ID: 4261 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DEGES GmbH hat mit Schreiben vom 08.11.2023, eingegangen am 15.11.2023 beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Standort Bonn, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200, 1. Planänderung beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist aus baulichen Gründen der Ersatzneubau des Brückenbauwerks (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200 anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung/Erneuerung mit Beschluss vom 28.06.2018. In Bezug auf die Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht im Zuge dieser Planänderung wurde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG durch das Fernstraßen-Bundesamt von Amts wegen geprüft. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine UVP für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 26.06.2024 durch das FBA festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Ort des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatzneubau des Brückenbauwerks über dem Gewässer 4200 im Kreis Steinfurt westlich des Ortsteils Greven-Gimbte zwischen der Anschlussstelle Münster-Nord und der Anschlussstelle Greven bei Bau-km 32+974. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 26.06.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht
ID: 1675 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die vorliegende Baumaßnahme umfasst die Erweiterung der Parkplätze an der vorhandenen Tank- und Rastanlage Hunsrück-Ost im Zuge der Bundesautobahn 61 in den Gemarkungen Daxweiler und Stromberg. Sie liegt damit innerhalb der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg des Landkreises Bad Kreuznach. Die Tank- und Rastanlage liegt ca. 2,5 km nordwestlich der AS Stromberg an der Fahrbahn in Richtung Koblenz von Betr.-km 279 + 960 bis Betr.-km 280 + 815. Damit befindet sie sich zwischen den Netzknoten 6012 035 und 6012 036 von Station 6,909 bis 7,765. Die A 61 besitzt in diesem Abschnitt gemäß RIN die Verbindungsfunktionsstufe 0. Die „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ (RIN) greifen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Erreichbarkeit der zentralen Orte auf und leiten die funktionale Gliederung der Verkehrsnetze aus der zentralörtlichen Gliederung ab. An Baumaßnahmen sind vorgesehen: ‒ Erweiterung der Pkw-Stellplätze von 66 auf 89 ‒ Erweiterung der Lkw-Stellflächen von 59 auf 89 ‒ Erweiterung der Bus-Stellflächen von 0 auf 10 ‒ die Sonderparkspur wird von 360 m auf 365 m verlängert ‒ Verlegung der Betriebszufahrt ‒ Bau eines Regenrückhaltebeckens Träger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Das Vorhaben wird durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, Außenstelle Montabaur durchgeführt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Die Tank- und Rastanlage liegt ca. 2,5 km nordwestlich der AS Stromberg an der Fahrbahnin Richtung Koblenz von Betr.-km 279 + 960 bis Betr.-km 280 + 815. Damit befindet sie sich zwischen den Netzknoten 6012 035 und 6012 036 von Station 6,909 bis 7,765. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung Abschlussdatum: 28.02.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Gießen) Fernstraßen-Bundesamt (Standort Gießen) Philipp-Reis-Str. 4 35398 Gießen Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, Außenstelle Montabaur Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, Außenstelle Montabaur Bahnhofspl. 1 56410 Montabaur Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG_5.pdf Ergänzende Bekanntgabe Klima.pdf Klimaschutzbetrachtung_TR_Hunsrück Ost.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P5/20220405_Hu…
ID: 3543 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben hat die Auflassung des Bahnübergangs „Feldweg“ in Bahnkilometer 284,700 der Strecke 2550 zum Gegenstand. Das Vorhaben umfasst die ersatzlose Aufhebung des Bahnübergangs „Feldweg“ (BÜ). Die derzeit vorhandene technische Sicherung wird zurückgebaut, hierzu gehören auch die zwei Schrankenbäume mit Schrankenantrieben, die zwei Anrufsäulen und die beiden Drehkreuze. Die im BÜ-Bereich erdverlegten LST-Kabel werden abgebunden und verbleiben ansonsten. Weitere geplante Maßnahmen sind Nach Rückbau der Bahnübergangsbefestigung wird im Bereich des Bahnübergangs der Gleisoberbau des Gleises gemäß dem Regelquerschnitt der Ril 800.0130 hergestellt. Hierbei erfolgen die Oberbauarbeiten für das Schotterbett lediglich im Umfang von Stopf- und Reinigungsarbeiten. Defekte Schwellen und Kleineisenteile werden im BÜ-Bereich ausgetauscht. Die vorhanden Elastomerinnenplatten werden ausgebaut. Die Andreaskreuze werden zurückgebaut. Das Überfahren des BÜ „Feldweg“ wird künftig beidseitig durch einen Anfahrschutz verhindert. Ort des Vorhabens: Warburg Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) Abschlussdatum: 23.05.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen) Hachestraße 61 45127 Essen Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB Netz AG Fehrbellinerstr. 15 58089 Hagen Deutschland Dokument Dokument Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Screening-Entscheidung auf der EBA Internetseite
ID: 3836 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 27.09.2023, eingegangen am 29.09.2023, hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „BAB 45 Ersatzneubau der Talbrücke Ottfingen“ zwischen der Anschlussstelle (AS) Freudenberg und der Autobahnkreuz (AK) Olpe-Süd eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht, beantragt. Die gemäß § 7 Abs. 4 UVPG zur Vorbereitung der Vorprüfung erforderlichen Angaben wurden in Form eingereichter Unterlagen beim Fernstraßen-Bundesamt am 13.11.2023 vorgelegt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Absatz 4 i. V. m. § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde am 20.12.2023 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Die Talbrücke befindet sich im Kreis Olpe innerhalb der Gemeinde Wenden nördlich der Ortschaft Ottfingen zwischen der Anschlussstelle Freudenberg und dem Autobahnkreuz Olpe-Süd; Bau-km 91+900 bis 92+875. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 20.12.2023 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Netphen Untere Industriestraße 20 57250 Netphen Deutschland Homepage: https://www.autobahn.de/die-autobahn Dokument Dokument Bekanntmachung UVP-Vorprüfung.pdf
ID: 2048 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Amphibienschutzzaun wurde entlang der Baustraße Süd angelegt. Dieser wurde errichtet, um das Baufeld gegenüber Laichgewässern und ihrem Umfeld abzugrenzen. Die Schutzmaßnahme wurde zum 01.03.2018 umgesetzt und der Amphibienschutzzaun seitdem funktionstüchtig gehalten. Aufgrund der langen Bauzeit wäre es nunmehr erforderlich den Schutzzaun insgesamt zu erneuern. Zielsetzung der Schutzmaßnahme war, die Tötung des Moorfrosches und des Kammmolches in ihren Lebensräumen während der Bauzeit zu vermeiden. In den Jahren 2019 – 2022 ist keine dieser Tierarten entlang des Amphibienschutzzaunes mehr beobachtet worden. Begehungen im Juni 2022 haben zudem ergeben, dass die Gewässer zwar teilweise noch wasserführend sind, jedoch mangels regelmäßiger Pflege zusehends verlanden und stark beschattet sind und somit kein Laichhabitat mehr darstellen. Darüber hinaus wird der angrenzende Weg, der zu Beginn der Baumaßnahme temporär als Baustraße genutzt wurde, mittlerweile nicht mehr von Baufahrzeugen befahren. Seit Ende 2018 wird der gesamte Baustraßenverkehr weiter westlich befahren. Hiervon liegen die Gewässer in etwa 150m Entfernung, wobei sich dazwischen eine steile Böschung befindet. Da die Gewässer im Wald liegen und der Lebensraum der Amphibien oder Reptilien direkt angrenzt, ist nicht zu befürchten, dass Wanderungsbewegungen in Richtung Baustelle erfolgen. Die Durchführung der Schutzmaßnahme ist nicht mehr erforderlich. Ort des Vorhabens: 24107 Kiel Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 WaStrG Abschlussdatum: 09.09.2022 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal (WNA NOK) Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal (WNA NOK) - Standort Kiel Schleuseninsel 15 24159 Kiel Deutschland Homepage: www.wna-nord-ostsee-kanal.wsv.de Dokument Dokument Bekanntmachung gemäß § 5 Abs.2 UVPG.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.kuestendaten.de
ID: 4035 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DEGES GmbH hat mit Schreiben vom 02.02.2024 nebst Antragsunterlagen die Planänderung nach § 17d FStrG in Verbindung mit § 76 Abs. 2 VwVfG bei Fernstraßen-Bundesamt, Standort Bonn, beantragt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 19.12.2016, Az. 25.04.01.01-1/12, hat die Bezirksregierung Münster die Planfeststellung für das Vorhaben „6-streifiger Ausbau der BAB 1 zwischen der Brücke im Zuge der BAB 1 über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK-Brücke) und der AS Lengerich (o) von Bau-km 23+638,50 bis Bau-km 13+020,00“ erteilt. Gegenstand der vorliegenden ersten Planänderung ist im Wesentlichen der Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Wechter Mühlenbach“ (A-Bauwerk) anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung/Erneuerung. In Bezug auf die Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht im Zuge dieser Planänderung wurde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG durch das Fernstraßen-Bundesamt von Amts wegen geprüft. Zusammenfassend konnte im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 9 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG somit festgestellt werden, dass für die im Betreff genannte Planänderung eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde am 26.03.2024 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Ort des Vorhabens: Das Brückenbauwerk befindet sich im Kreis Steinfurt innerhalb der Gemeinde Ladbergen westlich des Campingplatzes Regenbogen Ladbergen zwischen der Anschlussstelle Ladbergen und Lengerich; Bau-km 18+082. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung Abschlussdatum: 28.03.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument 20240326_BAB1_Wechter Mühlenbach_UVP-Vorpruefung_Bekanntgabe_0.pdf
ID: 4171 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das WSA NOK plant den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals von Kkm 93,2 bis Kkm 94,2. Bei der Fortschreibung der Planungen ist es erforderlich geworden, die Planungen hinsichtlich der Sperrzeiten der Brücke zu überarbeiten. Im Ergebnis zeigt sich, dass für den Einbau der Gleishilfsbrücken eine 8- wöchige Sperrpause technisch zwingend notwendig ist. Bezogen auf das Gesamtbauwerk der neuen Levensauer Hochbrücke führen die techni- schen Anpassungen zur Errichtung der Hilfsbrücken nur zu einer gering- fügigen Änderung des Bauwerks. Ort des Vorhabens: 24107 Kiel Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 WaStrG Abschlussdatum: 31.05.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen und Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal - Standort Kiel Schleuseninsel 2 24159 Kiel Deutschland Homepage: https://www.wna-nord-ostsee-kanal.wsv.de Dokument Dokument 20240402_Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG - Verlängerung der Gleissperrpause_clean.pdf Planänderungsbeschluss vom 31. Mai 2024.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.kuestendaten.de
ID: 4397 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 20.07.2023, eingegangen am 27.07.2023, hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Trägerin des Vorhabens) eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes für das Vorhaben Ersatzneubau Schmedehausener Straße beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist der Ersatzneubau eines Überführungsbauwerks (Schmedehausener Straße) anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung des Überführungsbauwerks an den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 mit Beschluss der Bezirksregierung Münster vom 07.06.2018. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich. Dieses Ergebnis wurde am 14.08.2024 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Ort des Vorhabens: Das Brückenbauwerk Schmedehausener Straße befindet sich auf dem Stadtgebiet von Greven, Kreis Steinfurt, nördlich des Rastplatzes „Maestruper Brook“ und südlich des Rastplatzes „Kroner Heide“. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 21.08.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument UVP-VP_Bekanntgabe.pdf
ID: 1934 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Planänderung zur Schaffung und Optimierung von Baustellenzufahrten für den Neubau der Bladenhorster Brücke im Süd-Ost-Quadranten und im Nord-Ost-Quadranten und Anpassung und Änderung der Ersatzmaßnahme E2 des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) Ort des Vorhabens: Herne Ost Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 29.05.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Münster Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Speeckstraße 1 45711 Datteln Deutschland Homepage: Screening Dokument Dokument 3400P-143.3_0174 Bekanntgabe.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Planänderung zur Optimierung der Baustellenzufahrt für den Neubau der Bladenhor…
ID: 744 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Station & Service AG plant im Zuge des Projektes „Niedersachsen ist am Zug III“ die Modernisierung und barrierefreie Gestaltung von mehreren Verkehrsstationen. Davon betroffen ist auch die Verkehrsstation Stelle. Ziel des Programms ist es, einen einheitlichen Qualitätsstandard für die Verkehrsstationen zu erreichen. Dadurch soll eine Steigerung der Kundenzufriedenheit und eine Erschließung neuen Kundenpotentials erreicht werden. Der Zugang zu allen Stationen soll barrierefrei gestaltet werden. Um auch den barrierefreien Ein- und Ausstieg vom Bahnsteig in den Zuge zu gewährleisten, ist dafür eine Anpassung der Bahnsteighöhen erforderlich. Weitere Maßnahmen sind den Planfeststellungsunterlagen zu entnehmen. Die Planfeststellungsunterlagen können im Auslegungszeitraum (11.02.2020 bis 10.03.2020) auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Anhörungsbehörde) eingesehen werden und zwar unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview . Abbildung/Illustration zum Vorhaben Weitere Informationen: Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 11.02.2020 bis zum 10.03.2020 einschließlich im Rathaus der Gemeinde Stelle, Unter den Linden 18, 21435 Stelle, Zimmer 25 während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Rathausöffnungszeiten sind:montags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr, mittwochs 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und am 7. März von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Für die Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 04174/ 61-0. Ort des Vorhabens: 21435 Stelle, Niedersachsen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren Abschlussdatum: 27.01.2020 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB Station & Service AG DB Station & Service AG Rundestraße 11 30161 Hannover Deutschland Organisationseinheit: Regionalbereich Nord Dokument Dokument Bekanntmachung der Auslegung der Planunterlagen in der Gemeinde Stelle
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