Die Unterlagen entstanden im Rahmen der Voruntersuchung zum Ausbau des Seekanals Rostock auf eine Tiefe von NHN -16.xx Meter. Für den ersten Verfahrensschritt gemäß § 5 UVPG beinhalten die Unterlagen den Vorschlag der Träger des Vorhabens zum Untersuchungsrahmen der UVU einschließlich der dafür voraussichtlich beizubringenden Unterlagen. Die Scoping Unterlagen sind Bestandteil der Umweltprüfung, einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur Prüfung von Umweltbelangen in der Bauleitplanung. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind aufgefordert sich frühzeitig im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. In den Scoping Unterlagen wird zusammengeführt, was nach gegenwärtigem Wissensstand und Datenlage der Behörden sowie allgemein anerkannten Prüfmethoden in angemessener Weise von der konkreten Umweltprüfung verlangt werden kann. Das Prüfverfahren erstreckt sich in erster Linie auf die Schutzgüter der Umwelt wie Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft und deren Wechselwirkungen.
Der Datensatz enthält alle städtischen Nivellementpunkte (Höhenpunkte) mit der aktuellen Höhe. Gleichzeitig werden Skizzen und Fotos zur Identifikation der Punkte bereitgestellt. Höhenfestpunkte bilden die Grundlage für weitere Detail- und Ingenieurvermessungen, z.B. für den Straßenbau, Eisenbahn- und Wasserstraßenbau, für die Herstellung von topographischen Karten und geophysikalische Arbeiten.
Hauptverwaltung Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Oberste Naturschutzbehörde Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berliner Forsten Bezirke Untere Naturschutzbehörden Umweltämter Friedhofsverwaltungen Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege (LB) berät in allen Fragen des Naturschutzes. Der Sachverständigenbeirat beschließt Empfehlungen zu grundsätzlichen und aktuellen Fragen von Naturschutz und Landschaftspflege in Berlin Die Landesbeauftragte erstellt oder koordiniert fachliche Grundlagen, z.B. zur Flora Berlins, zu Roten Listen oder zu naturschutzfachlichen Bewertungen. Die Landesbeauftragte organisiert und leitet: Vorträge, Tagungen, Ausstellungen, Führungen und naturschutzfachliche Fortbildungen; gibt Interviews und erstellt Pressemitteilungen, Broschüren und CDs. Die Landesbeauftragte berät und erteilt Auskünfte in grundsätzlichen und speziellen naturschutzfachlichen Fragen. Behörden/Vereine verschiedene Senatsverwaltungen, Landesumweltamt Brandenburg, Bundesamt für Naturschutz, ehrenamtliche Naturschützer und Vereine, speziell Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN), Botanischer Verein von Berlin und Brandenburg, Ökowerk und Stiftung Naturschutz Institutionen im Bauwesen Grün Berlin GmbH, Bauträger im Siedlungsbau, Straßen -, Bahn – und Wasserstraßenbau Forschung Kooperation mit den Berliner Universitäten Politik Abgeordnetenhaus von Berlin, Bundesumweltministerium Denkmalschutz Landesdenkmalamt/Gartendenkmalpflege, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Botanische Gärten Botanischer Garten Berlin-Dahlem, Botanischer Garten Potsdam Weitere Institutionen u.a. Pflanzenschutzamt, Planungs- und Ingenieurbüros, Bürgerinitiativen, Privatpersonen, spez. Nutzergruppen, Schulen, Freilandlabore
Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Landschaftsraum Elbe Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen- Anhalt Halle Sonderheft 3/ 2001 Abkürzungsverzeichnis9 1 1.1 1.1.1 1.1.2 1.2 1.3 1.4 1.5Einführung Arten- und Biotopschutz Allgemeines Politischer Auftrag, Aufgaben und Ziele des ABSP Elbe ABSP in der Raumplanung Die Elbe aus europäischer und nationaler Sicht Fachliche Grundlagen Danksagung11 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.3 2.3.1 2.3.2Landschaftsraum Lage und naturräumliche Gliederung Standortfaktoren im Elbegebiet Geologie und Landschaftsentwicklung Boden und Klima Dynamik und Interaktion der Elbe und ihrer Aue Potenziell natürliche Vegetation Kulturräumliche Bedingungen Besiedlungsgeschichte Nutzungsgeschichte3 3.1 3.2Lebensräume Biotop- und Nutzungstypen (CIR-Luftbildinterpretation) Für den Naturschutz besonders wertvolle Bereiche (Selektive Biotopkartierung) Landschaftsraumbedeutsame Lebensräume Quellen Fließgewässer Annuelle Uferfluren Uferhochstaudenfluren Stillgewässer Niedermoore und Sümpfe Grünland Silbergras-Pionierfluren, Magerrasen und Heiden Weichholzauwälder Hartholzauwälder Erlen-Eschenwälder der Bachauen und Quellbereiche Bruchwälder Mesophile und bodensaure Eichenmischwälder Gehölze Streuobstbestände 3.3. 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 3.3.7 3.3.8 3.3.9 3.3.10 3.3.11 3.3.12 3.3.13 3.3.14 3.3.15 11 11 13 14 14 16 20 21 21 23 23 27 29 54 61 61 62 67 67 72 76 78 80 103 108 112 123 131 145 150 155 164 168 172 176 181 3.4Dessau-Wörlitzer Kulturlandschaft185 4 4.1 4.2 4.2.1 4.2.1.1 4.2.1.2 4.2.1.3 4.2.1.4 4.2.1.5 4.2.1.6 4.2.1.7 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.3 4.2.2.4 4.2.2.5 4.2.2.6 4.2.2.7 4.2.2.8 4.2.2.9 4.2.2.10 4.2.2.11 4.2.2.12 4.2.2.13 4.2.2.14 4.2.2.15 4.2.2.16 4.2.2.17 4.2.2.18 4.2.2.19 4.2.2.20 4.2.2.21 4.2.2.22 4.2.2.23 4.2.2.24 4.2.2.25 4.2.2.26 4.2.2.27 4.2.2.28 4.2.2.29 4.2.2.30 4.2.2.31 4.2.2.32 4.2.2.33 4.2.2.34 4.2.2.35 4.2.2.36 4.2.2.36aPflanzen und Tiere Datengrundlage und Dokumentationsstand Bedeutsame Arten und Artengruppen Pflanzenarten Algen (excl. Charophyceae) Armleuchteralgen (Charophyceae) Großpilze (Eumycota) Phytoparasitische Kleinpilze Flechten Moose (Bryophyta) Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Tierarten Weichtiere (Mollusca) Egel (Hirudinea) Webspinnen (Araneae) Weberknechte (Opiliones) Kiemen- und Blattfüßer (Anostraca et Phyllopoda) Zehnfußkrebse (Decapoda) Eintagsfliegen (Ephemeroptera) Köcherfliegen (Trichoptera) Libellen (Odonata) Ohrwürmer (Dermaptera) Schaben (Blattoptera) Heuschrecken (Saltatoria) Zikaden (Auchenorrhyncha) Pflanzenwespen (Symphyta) Wildbienen (Apidae) und Grabwespen (Sphecidae) Laufkäfer (Carabidae) Wasserkäfer Bockkäfer (Cerambycidea) Buntkäfer (Cleridae et Korynetidae) Marienkäfer (Coccinellidae) Schilfkäfer (Donaciinae) Schröter (Lucanidae) Rüsselkäfer (Curculionidae) Kurzflügler (Staphylinidea) Schmetterlinge (Lepidoptera) Schwebfliegen (Syrphidae) Netzflügler i.w.S. (Neuropteridae) Langbeinfliegen (Dolichopodidae) Raupenfliegen (Tachinidae) Fische und Rundmäuler (Osteichthyes et Cyclostamata) Lurche (Amphibia) Kriechtiere (Reptilia) Vögel (Aves) Säugetiere außer Fledermäusen (Mammalia excl. Chiroptera) Fledermäuse (Chiroptera) Weitere Arten und Artengruppen Makrozoobenthos (ausgewählte Tiergruppen)203 203 205 207 207 214 215 234 246 250 255 288 288 301 305 314 317 322 330 337 342 353 355 357 370 376 380 390 404 413 420 423 426 430 434 437 441 464 468 472 475 480 504 514 519 534 549 560 560 4.2.2.36b 4.2.2.36c 4.2.2.36d 4.2.2.36e 4.2.2.36f 4.2.2.36gAsseln (Isopoda) Wanzen (Heteroptera) Biberkäfer (Leptinidae) Blatthornkäfer (Cetoniidae) Tanzfliegen (Hybotidae (Empididae s.l. partim)) Schnabelfliegen (Mecpotera)561 563 564 565 568 570 5 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.2.1Leitbild und Bewertung Leitbilder für den Landschaftsraum Elbe Bewertung des Arten- und Biotopinventars Aspekt Nutzungsstruktur Aspekt Biotopschutz Landschaftsökologische Bewertung auf Basis der Biotop- und Nutzungstypen (CIR-Interpretation) Bewertung auf Basis der selektiven Biotopkartierung Bewertung ausgewählter Biotoptypen Aspekt Artenschutz571 5.2.2.2 5.2.2.3 5.2.3 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.7.1 6.7.2 6.8 6.9 7 7.1 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.3 7.3.1 7.3.2 7.3.3 7.3.4 7.3.5 7.3.5.1 7.3.5.2 7.3.5.3 7.4 Nutzungen, Nutzungsansprüche und Konflikte Landwirtschaft Forstwirtschaft Trinkwasser und Abwasserbewirtschaftung Fischerei, Jagd, Erholung, Sport und Tourismus Kies- und Sandabbau Siedlung, Gewerbe und Verkehr Schifffahrt und Gewässerunterhalt Geplanter Ausbau von Wasserstraßen zur Verbesserung der Schiffbarkeit Weitere gewässerbauliche Eingriffe und Unterhaltungen Hochwasserschutz und Deichbau/Deichsanierung Register der Gefährdungen Ziele, Anforderungen und Maßnahmen Ziele des Naturschutzes Arten- und Biotopschutz im Rahmen bestehender Nutzungen Anforderungen an die Landwirtschaft Anforderungen an die Forstwirtschaft Anforderungen an den Gewässerunterhalt und die Gewässerentwicklung Deichrückverlegung und Hochwasserschutz Arten- und Biotopschutz im Rahmen naturschutzfachlicher Aufgaben Biotopschutz- und Entwicklungsmaßnahmen Artenschutzorientierte Maßnahmen Maßnahmen zum Prozess- und Ressourcenschutz Effizienzkontrollen und Monitoring Naturschutzrechtliche Sicherung Bestehende Schutzgebiete Erweiterungsbedarf NATURA 2000 Förderprogramme 571 574 574 577 577 579 581 587 593 593 597 604 607 609 612 613 613 614 618 619 622 622 630 630 632 635 638 645 645 652 653 655 657 657 660 661 671
Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 164/01 Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 164/01 Magdeburg, den 29. November 2001 Heyer: Baumaßnahmen an der Elbe auch nach neueren Prognosen wirtschaftlich Partnerschaftliches Verhältnis von Wasserstraßenbau und Naturschutz angestrebt Auch nach den neuen, fortgeschriebenen Prognosen des Bundesverkehrsministeriums sind die laufenden Strombaumaßnahmen an der Elbe wirtschaftlich sinnvoll. Diese Einschätzung vertrat Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Jürgen Heyer (SPD) heute in Magdeburg beim Dialog-Forum Elbe. Die von der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, vom sachsen-anhaltischen Verkehrsministerium und von der Landeshauptstadt Magdeburg gemeinsam veranstaltete Tagung dient dem sachlichen Meinungsaustausch zwischen den Befürwortern und den Kritikern des Verkehrsprojekts. "Tatsächlich sagen die Prognosen, die für den neuen Bundesverkehrswegeplan erstellt wurden, geringere Wachstumsraten für die Binnenschifffahrt voraus als Anfang der neunziger Jahre erwartet", sagte Heyer. "Trotz langsamer wirtschaftlicher Entwicklung in Ostdeutschland wird aber für die Elbe oberhalb Magdeburgs für 2015 eine Steigerung der Verkehrsmenge um 150 Prozent gegenüber 1997 prognostiziert, für die Elbe unterhalb Magdeburgs um 78 Prozent. Das errechnete Kosten-Nutzen-Verhältnis liegt wesentlich höher als für manche Ortsumgehungen wie etwa Schönebeck und Wolmirstedt, die im Land völlig unumstritten sind und allgemein als notwendig anerkannt werden. Wenn schon Investitionen in Straßen gerechtfertigt sind, dann erst recht in den umweltverträglicheren Verkehrsträger Wasserstraße." Heyer unterstrich, er halte ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Wasserstraßenbau und Naturschutz für erstrebenswert und auch für erreichbar. Martin Krems Impressum: Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mwv.lsa-net.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de
Klassifizierung der Binnenwasserstraßen Ziel der Klassifizierung der europäischen Binnenwasserstraßen ist die Förderung eines einheitlichen Binnenwasserstraßennetzes. Grundlage der Klassifizierung sind die räumlichen Abmessungen abgestimmter Schiffstypen, von denen die horizontalen Parameter Länge und Breite die wichtigsten sind. Variabel sind besonders die Abladetiefen und Fixpunkthöhen. Deshalb sind auch die angegebenen Tonnagen nur Orientierungswerte. Das vorliegende Klassifizierungssystem wurde von einer Arbeitsgruppe der ECE erarbeitet und in der Hauptarbeitsgruppe Binnenschiffahrt der ECE im November 1992 als Resolution verabschiedet. Das Klassifizierungssystem ist von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz ( CEMT ) übernommen worden. Das aktuelle System berücksichtigt die gesellschaftlichen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa. Durch Erlass des BMV vom 24. März 1993 wurde das neue Klassifizierungssystem in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eingeführt und die deutschen Binnenwasserstraßen danach bewertet. Die Zuordnung der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes zu den Wasserstraßenklassen (Externer Link) wird aufgrund lokaler Veränderungen insbesondere infolge des Ausbaus der Wasserstraßen jährlich aktualisiert, wobei sich diese Änderungen vorwiegend im Rahmen der mittelfristigen Ausbauziele bewegen. Sowohl das europäische Klassifizierungssystem (PDF, intern) als auch die Zuordnung der Bundeswasserstraßen werden durch Fußnoten, die sich in der Regel auf Einschränkungen beziehen, präzisiert. Stand: 14. November 2022
Der Projekttyp Ausbau von Wasserstraßen beinhaltet das gesamte Spektrum möglicher Ausbaumaßnahmen (einschließlich Fahrrinnenvertiefung und Staustufenbau). Zu den möglichen anlagebedingten Vorhabensbestandteilen zählen die Veränderungen am Gewässerbett selbst wie z. B. Abgrabungen in der Gewässersohle oder in Uferbereichen, Aufschüttungen, Dammschüttungen, Längs- und Querbauwerke oder Staustufen. Hinzu kommen ggf. die Errichtung oder Erweiterung von Anlegestellen, Liegeplätzen, Hafenanlagen, Betriebswegen, Signalanlagen, Schifffahrtszeichen, Beleuchtungsanlagen oder Ähnlichem. Sie stellen z. T. eigenständige Projekttypen dar. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. die Baustelle bzw. das Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und der Baubetrieb, der Baustellenverkehr und die Baustellenbeleuchtung. Verkehrstechnische Parameter zur Darstellung betriebsbedingter Belastungen eines geplanten Ausbauprojektes sind z. B. das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen in: [Anzahl Schiffe] und ggf. das Transportvolumen. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden v. a. durch den Wellenschlag der fahrenden Schiffe ausgelöst. Außerdem sind mit dem Projekttyp nichtstoffliche Emissionen über und unter Wasser (Vibrationen, Schall (Motorengeräusche, akustische Signale), Lärm, Licht), Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Gewässer sowie Barrierewirkungen und Individuenverluste (durch Schiffsschrauben, Wellenschlag, Staustufen, Schleusen etc.) verbunden. Zu den möglichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen gehören auch die regelmäßige Unterhaltung von Dämmen und Böschungen (Pflege der Vegetationsstrukturen) sowie Unterhaltungsarbeiten innerhalb der Wasserstraße (Mahd von Unterwasserpflanzen, Unterhaltungsbaggerungen, Entschlammungen). Siehe hierzu auch den eigenen Projekttyp zu Unterhaltungsmaßnahmen an Wasserstraßen.
Das Projekt "Entwicklung des Zustands von Deckwerken bei Absenkung des technischen Standards" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. 1.1 Ingenieurwissenschaftliche Fragestellung und Stand des Wissens: Zur Förderung der Binnenschifffahrt in Deutschland ist es sinnvoll, eine weitestgehende Befahrbarkeit des Wasserstraßennetzes auch mit großen Binnenschiffen (GMS über 10 m Breite) zu ermöglichen. Dieses Ziel ist mit dem Ausbau vorhandener Wasserstraßen nach den 'Richtlinien für Regelquerschnitte an Binnenschifffahrtskanälen' des BMVBS mit Vertiefung, Verbreiterung und dementsprechend auch neuen, ausreichend bemessenen Böschungs- und Sohlensicherungen realisierbar. Dabei wird ein guter Standard für sichere, wirtschaftliche und unterhaltungsarme Deckwerke sowie hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Gewässerquerschnitt und Schiffsgröße erreicht. Aus ökologischen oder wirtschaftlichen Gründen ist dieser umfängliche Ausbau der Wasserstraßen jedoch nicht in allen Fällen sinnvoll oder durchsetzbar. Um trotzdem eine möglichst weit gehende Befahrbarkeit des Wasserstraßennetzes für große Binnenschiffe zu erhalten, wird zunehmend eine Absenkung des technischen Standards (Standardabsenkung) in Betracht gezogen. Diese Standardabsenkung führt zu verhältnismäßig kleinen Querschnitten (Gewässertiefen und/oder Breite), zu Einschränkungen von Fahrsituationen (Richtungsverkehr, Überholverbote) und zu - bezogen auf die gängigen Bemessungsregeln - unterdimensionierten Deckwerken. Die Standardabsenkung kann zur Überlastung der Wasserstraßen führen, was sich wiederum negativ auf die Sicherheit und Langzeitstabilität der Ufersicherungen, die größtenteils als Deckwerke ausgeführt werden, auswirkt. Derzeit gibt es kein Verfahren, mit dem die Auswirkungen einer Überlastung von Deckwerken auf deren Zustandsentwicklung bzw. den erforderlichen Unterhaltungsaufwand quantifizierbar wäre. Ziel des Forschungsvorhabens ist es ein Verfahren zu entwickeln, mit dessen Hilfe die Auswirkungen einer Standardabsenkung in der Wasserstraße auf die Standsicherheit und Langzeitbeständigkeit von Böschungs- und Sohlensicherungen projektspezifisch prognostiziert werden um dann über die technische und wirtschaftliche Notwenigkeit von Ausbau, Teilausbau oder Ertüchtigung von Ufersicherungen oder auch über verkehrliche Einschränkungen fundiert entscheiden zu können. Deckwerke an Binnenwasserstraßen werden nach den 'Grundlagen zur Bemessung von Böschungsund Sohlensicherungen an Binnenwasserstraßen (GBB)' bemessen. Auf der Basis des GBB wurden die Regelbauweisen (MAR) entwickelt, die unter bestimmten Randbedingungen als standardisierte Bauweisen verwendbar sind. Die Standardbauweisen stellen einen ausreichenden Standard hinsichtlich der Belastbarkeit und der Langzeitbeständigkeit bei geringem Unterhaltungsaufwand dar. Wird dieser Standard abgesenkt, ist mit erhöhtem Unterhaltungsaufwand oder mit Uferabbrüchen zu rechnen. Hier ist eine differenziertere Betrachtung der technischen und wirtschaftlichen Folgen einer Standardabsenkung notwendig. Die Kernfrage ist, wie sich unterbemessene Ufersicherungen mittel- und langfristig entwicke
Das Projekt "Ermittlung der Kräfte bei Ankerwurf auf Kreuzungsbauwerke" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. In der Vergangenheit wurden schon verschiedentlich Naturversuche durchgeführt, um das Verhalten eines geworfenen Ankers zu erkunden. Allerdings beschränkten diese sich auf Angaben zur Eindringtiefe in der Sohle beim Auftreffen bzw. infolge des Schleppvorganges des Ankers. Hierdurch konnten Angaben zur notwendigen Überdeckung eines Kreuzungsbauwerkes abgeleitet werden, um Schäden durch einen schleppenden Anker zu vermeiden, Der Frage nach der Auftreffkraft eines Ankers auf der Sohle wurde dabei nicht nachgegangen. Bei bisherigen Untersuchungen zur Ankerwurfproblematik über Bauwerken (z.B. Emstunnel bei Leer, neuer Elbtunnel in Hamburg) wurden die Kräfte anhand von abgeschätzten Eingangswerten vermutlich auf der sicheren Seite liegend ermittelt, zu deren Genauigkeit und Plausibilität keine Angaben gemacht werden können. Ausgelöst durch geringe Überdeckungshöhen über dem Straßentunnel unter dem NOK bei Rendsburg soll im Rahmen eines FuE-Vorhabens die Kraft-Zeit-Funktion in Abhängigkeit von Ankergröße und Ankerfallgeschwindigkeit ermittelt werden. Speziell für den Straßentunnel in Rendsburg ist die Frage zu klären, ob die vorhandene Tunneldecke einem aus dem vorhandenen Verkehr im NOK zu erwartenden Ankerwurf standhält. Gleichzeitig ist geplant, anhand der durchzuführenden Untersuchungen die notwendigen Voraussetzungen für eine Ermittlung der Kräfte bei beliebigen Kreuzungsbauwerken unter den Wasserstraßen, ggf. auch Kanalbrücken, zu schaffen. Im Rahmen des Ausbaus von Wasserstraßen mit Verbreiterung bzw. Vertiefung der Fahrwasserrinne wird sich die Frage der Ankerwurfsicherheit von Bauwerken innerhalb der WSV stellen. Ziel ist die Präzisierung der Eingangsparameter für die Ermittlung der Auftreffkräfte eines geworfenen Ankers auf ein Bauwerk unter Berücksichtigung der Dämpfungseigenschaften einer Überdeckung. Dadurch wird es möglich sein, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Ankerwurfsbemessung optimal zu verknüpfen.
Das Projekt "Ausbreitung von Schadstoffen aus Deponien im Untergrund aus klueftigem Fels unter Beruecksichtigung der Verformbarkeit des Felses unter Belastung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl und Institut für Grundbau, Bodenmechanik, Felsmechanik und Verkehrswasserbau durchgeführt. Die zunehmende Verknappung fuer Deponiezwecke geeigneter Areale fuehrt dazu, dass immer haeufiger auch Standorte im Fels, wie zB aufgelassene Steinbrueche, als Deponiestandorte in Betracht gezogen werden. Fuer eine Gefahrenabschaetzung einer solchen Deponie im Fels ist es darum notwendig, Verfahren zur Bestimmung des Stofftransportes im gekluefteten Fels zu erarbeiten. Der vorliegende Antrag hat daher zum Ziel, ein Programm zu entwickeln, das den konvektiv-dispersiven Stofftransport in Kluftsystemen und den diffusiven Stofftransport im Fels fuer nichtstationaere Zustaende berechnen kann. Die Aenderung der hydraulischen Verhaeltnisse im gekluefteten Fels bei Beanspruchung des Felses durch die Deponierung soll ebenfalls beruecksichtigt werden.
Origin | Count |
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Bund | 45 |
Land | 5 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 41 |
Text | 4 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 43 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 48 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Keine | 25 |
Webseite | 23 |
Topic | Count |
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Boden | 38 |
Lebewesen & Lebensräume | 43 |
Luft | 31 |
Mensch & Umwelt | 48 |
Wasser | 34 |
Weitere | 48 |