Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
Das Projekt "Fortschrittliche Sedimenterkennung und Datenfusion als Grundlage für eine optimierte Bewirtschaftung von Kiesgruben und Stauseen, Teilprojekt 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: limknow GmbH & Co. KG.
Das Projekt "Fortschrittliche Sedimenterkennung und Datenfusion als Grundlage für eine optimierte Bewirtschaftung von Kiesgruben und Stauseen" wird/wurde ausgeführt durch: limknow GmbH & Co. KG.
Das Projekt "Fortschrittliche Sedimenterkennung und Datenfusion als Grundlage für eine optimierte Bewirtschaftung von Kiesgruben und Stauseen, Teilprojekt 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Photogrammetrie und Fernerkundung.
Der Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg plant die Herstellung der Durchgängigkeit des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Oberei-per Mühle mit Legung des Dauerstaus. Die Legung soll der Verbesserung der Betriebssicherheit des HRB hinsichtlich des Notumlaufes dienen. Es soll eine dauerhafte Sicherung der Hochwasserschutzfunktion für die Gemeinde Eitorf entstehen sowie die fortschreitende Verlandung des Beckenraumes und die Schaffung einer ökologischen Durchgängigkeit im Wohmbach-/Eipbachsystem erfolgen. Als Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG bedarf das Vorhaben gemäß § 68 Abs. 1 WHG der Zulassung durch ein Planfeststellungsverfahren. Für das Vorhaben nach Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird nach § 7 Abs. 1 S. 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Das Projekt "Klimawandel- und landnutzungsinduzierte Veränderungen der Sedimenteinträge in Bundeswasserstraßen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Gewässerkunde.Veranlassung Beobachtungen und Klimaprojektionen zeigen, dass sich die Regenintensität und damit auch die Bodenerosion im Klimawandel erhöht. Dabei ist besonders eine Zunahme von Starkregenereignissen von Bedeutung, da diese Ereignisse nicht nur extreme Abflüsse, sondern auch den Transport großer Mengen an Feststoffen bewirken. Für das Flussgebietsmanagement und für die Einschätzung der zukünftigen Wasserqualität ist es wichtig, die erwartete Zunahme der Bodenerosion und des Feststoffeintrags in Gewässer zu quantifizieren und räumlich zu verorten. Dazu wurde exemplarisch für das Einzugsgebiet der Elbe ein Bodenerosionsmodell aufgesetzt. Dieses berechnet zunächst die mittlere jährliche Erosion aus Landnutzungsdaten, Bodendaten, einem digitalen Höhenmodell und Daten der Regenerosivität. In einem zweiten Schritt wird die Transportkapazität bestimmt. Diese bestimmt, ob und wie viel des erodierten Bodenmaterials hangabwärts transportiert wird und welcher Anteil im Gelände zurückgehalten wird (Deposition). Ziele - Quantifizierung der Bodenerosion in der Vergangenheit (Referenzzeitraum 1971 - 2000), räumlich aufgelöst im Flusseinzugsgebiet der Elbe - Quantifizierung der Sedimenteinträge in das Gewässernetz und Vergleich der simulierten Einträge mit Messwerten - Ermittlung der zukünftigen Regenerosivität aus Klimaprojektionen des Referenzensembles des DWD - Berechnung der zukünftigen Erosion und zukünftiger Sedimenteinträge für die nahe Zukunft (2031 - 2060) und die ferne Zukunft (2071 - 2100) sowie unterschiedliche Klimaszenarien - Abschätzung der Unsicherheiten des Modellierungsansatzes Bodenerosion und Sedimenttransport sind natürliche Prozesse, die bewirken, dass feine Bodenpartikel abgelöst, durch Wind oder Wasser transportiert und im Gelände zurückgehalten oder in Gewässer eingetragen werden. Sie unterliegen jedoch einem starken menschlichen Einfluss und lösen vielerorts ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Probleme aus. Dazu zählen der Verlust von fruchtbarem Boden, die Sedimentierung von Stauseen, der Transport von partikelgebundenen Nähr- und Schadstoffen sowie die Verlandung von Stillwasserbereichen. Bodenerosion und Sedimenteinträge haben einen wichtigen Einfluss auf den Feststoffhaushalt und die Wasserqualität von Gewässern. Der Klimawandel bewirkt eine Intensivierung dieser Prozesse.
Das Projekt "Fortschrittliche Sedimenterkennung und Datenfusion als Grundlage für eine optimierte Bewirtschaftung von Kiesgruben und Stauseen, Teilprojekt 3" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: SPE GmbH & Co. KG.
Neben dem bereits auf Fl.Nr. 550, Gemarkung Thierling, bestehenden Teich 1 wurde im Osten ein neuer Teich 2 errichtet. Teich 2 hat eine Wasserfläche von ca. 2.950 m² und ein Volumen von ca. 3.300 m³. Die mittlere Länge beträgt ca. 160 m. Die mittlere Breite liegt bei ca. 16 m. Der Teich ist im Mittel 1,30 m tief. Er ist als Erdteich mit Dammböschungsneigungen von 1:1,5 und Dammkronenbreiten von 3 m ausgeführt. Als Ausgleichsfläche für die Errichtung des Teiches 2 wird an der Südseite dieses ein eutrophes Stillgewässer mit einer Insel und Verlandungszonen (1.331 m²) geschaffen. Durch einen 4 m breiten Damm und eine Auffüllung auf einer Länge von 82 m und einer Breite von 16 m wird ein Stillgewässer mit Insel modelliert. Zwischen dem Wald im Osten und dem Teich 2/eutrophem Stillgewässer verläuft ein wasserführender Graben, der als Gewässer III. Ordnung eingestuft ist, und zur Entwässerung des östlich gelegenen Hanggebietes des Geißenbergs dient. Die Abflüsse aus dem Hanggebiet des Geißenbergs werden nicht zur Teichbewirtschaftung herangezogen. An der Ausleitungsstelle besteht derzeit ein Absturz. Dieser wird durch die Errichtung einer rauen Rampe entfernt. Die Durchgängigkeit für Fische und andere Gewässerlebewesen wird wiederhergestellt. Das steile Ufer bei der Ausleitungsstelle wird mit Wasserbausteinen und Faschinen gesichert. Die bestehende Spundwand wird damit verdeckt. Geplant ist ein Rampenkörper aus einer mehrlagigen Steinschüttung deren Schichtstärke ca. 0,80 m beträgt. Die Länge der Rampe beträgt 15 m, wobei ein Höhenunterschied von 0,50 m überwunden wird. Durch einzelne Störsteine soll die Rauheit der Rampe erhöht werden. Die Steinschüttung mit Wasserbausteinen der Größenklasse IV wird mit einem gleichbleibenden Gefälle von 1:30 bis zu einem Niveau der Unterwassersohle verlängert und mit Wasserbausteinen der Größenklasse V gesichert. Aufgrund der unterschiedlichen Wasserführung wird mit Steinriegeln mit versetzten Öffnungen (b=50 cm) ein natürlicher Gerinneverlauf erreicht. Das Gerinne ist parabelförmig (h~20 cm) ausgebildet, um eine größere Wassertiefe zu erreichen. Am unteren Ende der rauen Rampe werden Stützsteine zur Sohlsicherung eingebaut.
An einem kleinen Gewässer kann man Komplexität und Vielfalt eines aquatischen Ökosystems erleben – ob im Stadtpark nebenan oder im nächsten Naherholungsgebiet. Fische, Amphibien, Vögel und besondere Pflanzen im flachen Wasser und an Land bilden einen Mikrokosmos. In der Stadt sind solche Gewässer aber hohen Belastungen ausgesetzt, die nicht selten das Ökosystem gefährden. Mit Regenwasser, das von Straßen abfließt, werden Nähr- und Schadstoffe eingespült. Das kann das Gewässer belasten und sogar zu seiner Verlandung führen. Mit dem Berliner Ökokonto legt die Stadt einen Vorrat an Flächen und Maßnahmen für die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft an. Ein eigenes Programm rückt dabei die Kleingewässer in den Blick. Dazu wurden aus mehr als 100 möglichen rund 30 Teiche, Pfuhle, Weiher und Gräben ausgewählt. Sie sollen zu blauen Perlen revitalisiert werden. Dafür arbeiten die Berliner Regenwasseragentur und die für Natur, Stadtgrün, Klimaschutz und Wasserwirtschaft zuständigen Ressorts der Verwaltung zusammen. Als Pilotprojekte werden zunächst der Gewässerkomplex Schleipfuhl/Feldweiher in Marzahn-Hellersdorf und der Lankegrabenteich in Steglitz-Zehlendorf aufgewertet. Die Maßnahmen werden von der erfahrenen Stiftung Naturschutz Berlin umgesetzt. Mehr Informationen zum Ökokonto Viel Schatten, wenig Wasser und verbaute Ufer: Der Lankegrabenteich in Steglitz wirkt bislang nicht gerade naturnah. Um das zu ändern, sollen mit neuen sonnigen Uferbereichen, Hochstaudenfluren und Benjeshecken vielfältige Lebensräume entstehen. Benjeshecken bestehen anfangs nur aus Reisigbündeln und Totholz. Dort finden Vögel Schutz, die – genau wie der Wind – Samen mitbringen. So wächst mit der Zeit eine natürliche Hecke. Bevor es soweit ist, gilt es aber erst, den Wasserhaushalt des Teichs zu stabilisieren, der bisher oft trockenfällt. Ein gangbarer Weg könnte sein, sauberes Regenwasser von den Dächern naher Wohngebäude einzuspeisen. Die Pilotprojekte machen deutlich: Kleine Gewässer haben mehr als einen Nutzen für die Stadt. Tieren und Pflanzen bieten sie vielfältige Lebensräume. Den Menschen wiederum eröffnen sie neue Naturerlebnisse in der Stadt. Nutzt man vor Ort anfallendes Regenwasser, um sie ökologisch aufzuwerten, verbessern kleine Gewässer zudem das Mikroklima in ihrer Umgebung – ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Anpassung der Stadt an den Klimawandel.
Die Firma Geser GmbH, Rosenhofer Straße 25, 93098 Mintraching, beabsichtigt, einen Teil der noch vorhandenen Kiesressourcen im bestehenden Baggersee auf dem Grundstück Fl.Nr. 263 Gemarkung Oberachdorf auszubeuten und im Zuge der Rekultivierungsmaßnahmen die vorbeifließende Wiesent durch den Weiher umzuleiten. Das Vorhaben befindet sich im Hochwasserschutzgebiet; der bestehende Weiher ist im Norden und Süden von Deichen umschlossen. Im Westen befindet sich ein weiterer, im Norden, Westen und Süden von Deichen umschlossener Kiesweiher; daran anschließend befindet sich das Wasserschutzgebiet „Giffa“. Im Osten verläuft, von Norden kommend, die Wiesent (Gewässer 2. Ordnung). Die beiden Weiher sind als Biotop kartiert („Kiesweiher westlich Oberachdorf“). Die Firma Geser plant, ca. 60 % des noch vorhandenen Kieses mittels Langstielbagger abzubauen, indem auf einer Fläche von ca. 18.000 m² die vorhandene Gewässersohle (ca. 320m ü.NN) bis zur grundwasserstauenden Schicht (ca. 316 m ü.NN) vertieft wird. Das Abbauvolumen ist mit ca. 58.000 m³ angegeben, der verwertbare Rohstoff mit ca. 40.600 m³. Im Rahmen der Rekultivierung sollen der Weiher und die angrenzende Wiesent nach EU-WRRL umgestaltet werden, indem die Wiesent im Bereich des Weihers in diesen umgeleitet wird. Der anfallende Abraum soll genutzt werden, um die bestehenden Abbauböschungen abzuflachen und im Südwesten des Weihers Flachwasserzonen zu schaffen. Langfristig soll ein Großteil des Weihers natürlich verlanden; die Begrünung der Verlandungszonen soll durch natürliche Sukzession erfolgen.
Origin | Count |
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Bund | 114 |
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