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BAB 40 sechsstreifiger Ausbau Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40) von Bau-km 30+830 bis Bau-km 40+353, Planänderung

ID: 4859 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Planänderung im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck für den sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 40 im Streckenabschnitt der Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) und des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40) von Bau-km 30+830 bis Bau-km 40+353. Das Änderungsvorhaben bezieht sich auf den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost. Mit Schreiben vom 06.02.2025 hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr.1 UVPG die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „Planänderung nach § 17d FStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG für den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost“ im Ausbauvorhaben der BAB 40 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht, beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) beantragt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.05.2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg bereits die Planfeststellung für das Ausbauvorhaben erteilt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 11.03.2025 durch das FBA festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 11.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG.pdf

Planänderung BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk „Sprakelbach“

ID: 4788 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 15.01.2025, eingegangen am 17.01.2025, hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Trägerin des Vorhabens) eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes für das Vorhaben Ersatzneubau Brückenbauwerk Sprakelbach beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist der Ersatzneubau des überführenden Kreuzungsbauwerks zum Sprakelbach (A-Bauwerk, Sprakelbach) anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung des Überführungsbauwerks an den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 mit Beschluss der Bezirksregierung Münster vom 28.06.2018. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich. Dieses Ergebnis wurde am 31.01..2025 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Weitere Informationen: Das Gewässer "Sprakelbach" wird gemeinhin auch als "Sandruper Bach" bezeichnet. Ort des Vorhabens: Das Kreuzungsbauwerk Sprakelbach auf der BAB 1 befindet sich auf dem Stadtgebiet von Münster nördlich des Rastplatzes „Plugger Heide“ sowie „Sundrup“ und südlich des Rastplatzes „Gimbter Heide“. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 07.02.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe.pdf

Planänderung BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk „Schmedehausener Straße“

ID: 4397 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 20.07.2023, eingegangen am 27.07.2023, hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Trägerin des Vorhabens) eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes für das Vorhaben Ersatzneubau Schmedehausener Straße beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P 4, beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist der Ersatzneubau eines Überführungsbauwerks (Schmedehausener Straße) anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung und Anpassung des Überführungsbauwerks an den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 mit Beschluss der Bezirksregierung Münster vom 07.06.2018. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich. Dieses Ergebnis wurde am 14.08.2024 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Ort des Vorhabens: Das Brückenbauwerk Schmedehausener Straße befindet sich auf dem Stadtgebiet von Greven, Kreis Steinfurt, nördlich des Rastplatzes „Maestruper Brook“ und südlich des Rastplatzes „Kroner Heide“. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 21.08.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument UVP-VP_Bekanntgabe.pdf

BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200, 1. Planänderung

ID: 4261 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DEGES GmbH hat mit Schreiben vom 08.11.2023, eingegangen am 15.11.2023 beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Standort Bonn, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200, 1. Planänderung beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist aus baulichen Gründen der Ersatzneubau des Brückenbauwerks (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200 anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung/Erneuerung mit Beschluss vom 28.06.2018. In Bezug auf die Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht im Zuge dieser Planänderung wurde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG durch das Fernstraßen-Bundesamt von Amts wegen geprüft. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine UVP für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 26.06.2024 durch das FBA festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Ort des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatzneubau des Brückenbauwerks über dem Gewässer 4200 im Kreis Steinfurt westlich des Ortsteils Greven-Gimbte zwischen der Anschlussstelle Münster-Nord und der Anschlussstelle Greven bei Bau-km 32+974. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gemäß § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 26.06.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung über das Nichtbestehen der UVP-Pflicht

Wehr und Fischaufstiegsanlage Himmelpfort

ID: 1186 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel, Eberswalde als Träger des Vorhabens (TdV) beabsichtigt die o.g. Baumaßnahme, um Standsicherheit, Funktionstauglichkeit und ökologische Durchgängigkeit der Anlage herzustellen. Im Wesentlichen besteht das Vorhaben aus dem Ersatzneubau des Wehres, der Errichtung einer Fischaufstiegsanlage, dem Rückbau der vorhandenen Wehranlage sowie mehrerer Gebäude / Anlagen sowie der Herstellung eines Nebengerinnes. Ort des Vorhabens: Himmelpfort; ObereHavel-Wasserstraße – Lychener Gewässer; Wehrgraben km 0,181 („Mühlenfließ“) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren Abschlussdatum: 08.11.2023 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Magdeburg Gerhart-Hauptmann-Straße 16 39108 Magdeburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel, Eberswalde Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel, Eberswalde Schneidemühlenweg 21 16225 Eberswalde Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/

Auflassung des Bahnübergang Feldweg in Warburg

ID: 3543 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben hat die Auflassung des Bahnübergangs „Feldweg“ in Bahnkilometer 284,700 der Strecke 2550 zum Gegenstand. Das Vorhaben umfasst die ersatzlose Aufhebung des Bahnübergangs „Feldweg“ (BÜ). Die derzeit vorhandene technische Sicherung wird zurückgebaut, hierzu gehören auch die zwei Schrankenbäume mit Schrankenantrieben, die zwei Anrufsäulen und die beiden Drehkreuze. Die im BÜ-Bereich erdverlegten LST-Kabel werden abgebunden und verbleiben ansonsten. Weitere geplante Maßnahmen sind Nach Rückbau der Bahnübergangsbefestigung wird im Bereich des Bahnübergangs der Gleisoberbau des Gleises gemäß dem Regelquerschnitt der Ril 800.0130 hergestellt. Hierbei erfolgen die Oberbauarbeiten für das Schotterbett lediglich im Umfang von Stopf- und Reinigungsarbeiten. Defekte Schwellen und Kleineisenteile werden im BÜ-Bereich ausgetauscht. Die vorhanden Elastomerinnenplatten werden ausgebaut. Die Andreaskreuze werden zurückgebaut. Das Überfahren des BÜ „Feldweg“ wird künftig beidseitig durch einen Anfahrschutz verhindert. Ort des Vorhabens: Warburg Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) Abschlussdatum: 23.05.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Essen) Hachestraße 61 45127 Essen Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DB Netz AG Fehrbellinerstr. 15 58089 Hagen Deutschland Dokument Dokument Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Screening-Entscheidung auf der EBA Internetseite

4. Planänderung zum Planfeststellungsverfahren "Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke - Sperrzeit für den Einbau von Gleishilfsbrücken

ID: 4171 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das WSA NOK plant den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals von Kkm 93,2 bis Kkm 94,2. Bei der Fortschreibung der Planungen ist es erforderlich geworden, die Planungen hinsichtlich der Sperrzeiten der Brücke zu überarbeiten. Im Ergebnis zeigt sich, dass für den Einbau der Gleishilfsbrücken eine 8- wöchige Sperrpause technisch zwingend notwendig ist. Bezogen auf das Gesamtbauwerk der neuen Levensauer Hochbrücke führen die techni- schen Anpassungen zur Errichtung der Hilfsbrücken nur zu einer gering- fügigen Änderung des Bauwerks. Ort des Vorhabens: 24107 Kiel Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 WaStrG Abschlussdatum: 31.05.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen und Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal - Standort Kiel Schleuseninsel 2 24159 Kiel Deutschland Homepage: https://www.wna-nord-ostsee-kanal.wsv.de Dokument Dokument 20240402_Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG - Verlängerung der Gleissperrpause_clean.pdf Planänderungsbeschluss vom 31. Mai 2024.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.kuestendaten.de

Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von RHK-km 38,420 bis RHK-km 42,460 Ausbaustrecke Herne Ost I -Los 6_ Planänderung der Baustellenzufahrt zur Bladenhorster-Brücke Nr. 363

ID: 1934 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Planänderung zur Schaffung und Optimierung von Baustellenzufahrten für den Neubau der Bladenhorster Brücke im Süd-Ost-Quadranten und im Nord-Ost-Quadranten und Anpassung und Änderung der Ersatzmaßnahme E2 des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) Ort des Vorhabens: Herne Ost Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 29.05.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Münster Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Speeckstraße 1 45711 Datteln Deutschland Homepage: Screening Dokument Dokument 3400P-143.3_0174 Bekanntgabe.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Planänderung zur Optimierung der Baustellenzufahrt für den Neubau der Bladenhor…

Planänderung BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk „Wechter Mühlenbach“

ID: 4035 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DEGES GmbH hat mit Schreiben vom 02.02.2024 nebst Antragsunterlagen die Planänderung nach § 17d FStrG in Verbindung mit § 76 Abs. 2 VwVfG bei Fernstraßen-Bundesamt, Standort Bonn, beantragt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 19.12.2016, Az. 25.04.01.01-1/12, hat die Bezirksregierung Münster die Planfeststellung für das Vorhaben „6-streifiger Ausbau der BAB 1 zwischen der Brücke im Zuge der BAB 1 über den Dortmund-Ems-Kanal (DEK-Brücke) und der AS Lengerich (o) von Bau-km 23+638,50 bis Bau-km 13+020,00“ erteilt. Gegenstand der vorliegenden ersten Planänderung ist im Wesentlichen der Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Wechter Mühlenbach“ (A-Bauwerk) anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung/Erneuerung. In Bezug auf die Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht im Zuge dieser Planänderung wurde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG durch das Fernstraßen-Bundesamt von Amts wegen geprüft. Zusammenfassend konnte im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 9 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG somit festgestellt werden, dass für die im Betreff genannte Planänderung eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde am 26.03.2024 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES GmbH Ort des Vorhabens: Das Brückenbauwerk befindet sich im Kreis Steinfurt innerhalb der Gemeinde Ladbergen westlich des Campingplatzes Regenbogen Ladbergen zwischen der Anschlussstelle Ladbergen und Lengerich; Bau-km 18+082. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung Abschlussdatum: 28.03.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument 20240326_BAB1_Wechter Mühlenbach_UVP-Vorpruefung_Bekanntgabe_0.pdf

A 61 Erweiterung der Tank- und Rastanlage Hunsrück-Ost

ID: 1675 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die vorliegende Baumaßnahme umfasst die Erweiterung der Parkplätze an der vorhandenen Tank- und Rastanlage Hunsrück-Ost im Zuge der Bundesautobahn 61 in den Gemarkungen Daxweiler und Stromberg. Sie liegt damit innerhalb der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg des Landkreises Bad Kreuznach. Die Tank- und Rastanlage liegt ca. 2,5 km nordwestlich der AS Stromberg an der Fahrbahn in Richtung Koblenz von Betr.-km 279 + 960 bis Betr.-km 280 + 815. Damit befindet sie sich zwischen den Netzknoten 6012 035 und 6012 036 von Station 6,909 bis 7,765. Die A 61 besitzt in diesem Abschnitt gemäß RIN die Verbindungsfunktionsstufe 0. Die „Richtlinien für integrierte Netzgestaltung“ (RIN) greifen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Erreichbarkeit der zentralen Orte auf und leiten die funktionale Gliederung der Verkehrsnetze aus der zentralörtlichen Gliederung ab. An Baumaßnahmen sind vorgesehen: ‒ Erweiterung der Pkw-Stellplätze von 66 auf 89 ‒ Erweiterung der Lkw-Stellflächen von 59 auf 89 ‒ Erweiterung der Bus-Stellflächen von 0 auf 10 ‒ die Sonderparkspur wird von 360 m auf 365 m verlängert ‒ Verlegung der Betriebszufahrt ‒ Bau eines Regenrückhaltebeckens Träger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Das Vorhaben wird durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, Außenstelle Montabaur durchgeführt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Die Tank- und Rastanlage liegt ca. 2,5 km nordwestlich der AS Stromberg an der Fahrbahnin Richtung Koblenz von Betr.-km 279 + 960 bis Betr.-km 280 + 815. Damit befindet sie sich zwischen den Netzknoten 6012 035 und 6012 036 von Station 6,909 bis 7,765. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung Abschlussdatum: 28.02.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Gießen) Fernstraßen-Bundesamt (Standort Gießen) Philipp-Reis-Str. 4 35398 Gießen Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, Außenstelle Montabaur Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West, Außenstelle Montabaur Bahnhofspl. 1 56410 Montabaur Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG_5.pdf Ergänzende Bekanntgabe Klima.pdf Klimaschutzbetrachtung_TR_Hunsrück Ost.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P5/20220405_Hu…

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