ID: 5443 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: In dem Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2021 wurde u. a. die Anpassung der Vorhäfen genehmigt. Im Zuge der Sanierung der Kleinen Schleuse wurde festgelegt, dass die an die Fahrrinne anschließenden Unterwasserböschungen mit einer Böschungsneigung von ca. 1:3 bis ca. 1:2 zu erstellen sind, die teilweise befestigt werden müssen. Aufgrund der aus der Verbreiterung der Mittelmauer und dem daraus u. a. entstandenen Erfordernis der Herstellung einer Fahrwassertiefe von 10 m, hat sich für die fördeseitige Böschung der Mittelinsel zwischen Nord-Ostsee-Kanal-km 97,2 bis 98,6 die Notwendigkeit ergeben, eine steilere Böschungsneigung umzusetzen. Daher soll nunmehr der Bau der bestehenden Böschung unter Wasser mit einem Verhältnis von 1:3 und über Wasser mit einem Verhältnis von 1:2 vorgenommen werden. Dieses erfordert eine Anpassung der Vorhabengrenze, die sich parallel zur bisherigen Vorhabengrenze 20 m nach Süden verschieben würde. Ort des Vorhabens: Kiel-Holtenau Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß §14 WaStrG Abschlussdatum: 06.02.2026 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Schleuseninsel 2 24159 Kiel Deutschland Homepage: https://www.kuestendaten.de Organisationseinheit: Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Dokument Dokument Bekanntmachung gem § 5 Abs. 2 UVPG, fördeseitige Böschung_clean.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.kuestendaten.de
ID: 5533 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Hamm, beantragt die teilweise Änderung einer planfestgestellten Kompensationsmaßnahme. Für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahme sollte ursprünglich u.a. ein Teil eines im Kreis Unna gelegenen Grundstücks für eine Aufforstung herangezogen werden. Nunmehr soll auf die Inanspruchnahme dieses Flurstücks verzichtet werden. Stattdessen soll der Teil der Kompensationsmaßnahme auf einem Grundstück im Kreis Soest stattfinden. Die Planänderung bezieht sich auf den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg für den 6-streifigen Ausbau der A 44 vom AK Dortmund/Unna (Bau-km 0-380) bis zur AS Unna-Ost (Bau-km 5+110) mit Umbau des AK Dortmund/Unna einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Unna vom 25.09.2020. Das FBA am Standort Bonn hat festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: Die Autobahn GmbH des Bundes Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung als Fall von unwesentlicher Bedeutung nach § 17d FStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 16.07.2026 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Am Propsthof 51 53121 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Hamm Otto-Krafft-Platz 8 59065 Hamm Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG
ID: 2637 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Ost, beabsichtigt ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2b UVPG umzusetzen. Das beantragte Vorhaben hat die Errichtung von Lärmschutzwänden (LSW) im Bereich der Ortslagen Borau, Kleben und Zorbau einschließlich der Autobahnsiedlung Zorbau zur Lärmsanierung zum Gegenstand. Das Vorhaben befindet sich im Burgenlandkreis und liegt auf den Gebieten der Städte Weißenfels (Ortsteile Borau und Kleben) und Lützen (Ortsteil Zorbau). Ort des Vorhabens: BAB 9, Berlin-München, km 146,5 - km 149,5 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren Abschlussdatum: 31.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Leipzig) Friedrich-Ebert-Straße 72-78 04109 Leipzig Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger Die Autobahn GmbH des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes, NL Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale) Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gem. § 5 UVPG_1.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P2/00062-BAB_9…
ID: 5441 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: In dem Planfeststellungsbeschluss wurde u. a. die Anpassung der Vorhäfen genehmigt. Im Zuge der Sanierung der Kleinen Schleuse wurde festgelegt, dass die an die Fahrrinne anschließenden Unterwasserböschungen mit einer Böschungsneigung von ca. 1:3 bis ca. 1:2 zu erstellen sind, die teilweise befestigt werden müssen. Aufgrund der aus der Verbreiterung der Mittelmauer und dem daraus u. a. entstandenen Erfordernis der Herstellung einer Fahrwassertiefe von 10 m, hat sich für die Böschung des binnenseitigen Vorhafens der Mittelinsel jedoch die Notwendigkeit ergeben, eine steilere Böschungsneigung umzusetzen, da der Abstand der Böschung zur Fahrrinne nunmehr für eine Schrägböschung über die gesamte Höhe zu klein ist. Daher ist vorgesehen, anstatt einer Böschung eine Uferbefestigung als Kaimauer in Spundwandbauweise mit Kopfbalken zu erstellen. Des Weiteren soll dort eine zusätzliche temporäre Anlegestelle für Schuten als Umschlagstelle für Massengut zur Optimierung der Transportwege eingerichtet werden. Ort des Vorhabens: Kiel-Holtenau Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß §14 WaStrG Abschlussdatum: 06.02.2026 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Schleuseninsel 2 24159 Kiel Deutschland Homepage: https://www.kuestendaten.de Organisationseinheit: Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.kuestendaten.de
ID: 4171 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das WSA NOK plant den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals von Kkm 93,2 bis Kkm 94,2. Bei der Fortschreibung der Planungen ist es erforderlich geworden, die Planungen hinsichtlich der Sperrzeiten der Brücke zu überarbeiten. Im Ergebnis zeigt sich, dass für den Einbau der Gleishilfsbrücken eine 8- wöchige Sperrpause technisch zwingend notwendig ist. Bezogen auf das Gesamtbauwerk der neuen Levensauer Hochbrücke führen die techni- schen Anpassungen zur Errichtung der Hilfsbrücken nur zu einer gering- fügigen Änderung des Bauwerks. Ort des Vorhabens: 24107 Kiel Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 WaStrG Abschlussdatum: 31.05.2024 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen und Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal - Standort Kiel Schleuseninsel 2 24159 Kiel Deutschland Homepage: https://www.wna-nord-ostsee-kanal.wsv.de Dokument Dokument 20240402_Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG - Verlängerung der Gleissperrpause_clean.pdf Planänderungsbeschluss vom 31. Mai 2024.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.kuestendaten.de
ID: 5257 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit durch die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage (FAA) am Durchstichwehr Quitzöbel (DSW) als Vertikalschlitzpass mit 21 Becken. Überwunden werden soll eine Höhendifferenz von 2,64 m über 22 Schlitze. Ort des Vorhabens: Durchstichwehr Quitzöbel bei UHW-km 156,15 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung Abschlussdatum: 11.11.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Magdeburg Gerhart-Hauptmann-Straße 16 39108 Magdeburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5 c 39114 Magdeburg Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Durchstichwehr Quitzöbel
ID: 5427 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand der Vorprüfung ist die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der Staustufe Parchim durch den Neubau einer Fischaufstiegsanlage an der rechten Uferseite als Vertical-Slot-Pass mit 28 Becken, Schlitzweite 0,40 m (lichte Beckenbreite 2,45m, lichte Beckenlänge 3,25 m). Das Vorhaben umfasst weiterhin den Abbruch des Altwehres mit Stilllegung des Wehrkanals und den Neubau eines Trockendurchlasses für Fischotter linksseitig des Speichergebäudes, den Abbruch der Straßenbrücke im Wehrkanal, den Abbruch des ehemaligen Turbinenhauses mit Reaktivierung des ehemaligen Turbinenkanals rechtsseitig des Speichergebäudes und den Ersatzneubau der Wehranlage inkl. Fischabstieg und Ersatzneubau der Straßenbrücke. Das neue Wehr mit zwei Wehrfeldern zu je 3,50 m Breite wird rechtsseitig des Speichergebäudes im Bereich des ehemaligen Turbinenkanals errichtet. Zusätzlich ist für den Fischabstieg ein Bypass mit festem Überfallwehr mit einer Breite von 0,80 m vorgesehen. Mit der Baumaßnahme wird für die MEW mindestens eine ökologische Durchgängigkeit von Schleuse Neuburg bis Schleuse Garwitz erreicht (ca. 22,5 km). Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren Abschlussdatum: 15.04.2026 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Magdeburg Gerhart-Hauptmann-Straße 16 39108 Magdeburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Wasserstraßen-Neubauamt Berlin Mehringdamm 129 10965 Berlin Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://beteiligung.bund.de/V?s=V-W100034
ID: 5307 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Planänderung umfasst die Veränderung der Baustellenausfahrt im Bereich St. Johann/St 2240. Ort des Vorhabens: Stadt Erlangen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung Abschlussdatum: 15.12.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger WNA Aschaffenburg Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Hockstraße 10 63743 Aschaffenburg Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 15.12.2025.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_MDK_K…
ID: 5221 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee beabsichtigt eine Vertiefung des Liegeplatzes am Stützpunkt in Warnemünde durchzuführen. Der Bauhof Warnemünde verfügt am Pinnengraben, der die Zufahrt zum Seehafen Rostock mit dem Marinestützpunkt Warnemünde verbindet, über einen 150 m langen Anleger mit einem Liegeplatz. Das Gewässer neben dem Liegeplatz weist derzeit im östlichen Teil eine Gewässersohle von etwa NHN –4,50 m und im Übrigen eine von etwa NHN – 6,00 m auf und wird derzeit von dem Mehrzweckschiff ARKONA für das Tagesgeschäft, zum Crewwechsel und Bunkern genutzt. Im Jahr 2026 wird ein neues, größeres Mehrzweckschiff in den Dienst gestellt, so dass ein Ausbauzustand des Liegeplatzes mit einer Solltiefe von - 7,10 m NHN zuzüglich Vorratsmaß von 0,3 m erforderlich wird. Die Baggerung soll auf 160m Länge erfolgen. Ort des Vorhabens: Rostock/Warnemünde Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 WaStrG Abschlussdatum: 01.10.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee Wamper Weg 5 18439 Stralsund Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung gem § 5 Abs. 2 UVPG _clean.pdf
ID: 5159 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Antrag vom 03.07.2025, hier eingegangen am selben Tage, hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH, gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P4, die Feststellung beantragt, ob für das von ihr geplante Vorhaben „ BAB 44 Um- und Ausbau des Parkplatzes Hoppenberg zu einer PWC-Anlage “ eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist oder nicht. Die gemäß § 7 Abs. 4 UVPG zur Vorbereitung der allgemeinen Vorprüfung erforderlichen Angaben wurden in Form der mit dem Antrag eingereichten Unterlagen vorgelegt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde am 21.08.2025 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: Google Maps Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 21.08.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Am Propsthof 51 53121 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH Zimmerstraße 54 10117 Berlin Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1502 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| Umweltprüfung | 1501 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1501 |
| Offen | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1502 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 104 |
| Keine | 8 |
| Webseite | 1424 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 155 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1502 |
| Luft | 138 |
| Mensch und Umwelt | 1502 |
| Wasser | 174 |
| Weitere | 1502 |