DTV- , DTVw-Karten Auf dem Gebiet Hamburgs werden in regelmäßigen Abständen Verkehrszählungen durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesen Zählungen dienen in erster Linie der Verkehrsplanung sowie der Ermittlung der Verkehrsentwicklung in Hamburg. Für jedes Jahr werden die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken als Kenngröße der durchschnittlichen Verkehrsbelastung eines Straßenquerschnitts ermittelt und auf einer Karte dargestellt. Unter Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren wird nach Durchschnittswerten aller Tage (DTV, Montag bis Sonntag) und aller Werktage (DTVw, Montag bis Freitag) unterschieden. Grundlagen für die Durchschnittswerte der Kfz-Verkehrsstärken bilden mehr als 300 Pegel (Querschnittszählungen), an denen der fließende Kfz-Verkehr mittels Dauerzählstellen (Induktionsschleifen), Infrarotsensoren (Wärmebildkameras) oder manueller Verkehrszählungen (stichprobenartig an repräsentativen Tagen, mindestens einmal pro Jahr) erhoben wird. Der Schwerverkehrsanteil bezieht sich auf alle Fahrzeuge > 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Ist eine Zählstelle die überwiegende Zeit des Jahres direkt oder indirekt (z.B. durch Umleitungsverkehr) durch eine Baustelle beeinflusst, wird die Verkehrsstärke entsprechend mit einem Vermerk versehen. Grundlage für die Durchschnittswerte der Rad-Verkehrsstärken bilden derzeit mehr als 50 Standorte, an denen der Radverkehr mittels Infrarotsensoren (Wärmebildkameras) und einer Dauerzählstelle (Induktionsschleife) erhoben wird. Für die Jahre 1984 bis 2021 sind zusätzlich historische Daten an 38 Pegeln enthalten, an denen mittels manueller Verkehrszählungen (stichprobenartig an repräsentativen Tagen, mindestens einmal pro Jahr) der Radverkehr erhoben wurde. Bei den historischen Daten handelt es sich ausdrücklich nicht um einen DTV(w), sondern um die an einem Tag im Jahr über mehrere Stunden ermittelten, nicht hochgerechneten Zählwerte. In diesem Dienst werden die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken seit 2004 (Kfz-Verkehr) beziehungsweise 2015 (Radverkehr) veröffentlicht (als Excel-Tabelle zum Download), visualisiert als Tabelle und Diagramm werden jeweils die letzten 10 Jahre. Die Karten stehen zum Teil auch im digitalen Format (pdf) im Internet unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bvm/verkehrsstaerken-193326 zur Verfügung.
Im Flächennutzungsplan wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dargestellt (Baugesetzbuch § 5). Er ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, begründet aber noch keine Bauansprüche. Als vorbereitender Bauleitplan mit dem Maßstab 1:20.000 stellt er die Planung in Grundzügen dar. Er lässt damit Spielraum für die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne. Eine Vielzahl von Planungen und sonstige Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sind Bestandteile des Flächennutzungsplans, der Übersichtlichkeit halber werden sie in einem gesonderten Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" zusammengefasst. Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg wie z.B. die "HafenCity" sowie auch kleinräumige Änderungen machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten. Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997 einschließlich der 1. - 182. Änderung und der 1. - 15. Berichtigung – Stand September 2024, einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014 und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022. Hinweise: Soweit Änderungsübersichten in den Portalen bereitgestellt werden, zeigen diese den Planungsstand - siehe unten "Untergeordnete Objekte - Änderungsübersicht". Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, Internet, Intranet: Der Flächennutzungsplan Hamburg liegt vor: - In verschiedenen Internet- und Intranetportalen, für die Öffentlichkeit: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online (inkl. Landschaftsprogramm Hamburg, Bebauungspläne); siehe auch hier unter "Verweise". - In bearbeitbaren und nicht bearbeitbaren Datenformaten für einen beschränkten Nutzerkreis. Zur maschinellen Weiterverarbeitung werden die Daten öffentlich als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst öffentlich bereitgestellt.
Unterrichtsmaterialien rund ums Thema Wasser und Gewässerschutz zum Schulstart Die Online-Datenbank „H2O-Wissen” des Umweltbundesamtes (UBA) liefert zum neuen Schuljahr mit mehr als 400 Einträgen Informationen zu Unterrichtsmaterialien. Im Internet lassen sich die Hinweise zu Lehrmaterialien nach verschiedenen Suchkriterien recherchieren: Titel, Autor und Themenschwerpunkte wie „Tiere und Pflanzen in Gewässern”, „Hochwasser” oder „Entwicklungspolitik”. Lehrerinnen und Lehrer haben zur Vorbereitung ihres Unterrichts auch die Möglichkeit, gezielt nach Material für ein bestimmtes Schulfach zu suchen oder nach der Medienart, wie Buch, Video oder Ausstellung. Nicht nur Schulen sind angesprochen, auch andere Bildungsträger, die beispielsweise nach Unterrichtsmaterialien zum Thema Wasser in einer bestimmten Sprache suchen. Anlass die Datenbank „H 2 O-Wissen” zu erweitern, gibt das Jahresthema „Wasser” im Rahmen der UN -Dekade „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung”. Die weltweite Initiative hat zum Ziel, die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung in den nationalen Bildungssystemen zu verankern. Mit „H 2 O-Wissen” will das UBA dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. „Schon in der Grundschule können Lehrerinnen und Lehrer das Interesse an Seen und Flüssen wecken und ihre Schülerinnen und Schüler somit für den Gewässerschutz begeistern”, sagt Dr. Christiane Markard, Leiterin des Fachbereichs „Schutz der Ökosysteme” im UBA. In der zweiten Auflage von „H 2 O-Wissen” sind verstärkt Onlinemedien integriert. Über eine Suchmaske kann nach verschiedenen Kriterien wie dem Alter der Kinder oder nach Themen recherchiert werden. So ist der Schwerpunkt „Hochwasser” beispielsweise mit 32 Einträgen vertreten, „Tiere und Pflanzen an unseren Gewässern” mit 185 Vermerken. Neben einer kurzen inhaltlichen Einschätzung des jeweiligen Bildungs- und Unterrichtsmaterials finden Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Multiplikatoren der Umweltbildung in der Datenbank Angaben zur Bezugsquelle und Einsatzmöglichkeiten. Für ausgewählte Materialien hat das Unabhängige Institut für Umweltfragen gemeinsam mit der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg eine vertiefende Bewertung erarbeitet. Schlüsselkriterien dafür sind beispielsweise die schüleraktive Gesamtkonzeption des Lehrens und Lernens, bei der Handlungsergebnisse den Lernprozess leiten oder die fächerübergreifende Betrachtungsweise beziehungsweise Themen und Problemstellungen, die eine wesentliche Rolle im Leben der Nutzer spielen.
„Daten zur Umwelt“ mit zusätzlichen Links und Informationen zur aktuellen Rechtslage Das beliebte Rechercheportal „Daten zur Umwelt“ ist vollständig aktualisiert worden. Interessierte finden hier Antworten auf alle wichtigen Umweltfragen: Wie sauber ist unserer Atemluft? Wie verschmutzt sind Deutschlands Flüsse und Seen? Belastet der Verkehr die Umwelt immer noch so stark wie vor 10 Jahren? Auf einen Klick erhält man Hintergrundinformationen zu relevanten Gesetzen und umweltpolitischen Zielen. Zahlreiche Diagramme und Tabellen verdeutlichen den Rückgang der Treibhausgase in Deutschland oder die negativen Effekte des Verkehrslärms auf den Menschen. „Die ‘Daten zur Umwelt‘ sind ein zentraler Einstieg in das Thema Umwelt“, so Umweltbundesamt-Präsident Jochen Flasbarth. „Bürgerinnen und Bürger erhalten hier fundierte Informationen über den Umweltschutz in Deutschland.“ Abgerundet wird das Angebot durch Lektüretipps und Links zu weiterführenden Informationsquellen. Das Internetangebot Daten zur Umwelt verweist nun auf alle Neuerungen beim Umweltrecht, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes. Außerdem beschreibt es die umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung. Für viele Stichworte gibt es relevante Literaturhinweise und weiterführende Links. Mit dem digitalen Umweltlexikon „Daten zur Umwelt“ lässt sich der aktuelle Zustand der Umwelt in Deutschland schnell herleiten. Eine positive Entwicklung zeigt sich etwa bei der Reduktion der Treibhausgas -Emissionen. Hier liegt Deutschland im europäischen Vergleich vorn. Bis 2010 ging der Ausstoß der klimaschädlichen Gase gegenüber 1990 um rund 289 Millionen Tonnen zurück, das entspricht einem Rückgang von 23,1 Prozent. Damit unterschritt Deutschland zum vierten Mal in Folge die Zielgröße des Kyoto-Protokolls. Einen wesentlichen Teil dazu trug der Ausbau der erneuerbaren Energien bei. Ganze 119 Millionen Tonnen Treibhausgase konnten dadurch allein im Jahr 2010 eingespart werden. Dagegen verdeutlichen die Daten zur Lärmbelastung, dass hier starker Handlungsbedarf besteht. Modellrechnungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass derzeit etwa 13 Millionen Deutsche ein erhöhtes Herzkrankheitsrisiko aufgrund von Verkehrslärm besitzen. Und noch eine Zahl lässt aufhorchen: momentan erreichen nur 8 Prozent der deutschen Fließgewässer den „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand, der von der Europäischen Union (EU) gefordert wird. Die häufigsten Ursachen hierfür sind Verbauung, Begradigung und fehlende Durchgängigkeit sowie die größtenteils aus der Landwirtschaft stammenden Nährstoffbelastungen. Positiv ist zu vermerken, dass fast alle deutschen Badegewässer (Seen und Küstengewässer) den Qualitätsanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie entsprechen.
ID: 4200 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung km 104,566 und des Durchlasses km 104,577 auf der Strecke 6156 Werbig – Frankfurt (Oder). Der Vorhabenbereich befindet sich nördlich des Bahnhofs Seelow (Mark) im Landkreis Märkisch Oderland in Brandenburg. Die DB InfraGO AG, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin, hat hierfür beim Eisenbahn-Bundesamt mit Datum vom 15.02.2024 die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) für folgende Gewässerbenutzungen beantragt: - Bauzeitliche Entnahme von Grundwasser zum Zweck der Grundwasserabsenkung mit einer Gesamtentnahmemenge von bis zu 112.050 m³ über die Dauer der Bauarbeiten (70 Tage) - Bauzeitliche Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Krankenhausgraben) - Bauzeitliche Einleitung des entnommenen Grund- und Oberflächenwassers in die Vorflut (Krankenhausgraben) - Bauzeitliches und dauerhaftes Einbringen von Stoffen ins Grundwasser in Form von Filterlanzen sowie Stahlbeton (Durchlass, Fundamente) und einer zementverfestigten Bauwerkshinterfüllung Ort des Vorhabens: Bundesland Brandenburg, Landkreis Märkisch Oderland, nördlich des Bahnhofs Seelow (Mark), Strecke 6156 Werbig - Frankfurt/Oder, Bahn-km 104,566 und 104,577 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 WHG Abschlussdatum: 14.06.2024 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Zentrale) Heinemannstraße 6 53175 Bonn Deutschland https://www.eba.bund.de/DE/home_node.html Vorhabenträger Vorhabenträger DB InfraGO AG DB InfraGO AG Caroline-Michaelis-Straße 5-11 10115 Berlin Deutschland Dokument Dokument Vermerk über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
ID: 4016 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist die Teilerneuerung des Rauhebergtunnels auf der Schnellfahrstrecke 1733 Hannover – Würzburg, km 115,925 - 116,486, Landkreis Göttingen, zwecks Sicherstellung der Standsicherheit des Bauwerks. Die Teilerneuerungsmaßnahme ist mit folgenden erlaubnispflichtigen Gewässerbenutzungen verbunden, für die die DB InfraGO AG beim Eisenbahn-Bundesamt eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG beantragt hat: - Entnahme von Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) - Wiedereinleiten des entnommenen Grundwassers in den Rauhebergbach (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) - Einbringen von Stoffen in das Grundwasser in Form von Injektionsmitteln (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) Ort des Vorhabens: Rauhebergtunnel, Hannoversch Münd, Strecke 1733 Hannover-Würzburg, Bahn-km 115,925 - 116,486 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 WHG Abschlussdatum: 21.03.2024 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Zentrale) Heinemannstraße 6 53175 Bonn Deutschland https://www.eba.bund.de/DE/home_node.html Vorhabenträger Vorhabenträger DB InfraGO AG DB InfraGO Hahnstraße 49 60528 Frankfurt/Main Deutschland Dokument Dokument Vermerk Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht
ID: 4259 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB InfraGO AG hat beim Eisenbahn-Bundesamt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Zusammenhang mit der Generalsanierung der Riedbahn, Strecke 4010, beantragt, Gegenstand des vorliegenden Vorhabens ist die Errichtung von zwei Aufzugsschächten an der bestehenden Personenunterführung (PU) am Haltepunkt Groß-Gerau Dornheim im Bereich von Bahn-km 50,5+85. Die DB InfraGO AG hat für die Durchführung dieser Maßnahme die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für folgende Gewässerbenutzungen beantragt: Entnahme von Grundwasser zwecks Grundwasserabsenkung für die Dauer der Bauarbeiten (16 Wochen); maximale Gesamtentnahmemenge: 355.000 m³ Einbringen von Stoffen ins Gewässer in Form von 2 Aufzugsschächten, Baugrubenverbauten, Bodenaustauschmaterial und Material zur Unterfangung der PU Die Entnahme von Grundwasser in der oben genannten Menge unterliegt der Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gem § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Nr. 13.3.2 Anlage 1 UVPG. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 WHG UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Eisenbahn-Bundesamt (Zentrale) Heinemannstraße 6 53175 Bonn Deutschland https://www.eba.bund.de/DE/home_node.html Vorhabenträger Vorhabenträger DB InfraGO AG DB InfraGO AG Hahnstraße 49 60528 Frankfurt/Main Deutschland Dokument Dokument Vermerk über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
The NPXX10 TTAAii Data Designators decode as: T1 (N): Notices T1T2 (NP): Product generation delay A1A2 (XX): For use when other designators are not appropriate (Remarks from Volume-C: STATUS INFORMATION)
Announcement 25 April 2017 – Transfer of tasks from BfS to BGE As of 25 April 2017, the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building and Nuclear Safety transferred tasks in the field of radioactive waste disposal to the BGE. The BGE is responsible for the operative implementation of the site selection procedure for a repository for especially heat-generating radioactive waste. Furthermore, it is the operator of the Asse II mine, the Konrad repository, and the Morsleben repository. Legal basis of the transfer of tasks is the Act on the Rearrangement of the Organisational Structure in the Field of Radioactive Waste Disposal which became effective on 30 July 2016. Until the tasks were transferred to the BGE, the Federal Office for Radiation Protection (BfS) had remained responsible for the transferred tasks for a transitional period. The BGE is still in the development stage. On 25 April 2017, the BfS staff who had been entrusted with the aforementioned tasks were assigned to the new company. In the months to come, the Asse-GmbH and the DBE will also join the BGE. Links on the topic More information on the BGE Notice of BMUB concerning the transfer of tasks Survey of all announcements and press releases of the BGE
& W 1kerntechnische Bundesamt für ~22-)ooD Entsorgungssicherheit Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter Ihre Nachricht: SE 6.1/9A 65221000 2-2016 #0037 Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Willy-Brandt-Straße 5 SE 6.1 / 9A 65221000 2-2016 #0040 SE 6.1/9A 65221000 2-2017 #0004 Mein Zeichen: KE 5- 9A 9160/2-669 38226 Salzgitter Datum: 11.12.2017 TEL +49 3018 333 FAX +49 3018 333 g info@bfe.bund.de ~ info@bfe.de-mail.de www.bfe.bund.de Schachtanlage Asse II Ablehnung des Antrags auf Zustimmung zur Mitteilung zur Änderung 03712016 „Radiologische Messstellen bei Betrieb des Hauptgrubenlüfter und der Ersatzlüfterbatterie als Redundanz zum Hauptgrubenlüfter" Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 15.06_2017 /1/ erteile ich folgenden Bescheid: /. Entscheidung Hiermit ~ehne ich den Antrag auf Zustimmung zur Mitteilung zur Änderung (MzÄ) 037/2016 „Radiologische Messstellen bei Betrieb des Hauptgruben- lüfter und der Ersatzlüfterbatterie als Redundanz zum Hauptgrubenlüfter" ab_ Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Entscheidung liegen folgende Unterlagen zugrunde: /1/BGE/SE 6.1, Az_ SE 6.1/9A 65221000 2- 2016 #0037, SE 6.1 / 9A 65221000 2 - 2016 #0040, SE 6.1 I 9A 65221000 2 - 2017 #0004, Schachtanlage Asse II, Übergabe Mitteilung zur Änderung, vom 15.06.2017. 121BGE/SE 6.1, Mitteilung zur Änderung, BGE-KZL 9A/65221000/DA/AY/1257/00, Stand 07.06.2017, vorgelegt mit /1/. Postadresse: Bundesamt für kemtechnische Entsorgungssicherheit, c/o BMUB, 11055 Berlin Zustell- und Lieferadresse: Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin; Besucheradresse: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Verkehrsanbindung: Potsdamer Platz, S-/U-Bahn: S1, S2, U2, Bus: 200, M41, M48 zweiter Dienstsitz: Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter ~ W 1 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Seite 2 zum Bescheid KE 5 - 9A 9160/2-669 vom 11.12.2017 131Asse-GmbH, Mitteilung zur Änderung 037/2016, BGE-KZL 9A/65221 OOO/DA/BE/2031/00, Asse-KZL 9A/65221000/GEH/DA/ EE/0560/00, Stand.20.04.2017, vorgelegt mit /1/. 141BfE/KE 5, E-Mail an BGE/avP Asse, Betreff „Schachtanlage Asse II: MzÄ 037/2016, 040/2016, 004/2017", vom 16.08.2017. /5/BGE/SE 6.1, E-Mail an BfE/KE 5, Betreff: „Re: Schachtanlage Asse II: MzÄ 037/2016, 040/2016, 004/2017", vom 29.08.2017. 161Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2010 - für den Umgang mit radioaktiven Stoffen gern.§ 7 StrlSchV des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 08.07.2010. 171Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 1/2011 - für den Umgang mit Kernbrennstoffen gern. § 9 AtG des Nie- dersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 21.04.2011. /8/Genehmigungsbescheid für die Schachtanlage Asse II - Bescheid 2/2016 - Ertüchtigung des Probenentnahmesystems im Fortluftstrom gemäß § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) des Niedersächsi- schen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (NMU), vom 22.03.2016. 191SfS, Vorgehen bei Änderungen - Schachtanlage Asse II - Qualitäts- managementverfahrensanweisung QMV 04.3, BfS-KZL 9X/115200/CA/JH/0036/02, Stand 11.08.2014. /10/ Asse-GmbH, Dienstanweisung Hauptbewetterungseinrichtung, BGE- KZL 9A/62240000/JB/JD/0005/00, Asse-KZL 9A/62240000/WET/ WE/DA/0002/01, Stand 11.04.2017, vorgelegt mit /1/. /11/ Asse-GmbH, Mitteilung zur Änderung 038/2013, BfS-KZL 9A/65221 OOO/DA/BE/0931 /00, Asse-KZL 9A/65221000/GEH/DA/ EE/0246/01, Stand 25.06.2013. /12/ BfS/EÜ, Zustimmung zur MzÄ 038/2013, Az. EÜ-9A 9160/2-277, vom 19.09.2013. 008/2017, BfS-KZL /13/ Asse-GmbH, Mitteilung zur Änderung 9A/65221 OOO/DA/BE/2002/00, Asse-KZL 9A/65221000/GEH/DA/ EE/0587/00, Stand 10.03.2017. ~ 'W 1 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit Seite 3 zum Bescheid KE 5 - 9A 9160/2-669 vom 11 .12.2017 /14/ BfE/KE5, Zustimmung zur MzÄ 008/2017, Az. KE 5 - 9A 9160/2-658, vom 08.05.2017. /15/ Asse-GmbH, Schachtanlage Asse II - Arl;>eitsanweisurig Sonderbe- wetterung, BfS-KZL 9A/13236000/CA/J/0006/05, Asse-KZL 9A/55110000/SON/LA/DA/0009/09, Stand 29.07.2016. /1 6/ Asse-GmbH, Alarmplan, BfS-KZL 9A/60000000/N/JE/0002/03, Asse- KZL 9A/61000000/RWN/NC/LA/0002/04, Stand 18.11 .2016. /17/ Asse-GmbH, Wetterführungs- und Feuerlöschplan der Schachtanlage II, BfS-KZL 9A/62240000/GV/WF/0001/03, Asse-KZL Asse 9A/65200000/RWN/NC/RY/0001/02, Stand 04.01.2017. /18/ Asse-GmbH, STS-FAW-020 - Routinemäßige Überwachung der Gru- in der Schachtanlage Asse II, BfS-KZL benwetter 9A/65153000/LG/BT/0003/01, Asse-KZL 9A/65151000/01 STS/LG/DF/ 0001 /01, Stand 10.01.2014. /19/ BfE/KE 5, E-Mail an BGE/avP Asse, Betreff: „Schachtanlage Asse II: Entwurf der Ablehnung zur MzÄ 037/2016", mit Anhang /18/, vom 27.09.2017. 120 BfE/KE 5, Ablehnungsentwurf zum Bescheid KE 5 - 9A 9160/2-669, vom 27.09.2017, vorgelegt mit/19/. /21/ BGE/SE 6.1, E-Mail an BfE/KE 5, Betreff: „Fristverlängerung Anhö- rung Ablehnungsentwürfe MzÄ 037/2016 und 004/2017", vom 04.10.2017. 1221 BfE/KE 5, E-Mail an BGE/avP Asse, Betreff: „Re: Fristverlängerung Anhörung Ablehnungsentwürfe MzÄ 037/2016 und 004/2017", vom 05.10.2017. 1231 BGE/SE 6.1, E-Mail an BfE/KE 5, Betreff: „Stellungnahmen Ableh- nungsbescheide MzÄs 037/2016 und 004/2017", mit Anhängen /22, 23/, vom 13.11.2017. /24/ BGE/SE 4.3.2, Vermerk, Az. 9A/65221000/DA/BV/0337/00/B2767956, Stand 09.11.2017, Anhang von /21/. 1251 Asse-GmbH, „Stellungnahme Asse GmbH MzÄ 037_2016 und 004_2017", Anhang von /21/.
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