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Gesetzlich geschützte Biotope (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.

Gesetzlich geschützte Biotope (Linfos) Kreis Kleve

Dieser Datensatz zeigt die räumliche Lage der gesetzlich geschützte Biotope im Kreis Kleve nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW an. Geschützte Biotope sind gefährdete Lebensräume, die einem pauschalen gesetzlichen Schutz unterliegen (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG). Alle Maßnahmen bzw. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Biotope führen, sind verboten. Der Schutz gilt per Gesetz, d. h. ohne dass eine Schutzgebietsausweisung oder eine Kartierung der Biotope erforderlich ist. Die Kartierung der Biotope durch das LANUK und die Unterrichtung der Grundeigentümer durch die Untere Landschaftsbehörde haben einen rein deklaratorischen Charakter. In NRW stehen folgende Biotope unter gesetzlichem Schutz: 1. Natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Offene Binnendünen, natürliche Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder. Die gesetzlich geschützten Biotope werden in NRW im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und in einer landesweiten Datenbank dokumentiert. Die Daten stehen Dritten über das Fachinformationssystem „Gesetzlich geschützte Biotope in NRW“ auf der Internetseite des LANUK zur Verfügung. Die Daten stammen vom LANUK NRW (https://www.wfs.nrw.de/umwelt/linfos) und sind auf dem Kreis Kleve räumlich gefiltert.

Naturschutzgebiet (NSG) Verlandungszone Köthener See

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald" des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12.09.1990, geändert durch Verordnung vom 19.05.2014

Numerische Modellierung des Suspensionstransports zur Berücksichtigung des lateralen Sedimentaustauschs

Ziel des Projektes ist der Nachweis der numerischen Modellierbarkeit des lateralen Sedimentaustauschs von nicht-kohäsivem Material zwischen Vorland bzw. Buhnenbereich und Hauptgerinne an Binnenwasserstraßen sowie eine Verbesserung der langfristigen morphodynamischen numerischen Modellierungen durch die Berücksichtigung des Suspensionstransports. Aufgabenstellung und Ziel Sedimenttransportprozesse werden bislang in den numerischen flussbaulichen Modellen der Abteilung Wasserbau im Binnenbereich nahezu ausschließlich als Geschiebetransport abgebildet. Die Limitierungen durch diese Vereinfachung sind gering, sofern das vorrangige Interesse der Untersuchungen dem Hauptstrom gilt. Allerdings werden u. a. durch die Anforderungen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie in den Projekten an Binnenwasserstraßen zunehmend Fragestellungen aufgeworfen, die das Vorland und die Interaktion zwischen Vorland und Hauptgerinne betreffen (z. B. Verlandungen von Vorlandgewässern). Bei zunehmendem Strömungsangriff gerät das als Geschiebe transportierte Material in Suspension; es trägt somit nicht nur zur Sohlentwicklung im Hauptstrom bei, sondern gelangt in Abhängigkeit der Korngröße in die Buhnenfelder und auf das Vorland bzw. wird dort wieder remobilisiert und gegebenenfalls erneut in den Hauptstrom eingetragen. Der seitliche Ein- und Austrag kann somit einen nicht unerheblichen Anteil an der Sedimentbilanz haben. Fragestellungen zu Verlandungstendenzen auf dem Vorland oder zur morphologischen Entwicklung von Vorlandgewässern können nur unter der Berücksichtigung von Suspensionstransport beantwortet werden. Die Anschlüsse zwischen Hauptgerinne und Vorlandgewässer sind oft nicht sohlnah realisiert, um bewusst den Geschiebeeintrag zu verhindern. Ein Materialeintrag auf das Vorland und in die Vorlandgewässer erfolgt dabei vorwiegend in Suspension. Ziel des Projektes ist der Nachweis der numerischen Modellierbarkeit des lateralen Sedimentaustauschs von nicht-kohäsivem Material zwischen Vorland und Hauptgerinne an Binnenwasserstraßen sowie eine Verbesserung der langfristigen morphodynamischen numerischen Modellierungen durch die Berücksichtigung des Suspensionstransports. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Mithilfe von prognosefähigen hydro-morphodynamischen Modellen für Geschiebetransport und Transport in Suspension können Projekte mit zunehmend ökologisch geprägten Fragestellungen effektiv und mit belastbaren Ergebnissen bearbeitet werden. Zudem ist eine Verbesserung der langfristigen morphodynamischen Modellierungen durch die Berücksichtigung der Suspensionsvorgänge zu erwarten. Untersuchungsmethoden Neben einem intensiven Literaturstudium werden in dem Vorhaben vor allem zweidimensionale tiefengemittelte bzw. dreidimensionale numerische Modelle unter Verwendung des Programmpakets openTELEMAC eingesetzt. Zunächst soll das numerische Modell anhand von Labormodellversuchen zum lateralen Sedimentaustausch validiert werden. Dazu gehören auch Sensitivitätsuntersuchungen für eine geeignete kombinierte Suspensions- und Geschiebetransportmodellierung an Bundeswasserstraßen im Binnenbereich. Anschließend können verschiedene Fragestellungen zum lateralen Sedimentaustausch an Prinzipmodellen und spezifischen Flussabschnitten bearbeitet werden, wie z. B. Fragen zur Vermeidung von Sedimentablagerungen bei der Anbindung von Vorlandgewässern an das Hauptgerinne und der kausale Zusammenhang zwischen der Hydrodynamik und dem lateralen Sedimenteintrag bzw. -austrag zwischen Hauptgerinne und Buhnenfeldern.

Biotoptypen 2013

Biotoptypen Nach dem die Ersterfassung der Biotope Berlins (Primärdaten) abgeschlossen ist wurden die Ergebnisse mit den Sekundärdaten zu einer flächendeckende Karte der Biotoptypen zusammengeführt. Es liegen für über 80.000 Biotope Informationen vor. Die GIS- und Sachdaten können für verschiedenste Bilanzierungsabfragen genutzt werden. Zusammengefasst in 12 Klassen der wichtigsten Biotoptypen ergibt sich für Berlin folgendes Bild: Moore, Sümpfe, Röhrichte, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, offene Binnendünen, Zwergstrauchheiden, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Kiefern-Eichenwälder, Eichen-Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, Mager- und Trockenrasen, Feuchtwiesen, Frischwiesen, Kies-, Sand- und Mergelgruben, Feldhecken und Obstgehölze in der freien Landschaft sind in Berlin gesetzlich geschützte Biotope . Sie sind die bedeutendsten aber gleichzeitig auch die gefährdetsten Biotoptypen. Die vorhandenen Gebiete werden detailliert anhand ihres Lebensraumes, der Flora und Fauna – Ausstattung sowie Gefährdungen und Beeinträchtigungen beschrieben. Zusätzlich werden Hinweise zu Pflege und Biotoperhalt gegeben. Karte „Biotoptypen – gesetzlich geschützte Biotope“ Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope enthält nur Daten für die als Primärdaten erhobenen Flächen. Sie zeigt alle Biotope, die nach fachlicher Einschätzung des Gutachters (Kartierer) unter den gesetzlichen Schutz gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit §28 des NatSchGBln fallen. Ob diese gutachterliche Bewertung tatsächlich anzuwenden ist, bedarf allerdings der Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde . Bei nicht eindeutiger rechtlicher Zuordnung durch den Kartierer/Gutachter bzw. nicht einzeln vor Ort untersuchten Biotopen wird der unsichere Schutzstatus mit dem Symbol §? dargestellt. Dies betrifft 4.000 Fälle. Mit der Kennzeichnung dieser Flächen soll aber auch auf dort noch vorhandenen Potenziale hingewiesen werden. Die verwendeten Farben und Signaturen entsprechen den Biotoptypen der “Karte 05.08.1 Biotoptypen”. Flächen ohne gesetzlichen Schutzstatus und Flächen die nur über Sekundärdaten erfasst wurden sind in der Karte nicht dargestellt. Die Bilanzierung der Primärdaten ergibt nachfolgende Flächenbilanz der gesetzlich geschützten Biotope. Weitere gesetzlich geschützte Biotope sind bei den Flächen der Sekundärdaten zu erwarten. Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie Die Karte der FFH-Lebensraumtypen zeigt alle Biotope, die nach fachlicher Einschätzung des Gutachters (Kartierers) auf Grundlage des “Handbuches zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie” (Ssymank u.a. 1998) bzw. des “Kataloges der natürlichen Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie in Brandenburg” (LUA 2002) einem FFH-Lebensraumtyp (LRT) entsprechen oder einem Komplex mit einem LRT zuzurechnen sind. Lebensraumty vollflächigen Farben, LRT-Komplexe in farbigen Schraffuren dargestellt . Biotope ohne FFH-Zugehörigkeit sind in dieser Karte eierschalenfarbig (Flächen) bzw. grau (Linien und Punkte) dargestellt. Flächen wo nur Sekundärdaten vorliegen sind in der Karte nicht enthalten. Als LRT-Komplexe werden Biotoptypen bezeichnet, die mit den eigentlichen FFH-Lebensraumtypen in Zusammenhang (Komplexen) einen Lebensraum bilden aber nicht die erforderliche Qualität aufweisen. Ziel ist es die Komplexe zu Lebensraumtypen zu verbessern, daher unterliegen diese ebenfalls den Zielen der FFH-Richtlinie. Zur besseren Unterscheidung der FFH-Lebensraumtypen wurde eine eigene Farb- und Signaturdarstellung entwickelt, welche die in Berlin vorkommenden LRT zu Gruppen zusammenfasst, denen jeweils eine Farbsignatur gemäß Legende FFH-LRT zugeordnet ist. Biotope, die LRT-Komplexen zugerechnet werden, sind mit schraffiert (Flächen) bzw. gepunktet (Linien) bzw. umrandet (Punkte) dargestellt. Zur Erkennbarkeit der einzelnen LRT ist bei Flächenbiotopen der jeweilige LRT-Code dargestellt (rote Schrift). Biotoptypen Datenquellen Um die Karten des Projektes “Flächendeckende Biotoptypenkartierung” interpretieren zu können ist es unverzichtbar die Erhebungsmethode jeder einzelnen Fläche zu kennen. Diesem Zweck dient die Karte Biotoptypen-Datenquelle. Die Karte der Datenquellen lokalisiert die Abgrenzung und Einordnung der Biotoptypen gemäß Berliner Biotoptypenliste. Sie stellt die Primär- und Sekundärdaten anhand ihrer Erhebungsmethodik dar. Primärdaten sind Erhebungen auf Basis von Gelände- und Luftbild-Kartierungen. Sekundärdaten sind umgeschlüsselte Daten des Umweltatlas (Stadtstruktur), der Grünflächen-, Friedhofs- und Kleingartenkataster sowie der Gewässerkarte (Kleingewässer). 1. Biotopkartierungen (Primärdaten, terrestrisch erhoben) – alle Wälder, Natura-2000Gebiete, NSG/LSG und naturschutzfachlich wertvolle Flächen (Außenbereich) 2. Biotoptypen (Primärdaten Luftbilderhebung) die mit aktuellen Luftbildern erhoben wurden 3. Stadtstrukturdaten aus dem Umweltatlas Berlin, welche in Biotoptypen umgeschlüsselt wurden (Sekundärdaten) – insbesondere bebaute Bereich, Industrie und Gewerbeflächen 4. Umschlüsselung vorhandener Daten aus dem Grünflächen-, Friedhofs- und Kleingartenkataster Etwa 38.500 ha Fläche der “Biotoptypenkarte Berlin” wurde auf der Grundlage von Primärdaten kartiert und 50.500 ha auf der Grundlage von Sekundärdaten erfasst. Biotoptypen Biotopwerte Erwartungsgemäß spiegeln die in der Karte der Biotopwerte mit den höchsten Werten (extrem hoch) dargestellten Flächen, die gesetzlich geschü;tzten Biotope und die nach der FFH-Richtlinie ausgewiesenen Gebiete wieder. Da es sich hierbei meist um noch relativ naturnahe Flächen der Wald-, Gewässer- und Uferbereiche handelt, befinden sich die überwiegende Zahl in den stadtferneren Gebieten von Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinikendorf und Treptow-Köpenick. Flächen mit sehr hohen oder hohen Biotopwerten finden sich aber auch in stärker genutzten Gebieten wie zB. dem Flughafen Tegel, im Schloßpark Charlottenburg oder in der Jungfernheide oder der Wuhlheide. Über die Sachdatenanzeige kann zu jeder selektierten Fläche die Punktezahl der Biotopbewertung bzw. des Konfliktpotenziales bei möglichen Umnutzungen eingesehen werden.

Biotoptypen 2024

Karte „Biotoptypen 2024“ Im Ergebnis liegen für über 80.000 Biotope Informationen vor. Zusammengefasst in 12 Klassen der wichtigsten Biotoptypen ergibt sich für Berlin folgendes Bild: In der Tabelle sind sowohl die Flächengrößen der verschiedenen Klassen für die vorherige Version der Biotoptypenkarte als auch der aktualisierten Version 2024 aufgeführt. Bei der Interpretation der Änderung muss immer bedacht werden, dass die Erfassungsmethoden sich teilweise unterschieden haben. So wurden für die Biotoptypenkarte 2013 auf dem Großteil des Stadtgebiets Biotope aus Fachdatensätzen abgleitet (Sekundärdaten), während in der Biotoptypenkarte 2024 für alle Gebiete ohne vorliegende terrestrische Kartierungen eine Luftbildinterpretation durchgeführt wurde. Geringfügige Änderungen können auf diese verschiedenen Erfassungsmethoden zurückgeführt werden. In der Klasse der Fließ- und Standgewässer ist beispielswiese davon auszugehen, dass es real keine großen Änderungen der Gewässerfläche gab, diese jedoch in der Biotoptypenkarte 2024 exakter abgegrenzt wurde. Es wurde z.B. darauf geachtet, dass auch Kleinstgewässer als Flächenbiotope abgegrenzt werden, um eine möglichst vollständige Kulisse der Standgewässer zu erhalten. Weiterhin können auch spezielle Kartierregeln zu einem Wechsel zwischen den Klassen führen ohne eine tatsächliche Änderung des Biotops. So wurden für die Biotoptypenkarte 2024 beispielsweise Verkehrsbegleitgrünflächen ohne Gehölzbewuchs als Ruderale Wiese (05113) erfasst, während derartige Flächen in der Biotoptypenkarte 2013 häufiger als Ruderalflur in der Klasse 03 erfasst wurde. Andere Entwicklungen lassen sich auf eine erwartbare Entwicklung der Landnutzung zurückführen. Die Flächengröße der bebauten Gebiete (Klasse 12) ist z.B. um etwa 1.400 ha gestiegen, während der Anteil der Grün- und Freiflächen (Klasse 10) und der der Anthropogenen Rohbodenstandorte und Ruderalfluren (Klasse 03) gesunken ist. Neue Bebauung entsteht demnach oft auf Ruderalflächen oder zuvor begrünten Freiflächen des Siedlungsbereiches. Auffällig ist eine relativ starke Abnahme der Fläche der Rohbodenstandorte und Ruderalfluren (Klasse 03) um etwa 640 ha. Dies lässt sich neben der bereits erwähnten Neubebauung auch auf eine Sukzession auf diesen Flächen zurückführen. Demnach entwickeln sich Ruderalgesellschaften bei fortschreitender Sukzession durch Verbuschung und Bewuchs in Biotope der Gruppe Gebüsche, Baumreihen und Baumgruppen (Klasse 07), die mit einem Zuwachs von etwa 1.400 ha deutlich in der Flächengröße gestiegen ist. Karte „Gesetzlich geschützte Biotope 2024“ Moore, Sümpfe, Röhrichte, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, offene Binnendünen, Zwergstrauchheiden, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Kiefern-Eichenwälder, Eichen-Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, Mager- und Trockenrasen, Feuchtwiesen, Frischwiesen, Kies-, Sand- und Mergelgruben, Feldhecken, Obstgehölze in der freien Landschaft und Trockenmauern sind in Berlin gesetzlich geschützte Biotope . Sie sind die bedeutendsten aber gleichzeitig auch die gefährdetsten Biotoptypen. In der Karte „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ werden die Biotope dargestellt, die nach fachlicher Einschätzung des Kartierers/der Kartiererin unter den gesetzlichen Schutz gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit §28 des NatSchGBln fallen. Ob diese gutachterliche Bewertung tatsächlich anzuwenden ist, bedarf allerdings der Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde. Wenn eine eindeutige Feststellung des Schutzstatus bei der Kartierung nicht möglich war, z.B. bei Flächen, die nur im Luftbild kartiert wurden, wird der potentielle, jedoch nicht gesicherte Schutzstatus beim Attribut „Gesetzlicher Schutz“ durch eine 2 gekennzeichnet. Einer Fläche mit eindeutigem Schutzstatus wird eine 1 zugeordnet. Karte „Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024“ Die Karte „Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024“ zeigt alle Biotope, die nach fachlicher Einschätzung auf Grundlage des “Handbuches zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie” (Ssymank u.a. 1998) bzw. des “Katalogs der natürlichen Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie in Brandenburg” (LUA 2002) einem FFH-Lebensraumtyp (LRT) entsprechen oder einem Komplex mit einem LRT zuzurechnen sind. Als LRT-Komplexe werden Biotoptypen bezeichnet, die mit den eigentlichen FFH-Lebensraumtypen in Zusammenhang (Komplexen) einen Lebensraum bilden aber nicht die erforderliche Qualität aufweisen. Ziel ist es die Komplexe zu Lebensraumtypen zu verbessern, daher unterliegen diese ebenfalls den Zielen der FFH-Richtlinie. Dargestellte Lebensraumtypen wurden grundsätzlich terrestrisch kartiert, eine Zuorndung aus dem Luftbild erfolgte nicht. Karte „Kartiermethode 2024“ Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen (siehe auch Kapitel „“Methodik“). Nur auf einem Teil des Stadtgebietes erfolgte eine Neuerfassung der Biotope durch Luftbildinterpretation, während auf einem anderen Teil terrestrische Kartierungen seit 2015 übernommen wurden und auf einem dritten Teil ältere Kartierungen aus der Biotoptypenkarte 2013 übernommen und aktualisiert wurden. Dies führt dazu, dass das Ergebnis der Kartierung sich hinsichtlich Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf Grund der unterschiedlichen Erfassungsmethoden unterscheidet. In der Karte werden die Kategorien Luftbildkartierung, terrestrische Kartierung und Primärdaten aus der Biotoptypenkarte 2013 (im Luftbild überprüft) unterschieden.

Geologische Skizze 2007

Die heutige Oberflächenform Berlins wurde hauptsächlich durch die Weichsel-Kaltzeit geprägt. Sie hat der Stadt gleichsam ihren morphologischen Stempel aufgedrückt (Abb. 4). Naturräumlich erscheint die Stadt dreigeteilt und besteht aus der Barnim-Hochfläche im Norden, der Teltow-Hochfläche gemeinsam mit der Nauener Platte im Süden sowie dem morphologisch tiefgelegenen Warschau-Berliner Urstromtal (Abb. 5). Ergänzt wird das geomorphologische Erscheinungsbild durch die Niederungen des Panketals und der Havelseenkette . Die Barnim-Hochfläche , eine weichselkaltzeitliche Grundmoränenplatte, befindet sich im nördlichen Teil. Hier bestimmt die Grundmoräne im Wechsel mit Schmelzwassersanden der Weichsel-Kaltzeit die Oberfläche. Die weichselzeitliche Grundmoräne wird zum großen Teil direkt von der Grundmoräne der Saale-Kaltzeit unterlagert. Es sind aber auch Schmelzwassersande verbreitet, die beide Grundmoränen trennen. Im Nordwesten wird die Hochfläche vom etwa Nordnordost-Südsüdwest verlaufenden Panketal mit Talsandablagerungen durchquert. Im Ortsteil Lübars des Stadtbezirkes Reinickendorf befindet sich ein kleinräumiger Bereich, in dem der tertiäre Rupelton durch salztektonische Vorgänge oberflächennah ansteht. Sonst kommt dieser erst in größeren Tiefen von ca. 150 bis 200 m unter Gelände vor. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde dieser Ton im Tagebau abgebaut und in einem dort errichteten Ringofen zu Ziegeln gebrannt. Berühmte Bauten wie das Rote Rathaus und das Rathaus Reinickendorf sind z. T. aus diesen Ziegelsteinen errichtet worden. Nach dem Ende des Abbaus bildete sich durch Einströmen von Grundwasser in die ehemalige Tongrube ein See, der heute als Freibad genutzt wird. Das Warschau-Berliner Urstromtal ist durch Akkumulation glazifluviatiler, teils auch fluviatiler Sande und Kiese größerer Mächtigkeit (bis etwa 50 m) gekennzeichnet und durchzieht die Stadt von Ost nach West und quert den Innenstadtbereich. Örtlich sind Geröllhorizonte und Geschiebemergelreste eingelagert (ASSMANN 1957). Lokal werden die Talsande von jüngeren holozänen Sedimenten (organisch durchsetzte Sande, Torf und Mudde sowie Dünen) unterschiedlicher, teils beträchtlicher Mächtigkeiten überdeckt. Der südliche Bereich wird von der Teltow-Hochfläche und westlich der Havel von der Nauener Platte , beides ebenfalls weichselkaltzeitlichen Grundmoränenplatten, eingenommen. Hier bestimmt im östlichen Teil der Teltow-Hochfläche die Grundmoräne im Wechsel mit Schmelzwassersanden der Weichsel-Kaltzeit die Oberfläche. Die weichselzeitliche Grundmoräne wird ebenfalls zum Teil direkt von der Grundmoräne der Saale-Kaltzeit unterlagert, es sind aber auch Schmelzwassersande verbreitet, die beide Grundmoränen trennen. Der westliche Teil ist überwiegend durch mächtige Schmelzwassersandabfolgen geprägt. Die Nauener Platte ist zu etwa gleichen Teilen aus Schmelzwassersanden und Grundmoräne aufgebaut. Die Einheiten auf der Karte lassen sich von den älteren zu den jüngeren Schichten (von unten nach oben) wie folgt beschreiben: Sedimente des Tertiärs Rupelton Als tertiäres Sediment ist nur in einem kleinräumigen Vorkommen im Ortsteil Lübars östlich des Hermsdorfer Sees der Rupelton des Oligozäns anzutreffen. Petrografisch handelt es sich um einen hellgrauen bis olivgrgrünen, kalkhaltigen schluffigen Ton und tonigen Schluff mit geringem Feinsandgehalt. Die bisweilen eingelagerten Kalksteinlinsen (Septarien), die durch Sammelkristallisation entstanden sind, haben ihm auch den Namen „Septarienton“ verliehen. Auf Grund seines Tonanteils stellt der Rupelton ein bindiges Sediment dar, das ein sehr geringes Wasserleitvermögen besitzt (Grundwasserstauer). Durch seine große Mächtigkeit von rd. 80 m stellt er in Berlin wie auch in weiten Teilen Norddeutschlands die Barriere zwischen dem unteren Salz- und dem oberen Süßwasserstockwerk dar. Sedimente des Quartärs Schmelzwassersand Zu diesem glazifluviatilen Sediment werden die über, innerhalb und unter der weichselzeitlichen Grundmoräne abgelagerten Schmelzwassersande gezählt. Sie wurden durch das vom Gletscher abschmelzende Wasser transportiert und in wechselnden Lagerungsformen und Korngrößen abgelagert. Die über der Grundmoräne weit verbreiteten Schmelzwassersande können einen Anteil von spätpleistozänen bis holozänen Abschwemmmassen enthalten. Sie können vom schluffigen Feinsand bis zum Grobsand ein sehr unterschiedliches Körnungsspektrum mit einer zum Teil sehr variablen Mächtigkeit aufweisen. Lokal sind Schmelzwassersande auch unter der weichselzeitlichen Grundmoräne verbreitet. Innerhalb dieser Bereiche trennen diese glazifluviatilen Fein- bis Grobsande die obere, weichselzeitliche Grundmoräne von der unteren, saalezeitlichen Grundmoräne. Des Weiteren treten innerhalb des Geschiebemergels inglaziale Sande auf, die meist nur eine lokale Verbreitung finden und im Allgemeinen auch nur eine geringe Mächtigkeit aufweisen. Diese Sande sind petrografisch nicht von den glazifluviatilen Schmelzwassersanden zu unterscheiden, so dass die Grenzziehung zwischen weichsel- und saalekaltzeitlichem Geschiebemergel oft schwierig ist. Auf Grund ihres rolligen Charakters besitzen die Schmelzwassersande ein hohes Wasserleitvermögen und stellen einen guten Grundwasserleiter dar. Geschiebelehm/-mergel der Weichsel-Kaltzeit Die Grundmoräne des Brandenburger Stadiums der Weichsel-Kaltzeit bildet, örtlich von Schmelzwassersanden überlagert, einen zusammenhängenden Horizont aus Geschiebemergel von 5 – 10 m (z. T. auch über 10 m) Mächtigkeit. Petrografisch handelt es sich zumeist um schwach tonige, schluffige, kalkhaltige Sande mit einem geringen Anteil an Kies sowie Steinen und selten Findlingen. An der Oberfläche ist der Geschiebemergel durch Verwitterung zu Geschiebelehm entkalkt. Auf Grund seines Ton- und Schluffanteils stellt der Geschiebemergel bzw. -lehm ein bindiges Sediment dar, das ein geringes Wasserleitvermögen besitzt (Grundwassergeringleiter). In den durch Sande überdeckten Bereichen sowie am Hochflächenrand ist die Grundmoräne meist infolge von Erosion ihrer Mächtigkeit reduziert. Die durch die Gletscher mitgeführten oder aus den Grundmoränen erodierten Findlinge sind im ganzen Stadtgebiet anzutreffen. Talsand im Bereich des Urstromtales und der Nebentäler Mit zunehmendem Abschmelzen des Weichseleises kam es zur Herausbildung des Warschau-Berliner Urstromtals . Seine Entwicklung erfolgte mehrphasig. Sowohl die Schmelzwässer des älteren Stadiums der weichselzeitlichen Vereisung (Frankfurter Staffel), als auch die des jüngeren Stadiums (Pommersche Eisrandlage) nutzten die Talung als Abflussbahn nach Nordwesten in Richtung Elbe zur Nordsee. Im Urstromtal ist der Talsand überwiegend mehr als 10 m mächtig, darunter folgen die Sedimente der Saale-Kaltzeit. In den oberen Lagen ist der Talsand fein- bis mittelkörnig, z. T. schwach schluffig, mit zunehmender Tiefe wird er gröber und enthält hier häufig kiesige Beimengungen. Die weichsel- und auch die saalekaltzeitliche Grundmoräne ist überwiegend erodiert, so dass die weichselkaltzeitlichen Sande hier meist direkt von älteren Sanden (manchmal bis in mehr als 50 m Tiefe) unterlagert werden. Im Panketal , einem Nebental des Urstromtales, ist die gleiche Sandabfolge anzutreffen, nur beträgt deren Mächtigkeit selten mehr als 10 m. Lokal treten Geschiebemergeleinlagerungen auf, die als Erosionsreste sowohl der weichselkaltzeitlichen als auch der saalekaltzeitlichen Grundmoräne gedeutet werden. Auf Grund seines rolligen Charakters besitzt der Talsand ein hohes Wasserleitvermögen und stellt einen guten Grundwasserleiter dar. Sedimente des Holozäns Dünen Während der noch kalten, trockenen und vegetationsarmen Phase des Weichsel-Spätglazials kam es zur Aufwehung von Dünen und Flugsandfeldern. Große Flugsandgebiete und ausgedehnte Dünenfelder sind in Berlin keine Seltenheit und treten häufig an den Rändern der großen Niederungen im Urstromtal auf. In Tegel, Spandau und Friedrichshagen sind dabei die weitflächigen und vor allem auch bis zu 30 m hohen Dünen (Ehrenpfortenberg) aufgeweht worden. In Spandau kam es auch zur Ausbildung von Parabeldünen. Die Grundmoränenflächen blieben weitgehend frei von Dünen, da die dort vorherrschenden bindigen Ablagerungen nur wenig oder kein Material für Flugsandbildungen liefern konnten. Das Kornspektrum der Dünensande besteht aus Feinsand mit Mittelsandanteilen. Torf, Mudde Nach dem endgültigen Abtauen des weichselzeitlichen Toteises entstanden Hohlformen, in denen dann bereits meist im Weichsel-Spätglazial die Sedimentation verschiedener Muddetypen und/oder humos-sandiger Bildungen einsetzte, die bis ins Holozän andauerte. Stellenweise können diese Ablagerungen bis zu 40 m mächtig werden (Museumsinsel, Tiefwerder). Der Laacher See-Tuff, eine geringmächtige Ablagerung eines Vulkanausbruchs aus der Eifel (9.350 v. Chr.), wurde in diesen Mudden an einigen Stellen Berlins nachgewiesen (PACHUR & RÖPER 1984 und LIMBERG 1991). Einhergehend mit der fortschreitenden Verlandung der Seen und sonstiger Wasserflächen, im Niederungs- wie auch im Hochflächenbereich, kam es zur Entstehung von weitflächigen Niedermooren (Torfe) und Moorerdearealen (Vermischung von organischer und mineralischer Substanz). Die holozänen Bildungen verteilen sich mit kleineren oder auch größeren, zusammenhängenden Flächenanteilen über das gesamte Stadtgebiet, wobei die Hauptverbreitungsgebiete jedoch in den Niederungen des Urstromtals und innerhalb von Talungen auf den Hochflächen liegen. Die fluviatilen Auensedimente der Spree lassen sich aufgrund der anthropogenen Veränderungen der Landschaft (Bebauung, Laufverlegung) häufig nicht mehr von Urstromtalsedimenten trennen. Anthropogene Veränderung der Landschaft Die Landschaft des Ballungsraumes Berlin ist durch den Menschen nachhaltig überprägt worden. Schon seit dem Neolithikum, vor etwa 5.000 Jahren, griff er verändernd in die Landschaft ein. Im Mittelalter führten großflächige Rodungen erneut zu Sandverwehungen mit einzelnen Dünenbildungen im Urstromtal (LIMBERG 1991). Der mittelalterliche Mühlenstau und die Trockenlegung von Sümpfen beeinflussten durch die veränderten Grundwasserverhältnisse die Entwicklung der Moore. Durch natürliche und künstliche Flussverlegungen entstanden Altwasserläufe. Stadtgräben wurden angelegt und später wieder verfüllt. In dem damals noch sumpfig ausgebildeten Urstromtal wurden Dämme als Verkehrswege für Straßen (Kurfürstendamm, Kaiserdamm) und Eisenbahnen gebaut und befestigt. Später schüttete man Niederungsgebiete großflächig auf. Zahlreiche stillgelegte Kiesgruben innerhalb des Urstromtals sind heute Baggerseen, die Grundwasserblänken darstellen (Großer Spektesee, Habermannsee). Bauschutt, besonders Kriegstrümmerschutt wurde zu Halden oder Bergen (Teufelsberg, Volkspark Prenzlauer Berg) aufgeschüttet. Letztendlich hat die Urbanisierung in weiten Teilen die Landschaft des Stadtgebietes so stark überprägt, dass in vielen Fällen die ursprünglichen morphologischen oder geologischen Formen nur schwer erkennbar sind. Große Baumaßnahmen im Urstromtal, die über lange Zeit eine Grundwasserabsenkung erforderten, führten in Gebieten mit mächtigen organogenen Schichten des Holozäns (schlechter Baugrund) in einigen Fällen zu Setzungserscheinungen mit starken Bauschäden. So mussten z. B. im „Nassen Dreieck“ in Charlottenburg und in Mitte (alter Friedrichstadtpalast) ganze Häuser abgerissen werden, da die langjährigen Grundwasserabsenkungen durch den U-Bahnbau einerseits Geländesetzungen erzeugten aber andererseits auch die Pfähle, auf denen die Häuser gegründet waren, beschädigt hatten.

Carassius carassius (Linnaeus, 1758) Karausche Süßwasserfische und Neunaugen Stark gefährdet

Karauschen kommen in allen Ländern vor, doch sind die Bestände offenbar fast überall stark bis sehr stark vermindert. In manchen Ländern gibt es nur noch einzelne Populationen dieser Art, während sie vor allem in Mecklenburg-Vorpommern noch recht verbreitet ist und als häufig eingestuft wird. Die Karausche gehört zu den Fischarten, deren Häufigkeit in den letzten zehn Jahren weiter abgenommen hat. 2009 wurde noch eine kurzfristige Abnahme unbekannten Ausmaßes angenommen, nun gehen die Expertinnen und Experten überwiegend von einer mäßigen Abnahme aus. Auch die Ergebnisse der quantitativen Analyse stützen die Einschätzung, dass die Bestände abgenommen haben. Insgesamt wird die Karausche weiterhin als stark gefährdet eingestuft. Die Gründe hierfür liegen überwiegend in dem immer noch fortschreitenden Verlust pflanzenreicher Kleingewässer, insbesondere durch Austrocknung und Degradation. Viele Expertinnen und Experten befürchten, dass dieser Prozess durch den Klimawandel noch verstärkt wird. Weitere Probleme entstanden und bestehen weiterhin durch den Verlust noch weitgehend naturnaher Auengewässer sowie durch Verlandung von Kleingewässern in ehemaligen Teichwirtschaften. Aber auch die Konkurrenz mit allochthonen Carassius-Arten stellt wahrscheinlich eine Gefährdungsursache dar. Die Hybridisierung mit allochthonen Carassius-Arten in Deutschland wurde zwar vermutet, aber bisher nicht belegt. Einige Populationen wurden in den letzten Jahren erfolgreich neu- und wiederangesiedelt. Es sei angemerkt, dass zahlreiche von der Karausche besiedelte Gewässer nicht im Rahmen der Monitoringprogramme der Länder untersucht werden. Die Kenntnisse der Expertinnen und Experten reichten dennoch aus, um die Gefährdungsanalyse für die Art durchzuführen.

Emys orbicularis (Linnaeus, 1758) Europäische Sumpfschildkröte Reptilien Vom Aussterben bedroht

Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt weit unter 10 % und zu einer möglichen weltweiten Gefährdung der Art liegt keine umfassende und aktuelle Einschätzung vor (Näheres siehe Kap. 2.9). Die brandenburgischen Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte bilden aber zusammen mit den westpolnischen einen gemeinsamen, von allen anderen Arealteilen der Art hochgradig isolierten Vorposten, für dessen Fortbestand Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist. Der Reliktcharakter und die wahrscheinlich seit mehreren Jahrtausenden bestehende Trennung dieser autochthonen Vorkommen ist sowohl auf deutscher (Sommer et al. 2009) wie auf polnischer Seite (Prusak et al. 2013) molekularbiologisch bestätigt, da der hier exklusive mtDNAHaplotyp IIb nirgendwo außerhalb dieses inselartigen Teilareals vorkommt (Lenk et al. 1999, Velo-Antón et al. 2011). Die Europäische Sumpfschildkröte kommt in Deutschland autochthon wahrscheinlich nur noch in der kontinentalen Region, im Nordosten Brandenburgs, vor (Fritz et al. 2004). Hierbei handelt es sich um wenige Reliktvorkommen, die dem nordwestlichen Arealrand der Art weit vorgelagert sind (Sommer et al. 2009). Für die Art liegen umfassende faunistische Daten vor. Mit einer TK25-Q-Rasterfrequenz von 0,06 % (Zeitraum 2000 – 2018) ist die Art in Deutschland extrem selten. Die Populationen sind klein, weisen aber ausgeglichene Altersstrukturen auf. Projekte zur Ansiedlung oder Wiederansiedlung der Art werden in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen betrieben (z. B. Kuprian & Winkel 2017). Als Ursachen der sehr starken Bestandsrückgänge bis einschließlich des 18. Jahrhunderts sind in erster Linie das Abfangen und der Handel mit Sumpfschildkröten und im Zeitraum des langfristigen Bestandstrends vor allem die Zerstörung oder Verschlechterung von Habitaten zu nennen. Darunter fallen neben der Trockenlegung aquatischer Lebensräume insbesondere die Aufforstung, die landwirtschaftliche Nutzung mikroklimatisch günstiger Offenflächen und damit die Entwertung der Brutstätten. Verluste im Zusammenhang mit dem Ausbau von Verkehrswegen (Schneeweiß & Bohle 2011), der Ausbreitung maßgeblicher Prädatoren (vor allem des Waschbären) sowie dem illegalen Tierfang gefährden die Vorkommen in jüngerer Zeit. Ungleichmäßige Niederschlagsverteilung und die Tendenz zu länger anhaltenden Trockenperioden in der kontinentalen Region fördern das Austrocknen und die Verlandung aquatischer Lebensräume. Maßnahmen zum Erhalt und zur Revitalisierung der Lebensräume, Bestandsstützungen und Wiederansiedlungen haben sich dagegen im selben Zeitraum positiv auf die Bestandsentwicklung ausgewirkt. Für die autochthonen Vorkommen wird der kurzfristige Bestandstrend daher insgesamt als stabil bewertet. Zwei Risikofaktoren sind für die Populationen der Europäischen Sumpfschildkröte besonders hervorzuheben. Zum einen wird bereits in einigen Fällen die Mindestgröße lebensfähiger Populationen unterschritten (Schneeweiß & Breu 2013). Insbesondere aufgrund zunehmender Verluste, z. B. in Folge von Prädation oder Abwanderungen aus verlandenden Gewässern, schrumpfen die Bestände (Anzahl adulter Tiere < 20 Individuen). Zum anderen ist aufgrund der isolierten Lage der Vorkommen eine Wiederbesiedlung von Lebensräumen im natürlichen Areal der Art in Zukunft sehr erschwert (Schneeweiß & Breu 2013). Dies trifft z. B. nach Bestandseinbrüchen in Folge von Dürreperioden zu. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Vom Aussterben bedroht“. Auf die Abhängigkeit der Art von Naturschutzmaßnahmen wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Naturschutzmaßnahmen wirkten sich positiv auf den Zustand der Lebensräume und Populationen aus. Der kurzfristige Bestandstrend wurde daher von einer starken Abnahme in der Roten Liste von 2009 auf stabil in der aktuellen Fassung herabgestuft. Gegenwärtig ist die Gefährdung der Europäischen Sumpfschildkröte vor allem auf folgende Ursachen zurückzuführen (Schneeweiß & Breu 2013): Ausbau von Verkehrs- und Forstwegen sowie zunehmender Verkehr; zunehmende Verlandung und Austrocknung aquatischer Habitate im Zusammenhang mit witterungsbedingten Trockenphasen; gebietsweise Bestandszunahme von autochthonen und neozoischen Prädatoren, vor allem Waschbär (Schneeweiß & Wolf 2012); illegaler Tierfang; mögliches Aussetzen von Terrarientieren, daraus resultierender Verlust genetischer Integrität und überlebenswichtiger Anpassungen autochthoner Populationen oder Übertragung von Krankheiten. Die Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte liegen größtenteils in Naturschutz- und FFH-Gebieten. Die Schutzmaßnahmen werden auf Grundlage von Pflege- und Managementplänen darauf ausgerichtet, die Individuenzahlen zu stabilisieren und die Anzahl der Vorkommen zu vergrößern. Wichtigste Maßnahmen zur Bestandsstützung sind die Erhaltung der Habitate in einem günstigen Zustand und die Anlage neuer Habitate in einem räumlich günstigen Verbund. Von vorrangiger Bedeutung ist der Rückhalt von Oberflächenwasser in den Einzugsgebieten der Wohngewässer. Pflegemaßnahmen beinhalten u. a. das Zurückdrängen der Vegetation in Verlandungsbereichen, die Anlage und Erhaltung von Lichtungen im Wald, das Abplaggen verfilzter Grasnarben, die Wiesenmahd und extensive Beweidung auf Eiablageplätzen. Ein Prädatorenmanagement umfasst sowohl die Bejagung von Fressfeinden als auch in Einzelfällen Schutzzäune zur Abwehr von Prädatoren. Wiederansiedlungen in historischen Verbreitungsgebieten und Bestandsstützungen sollen das Aussterberisiko für die Art in Deutschland mindern.

Pelophylax lessonae (Camerano, 1882) Rana lessonae Camerano, 1882 Kleiner Wasserfrosch Amphibien Gefährdung unbekannten Ausmaßes

Der Kleine Wasserfrosch wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Pelophylax zugeordnet. Zuvor wurde der Name Rana lessonae Camerano, 1882 genutzt. Das deutsche Teilareal repräsentiert mehr als 10 % des Gesamtareals und liegt im Arealzentrum (Plötner 2005). Somit ist Deutschland in hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. Der Kleine Wasserfrosch wurde in allen Bundesländern nachgewiesen. Seine Verbreitungsschwerpunkte liegen in Mittel- und Süddeutschland. In weiten Teilen Nordwestdeutschlands kommt P. lessonae nicht vor (Günther 1996 b). Die aktuelle Bestandssituation (TK25-Q Rasterfrequenz 2000 – 2018: 10,18 %, Kriterienklasse „selten“) ist aufgrund defizitärer und teilweise fehlerbehafteter Daten nur schwer einschätzbar. Bei vielen der gemeldeten P. lessonae-Beobachtungen dürfte es sich nämlich um P. esculentus gehandelt haben, da triploide Teichfrösche (sogenannte LLR-Genotypen) oft lessonae-ähnliche Merkmale (Gelbfärbung der Flanken und Oberschenkel, helle Schallblasen, großer und hoch gewölbter Fersenhöcker) aufweisen (Plötner 2010). Andererseits wird P. lessonae, der in Deutschland immer syntop mit dem Teichfrosch vorkommt, auch häufig übersehen, vor allem in Vorkommen, die nur geringe lessonae-Anteile aufweisen. Aufgrund der Bestimmungsproblematik (z. B. Tecker et al. 2017) wurde bei vielen Amphibien-Erfassungen erst gar nicht zwischen Teich- und Kleinem Wasserfrosch differenziert, so dass sich hinter „Wasserfrosch“-Nachweisen mitunter auch P. lessonae verbergen kann. Trotz dieser Einschränkungen erscheint das Ergebnis der Rasterfrequenzanalyse plausibel. Beim langfristigen Bestandstrend wird von einem Rückgang unbekannten Ausmaßes ausgegangen. Ein Rückgang kann aus dem zum Teil massiven Verlust von lessonae-typischen Laichgewässern (kleinere, pflanzenreiche, schwach saure bis saure, oligotrophe bis mesotrophe Gewässer mit moorigem Einzugsbereich) seit den 1960er Jahren abgeleitet werden. Dies ist beispielsweise für die Toteiskessel des Alpenvorlandes gut dokumentiert (Zahn et al. 2019). Lokale Populationsabnahmen sprechen dafür, dass auch der kurzfristige Bestandstrend bundesweit negativ ist, das genaue Ausmaß der Abnahme ist jedoch nicht bekannt. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdung unbekannten Ausmaßes“. Im Vergleich zur vorherigen Roten Liste wird die aktuelle Bestandssituation mit „selten“ und der kurzfristige Bestandstrend mit „Abnahme unbekannten Ausmaßes“ beurteilt (2009: „mäßig häufig“ und „gleich bleibend“). Die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie ,,Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ ändert sich dadurch nicht. Der Kleine Wasserfrosch ist vor allem durch den Verlust und die Verschmutzung seiner Laich- und Wohngewässer sowie durch deren Nutzungsänderung (Fischbesatz, Umwandlung in Fischteiche) gefährdet (Plötner 2010, Zahn 2019). Gewässerverluste sind auf Meliorations- und Baumaßnahmen, sowie beschleunigte Sukzession bis zur Verlandung infolge hoher Nährstoffeinträge und in jüngerer Zeit auch infolge des Klimawandels zurückzuführen. In intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten dürfte der regelmäßige Einsatz von Pestiziden und synthetischen Düngemitteln nicht unerheblich zum Rückgang der Art beitragen. Negative Effekte hat zudem die Umwandlung von artenreichen Wiesen in strukturarmes Grün- oder Ackerland. Eine Verdrängung durch den Teichfrosch im Zusammenhang mit dessen hybridogenetischen Reproduktionsmodi (Übersicht bei Plötner 2005) und der großen ökologischen Plastizität der Hybridform wird ebenfalls als potenzieller Gefährdungsfaktor diskutiert (Günther 1990, Plötner 2018). Der konsequente Schutz der Laich- und Wohngewässer ist zweifellos die wichtigste Maßnahme zum Schutz der Art. Oft sind wenige Gewässer mit optimalen Bedingungen für die Reproduktion (besonnt, reich an submerser Vegetation, ohne Fischbesatz) für die Existenz einer Metapopulation entscheidend. Bei Amphibien-Erfassungen sollten solche Gewässer identifiziert (Quantifizierung des Reproduktionserfolgs) und in den Fokus von Schutzmaßnahmen gestellt werden. Auf den strengen Schutz individuenreicher Wasserfroschpopulationen mit hohen Anteilen des Kleinen Wasserfroschs sollte deshalb besonders geachtet werden (Günther 1996 b). Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sind alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Wasserbilanz zu nutzen. Keinesfalls dürfen die Gewässer über mehrere Jahre vollständig austrocknen. Verlandungstendenzen sind durch gezielte Maßnahmen, wie Anstauen der Gewässer, Entschlammung und Entlandung, entgegenzuwirken. Die Besonnung der Laichplätze sollte insbesondere bei kleineren Gewässern in Wäldern verbessert werden. Bei Anlage neuer Kleingewässer sind die artspezifischen Habitatansprüche zu berücksichtigen (Zahn 1996, Zahn 1997, Zuppke & Seyring 2015 a). Die Einrichtung von Pufferzonen um die Gewässer, in denen keinerlei Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln erfolgen darf, und die Umwandlung von Äckern in artenreiches, extensiv bewirtschaftetes Grünland tragen zur Verbesserung der Qualität der terrestrischen Lebensräume bei. Generell sollten Landlebensräume, die unmittelbar an Laichgewässer grenzen, nur extensiv bewirtschaftet werden. In Agrarlandschaften sollten Wanderkorridore (Weg- und Ackerrandstreifen, Gräben, Hecken) zwischen Gewässern und Wäldern (Überwinterungsgebieten) gefördert werden (Zahn 2019).

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