lux.de https://interreg-gr.eu/de/project/ticketdelux-de/ Katrin Eder , Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz: „Mobilität muss klimafreundlich und unkompliziert sein. Mit diesem Angebot erreichen wir genau das. Wir können damit die Verkehrswende stärken, grenzüberschreitende Begegnungen fördern und sowohl Pendlerinnen und Pendler unterstützen als auch den Tourismus fördern.“ Petra Berg , Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität und Verbraucherschutz des Saarlandes: „Das Deutschland-Ticket wird Stück für Stück zum Europa-Ticket. Die Anerkennung im kompletten Nahverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg stellt gerade in unserer Region einen erheblichen Mehrwert dar. Allein im Saarland stehen den Bürgerinnen und Bürgern sieben grenzüberschreitende Buslinien im dichten Takt zur Verfügung.“ Yuriko Backes , Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten Luxemburg: „Nachhaltige grenzüberschreitende Mobilität ist ein zentrales Anliegen für Luxemburg. Aus diesem Anlass betreibt der luxemburgische Staat grenzüberschreitende RGTR-Linien. Mit der Einführung des kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs und der kostengünstigeren RegioZone-Tickets hat Luxemburg im März 2020 einen wichtigen Schritt in Richtung einfacher und attraktiver Tarifstrukturen gemacht. In diesem Sinne begrüße ich die Initiative der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, die grenzüberschreitenden RGTR-Linien im Rahmen eines Pilotprojektes für 17 Monate in die Tarifstruktur des Deutschland-Tickets zu integrieren.“ Martin Güdelhöfer , Regionalmanager Entwicklungskonzept Oberes Moseltal: „Mit der Anerkennung des Deutschlandtickets auf allen grenzüberschreitenden Bus-Linien im Nahverkehr setzen wir nicht nur ein starkes Zeichen auf unserem gemeinsamen Weg zur Förderung der nachhaltigen und multimodalen Mobilität. Wir schaffen damit ganz konkret ein attraktives und bürgernahes Angebot, das die Lebensqualität in unserer deutsch-luxemburgischen Nachbarschaftsregion verbessert. Die Basis eines zukünftigen Verkehrssystems im Gebiet des grenzüberschreitenden Entwicklungskonzepts Oberes Moseltal sollte stets ein intelligenter und vernetzter ÖPNV sein.“ Frequently Asked Questions – FAQ Auf welchen grenzüberschreitenden Linien zwischen Deutschland und Luxemburg kann ich das Deutschland-Ticket ab 1. Januar 2025 nutzen? Das Deutschland-Ticket gilt bereits im grenzüberschreitenden Zugverkehr sowie auf den grenzüberschreitenden Linien des VRT und des SaarVV zwischen Deutschland und Luxemburg. Busse der luxemburgischen RGTR-Linien (Régime Général des Transports Routiers), die in Deutschland fahren, wenden derzeit noch den rein luxemburgischen RegioZonen-Tarif an. Ab dem 1. Januar 2025 können die 14 luxemburgische RGTR-Linien, die zwischen Deutschland und Luxemburg verkehren, für zunächst 17 Monate mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden. Dies betrifft folgende RGTR-Linien: 180, 301, 302, 303, 305, 306, 331, 332, 401, 402, 403, 404, 405, 407 Die Linie „L40 Saarbrücken-Express“ ist eine Fernverkehrsverbindung. Da das Deutschland-Ticket nur im Nahverkehr gilt, ist die Linie L40 nicht von der Regelung betroffen. Was muss ich als Arbeitnehmer tun, um das Deutschland-Ticket als Job-Ticket zu beantragen? Alle Infos zum Deutschland-Ticket als Job-Ticket finden Sie unter: Job-Ticket « saarVV Der Saarländische Verkehrsverbund: https://saarvv.de/abo/job-ticket/ oder unter Deutschlandticket-JobTicket - Verkehrsverbund Region Trier (VRT): www.vrt-info.de/tickets/deutschlandticket/djobticket Das Job-Ticket ist ein vergünstigtes Deutschland-Ticket. Erforderlich ist, dass Ihr Arbeitgeber mit mindestens 25% den Kaufpreis des Deutschland-Tickets fördert. Seitens Bund und Ländern werden weitere 5% Rabatt auf den Ticketpreis gewährt. In Folge können Sie dann als Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2025 das Job-Ticket für einen Preis von maximal 40,60 Euro (statt 58 Euro) pro Monat erwerben. Voraussetzung ist, dass es in Ihrem Unternehmen/Ihrer Dienststelle mindestens drei Beschäftigte gibt, die sich für das Job-Ticket entscheiden und Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem saarVV oder dem VRT abschließt. Der VRT geht JobTicket-Vereinbarungen ab fünf Interessenten je Vertragspartner ein. Unternehmen, die diese Zahl nicht eigenständig erreichen, können sich zusammenschließen, um eine JobTicket-Kooperation einzugehen. Die Ausgabe des Deutschland-Ticket als Job-Ticket im VRT erfolgt als Handyticket. Sie haben weitergehende Fragen zum Job-Ticket? Die Mitarbeitenden der Verbünde saarVV und VRT helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktdaten des saarVV (Projektbüro „Tarifberatung“): Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr Beratung per Telefon: +49 681 5003 400 oder E-Mail: projektbuero(at)saarVV.de Kontaktdaten des VRT: Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr Beratung per Telefon: +49 651 145960 oder E-Mail: jobticket(at)vrt-info.de Wie können wir als Arbeitnehmervertretung unsere Mitglieder dabei unterstützen das Deutschland-Ticket als Job-Ticket zu beantragen? Sprechen Sie als Interessenvertretung der Beschäftigten Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten des Job-Ticket an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des saarVV Projektbüros „Tarifberatung“ kommen gerne persönlich für eine Beratung vorbei. Sei es im Rahmen einer Betriebsversammlung oder einer Gremiensitzung. Im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte sollte das Job-Ticket ein festes Angebot sein, mit dem Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf dem täglichen Weg zur Arbeit unterstützen. Welche Vorteile bieten sich für ein Unternehmen, wenn es seinen Mitarbeitenden das Deutschland-Ticket als Jobticket anbietet? • Ein entspannter Arbeitsweg für Ihre Beschäftigten. • Sie zeigen Wertschätzung und steigern die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten. • Im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens.

Mobilitätsgarantie

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte geben Sie mir Auskunft zu folgenden Punkten: 1. Ist in Zusammenarbeit mit der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH und den durch das Land Berlin beauftragten ÖPNV-/SPNV-Unternehmen die Einführung einer Mobilitätsgarantie nach Vorbild der "Mobilitätsgarantie NRW", also der Erstattung von Fahrtkosten alternativer Verkehrsmittel wie E-Scooter, Leihräder, Taxi, Fernzüge etc., ab einer Verspätung von 20 Minuten geplant? 2. Wenn eine derartige Einführung nicht geplant ist: Warum nicht? 2.1. Bitte nennen sie in diesem Falle, welche alternativen Maßnahmen zur Verbesserung der Reisendenpünktlichkeit im Störungsfall zukünftig angestrebt werden. (Bitte Kurzfristige und Langfristige Maßnahmen nennen) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Landesweites Bus-Außendesign

Das Land Rheinland-Pfalz ist dabei, ein landeseinheitliches Bus-Außendesign einzuführen. Hierbei ist zu beobachten, dass in einigen Landkreisen (Kreis Cochem-Zell, Rhein-Lahn-Kreis) das Außendesign nur auf Kategorie 1 Fahrzeuge aufgebracht werden muss. Im Westerwaldkreis oder Kreis Neuwied mussten hingegen alle Fahrzeuge mit dem Busdesign beklebt werden (also Kategorie 1 und Kategorie 2 Fahrzeuge). Unabhängig von der Frage, ob ein solches Design aufgrund der enormen Kosten sinnvoll ist, stellt sich im Besonderen die Frage, inwiefern die Landkreise durch das Land Rheinland-Pfalz zu dem landesweiten Bus-Außendesign verpflichtet werden. Die Kosten für den ÖPNV belasten die rheinland-pfälzischen Landkreise zunehmend mehr. Im Landkreis Cochem-Zell wurde nun vom Land (Aufsichtsbehörde ADD) der Beschluss über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan global beanstandet. In der Begründung heißt es u.a. „Kommunalaufsichtlich wird anerkannt, dass auf die Ursachen für die aufgeführten Mehraufwendungen ... bei den Beförderungskosten vom Kreis nur geringfügig Einfluss genommen werden kann. Der Kreis verkennt jedoch, dass er auch im Falle unabweisbarer Mehraufwendungen dazu angehalten ist, das Defizit im Haushalt so gering wie möglich zu halten.“ In dem Zusammenhang passt es nicht, dass durch überbordende Vorgaben vom Land und Verkehrsverbund zusätzliche Kosten verursacht werden. Vom Landesrechnungshof werden augenscheinlich die ÖPNV-Ausweitungen im Land derzeit nicht auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft. Das Bus-Außendesign dürfte jedoch als ein Baustein der ÖPNV-Ausweitung offensichtlich für nicht erforderliche Kosten sorgen. Das landesweite Bus-Außendesign führt dazu, dass die Busunternehmen die Werbeflächen auf den Bussen nicht mehr vermarkten können und daher höhere Angebote in den Ausschreibungen einbringen müssen. Darüber hinaus entstehen den Aufgabenträgern zusätzliche Kosten für die Folierungen. Desweiteren fallen Ausfallzeiten bei den Bussen für die Anbringung der Folierungen an. Ich bitte daher um Antworten auf folgende Fragen: Mit welchen Vorschriften oder Gesetzesgrundlagen werden die Landkreise zum landeseinheitlichen Bus-Außendesign verpflichtet? Verpflichtet das Land die Anbringung des landeseinheitlichen Bus-Außendesign nur auf Kategorie 1 Fahrzeugen oder auf Kategorie 1 und 2 Fahrzeugen?

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